17.3631
FAIF. Eccessivi oneri admministrativi per i titolari di veicoli aziendali
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Bertschy, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Rytz Regula)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Bertschy, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Rytz Regula)
Rejeter la motion
Le président (de Buman Dominique, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Egloff Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Erlauben Sie mir vorab zwei, drei Bemerkungen zur rechtlichen Ausgangslage bei der steuerlichen Behandlung von Geschäftsfahrzeugen. Der Lohnanteil für die private Nutzung, den der Geschäftsfahrzeuginhaber als Einkommen jährlich zu versteuern hat, beträgt 9,6 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeuges. Mit der Annahme von Fabi hat er seit dem 1. Januar 2016 zusätzlich den Arbeitsweg mit 70 Rappen pro Kilometer zu versteuern. Vor Fabi war das nicht der Fall, weil damals in der Praxis ein unbegrenzter Abzug der Arbeitswegkosten als Gewinnungskosten vorgenommen werden konnte und deshalb eine Aufrechnung dieser geldwerten Leistung des Arbeitgebers nicht nötig war. Heute ist der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg beim Bund auf 3000 Franken begrenzt. Nach kantonalem Recht ist dieser Abzug in der Mehrheit der Kantone nicht beziehungsweise unterschiedlich begrenzt.
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommissionsmehrheit unterstützt das Anliegen, für Geschäftsfahrzeuginhaber jeglichen Abzug der Arbeitswegkosten auszuschliessen und dafür die Pauschale von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, die bereits für die private Nutzung als Einkommen zu deklarieren ist, massvoll zu erhöhen, damit so die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg mit abgegolten ist. Dieser Vorschlag erspart den betroffenen Unternehmen den unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand, den die neue Regelung mit sich bringt. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass mit der massvollen Anhebung der Pauschale und dem Ausschluss jeglicher Abzüge die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen ausreichend gewährleistet ist.
Demgegenüber teilt die Kommissionsminderheit die Ansicht des Bundesrates, dass mit dem in der Motion formulierten Vorschlag Geschäftsfahrzeuginhaber steuerlich bevorzugt werden, insbesondere gegenüber Privatfahrzeuginhabern mit langem Arbeitsweg. Zudem komme es zu einer Ungleichbehandlung zwischen den vorwiegend und den nur gelegentlich im Aussendienst tätigen Inhabern von Geschäftsfahrzeugen, da bei ersteren eine Erhöhung der Pauschale eben nicht gerechtfertigt sei.
Die heute geltende neue Regelung ist kompliziert und aufwendig. Die Kommissionsmehrheit will Administrativlasten, insbesondere für KMU, abbauen und zur zuvor geltenden Pauschale und damit zur einfachen Lösung zurückkehren, wie sie rund zehn Jahre ihre Gültigkeit hatte und sich bewährt hat.
Ich wiederhole das Verdikt der Kommission: Sie empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.
Feller Olivier · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale
Nous avons affaire à une motion qui a été déposée par la Commission des transports et des télécommunications du Conseil des Etats le 29 août 2017. Le Conseil des Etats l'a acceptée le 12 décembre 2017.
Cette motion charge le Conseil fédéral de proposer les modifications législatives nécessaires pour qu'une part du revenu généré par l'utilisation d'un véhicule d'entreprise pour effectuer les trajets entre le domicile et le lieu de travail soit prise en considération et que la déduction des frais de déplacement soit exclue pour les contribuables concernés. Il se trouve que l'utilisation du véhicule d'entreprise, dont l'utilisation à titre privé fait l'objet d'un forfait, n'apporte aucun avantage monnayable pour le trajet entre le domicile et le lieu de travail. Par conséquent, une déduction des frais d'acquisition du revenu pour le trajet précité est également exclue. Le forfait, qui équivaut, selon le droit en vigueur, à 9,6 pour cent du prix d'achat du véhicule peut être augmenté modérément.
La commission vous propose, par 17 voix contre 7 et 1 abstention, d'accepter la motion.
Pour la majorité de la commission, la solution préconisée par la Commission des transports et des télécommunications du Conseil des Etats pour les détenteurs de véhicules d'entreprise vise à exclure toute déduction des frais de déplacement entre le domicile et le lieu de travail et à augmenter modérément le forfait de 9,6 pour cent du prix d'achat du véhicule devant être déclaré à titre d'usage privé pour qu'il comprenne également l'utilisation du véhicule pour effectuer les trajets jusqu'au lieu de travail. Cette solution éviterait aux entreprises concernées une surcharge administrative, que la majorité de la commission considère comme disproportionnée.
Il s'agit aussi de relever que la majorité de la commission considère que l'augmentation modérée du forfait et l'exclusion de toute déduction permettant de respecter l'égalité de traitement constituent un paquet qui a du sens.
La minorité de la commission considère, quant à elle, que le paquet proposé viole l'égalité de traitement, notamment si on tient compte des détenteurs de véhicules privés qui doivent effectuer de longues distances pour se rendre au travail.
Je vous rappelle le résultat du vote: par 17 voix contre 7 et 1 abstention, la commission vous propose d'accepter la motion.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista
Ich bitte Sie namens der Minderheit, die Motion abzulehnen.
Mit der Volksabstimmung zu Fabi haben die Stimmberechtigten klar zum Ausdruck gebracht, dass der Fahrkostenabzug künftig auf 3000 Franken begrenzt werden soll, und sie haben damit auch ein übergeordnetes umweltpolitisches und raumplanerisches Ziel, dass die Subventionierung der Mobilität über das Steuersystem beschränkt werden soll, gutgeheissen. Dass diese Begrenzung für alle Steuerpflichtigen gelten soll, ob nun für ÖV-Nutzer oder jene, die ein Auto fahren - egal, ob Privat- oder Geschäftsauto -, ergibt sich nur schon aus der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Von Ausnahmen für einzelne Kategorien war demnach auch nicht die Rede.
Inzwischen wurde zwar die Motion Ettlin Erich 15.4259, die eine Missachtung des Volksentscheides und eine klare Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen zur Folge gehabt hätte, abgelehnt. Aber auch die nun vorliegende Motion der KVF des Ständerates schafft neue Ungleichbehandlungen von Steuerpflichtigen, entspricht nicht den übergeordneten raumplanerischen und verkehrspolitischen Zielen und ist schlechter als die heutige Lösung. Denn die Eidgenössische Steuerverwaltung hat eine unbürokratische Lösung gefunden, die der individuellen Situation Rechnung trägt.
Zwar nimmt die Motion das Anliegen auf, dass der Fahrkostenabzug für die Steuerpflichtigen, die ein Geschäftsfahrzeug nutzen, ausgeschlossen ist und die Pauschale für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges von derzeit 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, die als Einkommen zu deklarieren ist, massvoll erhöht werden kann. Aber auch dieser Vorschlag führt zu gravierenden Verzerrungen und zu nichtnachvollziehbaren unterschiedlichen Steuerbelastungen - je nachdem, ob jemand beispielsweise das Privatfahrzeug oder das Geschäftsfahrzeug nutzt, ob jemand lange oder kurze Strecken fährt und wie gross der Aussendienstanteil ist. Neu profitieren jene, die einen weiten Arbeitsweg haben, und jene mit einem Aussendienstanteil von 100 Prozent sind im Nachteil und bezahlen mehr Steuern. Und das sind genau jene, die im bisherigen System immer wieder als benachteiligt bezeichnet worden sind, weil vor allem sie auf ein Geschäftsfahrzeug angewiesen sind. Sie werden mit dieser Motion nun viel stärker benachteiligt. Das sind Leute im Baugewerbe, Schreiner, Gärtner, Maurer usw.
Im Resultat führt diese Motion dazu, dass Mitarbeitende von Bauunternehmen Steuererhöhungen haben und Geschäftsleitungsmitglieder oder Prokuristen, die ein Geschäftsfahrzeug erhalten, das sie eigentlich nicht überwiegend geschäftlich nutzen, von Steuersenkungen profitieren. Das ist willkürlich. Das ist nicht ein faires Steuersystem. Mit der Zustimmung zu Fabi wurde der Fahrkostenabzug begrenzt. Das gilt für alle, ob sie den öffentlichen Verkehr nutzen oder mit einem Privat- oder Geschäftsfahrzeug unterwegs sind.
Lehnen Sie die Motion der KVF des Ständerates ab, die zu willkürlichen Steuerbelastungen bzw. -entlastungen führt, und sagen Sie damit Nein zu einer stossenden Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen!
Maurer Ueli · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo
Dieses Geschäft geht ursprünglich auf die Volksabstimmung Fabi zurück, also auf die Verfassungsgrundlage, die festlegt, dass nur 3000 Franken Wegkosten abgezogen werden können. Aufgrund dieser Verfassungsgrundlage hat Herr Ettlin im Dezember 2015, also vor dreieinhalb Jahren, eine erste Motion 15.4259, "Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern", eingereicht. Dieses Geschäft wird jetzt zum vierzehnten Mal entweder im Bundesrat, in Ihren ständerätlichen und nationalrätlichen Kommissionen oder in den Räten behandelt. Eigentlich muss man sagen: Wir sind nach vierzehnmaliger Beratung immer noch gleich weit wie am Anfang der Volksabstimmung. Sie können machen, was Sie wollen: Auch die Umsetzung des jetzt vorliegenden Vorschlags führt zu einer Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen, nämlich von denen, die ein Geschäftsauto haben, gegenüber denjenigen, die mit dem privaten Fahrzeug oder mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fahren.
Es ist klar, die Limite von 3000 Franken gilt für alle. Wenn Sie hier eine Ausnahme schaffen, sind diejenigen privilegiert, die ein Geschäftsfahrzeug haben. Sie schaffen aber auch bei den Leuten, die ein Geschäftsfahrzeug haben, noch einmal Ungleichheiten, weil diejenigen mit einem längeren Arbeitsweg etwas mehr profitieren als diejenigen mit einem kürzeren Arbeitsweg. Das kann man einfach nicht aus dem Weg räumen. Es ist eigentlich eine Güterabwägung: Setzen wir die Verfassung um? Oder drücken wir ein oder anderthalb Augen zu, um die Bürokratie zu vereinfachen?
Mit der Pauschalisierung haben wir bereits versucht, ein etwas einfacheres Abrechnungssystem zu schaffen. Ich denke, wenn sich das einmal eingespielt hat - und eigentlich sind wir jetzt so weit -, ist das zu handhaben. Es ist also nicht unmöglich. Wenn Sie das System jetzt wieder ändern, gehen wir wieder zurück, und dann braucht es wieder eine Adaption des neuen Systems. Die Änderung ist auch nicht gerechtfertigt, weil wir den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben. Die Lösung, die Sie vorschlagen, weicht auch von diesem Grundsatz ab.
Ich schlage Ihnen daher vor, das Geschäft nach vierzehnmaliger Beratung schicklich zu beerdigen und darauf zu verzichten, eine andere Lösung zu finden. Wir können machen, was wir wollen, wir schaffen einfach andere Ungerechtigkeiten, andere Ungleichheiten. Das Problem lässt sich so, wie Sie das vorschlagen, nicht lösen.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.
Votazione
Le président (de Buman Dominique, président): La commission propose, par 17 voix contre 7 et 1 abstention, d'accepter la motion. Une minorité Birrer-Heimo propose, comme le Conseil fédéral, de la rejeter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 117 Stimmen
Dagegen ... 65 Stimmen
(1 Enthaltung)