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Aumento della velocità minima di accesso a Internet a 80 megabit al secondo nel servizio universale
Storni Bruno · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
La Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni presenta una mozione che chiede al Consiglio federale di modificare l'ordinanza su servizi di telecomunicazione affinché il servizio universale per l'accesso a Internet abbia una velocità di almeno 80 megabit per secondo. Questo per garantire un accesso adeguato alle necessità attuali di comunicazione digitale in tutte le zone residenziali del paese, regioni periferiche incluse. Il servizio di comunicazione digitale dev'essere considerato alla stregua di altri servizi di base come l'approvvigionamento di energia elettrica o l'acqua potabile.
Per il servizio di comunicazione digitale è difficile ipotizzare velocità di accesso ridotte o limitate in funzione della densità della popolazione, come ad esemio è il caso per il trasporto pubblico. L'accesso a Internet oggi o c'è, ed è completo, cioè a banda ultralarga, o di fatto non c'è, quando una larghezza di banda è rimasta a livelli di qualche anno fa.
Lo sviluppo tecnologico corre molto più velocemente della politica e dei meccanismi di adattamento di leggi e ordinanze. Le esigenze di servizio universale per la velocità di accesso a Internet devono poter garantire nel tempo un servizio di base, anche laddove per questioni di mercato non arriverebbe. Se non lo facciamo, si arrischia che presto o tardi chi non dispone di un servizio a banda ultralarga dalla nostra rete o rinuncerà o si connetterà ad una rete globale satellitare a banda ultralarga ormai dietro l'angolo.
Per evitare quanto detto, nel 2016 il canton Ticino ha chiesto tramite iniziativa cantonale che la Confederazione garantisca l'offerta di banda ultralarga in modo capillare in tutto il paese. Una delle opzioni proposte dagli autori dell'iniziativa cantonale era appunto la definizione della velocità di comunicazione da banda ultralarga nel servizio universale.
Da inizio anno, su proposta del collega Candinas, il servizio universale è fissato a 10 megabit al secondo, che nel frattempo è già stato implementato nella rete. Ma banda ultralarga non vuol dire 10 megabit al secondo. In questo senso l'aumento a 80 megabit al secondo che la Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni propone c'entra l'obbiettivo proposto nell'iniziativa cantonale.
È un obbiettivo a portata di mano, grazie anche alle tecnologie "next generation access", sempre più veloci ed economiche, come possiamo vedere concretamente nei recentissimi sviluppi sul terreno delle reti. Oggi già più dell'80 per cento degli utenti in Svizzera beneficiano di una rete di banda di oltre 80 megabit al secondo; è una buona e capillare offerta presente nelle regioni urbane, ma per contro è ancora poco disponibile nelle regioni periferiche e rurali. Dobbiamo evitare che in futuro tra regioni rurali e urbani cresca il divario digitale. Dobbiamo garantire sempre un adeguato servizio in tutto il paese.
Non elenco qui tutte le applicazioni e servizi basati sulla banda ultralarga che quotidianamente usiamo, ma ricordo che proprio con la crisi Covid-19 abbiamo potuto sperimentare massicciamente sia il lavoro che la formazione a distanza. È una dimostrazione di quanto è importante quest'infrastruttura, anche per le regioni rurali e di montagna per permettere posti di lavoro decentralizzati, per l'economia in generale ma anche per ridurre i flussi di traffico pendolare e quindi il carico ambientale.
La Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni ha accolto la mozione con 15 voti contro 0 e 5 astensioni e invita il Parlamento a fare altrettanto.
Candinas Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Anlässlich der Sitzung unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 29. Juni wurde die vorliegende Motion eingereicht. Der Bundesrat wird darin beauftragt, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen.
Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung einen gewaltigen Schub gegeben. Innert wenigen Tagen wurde für sehr viele Menschen in diesem Land Homeoffice und für alle Kinder Homeschooling Realität. Während die Internetversorgung in den Städten ausreichend war, litten viele Familien und Firmen in ländlichen Regionen und Agglomerationen unter mangelnder Internetgeschwindigkeit.
Per Ende 2019 waren 3,9 Millionen oder 74 Prozent der Wohnungen und Geschäfte mit Ultrabreitband erschlossen. Von den anderen 26 Prozent und den betroffenen Regionen spricht kaum jemand. Es sind dies 1,4 Millionen Wohnungen und Geschäfte. Gerade für diese muss die Politik nach Meinung unserer Kommission sorgen, da hier vielfach ein Marktversagen herrscht und die Swisscom keine Anreize für Investitionen hat. Damit die Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesgegenden von den gleichen minimalen Grundvoraussetzungen profitieren können, muss die Grundversorgungsbestimmung laufend an die technischen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden. Die Fernmeldedienstverordnung sieht seit 1. Januar 2020 eine Grundversorgungsgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde vor. Dies entspricht den aktuellen technischen Möglichkeiten und der Nachfrage bei Weitem nicht mehr. Die Nachfrage nach Bandbreite verdoppelt sich in etwa alle zwanzig Monate. Die Datenvolumina steigen exponentiell. Die Datenmengen, die unser Netz heute in einer Woche verarbeitet, entsprechen der Menge, die wir vor neun Jahren in einem Jahr hatten.
Um den digitalen Graben zwischen städtischen und peripheren Regionen zu reduzieren, ist unsere Kommission der Meinung, dass umgehend gehandelt werden muss. Dies ist für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft elementar. Eine gute Versorgung mit Breitbanddiensten ist für die Standortattraktivität matchentscheidend und kann helfen, physische Distanzen zu überwinden und unabhängig vom Standort neue Geschäftsmodelle in den ländlichen Regionen und in Berggebieten zu entwickeln. So können dezentral Arbeitsplätze geschaffen und erhalten wie auch Pendlerströme reduziert werden. Wenn die Internetgeschwindigkeit jedoch nicht genügt, ist man auf verlorenem Posten. Darum ist die Erhöhung der flächendeckenden Mindestgeschwindigkeit auf 80 Megabit pro Sekunde mehr als berechtigt. Spätestens im Hinblick auf die Ausschreibung der nächsten Grundversorgungskonzession mit Beginn am 1. Januar 2023 muss nach Meinung unserer Kommission diese Anpassung vorgenommen werden.
Wenn der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, dass eine gute Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitband-Internet ein wichtiges Anliegen sei und er dies auch in der Strategie Digitale Schweiz betont habe, dann muss er auch einmal konkret werden und handeln. 10 Megabit pro Sekunde ist in der heutigen Zeit völlig ungenügend. Dies müsste der Bundesrat wirklich wissen. Auch mit den Kosten lässt sich immer argumentieren. Bereits bei meiner Motion für die Erhöhung auf 10 Megabit pro Sekunde wurden in diesem Rat Schreckensszenarien gezeichnet. Als die Motion von den Räten beschlossen wurde, sprach niemand mehr darüber.
Bei dieser Kommissionsmotion geht es um die Frage, ob für alle Menschen in diesem Land in der heutigen digitalisierten Welt eine einigermassen vernünftige Internetgeschwindigkeit sichergestellt werden soll oder nicht. Unsere Kommission will eine gute digitale Infrastruktur mit schnellem Internet für alle Menschen in diesem Land.
Darum beantragt Ihnen unsere Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dieser Kommissionsmotion zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Consiglio federale · Berna
Eine gute Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitband-Internet ist für den Bundesrat sehr wichtig. Das hat der Kommissionssprecher soeben ausgeführt. Daran halten wir fest. Wir haben das auch in unserer Strategie Digitale Schweiz vom 5. September 2018 bereits erwähnt. Wir werden das auch bei der Weiterentwicklung der Strategie erneut betonen. Die Schweiz verfügt im europäischen Vergleich über eine sehr gute Abdeckung mit Breitband-Internet. Trotz der bereits guten Ausgangslage forcieren die Marktteilnehmenden den wettbewerblichen Netzausbau weiter. Swisscom z. B. plant laut eigenen Angaben, bis Ende 2021 jede Schweizer Gemeinde mit neuster Glasfasertechnologie zu erreichen. Pro Jahr investiert Swisscom dabei rund 1,6 Milliarden Franken in den Netzausbau. Gleichzeitig bauen auch die Kabelnetzbetreiber und die Mobilfunkanbieter ihre Netze permanent aus. Das ist auch gut so, das ist wichtig für die Standortattraktivität unseres Landes und die damit verbundenen Investitionen.
Das Ziel der Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen ein Basisangebot an grundlegenden Fernmeldediensten zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in abgelegenen Gebieten, in denen eben der Wettbewerb lückenhaft ist, ein entsprechendes Basisangebot verfügbar ist. Der Bundesrat beobachtet die Situation. Er nimmt die entsprechenden Anpassungen vor. Der Kommissionssprecher hat es auch erwähnt: Der Bundesrat hat die Mindestübertragungsrate zuletzt per 1. Januar 2020 auf 10 Megabit pro Sekunde angehoben. Damit ist die Schweiz in Bezug auf die Grundversorgung bereits heute an der europäischen Spitze.
Ein flächendeckender Netzausbau mit einer Leistung von mindestens 80 Megabit pro Sekunde wäre sicher mehr als das, was wir unter einem Basisangebot verstehen. Ich muss Ihnen einfach auch die Zahl sagen - es ist kein Schreckensszenario, Herr Nationalrat Candinas, sondern einfach eine Realität -: Der Ausbau des Hochbreitbandnetzes würde schätzungsweise etwa 3,5 Milliarden Franken kosten. Diese Kosten müssen von allen Marktteilnehmenden getragen werden, das sieht das Gesetz so vor.
Als Letztes möchte ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Falls Sie diese Motion annehmen, ist eine Umsetzung auf den 1. Januar 2023 wirklich kaum realistisch. In einem solchen Fall müsste man prüfen, wie man die laufende Grundversorgungskonzession für eine gewisse Zeit, vielleicht bis Ende 2024, weitgehend unverändert lassen könnte. Das gäbe dem Bundesrat und den Räten dann die nötige Zeit, um geeignete Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um an den Orten eine allfällige Ergänzung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten bereitzustellen, an denen dies der Markt nicht bewerkstelligt.
So viel zur Information, falls Sie diese Motion annehmen, die Ihnen der Bundesrat allerdings zur Ablehnung empfiehlt.
Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 176 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00