16.3797
Nessuna perenzione riguardo all'imposta preventiva
Schneeberger Daniela · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo liberale radicale
Zuerst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes Treuhand Suisse und Inhaberin einer Treuhandfirma.
In meiner Praxis als Treuhänderin erlebe ich, wie die Verrechnungssteuer über die Jahre schrittweise zu einer Strafsteuer weiterentwickelt wurde. Dies ist verkehrt und muss korrigiert werden. Mit dem Kreisschreiben Nr. 40 vom 11. März 2014 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die zunehmende Praxisverschärfung so weit getrieben, dass der Bogen definitiv überspannt ist. So ist gemäss Steuerverwaltung der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwirkt, wenn die Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte erst aufgrund einer Anfrage, Anordnung oder sonstigen Intervention der Steuerbehörde im Zusammenhang mit diesen Einkünften erfolgt. Dies geschieht oft aus einer Problematik heraus, die gerade KMU nicht absehen können, denn die Bewertung ihrer Unternehmenswerte wird manchmal nachträglich durch die Behörde korrigiert. Dies wiederum führt dann zu einem "Fehler" in der Deklaration. Mit anderen Worten: Die Steuerverwaltung gewährt die Rückerstattung nicht, auch wenn die Erträge ordentlich besteuert werden, aber aufgrund einer nichtgewollten anderen Einschätzung nicht genau so deklariert wurden, wie dies die Behörde macht.
Viele Steuerpflichtige, gerade KMU, sind mit der Steuererklärung nach wie vor überfordert. Sie dürfen nicht noch mit der Nichtrückerstattung der 35 Prozent der Verrechnungssteuer bestraft werden, wenn sie aus Unwissen heraus die Erträge aus Aktien, Obligationen usw. nicht vollständig richtig angegeben haben, die Erträge im Anlageverfahren aber korrekt versteuert werden. In der Veranlagungspraxis zeigt sich nun, dass diese Regelung untauglich ist und dass bei deren Anwendung Steuerpflichtige bereits für fahrlässige Versäumnisse faktisch mit einer "35 Prozent"-Strafe belegt werden. Dies stellt eine übertriebene Härte dar und muss durch den Gesetzgeber korrigiert werden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es notwendig ist, die Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer einzusetzen. Dieser Zweck ist gesetzlich zu verankern, damit die Praxis nicht davon abweichen kann.
Sie werden sich fragen, warum der Bundesrat meine Motion zur Ablehnung empfiehlt - Sie werden nachher wahrscheinlich die Begründung beziehungsweise die Erläuterungen des Bundesrates zu meiner Motion hören -, obwohl er in einer Gesetzesrevision genau meine Forderung als Anpassung empfiehlt und die entsprechende Vernehmlassung gemacht wurde. Ich frage mich dies auch. Es ist nun wichtig, die Motion anzunehmen, denn dies wird sicherstellen, dass der Bundesrat im Rahmen der Revision bereits sieht, wohin das Parlament möchte. Würde die Motion abgelehnt, wäre dies ein falsches Signal zuhanden des Bundesrates.
Ich möchte mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, dass die Problematik weit verbreitet ist und die Dringlichkeit, hier eine Anpassung vorzunehmen, sehr, sehr hoch ist. Eine Ablehnung der Motion wäre das falsche Zeichen, denn, wie gesagt, der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung bereits durchgeführt. Er sollte keinesfalls durch eine Ablehnung ein falsches Signal erhalten.
Maurer Ueli · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo
Wie Frau Schneeberger ausgeführt hat, haben wir den Handlungsbedarf durchaus erkannt. Wir haben zu diesem Geschäft eine Vernehmlassung durchgeführt und die Vernehmlassung abgeschlossen. Wir werden die Botschaft in den nächsten Wochen verabschieden.
Weil wir, wie es Frau Schneeberger ausgeführt hat, die Dringlichkeit ebenfalls erkannt haben, haben wir die Büros der beiden Räte informiert und darum gebeten, das Geschäft schon den betreffenden Kommissionen zuzuweisen, damit es beraten werden kann. Wenn Ihre Büros unserem Antrag zustimmen, kann es bereits im April in Ihren Kommissionen beraten werden, und es kann noch dieses Jahr abgeschlossen und damit in Kraft gesetzt werden. Hier haben wir also grundsätzlich Übereinstimmung mit den Forderungen der Motionärin.
Sie werden dann aufgrund der Vernehmlassung und aufgrund unserer Botschaft sehen, dass wir in einem Punkt nicht ganz so weit gehen, wie die Motionärin es fordert. Sie haben ja dann die Möglichkeit, das in der Kommission noch einmal zu diskutieren. Es geht hier insbesondere darum, dass die Motion eigentlich keine zeitliche Beschränkung der Nachdeklaration fordert. Wir möchten diese Möglichkeit zeitlich doch etwas eingrenzen. Es handelt sich aus unserer Sicht um keine wesentliche Differenz zur Motion.
Damit ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, dass Sie die Motion annehmen. Die Gesetzesänderung befindet sich in der letzten Phase, Sie können sie bereits in wenigen Wochen in Ihren Räten behandeln, sodass sie Ende Jahr in Kraft gesetzt werden kann. Wenn Sie die Motion annehmen, machen Sie offene Türen zu Kleinholz. Wir haben das Anliegen bereits behandelt. Besten Dank für die Ablehnung.
Votazione
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 133 Stimmen
Dagegen ... 61 Stimmen
(1 Enthaltung)