17.3748
Consentire la procedura semplificata per le corsie dinamiche
Imark Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir können ja sonst auch eine separate Sitzung machen, wenn wir nur untereinander sprechen. Bitte entschuldigen Sie, aber hier, bei dieser Motion, verstehe ich nun wirklich die ablehnende Haltung des Bundesrates nicht. Ich weiss, es war noch Ihre Vorgängerin, die den Antrag zu dieser Motion gestellt hat. Es ist natürlich auch nie zu spät, um am Ende noch auf den richtigen Weg zu kommen.
Wir haben in der Schweiz einen grösseren Nachholbedarf beim Infrastrukturbau im Bereich der Strasse. Es bestehen viele Engpässe. Es ist ein Fakt, dass die Bevölkerung der Schweiz alleine in den letzten zehn Jahren um eine Million Menschen angewachsen ist. Diese Motion verlangt, das Nationalstrassengesetz und die Nationalstrassenverordnung so anzupassen, dass Pannenstreifenumnutzungen auf der Autobahn im Rahmen von vereinfachten Plangenehmigungsverfahren abgewickelt werden können.
Das Problem solcher Pannenstreifenumnutzungen ist, dass sie die gleichen ordentlichen Plangenehmigungsverfahren durchlaufen müssen, wie sie im Rahmen eines vollständigen Spurausbaus einer Autobahn nötig sind. Dieser immense Aufwand eines solch komplizierten Plangenehmigungsverfahrens ist kaum zu rechtfertigen. Die baulichen Massnahmen, welche für eine Pannenstreifenumnutzung notwendig sind, sind deutlich geringer als bei einem vollständigen Ausbau eines Autobahnabschnittes. Die Pannenstreifenumnutzungen verändern auch die Platzverhältnisse und den Charakter des bestehenden Abschnittes nicht wesentlich.
Es ist darum angezeigt, in solchen Fällen nur das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren durchführen zu können oder allenfalls als Zwischenlösung ein neues, einfacheres Plangenehmigungsverfahren zu kreieren. Es ist klar, dass die Umnutzung eines Pannenstreifens viel weniger aufwendig ist als der vollständige Neubau oder Ausbau einer Autobahn. Die heutigen Verfahren werden dieser Situation nicht gerecht. Mit einem einfacheren oder einem neuen Verfahren könnten chronische Engpässe auf Schweizer Autobahnen effizient beseitigt werden - und das muss ja unser Ziel sein.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Consiglio federale · Berna
Ich glaube, wir haben gar nicht so grosse Differenzen, Herr Nationalrat Imark. Auch der Bundesrat sieht zumindest die temporäre Benutzung des Pannenstreifens bei einer Autobahnaus- oder -einfahrt oder diese sogenannte Pannenstreifenumnutzung zwischen zwei Anschlüssen ohne grössere bauliche Massnahmen als eine Verkehrsmanagementmassnahme durchaus als möglich und zum Teil auch sinnvoll an. In solchen Fällen kann man das heute auch rasch umsetzen, weil man gar nicht dem nationalstrassenrechtlichen Plangenehmigungsverfahren unterliegt. Es handelt sich dann aber natürlich um temporäre Lösungen ohne grössere bauliche Massnahmen. Da haben wir kein Problem. Ich denke, man soll dieses Instrument auch einsetzen.
Ich bin sowieso der Meinung, dass wir bei Verkehrsmanagementmassnahmen wirklich immer wieder prüfen sollten, was wir tun können. Kommt hinzu, dass das geltende Nationalstrassenrecht auch bereits ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, unter anderem für Projekte, die keine schutzwürdigen Interessen Dritter berühren und die sich nur unerheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Da haben wir also bereits ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren.
Für Umnutzungsmassnahmen zwischen zwei Anschlüssen, die in der Regel grössere bauliche Anpassungen, noch kombiniert mit anderen Massnahmen, notwendig machen, müssen wir natürlich auch die entsprechenden Verfahren haben. Da sind wir der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, für solche Situationen vereinfachte Verfahren vorzusehen. Die Durchführung eines ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens stellt in diesen Fällen auch sicher, dass die Rechte der Projektbetroffenen gewahrt bleiben. Das ist ja immer die andere Seite. Es gibt Leute, die das wollen, aber auch solche, die andere Vorstellungen haben.
Wir sind aus rechtsstaatlicher Sicht der Meinung, dass wir, wenn die Umnutzung mit baulichen Massnahmen verbunden ist, wenn die Interessen Dritter tangiert sind, diese Plangenehmigungsverfahren als ordentliche Verfahren beibehalten sollten. Aber noch einmal: Insgesamt sind wir der Meinung, dass wir dort, wo es sinnvoll und möglich ist, solche Umnutzungen ohne grössere bauliche Anpassungen als temporäre Managementmassnahme vorzusehen, das schon heute tun können - und zwar rasch und unbürokratisch.
Deshalb beantragen wir die Ablehnung der Motion, die natürlich viel grössere Auswirkungen hätte.
Votazione
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 115 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen
(0 Enthaltungen)