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Neuer Schwung für die konsequente Umsetzung der elektronischen Tools zur Ausübung der politischen Rechte
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ihr Rat hat diese Motion im September 2020 der Staatspolitischen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen. Diese Vorprüfung haben wir am 1. Februar 2021 vorgenommen.
Die Motion möchte Schwung in die Nutzung elektronischer Instrumente zur Ausübung der politischen Rechte bringen und dem Bundesrat hierfür einen Abklärungsauftrag erteilen. Abgesehen davon, dass die Motion vom Auftrag her eher einem Postulat entspricht und ohnehin äusserst allgemein gehalten ist, teilt die SPK-S die Stossrichtung. Sie lehnt die Motion allerdings einhellig ab, da sie in ihr keinen konkreten Mehrwert sieht.
Die Staatspolitische Kommission hat sich jüngst intensiv mit elektronischen Tools für die Ausübung der politischen Rechte auseinandergesetzt, und erst gerade in der Wintersession haben wir auch hier im Rat mehrere Vorstösse zu diesem Thema diskutiert. Damals wie aktuell liessen wir uns von der Bundeskanzlei aufzeigen, was der Bundesrat auf diesem Feld denn tue. Die Antworten haben uns wiederum zufriedengestellt. So hat der Bundesrat gerade erst im Jahre 2020 in einem Bericht aufgezeigt, dass er ein neues Datenmodell für politische Geschäfte einführen und zudem die E-Vernehmlassung und eine Publikationsplattform für Petitionen prüfen will. Auch punkto E-Voting ist die Bundeskanzlei weiter aktiv und arbeitet an einer Neuausrichtung des Versuchsbetriebs, damit die Kantone wieder begrenzte Versuche durchführen können. Dabei werden präzise Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften und unabhängige Prüfungen vorgesehen. Dafür arbeitet die Bundeskanzlei - wie auch von der Motion verlangt - intensiv mit den Kantonen und mit Fachleuten zusammen. Die Anpassung der Rechtsgrundlage für diesen neu ausgerichteten Versuchsbetrieb soll noch dieses Jahr in die Vernehmlassung, und die SPK-S hat bereits verlangt, dass sie dann zu den Verordnungsänderungen konsultiert würde. Der Prozess wird also parlamentarisch begleitet.
Vor diesem Hintergrund teilt Ihre Kommission einhellig die Ansicht des Bundesrates, dass für diese Motion kein zusätzlicher Bedarf besteht, sosehr wir auch die Absicht teilen.
Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
En ma qualité de membre du Conseil des Suisses de l'étranger, je me suis toujours beaucoup engagé en faveur du vote électronique, qui est le seul réel moyen pour que les Suisses de l'étranger puissent être actifs politiquement en participant aux votations et aux élections.
En ma qualité d'élu du canton de Genève, qui a mis au point un système de vote électronique utilisé avec succès des dizaines et des dizaines de fois, dans les limites fixées par le Conseil fédéral, je n'ai pu que regretter l'abandon de ce système genevois qui, rappelons-le, n'est pas la résultat d'une faille, mais bien, à l'époque, d'une absence de volonté politique d'autres cantons de mutualiser l'investissement pour permettre à ce système de passer à la double vérifiabilité - une nouvelle exigence qui avait été posée par la Chancellerie fédérale et par le Conseil fédéral.
Quoi qu'il en soit, l'arrêt de tous les systèmes de vote électronique, tout particulièrement de celui de la Poste, en raison d'une faille technique, a été un choc pour toutes celles et ceux qui espéraient l'extension du vote électronique rapide à l'ensemble des citoyennes et citoyens non seulement du canton de Genève, mais aussi de la Suisse. Il est vrai que la décision genevoise et les déboires du système de la Poste sont survenus dans un contexte de méfiance croissante non seulement de la population, mais aussi du monde politique, à l'égard du vote électronique et de la fiabilité de ces systèmes.
Bien que le Conseil fédéral eût donné mandat à la Chancellerie fédérale, en juin 2019 déjà, de concevoir avec les cantons une restructuration de la phase d'essai sur un système fiable et reposant sur une vérifiabilité complète du vote par les votantes et les votants, la motion que j'ai déposée se voulait une proposition d'acte de soutien politique, parlementaire, à la dynamique mise en place par le Conseil fédéral et par la Chancellerie fédérale. En effet, il y a aujourd'hui encore une incertitude au sein de notre Parlement quant à une volonté majoritaire de relancer et de soutenir le vote électronique.
Cela étant, depuis le dépôt de la motion, comme cela a été rappelé par le rapporteur, les travaux de la Chancellerie fédérale en collaboration avec les cantons ont avancé pas à pas, selon le planning qui avait été prévu. En décembre de l'année passée, le Conseil fédéral n'a pas seulement pris connaissance du rapport de la Confédération et des cantons, mais a aussi chargé la Chancellerie fédérale de mettre en oeuvre les indispensables mesures de restructuration et de présenter un projet concernant les modifications de bases légales - qui ne concernent pas la loi, mais les ordonnances qui s'appliquent à ce système -, et cela pour la fin juin 2021, afin d'ouvrir une consultation.
C'est exactement ce que visait ma motion: cela va tout à fait dans ce sens. Donc les choses sont effectivement en place au niveau de la Chancellerie fédérale. J'aurais espéré seulement la dimension plus politique d'un soutien parlementaire. Ce n'est pas l'interprétation qui a été faite par la commission, ce que j'entends bien. Comme je ne souhaite pas un vote négatif sur une proposition de soutien au vote électronique, je vais retirer ma motion, Monsieur le président, pour ne pas la soumettre au vote.
Je reste pourtant en attente de cette consultation. J'espère que, dans ce cadre, probablement cet été, un soutien large des partis et des cantons puisse être apporté à cette nouvelle dynamique en faveur du vote électronique. Nous aurons l'occasion d'en reparler très certainement au cours de l'année 2022, sur des bases plus concrètes.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Die Diskussion zur Digitalisierung ist zurzeit von zwei völlig gegensätzlichen Tendenzen geprägt. Einerseits werden die digitalen Instrumente mit grosser Selbstverständlichkeit beansprucht und gefordert. Der Motionär verweist zu Recht auf die genutzten Möglichkeiten während der Covid-Krise. Wir hatten 2020 real einen BIP-Rückgang von 2,9 Prozent. Es ist kaum auszudenken, wie stark die Wirtschaft ohne die Digitalisierung eingebrochen wäre. Wir hätten keine genügende Kommunikation sicherstellen, keine Hochschulkurse abhalten, keinen Online-Handel mehr führen können, und wir hätten auch noch keinen Impfstoff.
Auf der anderen Seite stellen wir seit einigen Jahren eine wachsende Skepsis und eine Verunsicherung fest, zum Teil gut begründet, zum Teil auch bewusst geschürt. Insbesondere Meldungen über die Beeinflussung von Wahlen in den USA und in anderen Ländern, über Hackings wie im letzten Jahr bei Solarwinds oder kürzlich bei den Microsoft-Exchange-Servern, über die Datenpolitik von Facebook und anderen sozialen Medien haben Teile der Bevölkerung sensibilisiert oder verunsichert. Sie sehen das übrigens auch in der Diskussion über die 5G-Antennen.
Wir nutzen und generieren heute hundertmal mehr Daten als noch vor zehn Jahren. Jeder möchte schnell Daten herunter- oder hinaufladen können. Gleichzeitig wird die dafür notwendige Infrastruktur an vielen Orten abgelehnt, weil viele Anwohner verunsichert sind. Sie haben das zum Teil auch im Vorfeld der letzten Abstimmung zum E-ID-Gesetz gesehen - aber nur zum Teil, es gab auch viele andere Gründe und Motive für die Ablehnung. Das Vertrauen in diese Technologien ist nicht überall vorhanden, oder es hat zusätzlich gelitten.
Die politische Partizipation und die politischen Rechte sind in diesem widersprüchlichen Umfeld ein besonders betroffener Bereich. Vertrauen in die Prozesse, die Sicherheit der Verfahren und die Innovation bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der direkten Demokratie spielen eine sehr wichtige Rolle. Der Bundesrat möchte deshalb gleichzeitig zwei Dinge tun. Er möchte die bestehenden elektronischen Mittel nutzen, private Initiativen der Zivilgesellschaft zulassen, wenn sie die politische Meinungsbildung fördern, sowie den Behördenverkehr erleichtern. Gleichzeitig möchte er der Sicherheit der Systeme das notwendige Gewicht geben und die staatspolitischen Konsequenzen der Digitalisierung bedenken, bevor er Änderungen vornimmt.
Der Kommissionssprecher hat es erwähnt; Sie erinnern sich an das Postulat Müller Damian 17.4017: Im Bereich Civic Tech hat der Bundesrat letztes Jahr einen Bericht veröffentlicht. Dieser zeigt auf, wie die Digitalisierung das politische System der Schweiz und die Bürgerbeteiligung bezüglich des politischen Meinungsbildungsprozesses stärken kann. Die Digitalisierung ist ein umfassender Prozess, der nicht zuletzt durch die Zivilgesellschaft selbst vorangetrieben wird.
Drei Massnahmen stehen im Vordergrund: Als Erstes zu nennen ist die Entwicklung eines Datenmodells, das es erlaubt, politische Geschäfte über den ganzen Policy-Zyklus hinweg zu verfolgen, von den ersten Vorstössen oder Beschlüssen des Bundesrates und der Vernehmlassung über die parlamentarischen Beratungen und allfällige Volksabstimmungen bis zur Umsetzung. Das ist heute nicht möglich. Die Daten sind in verschiedenen Datenbanken gespeichert. Sie sind zum Teil nicht öffentlich und haben zum Teil verschiedene Formate. Bei den beiden weiteren Massnahmen handelt es sich um die Prüfung der Digitalisierung und die Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens sowie um die Schaffung einer Publikationsplattform für Petitionen, die erwähnt worden ist.
Im Rahmen der digitalen Verwaltung Schweiz haben sich Bund und Kantone zum Ziel gesetzt, die Anstrengungen zum Aufbau von nationalen Infrastrukturen und Basisdiensten für die digitale Verwaltung zu intensivieren. Dazu gehört der Ausbau der digitalen Interaktions- und Partizipationsangebote, insbesondere die Förderung von E-Partizipationsprojekten auf kommunaler und kantonaler Ebene. Da läuft einiges. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrates kürzlich beschlossen hat, Anhörungen zur elektronischen Sammlung von Unterschriften durchzuführen.
In der vorliegenden Motion wird zu Recht die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen angesprochen. Das ist genau der Weg, den wir im Zusammenhang mit der Neulancierung des E-Voting-Versuchsbetriebs gegangen sind: ein von Anfang an intensiver und breiter Einbezug der Wissenschaft in die gemeinsame Ausarbeitung der zusätzlichen Massnahmen zur Verbesserung der Systeme und des Ablaufs, im Übrigen auch eine verstärkte Transparenz und ein verstärkter Einbezug der Öffentlichkeit durch Bug-Bounty-Programme. Das sind Programme, bei denen jene, die im offenen Quellcode Mängel finden, finanziell entschädigt werden.
Weiter soll der Einbezug von unabhängigen Expertinnen und Experten in die Entwicklung und Überprüfung der Systeme ermöglichen, dass allfällige Mängel frühzeitig festgestellt werden. Da sind wir jetzt gerade daran. Die Überprüfungen sollen künftig direkt im Auftrag des Bundesrates durchgeführt werden. Wir stützen uns nicht mehr auf eine Zertifizierung der Systeme. Sie wissen, dass wir letztes Mal Probleme hatten. Künftig sollen nur noch vollständig verifizierbare Systeme eingesetzt werden.
Die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen bleibt auch mit der Neuausrichtung gleich. Der Bund bleibt Bewilligungsbehörde. Den Versuchsbetrieb beschränkt der Bundesrat auf maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten im ganzen Land. Es ist eine Forderung des Ständerates, die wir hier aufnehmen.
Wir setzen sowohl hier als auch bei allen anderen Projekten im Bereich der politischen Rechte nach wie vor auf den Grundsatz "Sicherheit vor Tempo". Gerade wenn wir, wie von der Motion verlangt, vertrauenswürdige digitale Tools entwickeln wollen, ist es unseres Erachtens gerechtfertigt, alle Möglichkeiten der Verbesserungen in der direkten Demokratie oder der digitalen Partizipation aufzunehmen und zu prüfen. Wir wollen und sollten dies aber mit Sorgfalt und Umsicht tun.
In diesem Sinne begrüsse ich die Stossrichtung der Motion sehr, glaube aber, dass wir hier auf dem guten Weg sind, und stelle fest, dass auch der Motionär diese Anliegen teilt.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zurückgezogen - Retiré
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Besten Dank, Herr Bundeskanzler Thurnherr. Ich darf Ihnen, der Sie in Zusammenhang mit der ganzen Covid-Gesetzgebung unheimlich grosse Arbeit geleistet haben, ganz herzlich für Ihre Arbeit danken. Ich weiss es, Herr Bundeskanzler: Turner haben gerne ein Bier. Sie und ich sind beide Turner. Ich übergebe Ihnen deshalb ein Bier aus dem Kanton Schwyz! (Zwischenruf Bundeskanzler Thurnherr: Merci vielmals!)