20.084
Legge COVID-19. Modifica
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Härtefälle, Sport, Arbeitslosenversicherung, Ordnungsbussen)
Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Cas de rigueur, sport, assurance-chômage, amendes d'ordre)
Ziff. I Art. 11 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Fivaz Fabien, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
... insgesamt höchstens 200 Millionen Franken ...
Antrag der Minderheit II
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Tuena)
Unverändert
Ch. I art. 11 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Fivaz Fabien, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
... total de 200 millions de francs ...
Proposition de la minorité II
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Tuena)
Inchangé
Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich muss jetzt ein bisschen improvisieren, so wie wir heute Morgen in der Kommission auch etwas improvisieren mussten. Es gibt in der Härtefalllösung zwei Bereiche, die meiner Meinung nach höchst unbefriedigend sind:
Das Erste ist: Wer hat Zugang? Was gilt? Was ist die Definition eines Härtefalls? Die bisherige Regelung ist so, dass man einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent haben muss. Daneben wird die Kapitalsituation der Firma genauer angeschaut. Wenn es nach dem Nationalrat geht, werden auch die Fixkosten berücksichtigt, namentlich die ungedeckten Fixkosten. Jetzt hat der Ständerat aber gesagt, das sei zu kompliziert; Fixkosten seien eine schwierige Sache, das könne man nicht überprüfen.
Das Zweite ist: Es sei nicht klar, was gemeint ist. Ist man, wenn man hohe ungedeckte Fixkosten hat, trotzdem ein Härtefall, auch wenn man einen Umsatzrückgang von nicht ganz 40 Prozent zu verzeichnen hat?
Wir wissen alle hier drin, dass die KMU und Gewerbe nicht alle gleich sind. Die einen haben ganz hohe Fixkosten. Nehmen wir ein Car-Unternehmen, das Leasinggebühren zu bezahlen hat. Ein Car kostet 1 bis 3 Millionen Franken. Das bezahlt man über Leasinggebühren. Oder nehmen wir einen Tontechniker, der eine Tonanlage hat, für die er pro Jahr fix 30 000 bis 40 000 Franken alleine an Leasinggebühren bezahlt. Hingegen kann z. B. ein Reisebüro, zumindest theoretisch, vom Küchentisch aus weiterarbeiten. Es hat vor allem Personalkosten zu tragen. Dieser unterschiedlichen Struktur der Wirtschaft müssen wir - das ist unsere Pflicht - Rechnung tragen.
Ich habe versucht, jetzt quasi ein Konzept zu machen, um dem Ständerat auch bezüglich der Vollzugsprobleme, die es geben könnte, ein bisschen entgegenzukommen. Ich habe aufgelistet, was diese Fixkosten sein könnten - die sind nämlich eindeutig nachzuweisen. Dies erfolgt mit dem Ziel, dass die Kantone nachher eine einfache Liste, ein einfaches Formular machen können. Dann können die KMU darauf eintragen: Das ist meine Miete, das sind meine Leasingkosten, das sind meine Versicherungskosten, das sind meine Hypothekar- und Kapitalkosten. Ich habe hier alles aufgelistet. Das sind Fixkostenelemente, die wahnsinnig ins Gewicht fallen und die alle durch Verträge belegt sind. Es sind nicht irgendwelche allozierten Kosten, Overhead-Kosten - von solchen Sachen reden wir eben gerade nicht. Es sind alles Sachen, zu denen es klare Verträge gibt, die man ans Formular anhängen kann, und gut ist: Es gibt für die Kantone keinen grossen Prüfaufwand, aber macht, dass die Leute, die wirklich ein Härtefall sind, auch als Härtefall angesehen werden. Ich bitte Sie also wirklich: Wenn wir hier eine Wirkung erzielen wollen, wenn wir Konkurse vermeiden wollen - und das ist doch unser gemeinsames Ziel -, dann müssen wir die Berechtigung der Härtefälle berücksichtigen.
Ich bitte Sie hier bei der Frage, wer berechtigt ist, meinen Minderheitsanträgen zu folgen. Dann kann der Ständerat das noch einmal anschauen und eventuell vielleicht sogar Anpassungen machen. Wir müssen das noch einmal anschauen, sonst fallen alle, die hohe Fixkosten haben, einfach durch die Maschen, und wir helfen am Ende nicht denen oder unterstützen nicht die, die es wirklich nötig haben. Dann bliebe das Ganze ein wirkungsloses Bürokratiemonster.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Frau Badran hat jetzt bereits ihre Minderheitsanträge zu Artikel 12 begründet. Für die Begründung der Minderheitsanträge zu Artikel 11 Absatz 2 erteile ich zuerst Herrn Aeschi und anschliessend Herrn Fivaz das Wort.
Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich habe eben erfahren, dass ich nur zum Minderheitsantrag II auf Seite 2 der Fahne sprechen soll und dass wir hier eine über mehrere Beratungen dauernde Debatte durchführen.
Bei Artikel 11 Absatz 2 geht es um die Massnahmen im Kulturbereich. Meine Minderheit beantragt Ihnen, hier bei der bestehenden Gesetzesgrundlage zu bleiben, so wie sie der National- und der Ständerat erst Ende September verabschiedet haben.
Worum geht es? Sie sehen, mit Absatz 2 werden Kulturunternehmen gemäss geltendem Recht vom September finanziell unterstützt. Gemäss dem neuen Beschluss des Ständerates sollen jetzt zusätzlich auch Kulturschaffende unterstützt werden.
Wahrscheinlich haben Sie alle den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle gelesen, die die Ausschüttungen von März, April und Mai dieses Jahres genauer analysiert hat. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat festgestellt, dass viele Kulturschaffende mehr Geld erhalten haben, als der effektive Schaden war. Sie sehen, die Auszahlung an Kulturschaffende bringt die Problematik mit sich, dass gewisse Kulturschaffende mit der finanziellen Unterstützung des Bundes besser fahren, als sie zuvor, als es noch keine Unterstützungsmassnahmen gegeben hat, gefahren sind. Bei Kulturunternehmen ist es einfacher zu kontrollieren, denn ein Kulturunternehmen hat eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung. Da kann man besser kontrollieren, dass nicht mehr ausbezahlt wird, als in den letzten Jahren überhaupt in dieses Unternehmen geflossen ist.
Ich bitte Sie, hier entsprechend beim geltenden Recht zu bleiben und die Kulturschaffenden nicht auch noch zusätzlich separat aufzunehmen.
Fivaz Fabien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
La culture est un domaine important. Selon l'Office fédéral de la statistique, en 2018, 312 000 personnes étaient actives dans ce domaine. Cela représente 10 pour cent des entreprises suisses. Elles génèrent une valeur ajoutée de 15 milliards de francs, soit 2,1 pour cent du PIB chaque année. Mais la situation sociale des travailleuses et travailleurs de la culture est difficile. Il y a beaucoup d'indépendants et d'indépendantes, beaucoup de personnes cumulant les boulots et bénéficiant de contrats à durée déterminée. La pandémie a mis en évidence la fragilité de ce secteur.
L'extension aux acteurs culturels des mesures prévues pour les entreprises culturelles est donc une nécessité. Les restrictions imposées dans toute la Suisse par le Conseil fédéral la semaine dernière, en vigueur dans les cantons romands depuis plus d'un mois et demi, empêchent la tenue de manifestations culturelles. Et même avant, la limitation à 50 personnes ne permettait pas vraiment de faire de la culture. M. le conseiller fédéral Maurer l'a joliment dit hier au Conseil des Etats: "Die Kultur ist eigentlich bis Mitte Januar oder später schlichtweg tot." So hat er es gesagt.
Il est important d'avoir élargi le cercle des bénéficiaires en ajoutant les acteurs culturels aux entreprises culturelles, d'avoir élargi l'accès aux aides culturelles avec 100 pour cent d'indemnisation, avec une durée plus longue - cette année on a un recul sur six mois, la prochaine ordonnance porte sur quatorze mois - et avec une augmentation des plafonds. C'est étonnant dans ce cadre-là de ne pas avoir augmenté les montants. Le Conseil fédéral le concède, il est très difficile d'articuler des montants pour 2021. Cela devrait suffire. Malheureusement, comme c'est inscrit dans la loi, il nous faudra la modifier pour les augmenter si ce n'est pas le cas.
La question est donc de savoir si ces 100 millions de francs vont suffire, et jusqu'à quand. Sur les six derniers mois, le total des demandes a porté sur environ 550 millions francs, dont potentiellement 275 millions à charge de la Confédération. Si, sur cette somme, la Confédération n'a distribué que 80 millions de francs, c'est que les acteurs et entreprises culturels avaient des réserves. Ils avaient des contrats et bénéficiaient de subventions, par exemple des loteries. Ce n'est plus le cas. C'est aussi que les règles étaient très restrictives. Le canton de Neuchâtel avait prévu de distribuer 9 millions de francs, il n'a même pas réussi à en distribuer 2 millions. Cette critique a été entendue, et les cantons s'attendent à une hausse des demandes. Je vous propose donc de porter le montant à 200 millions de francs. Je rappelle que ce n'est qu'un plafond de dépenses et que les sommes réellement engagées dépendront des demandes déposées.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die SVP-Fraktion verzichtet auf ein Votum.
Bendahan Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
J'aimerais juste rappeler à cette assemblée le pouvoir de la culture, l'importance de la culture dans une société comme la nôtre, la capacité de la culture à créer de la valeur pour la population et à la démultiplier pour chacune et chacun, avec, d'ailleurs, un coût écologique et financier moindre en général. Mais cela se fait toujours à un prix: cela se fait au prix du sacrifice que les acteurs culturels doivent faire et de leur vie souvent difficile. Même sans crise du Covid, leur situation est compliquée; leurs conditions travail, dures; leurs contrats, précaires; et les incertitudes, nombreuses, comme pour beaucoup d'autres secteurs qui souffrent de cette crise. Avec la crise du Covid, la précarité qui existait déjà pour le secteur culturel s'est empirée, alors que la culture est fondamentale pour notre société, notre pays et notre avenir.
Je vous invite donc à faire deux choses. D'abord, je vous invite à soutenir la minorité I (Fivaz Fabien), qui propose de porter à 200 millions de francs plutôt que 100 millions le montant du soutien à la culture. C'est un strict minimum quand on le compare aux aides apportées à d'autres secteurs. Ce n'est pas une question de jouer un secteur contre un autre, mais de montrer dans quelle proportion nous voulons aider la culture par rapport aux moyens que nous avons dans ce pays. Il est fondamental de faire cet investissement et de dire que, parce que nous croyons en l'avenir, à ce que nous apporte la culture, il est nécessaire de mettre au moins 200 millions de francs l'année prochaine pour le soutien à ce domaine. Je tiens à le préciser, ces soutiens sont faits sous forme de contrats de prestation, comme écrit par le Conseil fédéral.
Je vous invite aussi à rejeter la minorité II (Aeschi Thomas), qui souhaite ne pas soutenir les acteurs culturels, mais seulement les entreprises. Sur ce point, le Conseil fédéral a eu raison de dire qu'il fallait une proposition qui soutienne les acteurs et les entreprises culturelles. Ainsi, toute personne active dans ce domaine économique et social fondamental doit être soutenue.
J'aimerais juste vous rappeler que les personnes qui sont concernées par des contrats culturels n'ont, aujourd'hui, pas d'aide spéciale, par exemple par rapport à leur droit aux indemnités chômage. Il est donc fondamental que ces personnes puissent avoir une activité. Imaginez la catastrophe si des acteurs qui ont apporté tellement de richesses à notre pays se retrouvent à devoir demander l'aide sociale, parce qu'ils n'ont pas droit aux prestations chômage et parce qu'ils n'ont pas de soutien pour faire leur activité! Personne ne souhaiterait être dans cette situation. 200 millions de francs pour la culture, ce n'est pas grand-chose par rapport aux moyens dont nous disposons dans ce pays, mais c'est énorme par rapport à la richesse qu'apporte ce secteur, par rapport à ce qu'apportent les intermittents du spectacle et les entreprises gravitant autour du secteur culturel.
On le voit aussi d'ailleurs, la culture n'a pas disparu pendant la crise du Covid. Beaucoup de personnes qui se sont retrouvées confinées ont ressenti le besoin d'avoir plus de culture, de regarder des séries télévisées, de regarder des choses en ligne, de jouer à des jeux vidéo, et j'en passe. Le secteur culturel s'est développé. Mais toutes les personnes dont l'activité culturelle n'a pas pu se faire, parce qu'elle est en présentiel ou limitée par les restrictions, se sont retrouvées dans des situations impossibles, alors qu'elles aussi contribuent à ce foisonnement et que nous en avons besoin.
Parce que nous avons besoin de la culture, soutenez la minorité I (Fivaz Fabien), acceptez les 200 millions de francs d'aide pour la culture et refusez la minorité II (Aeschi Thomas), qui souhaite supprimer les aides pour les acteurs de la culture. Ensemble, nous pouvons faire quelque chose pour l'avenir de notre pays; cela ne coûte pas beaucoup, mais cela rapporte énormément.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mitte-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission.
Rytz Regula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Wir überarbeiten heute wieder ein Gesetz, das wir zu Beginn der Session schon beraten haben. Das zeigt die unglaubliche Dynamik der heutigen Situation. Ich erlaube mir deshalb, im Rahmen dieser Differenzbereinigungen noch ein paar grundsätzliche Themen anzusprechen. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns nicht zum letzten Mal über dieses Covid-19-Gesetz und andere Gesetze beugen werden, die in dieser Krise nötig sind, um die Bevölkerung und die Wirtschaft durch diese schwierige Situation zu bringen.
Sie wissen es, die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Das hat Bundesrat Alain Berset gestern in der Fragestunde gesagt. Die Fallzahlen steigen weiter an, die Spitäler sind am Anschlag, und das Gesundheitspersonal schlägt Alarm. Wir alle müssen handeln und versuchen, die Ansteckungskette so rasch als möglich zu unterbrechen.
Ich möchte hier an dieser Stelle sagen, dass die Fraktion der Grünen den Bundesrat und die Kantone ausdrücklich unterstützt, die im Moment eine Verschärfung der Schutzkonzepte prüfen und hoffentlich so rasch als möglich auch in Kraft setzen werden, denn es bringt überhaupt nichts zuzuwarten. Die Situation wird schlimmer, je länger wir warten. Wir müssen jetzt entschlossen handeln.
Es ist uns allerdings bewusst, und es ist wirklich allen bewusst, dass diese Einschränkungen, mögliche Lockdowns, die jetzt vorbereitet werden, gerade für die Unternehmungen in der Kultur- und Eventbranche, im Tourismus und in der Gastronomie, im Schaustellergewerbe wie auch für Sport- und Freizeiteinrichtungen eine enorme neue Belastung darstellen. Seit zehn Monaten versuchen sie zu überleben. Viele Reserven und vor allem viel Optimismus sind aufgebraucht. Es ist deshalb höchste Zeit, dass wir jetzt die Voraussetzungen schaffen, um die Umsatzverluste von betroffenen KMU und Selbstständigen fair zu entschädigen. Wenn ich fair sage, dann meine ich auch fair. Ich meine nicht 10 Prozent A-Fonds-perdu-Beiträge für ungedeckte Fixkosten von einem Jahr, das bringt einfach nichts. Da müssen wir korrigieren. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir heute noch einmal einen Antrag der Minderheit I (Badran Jacqueline) auf dem Tisch haben, der es uns ermöglicht, hier eine Verbesserung anzubringen.
Wir Grünen haben schon verschiedentlich versucht, hier Verbesserungen durchzuführen. Der Bundesrat hat alles abgelehnt. Auch Sie als Nationalrat haben oft auf die Bremse gedrückt. Interessant ist jetzt, dass der Bundesrat heute selbst Vorschläge in das Gesetz eingebracht hat, die wir von der grünen Fraktion dem Bundesrat vor zwei Wochen bereits vorgeschlagen haben. Offensichtlich hat die Dynamik und die Veränderung der Situation doch dazu geführt, dass wir heute das Gesetz verbessern können. Da sind wir sehr froh.
Wir unterstützen alle neuen Vorschläge des Bundesrates, insbesondere auch jene zur Aufhebung der sehr starren Regeln im Covid-19-Gesetz. Sie werden zum Beispiel dann dienlich sein, wenn es nötig ist, eine Branchenunterstützung zu leisten. Was wir heute aber tun müssen - und da möchte ich Sie dringend bitten, den Antrag der Minderheit I (Badran Jacqueline) zu Artikel 12 und den Antrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) zu Artikel 11 zu unterstützen -, ist, dieses Gesetz so zu machen, dass es bis März überleben kann. Wir haben es jetzt alle paar Tage wieder angepasst. Das können wir noch bis am Freitag dieser Woche tun. Dann ist die Wintersession zu Ende. Wir haben das heute Morgen schon in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben diskutiert. Weitere Anpassungen könnten nur gemacht werden, wenn entweder im Januar eine Sondersession bzw. eine ausserordentliche Session einberufen würde oder wenn der Bundesrat wieder zum Notrecht zurückkehrt. Das wollen wir beides verhindern. Das heisst, wir müssen das Gesetz jetzt so anpassen, dass es langfristig überlebt.
Das bedeutet: Ich möchte Sie dringend darum bitten, auf der einen Seite den Antrag der Minderheit I (Badran Jacqueline) zu unterstützen, um diese Härtefallregelung zu verbessern und um die Fixkosten besser zu berücksichtigen, und auf der anderen Seite bei der Kultur nachzubessern. 80 Prozent des Kulturprogrammes sind bereits ausgeschöpft. Wenn wir nun das Kulturunterstützungsprogramm von den Kulturagenturen auf die Kulturschaffenden erweitern, dann müssen wir den Betrag verdoppeln, damit es bis im März reicht, wenn die Kulturinstitutionen weiterhin nicht arbeiten können.
Ich bitte Sie deshalb, die beiden erwähnten Minderheiten zu unterstützen. Den Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas) lehnen wir ab.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo liberale radicale
Ich erspare Ihnen, noch einmal Grundsatzbemerkungen dazu zu machen, wie einschränkend die Lage ist; das wissen wir jetzt alles. Wir hatten in der Eintretensdebatte Gelegenheit, dies zu diskutieren. Ich gehe gleich auf die diversen Minderheiten ein. Das heisst zusammenfassend: Ich werde nachher nicht mehr sprechen.
Zu Artikel 11, "Massnahmen im Kulturbereich": Wir folgen hier dem neuen Antrag des Bundesrates und somit der Mehrheit. Es erfolgt hier keine Ausweitung des Zahlungsrahmens von 100 Millionen Franken, sondern es wird eine Ausweitung der Anspruchsgruppen geben, und das können wir unterstützen.
In Artikel 12 geht es um die Härtefälle. Das ist die Pièce de Résistance. Hier werden wir bei Absatz 1bis der Mehrheit folgen. Die neuen Anträge des Bundesrates, das heisst die Aufstockung um 1,5 Milliarden Franken, werden wir ebenfalls unterstützen. Es ist hier auch wichtig, dass der Bundesrat in Absatz 5 eine Formulierung gefunden hat, welche die Anspruchsvoraussetzungen für die Unternehmen lockern kann. Die Minderheit Badran Jacqueline schränkt unseres Erachtens in Absatz 3 die Formulierung des Bundesrates zu stark ein. Die Minderheit Aeschi Thomas möchte die Lockerung in Absatz 5 gar nicht drin haben, und deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag Aeschi Thomas ab. Es geht vor allem darum, dass somit zum Beispiel das Kriterium der 40-prozentigen Umsatzeinbusse gelockert werden kann. So können zum Beispiel auch Unternehmungen, die sich bis jetzt durch Innovation und Einfallsreichtum über Wasser gehalten haben, ein Härtefallgesuch stellen, wenn deren Reserven jetzt aufgebraucht sind, sie aber zum Beispiel nur eine Umsatzeinbusse von 38 Prozent erreichen. Diese Flexibilität wollen wir formuliert haben. Das hat sich in der Praxis meistens bei der Gastronomie gezeigt. Wir unterstützen hier die Mehrheit, weil wir der Auffassung sind, dass die von der Minderheit aufgeführten Kriterien bereits wieder zu einschränkend sind. Sonst folgen wir hier in Artikel 12 jeweils der Mehrheit.
Bei Artikel 17 geht es um die Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit. Hier werden wir es ebenfalls unterstützen, dass die tieferen Einkommen besser entschädigt werden können. Sonst werden wir überall der Mehrheit folgen.
Bei Artikel 15 kann ich Ihnen allerdings kein Stimmungsbild der FDP-Liberalen Fraktion abgeben. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion dort entweder gespalten ist oder der Minderheit folgt.
Grossen Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo verde liberale
Wir hatten ja letzte Woche die Differenzen eigentlich ausgeräumt. Der Bundesrat hat aber Ende letzter Woche nochmals einschneidende Covid-Massnahmen beschlossen und rechtzeitig auch ein Rückkommen auf bereits beratene Artikel in der WAK-S beantragt. Wir begrüssen dieses Rückkommen und die nun in der Zwischenzeit vom Ständerat beschlossenen Anpassungen im Grundsatz. Es gibt in dieser letzten Runde noch sehr viele neue Anträge und damit auch Differenzen, auf welche ich hier mit dem ersten Punkt einmal eingehe.
In Artikel 11 geht es um die Kulturbranche. Der Bundesrat beantragt, neben den Kulturunternehmen auch die Kulturschaffenden in diesem Artikel zu erfassen. Das ist aus unserer Sicht sinnvoll und hilft den betroffenen Kulturschaffenden in dieser schweren Situation wirklich. Wir unterstützen das.
Bitte lehnen Sie deshalb den Minderheitsantrag II (Aeschi Thomas) dazu ab. Es ist sicherlich ein komplett verfehlter Zeitpunkt, um die Kulturbranche gegen den Antrag des Bundesrates ohne angemessene Unterstützung noch weiter in die Krise zu stürzen.
Eine kurzfristige Verdoppelung der Unterstützung auf 200 Millionen Franken, wie es die Minderheit I (Fivaz Fabien) will, lehnen wir aber zum heutigen Zeitpunkt ab. Die Erfahrungen aus dem vergangenen halben Jahr haben gezeigt, dass die vorgesehenen 100 Millionen ausreichen sollten. Sollte sich die Situation verschärfen oder verlängern, haben wir im Frühling nochmals die Möglichkeit, aufzustocken und auf diesen Entscheid zurückzukommen.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Wir sind ja in einem dynamischen Prozess, es wurde gesagt. Der Bundesrat versucht immer, die drei Säulen im Gleichgewicht zu halten. Das ist erstens die Gesundheit, das sind zweitens die wirtschaftlichen Auswirkungen, und das sind drittens die Auswirkungen auf die Gesellschaft. Das sind drei Elemente, die in einem gewissen Gleichgewicht stehen müssen und die sozusagen miteinander in einem Dialog stehen. Das führt dazu, dass wir die heutige Situation so beurteilen. Aber wir haben nicht den Anspruch, dass wir wissen, was in einem halben Jahr passiert. Das heisst, wir müssen genügend flexibel sein. Da bitte ich auch Sie, dann allenfalls wieder auf das Geschäft einzutreten, die Lage neu zu analysieren und neue Massnahmen zu treffen, sofern sie notwendig sind.
In diesem Artikel 11 geht es um die Kultur. Der Bundesrat beantragt Ihnen keinen höheren Beitrag. Sie haben bereits 100 Millionen Franken bewilligt. Diese sind im Budget für nächstes Jahr eingestellt. Der Bundesrat beantragt Ihnen lediglich eine Ausdehnung des Verwendungszweckes, indem er nicht nur Kulturunternehmen, sondern auch Kulturschaffende einbeziehen will. Wir hatten diese Lösung bereits im Frühjahr. Zu berücksichtigen ist, dass der Kanton beziehungsweise die Kantone hier im Lead sind und die Aufgabe haben, Leistungsvereinbarungen zu treffen. Der Bund unterstützt das subsidiär.
Wenn hier also, wie Herr Aeschi das reklamiert hat, offenbar Fehler passiert sind, dann wären vermutlich eigentlich die Kantone in der Verantwortung, denn sie sind daran, diese Bedingungen festzulegen. Wir überprüfen das selbstverständlich. Aber wenn Fehler passiert sind, können Fehler ausgemerzt werden. Ich bitte Sie also, hier dem Bundesrat zu folgen.
Eine Verdoppelung, wie sie die Minderheit I (Fivaz Fabien) beantragt, ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Wir kennen jetzt die Zahlen der letzten Monate. Wir kennen aufgrund der eingereichten Gesuche die Bedürfnisse. Wir gehen davon aus, dass diese 100 Millionen Franken für die nächste Zeit reichen. Sollte sich noch einmal eine Verschärfung der Situation ergeben, müssten wir darauf zurückkommen.
Wir treffen ja alle Massnahmen in der Hoffnung, dass die Impfungen, die in den nächsten Wochen einmal stattfinden werden, zu einer stabileren Situation führen werden, damit wir auch wieder verlässlicher werden können. Wie gesagt, wir planen die Wochen und Monate, die wir überblicken können, und werden dann die Situation wieder neu beurteilen. Wir erfahren gerade jetzt, wie rasch die Situation ändern kann und wie unmittelbar wieder eine neue Beurteilung erfolgen muss. Diese Beurteilung erfolgt nicht nur in diesem Rat, sie muss vielmehr immer auch mit den Kantonen erfolgen, die in Härtefällen in diesen Bereichen eben näher an den Kunden sind und diese Beurteilung besser vornehmen können.
Zurück zu diesem Artikel 11: Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen, die Ausdehnung zuzulassen, den diesbezüglichen Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas) abzulehnen und auf eine Verdoppelung zu verzichten bzw. den Antrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) abzulehnen.
Friedli Esther · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir haben letzte Woche über die Ergänzung zum Covid-19-Gesetz beraten, aber wir haben schon damals geahnt, dass uns die Wirklichkeit bald wieder einholen wird. Der Bundesrat hat letzten Freitag weitreichende neue Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beschlossen. So müssen unter anderem Geschäfte und Restaurants um 19 Uhr schliessen, und Läden müssen am Sonntag geschlossen bleiben. Vor diesem Hintergrund haben wir heute Morgen früh nicht nur die noch offenen Differenzen zum Ständerat beraten, sondern auch einen neuen Antrag des Bundesrates. Der Bundesrat hat Ihnen soeben sein Konzept zu Artikel 11 Absatz 2 vorgestellt, und er wird Ihnen auch im nächsten Block seine Anträge detailliert vorstellen.
Um es schon vorwegzunehmen: Die Mehrheit der Kommission folgt überall dem Bundesrat. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir jedoch auch bei weiteren Artikeln Rückkommen beschlossen. Die WAK-S hat dem zugestimmt. Wir beraten somit heute nicht nur die Differenzen, sondern auch die neuen Anträge des Bundesrates und noch weitere Artikel. Der Sprecher der lateinischen Schweiz und ich haben uns daher etwas abgesprochen, und wir werden nicht beide auf alle Punkte eingehen. Der Sprecher der lateinischen Schweiz wird in Block 2 speziell auf die Bestimmungen in Artikel 12 eingehen. Ich werde dann in Block 3 auf alle verschiedenen Anträge speziell eingehen.
Nun noch kurz zu Artikel 11 Absatz 2: Hier beantragt der Bundesrat eine Ergänzung bei der Kultur. Er möchte, dass nicht nur die Kulturunternehmen beitragsberechtigt sind, sondern auch einzelne Kulturschaffende. Aufgrund der aktuellen neuen Massnahmen des Bundesrates werden kulturelle Veranstaltungen in den nächsten Wochen nicht durchführbar sein. Daher sollten neben Institutionen auch Kulturschaffende beitragsberechtigt sein. Die Minderheit II (Aeschi Thomas) möchte diese Bestimmung streichen und beim aktuellen Gesetz bleiben. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt. In Artikel 11 Absatz 2 steht, dass der Beitrag an die Kultur höchstens 100 Millionen Franken beträgt. Die Minderheit I (Fivaz Fabien) möchte den Betrag auf 200 Millionen Franken erhöhen. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit teilt die Meinung des Bundesrates, dass die 100 Millionen Franken reichen sollten. Sie sind auch bereits im Budget eingestellt. Andernfalls müsste der Bundesrat einen Nachtragskredit beantragen.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit und den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ci troviamo in una inusuale procedura di eliminazione delle divergenze che ci sta mettendo particolarmente sotto pressione. La Commissione dell'economia e dei tributi si è riunita stamattina alle ore sei per discutere e deliberare su diverse proposte di riesame, proposte del Consiglio federale e evidentemente anche proposte di membri della commissione. La tabella sinottica con l'indicazione delle minoranze l'abbiamo ricevuta alle ore nove di questa mattina, quindi poco più di un'ora fa.
Stiamo quindi lavorando in una procedura che definire di urgenza è un eufemismo. Voglio però ringraziare il segretariato della commissione per l'incredibile lavoro che sta svolgendo per supportare noi membri della commissione e quindi indirettamente anche i membri del consiglio. Visti i termini molto ristretti, con la collega Esther Friedli, relatrice della commissione, abbiamo concordato di ripartirci gli interventi, in modo da evitare per quanto possibile le sovrapposizioni. Chiediamo comunque comprensione per eventuali errori ed imprecisioni che soprattutto in questa fase possono accadere.
Per venire al blocco 1, rapidamente, vi segnalo che all'articolo 11 capoverso 2 abbiamo due proposte di minoranza: la minoranza I (Fivaz Fabien) chiede di aumentare a 200 milioni di franchi, raddoppiando quindi l'importo previsto finora, la dotazione dei contributi a favore del settore della cultura inteso come aziende o attori culturali. La minoranza II (Aeschi Thomas) chiede invece di restare al diritto in vigore, escludendo quindi gli attori culturali dagli aiuti.
La maggioranza della Commissione dell'economia e dei tributi, con 17 voti contro 8, ha deciso di mantenere la versione proposta dal Consiglio federale, respingendo quindi entrambe le proposte di minoranza. Vi chiedo di fare altrettanto.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 66 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 137 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 48 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ziff. I Art. 12
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. c
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Festhalten
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2bis
... gestützt auf die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 2020 und das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz vom 18. Dezember 2020 gewährten Kredite nicht mit ein.
Abs. 5, 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Fivaz Fabien, Grossen Jürg, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Abs. 1bis
... sowie der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten. Als ungedeckte Fixkosten gelten insbesondere Miet- und Pachtzinsen, Hypothekar- und Kreditzinsen, Leasingkosten, Versicherungskosten, Lizenzkosten sowie weitere nicht personalbezogene Fixkosten. Sind die ungedeckten Fixkosten überdurchschnittlich hoch, liegt ein Härtefall auch bei weniger als 40 Prozent des Umsatzrückgangs vor.
Antrag der Minderheit II
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Martullo, Tuena)
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Fivaz Fabien, Grossen Jürg, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Abs. 3
... an die betroffenen Unternehmen ausrichten. Dabei berücksichtigt er Unternehmen, die im mehrjährigen Durchschnitt einen Umsatz von mindestens 50 000 Franken erzielt haben. Die Entschädigungen aus A-Fonds-perdu-Beiträgen belaufen sich auf höchstens 20 Prozent des Umsatzes des mehrjährigen Durchschnitts oder auf höchstens 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten.
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Martullo, Tuena)
Abs. 5
... kann der Bundesrat nach diesem Artikel Härtefallmassnahmen für Unternehmen gewähren.
Antrag der Minderheit
(Ryser, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Fivaz Fabien, Grossen Jürg, Rytz Regula, Wermuth)
Abs. 6
... von höchstens 2000 Millionen leisten ...
Ch. I art. 12
Proposition de la majorité
Al. 1 let. c
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1bis
Maintenir
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2bis
... visés par l'ordonnance du 25 mars 2020 sur les cautionnements solidaires liés au Covid-19 et par la loi du 18 décembre 2020 sur les cautionnements solidaires liés au Covid-19.
Al. 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Fivaz Fabien, Grossen Jürg, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Al. 1bis
... ainsi que la part des coûts fixes non couverts. Sont considérés comme des coûts fixes non couverts en particulier les loyers et les fermages, les intérêts hypothécaires et de crédit, les coûts de leasing, d'assurance et de licence, ainsi que d'autres coûts fixes non liés au personnel. Lorsque le recul du chiffre d'affaires est inférieur à 40 pour cent, il existe un cas de rigueur si le montant des coûts fixes non couverts est supérieur à la moyenne.
Proposition de la minorité II
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Martullo, Tuena)
Al. 1bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Fivaz Fabien, Grossen Jürg, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Al. 3
... perdu aux entreprises concernées. Elle prend en considération les entreprises qui ont réalisé en moyenne un chiffre d'affaires de 50 000 francs au moins sur plusieurs années. Les indemnisations versées sur les contributions à fonds perdu se montent à 20 pour cent au plus du chiffre d'affaires moyen réalisé au cours des années considérées ou à 50 pour cent au plus des coûts fixes non couverts.
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Martullo, Tuena)
Al. 5
Le Conseil fédéral peut octroyer des mesures pour les cas de rigueur destinées aux entreprises en vertu du présent article aux entreprises ...
Proposition de la minorité
(Ryser, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Fivaz Fabien, Grossen Jürg, Rytz Regula, Wermuth)
Al. 6
... hauteur de 2000 millions de francs ...
Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Vorhin gab es ein bisschen ein Durcheinander. Wir stellen aber fest, wir reden jetzt über die Anspruchsvoraussetzungen, aufgrund derer man ein Härtefall ist: Wer ist ein Härtefall? Wir wissen alle, und das ist eigentlich unbestritten, dass die ganze Regelung hier starr ist. Sie lässt den Kantonen wenig Flexibilität und ist sehr eng definiert. Das widerspricht eigentlich der Philosophie, die Herr Bundesrat Maurer uns gerne verkauft, nämlich derjenigen der Einzelfallprüfung - wer ist ein Härtefall? - und damit der Idee, dem Einzelfall flexibel Rechnung tragen zu können.
Wir stehen wahrscheinlich kurz vor einem harten Lockdown. Wir wissen, dass in den betroffenen Branchen die Reserven aufgebraucht sind - diejenigen, die noch da waren. Ich möchte eine Frage an die Unternehmerinnen und Unternehmer hier im Raum stellen, und das ist keine rhetorische Frage, sondern eine ernsthafte: Wie lange würden Sie es aushalten, wenn Sie nur noch 60 Prozent des Umsatzes machen könnten? Wie lange würden Sie überleben? Jetzt können Sie mir sagen: Meine Personalkosten kann ich ja auf die Kurzarbeit abwälzen. Aber, wissen Sie, das wird als Ertrag eingerechnet, ist also umsatzwirksam. Das heisst, wir haben sogar noch die Situation, dass ich eigentlich besser dastehe, wenn ich die Leute entlasse, als wenn ich meine Arbeitsplätze noch zu retten versuche. Das ist schon ein Unding an dieser Konzeption.
Ich habe vorhin schon mal an falscher Stelle erklärt, dass es unbestritten ist - selbst vom Bundesrat, von der Eidgenössischen Finanzverwaltung, vom Ständerat, vom Nationalrat -, dass die entscheidende Grösse nicht nur der Umsatzeinbruch ist, sondern als solche gelten eben auch die Fixkosten, die man noch hat. Damit trägt man eben dem Einzelfall Rechnung. Die Fixkosten sind total unterschiedlich. Ich sage es noch einmal: Es gibt Firmen mit hohen Kapitalkosten, zum Beispiel Leasinggebühren bei Car-Unternehmen oder hohe Lagerkosten bei Getränkelieferanten, die jetzt keine Restaurants und Events beliefern können und nach drei Monaten das Bier wegschütten müssen. Das sind alles Unternehmen, bei denen hohe Lieferkosten, Mieten, Lagerkosten, Leasingkosten, Versicherungskosten zu Buche schlagen.
Wir müssen die Fixkosten einberechnen. Eigentlich ist das unbestritten. Jetzt kommt der Ständerat und sagt, das sei ein bisschen schwierig, und Herr Bundesrat Maurer sagt, das gäbe im Vollzug Probleme. Deshalb schlage ich vor, dass wir genau auflisten, was das für Kosten sind. Wir müssen nicht in die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung einsteigen. Es sind alles Kostenarten, die mit Verträgen belegt werden können. Man kann sie auf ein einfaches Formular schreiben, die Verträge kopieren und hinten anheften. Das gibt keinen Kontrollaufwand für die Kantone, sie müssen nicht in die Kostenrechnung einsteigen.
Es sind namentlich die Mietkosten, Versicherungskosten, Lizenzkosten, Leasingkosten, Pachtzinsen, Hypothekar- und Kreditzinsen. Das sind Kosten, die nicht beeinflussbar sind und die man nicht kurzfristig herunterfahren kann. Diese Kosten können in einem einfachen Formular erklärt werden. Herr Bundesrat Maurer wird Ihnen dann sagen, das sei schwierig mit den Infrastrukturkosten. Sie können aber ganz klar in der Verordnung regeln, dass damit z. B. Strom, Wasser usw., diese klassischen Dinge, und allenfalls ein Fuhrpark gemeint sind, sofern dieser Kosten verursacht. Das kann man einfach machen. Damit geben wir den Kantonen viel mehr Flexibilität, und vor allem erzielen wir eine Wirkung.
Sonst ist nämlich bei diesen starren und harten Kriterien eigentlich niemand ein Härtefall. Das kann doch nicht sein. Wir müssen eine Lösung für diese ungedeckten Fixkosten - das ist das alles Entscheidende - der betroffenen Branchen finden. Wenn die Fixkosten hoch sind, kann auch ein Umsatzrückgang von 40 Prozent, schon von 20 Prozent tödlich sein und in den Konkurs führen. Es kann doch nicht sein, dass wir das hier nicht berücksichtigen.
Deshalb bitte ich Sie wirklich eindringlich, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Der Ständerat kann dann je nachdem noch etwas korrigieren, wenn irgendein Begriff, den ich hier vorschlage, nicht zielgenau ist. Es muss aber sein, dass wir hier diese Fixkosten irgendwie ins Spiel bringen.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Wort für seine Minderheit hat Herr Thomas Aeschi. Er spricht zugleich für seine Fraktion.
Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
In diesem zweiten Block haben wir gesamthaft fünf Minderheiten. Gerne gehe ich sie Schritt für Schritt durch.
Die Minderheit I (Badran Jacqueline) ist bei Absatz 1bis. Hier geht es gerade um den Punkt, der von Frau Badran aufgegriffen wurde. Die Frage lautet: Soll als zusätzliches Kriterium neben dem Umsatz in das Bundesgesetz geschrieben werden, dass auch die Fixkosten berücksichtigt werden? Wir möchten Ihnen hier auch auf Bitten der Kantone beantragen, das nicht ins Bundesgesetz zu schreiben.
Die Kantone können das selbstverständlich bei ihren Härtefallregelungen vorsehen. Es geht ja hier in erster Linie um kantonale Härtefallregelungen, wir machen einfach das Bundesgesetz für den Bundesanteil dazu. Aber primär sind die Kantone für die Härtefallregelungen verantwortlich. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir das den Kantonen nicht vorschreiben. Wenn gewisse Kantone die Fixkosten als Kriterium hinzunehmen möchten, dann können sie das selbstverständlich tun, das ist nicht verboten.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung und vielen Regierungsräten möchte ich Sie aber bitten, das nicht aufzunehmen. Sie müssen sich vorstellen: Es geht hier um Zehntausende von Gesuchen, die von Staatsangestellten oder von Wirtschaftsprüfern, die jetzt neu eingestellt wurden, abgearbeitet werden müssen. Es geht auch darum, dass die Hilfen schnell zu den bedürftigen Firmen kommen. Wenn Sie das zu kompliziert machen, dann wird es auch entsprechend schwieriger werden.
Ich bitte Sie, primär meiner Minderheit II zu folgen - gemäss Bundesrat und Ständerat, die das eben streichen möchten - und dann in zweiter Linie der Mehrheit, wo aber dieser Fixkostenanteil immer noch drin ist.
Weiter haben wir bei Absatz 2bis eine Anpassung, die unbestritten ist. Ich glaube nicht, dass hier der Bundesrat festhalten wird.
Dann haben wir bei Absatz 3 eine Minderheit Badran Jacqueline. Frau Badran möchte auch hier zusätzliche Kriterien im Gesetz festschreiben. Die Umsatzschwelle soll von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Auch hier bitte ich Sie, bei der einfachen Regulierung zu bleiben, wie sie jetzt gemäss Bundesrat, Nationalrat und Ständerat im Gesetz steht, nämlich: "Der Bund kann im Sinne einer Härtefallregelung A-Fonds-perdu-Beiträge an die betroffenen Unternehmen ausrichten." Alles andere soll, schlage ich Ihnen vor, nicht auf Bundesebene reguliert werden. Die Kantone können entscheiden, wer das erhalten soll, bis zu welchem Umsatz und bis zu welcher Höhe an ungedeckten Fixkosten, wenn sie das denn möchten.
Meine nächste Minderheit ist in Absatz 5. Hier geht es um jene Kantone, die bereits im November Gelder ausbezahlt haben. Diese gingen zum Beispiel an Hotels oder an Restaurants, die geschlossen werden mussten. Gemäss dem Antrag des Bundesrates sollen diese Kantone Entschädigungen erhalten, um sie an die entsprechenden Betriebe weiterzugeben. Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass er die Anspruchsvoraussetzungen für die Unternehmen nach diesem Artikel lockern kann, wenn er rückwirkend auf den 1. November Gelder auszahlt.
Wir möchten Ihnen beantragen, dass der Bundesrat nach diesem Artikel Härtefallmassnahmen für die Unternehmen gewährt. Dem Bundesrat soll die Kompetenz nicht übertragen werden, jene Bestimmungen, welche wir im Gesetz eben schon festgeschrieben haben, wieder aufzuweichen. Das wäre eine Ungleichbehandlung der Fälle zwischen dem 1. November und 18. Dezember, wo die Schlussabstimmung stattfindet, im Vergleich zu den neuen Fällen ab dem 18. Dezember respektive ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zuzustimmen.
Die letzte Minderheit finden Sie bei Absatz 6. Frau Ryser möchte hier den Härtefallbetrag von 750 Millionen Franken, der neu hinzukommt, auf 2 Milliarden Franken erhöhen. Das ist also mehr als eine Verdoppelung. Wir bitten Sie hier, beim neuen Antrag des Bundesrates zu bleiben. Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat, falls es mehr Gelder bräuchte, immer noch im März mit Anträgen in die Session kommen könnte. Ich würde Ihnen empfehlen, hier nicht auf Vorrat Gelder zu sprechen.
Ryser Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dei Verdi
Die Ereignisse haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Aussagen, die vor zwei Wochen gemacht wurden, sind bereits überholt. Wir sind heute hier, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir legiferieren quasi "in real time". Aber damit ist bald Schluss. Ab Freitag, mit dem Ende der Session, sind keine Anpassungen am Covid-19-Gesetz mehr möglich. Wir haben nur noch diese letzte Chance, um eine Lösung zu finden, welche dann bis im März Bestand haben muss. Das ist keine einfache Aufgabe. Wir haben es gesehen: Eine Pandemie ist nicht planbar. Niemand weiss, wie die Situation im Januar oder Februar aussehen wird. Genau aus diesem Grund beantrage ich mit meiner Minderheit zu Artikel 12 Absatz 6, die Mittel der vierten Tranche der Finanzhilfen von 750 Millionen Franken auf 2000 Millionen Franken zu erhöhen.
Die vierte Tranche ist als Reserve gedacht, sollten die ersten drei Tranchen der Härtefallunterstützung nicht ausreichen. Es ist eine Reserve, die dazu dient, dem Bundesrat den notwendigen Spielraum zu geben. Niemand von uns wünscht sich einen zweiten Lockdown. Aber wenn die epidemiologische Lage keine andere Option mehr offenlässt, müssen zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesundheitspersonals weitere Massnahmen ergriffen werden. Dann müssen diejenigen, die die wirtschaftlichen Folgen des Schutzes der Allgemeinheit tragen, fair entschädigt werden.
Wir zweifeln daran, dass die vorgesehenen 2,5 Milliarden Franken dafür ausreichen. In Deutschland wurde für die Zeit während des landesweiten Lockdowns ein Wirtschaftshilfeprogramm lanciert, welches jede Woche 4,5 Milliarden Euro kostet - notabene neben der Kurzarbeit, welche in Deutschland ebenfalls existiert. Wenn man 4,5 Milliarden Euro auf die zehnmal kleinere Schweiz umrechnet, entspricht dies etwa 500 Millionen Franken pro Woche. Sollte ein vierwöchiger Lockdown notwendig sein, müssen wir also mit Kosten von etwa 2 Milliarden Franken rechnen. Sollte die Härtefallunterstützung wider Erwarten weniger kosten und sollten keine weiteren Massnahmen über den Winter notwendig sein, dann ist das umso besser. Dann muss der Finanzrahmen auch nicht ausgeschöpft werden. Ob ein Unternehmen als Härtefall gilt, wird weiterhin einzelfallbasiert von den Kantonen geprüft, daran ändert sich nichts. Wir geben dem Bundesrat hiermit nur den Spielraum, auf mögliche Entwicklungen zu reagieren. Ich bin überzeugt, Finanzminister Ueli Maurer wird dieses Geld mit Bedacht ausgeben.
Die Grünen haben zu Beginn dieser Gesetzesrevision den Antrag gestellt, die Höhe der Härtefallunterstützung nicht im Gesetz zu verankern, sondern über den ordentlichen Budgetprozess zu regeln. Die Antwort des Bundesrates und der bürgerlichen Mehrheit lautete, nein, 1 Milliarde Franken reiche bei Weitem für den ganzen Winter. Das war vor zwei Wochen. Jetzt beantragen die gleichen Kreise 2,5 Milliarden Franken. Ziehen wir doch wenigstens die Lehren aus den letzten zwei Wochen. Wenn wir schon einen Betrag im Gesetz festschreiben wollen, dann wenigstens einen, der eine längere Gültigkeit hat als zwei Wochen. Sie erinnern sich: Im Frühjahr, als innert kurzer Zeit das Solidarbürgschaftsprogramm entwickelt wurde, hat das Parlament 40 Milliarden Franken als Finanzrahmen gesprochen. Beansprucht wurden davon schlussendlich nur 16 Milliarden Franken. Aber es war ein wichtiges Zeichen für all die KMU und Selbstständigen, dass Instrumente vorhanden sind, dass sie Unterstützung erhalten. Die Härtefallregel ist aktuell das einzige Instrument, mit dem den betroffenen Unternehmen in diesem Land geholfen werden kann. Lassen wir es also nicht zu, dass die Unterstützung ausfällt, nur weil sie der Bundesrat zu knapp berechnet hat.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.
Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich habe vorhin darzulegen versucht, dass allein schon wegen der Anspruchsberechtigungskriterien unten eigentlich relativ wenig herauskommt, egal, wie viel wir oben hineinschütten. Diese Kriterien sind sehr eng und sehr wenig flexibel und widerspiegeln die unterschiedlichen Strukturen der Wirtschaft nicht.
Hier, in Absatz 3 von Härtefallartikel 12, geht es um die Entschädigungshöhe. Hier heisst es in der ursprünglichen Version: "Der Bund kann im Sinne einer Härtefallregelung A-Fonds-perdu-Beiträge an die betroffenen Unternehmen ausrichten." Wissen Sie, wie hoch diese A-Fonds-perdu-Beiträge sein können? Das ist in der Verordnung geregelt, und dort steht, dass es 10 Prozent des Umsatzes sind. Alle in der Kommission haben gesagt, das sei aber zu wenig zum Überleben und zu viel zum Sterben. Dann hat uns Bundesrat Ueli Maurer gesagt, wir könnten das nicht via Verordnung machen; wenn schon, müssten wir das auf Gesetzesstufe machen.
Voilà, und hier ist der Antrag meiner Minderheit, der bei der Frage, wer ein Härtefall ist, konzeptuell gleich ist wie der Antrag bezüglich der Zugangsberechtigungen. Man kann bei der Entschädigung nämlich eben auch die ungedeckten Fixkosten berücksichtigen. Die sind nämlich entscheidend, weil die variablen Lohnkosten ja über die EO oder allenfalls über die ALV gedeckt sind. Deshalb ist meine Minderheit entscheidend für die Wirksamkeit dessen, was wir hier veranstalten, nämlich Konkurse zu vermeiden.
Jetzt hat Bundesrat Maurer in der Kommission gesagt, da gebe es ja diesen neuen Absatz 5. Dieser besagt, dass der Bundesrat die Anspruchsvoraussetzungen für die Unternehmen nach diesem Artikel lockern kann. Wir reden hier nicht von der Anspruchsberechtigung, sondern wir reden von der Entschädigung. Ich schlage vor, dass die Kantone nicht nur 10 Prozent, sondern 20 Prozent, und zwar höchstens 20 Prozent, des Umsatzes entschädigen können. Man kann immer noch bei 10 Prozent bleiben. Aber mein Antrag gibt dem Kanton genau den Spielraum, um den es heute geht. Es geht darum, Härtefälle und Konkurse wirklich zu vermeiden. Ein Kanton kann statt bis zu 20 Prozent des Umsatzes auch bis zu 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten gemäss der Definition, wie ich sie in Absatz 1 vorgeschlagen habe, decken. Das ist ein in sich stringentes Konzept, das den Kantonen Flexibilität gibt zu sagen, wer ein Härtefall ist und wie viel dieser Härtefall kriegt, damit er nicht in Konkurs gehen muss. Das ist ja unser Ziel.
Was werden wir haben, wenn wir hier irgendwelche Input-Kriterien und alle Spielräume der Kantone definieren? Eine Konkurswelle, einen Riesenaufstand des Gewerbes. Sie werden sagen, dass man ihnen versprochen habe zu helfen und dass man ihnen jetzt nicht hilft. Wir werden nachher, in einem Monat bzw. in der Märzsession, wieder hier sitzen und wieder korrigieren müssen. Wir werden dann wieder über Fristen streiten, ob das rückwirkend gilt oder nicht.
Ich kann Ihnen einfach nochmals in Erinnerung rufen: Alle anderen Massnahmen - Konkurse, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe usw. - sind teurer als das, was wir hier tun, wenn wir den Kantonen die notwendige Flexibilität geben und eine anständige Entschädigung ermöglichen, damit eben Konkurse vermieden werden können.
Ich bitte Sie inständig: Lassen Sie diese Differenz, unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag. Sollten irgendwelche konzeptuellen Schwächen drin sein, kann der Ständerat das dann immer noch justieren - sagen wir es mal so.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die grüne und die FDP-Liberale Fraktion verzichten auf ein Votum.
Paganini Nicolo · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Gestatten Sie mir zu Beginn dieses zweiten Blocks eine kurze Vorbemerkung. Frau Kollegin Ryser hat gesagt, die Ereignisse hätten sich in den letzten Tagen wieder überschlagen. Das kann man natürlich nicht abstreiten. Sie werden sich möglicherweise in den nächsten Tagen weiter überschlagen. Aber man muss doch feststellen, dass sich das, was wir in der Gesetzgebung tun, an der Grenze der Seriosität befindet. Es geht nicht darum, dass man am Morgen um sechs Uhr eine Kommissionssitzung hat. Es ist kein Problem, früh aufzustehen. Es geht aber darum, dass man einen Antrag während vielleicht fünf oder zehn Minuten berät, keine Berichte dazu hat, die finanziellen Folgen nicht kennt und am Schluss merkt: Es sind wieder 1,5 Milliarden Franken weg. Nicht, dass ich eine bessere Alternative hätte, aber man muss das doch einmal feststellen. Wenn man so Gesetze macht, ist die Gefahr, dass es nicht so gut herauskommt, relativ gross.
Nun zu den Minderheiten: Wir ersuchen Sie darum, überall der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis liegt der Antrag der Minderheit I (Badran Jacqueline) vor. Dieser geht uns zu weit. Wir wollen, wie in den letzten Runden, daran festhalten, dass der Fixkostenanteil berücksichtigt wird. Wir halten es aber nicht für zielführend, dass man einen Katalog von Fixkosten aufzählt und dann doch "sowie weitere nicht personalbezogene Fixkosten" schreiben muss.
Für die Erleichterung, dass man auch bei weniger als 40 Prozent reagieren kann, sorgt neu Absatz 5, der ja mit dem Rückkommensantrag des Bundesrates ins Gesetz hineingekommen ist.
Bei Absatz 3 ist es so, dass wir uns mit der Umsatzgrenze von 50 000 Franken gegenüber dem Ständerat bereits durchgesetzt haben. Das ist neu in Absatz 4 festgehalten. Die zusätzliche Regelung gemäss der Minderheit Badran Jacqueline mit höchstens 20 Prozent des Umsatzes des mehrjährigen Durchschnitts oder mit höchstens 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten kann in gewissen Konstellationen sogar zu einer Schlechterstellung führen. Wenn wir das nicht im Gesetz regeln, dann hat der Bundesrat auch die Möglichkeit, das in der Verordnung entsprechend anzupassen.
Bei Absatz 5 unterstützen wir die Variante des Bundesrates. Wir finden es richtig, dass er hier eine grössere Flexibilität bekommt, und wir wollen ihm das, was er uns an Flexibilität beantragt hat, nicht gleich wieder wegnehmen.
Schliesslich zu Absatz 6: Wir können die Minderheit Ryser nicht unterstützen. Natürlich kann es sein, dass wir wieder aktiv werden. Natürlich kann es sein, dass der Bundesrat Nachtragskredite beantragen muss. Es könnte sogar sein, dass er gestützt auf Notrecht aktiv werden müsste. Uns wurde gesagt, dass dieser Betrag von insgesamt 2,5 Milliarden Franken, der jetzt beantragt wurde, auch bei einem Lockdown bis in den März, also bis das Parlament wieder tagt, reichen würde.
Den Vergleich mit Deutschland halten wir nicht für zielführend. Deutschland hat ein anderes Konzept mit einer Umsatzausfallentschädigung in einer sehr pauschalen Art. Offenbar haben Deutschland und auch andere EU-Staaten mittlerweile das finanzielle Perpetuum mobile erfunden. Da wird Geld ausgegeben, von dem niemand weiss, woher es irgendwann kommen wird. Ich würde auf jeden Fall nicht auf den Euro wetten. Ich glaube, wir haben mit unserem Mittelweg, auf dem wir Direktbetroffenen helfen und trotzdem immer noch ein Auge auf die Bundeskasse und unsere Verschuldung halten, den besseren Weg eingeschlagen als unsere Nachbarstaaten.
Grossen Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo verde liberale
In Artikel 12 Absatz 1bis unterstützen wir nach wie vor eine Lösung, welche die Fixkosten als wichtiges Element für die Bemessung der Härtefallunterstützung bestimmt. Ich habe die Begründung zugunsten der Fixkosten als Bemessungskriterium schon mehrmals hier betont. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. In erster Priorität unterstützen wir deshalb die Minderheit I (Badran Jacqueline) mit einer Präzisierung, was mit den Fixkosten gemeint ist, und in zweiter Priorität die Mehrheit mit einer pauschalen Aufnahme der Fixkosten als Kriterium. Den Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas) lehnen wir ab.
In Artikel 12 Absatz 2bis unterstützen wir die Ergänzung, wonach im Falle der Wiedereinführung eines neuen Solidarbürgschaftprogrammes beanspruchte Kredite nicht zum Ausschluss aus der Härtefallunterstützung führen würden. In Artikel 12 Absatz 3 unterstützen wir den Minderheitsantrag Badran Jacqueline und damit den Umsatzdurchschnitt über mehrere Jahre sowie die Präzisierung bezüglich Umsatz und Fixkostenanteil. In Artikel 12 Absatz 5 unterstützen wir die Mehrheit, und in Absatz 6 unterstützen wir eine Erhöhung des Zusatzbeitrages des Bundes für ergänzende Finanzhilfen von 750 Millionen auf 2 Milliarden Franken, so wie es die Minderheit Ryser will. Damit sollen gemäss den gelockerten Härtefallbestimmungen in Absatz 5 die Unterstützungen bis mindestens im Frühjahr nächsten Jahres gewährt werden, ohne dass dafür eine Sondersession notwendig würde oder der Bundesrat wieder auf Notrecht zurückgreifen müsste.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Wir sind hier bei Artikel 12, also eigentlich beim Notrecht. Sie beklagen sich ein Stück weit zu Recht, dass es in sehr hohem Tempo vorwärtsgeht und dass wir innerhalb dieser drei Wochen verschiedene Vorschläge einreichen, die immer wieder an die geänderte Situation angepasst sind. Ich kann Sie insofern trösten, als wir eigentlich das ganze Jahr über am Samstagabend bei Sandwich und Pizza neue Gesetzestexte entworfen und Telefonkonferenzen mit betroffenen Kantonen geführt haben - das war unser Rhythmus. Sie haben darauf bestanden, dass Sie eingebunden werden möchten. Der Bundesrat hätte hier aufgrund der Verfassung die Möglichkeit gehabt, direkt mit Notrecht zu legiferieren. Wir hätten dann einen Partner weniger gehabt, nämlich das Parlament. Aber ich glaube, es ist richtig, dass wir diesen demokratischen Prozess so führen. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn Sie nicht so viel Zeit haben, wie das sonst üblich ist. Ich glaube aber nicht, dass die Lösungen deswegen schlechter sein werden.
Nun vielleicht ein paar Vorbemerkungen zu diesem Härtefallartikel: Sie haben vorhin in der Debatte gesagt, das sei das einzige Instrument, das wir noch hätten. Das ist so selbstverständlich nicht richtig, denn wir haben daneben auch die ganzen Massnahmen im Lohnbereich - Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeitsentschädigung, EO-Entschädigung -, und diese decken doch bei den meisten Betrieben 50 Prozent oder mehr der Kosten. Wenn Sie die Situation mit anderen Ländern vergleichen, dann müssen Sie dieses stabile Element mitberücksichtigen. Dieses Element funktioniert, und das ist wesentlich und wichtig. Daneben haben wir für den Bereich der gesellschaftlichen Elemente Kultur und Sport separate Lösungen, die ebenfalls bereits greifen. Wir sprechen hier also nur noch über Härtefälle bei Unternehmungen. Diese sind selbstverständlich wichtig, Sie haben dabei aber auch den übrigen Teppich, der gelegt ist, zu berücksichtigen.
Nun schlagen wir Ihnen in diesem Artikel 12 eigentlich ein Konzept des Bundesrates vor, das meiner Meinung nach als Ganzes zu beurteilen und auch grosszügiger ist und mehr Möglichkeiten bietet als die Detailanträge, die Sie jetzt beraten. Das Konzept des Bundesrates sieht vor, den Betrag zu erhöhen. Wir tun dies bewusst im Gesetz, damit Sie über eine allfällige nächste Erhöhung wieder mitbestimmen können. Hier stellt sich die Frage: Genügen die 1,5 Milliarden Franken, die wir Ihnen zusätzlich beantragen, oder braucht es mehr, wie dies der Minderheitsantrag Ryser verlangt?
Ich schliesse nicht aus, dass wir noch einmal mehr Geld brauchen, wenn weitere Massnahmen kommen. Ich denke aber, dass das, was wir Ihnen vorschlagen, für die nächsten Monate reichen sollte. Wenn es dann mehr brauchen würde, wäre es richtig, dass wir mit Ihnen wieder darüber beraten würden, wie diese Mehrmittel eingesetzt werden sollen. Denn dann gibt es vielleicht neue Ansprüche und neue Lücken, die entstehen, und dies müsste ebenfalls wieder diskutiert werden. Daher sollten Sie jetzt auf eine Erhöhung verzichten - so gern ich eigentlich einen Blankocheque habe. Aber wenn wir noch mehr Geld ausgeben müssen, dann ist es richtig, dass Sie mitentscheiden, wie und wofür dieses eingesetzt werden soll. Mit der Erhöhung, die wir Ihnen vorschlagen, kommen wir also über die nächste Runde. Das ist der erste Zweck des Konzepts: die Erhöhung des Betrags.
Diesen höheren Betrag unterteilen wir dann in zwei Pakete: 750 Millionen Franken fliessen in das Härtefallprogramm, und daran haben sich die Kantone zu einem Drittel zu beteiligen, wie das auch bisher der Fall war. Wir fahren also weiterhin den Kurs, dass Härtefälle Sache der Kantone sind, dass sie über die Kantone abzuwickeln sind und dass die Kantone sich daran zu beteiligen haben. Dann folgt das neue Element: Wir beantragen Ihnen weitere 750 Millionen Franken als Reserve des Bundes, der damit eingreifen kann, wenn diese Lücken, die Sie hier heraufbeschworen haben, entstehen. Diese 750 Millionen Franken des Bundes sind an eine Lockerung der Zweckbestimmung gekoppelt. Sie sind also nicht an eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent, sondern an andere Elemente gebunden, die wir aber zusammen mit den Kantonen noch definieren müssen.
Daher ist der Minderheitsantrag I (Badran Jacqueline), der hier schon festschreibt, nach welchen Kriterien die Ausschüttung stattzufinden hat, nicht eine Lockerung, sondern aus unserer Sicht eine Einengung. Wir beantragen Ihnen diese Reserve von 750 Millionen Franken plus eine allgemeine Lockerung. Diese müssen wir mit den Kantonen noch definieren. Wir werden dazu eine Verordnung machen, die Sie dann beraten können. Aber unser Konzept - das würde ich jetzt einmal für uns beanspruchen, Frau Badran - fliegt etwas höher als Ihres. Sie sind bereits wieder daran, die Details zu regulieren, und wir möchten hier genau in Ihrem Sinne Freiheiten schaffen, damit wir zusammen mit den Kantonen diese Schwergewichte bilden können. Ich bin absolut einverstanden: Eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent als einziges Kriterium für Härtefälle wird der Situation nicht gerecht. In vielen Fällen wird es zwar die Probleme lösen, und dieses Programm stocken wir auf. Aber wir schaffen daneben eben noch diese Freiheiten, um hier entsprechend einzugreifen.
Das Konzept des Bundesrates mit dieser Erhöhung der Härtefallbeiträge, der Aufteilung der Kredite auf die Kantone und den Bund sowie der gleichzeitigen Lockerung ist, so glaube ich, für die nächste Phase richtig und entscheidend.
Worauf wir auch aufpassen müssen: Wir sind darauf angewiesen, dass wir die Gesuche rasch abhandeln können, damit die Mittel entsprechend fliessen. Das passiert in 26 Kantonen, und dafür muss Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden. Also sollten wir uns davor hüten, zu kompliziert zu werden. Wir brauchen Richtlinien, die klar erkennbar sind, die transparent sind und die man nachvollziehen kann. Je mehr wir uns aber in den Details verlieren, desto gefährlicher wird das in Bezug auf die Auslegeordnung, und umso länger kann es dann dauern. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Konzept, das wir Ihnen in Artikel 12 vorlegen, eine Lösung haben, die dann auch umgesetzt werden kann. Wir meinen, dass dies dazu führt, dass die Mittel relativ rasch ausbezahlt werden können. Diese Lösung gewährleistet aber auch, dass die Einzelgesuche angeschaut werden können und dass zudem eine Beratung stattfinden kann.
Das ist das Konzept des Bundesrates. Ich meine, es wird der Situation gerecht, und ich würde Sie dazu ermuntern, nicht weiter in die Details zu gehen. Frau Badran hat mit ihren Minderheitsanträgen nicht unrecht. Sie sind unserer Meinung nach aber zu kompliziert und weniger flexibel als das, was der Bundesrat Ihnen vorschlägt. Wir werden in den nächsten Wochen Flexibilität brauchen, um auf all die Besonderheiten, die in den Kantonen existieren, Rücksicht nehmen zu können.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, überall dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Rytz Regula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Herr Bundesrat Maurer, ich danke Ihnen, dass Sie nun sozusagen einen Antrag von mir unterstützen, den ich vor zwei Wochen eingereicht habe. Besser spät als nie, kann man da nur sagen.
Aber ich habe eine ganz konkrete Frage zum weiteren Vorgehen. Wir haben das Covid-19-Gesetz jetzt in verschiedenen Etappen angepasst und werden es am Freitag fertig beraten. Wird danach die Covid-Verordnung wieder angepasst, und in welchem Zeitraum würde das passieren?
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Nur, dass Sie sich nicht zu stolz fühlen: Vor zwei Wochen, als Sie diesen Antrag eingereicht hatten, wussten wir noch nicht, welche zusätzlichen Massnahmen noch zu treffen sind. Ich glaube, das ist der Grundsatz des Bundesrates: Wir versuchen, die Situation zu analysieren und dann, nicht einfach im Voraus, zielgerichtet Massnahmen zu beschliessen.
Im Grossen und Ganzen stimmt die Covid-19-Verordnung. Aber wir werden diese Lockerung bei den 750 Millionen Franken noch definieren müssen. Wir sind mit den Kantonen im Gespräch, ob wir dazu, nur für diese 750 Millionen, eine separate Verordnung machen sollen.
Andrey Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dei Verdi
Herzlichen Dank für diese Ausführungen, Herr Bundesrat. Der grosse Vorteil dieser ganz vehementen Massnahme im Frühling war, dass durch dieses beherzte Vorgehen viel Zuversicht ausgestrahlt wurde. Haben Sie den Eindruck, dass mit dieser Salamitaktik, wie ich es jetzt einmal nennen würde, die gleiche Zuversicht ausgestrahlt wird?
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Situation hat sich natürlich geändert, und inzwischen sind die Folgen der Covid-Krise spürbarer. Unternehmen, die im Frühjahr noch besser gestellt waren, merken jetzt die effektiven Auswirkungen. Es wäre auch falsch zu sagen, dass der Bund in jedem Fall eine Lösung finden wird. Denn die Massnahmen, mit denen wir jetzt zu tun haben, werden uns in der Wirtschaft einige Jahre beschäftigen, und in diesem Saal wird man in zehn oder fünfzehn Jahren noch über den Schuldenabbau diskutieren.
Wir haben also eine Situation, die jetzt langsam durchdrückt. Aber ich denke, wir können sagen, dass wir überall dort eingreifen können, wo es möglich und wo es notwendig ist. Aber es wäre falsch zu sagen, dass der Steuerzahler in jedem Fall bereitsteht, um die Unternehmen zu retten. Denn es sind ja nicht der Bund oder der Kanton, die von solchen Massnahmen betroffen sind, sondern letztlich sind es die Steuerzahler, die entsprechend Steuern bezahlen. Das Gleichgewicht zwischen denjenigen, die zu Recht Mittel beanspruchen, und denjenigen, die das berappen müssen, haben wir auch zu berücksichtigen.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Seitens der Berichterstatter spricht zu diesem Artikel ausschliesslich Herr Regazzi.
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
In questo blocco trattiamo le normative riguardanti i casi di rigore previste all'articolo 12, dove sono state presentate cinque proposte di minoranza, illustrate dai colleghi che mi hanno preceduto.
Partiamo dall'articolo 12 capoverso 1bis dove troviamo due proposte di minoranza. La maggioranza I (Badran Jacqueline) chiede di precisare il concetto dei costi fissi che il nostro consiglio aveva adottato in prima lettura. La minoranza II (Aeschi Thomas) propone per contro di seguire il Consiglio degli Stati e quindi di rimanere alla variante del Consiglio federale che esclude invece i costi fissi dal computo. La richiesta della collega Jacqueline Badran è stata respinta dalla commissione con 13 voti contro 10 e 2 astensioni. In conclusione, la maggioranza della Commissione dell'economia e dei tributi, con 18 voti contro 7, vi propone di rimanere alla versione già adottata dal Consiglio nazionale.
Veniamo all'articolo 12 capoverso 2bis. La maggioranza della commissione ha approvato, con 13 voti contro 9 ed 1 astensione, una precisazione, nel senso che questi aiuti finanziari non includono, oltre i casi già citati nella norma, nemmeno i finanziamenti versati in base alla legge sulle fideiussioni solidali Covid-19 del 18 dicembre 2020. In questo caso non è stata presentata nessuna proposta, la disposizione è quindi stata approvata senza modifiche.
All'articolo 12 capoverso 3 abbiamo una proposta di minoranza Badran Jacqueline che chiede di fissare dei parametri per il versamento dei contributi a fondo perso, come ci ha illustrato nel suo intervento di prima. La maggioranza della commissione ha respinto questa proposta con 15 voti contro 10.
Passiamo all'articolo 12 capoverso 5, dove una minoranza Aeschi Thomas chiede di rendere più rigida questa norma, togliendo al Consiglio federale la possibilità di allentare le condizioni per la concessione di aiuti alle aziende che hanno dovuto chiudere o che si sono viste limitare la loro attività a seguito di provvedimenti ordinati dalla Confederazione o dai cantoni. La maggioranza della vostra commissione, con 17 voti contro 7 e 1 astensione, chiede di seguire rispettivamente il Consiglio degli Stati e il Consiglio federale.
Non per ultimo, all'articolo 12 capoverso 6 una proposta di minoranza Ryser chiede di aumentare a 2000 milioni di franchi - corrispondono a 2 miliardi - le somme supplementari da mettere a disposizione dei cantoni particolarmente toccati dalla crisi. La maggioranza della commissione, con 15 voti contro 10, vi propone invece di confermare quanto proposto dal Consiglio federale, ovvero 750 milioni di franchi, ritenendo, anche sulla base delle indicazioni che sono state fornite dal Consiglio federale stesso, che questo importo dovrebbe comunque essere sufficiente per far fronte alle esigenze di questo settore.
Con questo ho concluso per quanto riguarda il blocco 2, per cui vi invito a seguire in tutti i punti la maggioranza della commissione.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Angenommen - Adopté
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 190 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Votazione
Abs. 1bis - Al. 1bis
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 81 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 140 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 51 Stimmen
(1 Enthaltung)
Votazione
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
Dagegen ... 112 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 5 - Al. 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 143 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 191 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ziff. I Art. 12b Abs. 6 Bst. b
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. I art. 12b al. 6 let. b
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 15 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
... von mindestens 40 Prozent im Vergleich ...
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Lüscher, Sauter, Tuena)
Unverändert
Ch. I art. 15 al. 1
Proposition de la majorité
... d'au moins 40 pour cent par rapport ...
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Lüscher, Sauter, Tuena)
Inchangé
Ziff. I Art. 17 Bst. f
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fivaz Fabien, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Festhalten
Ch. I art. 17 let. f
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fivaz Fabien, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Maintenir
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Differenzen zu Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 17 Buchstabe f werden in einer gemeinsamen Debatte behandelt.
Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir sind jetzt bei Artikel 15 betreffend Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Es gibt hier zwei Anträge. Die Minderheit beantragt, dass wir dort bei einer Umsatzschwelle von 55 Prozent bleiben, wie wir das erst im September entschieden haben. Das ist also das geltende Recht. Die Mehrheit möchte Ihnen jetzt beantragen, diese Schwelle auf 40 Prozent zu senken. Das heisst, es soll einfacher sein, von der EO-Entschädigung Geld zu erhalten. Ich möchte Sie einfach bitten, daran zu denken, dass hiervon auch Ärzte, Rechtsanwälte, Treuhänder und viele andere Gutverdienende profitieren können.
Wir möchten Ihnen beantragen, dass wir eine Lösung für die Personen mit tiefen Einkommen finden. Das war der Antrag Friedli Esther. Frau Friedli hat heute früh um sechs Uhr in der Kommission beantragt, dass wir den Personen mit einem tiefen Monatslohn gezielt unter die Arme greifen. Hier möchten wir Sie bitten, diesem Antrag Friedli Esther bzw. dessen Wortlaut, den Sie bei Artikel 17a ganz hinten auf der Fahne finden, zuzustimmen.
Aber hier bei Artikel 15 bitten wir Sie, von dieser massiven Ausweitung, einer Giesskannenlösung, bei der einfach alle übers ganze Band hinweg einfacher zu Geld kommen können, abzusehen. Die Kostenfolgen wären enorm. 1,5 bis 2 Milliarden Franken würde diese Umsatzschwellensenkung kosten. Denken Sie einfach daran: Wir haben in den letzten zwanzig Jahren etwa 1 Milliarde Franken pro Jahr an Schulden zurückzahlen können. Wenn wir jetzt schon bei 25 Milliarden Franken neuen Schulden sind, dauert die Rückzahlung fünfundzwanzig Jahre. Wenn jetzt nochmals weitere 2 Milliarden Franken zusätzlich hinzukommen, geht das siebenundzwanzig Jahre. Ich erwarte eigentlich eher nicht, dass wir in den nächsten siebenundzwanzig Jahren keine Krisen haben, in denen wieder ausserordentliches Geld gebraucht wird. Im Gegenteil: Ich erwarte, dass die Zukunft finanzpolitisch härter sein wird und dass auch auf die Wirtschaft härtere Zeiten zukommen werden. Deshalb sollten wir auch in diesen jetzigen Zeiten etwas haushälterisch mit dem Geld umgehen. Am Schluss sind es Steuergelder, die wir hier verteilen und die wieder von den genau gleichen Leuten einbezahlt werden müssen.
Ich richte hier einen Appell an alle bürgerlichen Parteien: Ich bitte Sie, hier nicht noch mehr umzuverteilen. Wir haben eine gezielte Lösung, nämlich die Härtefalllösung. Bleiben Sie bei dieser Lösung, und senken Sie jetzt diese Umsatzschwelle nicht für alle. Dies ist der erste Minderheitsantrag in diesem Block. Ich vertrete sonst keine weiteren Minderheiten.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier unsere Minderheit unterstützen.
Fivaz Fabien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Je défends ici ma deuxième minorité. Je reprends la proposition de ma collègue Michaud Gigon qui demande de prévoir que les indemnités en cas de RHT pour les apprentis et les personnes ayant un contrat de durée déterminée soient versées rétroactivement dès le 1er septembre. Cette minorité a été déjà acceptée deux fois par notre conseil; je vous propose donc de maintenir notre position.
Cette demande est soutenue par de nombreuses associations professionnelles, c'est le cas d'Hotelleriesuisse, de Gastrosuisse, de la Taskforce culture et du domaine de l'événementiel. Ce n'est pas étonnant. Dans ces secteurs de nombreuses personnes ne bénéficient pas d'un contrat de travail à durée indéterminée. Elles sont donc particulièrement vulnérables dans la situation actuelle.
J'aimerais encore faire appel à votre fibre romande. Si les indemnités en cas de RHT débutent le 1er janvier pour les personnes ayant un contrat de durée déterminée et les apprentis, tel que le propose le Conseil fédéral, elles couvriront les pertes qui découlent des mesures qui sont actuellement prises par le Conseil fédéral, mais pas celles découlant des mesures qu'ont dû prendre les Romands depuis la mi-octobre.
La présidente de la Confédération l'a dit la semaine passée: elle ne souhaite pas que les cantons romands en particulier soient défavorisés parce qu'ils ont pris des mesures plus tôt. La "NZZ" le disait samedi: ne rien faire paie dans notre système fédéraliste et c'est un vrai problème d'équité, c'est aussi un problème parce que c'est un risque sanitaire. C'est dans ce sens aussi que je vous propose d'accepter ma proposition, comme vous l'avez déjà fait à l'époque.
Je vous demande aussi de maintenir notre position pour que, peut-être, nous puissions trouver un accord en Conférence de conciliation. On pourrait par exemple imaginer couper la poire en deux et décréter que l'effet rétroactif est au 1er novembre en cas de RHT pour les personnes ayant un contrat de durée déterminée et pour les apprentis. Mais pour cela, il faut garder la porte ouverte et donc accepter ma minorité.
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich gestatte mir, hier noch einmal auf die schwierige Gratwanderung, auf der wir uns befinden, hinzuweisen. Selbstverständlich will auch unsere Fraktion dort helfen, wo Härtefallmassnahmen, wo die Hilfen wirklich dringend nötig sind. Deshalb haben wir dem entsprechenden Härtefallartikel zugestimmt. Es ist jedoch eine Gratwanderung zwischen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, wirtschaftspolitischen Restriktionen und finanzpolitischen Massnahmen. Die Sicherstellung einer ausgewogenen Finanzpolitik dürfen wir hier nicht ganz vergessen.
In der Debatte habe ich gehört, dass alle schon wieder davon ausgehen, dass am Samstag der Lockdown verhängt wird. Der Bundesrat wird sich das gut überlegen, und ich hoffe sehr, dass nicht noch einmal falsche Massnahmen wie die Streichung von Sonntagsverkäufen beschlossen werden. Diese Massnahme hatte zur Folge, dass letzten Samstag die Läden proppenvoll waren. Ich hoffe also, er beschliesst keine weiteren Massnahmen, die die Wirtschaft behindern, aber einfach nichts bringen. Deshalb wollen wir jetzt nicht schon vorsorglich die Härtefallmassnahmen so ausdehnen, dass wir weiteren wirtschaftlichen Einschränkungen praktisch Vorschub leisten.
Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas in Artikel 15 zu unterstützen, damit die wirklichen Härtefälle, nämlich diejenigen mit grossem Umsatzverlust, unterstützt werden und nicht die anderen.
Das scheint mir enorm wichtig. Irgendwann müssen diese Mittel bezahlt werden, irgendwann zahlt jemand die Zeche. Man sollte nicht als einzige mögliche Massnahme einfach alles schliessen. Wohlverstanden sollten Massnahmen im Bewusstsein der Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit getroffen werden, aber nicht im Sinne von Alibimassnahmen. Die SVP-Fraktion ist hingegen sehr bereit mitzuhelfen, den Schlechtestverdienenden unter die Arme zu greifen. Deshalb hat sie in der WAK mit dem Antrag Friedli Esther geholfen, Artikel 17a zu kreieren, wonach Leute mit tiefstem Einkommen - unter 4000 Franken - eben nicht noch die Kürzung von 20 Prozent bei der Kurzarbeitsentschädigung erleiden müssen. Wir haben dann auch noch Vorschläge gemacht, damit es keine Brüche gibt, d. h., dass einfach stufenweise gekürzt wird, bis die 20 Prozent dann bei etwa 4400 Franken nicht mehr einschenken. Ich denke, das ist eine wichtige Massnahme. So kann man diesem Gesetz auch zustimmen.
Ich bitte Sie aber, auch die Minderheit Aeschi Thomas im Sinne eines finanzpolitischen Gewissens zu unterstützen. Wir sprechen hier von der Unterstützung von sehr gut Verdienenden, die den Staat weitere 2 Milliarden Franken kosten würde.
Wermuth Cédric · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Im Gegensatz zu meinem Vorredner bitte ich Sie, bei Artikel 15 Absatz 1 der Mehrheit zu folgen.
Die 55 Prozent entsprechen einem ursprünglichen Antrag respektive einem ursprünglichen Satz im Gesetz, der noch aus der Zeit stammt, in der wir als Arbeitshypothese davon ausgegangen sind, dass die Krise Stand heute beendet sein wird. Davon kann nicht die Rede sein - egal wie die Einschätzungen bezüglich eines Lockdowns sind. Aus den Erfahrungen der ersten zehn Krisenmonate wissen wir heute, dass eben auch Menschen mit Umsatzeinbussen deutlich unter diesen 55 Prozent schon erheblich in Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sind auch die beantragten 40 Prozent als Schwelle für den Eintritt des Erwerbsausfalles noch zu hoch. Wir wollten weiter gehen - bereits in früheren Versionen und jetzt auch in dieser Vorlage -, aber wir sind bereit, diesen Kompromiss mitzutragen.
Das eine ist die Frage eines eventuellen Lockdowns, das andere ist die Frage eines finanziellen Lockdowns für grosse Teile der Bevölkerung - und das dürfen wir definitiv nicht riskieren. Natürlich nehmen wir dann schon mit einer gewissen Beruhigung zur Kenntnis, dass Sie, Herr Kollege Rösti und Herr Kollege Thomas Aeschi, sich diese Woche derart grosse Sorgen um den Bundeshaushalt bzw. um die zusätzliche Belastung von 1 bis 2 Milliarden Franken machen. In zwei Tagen, wenn wir in diesem Saal über die Streichung der Stempelsteuer diskutieren, kommen wir gerne auf Ihr Angebot zurück, keine unvernünftigen finanzpolitischen Entscheide zu fällen.
Bei Artikel 17a bitten wir Sie auch, der Kommission zu folgen. Wir haben seit Anfang der Krise versucht, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die wirklich am unverschuldetsten und am härtesten betroffen sind, nicht auch noch mit einem Ersatzeinkommen in der Grössenordnung von 2500 Franken oder ein bisschen mehr in die Weihnachtsferien gehen müssen. Das betrifft Menschen mit tiefen Einkommen, die in den betroffenen Branchen, beispielsweise in Gastrobetrieben, jetzt übervertreten sind. Wir haben inzwischen wirklich Dutzende, Hunderte von E-Mails von Familien bekommen, die zweimal auf Kurzarbeit sind, bei denen aber Mieten, Einkommen und Krankenkassenprämien zu 100 Prozent weiterlaufen. Die Lebenshaltungskosten sind nicht zurückgegangen. Wir müssen hier etwas tun.
Wir haben in der WAK-N jetzt einen absoluten Minimalkompromiss gefunden. Zumindest konnten 24 von 25 Mitgliedern diesem Minimalkompromiss zustimmen. Er muss noch in den Ständerat. Wir möchten hier auch den Bundesrat bei seinem Wort nehmen, das er der Kommission gegeben hat. Wahrscheinlich müssen wir nach der Beratung im Ständerat dann noch einige Details korrigieren, z. B. das Eintrittsdatum. Wir sind dafür sehr offen, wenn die Verwaltung am Schluss noch einen Vorschlag präsentieren kann, der die Zweifel, die es vielleicht noch gibt, ausmerzen kann. Einen solchen Vorschlag würden wir dann auch entsprechend mittragen. Wir erwarten, dass - trotz des erheblichen Widerstands, den es in den letzten Wochen insbesondere vonseiten des SECO gab - hier jetzt konstruktiv mitgearbeitet wird. Der Wille des Parlamentes ist klar.
Letztens bitten wir Sie natürlich auch, bei Artikel 17 Buchstabe f der Minderheit Fivaz Fabien zu folgen. Es geht auch hier um sehr prekäre Arbeitsbedingungen. Natürlich ist die Frage der Rückwirkungen immer mit technischen Schwierigkeiten verbunden. Das haben wir bereits mehrfach diskutiert. Aber es geht hier nicht um die Grossverdienerin und den Grossverdiener, sondern um Menschen, die in dieser Krise wirklich auf jeden Franken angewiesen sind.
Zusammengefasst gehen wir nach wie vor davon aus, dass der am besten investierte Steuerfranken derjenige ist, der jetzt dazu dient, in diesem Land Existenzen, Unternehmen, Arbeitsplätze, Einkommen und Jobs zu sichern. Wir machen mit dieser Vorlage einen Schritt in die richtige Richtung. Ich sage Ihnen offen: Wir befürchten, das wird nicht reichen. Aber es würden zumindest ein paar Schrauben in die richtige Richtung gedreht.
Bitte folgen Sie der Kommissionsmehrheit und bei Artikel 17 Buchstabe f der Minderheit Fivaz Fabien.
Paganini Nicolo · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich spreche vorerst zu Artikel 15, "Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls". Diese erneute Anpassung hat eine kleine Vorgeschichte. Die WAK-N hat der WAK-S beantragt, dass man auf diesen Artikel zurückkommen kann. Die WAK-S hat dem zugestimmt und damit signalisiert, dass es Handlungsbedarf gibt, dass man über diesen Artikel noch einmal nachdenken sollte.
Das haben wir heute Morgen getan. Die Lösung geht jetzt dahin, dass man sagt, dass man eigentlich den Umsatzausfall bei Artikel 15 in Analogie zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen festlegen sollte. Dies sind dann eben nicht 55 Prozent Umsatzausfall, sondern ebenfalls 40 Prozent Umsatzausfall.
Ich muss zugeben, ganz wohl ist uns damit aber nicht. Unsere Fraktion wird da auch nicht einstimmig der Mehrheit zustimmen. Sie werden es hören: Da kommen Kosten von 1,5 bis 2 Milliarden Franken auf uns zu. Es stellt sich natürlich schon die Frage, wenn man noch einmal 1,5 bis 2 Milliarden Franken in die Hand nimmt: Sind die dann wirklich genau hier am besten investiert? Ich habe es beim letzten Votum angesprochen: Das mussten wir in fünf oder zehn Minuten heute Morgen entscheiden. Es fehlten eigentlich die Grundlagen für eine wirklich seriöse Beurteilung. Das zu Artikel 15.
Bei Artikel 17 Buchstabe f bitten wir Sie erneut, der Mehrheit zuzustimmen. Ich glaube, die Frage der Rückwirkung, was das auch vom administrativen Aufwand und von der Verzögerung der Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigungen her bedeutet, haben wir in den ersten beiden Runden ausdiskutiert. Da bitte ich Sie also, der Mehrheit zuzustimmen.
Dann noch zu Artikel 17a: Kollege Wermuth hat Sie gebeten, da der Mehrheit zu folgen - aber es gibt da gar keine Mehrheit und Minderheit. Entsprechend unterstützen wir auch diese neue Regelung. Ich glaube, wir haben hier eine Lösung gefunden, wo man dieses Thema ohne Schwelleneffekte angehen kann. Vielleicht findet der Ständerat noch Verbesserungspotenzial, das kann man nicht ausschliessen. Aber im Prinzip haben wir hier eine Lösung für die sehr tiefen Einkommen, die sonst über eine extrem lange Zeit mit 80 Prozent Entschädigung auskommen müssen. Ich denke, das könnte etwas Intelligentes sein. In diesem Sinne kann ich Sie nicht bitten zuzustimmen - wie gesagt, es gibt keine Minderheit. Ich glaube, wir haben da eine taugliche Lösung gefunden.
Rytz Regula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Das Gesetz, das wir jetzt so lange beraten haben, ist in der Schlussphase. Es ist ganz klar besser geworden als das Gesetz, das wir noch vor zwei Wochen beraten haben. Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht ist die: Wir haben das Gesetz nicht aufgrund einer längerfristigen Planung und einer wirklich fundierten Auseinandersetzung mit der Situation und den Risiken, die auf uns zukommen, verbessert, sondern es wurde aufgrund des Drucks der Ereignisse, die sich überstürzen, überarbeitet. Man kann sagen, dass wir immerhin flexibel genug sind, um darauf zu reagieren. Das ist gut. Aber es wäre vielleicht etwas schneller gegangen, wenn wir bereits vor zwei Wochen einige Anträge - auch von uns - angenommen hätten. Vor allem hätten wir für all diese Unternehmen, die heute um ihr Überleben kämpfen, mehr Planungssicherheit geschaffen.
Nun, wir können nicht zurück, wir können nur nach vorne sehen. In diesem Sinn möchte ich sagen, dass wir heute am frühen Morgen bei unseren Beratungen in der Kommission doch immerhin einen versöhnlichen Schluss gefunden haben. Es sind zwei Anträge, die jetzt noch als Verbesserungen ganz wichtig sind: einer, der bereinigt werden kann, und einer, den wir schon bereinigt haben.
Der eine ist der Antrag der Kommissionsmehrheit bei Artikel 15, der von der SVP-Fraktion bestritten ist. Bitte sagen Sie trotzdem Ja dazu. Es ist ganz wichtig. Hier geht es um die Erwerbsausfallentschädigung für die ganz kleinen Betriebe, die Selbstständigen, die Reisebüros, die darauf angewiesen sind. Heute erhalten sie die Entschädigung nur, wenn sie eine Umsatzreduktion von mindestens 55 Prozent haben. Wir Grünen haben uns dafür eingesetzt, dass es eine viel höhere Summe ist und dass es gar keine solche Limits gibt. Wir beantragen jetzt als Kompromiss die Schwelle einer Umsatzeinbusse von 40 Prozent. Ich denke, da können Sie wirklich dahinterstehen. Das ist ein Kompromiss, der sehr vielen Menschen Hoffnung geben wird.
Dann, auch ganz erfreulich, haben wir eine Lösung zu einem Problem gefunden, das auch uns Grüne von Anfang an umgetrieben hat, wonach nämlich die Kurzarbeitsentschädigung, die so wichtig ist, für die kleinen Einkommen einfach nicht reicht. Es sind 80 Prozent des vorherigen Lohnes. Von Kurzarbeit betroffen sind ganz viele Menschen in Branchen und in Berufen, die eben sehr kleine Löhne haben - sei es der Detailhandel, Restaurants, Hotels, der Kultur- und Eventbereich oder persönliche Dienstleistungen. Wir schlagen jetzt vor, dass es eine Anpassung gibt. Wenn wir da nicht angepasst hätten, dann wären diese Einnahmen einfach unglaublich geschrumpft, und es hätte zunehmende Probleme gegeben. Es gibt eine Untersuchung der SRG, die zeigt, dass die Haushalte mit einem Einkommen von unter 4000 Franken durch diese Krise bereits einen Einkommensverlust von 19 Prozent erlitten haben. Ich glaube, da müssen wir jetzt wirklich etwas tun. Ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass wir heute einen Kompromiss gefunden haben. Es ist ein Kompromiss, der aus unserer Sicht eigentlich nicht genügt. Aber es ist ein Kompromiss, und wir stehen dazu. Deshalb möchte ich auch allen Parteien, die hier mitgeholfen haben, wirklich danken. Zum Schluss haben wir uns gefunden.
Ich hoffe, dass Sie jetzt die Lösungen unterstützen, welche die Kommission ausgehandelt hat, und die Verbesserungen machen, die Fabien Fivaz beantragt hat. Kommen Sie also wieder zurück auf bereits beratene Artikel, und setzen Sie die Verbesserung bei der Kurzarbeit bezüglich der Lernenden und der temporär Mitarbeitenden rückwirkend auf den September in Kraft. Es ist ein sehr starkes Anliegen auch aus der Hotelbranche und aus der Gastronomie und allen Betrieben, die Lernende haben, dass wir das heute noch verbessern; dies in der Hoffnung, dass sich der Ständerat uns anschliessen wird.
Kälin Irène · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion hat bereits alles gesagt, was sie sagen wollte. Das Wort geht somit an Herrn Grossen für die grünliberale Fraktion.
Grossen Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo verde liberale
Bei Artikel 15 Absatz 1 unterstützen wir, dass das Kriterium für den Zugang zur Erwerbsausfallentschädigung, das heute bei einem Umsatzverlust von 55 Prozent liegt, neu auf 40 Prozent gesenkt wird. Grundsätzlich muss man sagen, dass diese fixen Grenzen natürlich nicht sinnvoll sind. Sie führen immer zu sehr unschönen Schwelleneffekten und haben dann nicht unbedingt gute Folgen. Zum Beispiel hat jemand, der eine Umsatzeinbusse von nur 54 Prozent hat, keinen Zugang zu dieser Erwerbsausfallentschädigung, während man mit 56 Prozent Zugang hat. Das ist natürlich nicht optimal. Aber grundsätzlich kann man sagen, dass diese Grenze von 55 Prozent auch sehr willkürlich gesetzt wurde. Wir unterstützen eine Anpassung der Umsatzgrenze beim Zugang zu den Härtefallunterstützungen. Wir bitten aber den Ständerat, das nochmals genau anzuschauen. Immerhin könnten wir dann bei der Differenzbereinigung nochmals auf diesen Punkt zurückkommen.
Bei Artikel 17 Buchstabe f hält die grünliberale Fraktion weiterhin daran fest, dass Kurzarbeit auch für befristet Angestellte und Lernende lückenlos ermöglicht werden soll, also auch rückwirkend, dort, wo es die Lücke noch gibt. Wir unterstützen deshalb weiterhin die Minderheit Fivaz Fabien.
Mit Artikel 17a sollen Tieflöhne bei Kurzarbeit bessergestellt werden. Wir unterstützen das sehr. Wir finden das eine sehr zielführende Lösung, die jetzt vorliegt. Sie trifft aus unserer Sicht schon heute gut ins Ziel, weil sie keine Schwelleneffekte hat und weil sie zwischen den verschiedenen Lohngrenzen linear von 80 bis 100 Prozent des Lohnes ausgestaltet ist. Je nachdem hat man, wenn man ganz wenig Lohn hat, dann 100 Prozent des Lohns zur Verfügung. Wir finden das eine gute Lösung und sind der Meinung, dass der Ständerat auch das noch genau anschauen soll. Aber im Grundsatz finden wir das schon so ein sehr gutes Projekt. Besten Dank für die Unterstützung.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Ich komme zu Artikel 15; hier geht es um die Selbstständigerwerbenden und um die Senkung des Satzes der Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent. Das ist eine sehr teure Übung, die Sie hier mit Ihrer Kommissionsmehrheit beantragen. Sie wird uns zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken kosten. Im Verhältnis zu anderen Massnahmen, die wir in diesem Gesetz besprochen haben, scheint mir das unverhältnismässig viel zu sein. Die 55 Prozent haben Sie damals für den Fall eines totalen Lockdowns beschlossen. Jetzt sind wir nicht in einem totalen Lockdown. Ich gehe auch nicht davon aus - auch wenn wir weitere einschränkende Massnahmen beschliessen müssen -, dass wir zu einem totalen Lockdown kommen werden. In dieser Situation weiter zu gehen als damals im Frühjahr, scheint mir unverhältnismässig zu sein. Wenn Sie schon noch einmal 1,5 bis 2 Milliarden einsetzen möchten, dann, meine ich, gäbe es gezieltere Massnahmen als diese hier.
Ich bitte Sie also, in Artikel 15 bei den 55 Prozent zu bleiben, die der Ständerat beschlossen hat und die Ihre Kommissionsminderheit beantragt - also beim Bundesrat zu bleiben. Man muss jede Massnahme, die wir treffen, in einem Gesamtkonzept sehen. Das, was Sie vorschlagen, sprengt etwas den Rahmen des übrigen Gesetzes. Ich bitte Sie, bei den 55 Prozent zu bleiben. Ich denke, es ist eine Massnahme, die vertretbar ist, wenn Sie sie beschliessen. Es wäre im Gegensatz sehr grosszügig, wenn Sie die Schwelle auf 40 Prozent setzen würden. Der Entscheid erfolgte ja heute Morgen innerhalb von zehn Minuten; Sie haben das gesagt. Ich glaube, wenn man noch einmal darüber nachdenkt - man muss nicht einmal darüber schlafen -, kommt man zum Schluss, dass 55 Prozent wahrscheinlich richtiger sind als 40.
Ich möchte das auch im Zusammenhang mit dem neu kreierten Artikel 17a sehen, den Sie heute Morgen beschlossen haben. Den können wir unterstützen. Das ist eine Massnahme, mit der für wirklich tiefere Einkommen ein Ausgleich gefunden werden soll. Es ist eine recht elegante Lösung - sie ist handhabbar -, die Sie heute Morgen getroffen haben. Aber auch das wird einige hundert Millionen Franken kosten, je nachdem, wie es dann greift. Wenn aber schon Geld eingesetzt werden soll, dann in diesem Bereich der wirklich tiefen Einkommen, die eine entsprechende Einbusse haben. Wenn Sie das ins Verhältnis setzen: Artikel 17a - der ist richtig - kostet einige hundert Millionen Franken, und die Änderung in Artikel 15 würde 1,5 bis 2 Milliarden Franken kosten. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben.
Bleiben Sie bei Artikel 15 also beim Bundesrat und der Minderheit Aeschi Thomas. Folgen Sie nicht einem Reflex, wenn "Aeschi" als Minderheit steht, sondern unterstützen Sie diese. Es ist ein vernünftiger Vorschlag und entspricht Bundesrat und Ständerat.
Artikel 17a steht nicht zur Diskussion.
Dann haben wir den Artikel, der, seit wir das Gesetz beraten, jedes Mal kommt, wenn wir darüber abstimmen: Artikel 17f, die Rückwirkung. Es ist durchaus ein berechtigtes Anliegen, aber es ist so nicht handhabbar. Es führt einfach zu einer riesigen Verzögerung der übrigen Auszahlungen, und auch hier ist die Verhältnismässigkeit nicht gegeben. Lehnen Sie also den Minderheitsantrag Fivaz Fabien zu Artikel 17f ab. Ich bin durchaus bereit, das dann mit den Kantonen unter dem Titel "Härtefall" anzuschauen, denn es sind insbesondere die Romandie und allenfalls der Kanton Graubünden betroffen. Wir können das aber einfach nicht handhaben. Wir würden hier die Arbeitslosenkassen, die ohnehin am Anschlag laufen, zusätzlich belasten. Die Verzögerung, die entstehen würde, ist offenbar einfach nicht zu verkraften. Wenn alle drei Monate warten müssten, bis wir auszahlen, müssten wir die Lösung an einem anderen Ort suchen.
Ich bitte Sie also wiederum, den Minderheitsantrag Fivaz Fabien abzulehnen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Monsieur le conseiller fédéral, vous avez dit qu'en dix minutes on avait fait une proposition qui coûterait 2 milliards de francs. Je suis impressionné de voir que votre administration, en dix minutes, a pu sortir ce chiffre. Sur quelles bases précises, concrètes, arrivez-vous à ce montant de 2 milliards de francs?
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Das ist eine Schätzung, es sind 1,5 bis 2 Milliarden Franken. Die Schätzungen wurden schon damals gemacht, als man im Frühjahr den 55-Prozent-Kompromiss gesucht hat. Schon damals standen diese anderen Zahlen zur Diskussion. Die Verwaltung hat nicht innerhalb von zehn Minuten reagiert, sondern sie hat das offenbar schon vor Längerem berechnet. Beim BSV hat man diese Schätzungen schon im Frühjahr gemacht.
Wermuth Cédric · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Ich habe eine Nachfrage, Herr Bundesrat: Sie haben den Verwaltungsaufwand erwähnt, den man mit den Arbeitslosenkassen hätte. Den gibt es jetzt ja auch aufgrund des neuen Artikels 17a.
Der Grund aber, dass dieser Vorschlag so spät kommt, ist die systematische Weigerung der Bundesverwaltung in den letzten Monaten, irgendwie Hand zu bieten für die Verbesserung der Situation im Tiefstlohnbereich. Können Sie garantieren, dass sich der Bundesrat auf eine allfällige weitere Phase, in der wir solche Massnahmen ergreifen werden, besser vorbereiten wird, damit wir nicht wieder an Umsetzungsproblemen scheitern, wenn wir die Schwächsten in diesem Land in der Krise stützen wollen?
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Das Problem bei Artikel 17 Buchstabe f ist die Rückwirkung. Diese Rückwirkung würde bedingen, dass Zehntausende von Betrieben ihre Abrechnungen neu erstellen müssten, und alle diese Abrechnungen müssten wieder geprüft werden. Wir würden die Arbeit also doppelt machen, so die Aussage des SECO. Das führt zu diesem Mehraufwand, der zu einer weiteren Verzögerung führt.
Ich denke, mit Artikel 17a legen wir den Grundstein für die künftigen Lösungen. Auch in Bezug auf Kurzarbeit würden wir das in der Verordnung ab 1. Januar 2021 entsprechend lösen.
Sie können dem Bundesrat und der Verwaltung schon Vorwürfe machen. Wenn Sie uns jetzt exakt sagen, was nächstes Jahr im Januar, im Februar, im März, im April, im Mai, im Juni passiert, dann können wir exakt darauf reagieren. Aber wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie das genauso wenig wie wir. Schauen wir "step by step" und versuchen wir, adäquate Lösungen zu finden.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista
Herr Bundesrat, ich würde es begrüssen, wenn Sie noch bestätigen könnten, was heute Morgen in der Kommission auch noch gesagt wurde: Seitens der Verwaltung kam bei dieser EO-Bestimmung das Commitment, das sei ein Vorschlag, der umsetzbar, praktikabel sei. Wir hatten 30 Prozent; für 30 Prozent hatten wir eine Schätzung. Für 40 Prozent hatten wir aber heute Morgen keine Schätzung.
Ich wäre froh, wenn Sie in diesem Sinne das hier auch noch klarstellen würden.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Geld zu verteilen, ist in der Regel umsetzbar. Die Frage ist einfach, ob Sie 1,5 oder 2 Milliarden Franken verteilen wollen oder nicht. Die 3 Milliarden haben sich auf die 30 Prozent bezogen. Das stand auch zur Diskussion, das würde 3 Milliarden Franken kosten. Wenn Sie auf 40 Prozent gehen, schätzt die Verwaltung den Ausfall auf 1,5 bis 2 Milliarden Franken. Das zu verteilen, wäre machbar. Aber die Frage ist, ob wir das wollen.
Fivaz Fabien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Monsieur le conseiller fédéral, dans la proposition que j'ai faite, je parle du 1er septembre. Est-ce que couper la poire en deux, donc dire qu'on revient rétroactivement au mois de novembre, serait, à votre avis, plus facile à mettre en oeuvre que revenir trois mois en arrière en l'occurrence? Merci d'avance de votre réponse.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Das SECO schätzt, dass dann die Bearbeitung zwei Monate statt drei Monate dauert. Das ist auch immer noch zu viel. Aber ich muss mich hier auf die Angaben von Bundesämtern des WBF stützen. Die sagen mir Folgendes: Bei einer Rückwirkung auf den 1. September beträgt der Arbeitsaufwand drei Monate; dies sind also drei Monate Verzögerung. Bei einer Rückwirkung auf den 1. November gibt es eine Verzögerung von zwei Monaten. Das ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht verantwortbar.
Friedli Esther · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir kommen jetzt noch zu den letzten Artikeln. Bei Artikel 15 Absatz 1 geht es um Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Im Frühling wurde hier eine befristete Lösung gefunden, die den Selbstständigerwerbenden einen Tagessatz ermöglichte. Die Regelung ist im September ausgelaufen. Im Rahmen der Beratung des Covid-19-Gesetzes in der Herbstsession haben wir uns darauf geeinigt, dass als Basis der Berechnung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 gelten solle. Aufgrund der aktuellen Situation und der Massnahmen des Bundesrates beantragt Ihnen Ihre Kommission - das Stimmenverhältnis war 14 zu 10 Stimmen -, diesen Satz anzupassen und auf 40 Prozent zu senken. Damit werden mehr Selbstständigerwerbende, die aufgrund der Massnahmen im Moment betroffen sind, bezugsberechtigt. Die daraus resultierenden Kosten konnten aufgrund der kurzen Zeit nicht abschliessend eruiert werden. Wir haben es vorhin gehört: Die Verwaltung hat heute Morgen ausgeführt, dass dies zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken kosten würde.
Zu Artikel 17 Buchstabe f: Sie erinnern sich sicher alle an letzte Woche. Da haben wir bereits wieder darüber abgestimmt. Das Stimmenverhältnis betrug 97 zu 97 Stimmen. Der Präsident folgte der Minderheit, und deshalb war es wieder am Ständerat, einen Entscheid zu fällen. Der Ständerat hält nun an seinem ursprünglichen Entscheid fest und möchte auf die rückwirkende Inkraftsetzung verzichten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen erneut mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, hier dem Ständerat zu folgen und auf diese rückwirkende Inkraftsetzung zu verzichten. Wir haben Ihnen dies bereits die letzten Male so empfohlen. Eine rückwirkende Inkraftsetzung würde bedeuten, dass unter Umständen Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, die bereits keinen Arbeitsvertrag mehr haben, darunterfallen. Dies würde einen grossen administrativen Aufwand bedeuten. Die Minderheit Fivaz Fabien beantragt Festhalten an der Version des Nationalrates.
Dann komme ich noch zum letzten Thema. Aufgrund der neuesten Entwicklungen haben wir in der Kommission das Thema der Entschädigung der Kurzarbeit nochmals neu behandelt. Die aktuellen Betriebsschliessungen und einschneidenden betrieblichen Massnahmen treffen vor allem Branchen, bei denen tiefe Löhne vorherrschen. Denken wir an den Detailhandel, an die Gastronomie, an Fitnesscenter oder an andere Dienstleistungsberufe. Viele Arbeitnehmende in diesen Berufen können kein Homeoffice machen und müssen in die Kurzarbeit geschickt werden. Zudem müssen sie aufgrund der aktuellen Gegebenheiten der Kurzarbeit auch zustimmen, der Arbeitgeber kann dies anordnen. Werden bei tiefen Einkommen bei der Kurzarbeit die Löhne um 20 Prozent gekürzt, erhalten viele einen Betrag, von dem sie kaum noch leben können.
Wir haben daher in der Kommission verschiedene Varianten diskutiert, wie wir die unteren Einkommen stützen können. Die Kommission ist klar der Meinung, dass bei diesen unteren Einkommen Handlungsbedarf besteht. Im Sinne einer befristeten Überbrückung empfiehlt Ihnen die Kommission, dass die tiefen Löhne um weniger als 20 Prozent gekürzt werden. Wir beantragen Ihnen nun mit 24 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Bestimmung, für die als Basis der Mindestlohn gemäss Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie gilt. Dieser liegt aktuell bei 3470 Franken. Die Idee ist, dass, aufgerechnet auf ein 100-Prozent-Pensum, bei der Kurzarbeit niemand unter diesen Betrag fällt. Wer also 3470 Franken verdient, erhält bei Kurzarbeit 100 Prozent ausbezahlt. Um mögliche Schwelleneffekte zu verhindern, werden nun in einer Lohnspanne von 3470 bis 4340 Franken die Beträge anteilsmässig leicht angehoben. Die Löhne ab 4340 Franken werden zu regulären Sätzen berechnet und abgegolten.
Der Vertreter des SECO hält eine solche Variante für klar und umsetzbar. Sie bringt vor allem den Vorteil, dass sie nur die unteren Einkommen stützt. Eine Variante mit einem sogenannten Sockelbeitrag von zum Beispiel 4000 Franken zu 100 Prozent würde bedeuten, dass auch bei allen hohen Einkommen die Kurzarbeitsentschädigung angehoben wird. Bei den höheren Einkommen sieht die Kommission jedoch keinen Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Da parte mia solo un breve intervento all'articolo 12b capoverso 6 lettera b. Siamo nell'ambito degli aiuti allo sport, e si tratta di una disposizione in cui abbiamo mantenuto una differenza nei confronti del Consiglio degli Stati, ritenuto che non è stata presentata nessuna proposta di minoranza in proposito.
La commissione vi propone con un risultato chiaro, 21 voti contro 3 e 1 astensione, di mantenere la versione adottata dal Consiglio nazionale. Essa prevede di fare riferimento alla stagione 2018/19 per calcolare il volume degli stipendi che sono soggetti alla riduzione del 20 per cento che abbiamo deciso.
I motivi sono i seguenti: applicare una scadenza fissa, come proposto dal Consiglio degli Stati - in questo caso il 13 marzo 2020, giorno in cui è stato decretato il lockdown -, è in contraddizione con quanto prevede la stessa norma appena sopra, dove si precisa che nel computo devono essere inclusi anche i premi, i bonus e gli altri benefit. Se noi prendiamo come riferimento il 13 marzo, questo non ci permette di computare i premi che derivano per esempio dai playoff dei campionati di hockey semplicemente per il fatto che i playoff non erano ancora iniziati. Lo stesso campionato di calcio non era nemmeno terminato, per cui anche per il calcio valgono le stesse considerazioni. Un altro argomento a favore della nostra proposta sta nel fatto che all'articolo 12 capoverso 4, per il calcolo della perdita delle entrate dovuta alla mancata vendita dei biglietti - abbiamo deciso di riconoscere il diritto a un'indennità nella misura di due terzi - abbiamo adottato come riferimento la stagione 2018/19, il che significa che qui avremmo lo stesso parametro. Si tratta quindi di una questione di coerenza legislativa, per cui abbiamo deciso di mantenere questa modifica.
Votazione
Art. 15 Abs. 1 - Art. 15 al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 158 Stimmen
Dagegen ... 31 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Votazione
Art. 17 Bst. f - Art. 17 let. f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 89 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ziff. I Art. 17a
Antrag der Kommission
Abweichend vom Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 gilt in Sachen Kurzarbeitsentschädigung bei behördlich angeordneten Betriebsschliessungen und Massnahmen für Betriebe, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, ab dem 1. Dezember 2020 bis spätestens am 31. März 2021 folgende Bestimmung: Der Anteil des versicherten Lohns bis 3470 Franken wird auf ein 100-Prozent-Pensum aufgerechnet zu 100 Prozent entschädigt. Dieser Betrag darf bei den regulären Ansätzen nicht unterschritten werden, d. h. die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt. Die regulären Sätze gelten ab 4340 Franken.
Ch. I art. 17a
Proposition de la commission
En dérogation à la loi du 25 juin 1982 sur l'assurance-chômage, les dispositions suivantes s'appliquent à partir du 1er décembre 2020 et jusqu'au 31 mars 2021 au plus tard en matière d'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail lors de fermetures et de mesures ordonnées par les autorités pour les entreprises particulièrement touchées par les conséquences de la pandémie de Covid-19, en raison de la nature même de leur activité économique: la part du salaire assuré jusqu'à 3470 francs, calculé sur un taux d'occupation de 100 pour cent, est indemnisée à 100 pour cent. Pour les taux ordinaires, ce montant ne doit pas être inférieur, ce qui signifie que les salaires plus élevés sont réduits en proportion. Les taux ordinaires s'appliquent à partir de 4340 francs.
Angenommen - Adopté
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 193 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ziff. II Übergangsbestimmungen Art. 30 Abs. 1bis
Ch. II dispositions transitoires art. 30 al. 1bis
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir haben zu dieser Übergangsbestimmung noch über das Lösen der Ausgabenbremse abzustimmen.
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 192 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise