21.3609, 21.3610
Verlängerung des Härtefallprogramms / Zulassen von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Wie Herr Bundesrat Maurer schon beim vorherigen Geschäft angekündigt hat, geht es auch hier nochmals um die Covid-19-Fragen und die Detailjustierung. Zu Recht hat auch Frau Kollegin Herzog darauf hingewiesen, dass die Lösung darin liegt, dass man die vom Bundesrat geplanten Öffnungsschritte nun möglichst schnell vollziehen kann.
Nichtsdestotrotz sehen wir, dass bei Härtefällen eben immer noch Handlungsbedarf besteht. Das ist auch der Grund, warum die ständerätliche Kommission zwei Motionen aufgenommen und eingereicht hat. Die Schwesterkommission des Nationalrates hat parallel dazu zwei gleichlautende Motionen eingereicht, und der Nationalrat hat sie in der Zwischenzeit bereits gutgeheissen. Herr Bundesrat Maurer hat zu diesen Motionen schon Stellung genommen und in der Zwischenzeit auch mit einer Verordnungsanpassung, die sich in der Konsultation bei den Kantonen befindet, reagiert.
Welches sind inhaltlich die zwei Themen, die wir Ihnen als einstimmige WAK nochmals zur Verabschiedung beantragen?
Der erste Punkt betrifft die Verlängerung des Härtefallprogramms. Als Kommission möchten wir, dass der Bundesrat - er ist damit einverstanden - die Gesetzgebung so anpasst, dass die notwendigen Anpassungen im Covid-19-Gesetz und in der Härtefallverordnung in Zusammenarbeit mit den Kantonen vorgenommen werden, um die Härtefallregelung, im Unterschied zur vorigen Diskussion, nur bis Ende 2021 zu verlängern. Somit wären wir hier kongruent, indem wir sagen, dass die Härtefallregelungen bis Ende 2021 verlängert werden sollen. Wir haben darüber in unserem Rat ja schon mehrmals diskutiert. Es zeigt sich, dass es analog zur ausgebauten Kurzarbeitsentschädigung sinnvoll ist, dass auch die Härtefallregelung bis Ende 2021 verlängert wird. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen, wir kennen alle die verschiedenen Branchen, die hier betroffen sind. Wir haben Härtefälle im Tourismus beispielsweise. Auch die Gastronomie erholt sich nicht so schnell, wie wir das angenommen haben, trotz der Öffnungsschritte, die jetzt kommen werden, und trotz der Verbesserung der epidemiologischen Lage. Es ist immer noch so, dass teilweise eine nur schleppende Erholung stattfindet.
Es geht nicht um eine generelle Verlängerung, sondern es geht um eine punktuelle Verlängerung. Es geht quasi um die Härtefälle der Härtefälle. Ich möchte hier explizit gesagt haben, dass es bei dieser Verlängerung nicht darum geht, in der Fläche generell zu verlängern, sondern dass dort punktuell verlängert wird, wo man Handlungsbedarf sieht. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung schon vorgesehen. Sie soll am 18. Juni beschlossen werden. Unsere Kommission geht davon aus, dass in Bezug auf diese Verlängerung keine Opposition entstehen wird, weil auch die Kantone damit einverstanden sind.
Dies zur Motion 21.3609, "Verlängerung des Härtefallprogramms"; eine gleichlautende Motion wurde in der Zwischenzeit auch vom Nationalrat mit 159 zu 24 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat und auch unsere Kommission sind mit dieser Motion einverstanden.
Mehr Widerspruch - zumindest vonseiten des Bundesrates - hat die zweite Motion erfahren. Das ist die Motion 21.3610, "Zulassen von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen". Wir haben auch diese Motion an der WAK-Sitzung vom 27. Mai erstmals diskutiert und sind letztmals an der Sitzung vom 7. Juni nochmals darauf zurückgekommen.
Diese Motion sieht vor, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Covid-19-Härtefallverordnung dahingehend zu ändern, "dass in begründeten Ausnahmefällen und basierend auf einer Einzelfallprüfung die in Artikel 8c festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken verhältnismässig überschritten werden kann". Insbesondere geht es dabei um Unternehmen, die einen höheren Umsatz haben und die auch betroffen waren - nicht direkt von einer Schliessung aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen, sondern mittelbar beispielsweise durch die Homeofficepflicht, den Fernunterricht an den Hochschulen oder die Schliessung des Verpflegungsbereichs. Diese sind als Einspartenunternehmen organisiert, haben keine Tochtergesellschaften und fallen darum quasi durch die Maschen.
Der Bundesrat beantragt diese Motion zur Ablehnung. In der Kommission haben wir lange darüber diskutiert, sind aber trotzdem der Auffassung, dass es hier um die besagten Härtefälle der Härtefälle geht und man eine Lösung finden muss. Damit ist auch der Bundesrat einverstanden. Bundesrat Ueli Maurer hat in der Konsultation bei uns in der WAK angekündigt, dass die Verordnung so angepasst werden soll, dass dem Anliegen inhaltlich nachgekommen wird. Es ist erkannt worden, dass die Kantone hier Lösungen suchen müssen. Der Bundesrat hat auch signalisiert, dass er die finanziellen Mittel mit der Hälfte der Bundesratsreserve zur Verfügung stellen will. Inhaltlich gehen wir als Kommission davon aus, dass eine Lösung gefunden werden kann, dass der Bundesrat das Anliegen aufnimmt und dass unser Rat trotzdem - davon gehe ich aus - beide Motionen annehmen wird.
Der Kommission geht es nicht formell darum, dass jetzt zwingend das Gesetz geändert werden muss. Der Kommission geht es darum, dass in diesen Härtefällen materiell eine Lösung gefunden werden kann. Bundesrat Maurer hat in der Kommission in Aussicht gestellt, dass man dem nachgehen will, dass dort aber auch die Kantone eine Rolle übernehmen müssen und wollen.
Aus diesen Gründen und weil diese Verordnungsänderungen noch nicht umgesetzt sind und der Bundesrat erst am 18. Juni einen Beschluss fassen wird, hat unsere Kommission daran festgehalten, Ihnen auch die Annahme dieser Motion zu beantragen.
Zusammenfassend komme ich zum Antrag der einstimmigen Kommission: Wir sind der Auffassung, dass unser Rat diese Motionen annehmen sollte, wie auch der Nationalrat die gleichlautenden Motionen mit einer überdeutlichen Mehrheit angenommen hat. Er will ebenfalls die Verlängerung bis Ende 2021 vornehmen und die Anpassung in Bezug auf die Härtefälle der Härtefälle ermöglichen.
Es ist eine sachgerechte Lösung. Wir wissen auch, dass der Bundesrat höchstwahrscheinlich am 18. Juni dann darüber Beschluss fassen wird. Mit unserer Zustimmung geben wir hier auch quasi den Startschuss, um zu sagen, dass wir in die Endphase dieser Härtefallregelung kommen müssen und wollen. Wir sollten aber noch diese Anpassungen vornehmen, gerade für diese ganz speziell betroffenen Unternehmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Materiell teilen wir die Stossrichtungen Ihrer Motionen. Sie benennen die offenen Punkte, die auch wir auf dem Radar haben und an denen wir arbeiten. Formell beantragen wir Ihnen nur die Annahme der einen Motion; die andere lehnen wir aus formellen Gründen ab.
Vielleicht kurz dazu, wo wir heute stehen: Im Härtefallprogramm wurden inzwischen etwa 30 000 Härtefallgesuche abgehandelt. Es geht in den Kantonen immer noch weiter; es werden laufend neue Gesuche eingereicht. Die Kantone haben diesbezüglich auch verschiedene Staffeln eingeführt. Soweit wir es beurteilen können, läuft es mit den Kantonen gut, die Abrechnungen erfolgen. Es ist aber auch so, dass die Entscheide der Kantone rekursfähig sind. In den verschiedenen Kantonen laufen zurzeit relativ viele Rekurse gegen die Entscheide der Regierungen. Dies ergibt in den Kantonen jetzt auch eine gewisse Rechtssicherheit. Die Rekurse richten sich offenbar, soweit wir das beurteilen können, vor allem gegen eine vermutete Ungleichbehandlung. Das werden die Kantone abhandeln müssen.
Dies führt uns eigentlich dazu, dass wir an der bestehenden Verordnung nicht noch einmal etwas ändern möchten, denn hier hat sich eine Richtung abgezeichnet, die von den Kantonen getragen wird und die auch mit den Verbänden abgesprochen ist. In Einzelfällen können entsprechende Rekurse noch ein Gleichgewicht schaffen. Das ist der Grund, wieso wir an der Verordnung eigentlich nichts mehr ändern möchten.
Aber es gibt nun diese Härtefälle; sie werden auch in der Motion angesprochen. Zum Teil sind es kleinere Betriebe, die einen grösseren Ausfall hatten und noch in diesem Status verharren oder noch länger haben, bis sie wieder richtig Tritt fassen. Oder dann sind es ganz grosse Unternehmen, die einfach nicht in das bestehende Schema passen.
Wir haben uns in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen lange überlegt, wie wir das lösen können. Wir stellen ja jetzt fest, dass wir uns mit der Verordnung auch gewisse Grenzen geben, die dann nicht überschritten werden können, aber eigentlich überschritten werden müssten. Im Moment läuft die Vernehmlassung zur Verordnungsänderung; sie wird heute abgeschlossen. Wir werden die Ergebnisse am kommenden Freitag in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen noch einmal besprechen.
Die Stossrichtung, die wir jetzt sehen, ist die, dass wir den Kantonen die Hälfte der Bundesratsreserve, dieser einen Milliarde Franken für Spezialfälle, für Sonderfälle zur Verfügung stellen. Wir würden das relativ offen als Sonderfälle bezeichnen, bei denen dann auch die Maximalgrenze überschritten werden kann. Auch das betrifft eine Forderung der Motion, bei der es tatsächlich um grössere Beträge geht. Wir haben die Möglichkeit nicht, das direkt zu machen, wir haben keine gesetzliche Grundlage - also machen wir das über die Kantone. Wir haben von den Kantonen zahlreiche Rückmeldungen betreffend Fälle, die nicht in die Verordnung, nicht in das Schema passen, die aber nach einer Entschädigung rufen.
Wir sind aufgrund der bisherigen Erfahrung eigentlich der Meinung, dass die Kantone in der Lage sind, diese Härtefälle oder Sonderfälle oder was auch immer entsprechend abzugelten. Wir glauben, mit dieser Zuweisung von 500 Millionen Franken an die Kantone sozusagen zur freien Verfügung für Härtefälle und Sonderfälle eine Lösung zu haben, die es dann vor Ort ermöglicht, dem Problem entsprechend gerecht zu werden.
Eine Frage, die noch offen ist, ist die Zuteilung dieser 500 Millionen Franken an die Kantone. Wir haben zwei Varianten in der Vernehmlassung. Die eine richtet sich wie bisher nach dem Bruttoinlandprodukt und nach der Einwohnerzahl. Eine zweite Variante ist, dass wir auch noch die Logiernächte als Verteilkriterium nehmen. Diese wird in der Vernehmlassung wahrscheinlich bevorzugt. Damit könnte man den Kantonen, die grosse Ausfälle haben, etwas entgegenkommen.
Es ist aber so, und das ist auch unsere Feststellung: Wir haben nun einmal recht grosse Unterschiede, auch innerhalb der Kantone. Wir haben Kurorte oder Orte, die einen guten Sommer hatten und die im Winter ordentlich gefahren sind. Es gibt aber andere, die vor allem auf ausländische Gäste oder auf Konferenztourismus setzen; diese hatten einfach nichts und werden auch dieses Jahr noch nichts haben. Daher bleibt noch die Frage der Verteilung, die wir mit den Kantonen absprechen müssen. Wir wollen dort eine Lösung mit den Kantonen, weil diese schlussendlich dann auch im Lead sind.
Wie Herr Schmid ausgeführt hat, möchte der Bundesrat diesen Teil der Verordnung dann auf den 18. Juni in Kraft setzen und damit das Geld den Kantonen zukommen lassen. Dann können wir Ende Jahr noch einmal Bilanz ziehen und schauen, ob das geklappt hat oder nicht. Schlimmstenfalls verbleiben dann immer noch 500 Millionen Franken in der Bundesratsreserve, sollte sich ergeben, dass zusätzliche Probleme auftauchen oder dass die Mittel nicht genügen. Grundsätzlich sind wir aber zuversichtlich, dass wir den Kantonen mit diesen 500 Millionen Franken die Mittel zur Verfügung stellen, um Härtefälle lösen zu können.
Damit wird Ihren beiden Motionen eigentlich sinngemäss entsprochen, und zwar auf pragmatische Art und Weise, ohne dass wir uns in neue Details verstricken, die dann doch nicht funktionieren, weil die Kantone und Branchen unterschiedlich sind. Damit sollten wir das Ganze handhaben können.
In der Gastrobranche - das werden auch Sie feststellen; Sie werden, denke ich, weiter mit Bürgerbriefen und Kontakten bedient - besteht nach wie vor eine gewisse Unzufriedenheit, weil man das Gefühl hat, man müsste höher entschädigt werden. Die Differenzen sind einfach relativ gross. Es gab Orte, die, wie gesagt, einen guten Sommer hatten und die im Winter nicht schlecht gefahren sind. An anderen Orten dagegen ist der Ertragsausfall grösser. Das aber national, über die ganze Schweiz hinweg, zu regeln, ist einfach nicht möglich. Damit schaffen wir neue Schnittstellen, und entlang dieser Schnittstellen gibt es die vermuteten Ungerechtigkeiten. Dank der Rekurse, der Rechtsprechung in den Kantonen und der Möglichkeit, den Kantonen Mittel zur Verfügung zu stellen, sollten wir das Problem aber weitgehend lösen können.
Was wir auch gesagt haben, und ich habe es vorhin gesagt: Auch wenn wir die Covid-19-Spezialfälle Ende dieses Jahres abschliessen, gehen wir durchaus davon aus, dass wir für das nächste Jahr noch Begleitmassnahmen prüfen müssen. Wir werden das bis Ende des dritten Quartals intern einmal machen. Das betrifft insbesondere die Eventbranche und möglicherweise auch die Kulturbranche, die Sie vorhin angesprochen haben. Vor allem aber betrifft es die städtische Hotellerie, die Gastronomie und den Konferenztourismus, die noch nicht in die Gänge kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir dann für nächstes Jahr im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen noch Begleitprogramme spezifisch für diese Branchen machen müssen.
Wir möchten das aber noch einmal beurteilen, wenn die Sommersaison abgeschlossen ist und wir beurteilen können, wie der internationale Reiseverkehr wieder in die Gänge kommt. Es muss nicht das Ende der Fahnenstange sein. Aber wenn es noch spezifische Massnahmen brauchen würde, dann genügt die ordentliche Gesetzgebung. Dann könnten wir das nächstes Jahr zusammen mit den Kantonen machen.
Das wären meine Bemerkungen zu diesen Motionen. Wenn Sie beide annehmen, dann würden wir eine davon relativ rasch wieder zur Abschreibung beantragen, wenn wir die Verordnung geändert haben. Es schadet, unter uns gesagt, aber auch nicht, wenn Sie die Situation bei den Härtefällen weiterhin beobachten. Denn die Situation ist ausserordentlich, und ein Stück weit sitzen wir in Bern nun einmal im Glashaus. Wir haben diese direkten Kontakte nicht. Wir versuchen zwar wirklich, das Beste zu machen, aber um Rückmeldungen sind wir wahrscheinlich auch in Zukunft dankbar, damit wir hier weiterhin eine mittlere Unzufriedenheit erreichen. Das ist wahrscheinlich das, was wir erreichen können.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
21.3609
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Angenommen - Adopté
21.3610
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 35 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)