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LGBTIQ*-Personen im Freiheitsentzug. Die Situation kennen, um sie zu verbessern
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le postulat a été repris par Mme Arslan, à qui je donne la parole.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Menschenrechte schützen jeden einzelnen Menschen. Die grosse Gefahr für eine kleine Minderheit ist oftmals die Unsichtbarkeit ihrer Diskriminierung. Genau das gilt für LGBTIQ-Personen im Freiheitsentzug.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme erstens fest, dass mithilfe der Umfrage keine Menschenrechtsverletzungen identifiziert wurden. Der Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter hält fest, dass sich die Kenntnisse in Bezug auf die besonderen Bedürfnisse dieser vulnerablen Gruppe regelmässig als lückenhaft erweisen und die Einrichtungen auch meist keine Kenntnis bezüglich eingewiesener LGBTIQ-Personen haben. Es stellt sich nun die Frage, ob entweder tatsächlich keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden oder ob die Antworten aus der Umfrage des Bundesrates nicht der Realität entsprechen.
Der Bundesrat hält zweitens fest, dass angesichts der äusserst geringen Anzahl von Betroffenen oftmals individuelle Lösungen gefunden würden. Dazu muss betont werden, dass Beratungsstellen keine Kenntnis von Fällen haben, in denen die nötigen individuellen Massnahmen ergriffen worden wären. Hingegen haben Beratungsstellen Kenntnis von mehreren Fällen, in denen die Rechte insbesondere von Transmenschen massiv verletzt wurden, beispielsweise wenn die Behörden, entgegen der Beurteilung der medizinischen Fachpersonen, eine medizinische Transition verhindern. Offensichtlich bestehen Probleme in der Praxis, auch wenn die dafür verantwortlichen Behörden sie nicht erkennen und der Bundesrat sie in seiner Stellungnahme negiert.
Drittens ignoriert der Bundesrat die Situation, in welcher sich eine betroffene Person befindet, deren Geschlechtsidentität sich von ihrem amtlich zugewiesenen Geschlecht unterscheidet. Der Bundesrat schlägt als Massnahme die Verlegung in eine andere Abteilung des Gefängnisses oder in eine andere Strafanstalt vor, wo die betroffenen Personen wiederum genau demselben lückenhaften System gegenüberstehen.
Besonders gegenüber Transmenschen erfolgen grobe Verletzungen durch das bestehende binäre System von Mann und Frau, das keine Zwischenschritte zulässt: Die Zuteilung in eine Haftanstalt erfolgt aufgrund der amtlichen Dokumente. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, mit welchem Geschlecht sich die Person selbst identifiziert, wie sie aussieht und lebt. So kommt es immer wieder dazu, dass beispielsweise Transmenschen oder Transfrauen in reine Männeranstalten verwiesen werden, obwohl sie sich innerlich wie auch äusserlich mit dem weiblichen Geschlecht identifizieren. Dadurch und dabei werden sie gewaltsam in eine Männerrolle gezwungen. Diese komplette Aberkennung der gelebten Geschlechtsidentität verletzt ihr Recht auf Achtung des Privatlebens und kann Traumata hervorrufen. Die Kommission zur Verhütung von Folter hält zudem fest, dass in den meisten Einrichtungen keine spezifischen Grundlagen zum Schutz dieser vulnerablen Gruppe im Gesundheitsbereich vorhanden sind. Genau diese Grundlagen müssen nun erarbeitet werden.
Dass der Bundesrat viertens die Zahl der Betroffenen als zu gering erachtet, ist ein klares Zeichen der Marginalisierung der Minderheit der LGBTIQ-Community. Dass er gleichzeitig anerkennt, dass es aber solche Fälle gibt und diese aus Sicht der Menschenrechte bedenklich sind, zeigt noch einmal deutlich, dass Handlungsbedarf vorhanden ist. Einen Schritt in die richtige Richtung macht übrigens der Kanton Basel-Stadt mit einem neuen Justizvollzugsgesetz. Darin steht: "Die Geschlechtsidentität der eingewiesenen Person wird soweit möglich beachtet." Das könnten wir auch auf Bundesebene weiterverfolgen. Der Staat muss die Menschenrechte jedes einzelnen Menschen schützen, er darf nicht wegsehen, wenn ein klarer Verdacht von Verletzungen besteht und wenn die Anzahl der Betroffenen klein ist.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen, damit wir diese Dunkelziffer beleuchten können.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Die im Postulat aufgeworfenen Fragen sind zweifellos wichtig. Der Bundesrat hat dazu bereits 2018 eine erste Umfrage bei den Kantonen gemacht. Daraus ergibt sich Folgendes:
Die erste wichtige Feststellung ist, dass die genaue Zahl inhaftierter LGBTIQ-Personen nicht bestimmbar ist; das ist die Rückmeldung der Kantone. Das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre verbietet nämlich Fragen zur sexuellen Orientierung der inhaftierten Personen.
Zur Frage, ob die Rechte der betroffenen Personen in der Haft verletzt werden, stellen wir fest, dass keine entsprechenden Fälle aktenkundig sind. Die Gefahr von Misshandlungen von Mitinhaftierten besteht zwar immer, dies betrifft aber nicht nur die LGBTIQ-Personen, sondern alle verletzlichen Gruppen. Für alle diese Fälle ergreifen die Behörden vorsorgliche Sicherheitsmassnahmen, z. B. eine Verlegung in eine andere Abteilung der Strafanstalt oder in eine andere Institution. Ich möchte hier erwähnen, dass der Bund ja keine Strafanstalten führt; wir sprechen in diesem Zusammenhang immer über die Kantone. Dabei achten die Verantwortlichen stets auch auf die Gewährleistung von möglichst normalen Haftbedingungen.
Seit der Einreichung dieses Postulates hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug die Erstellung konkreter Empfehlungen zum Umgang mit diesen Personen in Angriff genommen. Die Arbeiten sehen unter anderem die Information, die Sensibilisierung und die Ausbildung von Fachleuten vor. Alle Personen in Haft müssen vor Misshandlungen geschützt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch LGBTIQ-Personen, das ist unbestritten. Solange für die einzelnen Anwendungsfälle individuelle Lösungen gefunden werden und die Kantone darüber hinaus das Kompetenzzentrum für den Justizvollzug arbeiten lassen, ist das Einschreiten vonseiten des Bundes nicht angezeigt.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat nicht gutzuheissen.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 80 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55