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Sviluppo dell’acquis di Schengen. Recepimento della direttiva 2017/853 che modifica la direttiva UE sulle armi

43982 · Bollettino ufficiale

Del 17 set 2018

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/43982/it/sviluppo-dell-acquis-di-schengen-recepimento-della-direttiva-2017-853-che-modifica-la-direttiva-ue-sulle-armi

Consultato il 13 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Sviluppo dell’acquis di Schengen. Recepimento della direttiva 2017/853 che modifica la direttiva UE sulle armi (18.027)

18.027

Sviluppo dell’acquis di Schengen. Recepimento della direttiva 2017/853 che modifica la direttiva UE sulle armi

de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

Ordnungsantrag Addor

Das Geschäft 18.027 von der Tagesordnung der Sitzung vom 17. September 2018 streichen

Motion d'ordre Addor

Retirer l'objet 18.027 de l'ordre du jour de la séance du 17 septembre 2018

Développement par écrit

Le 9 août 2017, la république tchèque a saisi la cour de justice de l'UE d'un recours dans lequel elle a conclu principalement à l'annulation pure et simple de la directive (UE) 2017/853. Ce recours est toujours pendant (affaire C-482-17). Il n'a pas encore été porté à l'agenda de la cour. Pourtant, son admission créerait une situation tout à fait nouvelle: elle ferait disparaître toute obligation juridique, pour la Suisse, de réviser son droit sur les armes comme elle est en train de le faire. Il serait ainsi absurde que le Parlement fédéral adopte au cours de la session en cours une révision de la loi sur les armes dont la nécessité juridique pourrait disparaître avant son entrée en vigueur ou, pire encore, postérieurement à celle-ci. Pour éviter une telle absurdité, il convient de suspendre l'examen de l'objet 18.027 jusqu'à droit connu sur le recours tchèque. Dans ce sens, cet objet doit être retiré de l'ordre du jour de la séance du 17 septembre 2018, tout comme d'ailleurs de la session d'automne 2018.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

J'annonce d'abord mon lien d'intérêt à toutes fins utiles: je suis président par intérim de Pro Tell, la société pour un droit libéral sur les armes.

Par cette motion d'ordre, je demande donc que cet objet, la reprise de la directive de l'Union européenne (UE) 2017/853 modifiant la directive de l'UE sur les armes, soit retiré de l'ordre du jour de la séance d'aujourd'hui. Voici pourquoi.

Le 9 août 2017, la République tchèque a saisi la cour de justice de l'Union européenne d'un recours dans lequel elle a conclu principalement à l'annulation pure et simple de cette directive. Ce recours n'a pas encore été tranché; il n'a même pas encore été porté à l'ordre du jour de la cour.

C'est vrai, comme l'a dit Madame la conseillère fédérale Sommaruga à l'instant, que la Cour a rejeté la requête d'effet suspensif formée par les Tchèques et que ce recours, formellement, n'a pas d'effet suspensif. Il n'empêche que l'admission du recours de la République tchèque créerait une situation tout à fait nouvelle: elle ferait disparaître toute obligation juridique, pour la Suisse, de réviser son droit sur les armes, comme nous sommes en train de le faire. Il serait ainsi complètement absurde que le Parlement fédéral adopte, durant la session en cours, une révision de la loi sur les armes dont la nécessité juridique pourrait disparaître avant son entrée en vigueur ou, pire encore, postérieurement à celle-ci. C'est justement pour éviter une telle absurdité qu'il convient de suspendre l'examen de cet objet jusqu'à ce que la Cour de justice de l'Union européenne rende son arrêt sur le recours tchèque.

Dans le même sens, j'observe qu'on met la charrue avant les boeufs. En effet, à l'ordre du jour de notre séance d'aujourd'hui, dans les interventions parlementaires, figure la motion Salzmann 17.3152, "Le Conseil fédéral ne doit pas reprendre les normes UE qui durcissent la législation sur les armes". Avec le soutien de 92 cosignataires - c'est quand même pas mal! -, l'auteur de la motion demande au Conseil fédéral rien de moins que de ne pas reprendre dans notre législation la directive de l'Union européenne (UE) 2017/853, qui durcit la législation sur les armes. Voilà un argument supplémentaire pour retirer l'objet de l'ordre du jour.

Madame la conseillère fédérale Sommaruga, en réponse à ma question 18.5480, vient de nous dire que "le Conseil fédéral ne peut pas ajourner un projet de loi déjà traité par les deux conseils". Eh bien, nous, parlementaires, nous le pouvons, si nous le voulons et si nous voulons éviter de créer une situation complètement absurde qui frappera injustement des centaines de milliers de Suisses honnêtes et respectueux de la loi, sans aucun effet ni dans la lutte contre le terrorisme, ni, d'une manière plus générale, en termes de sécurité publique.

Merci d'avance pour votre soutien et surtout pour le soutien, je l'espère, des 92 cosignataires de la motion Salzmann.

de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

Le président (de Buman Dominique, président): Par sa motion d'ordre, Monsieur Addor demande que l'objet soit retiré du programme de la session. Avec la réponse de Madame la conseillère fédérale à la question 18.5480, dans le cadre de l'heure des questions, vous avez pu prendre connaissance de la position du Conseil fédéral.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Addor ... 59 Stimmen

Dagegen ... 118 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise de la directive (UE) 2017/853 modifiant la directive de l'UE sur les armes (Développement de l'acquis de Schengen)

Änderung eines anderen Erlasses

Modification d'un autre acte

Gliederungstitel nach Art. 16a, Art. 16b, 16c

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Salzmann, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Müller Walter, von Siebenthal, Zuberbühler)

Streichen

Titre suivant l'art. 16a, art. 16b, 16c

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Salzmann, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Müller Walter, von Siebenthal, Zuberbühler)

Biffer

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Zu den Artikeln 16a, 16b und 16c: Der Nationalrat hatte ja beschlossen, den Erwerb und Besitz von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität keiner Regelung zu unterwerfen. Der Ständerat, dem sich nun auch die Kommissionsmehrheit angeschlossen hat, will den Erwerb und Besitz von solchen Magazinen in einem separaten Kapitel und mit zwei Bestimmungen regeln. Hingegen hat er die Buchführungspflicht bei den grossen Magazinen gestrichen.

Die SVP-Fraktion beantragt, der Minderheit zu folgen und Artikel 16a gemäss dem geltenden Recht zu übernehmen, wie es der Nationalrat damals entschieden hatte.

Warum? Ein administrativer Aufwand und somit eine Aufblähung der Bürokratie wäre die Folge. Wir können nicht verantworten, dass sich die Polizei anstelle ihrer wichtigen Frontarbeit für die Sicherheit in unserem Land mit solchen unnützen zusätzlichen Tätigkeiten herumschlagen muss.

Was passiert mit allen, die bereits im Besitz solcher Ladevorrichtungen sind und gemäss dem Vorschlag des Ständerates mit dem neuen Artikel 16c nun nicht mehr berechtigt sind, solche Gegenstände zu besitzen? Es hat geheissen, das gelte nur für die neuen Magazine oder für neue Bestandteile. Ich frage mich aber auch, ob Sanktionen auch für Grossmütter gelten, die im Schrank noch ein 24-Schuss-Magazin haben und dieses vor dem 31. Dezember 2008 vom verstorbenen Ehegatten übernommen haben. Diese Frage wurde unseres Erachtens in der Kommission unzureichend behandelt.

Wie soll "die übertragende Person" die Voraussetzung gemäss Artikel 16b Absatz 2 prüfen, wenn es sich um einen Wechsel im Privatbereich handelt: Klärt sie das polizeilich ab, oder wie? Dieser neue Passus des Ständerates ist für uns untauglich, und wir beantragen, bei der Version des Nationalrates zu bleiben und meine Minderheit zu unterstützen.

Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale radicale

Ich kann es hier kurz machen; der Minderheitssprecher, Herr Salzmann, hat es eingehend erläutert. Wir möchten hier keine zusätzliche Bürokratie schaffen und die Ladevorrichtungen, sprich Magazine, nicht bewilligungspflichtig machen. Uns wurde immer wieder bestätigt - sowohl heute in der Kommission wie auch bei den Anhörungen durch Herrn Blättler, den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten -, dass Magazine überall frei erhältlich sind und man das gar nicht kontrollieren kann. Darum bitte ich Sie, hier mit der Minderheit zu stimmen. Ich kann leider keine Fraktionsempfehlung machen, weil wir heute keine Fraktionssitzung machen konnten. Das ist vielleicht etwas unglücklich, aber ich kann Ihnen sagen, wie die FDP-Fraktion gestimmt hat: Sie hat in der Sommersession einstimmig für Streichung, also den jetzigen Antrag der Minderheit, gestimmt.

Seiler Graf Priska · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Ich spreche gleich zu allen Minderheitsanträgen und lege die SP-Sicht dar. Der Ständerat hat nach Ansicht der SP-Fraktion die Vorlage wieder in die richtige Richtung bewegt. Für uns stand und steht immer im Vordergrund, dass die Gesetzesrevision EU-Waffenrichtlinien-konform bleibt. Wir sind darum erfreut, dass die Mehrheit der SiK-NR heute Morgen in drei Punkten der Version des Ständerates und demzufolge auch dem Bundesrat gefolgt ist.

Im Einzelnen handelt es sich erstens um die Bestimmung in den Artikeln 16b und 16c unter dem Gliederungstitel nach Artikel 16a, dass Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität nur mit entsprechender Waffe erworben werden dürfen. Dazu gibt es den Minderheitsantrag, den Herr Salzmann vorhin erklärt hat.

Zweitens finden wir es ebenfalls richtig, dass die Markierungspflicht in Artikel 18a für alle wesentlichen Bestandteile einer Feuerwaffe beibehalten werden soll. Das ist für die Rückverfolgbarkeit von entscheidender Bedeutung. Ich denke da natürlich in erster Linie an die wichtige Arbeit der Polizei.

Drittens befürworten wir auch die Kann-Formulierung in Artikel 28c, welche für die Kantone bei den Ausnahmebewilligungen einen gewissen Ermessensspielraum zulässt, so wie das übrigens auch die KKJPD gefordert hat. Wir lehnen demzufolge alle Minderheitsanträge Salzmann ab.

Eine intensive Diskussion in der Kommission, ob für die Nachregistrierung der nach diesem Gesetz nun neu verbotenen Waffen eine einfache Meldung des Waffenbesitzers reicht oder ob es eine Bestätigung der zuständigen Behörde braucht, hat ergeben, dass auch eine reine Meldung immer noch EU-Richtlinien-tauglich ist. Wir stellen darum bei Artikel 42b keinen Antrag dagegen, da wir durchaus auch für unbürokratische Lösungen zu haben sind.

Den Minderheitsantrag Müller Walter bei Artikel 31 Absatz 2bis lehnen wir hingegen ab. Ich denke, mit der vorgesehenen dreimonatigen Nachmeldefrist bei einer Beschlagnahmung der Waffe ist den Fristversäumern genug Rechnung getragen.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista

Le groupe socialiste se réjouit du fait que la commission ait redonné au projet une orientation qui est compatible avec la directive européenne, que nous devons reprendre dans notre droit.

En effet, en ce qui concerne l'acquisition et la possession de chargeurs de grande capacité ainsi que le marquage des pièces d'armes, les solutions qui avaient été adoptées par notre conseil le 30 mai dernier ne correspondaient clairement pas à la directive. Aujourd'hui, la solution proposée aux articles 16b et 16c est une solution qui a été introduite par le Conseil des Etats et que la majorité de la commission propose d'adopter. C'est la meilleure solution possible aujourd'hui pour que notre législation soit compatible avec la directive européenne et qu'ainsi nous ne mettions pas en danger les relations établies par la Suisse dans le cadre de l'accord d'association à Schengen.

La même réflexion vaut à l'article 18a alinéa 1 consacré au marquage d'éléments essentiels de l'arme. Là aussi, la solution qui avait été adoptée par notre conseil n'est pas conforme à la directive, et la solution qui est aujourd'hui proposée par la majorité de la commission, à savoir suivre la proposition du projet du Conseil fédéral, est tout à fait conforme et permet donc d'éviter des problèmes avec les Etats membres de l'espace Schengen.

En ce qui concerne l'article 28c, nous soutenons la majorité de la commission dans la mesure où la solution prévue à l'alinéa 1 garantit, sans beaucoup de bureaucratie, le fédéralisme, principe qui prévaut dans notre pays. Les cantons disposent d'une marge de manoeuvre pour l'octroi d'autorisations exceptionnelles en matière de possession d'armes, ce qui permet de s'adapter aux situations locales. Il n'est pas normal que l'on doive imposer aux cantons toutes les conditions d'octroi de ces autorisations exceptionnelles.

Pour ce qui concerne la dernière divergence, à l'article 31 alinéa 2bis, que nous devons discuter aujourd'hui, nous suivrons également la majorité de la commission dans la mesure où il s'agit d'une solution tout à fait conforme à la volonté du législateur, que nous avons jusqu'à maintenant défendue. Cela consiste à se conformer à la directive. Ici, la solution défendue par la minorité Müller Walter est différente de ce qui était prévu au départ. Je tiens à préciser que cette solution est aussi contraire à la directive, puisqu'il est question de rallonger encore le délai pour pouvoir inscrire les armes. Je rappelle d'ailleurs que ce n'est pas une proposition émanant du Parti libéral-radical, puisque la délégation du groupe libéral-radical était divisée lors des travaux en commission.

Dans ces conditions, je vous prie, au nom du groupe socialiste, de bien vouloir suivre toutes les solutions défendues par la majorité de la commission.

Quadranti Rosmarie · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo BD

Wir sind in der Differenzbereinigung. Die Anpassung der Waffenrichtlinie wurde und wird enorm dramatisiert. Es geht nicht darum, ob wir meinen, dass dies eine wirksame Massnahme gegen Terrorismus ist, sondern darum, unsere Verträge einzuhalten, und zwar so, dass Schweizer Traditionen, namentlich der Schiesssport, nach wie vor ausgeübt werden können.

Der Ständerat hat nun gute Kompromisse gefunden und die Vorlage nach Meinung der BDP so angepasst, dass sich die Bürokratie in Grenzen hält. Die BDP-Fraktion schlägt deshalb vor, immer der Mehrheit zu folgen. Ich werde deshalb auch zu allen Differenzen nur gerade jetzt sprechen.

Bei den Artikeln 16b und 16c hat der Ständerat einen solchen Kompromiss vorgeschlagen, der nun auch in Ihrer Kommission eine Mehrheit gefunden hat. Hier geht es darum, sich auch immer wieder daran zu erinnern, dass es nur um die Waffen geht, die die Kategorie wechseln.

Zu Artikel 18a: Es war die Absicht des EU-Gesetzgebers, zu verhindern, dass aus wesentlichen unmarkierten Waffenbestandteilen eine neue Waffe zusammengebaut werden kann. Deshalb soll jeder wesentliche Waffenbestandteil markiert werden. Es war eines der Hauptziele, dass keine Waffe nachträglich markiert werden muss. Dieser Artikel bezieht sich auf die Herstellung sowie den Import von neuen Waffen. Er hat also eigentlich nur Einfluss auf die Waffenhersteller und stört deshalb ja wohl kaum jemanden. Es ist durchaus auch jetzt von der Mehrheit als sinnvoll erachtet worden, dass wir beim Auffinden einer solchen Waffe deren Herstellung nachvollziehen können.

Zu Artikel 28c: Auch hier stimmt die BDP-Fraktion dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu. Das ist bestehendes Recht und im Sinne ebenfalls der KKJPD. Das heisst auch, dass sich diese Praxis bewährt hat, und etwas, das sich bewährt hat, muss bei einer Gesetzesrevision ja nicht verändert werden. Der Ständerat hat die Differenz zum Nationalrat in einem wesentlichen Teil, der gerade auch für die Schützen wichtig ist, ausgeräumt, indem er nämlich bei Artikel 28d die Formulierung des Nationalrates übernommen hat.

Doch in diesem Artikel geht es eben nicht nur um Sportwaffen, hier brauchen die Kantone einen gewissen Spielraum. Als Beispiel wurde in der Kommission genannt, dass es Kantone gibt, die Waffen einsetzen, um Lawinen auszulösen. Ich komme aus dem Kanton Zürich. Er wird wahrscheinlich nie eine solche Bewilligung erteilen müssen, hingegen die Bündner und die Walliser schon. Deshalb ist es halt tatsächlich sinnvoll, hier einen Ermessensspielraum zu geben.

Bei Artikel 42b geht es darum, dass man eine möglichst schlanke Umsetzung will. Es geht um eine Übergangsbestimmung, und es ist auch so, dass das nur für die Waffen gilt, die die Kategorie gewechselt haben und nicht vom Militär übernommen worden sind. Deshalb unterstützen wir die Version, die vom Ständerat kommt und nun auch mehrheitlich von Ihrer nationalrätlichen Kommission unterstützt wird.

Wir bitten Sie also, allen Mehrheitsanträgen zu folgen.

Paganini Nicolo · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD

Auch ich werde zu allen Differenzen Stellung nehmen. Zum Start des Differenzbereinigungsverfahrens empfiehlt sich noch einmal ein Blick auf das grosse Ganze. Dabei hilft eine Portion Unaufgeregtheit. So, wie das Geschäft aus dem Ständerat kommt und wie es Ihre SiK heute Morgen beraten hat, werden die Ziele, welche die CVP-Fraktion bei diesem Geschäft von allem Anfang an im Auge hatte, erreicht. Erstens erfolgt die Übernahme der neuen EU-Waffenrichtlinie gerade noch auf eine Weise, die man guten Gewissens als Schengen-kompatibel bezeichnen kann. Das ist uns wichtig. Niemand, dem die Sicherheit in diesem Land wichtig ist, kann allen Ernstes die Mitgliedschaft der Schweiz beim Schengen-Abkommen riskieren wollen.

Der zweite Lackmustest betrifft die Tradition des Schweizer Schiesswesens, insbesondere die Rahmenbedingungen für gegen 200 000 engagierte Sportschützen. Können wir diesen Sportschützinnen und Sportschützen ruhigen Gewissens in die Augen schauen und ihnen sagen, dass sie den Schiesssport wie bis anhin ausüben können? Ja, wir können es. In der Vorlage sind vor allem zwei Elemente auf unsere Sportschützen ausgerichtet. So wird die am Ende der Dienstzeit zu Eigentum übernommene Ordonnanzwaffe auch künftig nicht zur verbotenen Waffe. Sie wird wie heute mit einem Waffenerwerbsschein übernommen. Wer Mitglied eines Schiessvereins ist oder regelmässig schiesst, hat ohne Ermessen der Bewilligungsbehörden Anrecht auf die nötige Ausnahmebewilligung.

Liebe Schützinnen, liebe Schützen, Sie können Ihre Passion Schiesssport auch in Zukunft ausüben. Lassen Sie sich deswegen nicht vor einen "Referendumskarren" spannen, der ein ganz anderes Ziel als den Erhalt des Sportschützenwesens in der Schweiz verfolgt.

Zu den Differenzen im Einzelnen: Wir unterstützen bei der Frage des Erwerbs der Magazine, bei Artikel 16b, die Mehrheit und damit die Fassung des Ständerates. Zwar mögen sich Fragen der konkreten Administration stellen. Im materiellen Kern aber ist nicht ersichtlich, weshalb ein Magazin mit hoher Kapazität erwerben muss, wer nicht zum Besitz der dazugehörigen Waffe berechtigt ist.

Ebenfalls unsere Unterstützung findet der Antrag der Mehrheit, d. h. die ständerätliche Version, bei der Frage der Markierung von Waffenbestandteilen. Zwar erweckt eine rein grammatikalische Auslegung von Artikel 4 Absatz 1 der EU-Waffenrichtlinie den Eindruck, die Kennzeichnung aller Waffenbestandteile sei freiwillig. Bei einer teleologischen Auslegung wird aber klar, dass die Kennzeichnung aller wesentlichen Bestandteile zentral ist, geht es doch darum, das Zusammenbauen von Waffen aus Einzelteilen zu unterbinden.

Nicht matchentscheidend ist für uns Artikel 28c Absatz 1, wo wir uns aber aus Föderalismusüberlegungen ebenfalls der Mehrheit anschliessen möchten.

Eher psychologische Bedeutung kommt schliesslich der in Artikel 42b abgehandelten Frage - bestätigen lassen oder melden - zu. Wir sind bereit, diesen weiteren kleinen Schritt auf die Schützen zuzugehen, und ersuchen Sie, die Version der Mehrheit, d. h. die um das Wort "rechtmässigen" ergänzte Ständeratsversion, zu unterstützen.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

On s'en souvient: lors de la dernière session d'été, notre conseil a apporté quelques modestes assouplissements au projet du Conseil fédéral, mais, pour l'essentiel, il a malheureusement décidé de capituler devant l'Union européenne. Pour rien, sans aucun gain, je le répète, ni dans la lutte contre le terrorisme, ni en termes de sécurité publique.

La semaine dernière, le Conseil des Etats a malheureusement suivi cette voie. Il a même apporté quelques durcissements au projet qui était issu de notre conseil. Il s'est montré, si j'ose dire, plus européen que nous. Nous sommes maintenant bien avancés dans ce funeste processus. L'exercice d'aujourd'hui s'apparente, à certains égards, même si les questions qui font l'objet de propositions de minorité sont importantes, à une sorte de pharmacie. Mais c'est, je dirai, une forme de baroud d'honneur que nous avons la possibilité de livrer en faveur des droits et des libertés des centaines de milliers de Suisses, dont nous voulons - en tout cas à l'UDC - défendre les droits et les libertés.

Je n'entrerai pas dans le détail des propositions de minorité et je ne parlerai qu'une seule fois. Pour les détails, je m'en réfère à ce que diront les auteurs de ces propositions, mais j'aimerais simplement dire, au nom du groupe UDC, que nous vous proposons de soutenir toutes les propositions de minorité Salzmann et la proposition de la minorité Müller Walter.

Dans cet exercice, des centaines de milliers de Suisses ont les yeux rivés sur nous. Ce sont des gens, des Suisses honnêtes, respectueux de la loi, qui sont touchés - je l'ai déjà dit tout à l'heure - injustement dans leurs droits et dans leurs libertés, sans aucun effet, ni dans la lutte contre le terrorisme, ni en termes de sécurité publique. Alors, quand vous voterez tout à l'heure sur ces propositions de minorité, ce que je vous demande au nom du groupe UDC, c'est de penser à tous ces détenteurs d'armes - de tous les partis, d'ailleurs, ou presque - et, pour eux, d'essayer de sauver ce qui peut encore l'être de leurs droits et de leurs libertés.

Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Für die Grünliberalen stand bei der Beratung dieses Geschäfts von vornherein im Zentrum, dass wir die Assoziation an Schengen/Dublin behalten können. Schengen/Dublin ist kein Rundum-sorglos-Paket für uns, sondern ein weitmaschiges Vertragswerk, das für Freiheit im Personenverkehr, aber auch für Sicherheit in Europa sorgen soll. Und als zentrales Land in Europa ist es für uns wichtig, dass wir nicht zur Drehscheibe für illegale Machenschaften werden und dass wir uns den Bestrebungen für mehr Sicherheit im europäischen Raum anschliessen.

Ich werde zu den nun verbliebenen Differenzen nur einmal sprechen. Der Ständerat hat sich in weiten Teilen noch einmal über die Differenzen gebeugt und hat für einige Fragen, die wir hier sehr ausführlich diskutiert haben, Lösungen gefunden, die pragmatisch sind, die funktionieren, die praktikabel sind und die vermutlich gerade knapp noch in die Schengen-Waffenrichtlinie hineinpassen.

Wenn wir uns erinnern: Die Schengen-Waffenrichtlinie hat einen absolut einmaligen Passus enthalten, der extra für die Schweiz und die schweizerische Tradition des Schiesssportes geschrieben worden ist. Diesen Spielraum haben wir ausgenutzt und wahrscheinlich wirklich bis an den Rand hin ausgespielt. Ich glaube, jetzt können wir den Penalty versenken und hier überall dem Ständerat folgen.

Im Einzelnen geht es darum, dass der Ständerat eine pragmatische Lösung gefunden hat für die Magazine über 20 Schuss. Er sagt, entgegen der ursprünglichen Meinung des Bundesrates, dass diese gleich behandelt werden sollen wie Munition; das heisst, es wird aufgeschrieben, wer eines kauft, und es braucht eine Bewilligung. Das verlangt auch Schengen ganz ausdrücklich. Die Bewilligung ist abhängig davon, dass der Erwerber auch eine Bewilligung für die dazugehörige Waffe hat. Das macht Sinn, das ist vollkommen vernünftig, denn wer sollte schon ein Magazin oder mehrere Magazine für eine Schusswaffe kaufen, für die er keine Bewilligung hat? Wahrscheinlich nicht ein Sportschütze, so, wie wir ihn uns vorstellen. Diese Lösung ist sinnvoll und pragmatisch, und sie kann einfach umgesetzt werden.

Bei Artikel 28c, der für die Kantone noch Möglichkeiten für Ausnahmebewilligungen vorsieht, bitten wir Sie ebenfalls, bei der Mehrheit und beim Ständerat zu bleiben. Wir müssen nicht alles vom Bund aus regeln, es gibt bei der Bewilligungspflicht in den Kantonen durchaus Unterschiede.

Eine Minderheit bei Artikel 31 Absatz 2bis will bei beschlagnahmten Waffen demjenigen, der von einer Beschlagnahme betroffen ist, nochmals ein zusätzliches Recht einräumen, um eine nachträgliche Bewilligung ersuchen zu können. Das macht bei einer beschlagnahmten Waffe überhaupt keinen Sinn, ist aber letztlich wahrscheinlich ein Nebenpunkt, der ohnehin nur in Ausnahmefällen zum Tragen käme.

Zusammengefasst: Für die Grünliberalen ist klar, dass Schengen erhalten werden muss. Bei dieser Gesetzgebung können wir eigentlich alle als Sieger vom Platz gehen, auf der einen Seite nämlich die Schützen, die ihren Sport nach wie vor ausüben können und gar nichts davon merken werden, ein paar Papiere mehr und sonst nichts. Auf der anderen Seite stehen unsere Sicherheit und unsere Zusammenarbeit mit der Schengen-Assoziation. Diese ist ebenfalls ein Sieger in diesem Geschäft, weil wir dabeibleiben, die Informationen, den Austausch miteinander haben und so gemeinsam für mehr Sicherheit in Europa sorgen können; dies, ohne auch nur das geringste bisschen an Souveränität und Freiheit zu verlieren. Für die Zukunft ist aber viel Sicherheit zu gewinnen.

Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen.

Mazzone Lisa · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

En réalité, le groupe des Verts aimerait bien une loi sur les armes qui soit plus restrictive et qui encadre mieux l'utilisation et la possession d'armes. Effectivement, ici, c'est un petit pas en avant, dans le cadre d'une modification de la directive de l'Union européenne, qui doit être reprise en tant que développement de l'acquis de Schengen.

Mes arguments concernent Schengen et la sécurité. Pour que la reprise soit conforme à l'accord d'association à Schengen, nous avons besoin de suivre les propositions de la majorité de la commission, et, en matière de sécurité, les propositions de la majorité de la commission sont meilleures que celles de la minorité. Donc, c'est pour ces deux raisons que nous vous invitons à soutenir la proposition de la majorité à l'ensemble des articles - 16b, 16c, 18a, 28c, 31 alinéa 2bis.

En effet, dans la plupart des cas, nous nous sommes ralliés à la version du Conseil fédéral ou à celle du Conseil des Etats, qui permettent à la reprise d'être conforme à l'accord d'association à Schengen, et, en étant conforme à cet accord, d'avoir également la législation qui soit la plus stricte possible dans le cadre actuel.

C'est pourquoi le groupe des Verts vous invite à suivre la majorité de la commission.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Ich spreche zu den Artikeln 16b und 16c. Es geht hier um den Erwerb von grossen Magazinen, und zwar nur um den zukünftigen Erwerb, denn das regeln wir hier.

Zur Frage von Nationalrat Salzmann: Wenn die Grossmutter oder der Grossvater im Wandschrank plötzlich ein grosses Magazin findet, dann passiert einfach gar nichts. Vielleicht ist aber noch eine Waffe dabei, und darüber sprechen wir dann später, wenn es darum geht, wie Waffen - es geht ausschliesslich um die halbautomatischen Zentralfeuerwaffen - gemeldet werden, wenn sie nicht bereits in einem kantonalen Register registriert sind.

Hier geht es also nur um den zukünftigen Erwerb von grossen Magazinen. Sie haben es gehört, und wir haben bereits ausführlich darüber diskutiert, dass diese Halbautomaten wegen dieser grossen Magazine die Kategorie wechseln.

Der Bundesrat hatte Ihnen vorgeschlagen, dass wir die grossen Magazine gleich behandeln wie die Munition. Das hätte aber auch bedeutet, dass eine entsprechende Buchführungspflicht dafür bestehen soll. FDP-Ständerat Eder hat dann einen Kompromissantrag ausgearbeitet, der im Ständerat auch ohne Gegenstimme unterstützt wurde. Der entsprechende Kompromissantrag lautet, dass für die grossen Magazine eine Berechtigung vorliegen muss, einen solchen Halbautomaten zu besitzen, und dass man dann entsprechend auch ein grosses Magazin erwerben kann.

Damit entfällt die Buchführungspflicht. Das war auch ein Anliegen, das wir in den Hearings gehört haben, dass man hier den Schützen und natürlich auch den Waffenhändlern durch den Abbau der entsprechenden Bürokratie entgegenkommt. Gleichzeitig ist diese Regelung aber auch richtlinienkonform.

In diesem Sinne hat der Ständerat hier eine Regelung gefunden, die den Vorgaben entspricht und gleichzeitig noch eine Entlastung bringt - ein klassischer Kompromiss.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates wie auch der Kommissionsmehrheit, diesen Kompromiss zu unterstützen.

Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Madame la conseillère fédérale, je vous ai bien écoutée. Vous nous demandez de reprendre telles quelles les décisions qui ont été prises au niveau européen. Est-ce qu'à l'avenir, lorsque, dans le cadre de l'accord de Schengen, on durcira la loi sur les armes - parce que cela viendra automatiquement -, vous serez aussi d'avis qu'on devra automatiquement et sans discussion reprendre ces modifications?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Tout d'abord, j'aimerais dire qu'il ne s'agit pas de reprendre la directive "sans discussion", puisque nous sommes précisément en train de mener une discussion au Parlement, et ce depuis un moment déjà.

Ensuite, vous connaissez les règles du système de Schengen/Dublin. Il s'agit d'accords qui ont été acceptés par notre population et qui prévoient deux possibilités, pour la Suisse, en cas de développement d'une directive qui fait partie de Schengen/Dublin: soit la Suisse reprend la directive ou les modifications de la directive dans sa propre législation - c'est exactement ce que nous faisons dans ce cas -, soit elle ne reprend pas la directive ou les modifications. Dans ce deuxième cas, il ne faudrait pas résilier les accords de Schengen/Dublin, mais tout un processus serait engagé. La population avait connaissance de ces éléments au moment où elle s'est prononcée sur les accords.

Ce que nous faisons aujourd'hui, c'est reprendre une directive dans notre propre droit. Je pense que ce que le Conseil fédéral a fait - et ce que le Parlement est en train de faire -, c'est essayer de reprendre cette directive parce qu'elle fait partie de Schengen/Dublin et, en même temps, de le faire à notre manière, en respectant nos traditions. Vous avez entendu que la Suisse a même obtenu une exception dans la reprise de la directive.

Nous discutons d'un compromis, le Conseil des Etats ayant cherché, trouvé et accepté, sans opposition, une solution qui implique moins de bureaucratie.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Madame la conseillère fédérale, j'ai une question complémentaire à celle qui vient de vous être posée. Vous avez rappelé qu'effectivement le peuple avait accepté la ratification de l'accord d'association à Schengen. Mais est-ce qu'il n'est pas exact que, lorsqu'il a fait cela, on avait promis, sauf erreur dans la brochure explicative du Conseil fédéral, à tous les détenteurs d'armes que cet accord n'aurait pas d'effets restrictifs sur leurs droits et leurs libertés?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Pour moi, ce qui compte, c'est ce qui est écrit dans l'accord. Que le Conseil fédéral ait dit quelque chose ou non, franchement, je ne le sais pas. Vous savez, dans un Etat de droit, ce qui compte, c'est ce qui est écrit dans l'accord. Je pense que, peut-être, à ce moment-là, nous n'avions pas parlé de terrorisme et que nous ne pouvions pas imaginer ce qui s'est passé ces dernières années dans différents pays européens.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

Il reste quelques divergences avec le Conseil des Etats, que nous allons traiter l'une après l'autre. La première concerne le titre suivant l'article 16a. Le Conseil des Etats a en fait trouvé une solution de compromis intéressante, comme il le fait souvent, sur le sujet des chargeurs de grande capacité. Le Conseil des Etats a introduit un nouveau chapitre; c'est un chapitre séparé, qui contient un texte parfaitement conforme à l'accord de Schengen. Comme cette directive réclame une autorisation, le Conseil des Etats a imaginé un processus qui propose que, si on fait l'acquisition d'une arme à feu, que celle-ci est autorisée, cela implique - et c'est logique - la possibilité d'acquérir des chargeurs de grande capacité pour cette arme. C'est un régime juridique identique à celui de l'acquisition des armes à feu. C'est simple, il n'y a pas de paperasse supplémentaire à gérer.

Par 14 voix contre 10, la commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats. Je vous invite à en faire de même.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD

Aus der Beratung des Ständerates wurden uns vier Differenzen überwiesen. Diese Differenzen haben wir heute Morgen in der Sicherheitspolitischen Kommission diskutiert.

Am Anfang wurde auf der einen Seite gesagt, dass das Gesetz im Ständerat massiv zuungunsten der Schützen verschlechtert worden sei und die Schützen mit diesem Gesetz nur verlieren würden. Auf der anderen Seite hörten wir aber, dass Schengen/Dublin nicht aufs Spiel gesetzt werden darf und dass die schweizerische Tradition mit den Waffen, die zu Hause behalten werden können, mit diesem Gesetz weiterhin gewahrt wird.

Ich spreche noch zu den Artikeln 16b und 16c. Hier hat der Ständerat einen neuen Gliederungstitel mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Erwerb und Besitz von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität". Folglich wurden Artikel 16b Absätze 1 und 2 und Artikel 16c neu formuliert. Mit diesem neuen Abschnitt wird festgehalten, wie die Ladevorrichtungen erworben werden können und wer berechtigt ist, sie zu erwerben. Der Nationalrat wollte in der ersten Lesung die Ladevorrichtungen keiner Regelung unterwerfen, respektive man war der Ansicht, dass sich diese Ladevorrichtungen so oder so einfach erwerben liessen. Da es hier aber nur um die Waffen geht, die mit diesem Gesetz neuen Regelungen unterliegen, muss in diesem Gesetz der Erwerb der Ladevorrichtungen festgehalten werden. Die Richtlinie schreibt vor, dass grosse Ladevorrichtungen von denjenigen erworben werden können, die rechtmässig eine Feuerwaffe besitzen. Der Ständerat hat aber die Buchführungspflicht für Ladevorrichtungen gestrichen.

Frau Bundesrätin Sommaruga hat uns versichert, dass die Version, wie sie nun vorliegt, richtlinienkonform sei. Die Kommission des Nationalrates hat mit 14 zu 10 Stimmen dieser Version des Ständerates zugestimmt, die Minderheit Salzmann hält an der Version Nationalrat fest.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Art. 18a Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Salzmann, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Müller Walter, von Siebenthal, Zuberbühler)

Festhalten

Art. 18a al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Salzmann, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Müller Walter, von Siebenthal, Zuberbühler)

Maintenir

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Der Nationalrat hatte beschlossen, dass es ausreicht, wenn, wie heute, nur ein wesentlicher Bestandteil markiert wird. Der Ständerat hat beschlossen, dass alle wesentlichen Bestandteile markiert werden sollen.

Ich bitte Sie hier im Namen der SVP-Fraktion, meine Minderheit zu unterstützen und in Artikel 18a das geltende Recht zu übernehmen.

Warum? Der Bundesrat behauptet, nur so sei die Umsetzung Schengen-konform. In der Botschaft beruft er sich dabei auf Artikel 4 der Richtlinie. Dort steht - hören Sie gut zu! - in Absatz 1, dass Feuerwaffen oder deren Bestandteile, die in Verkehr gebracht werden, gekennzeichnet werden sollen. Es heisst "oder". Der Bundesrat hat nun heute Morgen plötzlich aus diesem "oder" ein "und/oder" gemacht, ohne dass man das in der EU-Richtlinie lesen würde. Ich kann das nicht nachvollziehen! Im Text steht klar "oder". Deshalb muss also auch gemäss EU-Vorgabe bei einer zusammengebauten Feuerwaffe nicht jeder wesentliche Bestandteil markiert werden. Das heisst, dass die bisherige Version, die vom Nationalrat beschlossen wurde, nicht gegen die EU-Richtlinie verstösst.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Die Verwaltung hat Ihrer Kommission heute ausgeführt, wie diese Bestimmung zu verstehen ist. Ich kann es nicht ändern, es ist eine Tatsache, dass es hier nicht ein Missverständnis gibt, sondern dass das so zu verstehen ist, dass es auch ein wesentlicher Teil dieser EU-Waffenrichtlinie ist, dass in Zukunft bei einer Waffe nicht nur ein Teil markiert wird, sondern dass die wesentlichen Bestandteile markiert werden müssen. Warum ist das so? Weil wir wissen, dass heute gerade auf dem Schwarzmarkt immer häufiger verschiedene Waffenbestandteile beschafft werden und diese dann von den Kriminellen oder Terroristen selber zusammengesetzt werden. Sie wissen, dass die Rückverfolgbarkeit von Waffen oder auch von Waffenbestandteilen eine Sicherheitsvorkehrung ist. Ich habe nie behauptet, dass man damit den Schwarzmarkt austrocknen kann, aber es ist eben so, dass, wenn diese Waffenbestandteile markiert sind, auch weniger Waffen auf dem Schwarzmarkt ohne Rückverfolgungsmöglichkeiten beschafft werden können.

Nun noch zur Sache: Heute muss bei jeder Waffe eine Markierung angebracht werden. In Zukunft, mit dieser Regelung, wird es nicht nur eine Markierung sein, sondern vielleicht drei oder vier. Der Zusatzaufwand hält sich hier also wirklich absolut in Grenzen. Es kommt noch etwas hinzu: Jeder Waffenhändler, der Waffen in die Europäische Union exportieren will, muss die wichtigen Waffenbestandteile markieren. Er muss das tun. Sie sprechen von Aufwand, von Bürokratie. Das können Sie vielleicht an anderen Orten mit guten Gründen tun, aber sicher nicht bei dieser Bestimmung. Es muss bereits jede Waffe markiert werden. Hier ist nicht ganz der richtige Ort, um das Bürokratieargument zu bringen.

Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und diese Markierungspflicht entsprechend umzusetzen.

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Bundesrätin, können Sie bestätigen, dass in der EU-Waffenrichtlinie nur das Wort "oder" steht?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Herr Nationalrat Salzmann, ich bestätige Ihnen, wie dieser Ausdruck in der Richtlinie zu verstehen ist. Die Verwaltung hat es Ihnen ausgeführt. Ich schreibe ja diese Richtlinie nicht selber. Aber ich glaube, es ist schon auch wichtig, dass Sie hören, was die Verwaltung, die in die Ausformulierung der Umsetzung dieser Richtlinie involviert war und ja auch die entsprechende Ausnahme für die Schweiz ausgehandelt hat, ausgeführt hat, und dass Sie einfach in Kenntnis dieser Interpretation Ihre Entscheide fällen.

Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Können Sie uns hier, wenn Sie schon ausführen, dass in Zukunft nur wenige Teile explizit gekennzeichnet werden müssen, sagen, um welche Teile es sich handelt? Diese Information ist sehr wichtig für uns und für die Hersteller.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Ich glaube, Herr Nationalrat Glarner, dass Sie ziemlich genau wissen, worum es sich handelt, wenn man von den wesentlichen Waffenbestandteilen spricht. Darüber muss ich Sie nicht belehren.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

Nous parlons de l'article 18a, qui traite du marquage des armes à feu. Pour mémoire, le droit en vigueur prévoit, pour les armes à feu assemblées, que "le marquage d'un élément essentiel suffit". Le Conseil fédéral, pour être conforme à la directive de l'Union européenne, qui exige que l'ensemble des éléments essentiels de l'arme soient marqués, proposait d'abroger cette phrase du droit en vigueur.

Notre conseil a décidé, en première lecture, de maintenir le droit en vigueur. Le Conseil des Etats a décidé d'en revenir au projet du Conseil fédéral, soit d'obliger, pour les nouvelles armes, le marquage des éléments essentiels de l'arme, à savoir du boîtier de la culasse, de la culasse et du canon.

La commission, par 14 voix contre 10, s'est ralliée à la version du Conseil des Etats. La proposition de la minorité Salzmann, comme vous l'avez entendu, prévoit de maintenir notre précédente décision. Merci de suivre la majorité.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD

Die Richtlinie besagt, dass Teile oder ein Teil der Waffe markiert werden müssen. Die Absicht des Gesetzgebers, laut Ausführung der Verwaltung, war, dass jeder wesentliche Waffenbestandteil markiert werden soll. Was wichtig ist: Es gibt keine Nachmarkierungspflicht für Waffen, die schon verkauft wurden oder im Besitz der Eigentümer sind; diese Regelung bezieht sich auf neue Waffen. Ladevorrichtungen sind keine wesentlichen Bestandteile, das heisst, auch diese werden nicht markiert werden müssen.

Der Ständerat hat die ursprüngliche Fassung des Bundesrates aufgenommen und will jeden Bestandteil markieren. Wir von der Kommission des Nationalrates sind dem mit 14 zu 10 Stimmen gefolgt. Eine Minderheit Salzmann will an der Version des Nationalrates festhalten und nicht alle Waffenteile markieren.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Art. 28c Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Salzmann, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Müller Walter, von Siebenthal, Zuberbühler)

Festhalten

Art. 28c al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Salzmann, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Müller Walter, von Siebenthal, Zuberbühler)

Maintenir

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Es geht in Artikel 28c um die Kann- oder Muss-Formulierung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Wir haben beschlossen, dass eine Muss-Formulierung einzuführen sei. Der Ständerat hat sich dem Bundesrat angeschlossen und hat beschlossen, die Kann-Formulierung wieder einzuführen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, meiner Minderheit zu folgen und Artikel 28c gemäss dem Nationalratsbeschluss zu übernehmen. Wenn Sie den Besitzern legaler Waffen wirklich entgegenkommen wollen, dann muss man die Ausnahmebewilligung erteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst kommen Sie den Waffenbesitzern sicher nicht entgegen und geben den Handlungsspielraum den Kantonen.

Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Der Ständerat hat sich Ihnen bei Artikel 28d angeschlossen. Dort ging es um das Ermessen für kantonale Behörden bei den Sportschützen. Da kann man tatsächlich mit gutem Recht sagen, dass für die Sportschützen der Erwerb von Halbautomaten jetzt mit diesem Gesetz schweizweit und einheitlich geregelt ist. Da gibt es auch kein kantonales Ermessen mehr.

Hingegen sind wir bei Artikel 28c Absatz 1 - um diesen Artikel geht es hier - schon der Meinung, dass man dem Föderalismus Rechnung tragen soll. Diese Bestimmung hat mit der Waffenrichtlinie überhaupt nichts zu tun. Sie kam hinein, weil man plötzlich befürchtete, dass das kantonale Ermessen zu Willkürentscheiden führt. Das kantonale Ermessen hat aber mit Willkür nichts zu tun. Es hat damit zu tun - es wurde auch von einigen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen erwähnt -, dass die Kantone auch ihren örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen können, dass zum Beispiel ein Kanton im Zusammenhang mit der Drohnenabwehr oder mit dem Auslösen von Lawinen - das tut man offenbar auch ab und zu mit solchen Halbautomaten - Ermessensspielraum hat, wenn es um die Erteilung der Ausnahmebewilligungen geht. Da sind wir der Meinung, dass der Föderalismus Sinn macht und auch respektiert werden sollte.

Es wurde in der Vernehmlassung von niemandem - von niemandem! - eine Änderung verlangt. Von daher war auch keine Diskussion in der Vernehmlassung, dass man den Kantonen diesen Ermessensspielraum plötzlich wegnehmen will. Ich glaube, es macht daher Sinn, dass sich der Ständerat bei Artikel 28d zu den Sportschützen Ihrem Entscheid angeschlossen hat. Hier hingegen, denke ich, macht es eben auch Sinn, dass Kantone ihren örtlichen Gegebenheiten weiterhin Rechnung tragen können. Dazu brauchen sie diese Kann-Formulierung. Der Respekt für den Föderalismus hat auch den Ständerat dazu gebracht, hier festzuhalten und den Bundesrat zu unterstützen. Noch einmal: Mit der Waffenrichtlinie hat das nichts zu tun.

Ich bitte Sie - auch aus Respekt vor dem Föderalismus -, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

L'article 28c concerne les autorisations exceptionnelles d'aliénation, d'acquisition, de possession ou de courtage d'armes. Pour l'appliquer, le Conseil fédéral proposait d'utiliser la forme potestative, laissant ainsi une marge de manoeuvre aux cantons dans l'idée du respect du fédéralisme. Cela donnait: "ne peut être délivrée qu'aux conditions suivantes". Notre conseil a supprimé cette forme potestative et s'est rallié à la formulation "est délivrée aux conditions suivantes". Le Conseil des Etats est revenu à la position du Conseil fédéral, donc à la forme potestative.

La commission a soutenu la décision du Conseil des Etats, par 14 voix contre 10. La proposition de la minorité Salzmann prévoit de maintenir la décision de notre conseil. Je vous remercie de suivre la majorité.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD

Sie haben es gehört: Unsere Kommission hat heute Morgen mit 14 zu 10 Stimmen entschieden, der Fassung des Ständerates zu folgen, das heisst, hier dem Föderalismus die Stimme zuzugestehen. Der Ständerat will für die Kantone wieder die Kann-Formulierung einführen. Das entspricht dem Föderalismus; jeder Kanton verfügt hier über seinen eigenen Ermessensspielraum. Die Muss-Formulierung, das haben wir vorhin auch gehört, haben wir bei Artikel 28d belassen. Dort betrifft es die Sportwaffen, dort möchten wir den Kantonen diesen Ermessensspielraum nicht zugestehen.

Wir haben gehört, wie die Kantone Ausnahmebewilligungen erteilen können, sei es für den Lawinenabschuss, sei es für die Drohnenabwehr. Es gibt örtliche Gegebenheiten, aufgrund derer jeder Kanton für sich selber entscheiden und die jeder Kanton dann auch selber berücksichtigen kann. Aus diesem Grund haben wir Artikel 28c so zugestimmt, wie es der Ständerat entschieden hat. Eine Minderheit Salzmann will hier den Kantonen diesen Ermessensspielraum nicht zugestehen.

Ich bitte Sie aber, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Art. 31 Abs. 2bis

Antrag der Mehrheit

... für die der rechtmässige Besitz nach Artikel 42b nicht gemeldet wurde ...

Antrag der Minderheit

(Müller Walter, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Salzmann, von Siebenthal, Zuberbühler)

Beschlagnahmt sie Feuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b bis d, die nicht im kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert sind oder für die der Nachweis nach Artikel 28d Absatz 3 nicht erbracht wurde, so hat der Besitzer oder die Besitzerin innerhalb von drei Monaten ein Gesuch um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach den Artikeln 28c bis 28e einzureichen oder die Feuerwaffen einer berechtigten Person zu übertragen. Für Waffen, für die der rechtmässige Besitz nach Artikel 42b nicht gemeldet wurde, wird eine kurze Nachmeldefrist angesetzt.

Intervento procedurale

Art. 31 al. 2bis

Proposition de la majorité

... ou dont la légitimité de la possession n'a pas été annoncée en vertu ...

Proposition de la minorité

(Müller Walter, Clottu, Dobler, Golay, Hess Erich, Hurter Thomas, Keller-Inhelder, Salzmann, von Siebenthal, Zuberbühler)

Si l'autorité a saisi des armes à feu visées à l'article 5 alinéa 1 lettre b à d, qui ne sont pas enregistrées dans le système d'information cantonal relatif à l'acquisition d'armes à feu mentionné à l'article 32a alinéa 2 ou pour lesquelles la démonstration visée à l'article 28d alinéa 3 n'a pas été apportée, le détenteur doit, dans un délai de trois mois, déposer une demande d'autorisation exceptionnelle au sens des article 28c à 28e ou les aliéner à une personne ayant le droit de les posséder. Pour les armes à feu dont la légitimité de la possession n'a pas été annoncée en vertu de l'article 42b, un bref délai supplémentaire est prévu.

Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale radicale

Ich habe noch vergessen, meine Interessenbindung offenzulegen, und ich möchte das gerne nachholen: Ich bin kein Schütze, ich bin kein Waffennarr, aber ich bin Anhänger eines liberalen Waffenrechts, einer liberalen Tradition, und ich bin doch einigermassen überrascht bis schockiert, wie leichtfertig man dieses liberale Waffenrecht aufs Spiel setzt und aufgibt. Früher war es immer so: Das Gewaltmonopol gehöre dem Staat, und das Recht des Bürgers war es, eine Waffe zu tragen. In vergangenen Zeiten war es bei uns im Bezirk sogar so, dass ein Mann nur heiraten konnte, wenn er eine Waffe hatte - aber das sind natürlich alte Zeiten.

Zu meinem Antrag: Das ist eigentlich ein Vergesslichkeitsantrag. Es geht hier darum, dass jemand, wenn er vergisst, die Waffe gemäss Artikel 42b zu melden, eine Ausnahmebewilligung beantragen muss; das verursacht Bürokratie beim Staat und beim Betroffenen. Ich schlage Ihnen vor, mit einem zusätzlichen Absatz in Artikel 31 für Waffen, deren rechtmässiger Besitz nach Artikel 42b nicht gemeldet wurde, eine kurze Nachmeldefrist anzusetzen. Es wird so sein, dass einige vergessen, ihre Waffe anzumelden, und dann kann man das unbürokratisch und rasch erledigen. So gibt es keinen Verlust - weder für den Staat noch für den Betroffenen. Es wurde heute gesagt, er könne dann Rekurs einlegen und ein Verfahren einleiten. Wir müssen es nicht unbedingt komplizierter machen, als es ist.

Zum Abschluss möchte ich doch noch etwas wiederholen, das jetzt immer wieder vergessen worden ist und vergessen wird: Ich war damals dabei, als wir Schengen in der Kommission und im Rat behandelt haben, und wir haben uns damals klar auf die vereinbarte Niederschrift aus den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union berufen. Da steht Folgendes geschrieben, wie das die Delegationen festgestellt haben: "... dass die vorgenannte Richtlinie nicht auf den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition durch die Streitkräfte nach Massgabe des innerstaatlichen Rechts anwendbar ist. Das heutige schweizerische System der leihweisen Abgabe von Armeewaffen im Rahmen der freiwilligen Jungschützenkurse, der leihweisen Abgabe von Armeewaffen während der Militärdienstpflicht sowie der Übereignung der zu halbautomatischen Schusswaffen umgebauten Ordonnanzwaffen (Dienstwaffen) an Wehrmänner, die aus der Armee ausscheiden, fällt unter diese Ausnahme und wird daher nicht vom Schengen-Besitzstand berührt, sondern ist durch die einschlägige schweizerische Gesetzgebung geregelt."

Also haben wir hier eigentlich ein verbrieftes Recht, die Ausnahmen geltend zu machen. Ich bin sogar der Meinung, dass die Verhandlungsdelegation das nicht im entsprechenden Ausmass eingefordert hat. Wir machen hier nichts gegen unsere Abmachung mit der Europäischen Union. Wir holen nur das ab, was wir ursprünglich vereinbart haben und was wir dem Volk im Rahmen der Abstimmung auch versprochen haben.

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Müller Walter zu unterstützen. Er ist eine Massnahme des gesunden Menschenverstandes für Fälle, die sich ereignen können.

Zu den verschiedenen Voten: Sie unterstellen mir, ich missbrauche die Schützen, um SVP-Anliegen durchzusetzen. Ich bin seit meinem siebzehnten Lebensjahr Schütze, seit 25 Jahren Funktionär im Schützenverband und seit 2009 Präsident des Berner Schiesssportverbandes. Ich habe mich für die Schützenanliegen schon viel länger eingesetzt, als ich Politik mache. Ich kann Ihnen versichern, dass das nichts mit der SVP zu tun hat. Die SVP wird auch das Referendum nicht alleine ergreifen, da können Sie sicher sein, die Schützen werden das unabhängig machen.

Was sind die Auswirkungen auf die Schützen? Wenn ich Sie höre, den Opportunismus, den Sie mit Ihren Voten gegenüber den Schützen verbreiten, kann ich nur den Kopf schütteln. Jeder Schütze, der eine Ordonnanzwaffe hat und sie ersetzen muss, braucht eine Ausnahmebewilligung, hat eine verbotene Waffe und muss dies bezahlen. Jeder Schütze muss eine Nachmeldung machen, das kommt einer Nachregistrierung gleich. Jeder Schütze, der die Ausnahmebewilligung nicht erhält, wird im Schengen-Informationssystem registriert und ist in Schengen der Polizei ausgeliefert. Ich gebe Ihnen das Beispiel von Finsterhennen, das Sie letzte Woche lesen konnten: Ein unbescholtener Schütze wurde angezeigt wegen einer Hausräumung. Sie haben ihn nicht gefunden. Eine Armada von Polizisten ist aufgetaucht und hat versucht, ihn dingfest zu machen. Ich glaube, er war in der Nachbarschaft, hat gar nichts davon mitbekommen und ist ganz friedlich nach Hause gekommen. Das sind die Folgen Ihrer Tätigkeit.

Das, was hier geschieht, ist eine Salamitaktik, um das Schiesswesen in der Schweiz abzuschaffen. Die Einführung des Waffenerwerbsscheines - wissen Sie, was das bewirkt hat? Von früher 40 Prozent der Angehörigen der Armee sind es jetzt noch 15 Prozent, die die Waffe für den Schiesssport nehmen - noch 15 Prozent! Sie werden auch alle Gelegenheitsschützen entwaffnen, die ein wichtiger Bestandteil des Schiesssportes sind.

Und jetzt das Dessert: Wenn Sie, Frau Quadranti, also sagen, es sei besser, wenn wir Verträge erfüllen, es spiele keine Rolle, was drinsteht, kommt mir die Galle hoch, das muss ich Ihnen sagen! Die EU will Terrorabwehr, die EU hat ganz klar das Ziel Terrorbekämpfung gesetzt. Jetzt sagen Sie, dass wir, auch wenn wir dieses Ziel nicht erreichen, diesen Vertrag übernehmen müssen, um Schengen-gerecht zu werden. Ich habe immer gesagt, Schengen hat seine Vorteile, und ich sage Ihnen jetzt noch einmal: Haben Sie das Gefühl, die Schengen-Staaten würden aus der Schweiz einen weissen Fleck machen und auf den Kriminaldatenaustausch verzichten, damit sich hier Kriminelle verstecken können? Das kann ich nicht glauben! Somit ist diese ganze Drohung, die Sie da machen, reine Makulatur.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Müller Walter zu unterstützen, und danke denen, die die Anträge auch unterstützt haben, bestens.

Quadranti Rosmarie · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo BD

Herr Kollege Salzmann, Sie haben mich zitiert. Ich bitte Sie einfach, das im Amtlichen Bulletin nachzulesen. Dann können Sie mich das nächste Mal richtig zitieren. Das war eine Feststellung, keine Frage.

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Quadranti, Sie haben gesagt: "Hauptsache, die Verträge werden erfüllt." Sie können das selber nachlesen. Ich habe bei diesem Satz, den Sie gesagt haben, sehr gut zugehört. Wenn wir hier so weit sind, dass wir - Hauptsache, die Verträge werden erfüllt - in diesem Land einfach Gesetze übernehmen, Gesetze, die irgendeine Gruppe, hier die Schützen und die legalen Waffenbesitzer, diffamieren und sogar abschaffen können, dann, muss ich Ihnen sagen, haben Sie keine Ahnung von Schweizer Tradition!

Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista

Monsieur Salzmann, vous pouvez me répondre par oui ou par non: est-ce que les tireurs pourront continuer à exercer leur sport si l'on adopte cette loi?

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wie ich zu antworten habe, haben nicht Sie zu bestimmen. Sie stellen eine Frage, ich gebe eine Antwort, und zwar so, wie ich das will.

Ich habe Ihnen die Punkte aufgelistet, die die Schützen drangsalieren. Sie können schiessen, haben aber Auflagen zu erfüllen. Das ist doch Salamitaktik: Damit werden sie schrittweise abgeschafft.

Wüthrich Adrian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Herr Salzmann, Sie haben vorhin den Einsatz der Kantonspolizei Bern von letzter Woche in Finsterhennen erwähnt. Ich möchte Sie fragen: Können Sie sich erinnern, mit welcher Waffe der Polizist in Schaffhausen 2011 erschossen wurde?

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich kann mich nicht an diesen Fall erinnern, Herr Kollege, aber es geht hier nicht darum, dass man Einsätze macht, ohne die Polizei zu schützen - wir haben von Schutzwesten gesprochen -, sondern es geht darum, dass man verhältnismässig bleibt. Wenn ein Schütze, ein Funktionär eines seeländischen Schützenverbandes, so diffamiert wird, dann muss ich sagen, dass ich das nicht nachvollziehen kann.

Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Herr Kollege Salzmann, Sie sind Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates. Ich bin etwas konsterniert über Ihre Wortwahl gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Finden Sie, dass das Ihrer Rolle als Präsident dieser Kommission angemessen ist?

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich habe meine Rolle sehr gut abgeklärt, Herr Kollege. In der Sitzung habe ich mich absolut neutral verhalten, die Sitzung korrekt geleitet. Hier bin ich jetzt Sprecher für die Fraktion, und da habe ich die Standpunkte unserer Fraktion zu vertreten und nicht die eines anderen Nationalrates.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Das ist vielleicht noch vorauszuschicken: Mit dieser Waffengesetzänderung ändert sich für die Schützen, die ihre Waffe direkt aus der Armee übernehmen, in Zukunft und auch bei den altrechtlichen Fällen nichts. Ein Schütze, der eine Dienstwaffe zu Hause hat, die er einmal vom Militär übernommen hatte, die in keinem kantonalen Register gemeldet ist, muss also nichts tun, gar nichts. Wir sprechen hier zu Artikel 31 Absatz 2bis, der auch in einem Zusammenhang zur Übergangsregelung in Artikel 42b über die altrechtlichen Fälle steht. Aber noch einmal: Wir sprechen nicht über jene, die eben ihre Ordonnanzwaffe direkt aus dem Militär übernommen haben. Wir sprechen auch nicht über diejenigen, die ihre Waffe bereits bei einem kantonalen Register gemeldet haben, sondern über diejenigen, die das nicht oder noch nicht getan haben.

Hier, bei Artikel 42b, hat der Ständerat vorgeschlagen, dass diese Waffen nicht bestätigt werden müssen, das wäre die Sichtweise der Behörden, sondern dass diese Waffen gemeldet werden müssen, das wäre also der Blickwinkel des Waffenbesitzers oder der Waffenbesitzerin. Der Bundesrat hat sich damit einverstanden erklärt, und die Kommissionsmehrheit hat das auch entsprechend übernommen. Um diese Meldung für die altrechtlichen Fälle - aber wie gesagt nicht für die Dienstwaffen, die übernommen worden sind - vorzunehmen, hat der Bundesrat in der Vernehmlassung vorgesehen, dass man zwei Jahre Zeit hat. Der Bundesrat hat gesagt: Wir nehmen zwei Jahre. Die Kantone haben dann gewünscht, dass es eine Übergangszeit von drei Jahren gibt, damit man, falls da mehrere Waffen vorhanden sind, wirklich auch genug Zeit hat, um diese Anpassung vorzunehmen. Der Bundesrat hat sich damit einverstanden erklärt. Jetzt hat man also drei Jahre Zeit, um diese Meldung vorzunehmen. Und was muss man genau melden? Man muss melden: Ich, XY, melde hiermit den rechtmässigen Besitz der folgenden Waffe. Und dann gibt man den Waffennamen und die Seriennummer an, und das war es. Das muss man tun. Das kann man auch mit einem Meldeformular tun, man muss nicht einmal extra vorbeigehen. Das ist alles, was hier in dieser Übergangsbestimmung steht.

Nun zum Antrag der Minderheit Müller Walter: Was passiert, wenn man nach diesen drei Jahren bei einer Personenkontrolle sieht, dass eine Waffe in diesen drei Jahren nicht gemeldet worden ist? Dann hat die entsprechende Person drei Monate Zeit, um eine Ausnahmebewilligung zu beantragen und noch zu bekommen. Wenn jemand sagt, er habe es ganz vergessen, dass er diese Waffe noch habe, dass er sie aber gar nicht mehr wolle, kann er diese Waffe auch verkaufen. Es gibt keine Busse, keine Sanktion, man hat drei Monate Zeit, um die Dinge zu regeln. Nach drei Jahren! Doch jetzt möchte Herr Müller Walter, dass, wenn man nach diesen drei Jahren sieht, dass die Waffe nicht gemeldet worden ist, eine Nachmeldefrist gewährt werde. Aber irgendwann ist doch auch mal genug. Dass nun nach drei Jahren ausserdem noch eine Nachmeldefrist gelten soll, geht wohl zu weit. Dabei geschieht ja - ich sage es nochmals - nichts, wenn man nicht gemeldet hat, ausser, dass man drei Monate Zeit hat, um die Ausnahmebewilligung zu beantragen und entsprechend zu bekommen.

Von daher ist, glaube ich, mit dem, was der Ständerat und jetzt auch die Mehrheit Ihrer Kommission noch an zusätzlicher Abschwächung vorgesehen haben, wonach man eben melden muss und das nicht auch noch bestätigt werden muss, die Richtlinie ausgereizt. Ich bitte Sie, hier nicht noch weiter zu gehen. Es bringt den Leuten auch überhaupt nichts, denn diejenigen, die das vergessen haben, können das in diesen drei Monaten erledigen. Es ist wirklich kein Problem für sie.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und den Antrag der Kommissionsminderheit somit abzulehnen.

Bei Artikel 42b hat Ihre Kommission noch eine Korrektur vorgenommen, die im Ständerat untergegangen ist. Diese können selbstverständlich auch wir unterstützen.

Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Verehrte Frau Bundesrätin, wir hören jetzt mit blumigen und vor allem beschwichtigenden Worten, was alles schöner werden soll. Ich nehme an, diese Worte dienen dazu, unsere Schützen zu beruhigen. Wurde uns nicht vom Bundesrat anlässlich der Schengen-Abstimmung versprochen, dass das Waffenrecht niemals tangiert werde?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Wenn ich richtig zurückgerechnet habe, hat mein Vorvorgänger das gesagt, was Ihnen Herr Nationalrat Müller Walter vorgelesen hat. Das betrifft ja die Ordonnanzwaffen, die jemand direkt vom Militär übernommen hat. Ich habe es Ihnen vorhin gesagt: Mit diesem Gesetz ändert sich für die Übernahme der Ordonnanzwaffe überhaupt nichts. Auch diese Meldepflicht gilt nicht für die Ordonnanzwaffe, die Sie nach dem Militärdienst übernommen haben.

Von daher hat Ihnen mein Vorvorgänger, glaube ich, auch nichts Falsches versprochen.

Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale radicale

Ich kann Ihrer Argumentation nicht ganz folgen. Der Bundesrat schlägt ja vor, dass man, wenn gemäss Artikel 42b eine Waffe nicht ordnungsgemäss gemeldet worden ist, drei Monate Zeit hat, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Der Bundesrat geht somit weiter als ich. Ich sage "eine kurze Nachmeldefrist". Wo ist also das Problem?

Mein Vorschlag führt zu deutlich weniger administrativem Aufwand. Weder für die Behörden noch für die Betroffenen stellt das eine grosse Angelegenheit dar, wenn man so nachmelden kann. Gerade der Bundesrat will ja - ich sage es nochmals deutlich -, dass es diese Korrektur mit einer Ausnahmebewilligung gibt.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Ich habe es vorhin gesagt, in diesen drei Monaten regeln Sie das, was zu regeln ist. Wenn Sie eben noch keine Ausnahmebewilligung haben, dann holen Sie diese ein. Wenn Sie die entsprechende Waffe noch richtig melden müssen, dann tun Sie das. Aber Sie wollen zusätzlich zu diesen drei Monaten noch eine kurze Nachmeldefrist, und da sind wir der Meinung, drei Monate sind genug. In diesen drei Monaten regeln Sie das, was zu regeln ist.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

A l'article 31 alinéa 2bis, une proposition de minorité Müller Walter a été déposée. Elle prévoit d'octroyer un délai supplémentaire pour l'annonce des armes à feu dont la légitimé de la possession n'a pas été annoncée à temps. Vu que l'on disposera déjà de trois ans pour le faire, la commission a refusé cette proposition, par 14 voix contre 10.

Dans le texte qui a été adopté par la commission, un mot a été modifié par rapport au projet du Conseil fédéral accepté en première lecture par notre conseil et le Conseil des Etats. On a remplacé le mot "confirmée" par le mot "annoncée" pour rester dans l'esprit du texte adopté à l'article 42, pour lequel la commission s'est presque ralliée à la version du Conseil des Etats, passant d'une confirmation de la légitimité d'une possession à la simple notion d'annonce. Mais il reste une divergence, parce que le Conseil des Etats parle d'annoncer la possession, alors que, dans le texte accepté par la commission ce matin, il est question d'annoncer la possession légitime. Il y aura donc de toute façon une divergence, quel que soit le résultat, pour rediscuter de la situation.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD

Ich komme auf Artikel 31 zurück und möchte doch darauf hinweisen, dass es sich hier wirklich um beschlagnahmte Waffen handelt. Wenn eine Waffe beschlagnahmt wird und man sieht, dass sie nicht gemeldet wurde, kann man ein Gesuch stellen. Man hat drei Monate Zeit, um dieses Gesuch einzureichen und die Waffe dann mit einer Ausnahmeregelung, die man beantragen kann, doch noch richtig zu melden. Darum möchte ich Ihnen sagen: Vergessene Waffen können mit einem Gesuch trotzdem nachgemeldet werden. Dies hat die Kommission auch mit 14 zu 10 Stimmen so unterstützt.

Bei Artikel 42 wurde ja neu die Meldung eingefügt, es braucht also keine Bestätigung mehr, sondern eine Meldung. Bei Artikel 31 Absatz 2 wurde dies dementsprechend auch noch geändert. Auch hier heisst es "Meldung" und nicht mehr "Bestätigung".

Leider können wir uns nicht zu den vielen Emotionen, die wir auch hier gehört haben, äussern. Als Kommissionssprecherin halte ich mich auch daran. Trotzdem möchte ich Sie zum Schluss darauf hinweisen, dass dieses Gesetz den Schützen gerecht wird: Es verändert nichts, man kann weiterhin die Waffen zu Hause lagern. Man kann wirklich mit dem Gesetz so umgehen, dass es eine gute Grundlage für alle Schützinnen und Schützen bietet.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Art. 42b

Antrag der Kommission

Abs. 1

... Buchstaben b bis d ist, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 42b

Proposition de la commission

Al. 1

... de la présente loi doit annoncer la possession légitime de cette arme ...

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté