17.509, 17.527
Il Consiglio federale non conceda autonomamente il diritto d'asilo / Competenze del Parlamento in materia di presa in carico di richiedenti l'asilo e rifugiati da altri Stati
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
Antrag der Mehrheit
Den Initiativen keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Glarner, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Den Initiativen Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite aux initiatives
Proposition de la minorité
(Glarner, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Donner suite aux initiatives
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Amaudruz Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Au nom du groupe UDC, je vais me prononcer sur les deux initiatives parlementaires: l'initiative 17.509 du groupe UDC, "Non à l'octroi direct de l'asile par le Conseil fédéral", et l'initiative Steinemann 17.527, "Compétence du Parlement en matière de prise en charge de requérants d'asile et de réfugiés relevant d'autres Etats".
Comme vous le savez, l'article 56 de notre loi sur l'asile prévoit que l'asile est octroyé à des groupes importants par décision du Conseil fédéral, tandis que les petits groupes relèvent de la compétence du seul Département fédéral de justice et police. Cette formulation ne convient pas au groupe UDC, dans la mesure où la loi contient de facto une disposition permettant à l'exécutif de la court-circuiter. Le processus établi démocratiquement visant à octroyer ou non la qualité de réfugié ne fonctionne plus pour ces "super réfugiés" - si vous m'autorisez l'expression - qui bénéficient en clair d'un passe-droit par rapport aux requérants qui entreprennent le parcours dicté par la loi. Le fait d'être classé comme membre du groupe retenu par le Conseil fédéral revient de facto à recevoir le statut de réfugié.
On imagine difficilement qu'une décision ultérieure contraire puisse être prise, étant entendu que la personne qui la prendrait remettrait en question un choix fait par le gouvernement. L'examen de chaque situation devient un exercice alibi dans la mesure où les personnes concernées font déjà l'objet d'une admission globale. La procédure n'aura donc pour seul objet que de mettre en évidence le bienfondé de la décision initiale d'accueil.
Nous proposons ainsi, par ces deux initiatives, de soustraire cette compétence au Conseil fédéral pour l'attribuer au Parlement, donc à nous-mêmes. L'initiative du groupe UDC étant un peu moins stricte que celle de Madame Steinemann, il n'en demeure pas moins que nous considérons que cette prérogative doit revenir au Parlement et non au Conseil fédéral.
Ce genre de décision mérite qu'on en débatte au niveau parlementaire, et donc publiquement. La population suisse a le droit de savoir quels sont les motifs qui poussent ses représentants à aller dans un sens ou dans un autre. Dans la mesure où nos concitoyennes et concitoyens sont directement impactés par l'accueil de groupes importants, il semble pour le moins judicieux que le peuple suisse puisse suivre les débats et entendre les arguments avancés durant les discussions. Au final, c'est bien la population qui assume, notamment par le biais des impôts, si l'on en croit les statistiques. Selon les chiffres 2016, près de 86 pour cent des personnes relevant du domaine de l'asile étaient au bénéfice de prestations sociales, donc à charge du contribuable. On ne saurait le tenir à l'écart d'une prise de décision qui concerne son porte-monnaie.
Nous ne contestons pas l'opportunité pour le département d'octroyer le statut de réfugié dans des cas précis et isolés; je pense notamment ici au cas d'Asia Bibi, cette mère de famille pakistanaise chrétienne, condamnée à mort pour avoir bu de l'eau d'un puits réservé aux musulmans. Le fait du prince doit être maintenu à l'appréciation du département, qui dispose des moyens permettant une appréciation précise du cas.
Comme nous avons pu le constater lors de la crise des migrants subie par l'Europe suite à l'ouverture des frontières voulue par Angela Merkel, la politique d'asile visant à accorder la protection de notre pays aux personnes qui en ont besoin est devenue un outil de politique européenne.
La Suisse cherche à attirer les bonnes grâces de l'Union européenne en acceptant des quotas de migrants visant à alléger le fardeau porté par certains pays membres. Il est évident que cette situation doit être stoppée, afin que les cas potentiellement dramatiques de certaines personnes ne deviennent pas une monnaie d'échange dans le cadre de négociations plus vastes, notamment commerciales, sans lien avec le domaine qui nous occupe.
Dès lors que les enjeux dépassent les cas individuels, mais concernent des groupes importants, nous estimons qu'il appartient au législateur de prendre la décision, et non au gouvernement tout seul. C'est la raison pour laquelle nous souhaitons modifier l'article 56 de la loi sur l'asile.
Je vous remercie de bien vouloir donner suite à ces deux initiatives parlementaires.
Steinemann Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Am 30. November letzten Jahres beschloss der Bundesrat, jedes Jahr bis zu tausend Flüchtlinge zusätzlich und direkt aus Krisengebieten in die Schweiz einfliegen zu lassen. Das nennt sich Resettlement, das englische Wort für Neuansiedlung. Es geht also um eine grossangelegte Umsiedlungspolitik im internationalen Massstab. Und dies wird im vollen Bewusstsein gemacht, dass wir diese Leute nie richtig werden integrieren können.
Zu den Personen aus der ersten Tranche, die vor 2013 eingeflogen wurden, liegt ein Bericht des Staatssekretariates für Migration (SEM) vor. Das SEM rechnet damit, dass praktisch niemand in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Diese Neuansiedler kommen also zusätzlich zur konstant hohen Sozialhilfequote als langjährige Bezüger unserer Sozialleistungen hinzu.
Wenn die Leute dauerhaft von unseren Sozialleistungen abhängig sind, dann muss man rechnen: Ein Beispiel, das Schlagzeilen gemacht hat, war Leuggern, eine kleine Gemeinde im Kanton Aargau. Dort bezog eine elfköpfige irakische Familie aus dem ersten Resettlement-Programm zwei Wohnungen. Das kostet den Bund in den ersten sieben Jahren 1,386 Millionen Franken an Sozialhilfepauschalen. Für die Gemeinde - sie hat rund 2100 Einwohner - fallen natürlich weitere hohe Kosten an: für Schule, Verwaltung, Spitex, Krippe, Sonderschule, Sprachkurse und so weiter. Nach sieben Jahren stiehlt sich der Bund aus der Verantwortung und überlässt die Kosten der Gemeinde, die dann die Steuern erhöhen muss.
Wenn Sie nun mit den Sozialhilfepauschalen des Bundes rechnen, 1500 Franken pro Monat und Person, dann zahlt der Bund allein für die bisher in die Schweiz eingeflogenen 3580 Personen demzufolge 100,44 Millionen Franken pro Jahr.
Flüchtlinge aus Resettlement-Programmen sind grundsätzlich völlig anders einzuordnen, denn hier steht nicht die wirtschaftliche Integration im Vordergrund. Entsprechend fallen die Berichte aus: Viele waren komplette Analphabeten in ihrer Herkunftssprache, nur 2,6 Prozent der Betroffenen im erwerbsfähigen Alter konnten ein Bildungsprogramm in Angriff nehmen. Aber natürlich, es sind Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention. Es sind Leute, die nicht das Geld, die Skrupel und die Kraft hatten, mithilfe von Schleppern den Weg übers Mittelmeer in Angriff zu nehmen. Sie werden von Beamten des SEM in den Flüchtlingslagern der Uno ausgewählt. Wenn sie dann via Flughafen in die Schweiz kommen, werden sie mit Bussen in Kloten abgeholt. Es werden Leute im Rollstuhl, Blinde mit Blindenstock, ältere Leute, Schwache und Grossfamilien in die Vollzugszentren des Bundes gefahren. Dort sind sie eine Art Luxus-Flüchtlinge, der Staat hat ihnen ja das ganze Hab und Gut eingeflogen, während die anderen auf der langen Reise über das Mittelmeer normalerweise entsprechend wenig persönliche Sachen mitnehmen konnten.
Meine parlamentarische Initiative zielt nicht darauf ab, diese Resettlement-Programme zu verbieten. Neu soll aber das Parlament zuständig sein und nicht mehr der Bundesrat. Ich erhoffe mir so eine genauere Einschätzung dieses heiklen Themas, eine weniger ideologische Betrachtung, mehr Realitätssinn, eine sorgfältige Abwägung von Vor- und Nachteilen und auch mehr Transparenz, die hier, wo es unangenehm wird, fehlt. Der Bund umschifft in seinen Berichten die heiklen Fragen. Die finanz- und sozialpolitischen Auswirkungen für die aufnehmenden Gemeinden müssen bedacht werden, die Belastung für die Sozialversicherungen, die Gesundheitskosten und die Sonderschulkosten ebenso. Unsere Gesundheits- und Sozialkosten rennen uns ohnehin davon, und diese kriegen wir damit erst recht nicht in den Griff.
Vor Ort in Syrien sind gemäss Homepage des Staatssekretariates für Migration mehr als 13 Millionen Menschen von Nothilfe abhängig; das ist mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung. Weitere rund 5,6 Millionen befinden sich gemäss UNHCR in der Region.
Den Unterlagen unserer Kommission können wir entnehmen, dass die Schweiz seit Ausbruch des Syrien-Kriegs humanitäre Hilfe in der Höhe von 375 Millionen Franken in Syrien geleistet hat. Setzen Sie diese 375 Millionen Franken der letzten acht Jahre in Relation zu den 100 Millionen Franken Sozialhilfe pro Jahr, welche an die bisherigen 3580 ausgewählten Personen als Sozialhilfepauschale ausgerichtet wurden. Dazu kommen unzählige Millionen Franken an Integrationszulagen, an Schulkosten, an Betreuungskosten, Gesundheitskosten usw.
Den Leuten vor Ort zu helfen ist etwas völlig anderes, als ganz wenige von ihnen in die ferne Schweiz zu übersiedeln und den Rest davon bewusst links liegenzulassen. Geld ist genug da, aber man muss es richtig einsetzen. Wirklich arm dran sind jene, die nicht mitkommen dürfen.
Stimmen Sie bitte aus diesem Grund meiner parlamentarischen Initiative zu.
Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Gemäss einer Minderheit beantrage ich Ihnen, diesen parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Was möchte die SVP-Fraktion erreichen? Doch nur, was vernünftig ist, nämlich dass bei grösseren Kontingenten das Parlament, welches direkt die Bevölkerung repräsentiert, entscheiden kann. Bei der heutigen Regelung ist es nämlich so, dass der Bundesrat mit einfacher Mehrheit eigenmächtig Kontingente vergeben kann. Er vergibt also Asyl ohne jegliche demokratische Kontrolle. Sie wissen doch sehr genau, dass die absolute Mehrheit dieser Asylbewerber, welche mehrheitlich aus Wirtschaftsmigranten bestehen, von Anfang an von der Sozialhilfe lebt. Nach fünf respektive sieben Jahren müssen dann die Gemeinden für diese Kosten aufkommen, in vielen Fällen ein ganzes Leben lang. Wenn der Migrant will, holt er im Rahmen des Familiennachzuges bald die ganze Sippschaft in die Schweiz, also all die, die der Bundesrat in seiner unendlichen, grenzenlosen Humanitätsduselei nicht schon mitzunehmen erlaubt hat. Somit lädt der Bundesrat also direkt den Gemeinden unglaubliche Kosten auf und muss dafür natürlich keinerlei Verantwortung übernehmen, nein, ganz im Gegenteil, er kann sich noch als barmherziger Samariter präsentieren - die Gemeinden werden es schon richten.
Die Ziele für die durch eine direkte Asylgewährung eingereisten sogenannten Flüchtlinge sind völlig schwammig: Man spricht von einem hohen Schutzbedürfnis, der Integrationswille sei vorhanden, 40 bis 60 Prozent seien Frauen und Mädchen und mindestens 7 Prozent Behinderte, Betagte und Kranke. Ja, bei aller Wertschätzung, gerade mit dem Direktimport von Behinderten, Kranken und Betagten steigen die Gesundheitskosten massiv an, da wäre doch Hilfe vor Ort viel effizienter. Unvergessen bleibt uns übrigens, dass die sozialistische Bundespräsidentin Dreifuss einmal sogar rechtskräftig ausgewiesene Straftäter zurück nach Hause brachte.
Vergessen Sie bitte nicht, dass in Afrika alle zwölf Tage eine Million Menschen zur Welt kommen. Wir können das Problem unmöglich bei uns in Europa lösen. Wir müssen Hilfe, aber richtige Hilfe vor Ort leisten. Natürlich wissen wir, dass Helfen schön ist, vor allem mit fremdem Geld, und ja, wir wissen, dass das Staatssekretariat für Migration komplett vom Mutter-Teresa- und Caritas-Syndrom befallen ist. Hören Sie nur zu, wenn ich Ihnen sage, wer dort arbeitet: Herr Mario Gattiker, der Chef, ist ehemaliger Leiter des Rechtsdienstes von Caritas; Barbara Büschi, seine Stellvertreterin, ist ehemalige Präsidentin von Caritas Bern; Esther Maurer, Vizedirektorin, ist ehemalige Präsidentin von Solidar Suisse, sie wollte sogar 50 000 Flüchtlinge aufnehmen; und die vorher zuständige Bundesrätin war ja fünf Jahre Präsidentin von Swissaid.
Aber das darf uns nicht daran hindern, vor Ort zu helfen. Ein durchschnittlicher Asylbewerber kostet in wenigen Jahren schnell einmal einige Hunderttausend Franken. Hören Sie mal, was man mit mehreren Hunderttausend Franken tun könnte, z. B. mit 300 000 Franken: Mit 60 Schweizerfranken finanzieren Sie einem Mädchen in Nepal den Wiedereinstieg in die Sekundarschule. Viele Mädchen können sich dort wegen der finanziellen Not ihrer Familie die Ausbildung nicht leisten. Mit 300 000 Franken könnten wir also 5000 Mädchen in Nepal eine schulische Bildung ermöglichen. Mit 20 Franken finanzieren Sie in Syrien und in der Westsahara eine warme Mahlzeit für 25 Kinder in Not, mit 100 Franken einen Arztbesuch für 30 Kinder. Mit 300 000 Franken könnten wir 375 000 Kindern eine warme Mahlzeit oder 90 000 Arztbesuche ermöglichen. Auch bei der Malariaprophylaxe kostet ein Set für 30 Kinder 32 Franken. Mit 300 000 Franken könnten wir über 280 000 Kinder vor den tödlichen Folgen von Malaria retten und ihnen ein neues Leben schenken.
Ganz am Rande bemerkt: Unsere Bürgerinnen und Bürger, welche nach 48 Jahren Erwerbstätigkeit mit einer knappen Rente zurechtkommen müssen, unsere Bürgerinnen und Bürger, welche sich einen Ausflug in den Zoo oder einen Besuch im Zirkus vom Mund absparen müssen, unsere Bürgerinnen und Bürger, welche oft nicht wissen, wie sie die nächste Steuer- oder Zahnarztrechnung begleichen sollen, unsere Bürgerinnen und Bürger, welche unter den stetig steigenden Krankenkassenprämien ächzen und nicht mehr in die Ferien können, diese Mitbürger, welche solch verantwortungsloses Gebaren auch noch mitfinanzieren müssen, diese Bürgerinnen und Bürger haben langsam genug von der bundesrätlichen Solidarität auf ihre Kosten.
Wir bitten Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Marti Samira · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Glarner. Zwei Fragen: Verstehen Sie unter dem Begriff "humanitäre Gefühlsduselei", dass die Schweiz einfach ihre Pflicht wahrnimmt und die Schwächsten in unserer Gesellschaft nicht einfach ihrem Schicksal überlässt? Und die zweite Frage: Wenn Sie bei Asylgeschäften jeweils von der Hilfe vor Ort sprechen, wieso wollen Sie dann jeweils die finanzielle Unterstützung bei der Entwicklungszusammenarbeit kürzen? (Interruzione della presidente: Solo una domanda, signora Marti!)
Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja gut, es ist ganz einfach, geschätzte Kollegin: Jedem soll vor Ort geholfen werden, aber eben vor Ort. Wenn Sie diese Leute hier in die Schweiz bringen, ist niemandem geholfen. Ich habe Ihnen vorhin die Zahlen genannt, mit wie viel Geld Sie vor Ort eine Wirkung erzielen könnten.
Aber um auf Ihre zweite Frage zurückzukommen: Nein, wir sind ja für Hilfe vor Ort, aber effiziente Hilfe. Wenn Sie den Jahresbericht lesen, dann stellen Sie ja fest, dass z. B. auch linke Kultur mit unseren Spendengeldern finanziert wird. Da sind wir absolut dagegen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Als Berichterstatter der Staatspolitischen Kommission spreche ich zu den Initiativen 17.509 und 17.527. Ich möchte hier noch vorausschicken, dass Herr Glarner für seine guten Ideen einfach Vorstösse einreichen muss, die Mehrheiten finden. Dann wird es vielleicht auch in sein Konzept hineinpassen.
Die Staatspolitische Kommission hat am 21. Februar 2019 diese zwei parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Beide Initiativen haben zum Ziel, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern die Bundesversammlung über die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen entscheidet; wir entscheiden hier also nicht über die Frage "Hilfe vor Ort", sondern darüber, wer über die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen zu entscheiden hat.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission ist der Meinung, dass der Entscheid einer Asylgewährung kein politischer Entscheid ist. Auch über die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen soll nicht die Bundesversammlung entscheiden, da ein solcher Entscheid einzig und allein die parteipolitische Zusammensetzung des Parlamentes widerspiegeln würde.
Damit verbunden sind auch Überlegungen zur Gewaltentrennung anzustellen. Das Parlament in seiner Funktion als Gesetzgeber soll die Kriterien für eine Asylgewährung festlegen. Wenn es das Parlament für nötig erachtet, kann es das Asylgesetz jederzeit verschärfen. Selbstverständlich braucht es dafür die notwendigen Mehrheiten. Für die Ausführung sind der Bundesrat und die Vollzugsbehörde in Pflicht. Es darf erwartet werden, dass die Vorgaben im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt werden, und das ist leider nicht immer der Fall.
Die Kommissionsmehrheit sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf, an der gesetzlichen Grundlage zum Asylentscheid für Gruppen etwas zu ändern. Sie erachtet die Forderung der beiden parlamentarischen Initiativen als übertrieben und unverhältnismässig. Sie hält es aber für sinnvoll, dass die Kommission vom Bundesrat informiert wird, bevor dieser einen Entscheid zur Aufnahme neuer Kontingentsflüchtlinge fällt. Die Kommission erwartet vom Bundesrat und von der Vollzugsbehörde, dass bei der Auswahl und bei der Übernahme dieser Menschen sorgfältig und sozialverträglich agiert wird. Gleichzeitig sind die langfristigen Belastungen der Kantone und der Gemeinden zu berücksichtigen und entsprechend abzufedern. Hier erwartet die Kommission eine regelmässige Berichterstattung vonseiten der Vollzugsbehörde.
Für die Kommissionsminderheit ist die Tragweite der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen so gross, dass dieser Entscheid einer breiteren demokratischen Legitimation bedarf und deshalb vom Parlament übernommen werden soll. Heute sei die Praxis einzig und allein davon abhängig, wer Vorsteherin oder Vorsteher des entsprechenden Departementes ist.
Die Kommission beantragt Ihnen mit jeweils 13 zu 9 Stimmen, beiden Initiativen keine Folge zu geben.
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
La Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale ha esaminato durante la sua seduta del 21 febbraio 2019 le due iniziative parlamentari presentate rispettivamente dal gruppo UDC e dalla consigliera nazionale Barbara Steinemann nel dicembre 2017. Entrambe le iniziative chiedono che la decisione di accogliere gruppi di rifugiati spetti all'Assemblea federale e non più al Consiglio federale.
In seguito mi riferisco alle motivazioni di entrambe le iniziative. Attualmente la legge sull'asilo conferisce al Consiglio federale, rispettivamente alla Segreteria di Stato della migrazione, la facoltà di decidere autonomamente di accogliere determinati gruppi di rifugiati, per esempio nell'ambito di cosiddetti programmi di rilocazione. Qui si tratta di un numero limitato, per esempio, di persone particolarmente vulnerabili, selezionate già all'estero. Abbiamo sentito, sono persone molto malate o con altri motivi di vulnerabilità. Queste persone possono viaggiare legalmente in Svizzera. Sia il gruppo dell'UDC sia la consigliere nazionale Steinemann ritengono non legittimate sufficientemente queste decisioni prese dal governo e della SEM.
La commissione, nelle sue considerazione, ritiene invece che non sia necessario modificare le basi legali odierne relative alle decisioni in materia di asilo per i gruppi. A suo parere, la richiesta formulata in entrambe le iniziative parlamentari è eccessiva e sproporzionata. Peraltro, le iniziative si scontrano con il principio di separazione dei poteri. Come legislatore spetta al Parlamento definire nelle pertinenti leggi i criteri determinanti per la concessione dell'asilo. Il Parlamento, se lo trova necessario, può inasprire la legge sull'asilo ma non dovrebbe pronunciarsi sull'opportunità o meno di accogliere determinati gruppi di rifugiati. Spetta piuttosto alle autorità di esecuzione il compito di applicare correttamente i criteri stabiliti dal Parlamento. Secondo la commissione, l'accettazione di contingenti di rifugiati non deve essere una decisione politica presa dal Parlamento. Per contro, la commissione ritiene che il Consiglio federale dovrebbe informarla prima di decidere se accogliere nuovi contingenti di rifugiati.
La minoranza della Commissione considera invece che una decisione di questo tipo dovrebbe essere presa dal Parlamento.
La vostra Commissione delle istituzioni politiche vi propone, con 13 voti contro 9, di non dare seguito alle due iniziative.
Votazione
17.509, 17.527
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 64 Stimmen
Dagegen ... 121 Stimmen
(0 Enthaltungen)