20.3140
Canone radiotelevisivo. Abolizione dell'imposizione multipla dei consorzi
Amaudruz Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Réunie le 21 avril 2020, la Commission de l'économie et des redevances a décidé d'adopter la motion de commission 20.3140, "Redevance LRTV. Suppression de la double imposition des communautés de travail". Une minorité proposait de ne pas l'adopter. La motion charge le Conseil fédéral de prendre des mesures visant à suspendre, jusqu'à ce que la législation concernée soit adaptée, la double imposition au titre de la taxe LRTV pour les communautés de travail.
La commission considère qu'il est nécessaire d'intervenir rapidement en ce qui concerne les redevances radio et télévision, compte tenu des défis actuels auxquels sont confrontées les entreprises. Si plusieurs entreprises travaillent ensemble sur un contrat important, dans la construction ou dans un autre secteur, chaque communauté de travail reçoit une facture pour les redevances radio et télévision, dont le montant dépend de son chiffre d'affaires. Ce montant s'ajoute à la taxe dont chaque entreprise doit s'acquitter à titre individuel. La commission a ainsi adopté la motion de commission, qui charge le Conseil fédéral de supprimer la double imposition.
Pour la minorité, s'agissant des communautés de travail, l'exonération de la redevance des entreprises a été traitée par la Commission des transports et des télécommunications. Celle-ci a approuvé la décision de donner suite à l'initiative parlementaire 19.413 allant dans ce sens, et la CTT du Conseil des Etats a déjà bien avancé dans la mise en oeuvre de cette initiative.
Le 14 mai 2020, la commission examinera un projet qui prévoit d'exempter les communautés de travail de la redevance des entreprises par le biais d'une modification de la loi sur la radio et la télévision et décidera de la suite à lui donner. Une mise en oeuvre, selon la minorité de la commission, sera trouvée rapidement et sera rapide. Par conséquent, la demande formulée dans la motion sera satisfaite tout prochainement et par la voie ordinaire.
Au nom de la commission, je vous propose, par 15 voix contre 7 et 3 abstentions, d'adopter la motion.
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Der Bundesrat hat am Donnerstag, dem 16. April, eine Überarbeitung der Tarifstrukturen für die RTVG-Unternehmensabgabe beschlossen. In diesen Anpassungen nicht enthalten ist die Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmen, die heute als Unternehmen und zusätzlich in projektspezifischen Arbeitsgemeinschaften mehrfach besteuert werden. Es ist völlig unverständlich, warum das UVEK die Gelegenheit der Anpassung der Tarifstrukturen für Unternehmen nicht genutzt hat, um die Mehrfachbelastungen von Arbeitsgemeinschaften abzuschaffen.
Baufirmen schliessen sich häufig zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, dies insbesondere, um grössere Bauvorhaben schneller und effizienter angehen zu können. Es gibt kaum ein grösseres Bauwerk der öffentlichen Hand oder privater Grossbauherren, das nicht an eine Arbeitsgemeinschaft vergeben wird. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedoch auch im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, zahlen Baufirmen als Betrieb und als registrierte Arbeitsgemeinschaft die Abgabe. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Umsatz. Dies ist für Baufirmen doppelt verheerend, denn Baufirmen erzielen hohe Umsätze, kämpfen aber aufgrund tiefer Margen um ihre Existenz.
Das Parlament hat diesen Missstand erkannt und entsprechende Vorstösse in den parlamentarischen Kommissionen mit einer klaren Mehrheit gutgeheissen. Die Mehrfachbelastungen waren vom Parlament nicht vorgesehen, und deren Abschaffung ist im Parlament kaum bestritten. Dies zeigt die Annahme der parlamentarischen Initiativen Wicki 19.413, Grossen Jürg 19.412 und Wasserfallen Christian 19.411, die in den entsprechenden parlamentarischen Kommissionen mit grosser Mehrheit angenommen worden sind.
Die KVF-S ist daran, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Wicki 19.413 so bald als möglich zu realisieren. Dies wird aber wohl frühestens 2021 der Fall sein.
Mit Blick auf die Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie haben solche Unsinnigkeiten wie diese Mehrfachbesteuerung keinen Platz mehr. Aufgrund der in Betrieb gehaltenen Baustellen kann das Baugewerbe eine Stütze für die Wirtschaft sein, trotz einer vermuteten Umlaufeinbusse von mindestens 15 Prozent. Dafür müssen jedoch unnötige Belastungen wie beispielsweise die RTVG-Abgabe für Arbeitsgemeinschaften beseitigt werden.
Die WAK-N hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen die vorliegende Motion 20.3140, "RTVG-Abgabe. Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften", angenommen. Im Namen der Mehrheit unserer Kommission bitte ich Sie also, die Motion anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Consiglio federale · Berna
Die Frage, die Sie bei dieser Motion beantworten müssen, ist nicht, ob Sie inhaltlich damit einverstanden sind, sondern ob hier die Anwendung von Notrecht verhältnismässig ist oder nicht. Ich sage Ihnen gerne, warum der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass die Anwendung von Notrecht hier nicht verhältnismässig ist:
1. Das Anliegen dieser Motion ist im Parlament bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist. Die Kommissionen beider Räte haben eine parlamentarische Initiative angenommen. Die KVF des Ständerates ist bereits an der Ausarbeitung dieses Erlasses. Die Kommission strebt eine rasche Realisierung an. Vorhin, bei der Luftfahrt, haben einige von Ihnen gesagt, man solle in diese dringliche Vorlage nicht Dinge hineinpacken, die nicht unmittelbar mit Corona zu tun haben. Das ist auch hier der Fall. Das ist ja dadurch bewiesen, dass das Anliegen schon vor der Corona-Krise aufgegleist worden ist. Der direkte Zusammenhang mit dieser Krise ist nicht vorhanden. Sonst können Sie von jeder wirtschaftlichen Massnahme sagen, sie habe einen direkten Zusammenhang mit Corona.
2. Wenn Sie jetzt Notrecht anwenden, ist die Wirkung beschränkt, weil die Unternehmensabgabe für 2020 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum Teil bereits in Rechnung gestellt worden ist. Sie können ja nicht rückwirkend legiferieren.
3. Der Bundesrat hat den neuen Tarif bei der Unternehmensabgabe bereits entschieden und damit auch die Wirtschaft entlastet, insbesondere jene Kategorien, unter welche die Arbeitsgemeinschaften häufig fallen, nämlich die tieferen Umsatzkategorien. Insgesamt beträgt die Entlastung rund 50 Millionen Franken.
4. Wir sind auch deshalb der Meinung, Sie sollten jetzt wirklich vorsichtig und zurückhaltend mit Notrechtsverordnungen sein, weil der Bundesrat am 29. April ja bekanntlich ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet hat, das unter anderem auch eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes vorsieht. Die ständerätliche Staatspolitische Kommission beginnt bereits übermorgen mit der Beratung. Die KVF, die zuständige ständerätliche Kommission, hat in Aussicht gestellt, diese Vorlage bereits in der Sommersession beraten zu wollen. Sie können das Anliegen dieser Motion, das bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist ist, dort einbringen.
Ich bitte Sie hier wirklich, beim Erlass von Notrecht der Verhältnismässigkeit Sorge zu tragen, das ist auch ein Zeichen an die Bevölkerung. Das Anliegen ist aufgenommen, es ist unterwegs, es ist bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist. Ich bitte Sie deshalb und nicht aus materiellen Gründen, diese Motion nicht anzunehmen, weil das Anliegen ja bereits angekommen ist.
Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 106 Stimmen
Dagegen ... 56 Stimmen
(4 Enthaltungen)