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Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?

53145 · Amtliches Bulletin

Del 8 giu 2021

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/53145/de/hassreden-bestehen-gesetzliche-lucken

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Discorsi di odio. Ci sono lacune nella legislazione? (21.3450)

21.3450

Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die Kommission beantragt, das Postulat anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die beiden Postulate 21.3450, "Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?", und 21.3451, "Imame in der Schweiz", die Ihnen die SiK-S zur Annahme unterbreitet, würde ich gerne zusammen erläutern. Sie haben beide einen gemeinsamen Auslöser, doch sie wurden nun auseinandergerissen und zwei unterschiedlichen Departementen zugewiesen.

Die jüngsten Attentate von Morges, Wien und Lugano haben verdeutlicht, dass die Bedrohung durch den dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz weiterhin akut ist. Um die Hintergründe und Herausforderungen besser zu verstehen und eine Standortbestimmung zur Strategie der Schweiz in der Terrorismusbekämpfung vorzunehmen, hat die SiK-S im letzten Januar ausführliche Anhörungen mit internationalen Expertinnen und Experten durchgeführt. Wir haben die österreichische Botschafterin, Vertreter von Nachrichtendienst, Polizei und Strafverfolgung ebenso wie Expertinnen und Experten aus Religion und Wissenschaft aus der Schweiz und Österreich eingeladen oder per Videokonferenz zugeschaltet.

Unser Sekretariat erstellte im Anschluss an die Anhörungen ein umfangreiches Diskussionspapier, das all die Forderungen, Ideen und Themenbereiche der Experten systematisch und in 34 Punkten auflistet. Im Folgenden ein paar Stichworte daraus: Auslandsfinanzierung von Moscheen, personelle Ressourcen des NDB, Schutz von Informanten/Whistleblowern, Informationsaustausch zwischen den Behörden, Erhöhung Strafmass bezüglich Terrorismus, Umgang mit Dschihad-Rückkehrern. Sie sehen, einige Punkte sind altbekannte Dauerbrenner; einige davon haben wir erst kürzlich aufgegriffen und verabschiedet, wie etwa das am kommenden Sonntag zur Abstimmung gelangende Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus.

Aus der erwähnten Tagung sind dann eben die vorgenannten zwei Postulate resultiert. Das erste behandeln wir heute. Ihre Kommission möchte den Bundesrat mittels Postulat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Mittel bereits heute gegen das öffentliche Auffordern zu Hass bestehen, also gegen Hassreden oder Hate Speech. Das können strafrechtliche, aber auch präventive, polizeiliche oder Verwaltungsmassnahmen sein. Mit "Hassreden" ist einerseits die Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial gemeint; das war bei uns sicherlich der Auslöser. Andererseits geht der Begriff weit über das Thema Terrorismus hinaus und schliesst den Hass, der gegen Homosexuelle, Frauen, Ausländer, Religionsangehörige usw. verbreitet wird, mit ein. Der Begriff schliesst natürlich auch den Antisemitismus ein.

In den USA hat der Kongress kürzlich ein "Stop Asian Hate"-Gesetz erlassen. Wir sind uns bewusst, dass hier die Meinungsäusserungsfreiheit tangiert sein kann. Umgekehrt gilt diese aber nicht absolut, wie ja beispielsweise die bekannte Antirassismus-Strafnorm zeigt, die kürzlich ausgedehnt wurde.

Hassreden und Hassbotschaften, auf welcher Plattform auch immer, sind in der heutigen Gesellschaft ein grosses Problem. Insbesondere glauben viele Personen, die sozialen Medien seien ein rechtsfreier Raum und es sei dort alles erlaubt. Die SiK will vom Bundesrat wissen, ob und wo gesetzgeberische Lücken bestehen.

Das Postulat wurde in der Kommission einstimmig angenommen. Der Bundesrat empfiehlt es zur Ablehnung, hauptsächlich mit dem Argument, dass er bereits einen Bericht zur Prüfung einer schweizerischen Governance von Plattformdiensten, unter anderem Suchmaschinen, Social Media oder Videoplattformen, in Auftrag gegeben habe. Das ist sicherlich löblich, und der Fokus auf den Online-Bereich ist sehr wohl opportun. Die Tragweite der Problematik wird aber nicht genügend abgedeckt. Hasspredigten in Moscheen, Stichwort An-Nur-Moschee in Winterthur, und die Distribution von Propagandamaterial auf der Strasse, Stichwort Verteilaktionen von "Lies!", sollen auch unter die Lupe genommen werden. Dies sind wir insbesondere auch den Kantonen und Gemeinden, also den kantonalen Justizdirektoren und den städtischen Sicherheitsreferentinnen, schuldig, die regelmässig mit solchen Fragen konfrontiert sind.

Die SiK-S bittet um Zustimmung.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Dieses Postulat verlangt einen Bericht des Bundesrates, in dem dargelegt wird, welche Massnahmen und Mittel heute zur Verfügung stehen, um gegen diese Hassreden vorzugehen und auch die Verbreitung von Propagandamaterial zu verhindern. Dabei soll auch aufgezeigt werden, ob und wo allenfalls gesetzgeberische Lücken bestehen.

Ich kann Ihnen versichern: Der Schutz der Bevölkerung vor Hassreden und extremistischer Propaganda ist dem Bundesrat wichtig. Es ist aber diesbezüglich auch schon einiges vorhanden. Sie haben auch einiges erwähnt, Herr Kommissionssprecher. Schutznormen in diesem Bereich existieren zum Beispiel heute im Strafrecht, im Zivilrecht und auch im Verwaltungsrecht. Besonders erwähnenswert ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, das es ermöglicht, Gewaltpropagandamaterial sicherzustellen, zu beschlagnahmen und einzuziehen. Weiter kann das Fedpol den Widerruf eines schweizerischen Domain-Namens oder die Löschung von Webseiten verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Server liegt. Am 1. Juli dieses Jahres werden dann auch die verstärkten strafrechtlichen Instrumente gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in Kraft treten. Zusätzlich bestehen zahlreiche wichtige Massnahmen zum Beispiel in den Bereichen Prävention, Beratung und Meldung. Der Bundesrat hat in seiner ausführlichen schriftlichen Stellungnahme auch darauf hingewiesen.

Es ist so: Dem Bundesrat ist bewusst, dass insbesondere die öffentliche Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda im Internet ein Risiko darstellt. Die meisten rechtswidrigen Online-Inhalte, die in der Schweiz entdeckt oder gemeldet werden, stammen von anonymen Autoren und werden über ausländische Plattformdienste wie zum Beispiel Facebook oder Youtube verbreitet. Schweizer Behörden müssen dann den Rechtshilfeweg beschreiten, was die Durchsetzung des Schweizer Rechts natürlich erschwert. Daher werden aktuell Lösungen vorgezogen, die auf dem freiwilligen Engagement der Plattformdienste beruhen. Wie Sie wissen, hat gerade das Fedpol, denke ich, in den letzten Jahren immer wieder auch einen solchen Austausch gepflegt und solche auf freiwilligem Engagement beruhende Möglichkeiten für sich herausgeholt.

Der Bundesrat hat im letzten Jahr einen Bericht bestellt, in welchem die Risiken im Bereich der öffentlichen Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda über Plattformdienste wie zum Beispiel Suchmaschinen, Social Media und Videoplattformen dargestellt werden. Dieser sogenannte Governance-Bericht befasst sich unter anderem mit Hassrede und Desinformation. Er zeigt auf, welche Massnahmen in der Schweiz und auch im Ausland bereits getroffen wurden. Diesen Bericht möchten wir gegen Ende dieses Jahres fertigstellen.

Dort wollen wir dann auch aufzeigen, was beispielsweise im Ausland gemacht wird, wo die Schweiz noch lernen kann und wo sie allenfalls noch etwas übernehmen kann. Das ist, denke ich, der Inhalt, den Sie brauchen, um die weiteren Schritte zu planen. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat der Ansicht ist, dass die Erkenntnisse aus diesem erwähnten Bericht zunächst einmal abgewartet werden sollten, bevor ein weiterer Bericht in Auftrag gegeben wird bzw. bevor weitere Schritte unternommen werden.

Die ablehnende Haltung des Bundesrates ist also nicht materiell begründet. Wir finden nicht, dass dieses Postulat nicht wichtig wäre. Vielmehr möchten wir Sie bitten, den erwähnten Bericht abzuwarten, bevor Sie einen nächsten in Auftrag geben. Die Ablehnung hat also prozedurale Gründe. Dieses Vorgehen schlägt Ihnen der Bundesrat vor.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)