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Angabe des Umsatzes von juristischen Personen in der Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe

45416 · Amtliches Bulletin

Del 11 mar 2019

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/45416/de/angabe-des-umsatzes-von-juristischen-personen-in-der-rechnung-fur-die-radio-und-fernsehabgabe

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Comunicazione della cifra d'affari delle persone giuridiche nella fattura del canone radiotelevisivo (19.5035)

19.5035

Angabe des Umsatzes von juristischen Personen in der Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Das in der Bundesverfassung verankerte Briefgeheimnis garantiert, dass nur der Adressat eines Briefes diesen lesen kann. Eine Verletzung dieses Grundsatzes kann eine strafbare Handlung darstellen. Die Rechnung für die Unternehmensabgabe wird an die von der steuerpflichtigen Person gemeldete Zustelladresse verschickt, wie dies im Übrigen auch bei den Schriftstücken der Mehrwertsteuer der Fall ist. Das Briefgeheimnis und das Steuergeheimnis sind deshalb gewahrt. Liest nun beispielsweise trotzdem ein nichtberechtigter Angestellter des abgabepflichtigen Unternehmens den Inhalt der Sendung, handelt es sich um ein organisatorisches Problem des Unternehmens.

Das gewählte Vorgehen wird im Übrigen seit Jahren in der ganzen Schweiz im Bereich der direkten Steuern umgesetzt. So verschicken beispielsweise kantonale Steuerverwaltungen die definitiven Veranlagungen, welche sensiblere Daten als die RTVG-Rechnung enthalten, ebenfalls per Briefpost. Dies war in der Vergangenheit stets unproblematisch. Die Bezifferung des jährlich erzielten Umsatzes in der Rechnung für die Unternehmensabgabe dient der Information der abgabepflichtigen Unternehmung. Sie erfolgt somit aus Gründen der Gesetzmässigkeit, der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit. Die Unternehmen können so prüfen, ob die Grundlagen, auf denen die Einstufung in die jeweilige Tarifkategorie basiert, korrekt erfasst wurden.