18.491
Vietare gli esperimenti che causano gravi sofferenze agli animali. Modifica della legge sulla protezione degli animali
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Kälin, Chevalley, Maire Jacques-André, Munz, Pardini, Reynard, Trede, Wüthrich)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Kälin, Chevalley, Maire Jacques-André, Munz, Pardini, Reynard, Trede, Wüthrich)
Donner suite à l'initiative
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Graf Maya · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Was will ich mit meiner parlamentarischen Initiative? Ich möchte, dass das Tierschutzgesetz ergänzt wird und schwere Belastungen für Tiere zu Versuchszwecken verboten werden. Der Bund soll zudem die Beurteilungskriterien für die Schweregrade regelmässig aktualisieren, und vor allem soll er sie gegenüber heute besser definieren.
Warum fordere ich dies, und warum tue ich dies nicht zum ersten Mal? An den Tierverbrauchszahlen für Tierversuche hat sich in den letzten Jahren leider nicht viel geändert. Es geht um 620 000 bis 680 000 Tiere, die wir in Tierversuchen jedes Jahr verbrauchen, und das insbesondere mit steigenden Zahlen und Investitionen in der Grundlagenforschung an unseren Hochschulen und Universitäten. Hinzu kommt die zunehmende Produktion von gentechnisch veränderten Versuchstieren.
Jährlich werden also rund 150 000 Tiere in mittel- bis schwerbelastenden und rund 15 000 bis 17 000 Tiere in schwerstbelastenden Versuchen mit Schweregrad 3 grossem Leid und schrecklichen Ängsten ausgesetzt. Wir sprechen jetzt über diese jährlich 15 000 bis 17 000 Tiere.
Wir haben in den letzten 25 Jahren immer wieder versucht, hier Verbesserungen herbeizuführen, Ersatzmethoden zu fördern. Leider müssen wir, wenn wir zurückblicken, feststellen, dass in dieser Zeit zwar im Tierschutzgesetz das 3R-Prinzip - Replace, Reduce, Refine - verankert wurde, dass aber die Zahlen bei den mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen immer gleich hoch geblieben sind. Wir haben also hier ein Problem.
Wir haben auch ein Qualitätsproblem. Vielen Schweizer Tierversuchen wurde nämlich eine ungenügende Qualität und Aussagekraft attestiert, und Studien in anderen Ländern kamen zum gleichen Resultat.
Vor diesem Hintergrund lassen sich schwer- und schwerstbelastende Tierversuche ethisch und wissenschaftlich noch weniger vertreten. Dazu kommt, dass es auch eine fehlende Effizienz von Tierversuchen gibt. Es gibt eine amerikanische Studie, die besagt, dass die Effizienz von Tierversuchen, aus denen letztlich neue Medikamente und Therapien entwickelt werden, bei maximal 10 Prozent liegt. Hier müssen wir uns also fragen, ob diese schwersten Belastungen, dieser fehlende Nutzen für den Menschen in der Güterabwägung stimmen. Stimmt also diese gesetzlich vorgeschriebene Güterabwägung noch? Lassen sich schwerbelastende Tierversuche ethisch und wissenschaftlich überhaupt noch rechtfertigen, zumal diverse repräsentative Umfragen bestätigen, dass eine Mehrheit unserer Bevölkerung sehr belastende Tierversuche deutlich ablehnt?
Was ist denn nun die Zukunft? Die Zukunft ist, dass wir wie auch andere Länder den Mut haben, schwerbelastende Tierversuche nicht mehr zuzulassen: weniger Tierleid und Belastungen, auch weniger Tierverbrauch, dafür mehr Qualität und Aussagekraft für die Menschen und ihre Gesundheit. Weg vom Tierversuch heisst hin zu Alternativ- und Ersatzmethoden. Dort brauchen wir mehr Investitionen und vor allem mehr Innovation. Wir sind der Innovationsstandort, im Forschungsbereich auf der ganzen Welt ist die Schweiz vorne dabei, doch punkto Ersatz- und Alternativmethoden für Tierversuche sind wir nicht an der Spitze. Stellen Sie sich vor: Heute werden von den gesamten öffentlichen Fördermitteln, die wir ausgeben, Tierversuche im Sinne des 3R-Prinzips im Verhältnis von 3 zu 97 gefördert!
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben, damit wir miteinander hier eine gute Lösung finden können und in die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz in diesem Bereich auch investieren können. Vielen Dank!
Kälin Irène · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Wir Schweizerinnen und Schweizer schreiben den Tierschutz gross - zu Recht. Trotzdem hat auch unsere Tierschutzgesetzgebung einige Lücken und Tücken, die dem Tierwohl entgegenstehen und die Würde des Tieres geringachten. Eine grosse Tücke sind Tierversuche. Wie viel Leid dürfen wir Tieren für wie viel Nutzen zufügen? Gibt es Grenzen? Und wenn ja, wo liegen diese? Tierversuche sind immer mit einem grossen Dilemma verbunden. Indem Menschen Tiere leiden lassen, hoffen wir, Erkenntnisse zu gewinnen, um Krankheiten zu heilen. So bedeuten Tierversuche immer eine ethisch heikle Güterabwägung, denn der potenziell zu gewinnende Nutzen für die Gesundheit der Menschheit muss das Leid der Tiere rechtfertigen können.
Dies gilt für alle Tierversuche, aber ganz besonders für schwerbelastende Tierversuche, welche für die Versuchstiere besonders viel Leid und Stress bedeuten. Genau mit diesem Leid und Stress geht ein doppeltes Problem einher: Ethisch sind diese Versuche, wenn sie überhaupt zu rechtfertigen sind, nur dann vertretbar, wenn der Erkenntnisgewinn besonders gross ist. Leider ist aber das Gegenteil der Fall, denn die aus schwerbelastenden Tierversuchen gewonnenen Erkenntnisse sind nur von zweifelhaftem Nutzen, gerade weil die Tiere in den Versuchen derart leiden müssen.
Damit hält die Kategorie der schwerbelastenden Tierversuche der ethischen Güterabwägung in keiner Weise stand. Extra viel Leid für extra wenig Erkenntnis - das steht in keinem Verhältnis.
Ein Verbot dieser schwerbelastenden Tierversuche ist mehr als angezeigt. Das sehen auch die Schweizerinnen und Schweizer so. Neuere repräsentative Umfragen zu Tierversuchen von Interpharma und dem Schweizer Tierschutz aus den Jahren 2014 und 2017 zeigen deutlich, dass die Bevölkerung gegenüber Tierversuchen skeptisch eingestellt ist. 66 Prozent der Befragten halten belastende Tierversuche für ethisch nicht vertretbar - zu Recht!
Kommt hinzu, dass wir einen gesetzlichen Auftrag haben, dass die Zahl der Tierversuche, vor allem der belastenden, abnehmen soll. Die Zahl der belastenden Tierversuche nahm aber in den letzten fünf Jahren zu. 2,8 Prozent der Tierversuche fallen unter diese Kategorie. 2,8 Prozent tönt nach wenig. Im Jahre 2017 verbargen sich aber hinter diesen 2,8 Prozent 17 326 Tiere.
Ein paar Beispiele für solche Versuche: schwere Verbrennungen, Konvulsionsversuche mit Elektroschocks oder krampfauslösenden Substanzen, tagelange Immobilisation von Hunden in Hängegurten. Das tönt schrecklich, das ist schrecklich, das gehört verboten!
Ich lade Sie ganz herzlich ein, heute eine Lücke im Tierschutzgesetz zu schliessen und der parlamentarischen Initiative Graf Maya Folge zu geben.
Glauser-Zufferey Alice · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Votre Commission de la science, de l'éducation et de la culture réunie le 24 mai 2019 propose, par 17 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire de notre collègue Maya Graf.
La majorité de la commission refuse de redéfinir les critères d'autorisation de l'expérimentation animale dans la loi fédérale sur la protection des animaux et juge le cadre normatif actuel suffisant.
L'initiative vise à interdire les contraintes sévères sur les animaux dans un but expérimental. Elle prévoit de transférer à la Confédération la compétence et l'obligation d'actualiser régulièrement le classement des contraintes en degrés de gravité 1 à 3 - 1 étant la moins contraignante pour les animaux de laboratoire. La loi fédérale sur la protection des animaux devrait être modifiée dans ce sens.
La commission s'est penchée sur les objectifs de l'initiative et a examiné en détail les intérêts et les défis des milieux de la recherche - la recherche est un pôle d'excellence suisse - de la protection des animaux, de la population et de l'industrie. Elle a entendu les diverses positions des spécialistes en la matière.
La majorité de la commission estime que l'expérimentation animale est encore indispensable au développement de thérapies innovantes et que dans certains cas particuliers il est nécessaire de maintenir l'expérimentation de degré de gravité 3.
Les statistiques établies pour 2017 que nous avons examinées montrent que seuls 2,8 pour cent des animaux soumis à l'expérimentation sont exposés à un tel degré.
La majorité de la commission considère que le cadre normatif actuel garantit globalement une recherche éthiquement responsable et définit des critères hautement et suffisamment restrictifs. Il n'y a qu'à consulter le protocole d'autorisation expérimentale pour s'en convaincre.
La majorité de la commission relève enfin le partenariat existant entre toutes les institutions qui pratiquent l'expérimentation animale et le Centre de compétence suisse 3R, qui est soutenu par la Confédération et aide les chercheurs à mettre en oeuvre le principe des 3R - réduction, réforme et remplacement de l'expérimentation animale. Celui-ci vise à encourager la mise en place de nouvelles méthodes afin d'améliorer l'expérimentation animale et de la réduire à son strict minimum.
Une minorité de la commission propose de donner suite à l'initiative. A ses yeux, la détention des animaux soumis à l'expérimentation animale n'est toujours pas conforme à la loi fédérale sur la protection des animaux, et la répartition des degrés de gravité et la pesée des intérêts ne sont pas assez prises en considération.
La majorité de la commission, cependant, vous prie de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD
Die parlamentarische Initiative Graf Maya verlangt, schwere Belastungen für Tiere zu Versuchszwecken zu verbieten. Sie sieht zudem vor, mittels Änderung des Tierschutzgesetzes dem Bund die Kompetenz und Pflicht zu übertragen, die Belastungseinteilung in die Schweregrade regelmässig zu aktualisieren.
Die Kommission hat sich gemeinsam mit der Initiantin mit den Anliegen der parlamentarischen Initiative auseinandergesetzt und die Interessen und Herausforderungen der Forschergemeinde, des Tierschutzes und der Industrie eingehend erörtert. Unsere Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Eine Minderheit möchte der parlamentarischen Initiative Folge geben. Sie ist der Ansicht, dass die Tierversuchszahlen und die Belastungen der Tiere unverändert hoch, viel zu hoch und zudem unnötig seien. Viele Tierversuche seien heute bereits im Sinne der 3R-Prinzipien mittels Alternativmethoden oder stark verfeinert durchführbar. Trotzdem seien schwer- und schwerstbelastende Tierversuche immer noch an der Tagesordnung. Dies, obwohl sie zu wenige verlässliche Erkenntnisse und kaum Nutzen für unsere Gesundheit bringen würden. Sie seien damit weder gerechtfertigt noch wissenschaftlich tragbar. Diverse repräsentative Umfragen in unserer Bevölkerung würden bestätigen, dass eine Mehrheit belastende Tierversuche klar ablehne.
Auch die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass angesichts der mitunter starken Belastungen für die Tiere der Güterabwägung zwischen dem potenziellen Nutzen der Forschung und der entsprechenden Belastung der Tiere eine essenzielle Bedeutung zukommt. Solche Tierversuche sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie aus Gründen der Forschung wirklich unausweichlich sind.
Auch die Mehrheit der WBK unterstützt alle Bestrebungen, die Anzahl Tierversuche auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch klar der Überzeugung, dass Tierversuche für die Entwicklung innovativer Therapien unerlässlich sind. Statistiken für das Jahr 2017 haben gezeigt, dass lediglich 2,8 Prozent aller Versuchstiere einem Experiment mit Schweregrad 3 ausgesetzt sind. Der aktuelle Rechtsrahmen mit einem rigiden Tierschutzgesetz garantiert eine ethisch verantwortungsvolle Forschung und definiert genügend restriktive Kriterien für Experimente mit Schweregrad 3. Zudem unterstützt das 3R-Kompetenzzentrum des Bundes die Forschenden, die 3R-Prinzipien umzusetzen.
Kurz: Die Kommissionsmehrheit lehnt ein Verbot für Schweregrad-3-Versuche ab, weil damit die Forschung zu stark beeinträchtigt und die Behandlung vieler schwerer Krankheiten behindert würde. Dies hätte somit negative Folgen für die Patientinnen und Patienten.
Das Tierwohl ist uns allen wichtig. Dennoch hat für die Mehrheit der Kommission die Förderung und Gewährleistung menschlicher Gesundheit Priorität.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Votazione
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di non dare seguito all'iniziativa. Una minoranza Kälin propone di darvi seguito.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 60 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00