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Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen

46150 · Amtliches Bulletin

Del 4 giu 2019

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/46150/de/umweltzonen-zum-schutz-vor-gesundheitsgefahrdender-luftverunreinigung-ermoglichen

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Zone ambientali per la protezione dall'inquinamento atmosferico, dannoso per la salute (17.3569)

17.3569

Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen

Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Motion Allemann will, dass der Bundesrat auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen für die Errichtung von Umweltzonen schafft.

Das Umweltgesetz sieht in der Luftreinhalte-Verordnung vor, dass die Kantone dafür sorgen, dass Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Boden vor schädlichen und lästigen Luftverunreinigungen geschützt werden. Allerdings fehlen den Kantonen die Instrumente, die es ihnen erlauben würden, diesem Auftrag des Bundes wirkungsvoll nachzukommen.

Der Strassenverkehr ist eine der Hauptquellen von Luftschadstoffen, für die giftigen Stickoxide ist der Strassenverkehr sogar die wichtigste Ursache. Dies führt dazu, dass das Bundesamt für Umwelt an stark befahrenen Standorten regelmässig gesundheitsschädigende Belastungen misst. An stark befahrenen Strassen und in den dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten ist die Bevölkerung von der stark gesundheitsgefährdenden Luftbelastung des Strassenverkehrs besonders stark betroffen. Mit der Möglichkeit, hoch emittierende Fahrzeuge von übermässig schadstoffbelasteten Gebieten fernzuhalten, soll die Bevölkerung besser vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Strassenverkehrs geschützt werden. Neu sollen die Kantone die Möglichkeit haben, solche Fahrzeuge durch geeignete Signalisation und über die Einführung einer Umweltschutzvignette von besonders dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten fernzuhalten.

Umweltzonen wären sicher nicht die beste Möglichkeit, weil sie nur lokal in Stadtzentren mit hoher Stickoxidbelastung, aber kaum an Transitachsen mit ebenso hoher Stickoxidbelastung gelten würden. Sie würden aber immerhin dort gelten, wo die Bevölkerung am grössten ist.

Umweltzonen müssten auch gross genug sein, sonst würden sie möglicherweise umfahren. Und ohne Begleitmassnahmen wären die getäuschten Autokäufer betroffen statt die täuschenden Autohersteller.

Aber es ist auch klar, warum es den Kantonen und Städten so schwer fällt, die Luftbelastung bei Stickoxiden auf das Niveau der Grenzwerte zu senken. Die Hersteller haben Behörden und Konsumenten jahrelang getäuscht, indem sie Abgasreinigungsanlagen so konzipiert haben, dass sie immer dann automatisch abschalten, wenn sie besonders wichtig wären, nämlich auf normalen Strassen.

Jede Stadt soll selber entscheiden können, mit welchen Massnahmen sie die Vorschriften des Bundes einhalten will und kann. Es braucht deshalb die zusätzlichen Instrumente für Kantone und Gemeinden, damit sie die Luftschadstoff-Grenzwerte des Bundes respektieren können.

Aber den Kantonen einzelne Instrumente verbieten, wie das mit den Umweltzonen heute der Fall ist, geht nicht, solange die Kantone für den Vollzug sorgen müssen. Dieser ist - ich sage es noch einmal - durch die Irreführung durch die Autobauer noch anspruchsvoller und dringender geworden.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, die wirksamste Massnahme zur Begrenzung der Schadstoffbelastung - darüber, dass man diese minimieren muss, haben wir keine Differenz - wäre ein flüssiger Verkehr, auch in den Städten. Aber gerade Ihre Partei und Ihre Kreise bauen Verkehrshindernisse auf, wodurch es in den Städten zu roten Wellen, Stop-and-go-Verkehr und Stau kommt, was die Schadstoffbelastung selbst durch saubere Fahrzeuge in die Höhe treibt, ja richtig explodieren lässt. Wie stellen Sie sich dazu?

Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Amstutz, Sie irren sich. Die wirksamste Massnahme wäre weniger Verkehr. Dafür wird heute in den Städten zum Teil schon gesorgt.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen für die Einführung einer Umweltschutzvignette zu erlassen. Diese soll als Basis für die Errichtung von Umweltzonen dienen. Dabei sollen Kantone, Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss innerhalb bestimmter Zonen entweder ständig oder im Fall, dass es eine hohe Luftbelastung gibt, zu verbieten.

Die Idee ist nicht neu, der Bundesrat hatte sie auch schon einmal. Er hat selber 2010 eine Vernehmlassung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen durchgeführt. Er ist dabei aber auf grossmehrheitliche Ablehnung gestossen und hat dann das Projekt nicht mehr weitergeführt. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Kantone diesen Umweltzonen kritisch gegenübergestanden sind. Sie befürchten einen administrativen Aufwand, denn die Vignetten, mit denen diese Abgaskategorien der Fahrzeuge zu kennzeichnen wären, müssten dann von allen Kantonen abgegeben werden, selbst wenn es auf dem Gebiet eines bestimmten Kantons keine Umweltzone gäbe.

Gleichzeitig ist es so: Die Schadstoffbelastung durch den Strassenverkehr hat zwar seit 1990 abgenommen. Trotzdem werden die geltenden Grenzwerte für die Luftreinhaltung bis heute regelmässig überschritten. Luftverschmutzung verursacht Schäden. Man rechnet mit Schäden in der Höhe von rund drei Milliarden Franken, das heisst, es gibt noch etwas zu tun.

Aber, wie gesagt, dieses Instrument hat der Bundesrat bereits einmal ausprobiert. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die Ausgangslage seit 2011 vermutlich nicht wesentlich verändert hat. Er erachtet ein neues Rechtsetzungsprojekt deshalb jetzt nicht unbedingt als zielführend. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.

Nun ist es aber so, dass wir nicht einfach untätig bleiben und diese Nichteinhaltung der Grenzwerte einfach so hinnehmen wollen. Eine Verbesserung, die sich abzeichnet, besteht darin, dass es in der Europäischen Union seit 2017 und danach auch in der Schweiz verschärfte Abgasvorschriften gibt, nämlich Euro 6d. Diese neuen und strengeren Vorschriften sind in Kraft getreten und kommen ab September 2019 richtig zur Geltung. Sie werden zu besseren Abgaswerten führen.

Sollten die geltenden Grenzwerte für die Messung der Luftqualität aber weiterhin überschritten werden, müssen wir - das ist so - zusätzliche Massnahmen prüfen. Neben der Anpassung hinsichtlich der Abgas- und Treibstoffqualität gehören da zum Beispiel auch die Förderung des Langsamverkehrs und die Förderung der Elektromobilität dazu. Das sind einmal ein paar Ideen. Selbstverständlich könnte man noch weitere Massnahmen prüfen.

Nachdem das Anliegen der Motion aber schon einmal geprüft worden ist, beantragen wir Ihnen Ablehnung.

Abstimmung

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 62 Stimmen

Dagegen ... 129 Stimmen

(0 Enthaltungen)