19.300
Nessun termine di prescrizione per chi ha commesso un reato grave
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Reimann Lukas, Bregy, Gafner, Geissbühler, Kamerzin, Schwander, Steinemann, Tuena)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Reimann Lukas, Bregy, Gafner, Geissbühler, Kamerzin, Schwander, Steinemann, Tuena)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Brenzikofer Florence · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Die hier vorliegende Standesinitiative St. Gallen will das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird. Unverjährbar sind im heutigen Strafrecht Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, qualifizierte terroristische Handlungen sowie seit 2008 auch sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern. Gemäss den aktuell geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches verjähren jedoch andere Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, nach 30 Jahren. Dies betrifft beispielsweise Mord.
Der Ständerat hat die Standesinitiative am 10. März 2020 im Rat behandelt und mit 20 zu 18 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat das Standesbegehren an der Sitzung vom 30. April dieses Jahres beraten. Die Kommission ist dem Ständerat gefolgt und lehnt diese Standesinitiative mit 13 zu 8 Stimmen ab.
Die Kommission erachtet das Prinzip der Verjährung im Strafrecht als zentral für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und als wichtigen Teil unseres Rechtssystems. Von diesem soll nur mit Zurückhaltung abgewichen werden. Die aktuelle Regelung trägt zusätzlich dem Umstand Rechnung, dass die strafrechtliche Beweisführung mit den Jahren immer schwieriger wird. Es besteht die Gefahr, dass der Sachverhalt nicht mehr zuverlässig aufgeklärt werden kann. Auch mit dem Beizug neuer Methoden zur Aufklärung steigt damit das Risiko eines Justizirrtums oder auch das Risiko eines Mangels an Beweisen. Die neuen technologischen Möglichkeiten bei der Aufklärung von Verbrechen führen ohne Anpassung der Verjährungsfristen zu einer besseren und schnelleren Aufklärung.
Ein weiteres Argument, welches nach Ansicht der Mehrheit gegen die Standesinitiative spricht, ist die Tatsache, dass Strafuntersuchungen für Taten, welche bereits mehr als 30 Jahre zurückliegen, mehrere Personen betreffen. Solche Untersuchungen können gerade bei schweren Verbrechen eine psychische Belastung darstellen.
Eine Kommissionsminderheit befürwortete hingegen die vorgeschlagene Änderung der Verjährungsfristen und begründete dies damit, dass die Bevölkerung 2008 für die Unverjährbarkeit von sexuellen und pornografischen Straftaten an Kindern votiert hatte.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der vorliegenden Standesinitiative keine Folge zu geben.
Hurni Baptiste · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista
Par son initiative 19.300, le Grand Conseil saint-gallois nous demande de modifier les délais de prescription pour les crimes les plus graves qui engendrent un emprisonnement à vie. Autrement dit, il nous demande de faire en sorte qu'il n'y ait pas de délai de prescription pour ces infractions pénales.
Si la commission, et tout un chacun, peut avoir de la sympathie pour la proposition parce que c'est le jugement qui devrait marquer la fin juridique d'un drame et non pas l'écoulement du temps, la majorité de la commission a considéré qu'il fallait se rallier à la position du Conseil des Etats et ne pas donner suite.
En effet, en premier lieu, les infractions les plus délicates à dénoncer, à savoir les infractions sexuelles à l'encontre de mineurs, sont déjà imprescriptibles. D'autres part, on soulignera que la prescription pénale est prévue dans la plupart des systèmes juridiques, et il s'agit avant tout de rétablir la paix juridique après un certain temps.
En effet au fil des années, il devient de plus en plus difficile d'obtenir un verdict juste dans un procès équitable. Plus un crime a été commis il y a longtemps, plus il devient difficile de le prouver. Il y a un risque que les faits ne puissent plus être établis de manière fiable. Cela augmente le risque d'erreur judiciaire et de manque de preuves, même avec l'utilisation des nouvelles technologies. Un cas qui s'est produit en Allemagne le montre de manière assez impressionnante. Il concernait la mort d'une jeune fille en 1979, affaire pour laquelle on avait conservé parmi les preuves une marque de morsure de l'agresseur. En 2019, on a essayé d'utiliser les nouvelles technologies pour produire un nouvel avis dentaire. La denture d'un prévenu correspondait à cette marque. Cependant, le tribunal a conclu que cette expertise n'était pas fiable, car elle était contradictoire et parce que des doutes ne pouvaient être levés à cause de l'usure des preuves. Cette affaire s'est donc terminée par la libération du suspect et l'abandon de la procédure.
Et c'est bien là le problème de l'imprescriptibilité. En rouvrant une affaire, en refaisant le procès, on fait revivre le drame aux proches. Or, avec l'écoulement du temps, il n'est souvent pas possible d'évacuer le doute raisonnable et, ainsi, on fait vivre le même calvaire deux fois à une famille, et cela en finissant par acquitter le prévenu. Les nouvelles technologies permettent surtout de résoudre plus rapidement les infractions, mais, après plus de trente ans, il y a beaucoup trop de doutes.
C'est la raison principale pour laquelle la commission vous propose, par 13 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Saint-Gall.
Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wie Sie wissen, ist die Frage der Unverjährbarkeit ein emotional aufgeladenes Thema. Das zeigte sich im Abstimmungskampf um die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern", die schlussendlich am 30. November 2008 von Volk und Ständen angenommen worden ist. Interessant dabei ist die Haltung des Bundesrates, des Ständerates und des Nationalrates, welche die Initiative damals zur Ablehnung empfohlen hatten, worauf das Volk dann korrigierend Einfluss genommen hat.
Als Kantonsrat reichte ich in Zusammenarbeit mit einem Kriminalpolizisten im Kantonsrat des Kantons St. Gallen die Standesinitiative "keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher" ein. Damit soll die Verjährungsfrist für lebenslange Freiheitsstrafen für Straftaten von heute 30 Jahren auf unverjährbar angehoben werden. Der Kantonsrat beschloss in der Novembersession 2018 mit 67 zu 25 Stimmen bei 1 Enthaltung die Gutheissung der Standesinitiative.
Es sind Fälle wie der Kristallhöhlenmord von Oberriet im Kanton St. Gallen im Jahr 1982 oder der Fünffachmord von Seewen im Kanton Solothurn im Jahr 1976, welche die Menschen in diesem Land nicht mehr loslassen. Insbesondere die Angehörigen wollen wissen, was ihren Liebsten geschehen ist. Das Argument "Die Zeit heilt alle Wunden" greift hier zu kurz. Dies sehe nicht nur ich so, sondern auch Herr Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, welcher sagte, dass, auch wenn die Beweisführung schwieriger werde, nicht ausgeschlossen sei, dass ein Mörder noch nach Jahrzehnten auftauche. Wenn man dann sagen müsste, man könne ihn strafrechtlich nicht belangen, werde das die Bevölkerung nicht verstehen.
Egal, wie viel Zeit vergangen ist, wir sind den Opfern, aber auch den Angehörigen eine Antwort schuldig. Im Vordergrund steht dabei der Wunsch nach Gewissheit und weniger die Bestrafung der Täter. Ermittlern sind aber durch die Verjährungsfrist leider die Hände gebunden. Tritt diese ein, muss die Polizei den Fall abschliessen und die Beweise vernichten. Ebenso wenig können die aufgrund der nach wie vor grossen Publizität immer wieder neu verdächtigten Personen entlastet werden, weil der Fall, wie ich bereits ausgeführt habe, formell bereits abgeschlossen ist.
Der Ständerat lehnte am 10. März 2020 die Standesinitiative sehr knapp - ich betone es nochmals - mit 20 zu 18 Stimmen ab. Trotz der knappen Ablehnung befinden sich praktisch in allen Parteien Befürworter. Im Ständerat haben sich unter anderen die Ständeräte Caroni, Fässler und wie bereits erwähnt Jositsch für das Standesbegehren eingesetzt. Ständerat Fässler sagte vor der Debatte, dass die betroffenen Mitmenschen ein Leben lang unter einem Mord leiden. Es sei darum gerechtfertigt, dass solche Delikte nicht verjähren. Ständerat Jositsch wies in der Beratung darauf hin, dass es insgesamt 14 Kindermorde in der Schweiz gab, die zum Teil aufgrund der Verjährung nicht aufgeklärt worden sind.
Bedauerlicherweise lehnt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Standesinitiative mit 13 zu 8 Stimmen ab. Das ist nicht nachvollziehbar. Zum einen gibt es neben der Unverjährbarkeit für schwere Straftaten gegen Kinder auch eine solche bei Völkermord, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder bei Kriegsverbrechen. Deshalb ist die Argumentation der Kommission für Rechtsfragen, die Verjährung sei ein Instrument, das letztendlich der Wiederherstellung des Rechtsfriedens diene, befremdlich.
Ich komme gleich zum Schluss. In Tat und Wahrheit ist die Verjährung von Straftaten ausserordentlich problematisch für den Rechtsfrieden, und abgesehen davon können mit präziserer Fahndungstechnik und DNA-Anwendung im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse gewonnen werden, die für den Abschluss des Strafverfahrens entscheidend sein könnten.
Ich bitte Sie von ganzem Herzen, hier dieser Standesinitiative Folge zu geben und ein Zeichen für die Gerechtigkeit und Solidarität gegenüber den Opfern von schweren Straftaten zu setzen.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Herr Mike Egger hat gemäss Artikel 46 Absatz 5 des Geschäftsreglementes unseres Rates für den Kanton St. Gallen gesprochen. Das Wort zur Begründung seines Minderheitsantrages hat Herr Lukas Reimann.
Reimann Lukas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, und dies aus folgenden Gründen: Wenn Sie schauen, aus welchem Grund Italien die Unverjährbarkeit eingeführt hat, dann ist das schon ganz schön spektakulär. Eine Millionärswitwe oder -erbin gestand, just einen Tag nachdem die Verjährung abgelaufen war, dass sie ihren Mann, einen Millionär aus einem Auto-Imperium in Italien, eben doch ermordet habe. Daraufhin fand die Politik, das sei unrechtmässig, sie müsse handeln. In Deutschland wurde bereits 1871 den Gerichten die Möglichkeit gegeben, die Strafverfolgung bei Mordstraftaten über 60 Jahre hinaus zu ermöglichen, nachdem ein Raubmörder, der sechs Menschen auf dem Gewissen hatte, nach den 20 Jahren, die damals galten, gefasst worden war. Richtig ändern musste man die Verjährung dann unter Beobachtung der Weltöffentlichkeit anlässlich der Prozesse über die NS-Verbrechen.
1871 wurde es wie folgt begründet: Man wolle einen modernen Rechtsstaat, der eben auch die Gerechtigkeit mit einfliessen lasse, und nicht einen apodiktischen Doktrinarismus. Ich muss Ihnen sagen, einen apodiktischen Doktrinarismus pflegen heute die Vertreter der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen. Ich bin der Meinung, der Rechtsstaat braucht Gerechtigkeit. Auch die Angehörigen von Mordopfern brauchen Gerechtigkeit. Es ist wirklich nicht tragbar, dass diese mit ansehen müssen, dass ein Mörder, der nachweislich schuldig ist, nicht mehr bestraft werden kann. Das hat nicht mehr viel mit Recht und Gerechtigkeit und schon gar nichts mit der Wahrheitsfindung zu tun.
Nun ist es ja nicht so, dass die Unverjährbarkeit nirgends umstritten wäre. Es gibt ganz viele Punkte. Ganz aktuell kritisiert wurde, die Sommermärchen-/Fifa-Fälle seien verjährt; Herr Keller sagt, das sei mit Absicht geschehen. Die SP hatte einen Vorstoss eingereicht: Bei Wirtschaftsdelikten "mit über 100 000 Seiten Materialien" müssten längere Verjährungsfristen gelten, sonst könnten die Täter ungeschoren davonkommen. Ich sage Ihnen: All diese Punkte mögen berechtigt sein. Aber wenn Sie nicht bei den härtesten Straftaten anfangen, nämlich bei Mord, und da die Verjährungsfristen abschaffen, dann können Sie bei den anderen, weniger schweren Delikten auch nicht kommen und sagen, dass es da sinnvoll wäre und dass man da etwas anpassen müsse.
Damals, vor der Abstimmung über die Unverjährbarkeits-Initiative - ich war Befürworter -, haben die Gegner gesagt, das gehe nicht, da reisse man einen kleinen Teil, die Kinderpornografie, aus der ganzen Systematik. Folgerichtig sind jetzt auch Andrea Caroni und Daniel Jositsch, die damals gegen diese Initiative waren, für diese Änderung. So kann eben die Logik wiederhergestellt werden, wonach die Unverjährbarkeit nach der Schwere des Deliktes gestaffelt wird.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dieser Standesinitiative.
Egger Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dei Verdi
Geschätzter Kollege Reimann, können Sie mir als Jurist bestätigen, dass bei einer Sexualstrafhandlung und einem Mord an einem Kind, die vor 35 Jahren passiert sind, jetzt gemäss geltendem Recht nur noch das Sexualstrafdelikt, nicht aber der Mord entsprechend bestraft werden kann?
Reimann Lukas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, das ist korrekt.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 90 Stimmen
Dagegen ... 89 Stimmen
(10 Enthaltungen)