19.3958
Besteuerung von elektronischen Zigaretten
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben diese Motion unserer Kommission heute zum zweiten Mal in unserem Rat. Der Grund liegt darin, dass der Nationalrat sie abgeändert hat. Zur Erinnerung: Was soll mit dieser Motion erreicht werden? Der Bundesrat soll beauftragt werden, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten schafft. Einem geringeren Risikoprofil ist durch eine differenzierte Regelung Beachtung zu schenken, d. h. durch eine Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu einem tieferen Satz als bei herkömmlichen Zigaretten.
Der Bundesrat hat in beiden Räten die Annahme der Motion empfohlen. Der Ständerat hat die Motion am 26. September 2019 ohne Gegenstimme angenommen. Auch der Nationalrat hat die Motion am 30. Oktober letzten Jahres mit 126 zu 42 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Auf Antrag seiner Kommission hat er aber die Motion etwas abgeändert und einen zusätzlichen Satz eingefügt. Dieser Satz lautet: "Der Bundesrat sieht vor, dass die Bestimmungen zur Besteuerung von elektronischen Zigaretten nicht in Kraft treten, bevor das Bundesgesetz über Tabakprodukte verabschiedet ist."
Mit der Textänderung will der Nationalrat vermeiden, dass die Besteuerung elektronischer Zigaretten getrennt vom Entwurf des Bundesgesetzes über Tabakprodukte behandelt wird, der sich derzeit in den beiden Räten in Beratung befindet. Wir sind dort in der Differenzbereinigung. In der Kommission haben wir den Entwurf schon fast durchberaten. Es ist vorgesehen, dass die Differenzbereinigung zum Tabakproduktegesetz hier im Rat spätestens in der Sommersession stattfindet.
Die Kommission hat die von der SGK-N beantragte und vom Nationalrat beschlossene Änderung geprüft und hält sie für sinnvoll. Die Bestimmungen des künftigen Bundesgesetzes über Tabakprodukte werden sich auf die Regulierung des Marktes für elektronische Zigaretten auswirken, weshalb diesen Bestimmungen bei der Erarbeitung eines Erlassentwurfes zur Besteuerung elektronischer Zigaretten Rechnung zu tragen ist.
Die Kommission hat natürlich auch noch die Meinung der Verwaltung abgehört. Diese teilt das Anliegen und sagt, aus ihrer Sicht sei das in Ordnung.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die abgeänderte Motion anzunehmen.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin sehr froh, dass das Anliegen der Besteuerung der elektronischen Zigaretten jetzt nicht nur im Bundesrat und im Ständerat, sondern auch im Nationalrat mehrheitsfähig geworden ist. Es macht durchaus Sinn, dass man die beiden Vorlagen - das Tabakproduktegesetz und die Revision der gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung der elektronischen Zigaretten - gleichzeitig bearbeitet. Das heisst aber nicht, dass man bezüglich Besteuerung jetzt nichts macht und wartet, bis das Tabakproduktegesetz in Kraft getreten ist. Denn der Text der abgeänderten Motion sagt, dass man eben die beiden Revisionen gleichzeitig vornimmt, das heisst, dass man die parlamentarische Beratung gleichzeitig führt und dass bei der Verabschiedung des Gesetzes beide Revisionen vorliegen.
Dementsprechend lade ich Sie ein, Herr Bundesrat, die Arbeiten zur Einführung, ja Wiedereinführung der Besteuerung der elektronischen Zigaretten - sie war ja früher, bis im Jahre 2011, bereits vorgesehen - zeitgerecht und zeitgleich auszuführen, damit eben nach Bekanntwerden der Parameter für die Besteuerung, welche im Tabakproduktegesetz vorgesehen werden, gleichzeitig auch die anderen Parameter festgelegt werden. Das sind beispielsweise die Produkteklassifizierungen oder auch die Definition der erlaubten Inhaltsstoffe. So können dann mit einem Schlag sowohl das Tabakproduktegesetz wie auch die gesetzliche Basis für die Besteuerung der elektronischen Zigaretten im Parlament beraten werden und dann auch in Kraft treten. Ich danke, wenn Sie diesem Verständnis folgen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
E-Zigaretten wurden 2012 aufgrund der Motion Zanetti Roberto 11.3178 von der Steuer befreit. Das Argument war damals, dass E-Zigaretten den Ausstieg aus dem Rauchen beschleunigen würden. In Zusammenhang mit dem Tabakproduktegesetz wurde 2019 gefordert, E-Zigaretten wieder zu besteuern. Darüber war man sich eigentlich einig. Das war auch das Ziel dieser Motion und wurde in beiden Räten so genehmigt.
Jetzt geht es noch um die Koordination mit der Einführung des Tabakproduktegesetzes, das in Beratung ist. So wie die Beratungen laufen, sehen wir vor, dass wir dieses Gesetz auf Mitte 2023 in Kraft setzen können. Damit würde dann auch die E-Zigarette wieder besteuert. Das macht, glaube ich, Sinn. Es herrscht grosse Einigkeit, dass man das machen sollte. Wir würden das dann zusammen mit dem Tabakproduktegesetz einführen. Im Moment haben wir eben geplant, dass das auf Mitte 2023 eingeführt werden kann. Damit wäre die zehnjährige Abstinenz bei der Besteuerung der E-Zigarette beendet, und wir würden sie neu wieder besteuern.
Wir sind also mit Ihrem Antrag und der Abänderung der Motion einverstanden.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Kommission an.
Angenommen - Adopté