18.433, 18.435
Wirklich lebenslange Strafen bei besonders schweren Verbrechen. Denn auch die Opfer und Angehörigen haben lebenslänglich! / Maximaldauer der Freiheitsstrafen wesentlich erhöhen
Aebi Andreas · 1VP-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Den Initiativen keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Geissbühler, Egloff, Haab, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Vogt, Walliser, Zanetti Claudio)
Den Initiativen Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite aux initiatives
Proposition de la minorité
(Geissbühler, Egloff, Haab, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Vogt, Walliser, Zanetti Claudio)
Donner suite aux initiatives
Präsident (Aebi Andreas, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Am 21. Dezember 2015 beging Thomas N. eines der grauenvollsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte: In einem Haus in Rupperswil brachte er vier Menschen auf bestialische Art und Weise um und missbrauchte ein minderjähriges Kind auf das Übelste. Konkret wurden ihm nachstehende Delikte zur Last gelegt: Mord in vier Fällen, räuberische Erpressung, versuchte räuberische Erpressung, mehrfache Freiheitsberaubung, mehrfache Geiselnahme, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und Vorbereitungshandlungen für das gleiche Vorgehen bei zwei weiteren Familien. Die Opfer von Rupperswil, Carla Schauer, Davin Schauer - ihn missbrauchte er vorher auf perverseste Art und Weise -, Dion Schauer und dessen zufällig anwesende Freundin Simona Faes, all diese Opfer haben lebenslänglich! Doch nicht nur die Opfer haben lebenslänglich, sondern auch die Hinterbliebenen, so Georg Metzger, der Lebenspartner von Carla Schauer, die Familie Freiburghaus, die Eltern von Carla Schauer, der Bruder von Carla Schauer und die Mutter und die Geschwister von Simona Faes. Die Hinterbliebenen, welche unter dieser bestialischen Tat noch Jahrzehnte leiden werden und zumindest im Falle der Eltern von Carla Schauer komplett gebrochen sind - sie alle haben in der Tat lebenslänglich, natürlich auch die Geschwister, das Jüngste mit Jahrgang 1997.
Alle diese Menschen werden noch jahrzehntelang leiden müssen, während Thomas N. sich bereits in 13 Jahren seiner neu erlangten, durch mildtätige Richter und noch viel gutgläubigere Gutachter zu verantwortenden Freiheit erfreuen kann. Denn Thomas N., Jahrgang 1983, wurde am 23. Dezember 2016 verhaftet und befindet sich seither im vorzeitigen Straf- respektive Massnahmenvollzug. Thomas N. hat nicht lebenslänglich. Denn er wird sich ganz im Gegenteil zum Zeitpunkt seiner Entlassung in der Blüte seines Lebens befinden, wenn er 2031 mit 48 Jahren in die Freiheit entlassen werden wird. Es werden sich ja schon ein paar Gutachter finden, welche ihm attestieren, dass er nie mehr rückfällig werde - dies nur schon deshalb, weil Thomas N. hochgradig manipulativ ist. Es gelang ihm bereits in der Untersuchungshaft, eine Justizvollzugsbeamtin derart zu manipulieren, dass diese für ihn Anrufe nach aussen tätigte.
Thomas N. hat also nicht lebenslänglich - die Opfer, aber vor allem die Hinterbliebenen schon. Es gilt daher, das Strafrecht entsprechend anzupassen, damit es zumindest für künftige Fälle eine halbwegs gerechte Strafe ermöglicht und der Aspekt der Sühne doch noch zum Tragen kommt. Bei besonders schweren Verbrechen wie beispielsweise eben dem Mordfall in Rupperswil reicht das heutige Strafmass nicht aus. Die Gesellschaft hat Anspruch darauf, zumindest in Zukunft möglichst lange vor solch brutalen, perversen und manipulativen Tätern geschützt zu werden. Für die Bevölkerung, und diese vertreten wir ja angeblich hier, ist es schlicht und einfach nicht nachvollziehbar, dass nicht einmal in einem solchen Fall eine wirklich lebenslange Strafe verfügt werden konnte.
Daher bitte ich Sie höflich und auch dringlich, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative Stamm möchte die Höchstdauer der Freiheitsstrafe von 20 auf 60 Jahre erhöhen. Diese Erhöhung mag vielleicht auf den ersten Blick irritieren, aber es geht in erster Linie nicht so sehr um die Höchstdauer der Freiheitsstrafe, sondern um die höchste Haftdauer. Wir müssen immer wieder die Haftdauer im Auge behalten. Da genügt nach Meinung des Initianten, und ich teile seine Meinung, das heutige System mit den zwei Konzepten nicht. Das heutige System beinhaltet die Höchstdauer der Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Dabei kann der Verurteilte nach 15 Jahren bedingt entlassen werden. Dann kommt das zweite Konzept: Wenn Rückfallgefahr besteht, kann die lebenslange Verwahrung erfolgen. Aber nur dann, wenn eben die Personen als nicht therapierbar gelten, und wer übernimmt schon als Gutachter die Verantwortung zu sagen, jemand sei sein Leben lang nicht therapierbar? Das ist ja die Problematik im heutigen System mit den zwei Konzepten. Deshalb beantragt der Initiant, die Höchstdauer auf 60 Jahre zu erhöhen, damit eben die Mindesthaftdauer 40 Jahre beträgt. Darum geht es, und das ist sehr wichtig.
Mein Vorredner hat das Beispiel Rupperswil gebracht, aber ich glaube, es gibt wöchentlich - das sehe ich in verschiedenen Bereichen - bestialische, grausame Verbrechen, die sogar mit dem abgeklärtesten Verstand nicht mehr verstanden werden. Bei solchen Verbrechen müssen wir über die Bücher gehen und ein System suchen und finden, durch welches die Haftdauer verlängert wird. Mit dem System des Initianten wird eben die Haftdauer auf 40 Jahre erhöht, und das ist eine wichtige Massnahme, dass Leute, die solch bestialische, unverständliche Verbrechen begehen, lebenslang in Haft sind und nicht mehr in Freiheit entlassen werden können.
"Lebenslänglich" suggeriert in der Umgangssprache immer, dass jemand lebenslang, eben bis zum Tod, in Haft ist. Das ist irreführend, denn es ist eben nicht so. Deshalb ist es notwendig, dass wir die Haftdauer auf mindestens 40 Jahre erhöhen.
Darum bitte ich Sie, die Initiative zu unterstützen.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Anliegen der Initianten sind durchaus berechtigt. Die aktuelle Rechtslage in diesem Bereich ist unbefriedigend. Die geschilderten Fälle stören auch das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl. In der Bevölkerung können solche Urteile bei Schwerstverbrechen nicht nachvollzogen werden. Es handelt sich hier nicht um Vorstösse, die aufgrund eines Einzelfalles eingereicht werden. Vielmehr muss man sich fragen, wie viele solche Fälle es noch braucht, bis gehandelt wird. Das Problem, dass Leute, die möglichst für immer im Gefängnis sein sollten, unter irgendwelchen Titeln wieder in Freiheit kommen und dann wieder delinquieren können, kommt nicht allein wegen dem Fall Rupperswil auf den Tisch. Wir sprechen doch schon seit über zwanzig Jahren über dieses Thema. Es ist richtig und wichtig, dass wir es nun endlich einmal angehen.
Es wird immer wieder die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung erwähnt. Ich sehe nicht, wieso das generelle Harmonisierungsanliegen uns daran hindern sollte, gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen, dass wir eine bestimmte Mindeststrafe für angemessen erachten. Es muss doch bei Vorliegen eines bestimmten schweren Verschuldens bei der Urteilsfällung festgehalten werden können, dass eine frühzeitige bedingte Entlassung ausgeschlossen sei. Das konkurrenziert die Verwahrung nicht und widerspricht auch nicht deren Zielsetzung. Auch muss beachtet werden, dass zwanzig Jahre nach einer Tat die Personen, die zu beurteilen haben, ob jemand wieder auf freien Fuss gesetzt werden kann, die Schwere und Grausamkeit des Verbrechens oft nicht mehr so präsent haben.
Bei den vielen manipulativen Tätern lässt man sich dann rasch zu einer frühzeitigen Entlassung hinreissen. Um dieser menschlichen Tendenz entgegenzuwirken, ist es legitim, bereits im Urteil eine frühzeitige Entlassung auszuschliessen. Das kommt quasi einer Ermahnung der zukünftigen Verantwortlichen gleich, das besonders schwere Verschulden nicht zu vergessen.
Für die Sicherheit unserer Gesellschaft vor schweren Straftätern und im Sinne von mehr Opferschutz und weniger Täterschutz bitte ich Sie, den beiden Initiativen Folge zu geben.
Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Les deux initiatives parlementaires, celle de notre ancien collègue Luzi Stamm, reprise par Monsieur Schwander, et celle d'Andreas Glarner, ont toutes deux comme point de départ l'odieux crime de Rupperswil, où quatre personnes ont été assassinées de manière particulièrement brutale.
Dans le développement de son initiative parlementaire, M. Stamm affirme que les peines privatives de liberté sont nettement plus courtes en Suisse qu'à l'étranger, ajoutant que la peine maximale prévue à l'article 40 du code pénal est de vingt ans, ce qui signifie qu'après quinze ans l'auteur d'un crime peut bénéficier d'une libération conditionnelle, même s'il a été condamné à vie avec un internement ordinaire. L'auteur de l'initiative estime que, dans la mesure où un tribunal ne peut pronostiquer de manière fiable que le coupable ne va pas récidiver, il serait logique de prononcer des peines de réclusion plus lourdes. C'est la raison pour laquelle il propose que l'on porte la durée de la peine privative de liberté à soixante ans au plus. On serait ainsi certain que les auteurs de crimes graves restent en prison environ quarante ans. Selon lui, cette pratique est compatible avec le respect des droits de l'homme.
Monsieur Glarner, dans son initiative, procède de la même réflexion et entend protéger la population contre les auteurs de tels crimes. Le texte de l'initiative rappelle que l'on doit tenir compte des victimes et des survivants, qui sont affectés toute leur vie suite à de tels actes. L'initiative vise à compléter l'article 86 du code pénal d'un alinéa 6 formulé en ces termes: "Si le juge constate une faute particulièrement grave, il décide que, en cas de condamnation à vie, la libération conditionnelle au sens de l'alinéa 1 ne peut intervenir au plus tôt qu'après 30 ans. L'alinéa 4 n'est pas applicable." L'auteur de l'initiative se défend de vouloir légiférer en fonction d'un seul cas, mais il estime que, de manière générale, beaucoup de ces criminels sont particulièrement manipulateurs et dangereux. Pour lui, c'est donc le moment d'adapter la législation en conséquence.
Plusieurs commissaires se sont exprimés pour appeler à ne pas donner suite à ces initiatives parlementaires, avec les arguments suivants. Tout d'abord, ce n'est pas le moment de changer la loi, puisque l'on attend un rapport du Conseil fédéral en réponse aux postulats Caroni 18.3530 et Rickli Natalie 18.3531, qui va traiter des différents aspects de la réclusion à perpétuité et de l'internement à vie. De plus, une sous-commission de notre commission soeur s'est saisie du dossier de l'harmonisation des peines.
Concernant le cas du crime de Rupperswil cité en exemple, le représentant de l'administration a rappelé qu'il était hautement improbable que l'auteur de ce crime soit libéré après 15 ans. Il n'y a d'ailleurs aucun droit à une libération conditionnelle, mais seulement la possibilité d'en examiner l'opportunité. Selon les statistiques, depuis 1982, seuls deux condamnés sur onze, qui ont été punis d'une réclusion à perpétuité doublée d'un internement à vie, ont bénéficié d'une libération conditionnelle, après respectivement 24 ans et 6 mois et 23 ans.
Plusieurs commissaires ont rappelé qu'on ne légifère pas à partir d'un seul cas et que cette manière de procéder n'est ni efficace, ni cohérente. Il convient de ne pas confondre les aspects liés à la prison avec ceux de l'internement et de la sécurité de la population.
Quelques commissaires ont au contraire plaidé pour donner suite à ces deux initiatives. Selon eux, il ne s'agit pas de légiférer sur un seul cas, mais depuis le temps que l'on discute de plusieurs crimes graves, il faut envoyer un signal en donnant suite à ces initiatives en phase d'examen préalable.
Un autre argument a été avancé: vingt ans après la survenue d'un crime, la gravité des circonstances peut être sous-estimée, et les juges appelés à examiner la possibilité d'une libération conditionnelle risquent de considérer la situation d'une manière plus clémente.
Au final, la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Stamm, par 15 voix contre 9 et 1 abstention. Elle propose également de ne pas donner suite à l'initiative Glarner, par 15 voix contre 10. Je vous recommande donc d'accepter les conclusions de la commission et de ne pas donner suite à ces deux initiatives.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 29. August 2019 die von den Nationalräten Stamm und Glarner am 14. Juni 2018 eingereichten parlamentarischen Initiativen gemeinsam vorgeprüft, weil sie in die gleiche Richtung zielen.
Die parlamentarische Initiative Stamm 18.435, übernommen von Herrn Schwander, verlangt bei Freiheitsstrafen eine Erhöhung der Höchstdauer von 20 auf 60 Jahre. Die Initiative Glarner 18.433 verlangt bei besonders schwerem Verschulden, dass die bedingte Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe frühestens nach der Verbüssung von 30 Jahren möglich ist.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative 18.435 keine Folge zu geben. Mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative 18.433 keine Folge zu geben. Eine Minderheit Geissbühler, Sie haben es gehört, möchte beiden Initiativen Folge geben.
Ich möchte vorausschicken, dass sich die Kommission des Handlungsbedarfs bewusst ist, was die Höchststrafen bei besonders schweren, schrecklichen Verbrechen anbelangt. Die Kommission teilt das Entsetzen über die Verbrechen, die Anlass zu diesen Vorstössen waren. Hierzu sind aber bereits zwei Postulate angenommen worden, einerseits das Postulat Caroni 18.3530 und andererseits das Postulat Rickli Natalie 18.3531. Die Stellungnahme zu diesen Vorstössen erwarten wir demnächst. Auch das Projekt des Bundesrates betreffend die Strafrahmenharmonisierung mit der Geschäftsnummer 18.043 ist im Ständerat als Erstrat hängig. Eine Subkommission der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschäftigt sich aktuell damit.
Eines der Hauptprobleme der vorliegenden parlamentarischen Initiativen scheint die Vermischung von Aspekten der lebenslangen Freiheitsstrafe auf der einen Seite und der Verwahrung auf der anderen Seite zu sein. Die Initianten wollen mit besonders schweren Strafen die Gesellschaft vor sehr gefährlichen Tätern schützen. Dieses Anliegen verdient auch nach Ansicht der Kommission Unterstützung. Jedoch müsste man dann wohl bei der Verwahrung ansetzen, nicht beim angedrohten Strafmass im Strafgesetzbuch.
Daneben ist auch anzumerken, dass verurteilte Straftäter keinen Rechtsanspruch auf eine bedingte Entlassung haben, sondern nur auf deren Prüfung und in diesen besonders schweren Fällen erstmals nach 15 Jahren.
Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe wird heute zumeist auch eine Verwahrung ausgesprochen. Gemäss Statistik sind von elf Tätern, die seit 1982 zu lebenslanger Freiheitsstrafe plus Verwahrung verurteilt worden sind, nur zwei bedingt entlassen worden, der eine nach 24,5 Jahren, der andere nach 23 Jahren. Die anderen dieser Straftäter befinden sich immer noch in Haft.
Die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung wird uns Gelegenheit geben, das System allenfalls zu verbessern und die Höhe der Maximalstrafen im Strafgesetzbuch anzupassen, wenn dies dann eine Mehrheit findet. Die Beantwortung der genannten Postulate wird uns bei dieser Arbeit unterstützen, und wir werden unsere Vorstellungen zum Strafmass, zu Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen Straftätern und zum Thema der Genugtuung einbringen können. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass es jetzt, wo der Gesetzgebungsprozess bereits im Gange ist, keinen Sinn macht, zusätzliche Vorstösse einzureichen, die dieses System durcheinanderbringen und die Gesamtsicht nicht berücksichtigen.
Die Minderheit sieht hingegen trotzdem jetzt Handlungsbedarf. Es wurde unter anderem ausgeführt, dass eine lebenslängliche Gefängnisstrafe von 20 Jahren viel zu kurz und für die öffentliche Meinung unverständlich sei. Im Vordergrund müsse die Sicherheit der Gesellschaft stehen. Diese Sicherheit könne nicht garantiert werden, wenn solche Täter nach 15 bis 20 Jahren freigelassen würden. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, längere Freiheitsstrafen auszusprechen, unabhängig von der Verwahrung.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Abstimmung
18.435
La présidente (Moret Isabelle, présidente): La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Geissbühler propose de donner suite à l'initiative.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 55 Stimmen
Dagegen ... 134 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
18.433
La présidente (Moret Isabelle, présidente): La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Geissbühler propose de donner suite à l'initiative.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 56 Stimmen
Dagegen ... 134 Stimmen
(1 Enthaltung)