20.4043
Basel Ill final. Welche Folgen hat die Verschärfung der Hypothekarregulierung auf die bereits heute tiefe Wohneigentumsquote?
Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, erster Vizepräsident): Die Interpellantin ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Häberli-Koller Brigitte · 2VP-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe diese Interpellation eingereicht, weil ich mir ernsthafte Sorgen mache - Sorgen, dass hier eine neue Regelung für den Hypothekarmarkt eingeführt wird, die wenig zusätzliche Sicherheit bringt, gleichzeitig aber viele Folgeprobleme, eine Regulierung, die sich an angelsächsischen Verhältnissen orientiert und nicht recht auf den Schweizer Hypothekarmarkt passt, eine Regulierung, die hohe Kosten verursacht und damit in die Preisstrukturen und den Wettbewerb eingreift und die im Endeffekt die heute schon hohen regulatorischen Hürden für den Erwerb von Wohneigentum weiter verschärft.
Die Antworten des Bundesrates in seiner Stellungnahme haben diese Sorgen leider mehr bestätigt, als dass sie sie ausgeräumt hätten. Er sieht offenbar keinerlei Probleme und sagt, dass Basel III final bei selbstgenutzten Wohnliegenschaften zu keiner Verschärfung der Eigenmittelunterlegung führt. Sie werden nur risikosensitiver. Ja, was heisst "risikosensitiver"?
Das neue Basler Regulierungspaket hat seinen Ursprung in der Subprime-Krise der USA. Damals wurden Kredite, wir wissen es, an nicht zahlungsfähige Schuldner vergeben und danach verbrieft. Die Folgen waren massive Verluste auf Hypothekarforderungen in vielen Ländern, aber nicht so in der Schweiz. Der Schweizer Bankenplatz musste auf seinen Hypothekarforderungen keine solchen Verluste verbuchen. Die letzten grossen Verluste in der Schweiz gab es in den Neunzigerjahren, als das Hypothekargeschäft und die Regulierung noch ganz anders aussahen. Es kann also nicht unterstellt werden, dass die Schweizer Banken bei ihrer Kreditprüfung unsorgfältig mit ihren Risiken umgehen und einfach sorglos Hypotheken vergeben. Damit ist auch eine Verschärfung der Regulierung unter den Schweizer Gegebenheiten nicht gerechtfertigt.
Trotzdem will der Bundesrat die Regulierungsschraube weiter anziehen. Mit der Einführung von neuen fixen Vorgaben zur Tragbarkeit wird keinerlei Risikosensitivität erreicht, vielmehr wird die Hypothekarvergabe zum Sein- oder eben dann Nichtsein-Geschäft. Die besonderen Lebensumstände können nicht mehr berücksichtigt werden. Ebenso sollen bewährte Sicherheiten der zweiten und der dritten Säule nicht mehr angerechnet werden können. Stattdessen wird die Beurteilung der Kreditfähigkeit auf eine simple Kennzahl reduziert.
Hauptbetroffene wären somit Ersterwerber, d. h. gerade oftmals junge Familien. Für diese wird es in Zukunft noch schwerer - es ist heute schon nicht einfach -, ein Eigenheim zu kaufen. Aber auch Rentner und Rentnerinnen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und ihre zweite Hypothek schon längstens zurückgeführt haben, werden von dieser Regulierung betroffen sein.
Ich frage deshalb den Bundesrat: Ist sich der Bundesrat dieses Zusammenhangs und der Folgen bewusst? Plant der Bundesrat eine Kompensation der aufgezählten negativen Folgen für z. B. eben gerade diese jungen Familien oder für die Rentnerin, den Rentner mit lediglich noch einer ersten Hypothek? Ich danke für die Beantwortung meiner zusätzlichen Fragen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gerne gebe auch ich eine kurze Stellungnahme ab zum Thema Swiss Finish oder Swiss Overkill, wie man das Vorpreschen des Bundesrates gegenüber dem Ausland auch bezeichnen könnte. Denn der Bundesrat räumt ja in seiner Stellungnahme zur Interpellation selbst ein, dass die Umsetzung dieses Basler Regulierungspaketes im Ausland noch weitgehend unklar ist. Nun sind trotzdem erhebliche Eingriffe geplant, die im Hypothekarbereich sogar noch deutlich über die Basler Empfehlungen hinausgehen sollen. Das irritiert doch mindestens ein wenig. Denn die Schweiz hat bereits heute einen auch im internationalen Vergleich streng regulierten Hypothekarmarkt. Ich weise Sie an dieser Stelle auch auf die geltenden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen der Banken hin. Dass auch andere Hypotheken vergeben, ohne die gleichen Auflagen erfüllen zu müssen, sei nur am Rande erwähnt. Die Banken erhalten strenge Vorschriften zu den Mindesteigenmitteln von Kreditnehmern und im Vergleich zum Ausland strenge Amortisationsbestimmungen.
Die hiesigen Banken sind, wie Frau Häberli-Koller ausgeführt hat, sehr stabil. Das räumt auch die Nationalbank ein. Man hat die Lehren aus der Immobilienkrise der 1990er-Jahre zweifellos gezogen. Deshalb haben die Schweizer Banken die letzten Krisen auch ohne grössere Verluste überstanden. Das muss hier einmal klar gesagt werden. Ich erwähne das und lege damit auch meine Interessenbindung offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident einer kleinen, unabhängigen Bank, die ebenfalls im Hypothekargeschäft tätig ist. Es ist nun wirklich ein Ärgernis, wie man die Auflagen hierzulande ins Unermessliche steigert. Dabei haben die Banken gar kein Problem. Sie sind für ihre Risiken verantwortlich. Das gehört zur Geschäftstätigkeit in einem freien Markt - aber im Rahmen der superstrengen Schweizer Regulierungen, die bereits heute gelten.
Nun meine Frage: Warum prescht der Bundesrat hier, bevor überhaupt klar ist, ob und wie andere Länder das Basel-III-Regime umsetzen, derart mit einem unnötigen Swiss Finish vor?
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe keine Interessenbindung. Aber ich war vor fast zwanzig Jahren mal Präsident einer Raiffeisenbank. Deshalb verfolge ich diese Geschäfte immer mit Interesse. Ich habe auch die Antwort des Bundesrates auf die Fragen von Kollegin Häberli-Koller gelesen. Die Frage der Gleichbehandlung oder der Wettbewerbsneutralität beschäftigt mich schon auch. Sie wurde schon von Kollegin Häberli-Koller aufgeworfen. Ich habe Zweifel, ob dieser Aspekt so unproblematisch ist, wie es der Bundesrat darstellt. Er sagte, es werde festgehalten, dass riskante Kredite mit mehr Eigenmitteln unterlegt sein müssten.
Fakt ist natürlich, wie Kollege Germann schon gesagt hat, dass Banken heute schon sehr streng reguliert sind, viel strenger als sogenannte Nichtbanken im Markt. Pensionskassen, Fintech-Unternehmen und weitere bieten Hypotheken an. Die Banken haben aufgrund dieser Regulierung noch mehr Kosten zu tragen. Schon das allein bevorteilt eigentlich die Nichtbanken im Markt. Mit der Basler Regulierung wird diese Ungleichbehandlung noch grösser. Es erstaunt deshalb, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass es keine Auswirkung auf den Wettbewerb habe, wenn man hier die Schraube anziehe.
Wenn ein Eigenheimkäufer oder eine Eigenheimkäuferin mit knapper Tragbarkeit bei der Bank nur einen teureren Kredit oder gar keinen Kredit erhält, dann liegt für diesen Interessenten die Versuchung nahe, zu alternativen Anbietern zu gehen, die nicht Basel III unterstellt sind. Das können Pensionskassen oder was auch immer sein. Dadurch gehen natürlich ausgerechnet die riskanteren Kredite in weniger regulierte Sektoren. Das wird zu neuen Risiken führen und dürfte kaum im Interesse der Stabilität des Finanzplatzes sein. Vielleicht erreicht man gerade das Gegenteil von dem, was man mit der Verschärfung der Bedingungen oder dem sogenannten Swiss Finish, wie es Kollege Germann gesagt hat, erreichen will.
Wie will der Bundesrat verhindern, dass ausgerechnet diese riskanteren Kredite in unregulierte Sektoren abfliessen? Werden die möglichen Folgen auf den Wettbewerb zwischen Banken und anderen Anbietern in die erwähnten Regulierungsfolgenabschätzungen einbezogen und analysiert? Ich danke Ihnen, dass Sie auch diese Fragen noch berücksichtigen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Frage dreht sich ja letztendlich um das Wohneigentum. Kann man das fördern, beziehungsweise wird das durch Basel III und die Umsetzung beeinträchtigt?
Diese Frage hat natürlich verschiedene Aspekte. Es ist nicht nur die Unterlegung mit Eigenkapital der Banken, sondern es ist die Preissteigerung, es ist der Landpreis, es ist die Teuerung beim Bauen; es ist auch der Trend, aufs Land zu ziehen, den wir zurzeit eher wieder feststellen. Das sind wahrscheinlich die entscheidenden Faktoren dafür, dass Wohneigentum grundsätzlich teurer wird und für Familien schwieriger zu erwerben ist als in der Vergangenheit. Diese Teuerung dürfte wohl der Hauptfaktor sein.
Unseres Erachtens ändert sich die Unterlegung mit Eigenkapital der Banken aufgrund des Wohneigentums nicht. Basel III ist ja ein Instrument, mit dem die Banken nach risikobasierten Anforderungen beurteilt werden. Wir haben 2018/2019 mit der Umsetzung begonnen, weil es damals danach aussah, dass das international sehr rasch umgesetzt werden könnte. Inzwischen verzögert sich das, und wir haben eigentlich bereits beschlossen, dass die Schweiz Basel III nicht vor unseren wichtigsten Konkurrenzplätzen umsetzen wird. Es geht nämlich letztlich um das Verhältnis Bank-Staat, und wir haben nicht vor, für unsere Banken zusätzliche Auflagen zu erlassen, bevor dies die vergleichbaren Konkurrenzplätze auch tun.
Wir haben aber früh mit dieser Diskussion begonnen. Vielleicht gehört es etwas zur schweizerischen Mentalität, dass man im vorauseilenden Gehorsam dann beginnt, das umzusetzen. Aber wir haben noch nichts in Kraft gesetzt und werden damit auch zuwarten, das haben wir jeweils gesagt. Allerdings haben wir die Diskussionen bereits 2019, also vor mehr als einem Jahr, abgeschlossen, weil man damals glaubte, das würde rasch kommen, und weil wir uns dann international einigermassen konform verhalten möchten.
Insgesamt gehen wir davon aus, dass selbstgenutztes Wohneigentum zu keiner verschärften Auflage führt. Hingegen beurteilen wir durchaus im Immobilienmarkt gewisse Liegenschaften als gefährdeter, als wir das vielleicht noch vor einem Jahr gemacht hätten. Beim Bund, um nur dieses Beispiel zu nennen, haben wir die Büroräumlichkeiten. Aufgrund des Homeoffice erarbeiten wir jetzt ein neues Unterbringungskonzept und gehen noch von höchstens 80 Prozent Arbeitsplätzen für unsere Leute aus, weil diese zum Teil zuhause arbeiten oder in den Ferien sind. Das Gleiche stellen wir bei anderen Grossunternehmen fest. Die Zahl der Büroarbeitsplätze, die man baut, geht zurück. Das wird in nächster Zeit zu einem Überangebot von Büroräumlichkeiten führen, und damit steigt natürlich das Risiko für die Kreditgeber, also für die Hypothekargeber.
Etwas, das uns ebenfalls Sorgen bereitet, sind die Auswirkungen des Online-Handels auf die Bekleidungsgeschäfte und auf alles, was Sie online kaufen können. In der Schweiz werden zurzeit täglich etwa 10 Millionen Pakete durch die Post zugestellt. Dann dürften in Zukunft auch Verkaufsflächen in städtischen Agglomerationen frei werden, denn die Leute gehen ganz offensichtlich weniger ins Geschäft, sondern kaufen online. Das verändert natürlich die Immobilienlandschaft und verschärft die Immobilienrisiken schon.
Einerseits sind es Büroarbeitsplätze - das wird heute schon sichtbar, auch der Bund hat Projekte gestoppt. Andererseits sind es grossräumige Verkaufsflächen, wo sich die Situation infolge von Homeoffice bzw. Online-Handel rasch verändert. Das Risiko im Immobilienbereich wird also für die Banken in den nächsten Monaten und Jahren tendenziell steigen. Das werden wir bei diesen Fragen, die Sie hier stellen, beachten müssen. Hingegen gehen wir davon aus, dass in Bezug auf die Eigenmittelanforderung bei selbstgenutztem Wohneigentum keine Veränderung stattfindet: Das möchten wir so belassen.
Nach den Büroräumlichkeiten und den Verkaufsflächen stellt sich dann die gleiche Frage auch für die vermieteten Wohnungen als drittes Element. Hier gibt es je nach Region Unterschiede, weil immer noch relativ viel gebaut wird, aber oft an Orten, wo die Leute nicht unbedingt wohnen wollen - jedenfalls haben wir oft dieses Gefühl. Der Immobilienmarkt der vermieteten Wohnungen wächst also ebenfalls.
Wir werden das Ganze im Auge behalten. Was ich sagen kann: Wir werden Basel III nicht in Kraft setzen, bevor die wichtigsten Konkurrenzplätze das entsprechend machen. Wir werden auch die Voraussetzungen, die wir 2018 und 2019 geprüft haben, noch diskutieren müssen, bevor wir das in Kraft setzen.
Die Risiken im Immobilienbereich nehmen tendenziell zu. Wir sind zwar in der Schweiz immer noch auf einer guten Seite, und wir werden den Bereich selbstgenutztes Wohneigentum auch besonders behandeln, so, wie Sie das in Ihrer Interpellation sagen. Aber es ist ein Bereich, den wir in den nächsten Monaten und Jahren sorgfältig beobachten müssen.