19.3040
Attuazione delle raccomandazioni della valutazione della LAV. Migliorare la posizione delle vittime
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Wir haben uns in der Kommission für Rechtsfragen mit einem sehr ausführlichen Bericht zum Opferhilfegesetz auseinandergesetzt. Darin wurden Empfehlungen gemacht, im gesetzlichen Bereich die Rechte der Opfer zu stärken; es wurden Empfehlungen gemacht, im Soft-Law-Bereich Verbesserungen für die Opfer vorzunehmen, zum Beispiel mit Empfehlungen an die Kantone, Empfehlungen an die Opferhilfestellen oder auch Empfehlungen an die Kriseninterventionszentren, zum Beispiel bei der Polizei oder den kantonalen Behörden.
Wir haben diese Massnahmen diskutiert. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion sind zum Schluss gekommen, dass die Entschädigungen und Gutsprachen, die die Opfer erhalten, zu tief sind. Das gilt auch, wenn wir die Entwicklung anschauen: Sie sind nach der letzten Opferhilfegesetzrevision gesunken. Sie sind dem Leid und auch der lebenslangen Last, die die Opfer tragen müssen, nicht angemessen.
Aus diesem Grund haben wir diese Fraktionsmotion eingereicht. Es erscheint uns wichtig, hier angemessene Erhöhungen zu fordern und die Genugtuungs- und Entschädigungsansprüche der Opfer anzuheben. Das war eine klare Empfehlung des unabhängigen Expertenberichtes. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass den Behörden dieser Punkt zu wenig gewichtig war, um eine erneute Revision des Opferhilfegesetzes an die Hand zu nehmen. Wir finden trotzdem, dass es angezeigt ist, diese Anpassung zu machen.
Wir möchten auch die Regeln für die Berechnung der Kostenbeiträge für die längerfristige Hilfe überprüfen lassen; das ist auch sehr wichtig für die Unterstützung der Opfer von Gewalttaten und Verbrechen. Wir haben auch das Problem der Unterschiede zwischen opferhilferechtlicher und zivilrechtlicher Genugtuung gesehen und festgestellt, dass hier auch empfohlen wird, diese Unterschiede aufzuheben.
Wir von der sozialdemokratischen Fraktion bitten Sie, diese Motion anzunehmen, um Verbesserungen für die Opfer zu erreichen, und eine erneute Revision des Opferhilfegesetzes in Gang zu bringen; die Empfehlungen hierzu sind ganz klar.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Consiglio federale · San Gallo
Ich möchte Sie aus drei Gründen bitten, die Motion abzulehnen:
Erstens besteht beim Opferhilfegesetz kein akuter Reformbedarf. Zu diesem Schluss kamen die Kantone und das Bundesamt für Justiz Ende März 2016. Der Bund soll sich auf die Revision der Strafprozessordnung fokussieren und den Vollzug des Opferhilfegesetzes verbessern. Die Kommission für Rechtsfragen teilte diese Auffassung. Sie wissen, dass in der aktuellen Strafprozessordnungsrevision auch Bestimmungen zur Opferhilfe enthalten sind und die Opferhilfe auch punktuell verbessert wird.
Zweitens zielte die Totalrevision des Opferhilfegesetzes 2007 darauf ab, die Kosten der Kantone zu senken, insbesondere im Bereich der Genugtuung. Eine Stärkung bzw. Erhöhung der Genugtuungs- und Entschädigungsansprüche wäre dem diametral entgegengesetzt.
Drittens - Frau Wasserfallen hat es erwähnt - setzen die zuständigen Organe gewisse Forderungen der Motion bereits um. So erarbeitete beispielsweise die Schweizerische Opferhilfekonferenz Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Soforthilfe und zur Übernahme der Kosten für psychologische und rechtliche Hilfe Dritter. Das Bundesamt für Justiz überarbeitet zudem den Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz.
Aus diesen Gründen bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Votazione
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 111 Stimmen
(1 Enthaltung)