13.426
Rinnovo tacito dei contratti di servizi. Migliorare l'informazione e la protezione dei consumatori
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Flach, Aebischer Matthias, Amherd, Arslan, Gmür-Schönenberger, Guhl, Marti Min Li, Mazzone, Naef, Vogler, Wasserfallen Flavia)
Die Initiative nicht abschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre verlängern
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Flach, Aebischer Matthias, Amherd, Arslan, Gmür-Schönenberger, Guhl, Marti Min Li, Mazzone, Naef, Vogler, Wasserfallen Flavia)
Ne pas classer l'initiative et prolonger le délai de traitement de deux ans
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): L'iniziativa Poggia è stata ripresa dall signor Golay. Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Bauer Philippe · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale
L'initiative parlementaire Poggia a été déposée en 2013, il y a déjà six ans. Il m'apparaît dès lors nécessaire de faire un petit rappel chronologique des faits.
La Commission des affaires juridiques de notre conseil a décidé en 2014 de donner suite à l'initiative. En 2015, son homologue du Conseil des Etats a fait de même. Le 8 avril 2016, la commission a réfléchi aux possibilités de mettre en oeuvre l'initiative. Fallait-il le faire dans le Code des obligations? Fallait-il le faire dans la loi contre la concurrence déloyale? Fallait-il élaborer une nouvelle loi? De plus, plusieurs solutions étaient en présence: "opting-in", "opting-out", renouvellement impossible des contrats de services. A qui s'appliquait cette initiative? Seulement aux consommateurs? A tout le monde? Face à qui? Face aux entreprises? Face aux particuliers?
La commission a dès lors décidé de créer une sous-commission. Celle-ci, en 2016, a rendu un avant-projet qui a été examiné par la commission en plénière, et celle-ci est parvenue à la conclusion qu'il convenait, lorsque nous sommes en présence d'un contrat qui se renouvelle tacitement - notamment lorsqu'il s'agit de consommateurs -, que le consommateur soit informé, la première fois à tout le moins, de la possibilité de résilier le contrat et du délai de résiliation dudit contrat avant le début de ce délai. La commission a ensuite envoyé l'avant-projet en consultation et, en juillet 2018, elle a pris acte des résultats de la consultation.
La commission a ensuite décidé de modifier quelque peu le projet. En novembre 2018, elle est parvenue à la conclusion que ses travaux étaient terminés. Elle a aussi pris la décision, à ce moment-là, de vous proposer de classer le projet, et ce pour les raisons suivantes.
Tout d'abord, ce projet porte atteinte à la liberté contractuelle, qui est malgré tout un principe cardinal du droit suisse. La commission est aussi parvenue à la conclusion qu'une restriction de la liberté contractuelle n'était pas justifiée par le but de protéger dans quelques situations quelques consommateurs. La commission était aussi convaincue du fait que les consommateurs sont des personnes responsables, qui sont capables de lire un contrat et de mettre des échéances s'ils souhaitent le résilier. A l'exemple de ce qui s'est fait en matière de télécommunications, la commission est aussi convaincue que le marché est capable de se réguler et de lutter lui-même contre les abus.
Autre élément important pour la commission: les résultats de la consultation. En la matière, il s'est révélé que ce projet suscitait très peu d'intérêt. Seuls cinq cantons ont répondu à la consultation: quatre étaient favorables; Zurich y était défavorable. Seuls cinq partis ont répondu aussi à la consultation et une vingtaine d'associations de tous bords. Finalement, les avis étaient relativement partagés. Il était très difficile d'estimer, compte tenu des résultats, s'il y avait véritablement un besoin de légiférer en la matière.
C'est dès lors pour toutes ces raisons que, par 12 voix contre 12 avec la voix prépondérante du président, la commission vous propose de classer l'initiative parlementaire. La minorité Flach vous propose, en revanche, de ne pas la classer et de prolonger le délai de traitement au motif que la restriction de la liberté contractuelle qui serait imposée serait dans l'intérêt des consommateurs. Mais je laisse à Monsieur Flach le soin de développer sa proposition de minorité.
Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Mit der parlamentarischen Initiative Poggia, "Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten", wird gefordert, dass Dienstleistungsanbieter, die mit ihren Kunden eine stillschweigende Fortführung eines Dienstleistungsvertrags vereinbart haben, die Kunden über die Möglichkeit informieren müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so müssen die Kunden vom Vertrag zurücktreten können.
Die parlamentarische Initiative wurde am 17. April 2013 eingereicht. Heute, fast sechs Jahre später, beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen, die Initiative abzuschreiben. Zuvor hatten die Kommissionen beider Räte beschlossen, der Initiative Folge zu geben, und unser Rat hat die Frist zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage am 17. März 2017 bis zur jetzigen Session verlängert.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat es sich mit der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative gewiss nicht leicht gemacht, auch wenn sie Ihnen jetzt nur einen Abschreibungsantrag stellt. Sie hat, wie Herr Bauer es ausgeführt hat, eine Subkommission eingesetzt, die einen Vorentwurf verfasst hat. Die Plenarkommission hat diesen beraten. Damals, als Ihnen die Kommission für Rechtsfragen eine Fristverlängerung beantragte, war die Kommission noch mehrheitlich der Auffassung, dass Klauseln, die eine automatische Vertragsverlängerung vorsehen, in verschiedensten Wirtschaftsbereichen weit verbreitet seien und dazu dienen könnten, Kundinnen und Kunden einen Vertrag aufzudrängen, der länger laufe, als sie es eigentlich wünschten.
Am 11. Mai 2017 hat die Kommission dann einen Vorentwurf angenommen und eine Ergänzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen. Sie hat sodann eine Vernehmlassung veranlasst. Das Interesse an dieser Vernehmlassung war allerdings bescheiden. Bei den Kantonen hielten sich die befürwortenden und die gegnerischen Stimmen ungefähr die Waage. Hingegen war die Mehrheit der teilnehmenden Organisationen der Meinung, dass keine Gesetzesänderung erforderlich sei.
Die Kommission hat dann eine Änderung des Obligationenrechts ausformuliert, dazu einen Bericht verfasst und im Wesentlichen eine Regelung mit dem folgenden Inhalt vorgesehen: Wenn in einem Vertrag mit einer Konsumentin oder einem Konsumenten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde, dass sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch verlängern soll, falls die Konsumentin oder der Konsument innerhalb einer Frist keine anderslautende Erklärung abgibt, so muss die andere Partei, das Unternehmen, die Konsumentin oder den Konsumenten vor der erstmaligen Verlängerung über diese benachrichtigen und sie auf das Beendigungsrecht hinweisen. Andernfalls kann der Konsument oder die Konsumentin den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
Eine solche Regelung samt Entwurf hat die Kommission, wie gesagt, ausgearbeitet. Sie hat dann aber an ihrer Sitzung vom 15. November 2018 bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, Ihnen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen.
Die Vertreter der Mehrheit sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Mitteilungspflicht einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und unnötige Bürokratie bedeute. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass eigenverantwortliche Konsumentinnen und Konsumenten die von ihnen abgeschlossenen Verträge kennen bzw. zu kennen haben, eigenverantwortlich handeln und die Modalitäten der Verträge, die sie unterzeichnet haben, selbstständig im Auge zu behalten haben. Die Kommission weist auch darauf hin, dass solche automatischen Vertragsverlängerungen oftmals sehr wohl im Interesse der Konsumenten sind, die in Wirklichkeit ein Interesse an der Fortführung der Verträge haben - weswegen die Unternehmen sie ja vorsehen -, und dass solche Klauseln in der Praxis nicht wirklich ein Problem darstellen.
Umgekehrt weist die Kommissionsminderheit darauf hin, dass solche Klauseln eben weit verbreitet seien und, wie bereits erwähnt, dazu führten, dass den Konsumentinnen und Konsumenten Verträge gleichsam aufoktroyiert würden, die sie mit dieser Dauer nicht wollten. Dieses Problem sei besonders dann akzentuiert, wenn sich solche Verlängerungsklauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fänden. Darum beantragt die Minderheit, dass die Dauer zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage bis zur Frühjahrssession 2021 verlängert wird.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen indes, die parlamentarische Initiative aus den genannten Gründen abzuschreiben.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Es ist in der letzten Zeit, eigentlich schon in dieser Legislatur, eine Unsitte geworden, dass man auf halbem Wege plötzlich Angst vor dem eigenen Mut bekommt und nach sehr guten Ideen und guten Ansätzen zurückkrebst. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen und diesen äusserst knappen, in der Kommission mit Stichentscheid gefällten Entscheid rückgängig zu machen und an diesem Entwurf festzuhalten.
Worum geht es? Sie alle, ich inklusive, unterschreiben Verträge, gehen Verträge auch über längere Dauer ein, ohne genau zu wissen, was eigentlich in den Vertragsbestandteilen alles enthalten ist. Sie alle, selbst die Juristen unter uns, lesen nicht alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, sei es in Konsumentenverträgen, sei es in anderen Verträgen. Ich habe täglich mit Vertragsauslegungen zu tun. Ich habe bereits, ich weiss es, über 2000 Verträge geprüft, analysiert und konnte sie dann verbessern oder häufig auch nicht verbessern. Genau darum geht es. Es geht um die Verträge, die Sie nicht verbessern können, um die Verträge, bei denen keine Vertragsfreiheit besteht. Sie können nicht einfach allgemeine Geschäftsbedingungen Ihres Telefonanbieters, Ihrer Versicherung, Ihrer Leasinggesellschaft, Ihrer Bank oder auch teilweise von Mietverträgen und anderen Dienstleistungsverträgen anpassen. Wenn Sie das tun möchten, bekommen Sie einfach diese Dienstleistung nicht. Sie können nicht im Shop, wo Sie Ihr neues Handy kaufen, zum Beispiel sagen, Sie wollten diese automatische Verlängerung des Vertrages nicht haben, Sie möchten diese Bestimmung herausstreichen, oder Sie möchten vor der Verlängerung informiert werden. Wenn das der Anbieter nicht von sich aus tut, sind diese Bestimmungen einfach im Vertrag drin.
Dieser Entwurf sah eigentlich vor, dass wir hier klare Regeln schaffen, und zwar nicht nur für solche Verträge, bei denen wir vermeintlich genau wissen, was wir unterschreiben, sondern vor allen Dingen beispielsweise auch für Verträge, die junge Leute abschliessen, wenn sie das erste Mal ein Abonnement abschliessen und das ohne Beistand ihrer Eltern tun. Es geht aber auch um alte Personen, die solche Dienstleistungsverträge eingehen, dadurch gebunden werden, diese automatisch weiterlaufen zu lassen, und dann erschrecken, wenn es heisst, der Vertrag laufe jetzt wieder zwei Jahre.
Das ist nicht mehr die Vertragsfreiheit, wie man sie sich vorstellt, wie sie früher einmal bestand, als man Verträge ausgehandelt hat. Vielmehr haben wir automatische Vertragsabschlüsse im Internet über allgemeine Geschäftsbedingungen, bei denen man irgendwo ein Kreuzchen macht. Darum macht es eben Sinn und ist es gerechtfertigt, dass wir hier zwischen der Vertragsfreiheit, die weiterhin herrschen soll - ich kann etwas weiterhin tun, wenn ich will -, und dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wieder ein Gleichgewicht schaffen und dafür sorgen, dass wir ein System erhalten, in dem solche Verträge nicht automatisch weiterlaufen. Das sind wir unserer Gesellschaft schuldig.
Ich bitte Sie, dieser Fristverlängerung zuzustimmen, damit wir an der Vorlage weiterarbeiten können.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di togliere dal ruolo l'iniziativa. Una minoranza Flach propone di respingere lo stralcio dal ruolo e di prorogare il termine per l'adempimento dell'iniziativa di due anni.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen
(2 Enthaltungen)