Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Angemessene Restwassermengen und Pumpspeicherkraftwerke

49003 · Amtliches Bulletin

Del 3 giu 2020

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/49003/de/angemessene-restwassermengen-und-pumpspeicherkraftwerke

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Deflussi residuali adeguati e centrali di pompaggio (19.4637)

19.4637

Angemessene Restwassermengen und Pumpspeicherkraftwerke

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Was will ich mit dieser Motion? Mit dieser Motion möchte ich eigentlich angemessene Restwassermengen sicherstellen und entsprechende Auflagen machen, damit die Glaubwürdigkeit der Förderung der Wasserkraft gestärkt werden kann. Denn es gibt eigentlich nichts Schlimmeres anzusehen als einen Staudamm und nachher ein Rinnsal, bei dem man das Gefühl hat, hier kann wirklich nicht mehr viel leben. Das ist eigentlich der Auslöser. Das war bereits damals der Grund dafür, dass ich mich für den Gegenvorschlag zur Fischerei-Initiative starkgemacht habe, natürlich an der Seite von Herrn Zanetti. Er hat diese Motion ja auch unterstützt.

Nun liegt allerdings bei allem Gutgemeinten zur Verbesserung der Biodiversität, vor allem entlang von Fliessgewässern, ja wahrlich noch einiges im Argen. Aber der Bundesrat hat mit seiner Antwort doch auch einige Argumente geliefert, welche die Motion in einem etwas anderen Licht erscheinen lassen. Nun stehe ich natürlich nicht hier vorne, um gegen meine Motion zu sprechen, sondern um einen guten politischen Weg zu ermöglichen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die verschiedenen Möglichkeiten verwiesen, wie die Biodiversität an und in Fliessgewässern gefördert werden kann. Das ist selbstverständlich im Gewässerschutzgesetz der Fall, das es seit 1972 gibt. Auch sind bereits 87 Prozent aller Wasserentnahmen saniert; dort ist man also auf gutem Weg. Dann berücksichtigt das Energiegesetz die Biodiversität, wobei die Kantone hier einen grossen Spielraum haben. Es sind auch die Kantone, welche die Restwassermengen festlegen. Sie haben dabei eine Güterabwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu machen - und das machen sie auch.

Nun hätte ein neues Restwasserregime eigentlich dazu führen sollen, dass man sich mit Blick auf künftige Investitionen genau überlegt, ob es sich wirklich lohnt und ob das Gesamtinteresse an der Nutzung der Wasserkraft mit den Schutzinteressen der Natur und der Biodiversität in Einklang zu bringen ist. Der Bundesrat geht entsprechend mit dem Motionär einig, dass das Förderpotenzial aus der Solarenergie natürlich ebenso gross wäre. Nun, ich oute mich hier als ein Anhänger nicht nur der Wasserkraft, sondern auch der Solarenergie, weil ich das Gefühl habe bzw. überzeugt bin, dass dort das grösste Potenzial in unserem Land brachliegt, eben vor allem in, an und auf Gebäuden. Ich denke, dass man dieses entsprechend nutzen sollte. Ich will auch nicht das eine gegen das andere ausspielen.

Der Bundesrat verweist dann zu Recht darauf, dass der Vorschlag dazu führen könnte, dass bei bestehenden Anlagen auch im Rahmen von konzessionsunabhängigen Erneuerungen und Ausbauten die Artikel 29 ff. des Gewässerschutzgesetzes zur Anwendung kämen, was wiederum ein Eingriff in wohlerworbene Rechte wäre. Diese müssten dann vom Kanton entsprechend entschädigt werden. Das würde ich natürlich nur mit Vorsicht gutheissen können, respektive da setze ich auch meine Fragezeichen.

Die Alternative wäre, dass der Gesetzgeber die Kosten einfach auf die Betreiber überwälzen würde, was dann wiederum das wohlerworbene Recht des Konzessionärs tangieren würde. Es wäre auch ein Verstoss gegen Treu und Glauben, weil sich eben in diesem ganzen Prozess, der sich ja seit Jahren im Fluss befindet, auch einiges getan hat, weil viele Vereinbarungen bereits getroffen worden sind und weil man hier eben auch in die Hoheit der Kantone eingreifen würde.

Darum bin ich gespannt auf die Antwort des Bundesrates respektive der Bundespräsidentin. Ich glaube, wenn ich Ihre Tätigkeit im Ständerat noch richtig in Erinnerung habe, Frau Bundespräsidentin Sommaruga, dann hätten Sie wahrscheinlich damals den Vorstoss auch unterzeichnet. (Heiterkeit)

Aber jetzt haben Sie eine andere Position. Eigentlich sehe ich es jetzt schon: Wenn der Prozess am Laufen ist, könnte man auch auf die Motion verzichten, um nicht ein falsches Signal auszusenden. Man könnte dafür allenfalls ein Postulat nachschieben, damit die Umsetzung in den Kantonen unter die Lupe genommen wird. Ich wäre gespannt, wie weit man dort ist. Solche Vorstösse werden ja immer wieder ausgelöst, weil man sieht, dass nicht genügend unternommen worden ist. In diesem Fall könnte ich - auch in Absprache mit Roberto Zanetti - die Motion zurückziehen. Aber selbstverständlich hätte ich gerne noch vom Bundesrat bestätigt, dass alles auf bestem Weg ist und dass die Motion sogar kontraproduktiv sein könnte. In diesem Sinn kann ich das ankündigen, Frau Bundespräsidentin.

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Ich bin Ihnen dankbar, Herr Germann. (Heiterkeit)

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich weiss eigentlich nicht mehr so richtig, ob ich diese Motion jetzt offiziell bekämpfen muss oder nicht. Ich gehe davon aus, dass der Motionär seine Motion nach der Antwort der Bundespräsidentin zurückzieht. Eventualiter bekämpfe ich sie aber, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Sie machen etwas unglaublich Originelles, Herr Kollege Germann: Sie sind der Erste, der versucht, in der Schweiz Verfassungsbestimmungen erster Klasse und Verfassungsbestimmungen zweiter Klasse zu schaffen, und das geht nicht.

Ich erkläre Ihnen, wieso: Wenn Sie Ihre Motion genau durchlesen, dann erklären Sie, dass die darin verankerten nationalen Interessen zwar gleichwertig und bei einer Gesamtinteressenabwägung im Einzelfall gegeneinander abzuwägen sind, aber dass dann immer die Restwassermenge die Priorität hat. Wenn Sie also das nationale Interesse an der Produktion erneuerbarer Energie - das steht ebenfalls in der Verfassung drin, z. B. mit der Energiestrategie - und das nationale Interesse an einer gerechten Restwassermenge haben, dann wollen Sie eigentlich bei der Gesamtabwägung dieser Güter immer ein Gut prioritär behandeln, und das wäre dann die Restwassermenge. Wenn Sie das tun, dann garantiere ich Ihnen, dass Sie das Pendel auf die falsche Seite ausschlagen lassen; dann werden Sie jeden Ausbau und jeden Weiterausbau von Wasserkraft in der Schweiz verhindern.

Wir brauchen nicht nur die Wasserkraft, sondern selbstverständlich auch die von Ihnen gerühmte Fotovoltaik - wir brauchen eben beides. Wenn Sie die Energiestrategie anschauen, dann haben wir jetzt schon Mühe, mit dem vorhandenen Potenzial - dem Ausbaupotenzial bei der Fotovoltaik, dem Ausbaupotenzial bei der Wasserkraft - unsere Energie wirklich an den Mann und die Frau zu bringen und die Energiesicherheit zu gewährleisten.

Gerade kürzlich hat die CEO der BKW, Frau Suzanne Thoma, erklärt, wie sie die Sache sieht. Es waren eigentlich Alarmzeichen, die sie da gegeben hat, weil sie gesagt hat: Selbst bei einem Ausbau der Fotovoltaik, selbst bei einem Ausbau der Wasserkraft genügt es nicht; selbst dann haben wir eine Spitze, die wir nicht abdecken können.

Daher würde ich jetzt meinen, dass wir hier die Restwassermengen für die Fischerei auf der einen Seite und den Ausbau der Wasserkraft auf der anderen Seite nicht gegeneinander ausspielen sollten. Der Bund und die Kantone schützen die Restwassermengen. Das ist eine gesetzliche und verfassungsrechtliche Pflicht. In der UREK-S erhalten wir jährlich Rapporte über den Zustand der Gewässer. Ich war selbst verblüfft, als ich den letzten Rapport anschaute: Sie sehen dort grüne, orange und rote Kreise. Die grünen Kreise stehen für "Restwassermengen eingehalten" und die orangen Kreise für "es muss noch etwas getan werden"; rote Kreise wären schlecht. Sie können die Karte anschauen: Fast alles ist grün. Wir machen bei der Wasserkraft nicht nichts. Wir machen etwas, und zwar unter strenger Beobachtung des Bundesamtes für Energie und unter strenger Einhaltung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Pflichten.

Daher bitte ich Sie, die Motion zurückzuziehen.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern

Die Überlegungen sind natürlich schon wichtig. Bei der Wasserkraft war es, wie Herr Ständerat Rieder das ausgeführt hat, im Zusammenhang mit den Restwassermengen immer ein Kompromiss oder ein Abwägen zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Sie werden das nicht los, es ist eben auch in der Bundesverfassung verankert, und das ist gut so. Wenn das Pendel hier nur in eine Richtung schlagen würde, dann stünden andere Interessen auf dem Spiel, die uns allen auch sehr wichtig sind, zum Beispiel der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien. Gleichzeitig darf das Pendel bei den Restwassermengen auch nicht auf die andere Seite ausschlagen, weil es dort - das haben Sie auch erwähnt, Herr Ständerat Germann - enorme Probleme gibt. Wir haben heute Morgen über Biodiversität beziehungsweise Artenvielfalt gesprochen. Es gibt in diesem und natürlich auch in anderen Bereichen ganz direkte Zusammenhänge.

Die Situation heute ist, dass es einen Kompromiss zwischen diesen Schutz- und Nutzungsinteressen braucht. Heute gibt es ein zweistufiges Vorgehen:

Erstens müssen bei allen bestehenden Wasserkraftwerken die Restwasserstrecken saniert werden, soweit solche Massnahmen wirtschaftlich tragbar sind - auch das ist ein Abwägen. Diese Sanierung hätte bis spätestens 2012 erfolgen sollen. Bis heute wurden 87 Prozent der sanierungspflichtigen Wasserentnahmen saniert. Jetzt können Sie sagen: Das ist viel oder das ist zu wenig - es ist nicht alles, aber es ist auch nicht nichts.

Zweitens müssen die Betreiber von Wasserkraftwerken für neue Anlagen oder bei der Konzessionserneuerung von bestehenden Anlagen die angemessene Restwassermenge einhalten. Heute sind aber erst bei rund einem Zehntel der Wasserkraftanlagen die Konzessionen erneuert worden, womit auch die angemessenen Restwassermengen eingehalten werden. Bis alle Anlagen erneuert und neu konzessioniert sind, dauert es noch etwa achtzig Jahre. Bis dann müssten sie auch saniert sein. Jetzt kann man sagen, dass das noch blödsinnig lange dauert. Doch es kommt eines nach dem anderen, und immerhin sind dann die Vorgaben klar.

Es sind auch die Kantone, die Schutz- und Nutzungsinteressen gegeneinander abwägen - das macht nicht der Bund - und dann die angemessenen Restwassermengen festlegen. Dabei müssen die Kantone aber eine Mindestrestwassermenge gewährleisten, damit seltene natürliche Lebensräume geschützt werden. Bei dieser Interessenabwägung stützen sich die Kantone dann auf den gesetzlich vorgeschriebenen Restwasserbericht, der alle nötigen fachlichen Grundlagen liefert.

Sie sehen also: Es ist ein permanentes Abwägen. Ich denke, der Bundesrat hat die Empfehlung zur Ablehnung gegeben, weil wir an diesem Gleichgewicht eigentlich nichts ändern wollen. Denn man hat immer wieder versucht, diesen Ausgleich zu schaffen, bereits mit der Initiative "lebendiges Wasser" - da erinnern Sie sich schon richtig, und da war ich auch noch im Ständerat -, aber auch schon früher, etwa in den Siebzigerjahren.

Es ist eine Tatsache: Wir werden mehr Strom brauchen. Wir wollen natürlich einheimische erneuerbare Energie. Wir brauchen auch aufgrund der Dekarbonisierung mehr einheimischen erneuerbaren Strom. Wir brauchen auch mehr einheimischen erneuerbaren Strom, wenn wir jetzt dann schrittweise unsere Atomkraftwerke ausser Betrieb setzen. Die Energiestrategie 2050 zeigt klar auf, dass die Fotovoltaik hier einen wichtigen Beitrag leisten kann. Da bin ich auch mit gewissen Aussagen nicht einverstanden. Man muss vielmehr - Sie haben das ja selber in Ihrer Begründung geschrieben, Herr Ständerat Germann - nicht nur die Fotovoltaik anschauen, sondern auch das Potenzial, das sich ergibt, wenn man endlich einmal die Energie- und Stromverschwendung zurückfährt. Wenn man das zusammenzählt, dann haben wir ein enormes Potenzial.

Aber es geht nicht, ohne dass man auch die Wasserkraft anschaut. Es sind auf der einen Seite betriebliche Möglichkeiten notwendig, auf der anderen Seite aber sicher auch bauliche Massnahmen. Ich habe übrigens das Bundesamt für Energie gebeten, einmal mit den Nutzungs- und Schutzinteressenvertretern zusammenzukommen. Man soll hier schauen, was man für die Weiterentwicklung der Wasserkraft organisieren kann, um eben den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien nicht zu blockieren. Aber der Bundesrat stimmt Ihnen zu: Wir haben bei der Fotovoltaik ein Potenzial an Ausbau, das dann mit diesen Schutzinteressen nicht in dieser Art kollidiert. Das ist ja dann auch etwas Positives.

In diesem Sinne, denke ich, haben wir nicht wirklich Differenzen. Hingegen haben wir Ihnen aufgezeigt, welches die negativen Folgen dieser Motion sein könnten. Man könnte dann nämlich dieses Abwägen von Nutzungs- und Schutzinteressen in der bisherigen Form nicht mehr machen. Da, glaube ich, haben wir jetzt wirklich einen über lange Zeit erarbeiteten Kompromiss, den viele mittragen können. Am meisten muss uns ja interessieren, dass wir diese Wasserkraft im Konkreten wirklich auch nutzen können. Da braucht es eben den Kompromiss von beiden Seiten.

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Herr Germann, alle sind gespannt!

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das glaube ich weniger, Herr Präsident; ich würde eher sagen, alle haben Hunger. (Heiterkeit)

Darum mache ich es kurz: Ich kann die Motion zurückziehen. Sie haben mich überzeugt, erstens von den Schwachpunkten und zweitens davon, dass der Bundesrat und die Kantone auf dem richtigen Weg sind. Dieser Weg könnte aber noch ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir alle werden sie sicher kritisch, aber auch wohlwollend und tatkräftig begleiten und unterstützen.

Ich ziehe die Motion zurück.

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Zurückgezogen - Retiré

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00