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Impedire la diffusione in streaming di abusi su minori e arginare in maniera efficace la prostituzione infantile in Internet
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Letzten Januar konnte man in der Presse von einem besonders krassen Fall lesen: Ein Mann aus der Romandie liess ein Kleinkind in Rumänien ab dessen erstem Lebensmonat während einem Jahr insgesamt 25 Mal vor laufender Kamera fürchterlich quälen und sah per Live-Streaming dabei zu. Aufgeflogen ist der Täter nur, weil die rumänische Polizei bei Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes entsprechende Hinweise fand.
Schon für einen Betrag von 30 Franken werden Kinder zu Opfern schwerer sexualisierter Gewalt. Der Täter bezahlt, gibt Anweisungen und schaut zu. Die meisten Opfer leben im ostasiatischen Raum. Doch auch hierzulande werden Kinder Opfer dieses Verbrechens. Die Täterschaft ist auf der ganzen Welt und, wie wir immer wieder lesen können, auch bei uns in der Schweiz zu finden.
Die Zahl der Hinweise auf Kindesmissbrauch im Online-Bereich steigt seit Jahren immer weiter an. Die schweizerische Kriminalstatistik weist für 2020 erstmals detaillierte Zahlen zu Cyberkriminalität und auch zu Cyber-Sexualdelikten aus. Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Live-Streamings 35 Straftaten registriert. Aus der Statistik geht nicht hervor, ob es sich dabei um von Dritten gegen Geld angebotene Missbräuche handelt oder ob diese Kinder von Erwachsenen mittels Cybergrooming zu sexuellen Handlungen überredet, gedrängt oder erpresst wurden. Unbekannt ist selbstverständlich auch die Zahl der Täter, die bisher nicht erwischt wurden. Die Verfolgung ist schwierig. Erstens sind die Live-Streams verschlüsselt und hinterlassen kaum Spuren. Zweitens bedingt die Aufklärung die internationale Zusammenarbeit mehrerer Strafverfolgungsbehörden. Drittens macht das ausgebeutete Kind keine Anzeige, und seine Angehörigen sind oft an der Tat beteiligt.
Welche rechtlichen und welche anderen Massnahmen braucht es, damit diese Täter nicht von der Schweiz aus solche Verbrechen begehen können? Mit welchen Mitteln können jene, die es tun, gefasst werden? Wie werden digitale Avatare bei der Fahndung eingesetzt, und welche Erfahrungen werden damit gemacht? Auf diese Fragen verlangt mein Postulat eine Antwort.
Wir dürfen hier nicht wegschauen. Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Consiglio federale · San Gallo
Mit der Digitalisierung bieten sich Pädokriminellen neue Möglichkeiten für ihre Straftaten. Auch sie bedienen sich in immer grösserem Ausmass neuer Technologien. Diese Entwicklung hat sich in der Covid-19-Krise noch verstärkt. Deshalb hat Nationalrat Regazzi die gestiegenen Zahlen erwähnt. Das hat auch etwas mit Corona zu tun. Die Kriminalität im Internet ist in der Corona-Krise sowieso angestiegen, wie auch die Internet-Pornografie und die Pädokriminalität.
Eines ist aber auch klar: Die Verfolgung von Pädokriminalität ist Sache der Kantone. Ich habe es schon im Zusammenhang mit dem Postulat von Feri Yvonne gesagt: Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich seit dem Einreichen des Postulates verändert. Per Ende 2020 wurde auf Wunsch der Kantone die sogenannte Kobik-Vereinbarung aufgelöst. Das Fedpol unterstützt die Kantone seither nicht mehr mit verdeckten Fahndungen. Die Kantone haben also die Vereinbarung mit dem Bund gekündigt, und wir haben seit dem 1. Januar 2021 ein neues Regime. Auch dieser Vorstoss datiert aber etwas weiter zurück.
Ich habe es gesagt: Die Strafverfolgung ist grundsätzlich Sache der Kantone. Die Kantone verfügen heute über die nötigen rechtlichen Grundlagen und das nötige Fachwissen, um selbstständige Ermittlungen gegen die digitale Kriminalität und eben auch Fahndungen durchzuführen. Es gibt seit Mitte 2019 das Netzwerk Nedik, das von den Kantonen gemeinsam mit dem Fedpol betrieben wird.
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung und Wichtigkeit der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Pädokriminalität bewusst. Er ist aber auch der Ansicht, dass an der Aufgaben- und Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen eben festzuhalten und dass diese zu respektieren ist. Eine effiziente und zielgerichtete Bekämpfung ist heute gewährleistet, gerade auch mit der neuen Vereinbarung, die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist.
Ich bitte Sie um Ablehnung des Postulates. Dieses würde keinen Mehrwert bringen.
Votazione
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 146 Stimmen
Dagegen ... 37 Stimmen
(4 Enthaltungen)