16.4103
Creazione delle basi legali per la costruzione di impianti per la protezione dei confini
Brand Heinz · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Meine Motion betrifft die Problematik der illegalen Grenzübertritte. Sie wissen ja alle, dass wir uns mittlerweile schon seit Jahrzehnten mit diesem Phänomen beschäftigen. Wir beschäftigen uns mit einer illegalen Migration an der Südgrenze und an der Westgrenze. Sie hat in zeitlicher Hinsicht und in quantitativer Hinsicht beängstigende Dimensionen angenommen. Derzeit hat sie sich etwas zurückgebildet, aber ich glaube, das ist lediglich ein vorübergehender Zustand.
Mit Blick auf diese unerfreuliche Situation habe ich 2016 einen Vorstoss eingereicht, die Interpellation 16.3820, "Ein Grenzzaun zur Sicherung der Landesgrenze im Raum Chiasso", und dem Bundesrat drei Fragen gestellt. Unter anderem habe ich ihn gefragt, ob die notwendigen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Bau, Raumplanung, Forst usw. bestünden, um den Bau von Grenzsicherungsanlagen und die Schaffung von Freihaltezonen in diesem Grenzabschnitt rasch in Angriff zu nehmen. Der Bundesrat hat diese Frage verneint. Er hat klar festgehalten, dass es fraglich sei, ob das geltende Recht solche Bauten zulasse. Er hat auch darauf hingewiesen, dass Kollisionswahrscheinlichkeiten mit anderen Rechtsgebieten bestünden; ich denke an die Bereiche Raumplanung, Umwelt usw. Er hat abschliessend auch festgehalten, dass lediglich gestützt auf die Verfassung Notverordnungsrecht erlassen werden könne, was zeitlich und sachlich begrenzt sei.
Zusammenfassend: Der Bundesrat hat klar festgehalten, dass die notwendigen Rechtsgrundlagen eben fehlen.
Aufgrund der Erkenntnis aus dieser Antwort habe ich die Motion eingereicht, über die wir heute entscheiden müssen. Ich habe diese Motion einfach deshalb eingereicht, damit der Bundesrat die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen - ich betone: Rechtsgrundlagen - in Angriff nimmt. Ich will mit diesem Vorstoss in keiner Art und Weise, wie mir das unterstellt worden ist, den Bau von Bunkern, den Bau von Mauern, von Zäunen und dergleichen in Angriff nehmen. Ich will einfach die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen, damit im Bedarfsfall die entsprechenden Grenzsicherungsanlagen erstellt und errichtet werden können. Es geht hier also lediglich um die Schaffung von sachbezogenen Rechtsgrundlagen, sei es beispielsweise im Zollgesetz, im Raumplanungsgesetz oder im Asylgesetz.
Ich möchte hier auch noch auf eine Parallele zur letzten Asylgesetzrevision hinweisen. Auch dort haben wir entsprechende gesetzliche Bestimmungen erlassen, welche beispielsweise den Bau von Verfahrenszentren und dergleichen ermöglicht haben. Es geht hier also um eine vorausschauende Massnahme, um eine Massnahme, welche dem Bundesrat die Befugnis gibt oder ihm vielmehr den Auftrag erteilt, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Warum ist dieser Auftrag erforderlich? Sie wissen alle, dass das Bauen, das normale, gewöhnliche Bauen, ohnehin schon schwierig ist und durch sehr viele Einsprachen immer wieder verzögert wird. Bei den hier infrage stehenden Bauten handelt es sich zudem meist um Bauten ausserhalb der Bauzone. Das ist quasi die Potenzierung des schwierigen Bauens - noch schwieriger, noch aufwendiger, noch zeitintensiver. Mit den geforderten, sachlich ausgerichteten Rechtsgrundlagen soll eben dieses Bauen von Sicherungsmassnahmen vereinfacht und erleichtert werden.
Sie stellen sich vielleicht die Frage, ob das überhaupt notwendig sei beziehungsweise ob solche Bauten überhaupt notwendig seien. Wir haben ja den Vertrag von Schengen unterzeichnet. Gemäss diesem Staatsvertrag soll damit die Grenzsicherung an der Aussengrenze erfolgen und nicht mehr innerhalb des Schengen-Raumes. Schauen Sie einmal, was die anderen Schengen-Staaten in den letzten Jahren gemacht haben! Schauen Sie einmal, was Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Ungarn an Grenzsicherungsmassnahmen aufgebaut und erstellt haben! Es zeigt deutlich, dass trotz Schengen ein sachlicher Bedarf an solchen Bauten besteht.
Ich möchte Sie deshalb ersuchen, meiner Motion zuzustimmen, damit solche Bauten im Bedarfsfall innert nützlicher Frist und selbstverständlich legal erstellt werden können.
Maurer Ueli · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo
Dieser Vorstoss hat zwei Ebenen. Die eine ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Das ist etwas, was mit gewaltigen Problemen verbunden sein dürfte. Hier brauchen wir möglicherweise kantonale Richtpläne, kantonale Bauverordnungen und auch Gemeinden, die ihre Zustimmung geben würden. Wir müssten uns hier das Recht ausbedingen, nicht nur im überbauten, also im eingezonten Gebiet entsprechende Befestigungen zu bauen, sondern auch im übrigen Gemeindegebiet. Das ist etwas, was in der Praxis wahrscheinlich sehr schwierig ist. Der Bundesrat möchte darauf verzichten.
Damit komme ich zur zweiten Ebene, nämlich zur bisherigen Praxis. Wir haben versucht, in diesem Bereich mit technischen Hilfsmitteln entsprechende Fortschritte zu erzielen. Unter anderem haben Sie eine Motion Romano angenommen, damit alle Grenzübergänge mit Videokameras überwacht werden können. Da bauen wir entsprechend aus.
Wenn wir die Situation insgesamt betrachten, stellen wir fest, dass wir auch in Zeiten des grössten Migrationsdrucks, 2015, nur etwa 6 Prozent der Migranten an der grünen Grenze aufgriffen. Die Tendenz ist unverändert. Migranten, die in oder durch die Schweiz reisen wollen, kommen mit der Bahn. Es sind 85 bis 90 Prozent, die wir an den Bahnhöfen aufgreifen und dann auch wieder rücküberstellen. Nun haben wir an den Bahnhöfen, vor allem in Chiasso, einige bauliche Massnahmen getroffen, um Migranten zu kanalisieren und um zu verhindern, dass sie schon dort das Gebiet verlassen. Das hat sich bewährt: Kanalisierung, ordentliche Führung der Ströme und Rücküberstellung nach Italien. Dafür brauchen wir keine Baubewilligung. Wir bewegen uns auf unserem Gebiet bzw. auf demjenigen der SBB, und es sind Fahrnisbauten, also Absperrgitter usw.
Wir haben auch versucht - aufgrund der Motion Pantani 14.3035 -, im Tessin Grenzen während der Nacht wieder zu schliessen. Dieser Versuch ist abgeschlossen. Er war nicht sehr erfolgreich. Wir sind hier noch im Gespräch, um ihn allenfalls weiterzuführen.
Was wir aber machen, und das erfolgreich: Wir setzen entlang der grünen Grenze mehr Drohnen und Helikopter ein. Damit können wir entsprechende Grenzübertritte feststellen. Verglichen mit Österreich ist unser Gebiet etwas besser gekammert. Im Tessin ist der Damm von Melide ein Auffangort - dort kommen alle irgendeinmal vorbei -, oder dann der Ceneri. Dank der Überwachung mit Videokameras an den Grenzen und entlang der bekannten Pfade, auf denen sich die Leute bewegen, haben wir eine sehr gute Aufgriffsmöglichkeit. Ich denke, dass wir eher den Einsatz dieser technischen Hilfsmittel noch etwas verstärken werden, damit wir etwas feststellen und dann mit Interventionstrupps des Grenzwachtkorps - oder jeweils auch verstärkt durch die Polizei - entsprechende Aufgriffe machen können. Auch wenn Sie unsere Nordgrenze ansehen: Alle, die im Raum Rafzerfeld die Grenze überqueren, kommen irgendwann bei der Brücke von Eglisau oder bei Schaffhausen oder weiter unten vorbei. Hier haben wir etwas bessere Möglichkeiten, und damit ist eine technische Überwachung wahrscheinlich erfolgversprechender als ein Gesetz, das relativ komplex ist und uns wahrscheinlich auch die entsprechenden Möglichkeiten nicht gibt. Deshalb würde ich zur effizienten Abwehr lieber weiter in technische Hilfsmittel investieren.
Ich bitte Sie also, diesen Vorstoss nicht anzunehmen.
Votazione
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 67 Stimmen
Dagegen ... 126 Stimmen
(3 Enthaltungen)