17.510
Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Geissbühler, Guhl, Reimann Lukas, Schwander, Tuena, Walliser, Zanetti Claudio)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Geissbühler, Guhl, Reimann Lukas, Schwander, Tuena, Walliser, Zanetti Claudio)
Donner suite à l'initiative
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative will, dass die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten von zwölf auf sechzehn Jahre erhöht wird.
Die Verletzung, welche ein Kind bei einem sexuellen Übergriff erfährt, stoppt nicht bei einer künstlichen Altersgrenze von zwölf Jahren. Erfahrungsgemäss benötigen missbrauchte Kinder oft viele Jahre, bis sie psychisch in der Lage sind, Anzeige gegen die Täter zu erstatten. Die heutige Einschränkung auf zwölf Jahre verkennt, dass viele Opfer von sexuellen Straftaten im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren sind. Dies zeigen auch die Untersuchungen der Straftaten von Jürg Jegge und Roman Polanski. Jürg Jegge selber hat die Missbräuche an bis zu zehn Jungen über zwölf Jahre bestätigt. Diese sind nach geltendem Recht leider verjährt, und man kann die oder den Täter nicht mehr zur Rechenschaft ziehen. Das ist einerseits Täterschutz und andererseits schlicht und einfach falsch. Den Opfern spricht man das erlebte Leid ab und verharmlost infolgedessen die Übergriffe gegen sie. Auch ist das Schutzalter in der Schweiz bei sechzehn Jahren angesetzt. Es würde Sinn machen, die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten eben bei sechzehn Jahren anzusetzen, da das das gleiche Alter ist wie das Schutzalter.
Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Initiative zu unterstützen. Mit der Annahme der Unverjährbarkeits-Initiative im November 2008 haben die Stimmberechtigten klargemacht, dass Kinderschändung, sexueller Missbrauch von Kindern als besonders verwerfliches, grausames Verbrechen anzusehen ist, das im Unterschied zu anderen Straftaten kein rechtliches Vergessen verdient. Das ist und war der klare Wille des Volkes.
Bei der Umsetzung drehte sich die Diskussion zur Hauptsache um die Frage, wie der Begriff "Kinder vor der Pubertät" präzisiert werden soll. Der Bundesrat hatte sich damals für die Altersgrenze von zwölf Jahren ausgesprochen und dies in der Botschaft unter anderem damit begründet, dass sich laut Ärzten das sexuelle Interesse pädophiler Straftäter häufig auf Kinder zwischen fünf und sechs Jahren sowie auf Kinder zwischen elf und zwölf Jahren richte.
Es geht also hier um das Schutzalter: Wo legen wir das fest? Im Gegensatz zu den damaligen Erkenntnissen des Bundesrates müssen wir heute feststellen, dass sich die Definition der Pubertät nicht nur auf die Sexualität beschränken kann und darf. Es geht bei der Pubertät um einen Prozess, das sind neue Erkenntnisse. Wir können das nicht mit einer Jahrzahl festlegen.
Entweder legen wir ein Schutzalter fest, das mit grosser Wahrscheinlichkeit immer vor der Pubertät liegt, also bei allen Jungen und Mädchen. In diesem Fall muss das Schutzalter konsequenterweise möglichst tief sein. Oder wir wählen ein Schutzalter, welches mit grosser Wahrscheinlichkeit alle Mädchen und Jungen abdeckt, auch diejenigen, die spät in die Pubertät kommen. In diesem Fall muss das Schutzalter selbstverständlich möglichst hoch sein. Bei der ersten Variante legen wir den Schwerpunkt auf den möglichen Beginn der Pubertät, beim zweiten Ansatz geht es um einen möglichst grossen Schutzbereich. Genau hier müssen wir nach Erachten der Minderheit ansetzen.
Die Initiantin hat Beispiele genannt: Alles, was wir 2012 diskutiert haben, hat sich als Mär erwiesen. Wir haben neue Erkenntnisse und dürfen nicht auf den alten Erkenntnissen aufbauen. Wir müssen diese neuen Erkenntnisse hier beiziehen und möglichst alle Jungen und Mädchen entsprechend schützen und erfassen. Missbrauchte Kinder können ihre Identität in den meisten Fällen ein Leben lang nicht mehr finden. Sexueller Missbrauch in der Kindheit prägt die Opfer ein Leben lang.
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit klar zu unterstützen. Wie ich zu Beginn gesagt habe, verdienen diese verwerflichen, grausamen Verbrechen kein rechtliches Vergessen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2019 die von Nationalrätin Natalie Rickli am 11. Dezember 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Diese verlangt eine Änderung von Artikel 101 des Strafgesetzbuches. Sexualdelikte sollen nicht mehr verjähren, sofern sie an Kindern unter sechzehn Jahren begangen wurden. Die Altersgrenze soll demnach von heute zwölf auf sechzehn Jahre erhöht werden. Die Kommission für Rechtsfragen beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Am 30. November 2008 stimmten Volk und Stände der Unverjährbarkeits-Initiative und dem neuen Artikel 123b der Bundesverfassung zu. Bei der Umsetzung der Initiative im Jahr 2012 entbrannte über den Begriff im Initiativtext - "Kinder vor der Pubertät" - eine intensive Debatte. Der Bundesrat wollte die entsprechende Alterslimite ursprünglich bei zehn, nicht bei zwölf Jahren festlegen. Die Räte überprüften damals sorgfältig diverse Optionen unter verschiedenen Aspekten. In der Medizin geht man davon aus, dass die Pubertät bei Mädchen im Alter von neun Jahren und bei Jungen mit elf Jahren beginnt. Man war sich einig, dass für beide Geschlechter das gleiche Schutzalter gelten sollte. Auch aufgrund psychiatrischer Gutachten wurde schlussendlich die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf zehn, sondern auf zwölf Jahre festgelegt.
Neue Erkenntnisse gibt es keine. Die parlamentarische Initiative wurde aufgrund der schrecklichen Vorkommnisse rund um den Reformpädagogen Jürg Jegge wie auch um den Filmemacher Roman Polanski eingereicht. In beiden Fällen sind die Straftaten verjährt. Im Fall von Jürg Jegge waren die Opfer zwischen zwölf und sechzehn Jahre alt.
Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass auch Opfer, die zur Tatzeit zwischen zwölf und sechzehn Jahre alt waren, die Möglichkeit haben sollen, zeitlebens eine Bestrafung der Täter zu erwirken. Die Kommissionsminderheit erachtet die heutige Regelung generell als ungenügend.
Für die Mehrheit der Kommission besteht kein Grund, die damalige Debatte erneut zu führen, zumal pädosexuelle Handlungen meist an Kindern im Alter von fünf bis sechs oder elf bis zwölf Jahren verübt werden, also an Kindern unter beziehungsweise bis zwölf Jahre. Weiter ist es nicht so, dass Kinder im Alter von zwölf bis sechzehn Jahren gar nicht geschützt sind. Für sie dauert die Verjährungsfrist bei Widerhandlungen gegen die sexuelle Integrität gemäss Artikel 97 StGB fünfzehn Jahre. In Anbetracht der Tatsache, dass Jugendliche bzw. Kinder oft bereits im Alter von unter sechzehn Jahren sexuell aktiv sind, könnte es auch sein, dass diese später - bewusst oder unbewusst - mutmassliche Täter fälschlicherweise belasten.
Sexualdelikte sind unentschuldbar und müssen zwingend geahndet werden. Die Kommission hat Verständnis für die parlamentarische Initiative. Der Fall Jegge hat auch die Mitglieder der RK-NR sehr betroffen gemacht. Die Mehrheit der Kommission wehrt sich aber dagegen, aufgrund von Betroffenheit gesetzgeberisch aktiv zu werden. Die Mehrheit der Kommission ist ebenso der Meinung, dass mit der Unverjährbarkeit in diesem Bereich eine absolute Ausnahme eingeführt würde. Ansonsten gilt die Unverjährbarkeit nämlich nur im Bereich von Kriegsverbrechen, terroristischen Handlungen und Völkermord. Daher möchte die Mehrheit der Kommission die Unverjährbarkeit auf ihren Kern beschränken, nämlich auf Kinder, die bestimmt noch vor der Pubertät stehen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Je précise, en préambule, qu'avec l'accord du président de la commission, je remplace comme rapporteuse Madame Mazzone, qui est en congé-maternité.
Cette initiative parlementaire s'inscrit dans la continuité de l'acceptation par le peuple en 2008 de l'initiative populaire "pour l'imprescriptibilité des actes de pornographie enfantine" et de sa mise en oeuvre. La notion d'enfant impubère a donné lieu à de nombreuses discussions. Le Parlement a finalement fixé la limite d'âge pour l'imprescriptibilité des actes d'ordre sexuel commis sur des enfants à 12 ans. Les propositions de l'UDC d'augmenter cet âge à 16 ans ou au moins à 14 ans ont été rejetées.
Le but de l'initiative parlementaire Rickli est de revenir sur cette décision pour, selon son auteure, combler une lacune du Code pénal. L'auteure prétend que de nombreuses victimes avaient entre 12 et 16 ans au moment des abus subis. En raison de la prescription, celles-ci ne peuvent plus déposer plainte. L'auteure de l'initiative pense aussi que relever l'âge de l'imprescriptibilité à 16 ans serait cohérent par rapport à l'âge de la majorité sexuelle en Suisse.
Plusieurs membres de la commission ont rappelé que les deux conseils ont déjà longuement discuté de cette question. Pour prendre la décision sur l'âge de 12 ans, on s'est fondé sur des avis d'experts, notamment des membres du corps médical, qui ont fait valoir que souvent les pédophiles sont attirés par des enfants situés dans les tranches d'âge de 5 à 6 ans et de 11 à 12 ans. De plus, l'âge du début de la puberté a été fixé à environ 9 ans pour les filles et à 11 ans pour les garçons. On a aussi relevé que l'âge de protection doit être le même pour les deux sexes. C'est ainsi que l'âge de 12 ans a été retenu pour le délai de prescription. Tout le monde relève qu'il s'agit d'actes inacceptables, mais que le système mis en place est satisfaisant. On rappelle aussi qu'il faut garantir la sécurité juridique et une application uniforme du droit.
Au final, la commission, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, vous recommande de ne pas donner suite à l'initiative.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di non dare seguito all'iniziativa. Una minoranza Geissbühler propone di darvi seguito.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 83 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
(0 Enthaltungen)