15.483
Nessun sovvenzionamento statale a partiti e organizzazioni politiche
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Flach, Barrile, Campell, Galladé, Glättli, Humbel, Masshardt, Pfister Gerhard, Piller Carrard, Romano, Streiff, Wermuth)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Flach, Barrile, Campell, Galladé, Glättli, Humbel, Masshardt, Pfister Gerhard, Piller Carrard, Romano, Streiff, Wermuth)
Ne pas donner suite à l'initiative
Le président (de Buman Dominique, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bei meiner Initiative geht es darum, dass das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dahingehend geändert wird, dass künftig keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, die politische Zielsetzungen verfolgen.
Warum verlange ich das? In unserem Milizsystem sind Parteien, aber auch Verbände und weitere Organisationen, welche im politischen Diskurs von ganz zentraler Bedeutung sind, privatrechtlich organisiert. Wir kennen keine staatliche Parteienfinanzierung. Insofern ist es ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, wenn Jungparteien mit Steuergeldern unterstützt werden. Man staunt aber etwas, wenn man die Liste der Organisationen anschaut, welche solche Unterstützungsbeiträge beziehen. Auf der Liste derer, die Subventionen erhalten, sind nicht nur Jungparteien, sondern beispielsweise auch verschiedene Gewerkschaften. Man fragt sich dann, ob die Metzgermeister vielleicht nächstens auch noch eine Jugendorganisation gründen, um etwas Geld vom Bund zu beziehen. Nach der herrschenden Praxis wäre dies zumindest denkbar.
Wenn diese Organisationen den Antrag stellen, solche Unterstützungsbeiträge zu erhalten, müssen sie einen Fragebogen ausfüllen. Einerseits geht es dort um formelle Aspekte, etwa ob die Organisation eine private Trägerschaft hat. Die Organisation muss auch bestätigen, dass sie nicht profitorientiert ist und Artikel 11 - den Schutz der Unversehrtheit und die Förderung der Entwicklung der Jugendlichen - zum zentralen Ziel hat. Andererseits wird die Frage gestellt, ob die Organisation offen für alle Jugendlichen ist, unabhängig von der Herkunft, Rasse und der religiösen oder politischen Überzeugung. Es wird dann schon etwas spannender, wenn man sieht, dass Jungparteien bestätigen müssen, dass sie offen für Jugendliche aller politischen Überzeugungen sind. Das entspricht wahrscheinlich nicht dem wirklichen Ziel einer Jungpartei. Sie setzt sich ja für eine bestimmte politische Überzeugung ein und will nicht ein Sammelbecken für Leute aller politischen Überzeugungen sein.
Noch lustiger ist es dann, wenn man schaut, wie es bei den Gewerkschaften ist. Ich glaube, Gewerkschaften haben nicht als Hauptziel und Hauptzwecksetzung, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten, sondern sie verfolgen politische Ziele. Das dürfen sie auch. Das ist etwas anderes, als hier im Gesetz vorgesehen wäre.
Es gibt dann auch noch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes von Juni 2015. Dort ging es um den Verein "Vereinigte Bibelgruppen". Das Bundesamt hatte entschieden, dass dieser Vereinigung "Vereinigte Bibelgruppen" keine finanzielle Unterstützung ausgesprochen werden könne, weil es dort eben nicht primär um die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gehe, sondern die Glaubenspraxis und die Vermittlung der Glaubensgrundlagen im Vordergrund stehe.
Dieser Verein hat eine religiöse Zwecksetzung, und deswegen konnte ihm eben keine solche Unterstützung gesprochen werden. Das ist eine Begründung, die in sich logisch ist. Nur ist sie in der Logik genau gegenteilig zu dem, was heute bei Jungparteien und Gewerkschaften geschieht, welche politische Zielsetzungen verfolgen und nicht die Jugendarbeit und die Betreuung von Kindern im Zentrum ihrer Zwecksetzung haben.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, dass das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - dort drin steht das Ganze - so geändert wird, dass künftig keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, die politische Zielsetzungen verfolgen. Damit stärken wir die Kinder- und Jugendarbeit, indem das Geld, das bei anderen Organisationen gespart wird, solchen Organisationen zugesprochen werden kann, welche sich wirklich um Kinder und Jugendliche kümmern.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Jans Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Herr Rutz, gehen Sie mit mir einig, dass nach Ihrer Auslegung der Schweizer Bauernverband, der ja offensichtlich eine politische Organisation ist, keine Subventionen mehr erhalten sollte?
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Organisationen, welche politische Zielsetzungen verfolgen, sollen keine Unterstützung erhalten. Das haben wir in der Kommission auch so besprochen, und die Mehrheit war der Auffassung, dass dies bei Organisationen, die zur Hauptsache politische Zielsetzungen verfolgen, der Fall sein soll.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Ich beantrage Ihnen namens einer starken Minderheit Ihrer Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Schon in der ersten Runde in Ihrer SPK war die Unterstützung der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen recht knapp. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat das Anliegen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. In der zweiten Runde in der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates hat die Kommission der Initiative noch knapper, nämlich mit 13 zu 12 Stimmen, Folge gegeben.
Worum geht es? Mit der Anwendung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes gewährt das Bundesamt für Sozialversicherungen jährlich Finanzhilfen zur Unterstützung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz stellt der Bund finanzielle Beiträge zur Verfügung, mit denen Kindern und Jugendlichen ein gesellschaftliches Engagement frei von inhaltlichen und finanziellen Abhängigkeiten ermöglicht wird. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die Organisationen klare sachliche und wertneutrale Kriterien erfüllen. Ein breites Spektrum von Organisationen mit unterschiedlichsten Aktivitäten für Kinder und Jugendliche kann so von den Finanzhilfen des Bundes profitieren und ein spannendes Angebot machen, das ohne diese Finanzmittel schlicht unmöglich wäre. Mit knapp 4 Millionen Franken werden so jährlich verschiedenste Projekte und Organisationen unterstützt, die die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Nicht einmal 10 Prozent davon werden in verschiedene Projekte politischer Jungparteien investiert. Nun will diese parlamentarische Initiative, dass in Zukunft keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, welche politische Zielsetzungen verfolgen.
Die Minderheit Ihrer Kommission stellt sich aus verschiedenen Gründen gegen dieses Anliegen. Zunächst ist fraglich, wie eine Abgrenzung eigentlich erfolgen sollte. Das Gesetz sieht nämlich heute völlig zu Recht vor, dass die Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen eines der Ziele des Gesetzes ist. Wie will man hier unterscheiden, was die Förderung der Partizipation ist und was schon die Verfolgung politischer Ziele ist? Wäre schon der Name der Organisation massgebend dafür, ob noch Gelder ausgeschüttet werden oder nicht, würde das zu komplett ungewollten Resultaten führen. Die finanzierten Aktivitäten müssen schliesslich schon heute klare Kriterien erfüllen. Politische Kampagnen werden über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz nicht finanziert.
Die Kinder- und Jugendorganisationen leisten mit ihrem Einsatz einen wichtigen Beitrag zu unserer demokratischen Gesellschaft. Sie fördern die Bereitschaft der Jugendlichen, sich für die Gesellschaft zu engagieren, und wecken ihr politisches Interesse. Dieses Engagement wird zu Recht durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz unterstützt, und das soll auch weiterhin so bleiben. Denn damit fördern wir den Nachwuchs für das politische Staatswesen. Ich glaube, dass niemand hier im Saal dieses Anliegen nicht unterstützt.
Die Aussage, es gebe in der Schweiz keine Parteienfinanzierung und deshalb müssten auch Projektunterstützungen für Jungparteien unterbleiben, ist weder ganz schlüssig noch wirklich wahr. Es wurde in der Kommission zu Recht bemerkt, dass wir eingestehen müssen, dass zum Beispiel unsere Fraktionsbeiträge wohl auch für die politische Arbeit eingesetzt werden und nicht nur für die Führung des Sekretariates. Zudem kennen wir auch indirekte staatliche Unterstützung durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden.
Wer also in dieser Frage die reine Lehre vertritt, müsste auch auf diese Faktoren Rücksicht nehmen. Auf der anderen Seite steht unser Bemühen, die Jugend für die Politik zu interessieren und zum Mitwirken zu animieren.
Ich halte die Arbeit der Jungparteien für wichtig. Wir alle wissen, wie schwierig es ist, Geld für Organisationen zu beschaffen, die sich für die Gesellschaft engagieren. Wir sollten also den Jungen hier helfen und ihnen nicht Steine in den Weg legen. Die Finanzmittel dazu sind gut investiert; es sind auch nicht sehr viele Finanzmittel, die wir investieren. Diese paar Hunderttausend Franken können wir uns locker leisten.
Ich bitte Sie daher, der Initiative keine Folge zu geben.
Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
An ihrer Sitzung vom 20./21. Oktober 2016 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates diese parlamentarische Initiative behandelt. Sie beabsichtigt im Wesentlichen - es wurde schon gesagt -, das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dahingehend anzupassen, dass künftig keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen und Organisationen ausgerichtet werden, die politische Zielsetzungen verfolgen.
Grundsätzlich arbeiten wir hier im Milizsystem, sodass Parteien und Verbände sowie Organisationen, die politisch eine aktive Rolle spielen, privatrechtlich organisiert sind. Unser Land kennt bekanntlich keine staatliche Parteienfinanzierung. Jungparteien sollen deshalb nicht auf diesem Weg öffentliche Gelder erhalten. Hingegen werden die Aktivitäten von Jugendorganisationen, die nicht politisch motiviert sind, nicht infrage gestellt. Im Gegenteil: Solche Unterstützungen, zum Beispiel des Jugendparlamentes, sollen jedenfalls weitergeführt werden.
In der Diskussion zeigte sich, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen einerseits ein erhebliches Ermessen bei der Bewilligung der Gelder hat. Dabei ist es andererseits schwierig zu eruieren, ob die entsprechenden Organisationen andere Gelder erhalten und welche Ziele sie verfolgen; es ist auch schwierig festzustellen, welche Organisationen keine politischen Ziele verfolgen. Oft sind in diesen Organisationen und ihren Aktivitäten politische Aspekte im Spiel, wenn auch nur am Rande. Die Diskussion hat auch gezeigt, dass es viele Umgehungsmöglichkeiten gibt.
Es handelt sich gemäss den Ausführungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen um die Ausrichtung von 4 Millionen Franken pro Jahr. Es werden rund 90 Gesuche geprüft. Die Anzahl der Mitglieder und der Teilnehmenden an den organisierten Anlässen oder das Alter der Personen in der Geschäftsstelle spielen dabei eine Rolle. Das Kriterium bei der Prüfung sei, so hiess es, die Hauptzielsetzung der Organisation, nicht die Durchsetzung der politischen Überzeugung.
Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Alsdann wurde die Diskussion in der ständerätlichen Kommission geführt, die ihr dann mit 7 zu 3 Stimmen keine Folge gegeben hat. Als Gründe wurden die Unterstützung von Aktivitäten Jugendlicher wie Pfadi, Jungschützen, Jugendgruppen und eben die Erziehung auch für das Gemeinwesen, für unseren Staat, genannt.
An ihrer Sitzung vom 11./12. Januar hat die nationalrätliche SPK nochmals über die Differenz zum Ständerat diskutiert. Die Argumente sind im Wesentlichen dieselben geblieben wie die, die ich bereits genannt habe. Die Minderheit wollte weiterhin keine Unterscheidung betreffend eine politische Ausrichtung der Jugendorganisationen und -verbände machen. Sie wollte die Beiträge sowie die Praxis bei deren Bewilligung so belassen, wie sie heute sind, nämlich so, dass die Beiträge an Jugendorganisationen mit politischer Ausrichtung und an solche, die nicht politisch, aber kulturell, sozial oder sportlich engagiert sind, auszurichten sind, weil eine Unterscheidung ohnehin schwierig sei.
Schliesslich wurde mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Dies ist auch der Antrag der Kommissionsmehrheit.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Vous l'aurez compris, le champ d'application de cette initiative, ce sont les organisations et autres entités actives dans le domaine de l'enfance et de la jeunesse. Son objectif est que les aides financières étatiques ne puissent plus servir à financer des organisations qui poursuivent des buts politiques.
En octobre 2016, notre Commission des institutions politiques a proposé d'y donner suite. En revanche, la commission du Conseil des Etats, elle, a pris une décision inverse en février 2017. En janvier dernier, notre commission a, par 13 voix contre 12, confirmé la proposition qu'elle vous fait aujourd'hui de donner suite à cette initiative.
Une minorité de la commission considère qu'il serait difficile, en pratique, de définir ce qu'il faut entendre par "buts politiques" et d'opérer la distinction proposée entre les organisations qui poursuivent ou non de tels objectifs. Elle estime en outre qu'il est de l'intérêt de l'Etat, en l'occurrence de la Confédération, de soutenir la formation politique de la jeunesse, cela dans l'idée de favoriser l'engagement des jeunes en politique.
La majorité de la commission, elle, préfère s'en tenir au système en vigueur dans notre pays, dans lequel les partis politiques ne sont pas financés par l'Etat. A cet égard, en considérant la liste des bénéficiaires de subventions de l'Office fédéral des assurances sociales - sections jeunesse de partis politiques ou de syndicats actifs sur la scène politique ou encore cénacles comme Foraus qui interviennent activement dans des campagnes politiques -, la majorité de la commission estime que, pour une part, celle justement que vise l'initiative parlementaire Rutz Gregor, ces subventions constituent une forme déguisée de financement des partis ou d'autres organisations politiques.
Or, pour la majorité de la commission, les partis et organisations de droit privé doivent trouver par eux-mêmes les moyens de financer leurs activités. C'est à eux et non pas à l'Etat qu'il incombe de soutenir les jeunes qui s'engagent dans leurs rangs.
Le critère proposé par l'initiative est-il inadapté? Selon la majorité de la commission, il ne l'est pas. Celle-ci considère que la participation régulière à des campagnes politiques - élections et votations - est une notion tout à fait utilisable, si j'ose le formuler ainsi, qui permet d'atteindre l'objectif recherché, c'est-à-dire d'éliminer cette source de financement déguisé des partis, de leurs campagnes et, parfois aussi, de leurs candidats.
La majorité de la commission a encore été sensible à un aspect qui touche à l'égalité de traitement. En effet, le Tribunal administratif fédéral considère que ce type de soutien financier ne peut pas être accordé à des organisations à vocation religieuse.
Pourquoi n'en irait-il pas de même, comme le propose l'initiative parlementaire, avec les organisations qui poursuivent des buts politiques? C'est finalement une question de neutralité de l'Etat, qui doit valoir tant sur le plan religieux que sur le plan politique.
Voilà pourquoi, je le répète, par 13 voix contre 12, votre commission vous propose de donner suite à cette initiative parlementaire.
Votazione
Le président (de Buman Dominique, président): La majorité de la commission propose, par 13 voix contre 12, de donner suite à l'initiative. Une minorité Flach propose de ne pas donner suite à l'initiative.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 92 Stimmen
Dagegen ... 88 Stimmen
(1 Enthaltung)
Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr
La séance est levée à 18 h 50