18.3718
Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Müller Leo, Bertschy, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Ritter, Rytz Regula)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Müller Leo, Bertschy, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Ritter, Rytz Regula)
Rejeter la motion
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Vous vous souvenez tous que, le 14 décembre 2018, nous avons, au vote final, adopté la loi fédérale sur le calcul de la réduction pour participation pour les banques d'importance systémique. Vous vous souvenez également que des dispositions pour les banques "too big to fail" ont été intégrées dans cette loi. Ainsi, les établissements doivent disposer de fonds propres supplémentaires qui leur permettent d'absorber le choc d'une crise avec les pertes et les risques d'insolvabilité qui en découlent. Pour remplir ces obligations, les banques peuvent émettre des instruments que l'on appelle "too big to fail", sous forme de "Coco bonds", c'est à dire des "write-off bonds" qui sont des emprunts assortis d'un abandon de créance, ou encore des "bail-in bonds", qui sont des obligations de renflouement interne. Or selon les directives prudentielles de l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, les banques d'importance systémique devront émettre ces instruments via leur maison-mère, et ce sans exception, à partir de l'année 2020. Pour les sociétés mères, l'émission de tels instruments et le transfert de fonds se traduisent par une augmentation de la charge de l'impôt sur le bénéfice grevant le rendement des participations. La loi que nous avons adoptée le 14 décembre 2018, qui portait le numéro d'objet 18.020, avait précisément pour objectif de défiscaliser ce type d'opérations.
Lors des débats, la discussion a principalement porté sur la question de savoir si le mécanisme proposé devait être également appliqué aux banques d'importance non systémique, aux assurances et aux autres acteurs de l'économie, étant relevé que l'avant-projet qui avait été mis en consultation incluait l'ensemble des banques. A ce sujet, il faut relever que, durant la consultation, la branche des assurances s'est prévalue d'une situation comparable et que d'autres acteurs de l'économie, comme par exemple Swissholdings, ont demandé l'extension du champ d'application du projet à toutes les branches et à toutes les obligations.
Sur la question de savoir si la nouvelle réglementation pouvait être étendue à toutes les branches, le Conseil fédéral a considéré que cela ne permettrait pas de renforcer efficacement la place financière suisse. Pour y parvenir, mieux valait, nous a dit le Conseil fédéral à l'époque, passer par une révision des règles régissant la perception de l'impôt anticipé sur les paiements d'intérêts, comme le Conseil fédéral l'a proposé dans son projet de réforme de cet impôt, projet dont l'examen est actuellement suspendu.
Forte de cette considération du Conseil fédéral, la Commission de l'économie et des redevances a déposé une motion de commission chargeant le Conseil fédéral de faire en sorte que toutes les branches soient concernées par la loi dont je viens de parler et que cela se fasse par une révision des règles concernant la perception de l'impôt anticipé sur le paiement d'intérêts, comme cela était prévu dans le projet initial de réforme de cet impôt. Le Conseil fédéral est ainsi chargé de faire en sorte que ce projet soit adopté sans délai.
Le Conseil fédéral, comme pour l'objet précédent, propose de bonne grâce d'accepter la motion et, comme pour la motion précédente, il y a une proposition de minorité, défendue par Monsieur Müller Leo, qui considère que ces frappes chirurgicales dans le domaine des exonérations fiscales ne doivent pas intervenir de cette façon, mais qu'une vision d'ensemble de la fiscalité doit être faite à ces occasions. Mais j'imagine qu'il aura lui-même l'opportunité tout à l'heure de développer sa position.
Quoi qu'il en soit, par 15 voix contre 10, la commission vous propose d'accepter la motion.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie mein Vorredner eben erwähnt hat, haben wir am 14. Dezember 2018 die Vorlage 18.020, "Berechnung des Beteiligungsabzugs bei 'Too big to fail'-Instrumenten", verabschiedet. Was war der Hintergrund jener Vorlage? Die Emission von "Too big to fail"-Instrumenten muss künftig nach Vorgaben der Finma zwingend aus der Konzernobergesellschaft in der Schweiz erfolgen. Die Mittel daraus müssen je nach Vorgabe an die eine oder die andere Tochter weitergegeben werden. Durch diese Kombination von Emission seitens der Konzernobergesellschaft und Weitergabe der Mittel resultiert rechnerisch ein tieferer Beteiligungsabzug auf Stufe Konzernobergesellschaft. Dieser tiefere Beteiligungsabzug führt zu einer höheren Gewinnsteuerbelastung. Das wollte der Bundesrat mit jener Vorlage 18.020 ändern. Das Ziel war, dass die Steuerbelastung grundsätzlich mit oder ohne "Too big to fail"-Instrumente gleich hoch bleibt.
In der Vernehmlassung zur Vorlage 18.020 machten unter Ziffer 1.3.3 der Botschaft zahlreiche Branchen, unter anderem die Versicherungsbranche, aber auch Vertreter anderer Branchen, den Hinweis, dass auch sie die Instrumente entsprechend nutzen möchten. Nicht nur die Bankenbranche wollte also dieses Instrument nutzen, sondern auch die Versicherungsbranche und andere Branchen. Es gab entsprechend in der Vorlage 18.020 in der Herbstsession des letzten Jahres eine Minderheit. Den Antrag dieser Minderheit lehnten Sie ab.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen nun aber mit der Motion 18.3718, "Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)", folgendes Vorgehen: Der Bundesrat soll denselben Mechanismus, den wir mit der Schlussabstimmung in der Wintersession eingeführt haben, nun auf alle Branchen ausdehnen, wie das damals bereits in der Vernehmlassung gefordert wurde. Dies soll passieren, indem der Bundesrat beauftragt wird, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten an der Reformvorlage unverzüglich wieder aufgenommen werden. Die Kommission hat diese Motion mit diesem Auftrag im Verhältnis von 15 zu 10 Stimmen angenommen. Eine Minderheit Müller Leo beantragt die Ablehnung der Motion.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die mit 15 zu 10 Stimmen entschied, die Motion anzunehmen.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Ich vertrete hier die Minderheit und bitte Sie in deren Namen, diese Motion abzulehnen. Ich muss Ihnen auch sagen, dass ich etwas überrascht bin darüber, dass der Bundesrat für die Annahme dieser Motion ist. Ich begründe das gleich.
Zuerst: Um was geht es? Es geht um die Berechnung des Beteiligungsabzugs, um Verhinderungen von Gewinnbelastungen, die sich aus konzerninternen Finanzierungen ergeben. Oder kurz gesagt: Es geht darum, Steuererleichterungen bei konzerninternen Finanzierungen zu erwirken.
Der Bundesrat hat mit der Botschaft 18.020 vorgeschlagen, dass eine solche Erleichterung bei den systemrelevanten Banken erfolgen soll. Wir haben dort schon jahrelang ein Problem, das zu lösen ist, nämlich die ungenügende Kapitalisierung der systemrelevanten Banken. Deshalb hat der Bundesrat in der Botschaft präzis dieses Instrument vorgeschlagen.
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben will nun diese Steuererleichterung auf alle Konzerngesellschaften ausweiten. Das heisst, diese Regelung soll nicht nur für die systemrelevanten Banken gelten, sondern für alle Banken, für alle Versicherungsgesellschaften, für Industriekonzerne usw. Wir öffnen also Tür und Tor für weitere Steuererleichterungen. Es soll hier eine Rechtsgrundlage für millionenschwere Steuerausfälle geschaffen werden.
Das geht nicht, das ist inkonsequent, und das ist auch strategielos. Ich sage Ihnen genau, weshalb das strategielos ist: Wir haben in der WAK und auch in der Finanzkommission Projekte, die wir verwirklichen wollen. Wir haben zuerst die Unternehmenssteuerreform III bzw. die Vorlage zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung, die auf Bundesebene über 1 Milliarde Franken Steuerausfälle bewirkt. Wir haben in der WAK gesagt, dass alles dem Gelingen dieser Steuervorlage unterzuordnen sei. Wir haben andere Projekte sistiert. Weiter ist es ein Anliegen des Bundesrates und vor allem auch unserer Partei, endlich die Heiratsstrafe abzuschaffen - die Kosten sind 700 Millionen bis eine Milliarde Franken. Dann haben wir schon lange das Projekt der FDP-Liberalen vorliegen, die Stempelabgaben abzuschaffen - das Preisschild ist 2,58 Milliarden Franken. Es geht hier um die Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Umsatzabgabe, Versicherungsabgabe usw. - das kostet 2,5 Milliarden Franken. Dann haben wir das Projekt Reform der Verrechnungssteuer - das Preisschild ist 400 bis 700 Millionen Franken. Dann ist jetzt quer die Abschaffung der Industriezölle reingekommen - die Kosten sind eine halbe Milliarde Franken. Und jetzt wollen Sie mit Steuererleichterungen bei konzerninternen Finanzierungen nochmals solche Steuerausfälle produzieren! Das geht einfach nicht!
Wir besprechen jetzt in der WAK das Projekt des Wechsels von der Verrechnungssteuer auf die Zahlstellensteuer. Wir haben Anhörungen durchgeführt und hören immer, das nütze nichts, wenn man nicht gleichzeitig die Emissionsabgabe und die Umsatzabgabe abschaffe - und das kostet, ich habe es gesagt, Hunderte von Millionen Franken respektive weit über eine Milliarde Franken. Und jetzt wollen Sie mit einer einfachen Motion bewerkstelligen, dass hier auch wieder Steuerausfälle produziert werden. Ich bin ehrlich gesagt, Herr Bundespräsident - ich habe es eingangs gesagt -, etwas überrascht, dass Sie bereit sind, diese Motion entgegenzunehmen. Sie haben ja in dieser Session auch schon einmal gesagt, es sei eine teure Session. Mit der Annahme dieser Motion wird die Session noch teurer - also ich weiss nicht, wo das hinführt.
Meine Damen und Herren, bitte bleiben Sie Ihrer Strategie treu - wir sind auf gutem Weg, aber schaffen Sie nicht immer weitere Steuerausfälle. Unterstützen Sie die Minderheit, und lehnen Sie bitte diese Motion ab.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Ich könnte die Liste, die Herr Müller begonnen hat, noch fortführen: mit den 350 Millionen Franken von Ihrer Motion zur Erhöhung der Kinderabzüge, mit der Motion der SVP-Fraktion, die 500 Millionen Franken Krankenkassenprämien vollumfänglich abzugsfähig machen will, oder mit der Mehrwertsteuervorlage von heute Vormittag. Wir sind da also sozusagen quitt.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen aber, diese Motion anzunehmen, wir sind also bereit, sie entgegenzunehmen. Wir sprechen hier in einem grösseren Zusammenhang insbesondere auch von der Verrechnungssteuer. Diese Verrechnungssteuer ist seit 2012 unterwegs, dann wieder ausgebremst worden und immer noch in einer Warteschlaufe. Der Bundesrat hat inzwischen einen Bericht der Expertengruppe zu dieser Frage der Verrechnungssteuer veröffentlicht; wir haben ihn letzte Woche ins Netz gestellt, und er gibt eigentlich einen Überblick über die Verrechnungssteuer.
Wenn wir der Meinung sind, dass wir dieses Anliegen ebenfalls prüfen, ist das aber noch kein klares Bekenntnis, dass wir diesen Beteiligungsabzug dann auch - wie auch immer - vollumfänglich umsetzen. Aber ich denke, es ist Zeit, dass wir diese verschiedenen Projekte, die Herr Müller soeben aufgezählt hat, einmal auflisten, auf eine Stange setzen und dann beurteilen, wo die Prioritäten liegen.
Grundsätzlich sind eigentlich alle Anliegen für den Wirtschaftsplatz berechtigt. Aber es ist mir ebenso klar wie Ihnen, dass wir nie alles miteinander realisieren können. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, gerade im Finanzbereich, beim Finanzplatz, ist von zentraler Bedeutung, und wir müssen schauen, dass wir hier nicht ins Hintertreffen geraten. Die Wertschöpfung der Finanzbranche ist für die Volkswirtschaft der Schweiz von Bedeutung; auch die Arbeitsplätze, die mit diesem ganzen Bereich verbunden sind, sind für die Schweiz wichtig.
Statt mal hier, mal dort Einzelprojekte loszutreten, brauchen wir diese Gesamtsicht und die Revision der Verrechnungssteuer für die Finanzierung im Obligationenbereich. Diese Fragen, die hier gestellt werden - es gibt von Ihnen weitere Vorstösse in diesem Zusammenhang -, möchten wir einmal auflisten und sie auch gewichten und dann priorisieren. Es gibt in Bezug auf mögliche Steuerausfälle auch verschiedene Betrachtungen. Gerade hier gibt es durchaus auch Studien, die sagen, es würde sich lohnen, das jetzt zu machen, damit wir auch wieder Wachstumseffekte haben.
Mit dieser Motion, die entgegenzunehmen wir bereit sind, unterstützen Sie das, was wir ohnehin machen, auch im Zusammenhang mit anderen Vorstössen, nämlich eine gesamte Auslegeordnung. Dann werden wir bzw. Sie entscheiden müssen: Hat die Verrechnungssteuer Priorität, oder ist es die Stempelsteuer, ist es die Emissionsabgabe, ist es die Tonnage Tax? Welche Projekte haben Priorität? Und was können wir uns leisten?
Wir sehen das im Rahmen einer gesamten Auslegeordnung. Die Motion entgegenzunehmen ist keinesfalls ein Versprechen, das Thema herauszupicken und dann vollumfänglich umzusetzen. Aber wenn wir diese Auslegeordnung nicht machen, die Sie mit anderen Vorstössen verlangt haben, dann haben Sie keine Entscheidungsgrundlagen. Diese möchten wir Ihnen eigentlich zur Verfügung stellen.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Sehr geschätzter Herr Bundespräsident, Sie wissen, dass wir Bauern immer nur so viel Heu mähen, wie wir in die Scheune einführen können. Am 19. Mai 2019 möchten wir die Unternehmenssteuerreform III und entsprechend die AHV-Reform beim Volk durchbringen. Nun laden wir nochmals ein entsprechendes Gesetz auf den Wagen, was uns die Abstimmungskampagne nicht erleichtern wird. Schauen Sie das als geschickten Schachzug an?
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Ich könnte die Frage zurückgeben: Schauen Sie einmal, wie viele Vorstösse Sie zu Steuerprojekten angenommen haben, die noch zu realisieren sind. Ich glaube einfach, es braucht auch diese Offenheit. Wir können ja nicht mehr machen, als wir uns tatsächlich auch leisten können. Aber wir sollten auch bereit sein, dann einmal eine Auslegeordnung vorzunehmen. Selbstverständlich hat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung absolute Priorität. Es ist logisch: Wenn das durchkommt, dann ist auch der Handlungsspielraum für weitere Objekte entsprechend eingeschränkt. Aber es ist nun einmal so: Die Tonnage Tax ist eine Vorlage von Ihnen, die Abschaffung der Stempelabgabe ist ein Wunsch von Ihnen, auch die Abschaffung der Emissionsabgabe, die Reform der Verrechnungssteuer - das alles haben Sie gewünscht, und wir versuchen einfach, das so aufzubereiten, dass wir das nachher entscheiden können.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Bundespräsident, jetzt haben wir seit 1998 nichts anderes gemacht, als die ganze Zeit das Kapital salamitaktikmässig zu entlasten. Jetzt - heute Morgen haben wir das Übereinkommen im Rahmen des Beps-Projekts der OECD verabschiedet, und wir stehen vor der Unternehmenssteuerreform III - gibt es endlich eine Umkehr. Firmeninterne Finanzierungskonstrukte sind reine Steuervermeidungsvehikel. Und Sie stehen hier hin und sagen, dass man auf eine Steuervermeidung noch weitere Steuervermeidungen obendrauf geben müsse! Sagen Sie bitte hier im Saal, was der Nutzen sein soll - und kommen Sie nicht mit Floskeln à la "Wachstumsimpulse" und solchen Sachen! Sagen Sie es mir! (Unruhe)
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Die Schweiz braucht einen attraktiven Wirtschaftsstandort, der mit den wichtigsten Konkurrenzplätzen wettbewerbsfähig ist. Diese wichtigen Wettbewerbsstandorte haben alle möglichen Vorteile - Steuerprojekte usw. Ich bin überzeugt, dass wir zwar günstige Steuern haben, dass wir auch günstige Steuern brauchen und dass wir aber ein transparentes System haben, das zuverlässig ist. Bei uns sind Mauscheleien, wie sie an anderen Orten vielleicht noch eher möglich sind, nicht möglich.
Es ist immer unsere Aufgabe, attraktiv zu sein, weil jeder Franken Steuern, den eine Unternehmung bezahlt, nicht von Ihnen selbst bezahlt wird. Betrachten Sie die Steuerpolitik der Schweiz der letzten Jahre: Diese ist erfolgreich. Nur aus der Unternehmenssteuer und aus der Verrechnungssteuer, die daraus resultiert, sind die Einnahmen in den letzten zehn Jahren um etwa 8 Milliarden Franken gestiegen. Das aufs Spiel zu setzen macht wohl keinen Sinn. Sie werden über alle diese Anträge, Vorstösse und Projekte weiter entscheiden können. Die Aufregung muss noch nicht jetzt stattfinden.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La maggioranza della commissione propone di accogliere la mozione. La minoranza Müller Leo propone di respingere la mozione.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 101 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen
(8 Enthaltungen)