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Deklarationspflicht für die Herkunft von Gold
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Schweiz ist Weltspitze beim Goldhandel. Fast die Hälfte allen Goldes weltweit wird in der Schweiz verarbeitet. Entsprechend geht es hier um Milliarden von Franken. Eine Studie der Stiftung Swissaid, die ich, um Ihnen noch meine Interessenbindung offenzulegen, präsidiere, zeigt, dass die Schweiz 2019 alleine 149 Tonnen Gold aus den Vereinigten Arabischen Emiraten importiert hat. Das ist Gold in einem Wert von insgesamt 6,8 Milliarden Franken. Das Problem ist: Die Vereinigten Arabischen Emirate bauen selber gar kein Gold ab. Dieses Gold stammt aus kriegerischen Kontexten in Afrika, zum Beispiel aus dem Sudan.
Das Problem ist, dass die Schweiz heute bei der Erfassung der Herkunft des Goldes nur eine allgemeine Bestimmung vorsieht, die nicht zwischen dem Land der Extraktion und dem Land der Verarbeitung unterscheidet. Damit öffnen wir der Geldwäscherei Tür und Tor, und das in einem Bereich, der hochanfällig ist für Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit, die Finanzierung kriegerischer Handlungen, Umweltverschmutzung, Geldwäsche. Deshalb bitte ich Sie, mit dieser Motion den Bundesrat zu beauftragen, die einschlägige Gesetzgebung, insbesondere die Edelmetallkontrollverordnung oder das entsprechende Gesetz, dahingehend anzupassen, dass in der Schweiz in Zukunft sowohl erhoben werden muss, wo das Gold ursprünglich herkommt, als auch, wo es verarbeitet wurde.
Ich weise Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir diese Diskussion in diesem Saal unlängst bereits geführt haben, nämlich im Rahmen des Geldwäschereigesetzes. Damals, am 11. Dezember 2020, hat sich der Verband der Edelmetallhändler in einem Schreiben an Sie alle gerichtet und Sie aufgefordert, die Rolle des Zentralamts für Edelmetallkontrolle im Sinne des "sustainable sourcing" und auch im Sinne der Reputation der Schweizer Händler zu stärken. Es ist im Interesse des Goldplatzes Schweiz, dass wir wissen, dass hier kein Gold gewaschen wird.
Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in einem Bericht vom 22. Juni 2020 mangelnde Transparenz bei der Goldeinfuhr-Statistik diagnostiziert.
Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme, dass es eine interdepartementale Arbeitsgruppe gebe, die sich um die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Goldbericht, der auf ein Postulat aus dem Jahr 2015 zurückgeht, kümmere. Mit Verlaub, Herr Bundesrat: Sie haben es jetzt seit sechs Jahren nicht geschafft, diese Transparenz herzustellen. Deshalb fehlt mir ein bisschen der Glaube, dass Sie dies in absehbarer Zeit hinkriegen.
Deshalb bitte ich Sie mit dieser Motion hier, den Bundesrat zu beauftragen, genau das zu tun.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zur Situation: Es ist so, wie Herr Molina gesagt hat, nämlich, dass die Schweiz ein wichtiges Land in der Goldverarbeitung ist. Grosse Teile des Goldhandels oder der Verarbeitung von Gold erfolgen in der Schweiz.
Wir bewegen uns bei den Deklarationen aber auch in einem internationalen Umfeld. Die jetzt gültige Definition des Ursprungslands, die wir in der schweizerischen Aussenhandelsstatistik abbilden, entspricht dem methodischen Standard der Vereinten Nationen. Wir deklarieren das Gold also so, wie es die UNO tut. Das ist bei all diesen Deklarationen in der Zollstatistik der Fall; es gibt dort diese internationalen Standards. Wenn wir eine andere Definition nehmen würden, würden wir diese internationalen Standards verletzen, und die schweizerische Aussenhandelsstatistik wäre, wenn Sie so wollen, nicht mehr mit jenen der übrigen Welt vergleichbar. Wir sind uns aber durchaus bewusst, dass die Bedeutung einer transparenten und zuverlässigen Rückverfolgbarkeit im Goldhandel für die Schweiz wichtig ist; sie ist ein Qualitätsmerkmal.
Wir haben bereits im Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3877 darauf hingewiesen, dass die Raffinerien bereits heute über präzise Informationen zum Ursprung des Minengoldes verfügen. Sie müssen dies jedoch in der Zollanmeldung, wie ich das eben ausgeführt habe, nicht angeben, weil wir diese internationalen Standards haben. Nun hat die Eidgenössische Zollverwaltung am 1. Januar 2021 zusätzliche Gliederungen in die aussenhandelsstatistische Warennomenklatur aufgenommen, damit eine bessere und transparentere Unterscheidung des gehandelten Goldes vorgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar nehmen wir also eine erweiterte Deklaration vor, die dann entsprechende Rückschlüsse möglich macht. Gleichzeitig hat die Schweiz im September 2020 bei der Weltzollorganisation einen Vorschlag und Antrag zur Anpassung der internationalen zolltarifarischen Klassifizierung von Gold eingebracht.
Wir haben also eigentlich beide Wege beschritten: Wir haben international gefordert, dass man das weltweit besser machen muss - dieser Antrag wird dort im Moment behandelt -, und wir haben aus eigenem Antrieb seit dem 1. Januar eine bessere Klassifizierung, die entsprechend Aufschluss geben kann. Eine zusätzliche Deklarationspflicht für die Herkunft werden wir weiter prüfen. Wir sind auch daran, mit den entsprechenden Unternehmen die administrative Belastung abzuklären.
Damit sind wir eigentlich auf dem Weg, den Herr Molina mit seiner Motion fordert. Wir haben grundsätzlich die gleichen Interessen, vielleicht sind wir nicht gleich weit. Transparenz ist ein wesentliches Merkmal dieser Bereiche. Wenn Sie noch einmal einen Vorstoss mit einer relativ engen Auslegung annehmen, so bewirken Sie eine Doppelspurigkeit hinsichtlich des Wegs, den wir jetzt im Moment beschreiten. Ich würde Ihnen vorschlagen, in einem Jahr oder in zwei Jahren zu beurteilen, was unsere Deklaration und die Verbesserung, die wir intern seit dem 1. Januar vornehmen, bringen und wo wir international stehen.
Aus dieser Optik empfehle ich Ihnen, die Motion nicht anzunehmen, weil sie keine Verbesserung bringt, sondern zu Doppelspurigkeiten führt und damit Unsicherheiten birgt. Wir stehen in engem Kontakt mit den entsprechenden Unternehmen, auch den internationalen, und wir haben jetzt den Weg eingeschlagen, der in früheren Vorstössen gefordert wurde.
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Bundesrat. Ich habe eine Verständnisfrage bezüglich der erwähnten Anpassung, die seit dem 1. Januar gilt: Inwiefern unterscheidet sich diese von dem, was ich in der Motion fordere? Ich fordere ja eine Unterscheidung nach Herkunftsland und Land der Verarbeitung. Mir würde nicht einfallen, was man neben diesen beiden Angaben noch erheben könnte.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich kann Ihnen das nicht im Detail sagen, aber vielleicht können wir Ihnen das einmal darlegen. Es ist nicht der ganz gleiche Detaillierungsgrad wie bei dem, was Sie fordern - bis zu jedem Land und jeder Mine. Es gibt hinsichtlich der Anpassung die grobe Unterteilung nach Herkunft, Land, Handel usw. Ich würde veranlassen, dass Ihnen die Eidgenössische Zollverwaltung das einmal erklärt und erläutert.
Verfahrensbeitrag
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Die Motion ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré