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Finanzsystem und Klima. Explizite Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht
Candinas Martin · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Die Motion Thorens Goumaz wurde von Herrn Girod übernommen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche zur Motion, die unsere Kollegin Adèle Thorens Goumaz eingereicht hat. Sie wurde aus vielen Parteien unterstützt und von vielen Ratsmitgliedern unterschrieben. Es geht um das Anliegen bzw. den Auftrag an den Bundesrat, Gesetze und Verordnungen, die die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzakteure regeln, so anzupassen, dass die Berücksichtigung der Klimarisiken explizit zur treuhänderischen Pflicht gehört.
Es sind im Wesentlichen drei Argumente, die zu diesem Anliegen führen: Einerseits geht es um die Verantwortung gegenüber dem Kunden, andererseits geht es um Rechtssicherheit, die zu schaffen ist, und in einem dritten Punkt geht es um die Schliessung einer Lücke, die sich in Bezug auf die EU und die Regelung des EU-Marktes auftut.
Zur Verantwortung gegenüber den Kundinnen und Kunden: Die aktuell ungenügende Berücksichtigung von Klimarisiken führt dazu, dass in vielen Fällen das finanzielle Risiko aufgrund des Klimawandels in Anlageentscheidungen nicht adäquat berücksichtigt wird, was zu finanziellen Verlusten führen kann. Mit der aktuellen Situation ist es auch so, dass der Kunde, die Kundin aufgrund fehlender Information keine ausreichende Entscheidungsgrundlage und entsprechend auch keine autonome Entscheidungsgewalt über das eigene Vermögen hat. Eine fehlende Berücksichtigung von Klimarisiken gefährdet also direkt Kundinnen- und Kundengelder. Nur mit einer expliziten Berücksichtigung von Klimarisiken können Finanzdienstleister ihre Verantwortung hinsichtlich eines sorgfältigen Umgangs mit Kundengeldern auch wirklich wahrnehmen.
Nun zur Rechtssicherheit oder besser gesagt zur aktuellen Rechtsunsicherheit: Gemäss einem Rechtsgutachten ist es so, dass Klimarisiken im Schweizer Gesetz implizit abgedeckt sind. Entsprechend müssten Finanzdienstleister Klimarisiken bereits heute berücksichtigen. Trotzdem verstehen viele Finanzdienstleister Klimarisiken noch immer nicht als finanzielle Risiken. Das schafft Rechtsungleichheit und schadet der Transparenz auf dem Markt. Die Klärung, die hier verlangt wird, hilft deshalb auch Finanzdienstleistern, zukünftig Haftungsrisiken zu reduzieren, welche aufgrund der mangelnden Berücksichtigung von Klimarisiken entstehen können.
Zur Schliessung der Lücke zur EU-Praxis: Es ist so, dass die Schweiz bei der Interpretation der treuhänderischen Pflichten im internationalen Kontext hinterherhinkt. Mit der Ergänzung um Klimarisiken wird eine Lücke, die sich zur internationalen und zur EU-Praxis auftut, ein Stück weit geschlossen. Bereits heute müssen sich Schweizer Dienstleister, welche im europäischen Raum agieren, an die EU-Regulierung halten. Die Schweiz tut deshalb gut daran, sich proaktiv mit solchen Neuerungen aus der EU auseinanderzusetzen und Klärungen vorzunehmen.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort keine grundlegenden Einwände gegen diese Klärung. Er verweist auf verschiedene Gutachten, die noch zu machen sind, und auf ausstehende Abklärungen. Die Antwort ist schon mehr als ein Jahr her. Ich würde sagen, mittlerweile haben die Entwicklungen sowohl im Markt als auch bei der EU-Regulierung bestätigt, dass das Anliegen wichtig ist und dass es an der Zeit wäre, bezüglich der Klärung der Aufnahme von Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht vorwärtszumachen.
Vielen Dank für die Unterstützung dieser Motion!
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Das Anliegen, das mit der Motion angesprochen wird, ist im Grundsatz nicht bestritten, weder vom Bund noch von den Akteuren am Finanzmarkt. Wenn Sie die Entwicklung in den letzten zwei Jahren, seit der Einreichung der Motion, betrachten und schauen, wo wir heute stehen, dann werden Sie unschwer feststellen, dass eine sehr grosse, dynamische Entwicklung stattgefunden hat. Die dynamische Entwicklung ist ein Grund, weshalb man zurückhaltend sein sollte, Normen festzuschreiben, die schon in ein, zwei, drei Jahren wieder überholt sein werden. Die neuen Erkenntnisse in diesem Bereich entwickeln sich sehr dynamisch, und wir machen hier mit.
Ich möchte dem Motionär widersprechen, wenn er sagt, dass wir zur Entwicklung in der EU einen Gap haben. Zusammen mit den Finanzinstituten beurteilen wir die Situation heute anders. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem engen Netzwerk zwischen den Finanzmarktakteuren und dem Bund sowie den Behörden des Bundes hier durchaus einen gewissen Vorsprung herausgeholt haben, wenn man dem so sagen und von Vorsprung sprechen kann.
Wir haben auch das klare Bekenntnis der Finanzmarktakteure, dass wir bezüglich Standards besser sein wollen als die EU, weil die Branche erkannt hat, dass sie hier einen Wettbewerbsvorteil hat, den sie auch ausspielen will. Die Schweiz hat mit dieser Verbindung mit der Risikoanalyse - wir haben die grossen Versicherungen und die Finanzmarktakteure - faktisch und praktisch durchaus einen Vorsprung. Wir möchten diesen Weg weitergehen.
Sie haben vielleicht auch die Finanzmarktstrategie des Bundesrates beachtet: Es ist unser Ziel, hier weltweit zu den Besten zu gehören. Wir arbeiten in Arbeitsgruppen sehr eng mit den Finanzmarktakteuren zusammen, und wir glauben, dass wir diese Dynamik eher bremsen würden, wenn wir hier zu regulieren beginnen würden. Mit einer Regulierung wird in der Tendenz leider immer versucht, etwas, was passiert ist, dann festzuschreiben; man hat nicht die Chance, vorausschauend gewisse Normen aufzunehmen, die man noch nicht kennt. Dieser dynamischen Entwicklung möchten wir nicht durch eine Reglementierung Einhalt gebieten.
Ich glaube, wir sind mit der Richtung, die wir zusammen mit der Branche eingeschlagen haben - hier weiter nach vorne zu schauen und dieser Entwicklung ihren Lauf zu lassen -, auf dem guten Weg. Eine Regulierung im jetzigen Moment ist nicht erfolgversprechender, sondern könnte eher dazu führen, dass man sich auf den Lorbeeren ausruht und die Regulierung einfach umsetzt, statt sich innovativ um die Zukunft zu kümmern. Die Fragestellung ist anerkannt, sie ist nicht bestritten, insbesondere auch, weil die Branche sich in diese Richtung bewegt. Es ist also nicht so, dass wir die Branche zwingen müssten, etwas zu unternehmen, sondern wir arbeiten mit ihr zusammen.
In dem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
(3 Enthaltungen)