16.457
Diverse modifiche del diritto parlamentare
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil des Etats a traité ce dossier, qui se retrouve devant notre conseil pour l'élimination des divergences, s'agissant des projets 1 et 2. Quant au projet 3, il fera l'objet d'une seconde lecture par notre conseil.
1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
1. Loi sur l'Assemblée fédérale (Modifications diverses du droit parlementaire)
Art. 11
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. a
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
... Ratsmitglied an, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird oder ob sie mit insgesamt mehr als 12 000 Franken pro Jahr entgolten wird.
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Steinemann)
Abs. 1bis
Streichen
Art. 11
Proposition de la majorité
Al. 1 let. a
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1bis
... est rémunérée par un montant dépassant au total 12 000 francs par an.
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Steinemann)
Al. 1bis
Biffer
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11 Absatz 1bis, und zwar beantragen wir Ihnen die Streichung dieses Absatzes. Hier liegt wahrscheinlich ein grosses Missverständnis vor. Hier haben sich sowohl der Ständerat als auch die Kommission des Nationalrates etwas verrannt. Es geht hier um die Frage der Transparenz, und es geht darum, ob man nur die Mandate angeben muss, die man innehat, oder auch angeben muss, ob diese Mandate entschädigt werden oder nicht.
Der Ursprung liegt in einer parlamentarischen Initiative, welche zum Ziel hatte, die Mandate in Verbänden zu erfassen und aufzuzeigen, wer welches Mandat hat und dafür entschädigt wird und wer eben nicht. Wenn Sie nun aber diesen Artikel 11 aufmerksam lesen, merken Sie, dass wir hier in eine ganz andere Sphäre hineingeraten sind. Wir sprechen nämlich über "Führungs- und Aufsichtsgremien ... von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts". Und man muss nicht Jurist sein, um zu wissen, dass eine Körperschaft des privaten Rechts zum Beispiel eine Aktiengesellschaft ist. Und damit geraten wir bei diesem Artikel 11 ungewollt - das wurde mir von Ständeräten wie auch von Nationalratskollegen bestätigt, die sich dessen nicht bewusst waren, als man darüber beraten und diskutiert hat - in eine Situation, in der man über seine beruflichen Tätigkeiten Auskunft geben muss, und zwar nicht nur darüber, was man genau macht, wie das heute der Fall ist und schon immer so war, sondern auch darüber, ob diese Tätigkeit entschädigt wird oder nicht. Und es ist - das wissen wir alle - nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Anträge auf dem Tisch liegen, diese Entschädigungen seien auch zu beziffern.
Da müssen wir Ihnen sagen: Wenn wir das Milizsystem aufrechterhalten wollen und wenn wir möchten, dass auch weiterhin Unternehmer, Selbstständigerwerbende und Leute, die in der Wirtschaft Verantwortung tragen, in diesem Rat mittun können, dann dürfen wir das sicher nicht machen. Davon sind natürlich nicht nur grosse, börsenkotierte Gesellschaften betroffen, sondern auch der kleine Gewerbebetrieb, nichtkotierte AG, auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Wenn man dort die Entschädigungen offenlegen muss, wird sich der eine oder andere sagen, unter diesen Umständen mache er nicht mehr mit, oder der Betrieb wird schlicht und einfach sagen: Es ist in unserem Unternehmen nicht erwünscht, dass sich Mitarbeiter oder Funktionsträger politisch engagieren. Das ist ein Schuss ins eigene Bein.
Schauen Sie das noch einmal genau an. Es waren hier, wie gesagt, offensichtlich sehr viele Missverständnisse vorhanden. Wir haben uns weit von dem entfernt, was einmal die Idee des ursprünglichen Antrages war - bei dem man, das in Klammern, auch darüber diskutieren kann, ob er gescheit war oder nicht. Aber so, wie es hier steht, geht es ganz sicher nicht. Wir wollen nicht, dass man am Schluss noch seinen Lohn in Franken und Rappen angeben muss. Das kann im Milizsystem nicht Sache sein.
Darum bitte ich Sie, bei Artikel 11 Absatz 1bis unserem Streichungsantrag zuzustimmen.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo PPD
Mit dem heutigen Differenzbereinigungsverfahren zum Parlamentsrecht bzw. der zweiten Lesung zur Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates sind wir daran, uns ein weitgehend zeitgemässes Parlamentsrecht zu geben. Für einige Anpassungen ist die Zeit reif, überreif. Nach der Sitzung der vorberatenden Kommission bleiben nicht mehr viele Differenzen bestehen. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Erlasse nun zügig beschlossen und umgesetzt werden können. Die CVP-Fraktion ist dazu bereit und unterstützt grundsätzlich die Kommissionsmehrheit.
Aus Effizienzgründen spreche ich schon jetzt ganz kurz zu allen einzelnen noch bestehenden Differenzen, zuerst zum Antrag der Minderheit Rutz Gregor: Wir haben gehört, dass es im betreffenden Artikel um die nebenberuflichen Mandate geht. Aus unserer Sicht hat hier der Ständerat zu Recht eingefügt, dass angegeben werden soll, ob ein Mandat gegen Entschädigung oder ehrenamtlich ausgeführt wird. Hingegen steht dort auch: "Spesenentschädigungen fallen dabei nicht in Betracht." Das ist sehr schwammig formuliert; es ist nicht klar, was unter "Spesenentschädigung" verstanden wird. Die Mehrheit der Kommission hat nun definiert, dass dies höchstens einer Entschädigung von 12 000 Franken pro Jahr entspricht. Dies macht aus unserer Sicht Sinn. Die Höhe dieses Betrags entspricht einer anständigen Regelung für ein entsprechend aufwendiges Mandat im Ehrenamt.
Wir bitten Sie deshalb, diesen Antrag der Mehrheit zu unterstützen.
In Artikel 141 werden die einzelnen Punkte aufgezählt, zu denen vom Bundesrat explizit Erläuterungen über die Auswirkungen der Erlasse eingefordert werden. Absatz 2 Buchstabe aquater verlangt, dass eine Befristung der Erlasse überprüft wird. Die Minderheit möchte jedoch diese Überprüfung streichen. Aus der Sicht unserer Fraktion kann diese Überprüfung aber Sinn machen. Deshalb lehnen wir den Streichungsantrag hier ab.
Bei den Buchstaben e und f unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit, das heisst: geltendes Recht mit dem Zusatz in Buchstabe f gemäss Fahne.
Zu Buchstabe j: Der Ständerat hat hier die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als besonders erwähnenswert erachtet und einen Buchstaben j eingefügt. Es ist nicht ersichtlich, warum explizit diese Gruppe erwähnt werden soll, Familien, Kantone oder andere Gruppierungen jedoch nicht, zumal uns gesagt wurde, dass im verwaltungsinternen Leitfaden festgehalten werden könne, dass bei der Ausarbeitung von Botschaften und Erlassen explizit geprüft werden könne, ob Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen betroffen seien. Wir unterstützen die Mehrheit, die diesen Buchstaben j streichen will.
Schliesslich noch zwei Sätze zu Artikel 34 der Vorlage 3, zum Geschäftsreglement des Nationalrates: Hier geht es um unsere Sitzungszeit. Die im geltenden Recht festgeschriebenen Sitzungszeiten wurden in der Kommission in extenso gewürdigt, teilweise infrage gestellt und mit Änderungsanträgen neu formuliert. Jede Änderung bringt für die einen Vorteile und für die anderen Nachteile, und je nach Wohnort oder persönlicher Lebenssituation wird sie unterschiedlich gewichtet. Deshalb erachtet die CVP-Fraktion das geltende Recht als bewährte, zweckmässige Lösung und beantragt auch hier, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Bei der Offenlegungspflicht kann man sich am geltenden Recht orientieren. Sie finden das auf der Fahne links, in Artikel 11. Wir hatten seinerzeit die Bestimmung eingefügt, dass bei den beruflichen Tätigkeiten die Funktion als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber anzugeben sind. Nachdem unser Rat diese Bestimmung wieder gestrichen hatte, wurde sie vom Ständerat erneut eingefügt. Die Kommission hat die ständerätliche Lösung übernommen. Ein Minderheitsantrag oder ein Einzelantrag, der das Gegenteil will, ist zu diesem Punkt meines Wissens nicht eingereicht worden.
Als Nächstes ging es um die Frage: Muss man die Entgeltlichkeit oder Ehrenamtlichkeit der Tätigkeiten angeben oder nicht? Der Ständerat hat Absatz 1bis eingefügt, wonach man bei den Tätigkeiten gemäss Absatz 1 angeben muss, ob es sich um ein ehrenamtliches oder bezahltes Mandat handelt, wobei Spesenentschädigungen nicht in Betracht fallen sollen. In unserer Kommission haben wir uns dann gefragt, ob es sinnvoll ist, diese Grenze einfach so stehenzulassen. Mit anderen Worten: Jedes Mitglied, das eine entsprechende Tätigkeit ausübt, müsste selbst entscheiden, ob es noch ein Ehrenamt oder bereits entschädigte Arbeit ist.
Um die Unschärfe aufzulösen beziehungsweise eine klare Abgrenzung herzustellen, hat sich die Mehrheit der SPK dazu entschieden, eine Einkommensgrenze von 12 000 Franken festzusetzen, wobei in diesem Betrag Einkommen und Spesenersatz enthalten sein sollen. Die Mehrheit liess sich dabei von der Überlegung leiten, dass der Betrag sicher nicht einfach nur die Spesen umfassen könne - wir dachten beispielsweise an ein Ratsmitglied aus dem Bündnerland, das eine Tätigkeit in Genf ausübt und dessen Spesen bereits einen kleineren Betrag auffressen würden -, sondern dass es ein Betrag sein solle, der zwar auch kein existenzielles Einkommen repräsentiert, aber doch mehr als die Spesen umfassen solle. Dabei ist die Mehrheit auf einen Betrag von 1000 Franken pro Monat oder eben 12 000 Franken pro Jahr gekommen.
Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion bittet Sie nun, der Minderheit zu folgen. Sie teilt die vom Minderheitssprecher dargelegte Meinung und ist zudem der Auffassung, dass damit tatsächlich die Büchse der Pandora geöffnet werden kann. Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie deshalb, diese Bestimmung wiederum zu streichen. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass sich die FDP-Delegation in der Staatspolitischen Kommission der Mehrheit angeschlossen hat. Aber im Namen der Mehrheit der Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Erlauben Sie mir, nur einmal das Wort zu ergreifen und zusammenfassend, wie wenn es ein Block wäre, zu allen Differenzen zu sprechen. Erlauben Sie mir auch, über das zu sprechen, was wir an Differenzen bereinigt haben. Es wird am Freitag der letzten Woche, hoffe ich, zu einer Schlussabstimmung kommen, und damit kann ich Ihnen auch sagen, was wir erreicht haben. Ich finde, das ist fast wichtiger als die Differenzen, die wir noch vor uns haben.
Die Änderung des Parlamentsrechts bedeutet insbesondere für uns, die wir in diesem Rat je länger, je mehr auch elektronisch arbeiten, in Zukunft eine wesentliche Verbesserung unserer Ausgangssituation. Bis jetzt ist es so, dass ich als Fraktionspräsident keinerlei Zugriff auf andere Kommissionsunterlagen habe, meine Fraktionssekretärin aber schon. Sie kann mir die Unterlagen allenfalls zeigen, weiterleiten dürfte sie sie vermutlich nicht, aber ich kann sie dafür bei den Parlamentsdiensten auf Papier einfordern. Ich möchte daran erinnern, dass wir jetzt zwar noch ein paar Differenzen haben, dass die für mich wichtigste materielle Änderung, welche wir im Parlamentsrecht vornehmen, aber schon durch ist. Sie wurde auch vom Ständerat ermöglicht - herzlichen Dank an die Kleine Kammer, die sonst gegenüber der Elektronik nicht immer so aufgeschlossen ist! Mit dieser Änderung können wir künftig mit unseren elektronischen Unterlagen besser arbeiten.
Nun noch zu den Differenzen: Auch wir Grünen unterstützen die Klärung, dass man nicht einfach sagt, ob die Tätigkeiten ehrenamtlich oder bezahlt sind, und die Spesen wegnimmt. De facto ist es am Schluss Geld. Entsprechend möchte ich Ihnen bei Artikel 11 Absatz 1bis beliebt machen, im Namen der Grünen, mit der Mehrheit zu stimmen.
Ich bin Ihnen noch eine Erklärung bezüglich der Befristung in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe aquater schuldig. Die Grünen sind im Gegensatz zu den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Meinung, dass man nicht festschreiben muss, dass der Bundesrat selbst bei jeder Vorlage noch prüft, ob sie befristet werden könnte oder nicht. Die Befristung, auch Sunset-Klausel genannt, ist etwas, was immer wieder als die grosse Magie gepriesen wird, damit die gesetzgeberische Tätigkeit nicht ausartet. Ich meine, es ist letztlich auch die Funktion und Aufgabe von uns, die am Schluss die Gesetze verabschieden, zu überlegen, wo eine Sunset-Klausel Sinn macht und wo nicht. Ich habe nichts dagegen, dass man befristete Gesetzgebungen macht. Gleichzeitig denke ich, dass Rechtssicherheit und damit eine gewisse Kontinuität, für sich genommen, auch Werte sind.
Erlauben Sie mir, als Letztes noch zu der Frage in der Vorlage 3 zu kommen, die vermutlich intern - jedenfalls bei uns intern in der Fraktion - am meisten zu reden gegeben hat. Mir scheint das fast so, wie wenn man sich jeweils in einem Verein über alles einig ist, aber dann über die eigenen Statuten stundenlang diskutiert. Diese Frage sind hier die Sitzungszeiten. Die grüne Fraktion wird sich in ihrer Mehrheit der Minderheit I (Barrile) anschliessen, aber es gibt auch Leute, die anders stimmen werden.
Ich will noch einen kleinen Mythos aus dem Weg schaffen. Die Minderheit I bei Artikel 34 möchte ja, dass wir am Morgen um 8.15 Uhr anfangen und nicht um 8.00 Uhr. Es gibt kein vernünftiges Gremium, das in Bundesbern tagt und seine Sitzungen nicht so richtet, dass sie um Viertel nach oder um Viertel vor beginnen, weil die Züge von überall her jeweils zur vollen Stunde ankommen. Es wurde uns in der letzten Debatte vorgeworfen, das sei - jetzt spreche ich halt ein wenig nicht nur als Grüner, sondern als Zürcher - quasi eine Lex Zürich. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Es ist alles ausser einer Lex Zürich, denn wir haben einen Sonderzug, der um zehn Minuten vor der vollen Stunde hier ankommt. Wir brauchen das also nicht. Sie müssen das nicht einführen, um den Zürchern zu gefallen, und Sie müssen es nicht ablehnen, um die Zürcher zu verärgern. Aber haben Sie zum Beispiel ein Herz für die Luzernerinnen und Luzerner! Die bräuchten das, wenn sie zum Beispiel am Abend in den Kanton heimfahren müssen, um noch eine Vorlage zu vertreten. Machen Sie das also nicht wegen der Zürcher und nicht gegen die Zürcher, sondern weil es intelligent ist.
Stimmen Sie hier dem Antrag der Minderheit I (Barrile) zu.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Je vous informe que Monsieur Aeschi a déposé un amendement individuel, à l'article 141 alinéa 2 lettre ater, où il n'y a pas de divergence entre la commission et le Conseil des Etats. Selon l'article 50 alinéa 1 du règlement de notre conseil, "les propositions visant à amender un objet soumis à délibération sont à remettre au président par écrit, autant que possible avant le début des débats portant sur l'objet concerné". Cela signifie que l'amendement aurait dû être déposé auprès du secrétariat ces derniers jours, l'ordre du jour étant connu. Cependant, je fais une exception, en interprétant généreusement cette disposition, dans un esprit conciliant et parce que c'est le premier jour de la session.
Steinemann Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich erlaube mir, auch wenn es sachlich nicht ganz gerechtfertigt ist, hier bei der Beratung des Antrages der Minderheit Rutz Gregor zu Artikel 11 Absatz 1bis nochmals die Position der SVP-Fraktion darzulegen und zusammenzufassen, weshalb wir die gesamte Revision des Parlamentsrechts ablehnen.
Aus Sicht der SVP-Fraktion wären Hauptziele, die eine Revision gerechtfertigt hätten, etwa weniger Sitzungsgelder, effizientere Abläufe oder mehr Transparenz gewesen. Diese Ziele wurden insgesamt völlig verfehlt. Sie wurden auch gar nicht angestrebt. Die SVP-Fraktion sah nie einen generellen Handlungsbedarf, sondern nur einen punktuellen. Es ist eine Sammelvorlage. Man muss daher am Ende auch zu guten Punkten Nein oder zu schlechten Punkten Ja sagen.
Es wäre einfacher gewesen, über die teils durchaus gerechtfertigten parlamentarischen Initiativen, die hier verarbeitet wurden, einzeln zu befinden. Mit dieser Vorlage werden hingegen sehr unterschiedliche, komplett voneinander unabhängige Beratungsgegenstände behandelt, die nach unserer Auffassung nicht zusammenpassen. Sie enthält nebst recht wichtigen Punkten auch Detailfragen von geringerer und geringster, ja sogar nur von theoretischer Bedeutung. Neuformulierungen haben Einzug gehalten, auf Nebenschauplätzen sind unwichtige Punkte in diesen Entwurf eingestreut worden. Daneben, das sei hier auch gesagt, sind in die Vorlage auch wichtige und richtige Verbesserungen unserer Parlamentsarbeit integriert worden.
Negative Punkte aus unserer Sicht sind die Nichtstreichung des Freitags als Sitzungstag sowie generell die Nichtstraffung des Ratsbetriebes. Geld wird leider nicht eingespart. Nach wie vor gilt beispielsweise bezüglich Entschädigung pauschal der gleich hohe Betrag, egal ob die Sitzung nur wenige Minuten oder einen ganzen Tag dauert. Das stört uns nach wie vor. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt.
Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion diese Reform am Ende ablehnen.
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor abzulehnen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Bereits in der Wintersession setzten wir uns dafür ein, dass es eine Differenzierung bei der Offenlegung von ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit gibt. Leider fand dieses Anliegen damals keine Mehrheit. Aber der Ständerat hat dies nun glücklicherweise wieder aufgenommen. Und die Mehrheit der SPK schlägt Ihnen heute eine noch bessere Formulierung vor.
Wir sind nach wie vor der Ansicht von Kollegin Isabelle Moret und Kollege Peter Keller: Beide forderten in parlamentarischen Initiativen, dass zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit unterschieden werden soll. Zur Erinnerung: Die SPK-NR hat 2016 der parlamentarischen Initiative Keller Peter deutlich Folge gegeben; die SPK-SR hat diesem Beschluss ebenfalls deutlich zugestimmt. Deshalb ist es nur logisch, dass wir heute eine entsprechende Formulierung ins Parlamentsgesetz aufnehmen.
Die undifferenzierte Auflistung der Mandate im Register der Interessenbindungen vermittelt schlicht kein vollständiges Bild. In Bezug auf die Interessenbindung besteht nämlich durchaus ein Unterschied, ob man ein Ehrenamt ausübt oder ob man für ein Amt mit einem grossen, ja bis zu sechsstelligen Betrag entschädigt wird. Der vorliegende Vorschlag ist sehr, sehr moderat. Unserer Meinung nach hätte man ruhig weiter gehen und die Angabe des exakten Betrags der Einkünfte aus nebenamtlichen Tätigkeiten fordern können. Die Bürgerinnen und Bürger hätten unseres Erachtens das Recht zu wissen, welche Interessen hinter welchen Anliegen und Personen stehen und ob man für die Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Interessenbindung auch noch entschädigt wird. Doch leider ist eine solche weiter gehende Transparenzregelung hier im Parlament nicht mehrheitsfähig.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit der SPK zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Rutz Gregor abzulehnen.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Kollegin Masshardt, einfach noch einmal, um es für alle verständlich festzuhalten: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie möchten, dass man den exakten Betrag angeben müsste für alle Mandate, die man innehat? Das sind ja nicht nur Verbandsmandate, sondern, wie ich erwähnt habe, nach der Gesetzesvorlage auch Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmandate. Sie möchten eigentlich, dass man der Transparenz halber den exakten Betrag angeben müsste.
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Ja, Herr Kollege Rutz, es ist kein Geheimnis. Es gab ja bereits entsprechende Vorstösse von unserer Seite, die forderten, dass man bei den Interessenbindungen nicht nur die Interessenbindungen als solche, also die Mandate, offenlegen solle, sondern auch den Betrag. Hier geht es aber bei Weitem nicht darum, sondern es geht wirklich nur darum, ob ein Mandat ehrenamtlich ist oder nicht. Falls es ehrenamtlich ist, ist die Frage, ob das Entgelt unter die Grenze von 12 000 Franken fällt oder nicht.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Ich fasse zusammen: Die in Artikel 11 des Parlamentsgesetzes verlangte Offenlegung hat ihren Ursprung in der parlamentarischen Initiative Streiff 14.472, "Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern", und in der parlamentarischen Initiative Keller Peter 15.437, "Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten". Beiden wurden damals Folge gegeben. Dazu kommt der am 15. März 2017 veröffentlichte Evaluationsbericht zur Schweiz der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, kurz Greco. Übrig geblieben ist noch die Differenz bei Absatz 1bis, und dieser Absatz betrifft genau die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Keller Peter.
Den Antrag unserer Staatspolitischen Kommission hat der Nationalrat am 12. Dezember 2017 aber abgelehnt. Nun nimmt der Ständerat die damalige Version unserer Staatspolitischen Kommission in modifizierter Form wieder auf und schlägt vor, dass Ratsmitglieder für nichtberufliche Tätigkeiten angeben sollen, ob es sich um ein ehrenamtliches oder um ein bezahltes Amt handelt. Dabei sollen Spesenentschädigungen nicht in Betracht fallen.
Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist der Ansicht, es solle deklariert werden, ob eine nichtberufliche Tätigkeit gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e ehrenamtlich oder bezahlt ist. Vor allem die Höhe der Spesenentschädigung sorgte in der SPK-NR aber für Diskussionen. Was sind Spesen? Wie hoch dürfen sie sein? Die Kommission einigte sich auf einen Richtwert: Alle nichtberuflichen Mandate, die pro Jahr inklusive Spesen mit nicht mehr als 12 000 Franken entschädigt werden, gelten als ehrenamtlich. Und hier müssen Sie aufpassen: Der effektive Betrag der Entschädigung muss in keinem Falle offen ausgewiesen werden. Es geht also nicht darum, dass sich Ratsmitglieder in dieser Frage selber einordnen können, sondern darum, dass sie einen Richtwert zwischen ehrenamtlich und nichtehrenamtlich haben. Die SPK-NR hat dieser Regelung mit 15 zu 9 Stimmen zugestimmt.
Sie haben es bereits gehört: Die Kommissionsminderheit lehnt diese Forderung ab. Aus der Sicht der Minderheit braucht es keine Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit. Auch will die Minderheit keine Beträge festlegen. Sie befürchtet, dass in einem weiteren Schritt gefordert wird, dass Ratsmitglieder ihre gesamten Entschädigungen offenlegen müssen. Sie will den ganzen Absatz streichen und so beim geltenden Recht bleiben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der SPK zu folgen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Können Sie einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins noch bestätigen, dass in der Diskussion der Staatspolitischen Kommission festgehalten wurde, dass diese Grenze von 12 000 Franken quasi das Total sowohl der Spesenentschädigungen als auch einer allfälligen Entlöhnung betrifft, also nicht nur Entlöhnungen, sondern eben einfach das Total dessen, was man an Geld erhält, unter welchem Titel auch immer?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Ja, Herr Kollege Glättli, das kann ich Ihnen so bestätigen; das haben wir in der Kommission auch explizit so ausgewiesen.
Votazione
Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a
Angenommen - Adopté
Abs. 1bis - Al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 47a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 78 Abs. 5 Bst. b
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 78 al. 5 let. b
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 141 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Bst. ater, aquater, e, h
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. f
Unverändert, aber:
... Gemeinden sowie die Art und Weise der Kostendeckung und das Verhältnis von Kosten und Nutzen;
Bst. j
Streichen
Antrag der Minderheit
(Barrile, Allemann, Fluri, Marra, Masshardt, Piller Carrard)
Bst. aquater
Streichen
Antrag der Minderheit
(Moret, Brunner Hansjörg, Campell, Fluri, Jauslin, Moser, Romano)
Bst. j
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Aeschi Thomas
Bst. ater
Festhalten
Art. 141 al. 2
Proposition de la majorité
Let. ater, aquater, e, h
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. f
Inchangé, mais:
... modalités de son financement, enfin le rapport coût-utilité des mesures proposées;
Let. j
Biffer
Proposition de la minorité
(Barrile, Allemann, Fluri, Marra, Masshardt, Piller Carrard)
Let. aquater
Biffer
Proposition de la minorité
(Moret, Brunner Hansjörg, Campell, Fluri, Jauslin, Moser, Romano)
Let. j
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Aeschi Thomas
Let. ater
Maintenir
Bst. ater - Let. ater
Le président (de Buman Dominique, président): Monsieur Romano va faire une déclaration, au nom de la commission, sur la proposition Aeschi Thomas.
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
Je m'exprimerai brièvement sur la proposition Aeschi Thomas. Cette dernière ne serait même pas admissible, car une décision a déjà été prise à l'article 141 alinéa 2 lettre ater: en commission, nous avons décidé de maintenir la décision de notre conseil. Dès lors, nous ne pouvons plus proposer aucune modification.
La question des communes, des villes et des agglomérations est déjà réglée à la lettre f, comme le prévoit l'initiative parlementaire 17.417, "Projets de loi. Evaluer les conséquences pour les villes, les agglomérations et les régions de montagne". A la lettre f, c'est exactement le même texte, qui a été accepté par notre chambre et confirmé par le Conseil des Etats.
La commission n'a pas débattu de la proposition Aeschi Thomas parce qu'elle n'en avait pas connaissance, mais les rapporteurs peuvent néanmoins vous inviter à la rejeter.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag Aeschi Thomas ... 80 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Bst. aquater - Let. aquater
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Artikel 141 regelt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung Erlassentwürfe und Botschaften unterbreitet und die einzelnen Bestimmungen kommentiert. In den einzelnen Buchstaben von Absatz 2 wird dann erklärt oder spezifiziert, worauf der Bundesrat speziell achten soll.
Mein Minderheitsantrag betrifft Absatz 2 Buchstabe aquater, der im Ständerat neu hinzugekommen ist. Es geht hier darum, dass der Bundesrat bei jedem Erlassentwurf bzw. bei jeder Botschaft eine Befristung zu prüfen hat und dies kommentieren soll. Die Aufnahme dieser Sunset-Klausel wurde mehrmals diskutiert. Ich beantrage Ihnen, sie abzulehnen, denn wir haben diese Möglichkeit schon. Das heisst, wenn wir eine Befristung möchten, können wir als Kommission oder als Parlamentsmitglieder und dann als Rat eine Befristung beantragen und beschliessen. Aber eine Regelung, die den Bundesrat beauftragt, dass er diese Frage jedes Mal prüfen und kommentieren soll, ist zu umständlich.
Das sind die Gründe, aus denen ich Ihnen mit der Minderheit beantrage, diesen Zusatz des Ständerates abzulehnen: Er ist überflüssig und zu aufwendig.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista
A l'alinéa 2 lettre aquater, le groupe socialiste soutiendra la proposition de la minorité Barrile, qui vise à biffer cette lettre ajoutée par le Conseil des Etats. Comme l'a déjà indiqué Monsieur Barrile, nous ne voyons pas pourquoi il faudrait rendre automatique la limitation de la durée de validité d'une loi chaque fois que nous examinons un projet. Nous estimons que cet ajout est inutile. En effet, nous avons déjà la possibilité de décider si une loi doit être limitée dans le temps en en faisant la proposition, soit en commission, soit au conseil.
Je vous invite à soutenir la proposition de la minorité Barrile et à biffer la lettre aquater.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Nach der zweifachen Verteidigung der Position der Minderheit möchte ich doch auch den Standpunkt der Mehrheit hier darlegen.
Wir hatten eine parlamentarische Initiative Vogt, der in der ersten Phase Folge gegeben wurde. Die Kommission hat deshalb beschlossen, diese Initiative hier in der Revision des Parlamentsgesetzes umzusetzen. Selbstverständlich kann man sich fragen, ob die automatische Prüfung oder eine situative Prüfung sinnvoll sei. Die Kommissionsmehrheit und auch die FDP-Liberale Fraktion haben sich dazu entschlossen, dass wir, neben den vielen anderen Ergänzungen von Artikel 141, auch die Bestimmung aufnehmen, dass die Anwendung der Sunset-Klausel immer zu prüfen sei. Es ist vom Stellenwert dieser Bestimmung her sicher gerechtfertigt, dass wir neben all den anderen Änderungen, die Sie auf der Fahne sehen und die eigentlich weitgehend unbestritten geblieben sind, auch diesen Punkt in unser Parlamentsgesetz aufnehmen. Er hat in der letzten Zeit im Zusammenhang mit Fragen der Deregulierung, die eigentlich allseits gewünscht wird, an Wichtigkeit gewonnen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, hier der Mehrheit zuzustimmen.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovia
Das Anliegen, etwas zu tun, damit die Gesetze nicht unnötig fortbestehen, ist sicher berechtigt. Aber das Parlament kann bereits heute die Befristung von Gesetzesbestimmungen jederzeit überprüfen. Natürlich kann der Bundesrat in jeder Botschaft systematisch darauf hinweisen, was eine Befristung bedeutet, und über die Konsequenzen Auskunft geben. Aber Sie können sich gut vorstellen, wie das dann herauskommen wird: An vielen Orten dürfte dann stehen, es komme halt darauf an, inwieweit sich das Gesetz als wirksam erweise, ob die Lage sich bis in einigen Jahren in der gewünschten Richtung verbessert habe und ob man auch genügend Mittel zur Verfügung habe, um mit der Subvention oder mit der Regulierung fortzufahren. Es ist wohl zu erwarten, dass selbst dann, wenn die Bundesgesetze tatsächlich befristet sind, sich die Frage stellt, wie oft Sie die neue Gesetzesbestimmung aufheben und nicht einfach fortsetzen. Es ist wohl eher zu erwarten, dass man dann die Geltungsdauer des Erlasses wieder verlängern würde.
Wir bitten Sie, das zu bedenken und deshalb die Minderheit zu unterstützen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Wir haben die Bedenken der Bundeskanzlei und vor allem auch des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Trotzdem möchte die Mehrheit der SPK-NR diese Ergänzung auch festschreiben und hat ihr mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich zugestimmt. Mit dieser Ergänzung verlangt ja der Ständerat, dass bei der Aufnahme eines Erlasses jedes Mal geprüft werden soll, ob der entsprechende Erlass auch befristet werden kann. Das entspricht, wie bereits gesagt, der parlamentarischen Initiative Vogt 16.437, "Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)". Hier ist noch anzumerken, dass die inhaltliche Diskussion dieser Initiative im Ständerat und im Nationalrat mit deren Abschreibung hinfällig geworden ist.
Die Minderheit moniert, dass eine automatische Prüfung nicht sinnvoll sei; eine solche Prüfung solle je nach Geschäft oder situativ vorgenommen werden. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Ansicht, dass dies so festgeschrieben werden soll.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 145 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 42 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bst. e, f, h - Let. e, f, h
Angenommen - Adopté
Bst. j - Let. j
Moret Isabelle · 2VP-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale
Nous sommes en présence d'une minorité demandant de suivre la décision du Conseil des Etats à l'article 141 alinéa 2 lettre j.
Concrètement, cela signifie que le Conseil fédéral devrait, dans ses messages, également nous indiquer l'impact de ses propositions sur les Suisses de l'étranger. Lorsque le Conseil fédéral soumet un projet d'acte législatif au Parlement, il devrait, entre autres, indiquer les conséquences potentielles de ce projet sur les communes, les villes ou les régions de montagne. Il devrait en discuter les modalités de mise en oeuvre, en établir précisément l'impact financier, et, plus largement, présenter concrètement comment la vie de nos concitoyens serait amenée à changer. Or, certains de nos concitoyens sont trop souvent ignorés: ceux qui vivent en dehors de la frontière nationale. Ce n'est pas parce qu'il quitte le territoire qu'un citoyen doit rendre son passeport et perdre l'intégralité de ses droits. Au contraire, même à l'étranger, un Suisse reste un Suisse. Ils sont nombreux, malgré la distance, à rester attachés à notre pays et à nos valeurs, et à faire régulièrement usage de leur droit de vote. Près d'un Suisse sur dix vit à l'étranger; il ne s'agit pas de citoyens de seconde zone. Ils ont le droit d'être considérés, au même titre que les habitants de nos villes, de nos campagnes ou de nos régions de montagne.
Aussi, par cette minorité, nous vous prions de suivre la décision de la Chambre des cantons en demandant au Conseil fédéral d'indiquer explicitement les conséquences qu'un projet législatif aurait pour eux. Je vous remercie.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovia
Der Ständerat möchte hier die Motionen Lombardi und Guldimann umsetzen und die Prüfung der Auswirkungen von Erlassentwürfen auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aufnehmen. Wir haben bereits in Zusammenhang mit der Beantwortung der Vorstösse angekündigt, dass wir bereit sind, die Prüfung der Auswirkungen aufzunehmen. Um Artikel 141 nicht mit noch mehr Anliegen und Prüfaufträgen zu füllen, schlagen wir vor, dass wir das auf Stufe der Weisungen an die Leute machen, die eine Botschaft erarbeiten sollen - auf Stufe des sogenannten Botschaftsleitfadens.
Wir würden hier eine Passage einbauen in der Art: "Prüfen und stellen Sie gegebenenfalls dar, ob und wie sich eine Vorlage auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen - Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Jugendliche, Armutsbetroffene, Ausländerinnen und Ausländer und eben auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - besonders auswirkt." Diese Passage bedeutet, dass der Bundesrat immer dann, wenn Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durch einen Erlassentwurf betroffen sind, die Auswirkungen in der Botschaft entsprechend darlegen muss. Wir finden, das genügt.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Buchstaben j zu streichen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Zu Buchstabe j: Hier fügt der Ständerat ein, dass bei Erlassentwürfen auch überprüft werden soll, welche Folgen der Erlass auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben könnte. Eine ähnliche Regelung für Auslandschweizer wurde schon in der Motion Lombardi 17.3961, "Auswirkungen von Gesetzen auf Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen. Information in den Botschaften des Bundesrates zu Erlassentwürfen", verlangt. Herr Bundeskanzler Thurnherr hat es bereits ausgeführt.
Um Artikel 141 nicht weiter zu fassen, hat die Bundeskanzlei damals ja ein Vorgehen vorgeschlagen. So soll, wie wir gehört haben, der verwaltungsinterne Leitfaden zur Ausarbeitung von Botschaften zuhanden der Ämter und Departemente so ergänzt werden, dass explizit geprüft werden soll, ob die Auslandschweizer von einem Erlass betroffen sind oder nicht. Herr Lombardi war damit eigentlich einverstanden, und der Ständerat hat die Motion Lombardi an seine zuständige Kommission zur Vorberatung überwiesen.
Von diesem Vorschlag liess sich die Kommission überzeugen, und sie begrüsst dieses Vorgehen mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Minderheit erachtet es aber als wichtig, dass diese Regelung nicht einfach in einem Leitfaden festgehalten wird, sondern explizit ins Gesetz geschrieben werden soll.
Die Kommission empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 144 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 39 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
2. Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement (Modifications diverses du droit parlementaire)
Gliederungstitel vor Art. 4; Art. 5a; Art. 6 Abs. 5; Art. 6a Abs. 2ter, 3; Art. 6b Titel, Abs. 1, 1bis; Art. 8 Titel, Abs. 1, 3-6; Art. 8a; Art. 9; Art. 14
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre précédant l'art. 4; art. 5a; art. 6 al. 5; art. 6a al. 2ter, 3; art. 6b titre, al. 1, 1bis; art. 8 titre, al. 1, 3-6; art. 8a; art. 9; art. 14
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
3. Geschäftsreglement des Nationalrates (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
3. Règlement du Conseil national (Modifications diverses du droit parlementaire)
Le président (de Buman Dominique, président): Nous sommes soumis à une deuxième lecture. Une question reste ouverte, à l'article 34 alinéa 1.
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 15 Abs. 1 Bst. a; 18 Abs. 3bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Titre et préambule; ch. I introduction; art. 15 al. 1 let. a; 18 al. 3bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Art. 34 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Bst. b-e
Unverändert
Antrag der Minderheit I
(Barrile, Allemann, Burgherr, Glättli, Glarner, Marra, Masshardt, Moser, Piller Carrard, Rutz Gregor)
Bst. b, c, d
Zustimmung zum Entwurf SPK-NR
Bst. e
... Sessionswoche: von 8.15 bis 11.15 Uhr
Antrag der Minderheit II
(Rutz Gregor, Brand, Buffat, Burgherr, Campell, Glarner, Pantani, Steinemann)
Bst. e
Aufheben
Art. 34 al. 1
Proposition de la majorité
Let. b-e
Inchangé
Proposition de la minorité I
(Barrile, Allemann, Burgherr, Glättli, Glarner, Marra, Masshardt, Moser, Piller Carrard, Rutz Gregor)
Let. b, c, d
Adhérer au projet CIP-CN
Let. e
... semaine de la session: de 8 h 15 à 11 h 15.
Proposition de la minorité II
(Rutz Gregor, Brand, Buffat, Burgherr, Campell, Glarner, Pantani, Steinemann)
Let. e
Abroger
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Bei diesem Artikel geht es nun um die Frage der Sitzungszeiten, die wir ja schon in der ersten Lesung diskutiert haben. Meine Minderheit I beantragt Ihnen wieder, auf den Sitzungsbeginn gemäss dem Entwurf der Kommission zurückzukommen, nämlich auf morgens um 8.15 Uhr. Was aber neu ist, ist, dass wir am Freitag, dem letzten Sessionstag, nicht wie damals vorgeschlagen um 13.15 Uhr, sondern um 11.15 Uhr mit der Sitzung aufhören wollen. Es gibt verschiedene Gründe, die dafür sprechen.
Zum Beginn um 8.15 Uhr: Es geht darum, dass doch ein grosser Teil des Parlamentes auch während der Session am Abend Verpflichtungen am Herkunftsort - im Kanton, wo wir wohnen - hat, seien es familiäre oder andere. Hier geht es nicht um Zürich - es wurde immer wieder von Zürich gesprochen -; wir haben um diese Zeit einen Viertelstundentakt. Es geht um einen grossen Teil der restlichen Schweiz, um die welsche Schweiz, die näheren Kantone um Bern, aber zum Teil auch um die Ostschweiz, deren Vertreterinnen und Vertreter nicht pünktlich da sein könnten, wenn wir um 8.00 Uhr beginnen. Aber bei einem Sitzungsbeginn um 8.15 Uhr wäre die Anreise möglich.
Dass wir am Freitag schon um 11.15 Uhr aufhören würden, hat zwei Gründe. Den einen Grund haben wir gehört: Es geht darum, dass der Bundesrat bei Geschäften, die später beraten werden, nicht anwesend sein könnte, d. h., wir könnten nur noch Geschäfte besprechen, bei denen die Meinung des Bundesrates nicht gefragt ist. Der andere Grund ist hier noch viel wichtiger: Wir haben die Bedenken und Argumente der italienischen Schweiz aufgenommen. Sie haben zu Recht gesagt, dass ihnen, wenn am Freitag erst um 13.15 Uhr Sitzungsschluss ist, die Zeit nicht reicht, um im Tessin z. B. noch an Sitzungen teilzunehmen oder Verpflichtungen wahrzunehmen. Wenn wir aber um 11.15 Uhr mit der Sitzung und der Session aufhören, ist es ihnen möglich, vor dem Wochenende noch an einer beruflichen oder an einer anderen politischen Sitzung im Tessin teilzunehmen. Das ist der Grund, warum ich den damaligen Entwurf der Kommission geändert habe und nun beantrage, dass am Freitag um 11.15 Uhr Sitzungsschluss ist.
Bitte folgen Sie diesen Argumenten, und unterstützen Sie die Minderheit I!
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sie sehen, ich bin auch bei der Minderheit I (Barrile) aufgeführt. Die Antwort auf die Frage, ob die Sitzungen um 8.00 Uhr oder 8.15 Uhr beginnen soll, scheint mir klar zu sein. Von mir aus hätte man allerdings auch 7.15 Uhr vorsehen können. Doch dies war nicht mehrheitsfähig.
Aber es geht hier noch um Litera e. Das ist eine Frage, die wir wirklich ernst nehmen müssen. Wir haben in einem ersten Schritt einmal beschlossen, dass wir am Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr tagen wollen. Jetzt beantragt die Minderheit I wieder 8.15 bis 11.15 Uhr. Sie wissen alle, dass es wirklich peinlich und nicht erklärbar ist, wie man an diesen Freitagen für ein paar Minuten Sitzung im Ständerat oder für eine halbe Stunde, vielleicht einmal für eine oder zwei Stunden im Nationalrat ein ganzes Taggeld erhält. Eigentlich müsste man sich doch so organisieren können, dass über diejenigen Geschäfte, welche einer Schlussabstimmung bedürfen und welche dafür reif sind, einen Tag vorher abgestimmt werden könnte. Das heisst, dass man am Donnerstag noch Geschäfte behandelt, bei denen es keine Schlussabstimmung gibt. Man könnte die Session dann auch entsprechend so beenden, dass diese Sitzung am letzten Freitag gestrichen würde.
Wir müssen uns einfach vor Augen halten, dass ein Sessionstag etwa 290 000 bis 300 000 Franken kostet. Wir sprechen hier also von einer Jahressumme von 1,2 Millionen Franken, die man einsparen könnte. Das sind Taggelder von gut 190 000 Franken plus noch Kosten der Parlamentsdienste, die auch noch einmal 100 000 Franken ausmachen. Ich denke, wenn wir uns während der Session ein bisschen effizienter organisieren würden, wäre das wirklich ein Punkt, bei dem man sparen könnte, ohne dass irgendetwas eingeschränkt würde. Es wäre auch das richtige Signal an die Bevölkerung, dass wir uns eben Mühe geben, mit den Steuergeldern sorgfältig und sparsam umzugehen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir Ihnen mit der Minderheit II, diese Litera e aufzuheben, sodass also der Freitag als Sitzungstag in der letzten Sessionswoche wegfällt.
Meyer Mattea · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die ersten Nationalräte begannen ihre Sitzungen jeweils um 9 Uhr. Sie tagten aber auch an sechs Tagen pro Woche, nicht nur an vier Tagen bzw. an fünf Tagen in der letzten Woche, wie die Parlamentsgeschichte offenbart. Die wenigsten von ihnen, mit Ausnahme derer, die in Bern wohnhaft waren, reisten am Abend nach Hause, weil das schlicht nicht möglich war. Erst später wurde die Eisenbahnbrücke gebaut, und erst später waren Bahnreisen irgendwie effizient zu gestalten. Früher waren solche Bahnreisen eine Tagesbeschäftigung.
Die Zeiten haben sich zum Glück geändert, nicht nur insofern, als nun auch Frauen im Parlament sitzen, aber auch. Heute gibt es Ratsmitglieder, die neben ihrem politischen Engagement auch berufliche und vor allem auch familiäre Aufgaben wahrzunehmen haben und da eingebunden sind. Viele gehen deswegen abends nach Hause. Der Antrag der Minderheit I (Barrile) will dieser Realität Rechnung tragen und den Sitzungsbeginn um 15 Minuten nach hinten verschieben. So wäre der Sitzungsbeginn besser auf den Taktfahrplan der SBB abgestimmt, bei dem die Züge zur vollen und zur halben Stunde ankommen. Er schenkt allen anderen, die hierbleiben, einen etwas ruhigeren Kaffee am Morgen, oder denen, die mit dem Auto kommen, etwas mehr Zeit, um im Stau zu stehen. Weil aber eben auch das Sitzungsende um eine Viertelstunde nach hinten verschoben wird, wird in der Ratsdebatte keine Zeit verlorengehen.
Mit dieser Verschiebung würde anerkannt, dass es Ratsmitglieder gibt, die familiäre und berufliche Verpflichtungen haben und diese Verpflichtungen auch während der Sessionszeit wahrnehmen wollen oder zum Teil auch wirklich wahrnehmen müssen. Es geht nicht darum, dass am Abend niemand mehr in Bern sein soll oder alle nach Hause gehen sollen, sondern darum, dass diejenigen, die nach Hause gehen müssen oder wollen, dies auch tun können und dabei morgens eine bessere Verbindung haben. Wir alle wissen, dass Zeit kostbar ist, insbesondere die Zeit am Morgen, die ist noch ein wenig kostbarer.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit I (Barrile) zuzustimmen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion aber auch, dem Antrag der Minderheit II (Rutz Gregor) nicht zuzustimmen. Der Freitagmorgen ist für Schlussabstimmungen reserviert, die Schlussabstimmungen bei Geschäften, die vorgängig noch in die Redaktionskommission gehen, die also vorgängig noch redaktionell überarbeitet werden müssen. Dies wäre schlicht nicht möglich, wenn diese Überarbeitung noch am selben Donnerstag geschehen müsste. Es macht auch Sinn, die Schlussabstimmungen zeitgleich mit dem Ständerat durchzuführen. Zudem würde eine Verkürzung der Sessionszeit bis zum Donnerstag bedingen, dass wir weniger Zeit für die Ratsdebatte hätten. Parallel zur Beratung dieser Vorlage wird zurzeit in der SPK eine Motion diskutiert, die möchte, dass Motionen und Postulate schneller behandelt, also weniger schnell abgeschrieben werden. Das können wir aber nur dann tun, wenn wir uns die Zeit dafür nehmen - aber eben erst ab 8.15 Uhr und nicht bereits ab 8.00 Uhr.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I (Barrile) zuzustimmen und den Antrag der Minderheit II (Rutz Gregor) abzulehnen.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Zu den familiären Verpflichtungen: Ich unterstütze die Auffassung, dass ein Sitzungsbeginn um Viertel nach besser wäre. Aber aus meiner Erfahrung wäre es gerade für die Familie das Beste, den Freitag als Sitzungstag zu streichen. Ich habe zu Hause immer Mühe, den Freitag zu organisieren. Wenn man versucht, diese Verpflichtungen - auch die beruflichen - etwas aufzuteilen, wäre es ein Vorteil, wenn der Freitag als Sitzungstag gestrichen würde. Wieso sollte man nicht hier eine Lösung suchen, um die Debatte so zu organisieren, dass man die Schlussabstimmungen am Donnerstag durchführen könnte? Sie haben die Zugverbindungen angesprochen. Ich glaube, die Parlamentarier kämen bis auf zwei am Donnerstagabend noch nach Hause. Wieso sollte man nicht den Freitag als Sitzungstag streichen?
Meyer Mattea · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich glaube, auch diese zwei Ratsmitglieder haben ein Recht. Wir alle wissen, dass die Schweiz nicht ein wahnsinnig familienfreundliches Land ist. Das Parlament ist eben auch nicht allzu familienfreundlich, da bräuchte es mehr Änderungen, als einfach den Freitag als Sitzungstag zu streichen.
Wie gesagt, ist der Freitag nötig für die Schlussabstimmungen, weil die Vorlagen vorgängig redaktionell durchgegangen werden müssen.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Wir bitten Sie, sich bei all diesen Fragen der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.
Zuerst zum Sitzungsschluss am Freitag der letzten Sessionswoche: Hier liessen wir uns - wie es schon Kollege Barrile ausgeführt hat - tatsächlich davon überzeugen, dass es aus staatspolitischen Gründen sinnvoll ist, wenn wir es den Kolleginnen und Kollegen, die wirklich weit entfernt wohnen, doch noch ermöglichen, am Freitagnachmittag ihren anderen Tätigkeiten beruflicher Art nachgehen zu können. Damit würden wir zumindest ein Stück weit dazu beitragen können, am Milizcharakter des Parlamentes festzuhalten.
Zur Frage von Herrn Girod, ob es nicht möglich wäre, gänzlich auf eine Freitagssitzung zu verzichten, wie das die Minderheit II beantragt: Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen die Auffassung vertreten - die FDP-Liberale Fraktion unterstützt hier den Antrag der Kommissionsmehrheit -, dass nicht nur die Schlussabstimmungen an sich Grund genug sind, eine Sitzung am Freitag durchzuführen. Auch die Tatsache, dass oft am Donnerstagmorgen noch Einigungskonferenzen stattfinden, welche die Schlussabstimmungen vorbereiten, ist ein Grund für Freitagssitzungen. Das gibt den Fraktionen die Möglichkeit, bis Donnerstagabend zu beraten und zu entscheiden, wie man sich zum Schlussabstimmungstext am nächsten Tag stellen soll. Insofern machen diese Freitagssitzungen durchaus Sinn.
Dass wir an einem Freitagmorgen nur eine halbe Stunde getagt hätten, wie es vorhin Herr Rutz behauptet hat, daran könnte ich mich nicht erinnern. Vielleicht könnten Sie hierzu Beispiele nennen. Ich glaube, dass wir am Freitagmorgen jeweils mindestens zwei Stunden getagt haben. Im Übrigen geht es hier um unser Geschäftsreglement und nicht um ein Gesetz, das beide Kammern betrifft.
Wir bitten Sie also, bezüglich der Sitzung am Freitag der letzten Sessionswoche dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Nun zur Frage, ob die Sitzung um 08.00 oder 08.15 Uhr beginnen solle: Die Mehrheit der Kommission wie auch die FDP-Liberale Fraktion sind der Meinung, dass wir bei 08.00 Uhr bleiben sollten.
Herr Kollege Glättli hat versucht, dieses Thema zu objektivieren, indem er es zu einer Intelligenzfrage gemacht hat. Ich hoffe, dass unser Rat sich nicht in unintelligente und intelligente Mitglieder unterteilen lässt, je nachdem, ob man nun den Beginn der Sitzung eine Viertelstunde früher oder später ansetzt. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass es nicht unbedingt intelligent ist, diese Frage zu einer Intelligenzfrage zu machen.
Wir bitten Sie auch hier, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovia
Es ist Ihre Sache, wie Sie den Ratsbetrieb organisieren, und ich werde mich auch nicht zur Frage des Sitzungsbeginns um 8.00 Uhr oder 8.15 Uhr äussern. Wie aber gesagt wurde, hat der Bundesrat am Freitagmorgen jeweils seine Sitzungen. Wenn Sie Ihre Ratssitzung bis um 13.00 Uhr ausweiten würden, dann würde uns dies Probleme bereiten. 2017 bearbeiteten wir dreitausend Geschäfte; aufgrund der grossen Zahl von Geschäften ist es uns nicht möglich, auf Sitzungen zu verzichten. Vor zwanzig Jahren hatten wir einmal Bundesratssitzungen am Montag, das geht einfach nicht mehr. Deshalb bitten wir Sie, dies zu bedenken und die Sitzungen nicht bis 13.00 Uhr durchzuführen - oder wenn, dann ohne Anwesenheit des Bundesrates.
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
D'abord, je voudrais revenir sur l'article 78 alinéa 5 lettre b. Il y avait une divergence entre le Conseil des Etats et notre conseil. La commission a décidé de maintenir la décision de son conseil, c'est-à-dire d'adopter le projet initial de la commission. La question est de savoir si les voix sont toujours comptées en cas de vote sur une proposition de conciliation. A l'unanimité, la commission est convaincue qu'il faut toujours qu'un vote ait lieu. La décision du Conseil des Etats de biffer cette disposition a été rejetée, comme je l'ai dit, à l'unanimité.
Ce sont des considérations de nature tactique et politique qui ont conduit le Conseil des Etats à biffer l'article 78 alinéa 5 lettre b. Si nous considérons le processus législatif, il est nécessaire qu'un vote ait lieu à la fin des travaux, surtout lorsque ceux-ci se terminent par l'examen d'une proposition de conciliation. Il est par conséquent nécessaire de maintenir la lettre b. Nous espérons que le Conseil des Etats comprendra cette situation.
Passando adesso al regolamento sul Consiglio nazionale, all'articolo 34 capoverso 1 siamo alla nota questione degli orari dei lavori. La commissione, dopo aver valutato i vari aspetti e argomenti sull'una o l'altra proposta - soprattutto sull'inizio dei lavori mattutini e sullo stralcio del venerdì mattina -, giunge alla conclusione, con 15 voti contro 8 e 1 astenuto, di mantenere la situazione odierna.
La Commission des institutions politiques de notre conseil, après avoir évalué les différentes manières d'organiser les travaux, propose de maintenir les règles actuelles, et ce par 15 voix contre 8 et 1 abstention.
La minoranza II (Rutz Gregor) propone di nuovo di stralciare la seduta del venerdì mattina. Questa proposta, che era già stata discussa in occasione della prima trattazione, si è di fatto rivelata impraticabile, perché vi sono le votazioni finali ed è necessario preparare i relativi testi mentre i lavori spesso si concludono il giovedì. In aggiunta, nella prima trattazione abbiamo deciso che il Consiglio degli Stati e il Consiglio nazionale devono esprimersi in votazione finale il medesimo giorno. Quindi, andando a stralciare la seduta del venerdì per il Consiglio nazionale avremmo un problema. Questa minoranza Rutz Gregor deve quindi essere respinta. Vi è poi la proposta Rutz Gregor di trattare solo interventi parlamentari affinché si ovvierebbe al fatto che i consiglieri federali il venerdì della terza settimana sono assenti, ma questo non è ancora una soluzione perché abbiamo la necessità dei voti finali congiunti con il Consiglio degli Stati.
La minoranza I (Barrile) è stata respinta dalla commissione con 13 voti contro 12. È vero, cominciare alle 8.15 avvantaggia chi vive nel raggio di Berna, chi può raggiungere Berna con un viaggio di un'ora in treno visto che la maggioranza dei treni arrivano alle 8 puntuali. Ma spostare la fine dei lavori alle 13.15 genera poi un problema per chi deve rientrare al domicilio perché anche i treni in partenza da Berna partono all'ora piena. Chi ha la necessità di fare viaggi lunghi sarebbe quindi costretto a fermarsi un'ora aggiuntiva a Berna a causa di questo adattamento, che di fatto faciliterebbe la vita a una sola parte, piuttosto anche esclusiva, del Parlamento.
È ancora pendente, come è stato sottolineato, la questione dei rimborsi notturni, del rimborso per le spese dell'albergo. Sappiamo che tra di noi ci sono deputati che incassano 10 000 franchi esentasse all'anno senza usare poi di fatto questi soldi per pagare l'albergo a Berna.
In conclusione, la maggioranza della commissione ritiene che sia opportuno mantenere il diritto vigente. Sono regole consolidate che assicurano un buon funzionamento dei lavori.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 73 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 71 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 58
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 58
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Hier gilt es, zuhanden des Amtlichen Bulletins folgende Präzisierung anzubringen: Wir sprechen von Artikel 58 des Geschäftsreglementes des Nationalrates. Die Subkommission französischer Sprache der Redaktionskommission stellte fest, dass der Ablauf für Abstimmungen bei geheimen Beratungen nicht mehr klar geregelt ist. Im geltenden Recht war dafür die Stimmabgabe durch Aufstehen oder Namensaufruf vorgesehen. Eine Abstimmung mittels elektronischer Abstimmungsanlage wurde bewusst ausgeschlossen. Im aktuellen Entwurf, den Sie jetzt vor sich liegen haben, ist aber eine Abstimmung nun auch mit der elektronischen Abstimmungsanlage möglich. Die Kommission sieht für die zweite Lesung keinen Änderungsbedarf. Wenn gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes eine geheime Beratung - nicht zu verwechseln mit einer geheimen Abstimmung - beschlossen wird, kann vernünftigerweise niemand auf die Idee kommen, die Abstimmungsdaten zu veröffentlichen. Es können die geeigneten technischen Massnahmen ergriffen werden, damit die Geheimhaltung der Abstimmungsdaten sichergestellt ist. So kann zum Beispiel der Monitor ausgeschaltet werden.
Der Ausschluss der Verwendung der elektronischen Abstimmungsanlage geht auf das Jahr 1992 zurück. Damals bestanden offenbar Zweifel, ob die Geheimhaltung sichergestellt werden kann. Die Kommission sieht heutzutage aber ein grösseres Risiko für Verletzungen der Geheimhaltung: Zum Beispiel könnte jemand beim Namensaufruf mit dem Smartphone Tonaufnahmen machen, was wohl kaum zu verhindern wäre. Sollte man dereinst im konkreten Anwendungsfall trotzdem auf den Einsatz der elektronischen Abstimmungsanlage verzichten wollen, so kann die Nationalratspräsidentin oder der Nationalratspräsident auch eine Abstimmung unter Namensaufruf anordnen. Artikel 56 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates sieht vor, dass die Stimmabgabe "in der Regel" mit dem elektronischen Abstimmungssystem erfolgen muss. Diese Formulierung lässt Spielraum frei für eine begründete Abweichung von dieser Regel.
Ich bitte Sie, von dieser Präzisierung Kenntnis zu nehmen.
Angenommen - Adopté
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 59; 60 Abs. 1; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 59; 60 al. 1; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Le président (de Buman Dominique, président): Le projet 1 retourne au Conseil des Etats, tandis que les projets 2 et 3 sont prêts pour le vote final.