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Entrümpelung des Bundesrechts
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke dem Bundesrat, dass er grundsätzlich die Stossrichtung meiner Motion unterstützt und das Grundanliegen auch teilt. Das bestätigt mir, dass Handlungsbedarf besteht. Der Kampf gegen Überregulierung und Bürokratie ist in der Wirtschaft inzwischen eines der Hauptanliegen. Für Unternehmer besteht eine der Hauptsorgen darin, den Regulierungsdschungel nicht immer noch weiter zunehmen zu lassen. Um die Konkurrenzfähigkeit und die Innovationskraft unseres Unternehmensstandortes zu festigen, ist es daher unerlässlich, dass wir gegen Überregulierung aktiv werden und systematische Massnahmen ergreifen.
Im Kontrast zu den wohlwollenden Worten des Bundesrates steht die Tatsache, dass die Verwaltung und der Bundesrat in den letzten zwei Jahren so gut wie alle strukturellen Ideen und Massnahmen zur Deregulierung bekämpft und sogar auch teilweise blockiert haben. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Dies widerspricht auch der Aussage des Bundesrates. Die bisher getroffenen Massnahmen gehen zu wenig weit und bewirken wenig bis gar nichts. Das bestätigt auch die Regulierungsforschung. Einzelne Massnahmen in einzelnen Politikfeldern verpuffen ins Leere. Die wachsende Anzahl Erlasse, die Anzahl Gesetzesrevisionen, die Anzahl Seiten, die steigenden Bürokratiekosten, etliche Umfragen bei Unternehmen und auch das Zurückfallen in internationalen Ranglisten hinsichtlich dieses Themas belegen eindeutig, dass wir hier noch weiter ins Hintertreffen geraten, wenn wir so wie bisher weitermachen.
Erfreulich ist hingegen, dass sich hier im Parlament und in den Staatspolitischen Kommissionen einiges tut und wir als Parlament den Mut fassen, bereits erprobte Deregulierungsmassnahmen anzupacken. So lehnt sich auch mein Vorstoss an eine erfolgreich erprobte Angelegenheit an. Die ehemaligen Ratsmitglieder Spuhler und Stähelin haben bereits mit ähnlichen Vorstössen Mehrheiten gefunden und Entrümpelungsaktionen ausgelöst. Da die letzte Aktion mehr als zehn Jahre zurückliegt und der Gesetzesdschungel nachweislich zugenommen hat, ist eine weitere Entrümpelung überfällig. Die Regulierungsforschung schlägt denn auch vor, alle zehn Jahre eine solche materielle und substanzielle Überprüfung des geltenden Rechts durchzuführen.
Nun etwas zu den Erfolgen dieser Massnahme: In mehreren Etappen wurden bei den letzten Programmen 33 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, 20 einfache Bundesbeschlüsse sowie weitere 189 Erlasse aufgehoben und 235 revidiert. Im Jahr 2003 wurden zudem alle vor dem Jahr 1970 erlassenen Weisungen aufgehoben. Die Zahlen sprechen somit für sich.
Dass die Verwaltung sich mit Händen und Füssen gegen dieses erprobte Mittel wehrt, ist zwar vom Eigeninteresse her nachvollziehbar, aber politisch dennoch unverständlich. Bei allen griffigen Vorschlägen zur systematischen Deregulierung der letzten zwei Jahre wurde argumentiert, der Aufwand könnte unverhältnismässig hoch werden.
Die Erfahrungen in unserem Land, in diversen Kantonen und auch international belegen etwas anderes. Nur konkrete und strukturelle Massnahmen bringen etwas. Wenn sich die Verwaltung mehr mit Deregulierung beschäftigt und dabei für unternehmerische Anliegen sensibilisiert wird, kann damit anderweitiger Aktivismus verhindert werden.
Es darf nicht sein, dass sich der Bundesrat und die Verwaltung weiterhin gegen Deregulierungsmassnahmen wehren. Somit versteht sich dieser Vorstoss auch als Puzzleteil, um bei den parlamentarischen Bemühungen hier Nägel mit Köpfen zu machen und den Druck auf die Regierung zu erhöhen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass es richtig und nötig ist, möglichst wenig zu regulieren und die Regulierung effizient zu gestalten. Gerade was die Effizienz betrifft, ist er indessen der Meinung, dass grosse Entrümpelungsprojekte diesbezüglich nicht gut abschneiden. Im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007, die angesprochen worden ist, hat man für eine schlussendlich lediglich formelle Bereinigung ein langwieriges und ressourcenintensives Projekt unter Beizug externer Experten durchgeführt. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag war unbefriedigend; das war nicht nur auf das Engagement oder die gemachten Arbeiten zurückzuführen. Zudem findet sich zu allen Regulierungen, die in Ihren oder meinen Augen nicht nötig sind, immer mindestens eine überzeugende Argumentation, warum es gerade diese Regulierung eben doch braucht. Als Beispiel sei hier nur die Diskussion um die verschiedenen Mehrwertsteuersätze genannt.
Der Bundesrat will die Gesetzgebung mit gezielten Massnahmen bereinigen. Dass dieser Ansatz des Bundesrates zur Erreichung der anvisierten Ziele besser geeignet ist, zeigen die im Rahmen der administrativen Entlastung und zur Senkung der Regulierungskosten durchgeführten Anstrengungen; dort werden konkrete Massnahmen, die ein vorteilhaftes Verhältnis von Aufwand und Ertrag versprechen, gezielt identifiziert und umgesetzt. Immerhin 80 Prozent der vom Bundesrat seit 2011 in Auftrag gegebenen 91 Massnahmen sind heute umgesetzt oder auf Kurs: die vollelektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer, der elektronische Verkehr in den Handelsregisterämtern, die Harmonisierung der kantonalen Gesuchsformulare für die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen, die Anpassung der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz usw. Sie sehen, im Bereich der Verwaltungspraxis gibt es schon noch Effizienzgewinne, und man ist daran. Grundsätzlichere oder grösser angelegte Massnahmen zur Entrümpelung des Bundesrechts und zur administrativen Entlastung der Unternehmen scheitern bisweilen, weil die dafür zuständigen Kantone nicht mitmachen, so zum Beispiel im Bereich Brandschutz, oder weil das Parlament den Vorschlägen des Bundesrates nicht zustimmt.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das grössere Potenzial für eine Verbesserung der Effizienz der Regulierung heute in der Digitalisierung der Verwaltung liegt. Es wäre unseres Erachtens verkehrt, knappe Ressourcen durch eine Entrümpelungsaktion zu binden, welche in erster Linie viel Aufwand und dann eher bescheidene Resultate produzieren würde.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 89 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen
(1 Enthaltung)