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Covid-19. Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öffentlichen Verkehr auch für das Jahr 2021

53343 · Amtliches Bulletin

Del 15 giu 2021

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/53343/de/covid-19-beitrage-des-bundes-an-die-finanziellen-lucken-im-offentlichen-verkehr-auch-fur-das-jahr-2021

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Covid-19. Contributi della Confederazione per le perdite finanziarie dei trasporti pubblici anche nel 2021 (21.3593)

21.3593

Covid-19. Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öffentlichen Verkehr auch für das Jahr 2021

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion

Ich lege Ihnen vorab meine Interessenbindung offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Autobetrieb Sernftal AG und Verwaltungsrat der Bus Ostschweiz AG, also zweier Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Diese beiden Unternehmen sind gut durch das Jahr 2020 gekommen, auch weil genügend Reserven vorhanden waren, die aufgezehrt werden konnten. Dass dies aber nicht bei allen Unternehmen im öffentlichen Verkehr der Fall ist und dass Unternehmen, die 2020 ihre Reserven aufgebraucht haben, dieses Jahr vielleicht keine oder zu wenige Reserven haben, ist Hintergrund der vorliegenden Motion Ihrer KVF.

Die beiden Räte haben im September 2020 ein dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise beschlossen. Diese Vorlage sah vor, dass sowohl Beiträge an den Gütertransport gesprochen werden können als auch eine Abgeltung der Verluste aus dem regionalen Personenverkehr und dem Ortsverkehr erfolgt. Damals war vor allem beabsichtigt, die Situation im Jahr 2020 zu lösen, weshalb sich nun, nachdem die Pandemie ein Jahr fortgedauert hat, die Situation nicht grundlegend anders zeigt. Die KVF möchte deshalb mit dieser Kommissionsmotion erreichen, dass erneut eine Vorlage erarbeitet und im September den Räten vorgelegt wird, um die bestehenden Lücken zu schliessen.

Im regionalen Personenverkehr besteht keine Lücke, da eine Rechtsgrundlage für die Jahre 2020 und 2021 vorhanden ist und im Voranschlag des Bundes 290 Millionen Franken enthalten sind. Der regionale Personenverkehr bildet deshalb nicht oder nicht zwingend Gegenstand dieser Motion. Im Ortsverkehr sieht es aber anders aus: Die gesetzliche Grundlage wurde lediglich für das Jahr 2020 geschaffen. Im Jahr 2021 zeigt sich erneut Handlungsbedarf. Viele Unternehmen haben Reserven aufgebraucht; die Problematik der Transportunternehmen ist Ihnen aus der Debatte des letzten Jahres bekannt. Weil diese Unternehmungen aufgrund der fehlenden Gewinnorientierung eine schwarze Null anstreben, sind deutliche Ertragsausfälle problematisch und können recht rasch zu Liquiditätsproblemen führen. Diese Situation ist nicht im Sinne der Unternehmen oder der Nutzerinnen und Nutzer und auch nicht im Sinne des Bundes.

Der Bundesrat sieht im Bereich des Ortsverkehrs die Kantone und Gemeinden in der Pflicht. Die Ausfälle übersteigen mit 30 Prozent aber das tragbare Niveau. Genauso, wie unser Rat im letzten Jahr beschlossen hat, dass der Bund sich an diesen Kosten beteiligen soll, soll er es auch dieses Jahr tun. Diese Verlängerung ist nichts als konsequent. Es verwundert deshalb etwas, dass der Bundesrat die Ablehnung beantragt. Immerhin kann man sagen, dass der Bundesrat konsequent ist und kohärent mit dem letzten Mal, und wenn Sie das auch sind, dann spielt es keine Rolle.

Beim touristischen Verkehr besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Unterstützung analog zu 2020, weshalb die KVF ebenfalls beantragt, es sei eine Grundlage zu schaffen. Der touristische Verkehr auf Bahn, Bus, Seilbahnen, Schiffen usw. ist ein Rückgrat unseres touristischen Angebots. Hier verneint der Bundesrat ebenfalls, dass Handlungsbedarf besteht, stützt dies aber vor allem auf Abklärungen bei den Seilbahnen. Ob das dort zutrifft oder nicht, ist eine Frage. Tatsache ist aber, dass zum Beispiel die Schifffahrtsunternehmen deutlich stärker betroffen sind und dass der touristische Verkehr deshalb konsequenterweise in die Vorlage zu integrieren ist.

Zuletzt bleibt der Fernverkehr: Hier wurde 2020 keine Unterstützung beschlossen, und es ist deshalb auch keine Rechtsgrundlage vorhanden. Der Fernverkehr ist jedoch massiv von der Krise betroffen, und die Frequenzen sind 2020 gegenüber 2019 im Bereich von 40 Prozent zurückgegangen. Ein Jahr lang war das vielleicht noch tragbar, nach zwei Jahren zehrt das aber nachhaltig an der Substanz der Unternehmen, insbesondere der hauptbetroffenen SBB. Die Kommission möchte deshalb den Fernverkehr ebenfalls in die Vorlage integrieren.

Es wäre also für die genannten Bereiche eine Vorlage zu erarbeiten, um die Rechtsgrundlagen zu schaffen, was kohärent und richtig ist. Es wäre falsch, wenn der öffentliche Verkehr aller Sparten in dieser andauernden Krise grossen Schaden nähme. Der Bund steht in einer Gesamtverantwortung und soll sich nicht mit Verweis auf andere Zuständigkeiten oder fehlenden Handlungsbedarf aus der Affäre ziehen.

Ihre Kommission hat diese Motion mit 11 zu 1 Stimmen angenommen, und der Nationalrat hat mit 134 zu 50 Stimmen bereits eine gleichlautende Motion angenommen (21.3459). Ich ersuche Sie deshalb, dies auch zu tun.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich wiederhole nicht, was der Kommissionssprecher gesagt hat und was der Inhalt dieser Motion ist. Ihre KVF wurde ja im April über die Finanzierungsperspektive des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs in der Covid-19-Krise informiert. Es hat sich gezeigt, dass der Bund für den regionalen Personenverkehr und für die Bahninfrastruktur mit den Entscheiden, die Sie im letzten September gefällt haben, eine ausreichende Rechtsgrundlage hat, um die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in diesen Bereichen auch im Jahr 2021 und in den kommenden Jahren unterstützen zu können. Da haben wir keine Differenz. Differenzen haben wir bei den nächsten beiden Bereichen, beim Ortsverkehr und beim touristischen Verkehr.

Der Kommissionssprecher hat das sehr schön gesagt: Der Bundesrat bleibt eben auch kohärent. Er hat damals schon gesagt, dass er der Meinung ist, dass beim Ortsverkehr die Besteller in der Verantwortung stehen. Besteller sind beim Ortsverkehr die Kantone und die Gemeinden; sie haben aus Sicht des Bundesrates auch für die Finanzierung zu sorgen. Doch Sie haben damals anders entschieden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auf eine erneute Abweichung von den Kompetenzen zur Finanzierung des Ortsverkehrs zu verzichten sei. Sie haben es auch gesagt, Herr Kommissionssprecher: Ihre Kommission ist eben auch konsequent und hält deshalb an einer weiteren Unterstützung des Ortsverkehrs fest.

Das Gleiche gilt, was den touristischen Verkehr anbelangt. Wir haben hier einfach noch eine Feststellung des SECO anzubringen, das die Federführung hat: Vor allem bei den Auswirkungen auf den touristischen Verkehr hat man gesehen, dass hier keine Sonderlösung nötig ist. Sie haben es aber gesagt, man hat hier vor allem die Seilbahnbranche angeschaut, und es gibt im touristischen Verkehr natürlich noch andere Branchen. Aber auch hier ist der Bundesrat der Meinung, dass wir von den Zuständigkeiten jetzt nicht länger abweichen sollten.

Der Auslöser dafür, dass Sie neu auch Unterstützung für den Fernverkehr verlangen, ist natürlich, dass die finanzielle Lage des Fernverkehrs der SBB aufgrund der Nachfragerückgänge weiterhin angespannt ist. Da möchte ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass der Fernverkehr eigenwirtschaftlich betrieben wird. Dort konnten in den vergangenen Jahren beachtliche Gewinne erzielt werden, die dann auch zur Deckung der Ausfälle aufgrund der Pandemie zu verwenden sind. Es ist auch absehbar, dass künftig wieder Überschüsse im Fernverkehr möglich sind. Beim Fernverkehr ist der Bund ausserdem als Eigentümer der SBB und nicht als Subventionsgeber gefordert. Die Eignervertreter, also mein Departement und das Finanzdepartement, sind zurzeit daran, mögliche Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB zu definieren. Da engagiert sich also der Bund in seiner Funktion als Eigner der SBB.

Sie haben aber ebenfalls gehört: Die Schwesterkommission hat bereits eine gleichlautende Motion eingereicht. In diesem Sinne mache ich mir keine Illusionen: Sie bleiben voraussichtlich kohärent bei Ihrer Haltung, und der Bundesrat bleibt ebenfalls kohärent und beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Er wird sie selbstverständlich, wenn Sie anders entscheiden, dann auch entsprechend umsetzen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 36 Stimmen

Dagegen ... 3 Stimmen

(2 Enthaltungen)