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Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz

54557 · Amtliches Bulletin

Del 29 set 2021

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/54557/de/verlangerung-des-reduktionsziels-im-geltenden-co2-gesetz

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Prorogare l'obiettivo di riduzione dell'attuale legge sul CO2 (21.477)

21.477

Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

Suite au refus par le peuple, le 13 juin dernier, de la révision totale de la loi sur le CO2, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil a déposé le 21 juin l'initiative parlementaire 21.477 dans le but de prolonger jusqu'en 2024 les instruments qui expireraient à la fin de cette année.

Sans les modifications législatives qui vous sont soumises, nous n'aurions plus, à partir de 2022, de base légale pour fixer les objectifs climatiques sur le plan national, pour exempter de la taxe CO2 sur les combustibles fossiles les entreprises appartenant à certaines branches économiques lorsqu'elles s'engagent à prendre leurs propres mesures de réduction de leurs émissions de CO2, et plus aucune obligation de compensation pour les importateurs de carburant ne serait requise.

Après que la commission du Conseil des Etats a approuvé cette démarche en donnant suite à l'unanimité, en première phase, à notre initiative parlementaire, la CEATE-N s'est réunie les 23 et 24 août derniers pour débattre du contenu des modifications législatives à faire afin d'éviter que, dès le 1er janvier 2022, nous ayons un vide juridique. Il s'agirait d'un vide juridique lié à d'importantes mesures qui contribuent à remplir notre engagement envers l'Accord de Paris sur le climat, qui n'a pas été contesté durant la campagne sur la révision totale de la loi sur le CO2.

Pour la majorité de la commission, il est important, vu l'urgence des modifications législatives à apporter d'ici la fin de cette année, de se limiter dans un premier temps aux modifications législatives qui expireront ou dont la portée sera limitée à partir du 1er janvier 2022. Compte tenu du fait que le Conseil fédéral a décidé de présenter un contre-projet direct à l'initiative "pour les glaciers", nous devrions ces prochains mois pouvoir prendre connaissance des mesures qui seront proposées. Ces mesures devront prendre en considération la votation du 13 juin dernier et être axées avant tout sur des incitations plutôt que sur des taxes. Ces mesures serviront ainsi de base à la préparation d'une nouvelle mouture de la révision de la loi sur le CO2.

Nous aurons ainsi, d'ici 2024, le temps de proposer une nouvelle révision de la loi sur le CO2, avec comme objectif de mettre cette révision sous toit, si possible encore durant cette législature.

La commission vous propose, par conséquent, d'entrer en matière sur son projet.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Die Stimmbevölkerung hat das totalrevidierte CO2-Gesetz, welches auf 2022 in Kraft treten und das geltende Gesetz hätte ablösen sollen, abgelehnt. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Instrumente befristet. Dazu gehören insbesondere die Verminderungsverpflichtungen, mit welchen sich Unternehmen bestimmter Branchen von der CO2-Abgabe befreien können. Auch die Kompensationspflicht für Importeure von fossilen Treibstoffen würde entfallen, wodurch viele Klimaschutzprojekte, zum Beispiel Biogasanlagen, nicht mehr ausreichend finanziert wären. Deshalb entstand in der UREK des Nationalrates die parlamentarische Initiative 21.477, der von beiden Kommissionen Folge gegeben wurde. Die Kernpunkte der Initiative sind:

1. Das Gesetz von 2011 soll so ergänzt werden, dass das Reduktionsziel des bestehenden Gesetzes bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.

2. Die im geltenden Recht vorgesehenen Massnahmen sollen weitergeführt werden, damit keine Lücke entsteht. Insbesondere soll verhindert werden, dass die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Verminderung von Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegfällt.

Die UREK-N hat dann also analog zu der im September 2019 vom Nationalrat beschlossenen parlamentarischen Initiative Burkart, die eine Verlängerung des Gesetzes bis Ende 2021 beinhaltete, für die Jahre 2022 bis 2024 ebenfalls ein jährliches Reduktionsziel festgelegt. Ein solches Reduktionsziel ist die Voraussetzung, um unbestrittene Massnahmen wie die Befreiung von der CO2-Abgabe für klimafreundliche Unternehmen und die Kompensationspflicht auch ab 2022 weiterzuführen.

Die Kommission hat in den Beratungen aber auf weitergehende Zielsetzungen verzichtet. Solche Massnahmen gehören in eine neue Vorlage, zum Beispiel in den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Sie gehören in eine Vorlage, die anschliessend, auch nach einer Analyse der Ablehnung des CO2-Gesetzes, neu erarbeitet werden muss.

Die Kommission war sich einig, dass wir eine Lösung finden sollten, damit die bisherigen Instrumente nahtlos weitergeführt werden können. Um eine Lücke zu vermeiden, muss aber eine möglichst schlanke Vorlage beschlossen werden, welche möglichst ohne Referendum in Kraft treten kann. Deshalb soll das Gesetz grundsätzlich nur das weiterführen, was heute bereits gilt.

Die Kommission hat durchaus diskutiert, ob es im abgelehnten Gesetz Elemente gibt, die unbestritten genug oder für eine Übergangsbestimmung sogar förderlich sind. Wir sind aber zum Schluss gekommen, keine zusätzlichen Elemente aufzunehmen. Der Kern bleibt also erstens die Weiterführung der Zielsetzungen gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes bis 2024. Zweitens soll die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen lückenlos weitergeführt werden. Drittens soll die Verminderungsverpflichtung der Unternehmen ebenfalls weitergeführt werden können. Eine kleine neue Bestimmung ist dazugekommen, nämlich die Informations- und Dokumentationssystempflicht in Artikel 40c. Dies blieb aber in der Kommission unbestritten.

Generell kann man festhalten, dass wir keine Verschärfungen und keine Erleichterungen in diese Gesetzgebung eingebaut haben, sondern lediglich in allen Bereichen eine lineare Fortschreibung vorgenommen haben. Wir werden in der Detailberatung noch einzelne Minderheiten besprechen. Dazu werde ich am Schluss noch kurz Stellung nehmen.

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Eintreten war also unbestritten.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich gebe Ihnen die Meinung der FDP bekannt. Unsere Partei und unsere Fraktion stehen zum Klimaübereinkommen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2050 auf netto null gesenkt werden. Damit folgt die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal eineinhalb Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Im geltenden CO2-Gesetz haben wir uns auf ein Reduktionsziel bis 2020 von minus 20 Prozent gegenüber 1990 geeinigt. Erreicht haben wir bis 2019 nur 13,9 Prozent. Damit haben wir das Ziel klar verfehlt.

Nun kommt dazu, dass die Stimmbevölkerung die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt hat. Die Gründe mögen verschieden sein. Wo wir uns aber selber an der Nase nehmen müssen, ist die Tatsache, dass wir dem Stimmvolk die Vorlage nicht wirklich erklären konnten. Die vielfältigen Instrumente, die wir aus Überzeugung eingebaut hatten, waren schwer vermittelbar, ja, sie waren schlicht und einfach unverständlich. Der nächste Wurf muss daher der Schadensbegrenzung dienen und darf nur die wichtigsten Eckpunkte enthalten.

Die Folge der Ablehnung ist, dass das geltende CO2-Gesetz aus dem Jahre 2011 weiterhin gültig ist, aber einige Vorgaben, die befristet sind, wirkungslos werden. So haben wir keine messbaren Verminderungsziele mehr, Firmen können nicht mehr von der CO2-Abgabe befreit werden, Treibstoffimporteure sind nicht mehr verpflichtet, in Klimaschutzprojekte zu investieren, und laufenden Klimaprojekten fehlt die Finanzierung.

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass die UREK-N schnell reagiert und in einem zügigen Verfahren ein Übergangsgesetz geschaffen hat. Wir unterstützen die Bestrebungen, die Beratungen im Bundesparlament in der Wintersession abzuschliessen und das Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Mit der vorgesehenen Rückwirkungsklausel kann auch ein eventuelles Referendum abgehandelt werden. Die FDP-Liberale Fraktion will eine rasche Übergangslösung, die sich auf die Weiterführung von unbestrittenen und auch für die Wirtschaft wichtigen Instrumenten beschränkt. Schlussendlich muss diese schlanke gesetzliche Übergangslösung mehrheitsfähig sein. Einen Absturz in einer Referendumsabstimmung können wir uns nicht leisten.

Allfällige weitere Massnahmen sollen im Rahmen einer Nachfolgerevision geprüft werden. Vermehrte Anstrengungen werden alsdann nötig sein, um den bereits eingehandelten Rückstand auf dem CO2-Absenkpfad wieder aufzuholen. Parallel dazu werden auch die Gletscher-Initiative, ein eventueller Gegenvorschlag und der Mantelerlass bezüglich Stromversorgung in die Beratung starten.

Die FDP-Liberale Fraktion macht sich ernsthaft Sorgen, ob das zuständige Departement noch die Gesamtübersicht behalten kann. Es wird unumgänglich sein, Synergien in der Energie- und Klimapolitik durch geeignete Massnahmen zu nutzen. Der Bundesrat läuft stattdessen Gefahr, sich bei der Energie- und Klimapolitik zu verzetteln und die Standortpolitik aus den Augen zu verlieren. Eine Vielzahl von Vorlagen, Berichten, Konzepten und Strategien erschweren eine gesamtheitliche Sicht, ganz im Sinne von: Papier ist geduldig. Daneben gibt es offene Punkte, deren Lösung rasch an die Hand genommen werden muss. Der Bundesrat sollte eine klare Gesamtschau vorlegen, die es erlaubt, Kohärenz zwischen Klima-, Energie- und Standortpolitik zu schaffen. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Klima- und Energiepolitik zurückgewonnen werden.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstreicht nochmals, dass es sich bei der vorliegenden Gesetzesrevision nur um eine Übergangslösung handeln kann. Sie soll dazu dienen, die mit dem bestehenden CO2-Gesetz auslaufenden Massnahmen möglichst nahtlos zu verlängern. Politisch erachten wir diese Verlängerung als mehrheitsfähig. Auf neue Regulierungstatbestände, die über die bestehende Gesetzesgrundlage hinausgehen, wie das vor allem die Minderheitsanträge von links fordern, soll klar verzichtet werden. Damit Rechts- und Investitionssicherheit geschaffen werden können, braucht es danach auch eine zügige Inkraftsetzung über eine schlanke Anpassung der Verordnungsgrundlage.

Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf die vorliegende Gesetzesrevision ein.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege Jauslin, Sie haben ausgeführt, dass es eine internationale Verpflichtung gebe, deren Umsetzung von der FDP-Liberalen Fraktion vollumfänglich unterstützt werde. Dann haben Sie dem UVEK vorgeworfen, es habe vielleicht schon die Übersicht verloren, und dann haben Sie sich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion gegen weitere Regulierungen ausgesprochen. Was genau ist Ihre Klimapolitik für die nächsten paar Jahre?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Nussbaumer, ganz herzlichen Dank für diese Frage. Ich wiederhole es noch einmal, dass wir zum Klimaübereinkommen und zum Klimaziel 2050 stehen; das werden wir einhalten müssen. Es wird auch so sein, dass entsprechende Anstrengungen verstärkt werden müssen. Darin sind wir uns einig. Darin waren wir uns auch in der Kommission einig. Wenn wir aber jetzt mit diesem Übergangsgesetz eine "Pflästerlipolitik" betreiben, dann sind wir auf dem falschen Weg und verlieren die Gesamtübersicht. Das entspricht nicht der Politik der FDP. Die FDP möchte eine kohärente Klima- und Energiepolitik.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Jauslin, die FDP wirbt ja immer damit, für weniger Steuern, weniger Gebühren zu sein. Können Sie Ihre Haltung zum Minderheitsantrag Rösti erläutern, welcher einen tieferen Kompensationsaufschlag bei den Treibstoffen fordert?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Egger, ich bin der Meinung, dass wir jetzt in der Eintretensdebatte und noch nicht in der Detailberatung sind. Betreffend den Minderheitsantrag Rösti kann ich Ihnen sagen, dass wir diesen ablehnen, weil er eigentlich der Branche - genau der Branche, die Sie sonst unterstützen - die Manövriermasse nimmt, und das kann es ja nicht sein.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Eviter un vide juridique et garantir une certaine continuité de l'objectif de réduction de CO2 au-delà de l'année 2021: tel est l'objectif de cette initiative parlementaire. C'est l'essentiel du contenu de cette initiative.

Après le rejet de la révision de la loi sur le CO2 en juin dernier, il fallait vite rouvrir le débat pour prolonger le délai de validité de certaines mesures et ne pas se retrouver sans base légale. On comptait aussi sur la révision suivante pour aller de l'avant, avec des mesures plus fortes. Cette révision est arrivée très vite, il y a dix jours à peine. Le Conseil fédéral aurait-il saisi l'urgence d'agir? Qu'en partie seulement, parce que le projet reste timide, voire timoré. Aujourd'hui, on nous demande de combler un vide juridique, et demain de faire un pas de fourmi, en misant sur les incitations et la technologie. Ces démarches sont justes et nous les soutenons, mais elles ont un défaut majeur: elles sont largement insuffisantes.

Vu l'immensité de l'enjeu et le retard accumulé, la proposition faite ici n'est malheureusement pas à la hauteur de l'urgence climatique. Le dernier rapport du Groupe d'experts intergouvernemental sur l'évolution du climat, qui date d'il n'y a pas si longtemps, c'était le 9 août 2021, cet été, est absolument alarmant. Nos ressources naturelles sont surexploitées, le déclin de la biodiversité s'accélère et l'activité humaine, notre manière de consommer le monde, atteint directement l'environnement et son écosystème. Ce groupe d'experts, dans un communiqué daté de cet été, dit ceci: "Les scientifiques observent les modes d'évolution du climat dans toutes les régions de la planète et dans l'ensemble du système climatique [...]. Nombre des changements relevés sont sans précédent depuis des milliers, voire des centaines de milliers, d'années et certains phénomènes déjà en cours - comme l'élévation continue du niveau de la mer - sont irréversibles sur des centaines ou des milliers d'années. Toutefois" - et c'est important de l'entendre - "des réductions fortes et soutenues des émissions de CO2 et d'autres gaz à effet de serre limiteraient le changement climatique."

Quelques semaines plus tard, un rapport de plusieurs agences onusiennes publié à Genève nous alarme. "Nous n'allons pas dans la bonne direction" cette année, affirme le secrétaire général de l'Organisation météorologique mondiale. De son côté, le secrétaire général de l'ONU ajoute que les perturbations sont déjà pires que ce que nous pensions et qu'elles vont bien plus vite que ce qui est prévu.

Ces propos ne sont pas catastrophistes; c'est la situation qui est catastrophique.

Nous avons les moyens directs et immédiats de contribuer à améliorer la situation. Nous avons non seulement les moyens de le faire ici, mais nous avons aussi le soutien de la population, car le non à la loi sur le CO2 n'était pas un non à la protection du climat, ni une invitation à revenir en arrière. On peut faire écho à l'analyse Vox de GFS Berne qui était très claire: elle dit que 68 pour cent des votantes et des votants, le 13 juin dernier, veulent des mesures plus décisives contre le réchauffement climatique.

Nous nous apprêtons ce matin à prolonger l'objectif de réduction des émissions de CO2 jusqu'à 2024. C'est très bien, mais notre mission ne doit pas s'arrêter là. Profitons de cette loi ouverte pour y mettre au minimum des éléments qui n'ont pas été combattus pendant la campagne de votation, comme la place financière, évidemment, ou les vols en jets privés. Car ce n'est pas la prochaine révision de la loi qui nous promet beaucoup plus d'ambitions.

Comment imaginer réduire les émissions de l'aviation en subventionnant les compagnies qui feraient recours de manière marginale à du carburant synthétique? C'est pourtant la proposition de la nouvelle révision, soit une petite goutte face à la nécessité de réorienter notre mobilité vers le rail et des trains rapides ou des trains de nuit. La révision n'aborde pas la place financière qui émet pourtant vingt fois plus de CO2 que l'ensemble des entreprises et des ménages réunis en Suisse. Pas une parole non plus sur des prescriptions sur la mise en place de règles plus contraignantes pour l'importation de nouveaux véhicules ou pour l'installation de chauffages durables.

Le Conseil fédéral a décidé de miser avant tout sur des mesures d'incitation et espère que la population et l'industrie y participeront. Est-ce que cela sera suffisant? La réponse est simple: non, ce ne sera pas suffisant et de nombreux scientifiques reconnus et interpellés dernièrement sont aussi de cet avis.

Les incitations paraissent donc bien peu de chose tant que nous n'aurons pas un programme d'investissement massif pour soutenir l'économie et la société dans le changement climatique et accompagner le développement d'alternatives à nos modes actuels de consommation et de développement.

Maintenant, je vous propose que nous fassions un pas en acceptant l'entrée en matière, mais travaillons cette loi de manière à l'améliorer.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wie Sie der Fahne zu diesem Geschäft entnehmen können, gibt es keine Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge. Ich denke, das vorliegende Geschäft verfügt also über eine sehr breite Akzeptanz in Ihrer UREK wie auch heute hier im Rat. Auch die Mitte-Fraktion ist davon überzeugt, dass es dieses Übergangskonzept braucht.

Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens verpflichtet, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis ins Jahr 2030 zu halbieren. An dieser Verpflichtung ändert auch das Nein vom 13. Juni zum totalrevidierten CO2-Gesetz nichts. Wir sind aber der Meinung, dass wir die grosse Klimadebatte, die grossen Diskussionen über unsere künftige Klimapolitik, nicht heute führen können. Aber wir werden sie führen müssen. Die Umweltministerin hat ja neue Ideen und Konzepte bis spätestens Ende Jahr angekündigt, und Ihre UREK wird sich schon sehr bald mit dem Umgang mit der Gletscher-Initiative und einem allfälligen Gegenvorschlag befassen.

Heute geht es um die Verlängerung von zwei unbestrittenen Elementen aus dem bestehenden CO2-Gesetz. Es sind zwei Elemente, die im Gegensatz zum Gesetz selber befristet sind. Aus Sicht der Mitte-Fraktion wäre es ein Unding, wenn wir die CO2-Kompensationspflicht sowie die für die Wirtschaft doch sehr bedeutende CO2-Abgabebefreiung mit Verminderungsverpflichtung sang- und klanglos auslaufen lassen würden. Unsere Fraktion bietet deshalb selbstverständlich Hand für die vorliegende Minirevision des CO2-Gesetzes. Wir haben aber klare Vorstellungen, wie das Konzept dieser Minirevision aussehen soll. Wir möchten den bisherigen Absenkpfad fortführen und das Klimaziel entsprechend definieren. Wir möchten die beiden unbestrittenen Massnahmen aus dem bestehenden Gesetz fortführen. Wir möchten aber keine neuen Elemente aus dem gescheiterten CO2-Gesetz hinüberretten und hier in diese Übergangsregelung aufnehmen.

Alles das, was im abgelehnten CO2-Gesetz neu war, muss beim nächsten grossen Wurf, d. h. bei der grossen Klimadiskussion, neu besprochen werden. Damit sind wir eben auch der Meinung, dass wir alles dafür tun müssen, dass gegen das vorliegende Gesetz möglichst nicht das Referendum ergriffen wird. Denn weitere Verzögerungen würden dem Grundgedanken eigentlich widersprechen, weshalb wir dieses Gesetz überhaupt machen.

Schliesslich sind wir auch gegen eine Erhöhung der maximalen CO2-Abgabe. Diesbezüglich sind wir klar der Meinung, dass man die CO2-Abgabesätze einige Wochen nach der - aus Sicht der Befürworter des neuen CO2-Gesetzes - verlorenen Volksabstimmung nicht erhöhen kann. Wir werden uns dann in der Detailberatung zu den einzelnen Minderheitsanträgen äussern.

Metaphorisch könnte man vielleicht sagen, dass die Schweizer Klimapolitik im Moment wie ein grosses unfertiges Gebäude ist. Mit dem, was wir heute beschliessen, können wir dieses Gebäude ganz bestimmt nicht fertigstellen, aber zumindest können wir dieses Klimapolitik-Gebäude mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative einigermassen bewohnbar halten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung und Ihr Eintreten auf diese Vorlage.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Diesen Sommer haben uns die verheerenden Gewitter und Starkregen, aber auch die extreme Hitze im Süden Europas mit riesigen Waldbränden vor Augen geführt, dass die Klimaerwärmung die Naturgewalten entfesselt. Der menschengemachte Klimawandel zeigt sein wahres Gesicht von Jahr zu Jahr deutlicher. Noch können wir in der westlichen Welt die Schäden versichern und uns vor Hochwasser und mit Bewässerungssystemen vor den schlimmsten Folgen schützen. Menschen im globalen Süden sind diese Möglichkeiten verwehrt. Der Klimawandel nimmt ihnen die Lebensgrundlage und treibt sie in die Flucht. Schuld sind die westlichen Länder, die weit über ihre Verhältnisse den Erdball ausbeuten. Diese Erkenntnis ist bei den meisten Menschen in der Schweiz angekommen. Es besteht weitgehend Konsens in der Bevölkerung: Wir müssen schnell handeln, es bleibt nicht mehr viel Zeit. Nichtstun könnte uns teuer zu stehen kommen. Das zeigt auch das klare Abstimmungsergebnis im Kanton Bern zum Klimaschutz.

Die knappe Ablehnung des CO2-Gesetzes kann nicht als grundsätzliches Nein zur Klimapolitik des Bundes gewertet werden. Die Bevölkerung will die Wende. Das zeigt auch das klare Abstimmungsresultat im Kanton Bern zum Klimaschutz. Hingegen hat das CO2-Gesetz viele, zu viele heisse Eisen gleichzeitig angepackt: von Flugticketabgaben über den Benzinpreis bis zum faktischen Aus der Ölheizung. Welches dieser heissen Eisen den Ausschlag gab für die Ablehnung, ist Interpretationssache. Letzte Woche haben die Bürgerlichen für sich in Anspruch genommen, dass die Flugticketabgabe Grund für die Ablehnung war. Heute wird die SVP argumentieren, dass die drohende Benzinpreiserhöhung den Ausschlag für die Ablehnung des CO2-Gesetzes gegeben hat.

Unsere Klimagesetzgebung richtet sich nach den Zielen der internationalen Abkommen. Die Treibhausgasemissionen hätten bis ins Jahr 2020 um 20 Prozent vermindert werden müssen. Die Schweiz hat dieses Ziel mit circa 15 Prozent deutlich verfehlt. Mit dem Pariser Abkommen verpflichten wir uns auf eine Halbierung der Emissionen bis 2030. Da sind wir erst recht nicht auf Kurs. Trotzdem sind wir bereit, das bestehende lineare Klimaziel einer Reduktion von 1,5 Prozent pro Jahr fortzuschreiben. Statt der geforderten Reduktion um 50 Prozent bis 2030 würden wir damit, nähmen wir nicht andere Instrumente in die Hand, gerade 30 Prozent erreichen. Das jährliche lineare Ziel müsste aus unserer Sicht verdoppelt oder sogar verdreifacht werden.

Trotzdem steht die SP für die Verlängerung des CO2-Gesetzes ein. Die Verlängerung ist aber kein Ersatz für ein griffiges CO2-Gesetz. Durch die Verlängerung wird einerseits die Rückerstattung der CO2-Abgabe für verminderungspflichtige Unternehmen ermöglicht. Andererseits wird die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure gesetzlich verankert. Den heute maximal zulässigen Treibstoffaufschlag von 5 Rappen auf 1,5 Rappen zu reduzieren, würde die SP-Fraktion nicht akzeptieren und dann allenfalls die Verlängerung des CO2-Gesetzes ablehnen. Das Stimmvolk will keine Abschwächung der bestehenden Instrumente.

Noch ein Wort zum Benzinpreis: Im August 2020 hat das Superbenzin Fr. 1.39 gekostet. Ein Jahr später, im August 2021, kostet das Superbenzin Fr. 1.71, also 32 Rappen mehr innerhalb eines Jahres. In den Medien habe ich keinen Aufschrei gehört, dass sich die einfache Familie das Benzin nicht mehr leisten könne. Das Diktat der erdölexportierenden Länder wird ohne Mucks geduldet. Wenn im CO2-Gesetz nur ein Zehntel dieses Aufschlags für klimarelevante Instrumente vorgesehen ist, dann haut die SVP auf die Pauke. Das ist erstaunlich. Müsste nicht gerade Ihre Fraktion daran interessiert sein, die Abhängigkeit vom Ausland zu verringern und so rasch als möglich auf einheimische Energien umzustellen? Wir sind dem Diktat der Ölscheichs nämlich nicht machtlos ausgeliefert.

Die SP-Fraktion steht hinter der Verlängerung des CO2-Gesetzes und wird die Reduktionsziele der Mehrheit unterstützen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Munz, Sie haben jetzt sehr moralisch argumentiert - Sie sind ja Mitglied der SP-Fraktion -, aber wenn es um das eigene Verhalten geht, senden Sie total verschiedene Signale aus. Die Frau Bundesrätin fährt mit dem Zug an das Treffen in Wien. Aber die Kollegen Molina, Pult und Wermuth fliegen für ein Selfie mit Olaf Scholz schnell nach Berlin und zurück. Besteht zwischen dem, was Sie jetzt da erzählt haben, und dem Verhalten Ihrer Fraktionskollegen nicht ein grotesker Widerspruch? Sollten Sie nicht zuerst in Ihrer eigenen Fraktion Nachhilfeunterricht geben?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Wasserfallen, ich finde es daneben, in einer so wichtigen Frage auf den Mann oder die Männer zu spielen.

Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wenn ich ein Argument im Vorfeld der Abstimmung nicht gehört habe, dann ist es das, dass wir keinen Klimaschutz brauchen. Selbst die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage argumentierten immer mit "Klimaschutz ja - aber nicht so". Eigentlich wäre es nun an ihnen, aufzuzeigen, was ein wirksamer Klimaschutz wäre und wie wir ihn erreichen könnten. Leider ist da aber nicht viel zu hören. Im Gegenteil, sie haben sich sogar gegen die vorliegende parlamentarische Initiative gewehrt und sind nicht einmal bereit, die bestehenden Massnahmen im Sinne einer Übergangslösung und zugunsten von Rechts- und Planungssicherheit weiterzuführen.

Für die Grünliberalen ist die Weiterführung der Reduktionsziele bei den Treibhausgasen das absolute Minimum. Klar scheint mir, dass eine Weiterführung des bestehenden Gesetzes eine weitere Senkung der Emissionsziele gegenüber 1990 beinhalten muss. Es kann nicht sein, dass wir die Zielverfehlung aus der letzten Periode einfach mitnehmen und bereit sind, im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 sogar noch hinter das Ziel einer 20-prozentigen Reduktion für das Jahr 2020 zurückzugehen, wie das die Minderheit Jauslin vorschlägt. Diese ist deshalb abzulehnen.

Ich erinnere Sie auch daran, dass es in dieser Vorlage darum geht, möglichst schnell eine Übergangslösung zu schaffen, die uns ein Weiter-wie-bisher für die nahe Zukunft erlaubt. Aus diesem Grund wollen die Grünliberalen keine Änderungen akzeptieren, die einen Rückschritt gegenüber dem heutigen Gesetz darstellen.

Einen solchen Rückschritt hat die Kommission bei Artikel 3 Absatz 2 beschlossen. Wir müssen uns bewusst sein, dass alle Länder im europäischen Umfeld ihre Klimaschutzanstrengungen verstärken. Da Klimaschutz ein globales Thema ist und nur durch eine internationale Kooperation erfolgreich sein kann, dürfen wir uns als reiche Schweiz nicht lumpen lassen. Sollten also aufgrund internationaler Vereinbarungen höhere Ziele gefordert werden, muss der Bundesrat die Möglichkeit haben mitzuziehen. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung des Schweizer Klimaschutzes. Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Bäumle zu unterstützen, der den entsprechenden Passus aus dem bestehenden Gesetz beibehalten will.

Natürlich sind wir von der grünliberalen Fraktion der Meinung, dass die Ziele möglichst rasch mit konkreten weiteren Massnahmen hinterlegt werden müssen - ganz nach dem Argument der CO2-Gesetz-Gegner: "Klimaschutz ja - aber mit anderen respektive angepassten Massnahmen". Einige Minderheitsanträge möchten solche weitergehenden Massnahmen schon in dieser Notrevision des CO2-Gesetzes einführen. Leider sind es aber Vorschläge der Befürwortenden des CO2-Gesetzes. Diejenigen, die das Gesetz abgelehnt haben, machen keine konstruktiven Vorschläge, wie sie sich diese "andere" Klimapolitik vorstellen. Im Gegenteil, sie torpedieren noch die Kompensationspflicht bei CO2-Emissionen aus Treibstoffen - wohlgemerkt ein Instrument, dessen Umsetzung in den Händen der Treibstoffimporteure liegt und das marktwirtschaftlich ausgestaltet wird.

Im Sinne der Respektierung des Volksentscheides und mit dem Verständnis, dass wir hier eine Notlösung legiferieren, um uns über die nächsten Jahre zu bringen, und dass wir ein Übergangsgesetz schaffen, das uns Zeit gibt, im Dialog neue Massnahmen zu entwickeln, wird die grünliberale Fraktion die meisten Minderheitsanträge ablehnen. Nach wie vor sind wir aber der Meinung, dass es weitere Massnahmen braucht. Die inhaltliche Diskussion über diese Massnahmen werden wir in den kommenden Monaten und Jahren gerne führen. Jetzt aber geht es darum, möglichst unbestrittene, rasche Lösungen zu finden. Damit ist auch gesagt, dass wir die Gesamtvorlage in jedem Fall unterstützen werden. Jeder noch so kleine Schritt in die richtige Richtung ist besser als kein Schritt.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Schaffner, sind Sie nicht auch der Meinung, dass gerade im Bereich Holzenergie noch grosses Potenzial vorhanden wäre? Heute ist die Realität so, dass sehr viel Holz im Wald verfault und das CO2 ohne Nutzung hochgeht. Wie sehen Sie das?

Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Ja, ich bin mit Ihnen absolut einverstanden, Kollege von Siebenthal. Holz als Energieträger birgt ebenso wie Holz als Baustoff ein grosses Potenzial. Hierzu haben wir ja auch einmal gemeinsam einen Vorstoss eingereicht. Da bin ich ganz Ihrer Meinung.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Bevölkerung hat am 13. Juni 2021 das CO2-Gesetz abgelehnt. Es war ein Gesetz, das Sie hier in den beiden Räten grossmehrheitlich durchgewinkt haben und das von den Medien und von zahlreichen Verbänden unterstützt wurde. Was bedeutet jetzt die Ablehnung dieses Gesetzes? Es bedeutet, dass wir ein bestehendes CO2-Gesetz haben, das Elemente hat, die Ende Jahr auslaufen. Jetzt ist es das unbestrittene Ziel der Kommission, diese unbestrittenen Elemente zu verlängern. Insbesondere sprechen wir hier von der Befreiung von der CO2-Abgabe für Unternehmen.

Jetzt muss man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass linke Kreise diese Vorlage nutzen, um weitere Verschärfungen und Verteuerungen durchzumogeln, namentlich beim Benzinpreis. Da müssen Sie aufpassen, dass Sie die Rechnung nicht ohne den Wirt machen, sonst droht auch bei dieser Vorlage ein Referendum. Zur Erinnerung: Die Bevölkerung der Schweiz hat Nein gesagt zu einem CO2-Gesetz, das eine Erhöhung der CO2-Steuer und eine Benzinpreiserhöhung beinhaltete. Das waren die wesentlichen Gründe, warum das Volk Nein zum CO2-Gesetz gesagt hat.

Was passierte seither? Seither hat der Bundesrat in Eigenregie bereits wieder die CO2-Abgabe erhöht, dies aufgrund von Zielen, die unrealistisch gesetzt sind, weil die Zuwanderung nicht berücksichtigt wird. Das ist ein Perpetuum mobile zum Abkassieren. Man kann immer sagen: "Ja, wir haben die Ziele nicht erreicht." Das ist aber so, weil die Ziele gar nicht erreichbar sind, wenn man die Zuwanderung nicht berücksichtigt. Dann müssen die Abgaben laufend erhöht werden. Auch zu diesem Mechanismus hat das Schweizervolk am 13. Juni 2021 eben Nein gesagt. Trotzdem hat der Bundesrat die CO2-Abgabe weiter erhöht.

Zur Erinnerung: Per 1. Januar 2021 haben wir bereits die Treibstoffpreise erhöht - Sie erinnern sich an die Debatte zur Beimischung damals -; das waren auch 3,7 Rappen pro Liter. Jetzt wurden bereits wieder neue Verteuerungen für die Autoimporteure angekündigt, die zur Folge haben, dass Autos teurer werden, dass der Konsument für importierte Autos mehr bezahlen muss. Auch das ist ein Element, das im Prinzip völlig entgegen der Volksmeinung, die am 13. Juni zum Ausdruck kam, einfach so durchgemogelt wird.

Jetzt haben wir diese Vorlage hier, und hier soll der Preis für den Konsumenten noch einmal zusätzlich um 3,5 Rappen erhöht werden. Sie wenden also an allen möglichen Fronten eine Salamitaktik bezüglich Preiserhöhungen an, weil Sie das CO2-Gesetz nicht durchgebracht haben. Da macht die SVP nicht mit. Das ist eine unehrliche Politik, die nicht im Sinne des Volksentscheids vom 13. Juni dieses Jahres ist.

Dann noch zur Erinnerung: Sie möchten diese Vorlage rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft setzen, denn die Referendumsfrist wird erst im April 2022 auslaufen. Das heisst, Sie haben dann diese Rückwirkung, und wenn bei dieser Vorlage nur schon irgendjemand das Referendum ergreifen wird, können Sie gerade nochmals neun Monate dazurechnen. Das heisst, Sie werden dann in einer Volksabstimmung Ende 2022 der Bevölkerung erklären müssen, dass die neue Vorlage oder diese Zwischenvorlage eine Rückwirkung per 1. Januar 2022 beinhaltet. Das dürfte dann nicht ganz so einfach sein.

Wenn also eine Mehrheit in diesem Parlament die Vorlage nach Gutdünken ausbaut und neue Elemente einbaut, dann müssen Sie damit rechnen, dass das Referendum ergriffen wird. Sie verantworten dann die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit und den totalen Schiffbruch der Vorlage. Seien Sie also vernünftig: Beschränken Sie sich auf den Status quo, und zwar mit Blick auf den Steuerzahler und den Abgabenzahler. Lehnen Sie also neue Verteuerungen ab.

Im Übrigen sind wir für Eintreten, wobei wir Ihnen wärmstens empfehlen, dem Antrag der Minderheit Rösti zuzustimmen, damit auch wir diese Vorlage am Ende mittragen können.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Imark, Sie haben den Benzinpreis angesprochen. Aber jetzt kommt aus Ihren Kreisen ein Vorstoss, der weiterhin biogene Treibstoffe quersubventionieren will. Berechnungen ergeben, dass das weitere 3,1 Rappen sein werden. Jetzt müssen Sie mir sagen, warum Sie dieses Begehren stellen, aber trotzdem keine Benzinpreiserhöhung möchten. Das geht nicht auf.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es gibt verschiedene Elemente, die man hier berücksichtigen muss. Einerseits machen Sie eine Benzinpreiserhöhung, die keine Wirkung hat. Sie bedeutet für den Konsumenten einfach nur eine Preiserhöhung, die am Ende aber keine Wirkung hat. Andererseits gibt es vielleicht einzelne Personen, die aus persönlichen Gründen solche Vorstösse einreichen. Das ist richtig. Da müssen Sie aber auch bedenken, dass wir mit der Erhöhung der Treibstoffpreise um 3,7 Rappen, die wir dieses Jahr wegen der Beimischpflicht hatten, bereits eine Hypothek aus früheren Jahren abbezahlen. Das heisst, die Kosten für die Beibehaltung der Beimischpflicht steigen gar nicht. Sie steigen nur dann, wenn die Beimischpflicht erweitert wird. Ansonsten ergibt Ihre Rechnung keinen Sinn. Die Verlängerung der bestehenden Beimischpflicht kann keine höheren Kosten zur Folge haben, höchstens gleichbleibende Kosten, allenfalls sogar tiefere Kosten.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Herr Kollege Imark, Sie haben während der ganzen Abstimmungsphase zum CO2-Gesetz immer wieder gesagt: "Wir wollen nicht diese Energiepolitik, wir wollen eine bessere Energiepolitik." Wir wissen alle, dass die Kosten des Klimawandels für die Wirtschaft, aber auch für die Konsumenten in Zukunft enorm hoch sein werden. Welches ist denn nun Ihr Rezept? Wir hören die ganze Zeit, was Sie alles nicht haben wollen. Was wollen Sie denn? Streiten Sie den Klimawandel und die Notwendigkeit ab, Massnahmen zu ergreifen?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vielen Dank, Herr Flach, für diese umfassende Frage, über die ich jetzt etwa eine Stunde debattieren könnte. Ich kann Sie beruhigen: Wir arbeiten bereits an einem Positionspapier. Wir sind ja ein Milizparlament - ich meine, das muss man auch mitberücksichtigen -, und wir können nicht einfach von einem Tag auf den anderen eine pfannenfertige Vorlage aus dem Hut zaubern. Aber wir arbeiten an einem Positionspapier, das wir Ihnen sehr gerne in den kommenden Wochen präsentieren.

Wir haben im Abstimmungskampf immer gesagt, dass die CO2-Politik, die wir hier machen, unehrlich ist, schon nur deshalb, weil wir Ziele haben, die wir gar nicht erreichen können. Warum berücksichtigen Sie bei den Zielen die Zuwanderung nicht? Erklären Sie das doch einmal. Das ist der Grund, warum wir jedes Jahr die Ziele verfehlen, Herr Flach. Das ist eine unehrliche Politik; da fängt es schon an.

Ein weiteres Element Ihrer unehrlichen Politik ist, dass Sie einfach die Preise für die Konsumenten, für die Steuerzahler erhöhen wollen - das ist Ihre Politik. Wir sagen: Es gibt viel bessere, sinnvollere Möglichkeiten, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren, ohne dass die Bevölkerung mehr bezahlen muss. Wenn Sie den Zehnpunkteplan gelesen haben, dann haben Sie ganz viele Vorschläge gefunden. Zum Beispiel gibt es bei den Kehrichtverbrennungsanlagen extrem viel Potenzial; dort können Sie auf einen Schlag 7 Prozent des CO2-Ausstosses verhindern. Oder auch in der Zementindustrie ist das Senken des CO2-Ausstosses möglich. Es ist völlig unbestritten: Dort brauchen Sie den Zertifikatehandel, damit Sie diesen Zement finanzieren können, der etwa 10 Prozent teurer ist als herkömmlicher Zement. So können Sie Unmengen an CO2 in diesen Zement einbinden. Damit hätten Sie extrem viel erreicht.

Sie wollen hier aber einfach die Preise erhöhen und die Leute bescheissen, die jeden Tag arbeiten gehen, die auf das Auto angewiesen sind und die halt vielleicht keine Tramhaltestelle vor der Haustüre haben. Das ist eine schlechte und unehrliche Politik. Ich könnte noch viel sagen, aber ich höre jetzt hier auf.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Imark, ist Ihnen aufgefallen, dass der Kompensationsaufschlag, über den Sie jetzt die ganze Zeit jammern, gar nicht hier drin bestimmt wird, sondern von der Branche? Ist Ihnen bewusst, dass wir nur den Kompensationssatz bestimmen und dass dieser mit dieser Vorlage unverändert bleibt?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Müller-Altermatt, Sie müssen aus Sicht des Unternehmers denken. Als Unternehmer müssen Sie mit Blick auf den Kunden zum Beispiel denken: Was muss ich machen, um ein Produkt zu verkaufen? Hier müssen Sie halt aus Sicht des Konsumenten denken, Herr Müller-Altermatt. Fakt ist, dass bei dieser Vorlage, die Sie hier mehrheitsfähig machen wollen, am Ende der Konsument an der Zapfsäule 3,5 Rappen mehr für das Benzin bezahlen muss. Das ist Fakt, das ist die Konsumentensicht, die Bürgersicht. Diese Sicht müssen Sie einnehmen, und dann kommen Sie zum Schluss, dass Sie die Minderheit Rösti unterstützen müssen, damit Sie eben die Konsumenten nicht zusätzlich belasten.

Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Kollege Imark, Sie haben erwähnt, dass die KVA viel CO2 ausstossen, das man ganz einfach binden könnte, und dass das ein sehr grosser Schritt in der CO2-Reduktion wäre. Das ist ein Vorschlag von Ihnen. Jetzt sind die KVA über die Gemeinden, über Spezialfinanzierungen finanziert. Sind Sie einverstanden, dass die Gemeinden diese zusätzlichen Kosten für die CO2-Bindung aus KVA übernehmen sollen, da sie die Gebühren erhöhen können?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich rede von CO2-Abscheiden. Das CO2-Binden kommt erst später. Das ist mal Punkt eins. Dann zur Frage, ob ich dazu bereit sei: Nein, Frau Schaffner, ich bin noch nicht bereit dazu. Zuerst muss man einmal schauen. Es gibt eine Firma im Kanton Thurgau, die eine CO2-Abscheidungsanlage erstellt hat. Wissen Sie, diese Firma verdient mit dieser Anlage Geld. Es ist also nicht zwingend, dass die Gebühren für die Abfallsammlung nachher teurer werden. Aber jetzt haben wir zum Glück eine KVA. Wir sind sie besichtigen gegangen - stimmt gar nicht, das war eine andere -; diese KVA macht jetzt ein Pilotprojekt für genau diese CO2-Abscheidung. Dann werden wir sehen, ob es wirklich teurer wird. Es muss nicht immer teurer werden, Frau Schaffner. Man muss einfach die bestehenden Ressourcen richtig nutzen, und dann wird es eben nicht teurer.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die Stimmbevölkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes am 13. Juni 2021 abgelehnt. Nicht abgelehnt hat die Stimmbevölkerung das geltende CO2-Gesetz. Das hätte sie erstens auch gar nicht tun können. Zweitens wurde von den Gegnern des totalrevidierten CO2-Gesetzes auch immer wieder das geltende CO2-Gesetz positiv erwähnt, und zwar als ein Gesetz, das die richtigen Instrumente habe und das richtig funktioniere. Ich denke, es ist wichtig, das im Auge zu behalten, weil wir heute über das geltende CO2-Gesetz und über die möglichen Verlängerungsmassnahmen sprechen. Es sollen keine Lücken entstehen.

Das Nein des Stimmvolks am 13. Juni zur Totalrevision ist kein Nein zum Klimaschutz. Das ist für den Bundesrat klar, und deshalb will er auch am Halbierungsziel für 2030 und am Netto-null-Ziel für 2050 festhalten. Tatsache ist, dass das Nein der Stimmbevölkerung unmittelbare Folgen für die Wirtschaft hat, und zwar ganz konkret für die Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind. Diese werden ohne Revision des Gesetzes ab nächstem Jahr abgabepflichtig.

Sie müssen wissen, wie hoch die CO2-Abgabe wäre: Das sind rund 200 Millionen Franken. Wenn Sie diese Lücke also nicht schliessen oder wenn Sie sich Gedanken machen über ein Referendum gegen diese Vorlage, die Sie heute beschliessen, dann wären das 200 Millionen Franken zusätzlich zulasten der Wirtschaft, also zulasten derjenigen Unternehmen, die sich seit Jahren bemüht haben, für die Abgabebefreiung Zielvereinbarungen einzugehen und ihren Beitrag an den Klimaschutz zu leisten.

Nicht nur diese Firmen hätten einen finanziellen Nachteil, sondern auch die Klimaschutzprojekte in der Schweiz, die mehrheitlich bereits aufgegleist und gut unterwegs sind. Weil die CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure ohne Revision entfallen würde, könnten die Projektführenden auch die erzielten CO2-Verminderungen nicht mehr verkaufen. Dieses Geld fehlt dann bei der Finanzierung von wichtigen, sinnvollen und auch völlig unbestrittenen Klimaschutzprojekten in unserem Land. Dass diese Lücke geschlossen werden muss, war allen klar. Das ist auch unbestritten.

Auch der Bundesrat begrüsst es, dass Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie jetzt den schnellstmöglichen Weg gewählt hat, um diese beiden Instrumente ab 2022 nahtlos zu verlängern. Ich denke, das ist ein wichtiges Signal. Es gibt vor allem denjenigen Rechtssicherheit, die bereits in den Klimaschutz investiert haben.

Die Fortschreibung des Verminderungsziels bis 2024 allein reicht aber nicht aus, um unsere internationalen Verpflichtungen, die wir gemäss dem Übereinkommen von Paris eingegangen sind, einzuhalten. Aus diesem Grund wird der Bundesrat bis Ende Jahr eine Vernehmlassung über ein Nachfolgegesetz eröffnen, das eben diese Vorlage ablöst. Das ist übrigens auch eine Verpflichtung gemäss dem heute geltenden Gesetz. Dieses verpflichtet den Bundesrat, rechtzeitig eine Vorlage zu bringen, die aufzeigt, wie, mit welchen Zielen und auch mit welchen Massnahmen es weitergeht. Der Bundesrat hat die Eckwerte hierzu bereits am 17. September festgelegt. An der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum vorliegenden Gesetzentwurf Ihrer Kommission Stellung genommen. Er unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen im Sinne einer raschen Übergangslösung ausdrücklich. Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.

Ich möchte noch kurz auf das Votum von Herrn Nationalrat Jauslin zurückkommen, denn er hat zu Recht die wichtige Verbindung zwischen dem Klimaschutz und der Energiepolitik hergestellt. Ich denke, es ist wichtig, dass wir wirklich beides ganz intensiv auf dem Radar haben. Was in Bezug auf die Klimapolitik jetzt kommen wird, habe ich Ihnen gegenüber soeben erwähnt. Ich denke, wir müssen die Klima- und die Energiepolitik immer zusammen bedenken. Wir brauchen mehr Strom in unserem Land. Das soll selbstverständlich Strom aus erneuerbaren Energien sein, und zwar brauchen wir eine massiv grössere Stromproduktion in unserem Land. Deshalb ist es gut, dass Sie das Energiegesetz aus dem Mantelerlass des Bundesrates bereits beraten haben. Es kommt ja bereits jetzt in dieser Session in die Schlussabstimmung. Das begrüsst der Bundesrat. Damit haben Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 geregelt. Sie haben Rechtssicherheit und Investitionssicherheit geschaffen. Das, glaube ich, ist ganz wichtig. Es ist aber auch wichtig, dass der Ständerat den Mantelerlass des Bundesrates jetzt rasch berät, denn in diesem Mantelerlass gibt es noch zusätzliche wichtige Elemente für die Versorgungssicherheit. Ich spreche hier vom Winterzuschlag, und ich spreche von der strategischen Energiereserve.

Es ist auch richtig, dass ich den runden Tisch zur Wasserkraft einberufen habe. Ich erwarte von allen, die dort dabei sind, dass sie sich bewegen, dass sie jetzt gemeinsam Projekte definieren und dass sie aufzeigen, wie wir bei der Erweiterung und Erneuerung der Wasserkraft vorwärtskommen können. Auch das brauchen wir für die Versorgungssicherheit.

Auch die Kantone und Gemeinden sind gefordert. Zum einen sind sie als Bewilligungsbehörden für die Projekte gefordert. Hier spreche ich jetzt nicht nur von Wasserkraft, sondern auch von Sonnen- und Windkraft. Hier brauchen wir die Behörden, die helfen vorwärtszumachen. Zum andern sind die Kantone und Gemeinden auch als Eigner der Stromunternehmen gefordert, indem sie nämlich dafür sorgen, dass auch tatsächlich investiert wird, und zwar in der Schweiz und nicht mehr länger nur oder vorwiegend im Ausland.

Last, but not least ist auch die Stromwirtschaft gefordert. Ich sehe eine gewisse Bereitschaft, jetzt zu investieren. Allerdings ist diese Bereitschaft sehr unterschiedlich verteilt. Es gibt Firmen, die jetzt wirklich vorwärtsmachen, die Projekte haben, die investieren, die die Instrumente, die Sie - die Politik - ihnen zur Verfügung stellen, nutzen. Es gibt aber auch andere Firmen, die das noch nicht ganz begriffen haben und immer noch lieber im Ausland investieren. Für die Versorgungssicherheit bringt uns das aber einfach wenig oder zum Teil auch zu wenig. Denn wir haben gesehen, dass unsere Nachbarstaaten ihren Strom vermehrt auch selber nutzen, weil ja auch sie aufgrund der Dekarbonisierung einen vermehrten Stromverbrauch haben.

Ich denke aber, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der Versorgungssicherheit deutlich gestiegen ist. Das gilt auch für das Bewusstsein, dass man diesem Thema in den letzten zehn Jahren viel zu wenig Beachtung geschenkt hat. Wir bezahlen jetzt ein bisschen den Preis dafür, weil der Druck gestiegen ist. Aber ich bin überzeugt, dass wir, wenn alle mitziehen - alle müssen mitziehen -, innert der nötigen Frist viel zustande bringen können. Aber wir müssen Tempo machen. Deshalb gehe ich mit Ihnen, Herr Jauslin, einig: Wir müssen Energie- und Klimapolitik gemeinsam denken, denn die Dekarbonisierung kann nur gelingen, wenn auch die Versorgungssicherheit entsprechend gewährleistet ist.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, der ländliche Raum hat Mühe mit diesen Aufschlägen, und zugleich haben wir sehr viel Energieholz in unseren Wäldern, das verfault. Der CO2-Ausstoss steigt, ohne dass dieses Holz genutzt wird - das wäre ein grosses Potenzial, da könnten wir Heizöl einsparen. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin schon relativ lange hier in diesem Saal und habe mich immer wieder für die Holzenergie eingesetzt. Aber die Verwaltung macht sehr, sehr kleine Schritte, um dieses Anliegen anzugehen. Das ist meine Frage: Wie wollen wir da weitergehen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat von Siebenthal, wir haben hier keine Differenz. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass wir Holz - Sie haben das vorhin auch schon in einer anderen Antwort gehört - als Baustoff, aber auch verstärkt für die Energieproduktion nutzen sollen. Sie wissen auch, dass der Bundesrat eine Waldstrategie hat. Die Holzwirtschaft und die Waldwirtschaft haben ja zum Teil unterschiedliche Interessen. Aber grundsätzlich gibt es keinen Anlass, hier nicht vorwärtszumachen. Vielleicht müssen Sie mal ganz konkrete Schritte vorschlagen, falls Sie das noch nicht gemacht haben. Dann bin ich die Erste, die das sehr gerne unterstützt, denn wir haben hier ein Potenzial, das wir nutzen können. Aufgrund des Bewusstseins, dass wir für die Versorgungssicherheit die einheimischen Ressourcen verstärkt nutzen sollten, sind jetzt vielleicht auch die Chancen besser, dass wir diesen nächsten Schritt wirklich machen können.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Madame la conseillère fédérale, vous avez parlé de la prolongation des objectifs de réduction de la loi sur le CO2 pour éviter des taxes de 200 millions de francs par année. La commission a prolongé les objectifs jusqu'en 2024. Ne pensez-vous pas que pour la sécurité de certains investissements, on pourrait étendre un peu cette prolongation et la fixer à 2026? Serait-ce possible? Cela offrirait une certaine sécurité en vue de l'examen de la prochaine révision de la loi sur le CO2.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Merci beaucoup pour cette question. Comme je l'ai dit, avec la modification de la loi que vous traitez aujourd'hui, on aura de toute façon besoin d'instruments et de mesures supplémentaires pour atteindre notre but qui est une réduction des émissions de CO2 de 50 pour cent d'ici 2030. Le Conseil fédéral vous présentera un projet dans ce sens l'année prochaine. Je pense qu'il y a une pression qui pousse à avancer, car la révision de la loi que vous décidez aujourd'hui concerne simplement une prolongation d'un engagement qui vise précisément à assurer que l'économie ne doive pas payer 200 millions de francs de plus l'année prochaine.

Je pense que le délai fixé à 2024 pourrait suffire, si le Parlement avance assez vite avec le projet qui lui sera transmis par le Conseil fédéral l'année prochaine, parce qu'il y a de toute façon cette pression du temps. J'imagine que le Conseil des Etats, de toute manière, discutera encore de la question de savoir jusqu'à quand il faut prolonger l'objectif. Personnellement, je considère que la pression du temps est bénéfique. Elle trouve son origine dans le changement climatique et ses effets, et tout le monde sait qu'il faut continuer, qu'il faut avancer sur cette question et offrir de la sécurité d'investissement à l'économie. Avec le projet que vous traitez aujourd'hui, vous ne garantissez pas la sécurité d'investissement à long terme, or c'est de cela qu'on a besoin.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin in Ihrem Votum zu Recht den Kantonen und der Stromwirtschaft die Aufgabe zugewiesen, in einheimische Ressourcen und in die einheimische Stromproduktion zu investieren. Von mir aus gesehen nützen die Investitionsabsichten aber wenig, wenn sich Umweltverbände oder Umweltschützer immer wieder bis vor Bundesgericht gegen Ausbauprojekte beispielsweise der Wasserkraft oder der Windenergie wehren und diese um Jahrzehnte verzögern. Welchen Appell richten Sie an die Umweltverbände, damit sie endlich von ihrer Blockadehaltung abrücken?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Danke, Herr Wasserfallen. Ich habe es vorhin erwähnt, am runden Tisch zur Wasserkraft sind alle dabei: Die Umweltverbände sind dabei, die Kantone sind dabei, die Strom- und Wasserwirtschaft ist dabei. Ich erwarte von allen, dass sie sich bewegen. Das habe ich vorhin deutlich gesagt. Das gilt selbstverständlich auch für den Ausbau der Windkraft.

Ich glaube aber nicht, dass wir gut daran tun, wenn wir jetzt versuchen, Beschwerdemöglichkeiten und Rechtswege einzuschränken. Was wir aber tun können, ist Folgendes: Wir können effizienter werden, damit wir rascher Entscheide fällen können. Dazu bin ich gerne bereit. Ich werde Ihnen, das kann ich Ihnen heute schon sagen, auch entsprechende Vorschläge machen, damit wir rascher vorwärtskommen. Es müssen sich aber alle bewegen. Ich habe, was erfreulich ist, am runden Tisch festgestellt, dass die Wasserwirtschaft und die Umweltorganisationen die Bereitschaft haben, bei konkreten Projekten wirklich aufeinander zuzugehen; eine gewisse Zeit lang war das vielleicht etwas schwierig. Herr Rösti - ich spreche ihn als Vertreter der Wasserwirtschaft an - wartet vielleicht schon mit der nächsten Frage, ich weiss es nicht.

Schauen Sie, die Versorgungssicherheit in unserem Land ist dermassen elementar, dass es sich niemand in diesem Land leisten kann, einfach zu sagen: "Ich stehe mal abseits, ich verweigere mich einer Diskussion." Das kommt überhaupt nicht infrage. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass Sicherheit kostet. Das wissen Sie. Es muss in die Sicherheit investiert werden. Das gilt auch für die Sicherheit bei der Versorgung mit Strom. Wir werden in der nächsten Zeit massiv investieren müssen. Ich gehe davon aus, dass die Vorlagen, die Sie jetzt beraten, nicht die letzten sein werden. Denn wir müssen bei den Verfahren vorwärtskommen, und wir müssen auch Investitionen tätigen. Da sind wir wahrscheinlich noch nicht dort, wo wir sein müssten.

Candinas Martin · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Kommissionssprecher verzichten auf das Wort.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen

Loi fédérale sur la réduction des émissions de CO2

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 2 Abs. 4, 4bis

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule; ch. I introduction; art. 2 al. 4, 4bis

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir führen über die weitere Detailberatung eine gesamthafte Debatte durch.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich vertrete in der Detailberatung meine Minderheit und zusätzlich auch die Fraktionsmeinung.

Zu Artikel 3 Absatz 1bis: Meine Minderheit möchte die Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2024 gegenüber 1990 um 21,5 Prozent und im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 um 19,5 Prozent senken. Wir sind der Ansicht, dass dies einfacher als die Lösung der Mehrheit zu kommunizieren ist. Die Minderheit berücksichtigt dabei, dass die Zielerreichung schon 2020 mit 13,9 Prozent deutlich verfehlt wurde. Es ist anzunehmen, dass die damalige Zielsetzung von 20 Prozent scheinbar zu ehrgeizig erfolgte, dass zu wenig Druck ausgeübt wurde oder dass die Techniken noch nicht ganz so weit sind, wie sie sein könnten. Sicher ist es nicht eine Folge der Zuwanderung, wie hier zum Teil auch postuliert wird. Nun muss der Rückstand, eine Differenz von rund 6 Prozent, erst einmal aufgeholt werden. Dazu kommen noch zusätzlich 1,5 Prozent bis 2024.

Die Minderheit ist sich durchaus bewusst, dass diese Zielsetzung bescheiden ist. Es ist aber zu berücksichtigen, dass wir im Übergangsgesetz nur wenige griffige Instrumente eingebaut haben, die eine ambitioniertere Zielsetzung rechtfertigen würden. Man muss die Ziele dem Machbaren anpassen. Die dafür unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts noch nötigen Reduktionsleistungen sind über die Weiterführung der bestehenden Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes und neu auch über Massnahmen im Ausland zu erzielen. Hier ist noch anzufügen, dass die Problematik der Auslandkompensation, wie wir sie im Minderheitsantrag berücksichtigt haben, durch den Zweitrat noch einmal überprüft werden muss. Je nachdem muss die betreffende Bestimmung nachjustiert werden, damit sie mit der ganzen Gesetzgebung harmonisiert.

Die Minderheit will darauf verzichten, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, Zwischenziele für einzelne Sektoren festzulegen. Wir sind der Ansicht, dass das im Übergangsgesetz, das ja nur drei Jahre gültig ist, nicht notwendig ist und auch keinen Mehrwert bringen wird. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Für die Detailberatung spreche ich nun für meine Fraktion. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Jauslin natürlich zu hundert Prozent - besten Dank. Anstatt immer der Zielerreichung hinterherzuhinken, möchte sie realistische Ziele, die endlich auch mal erreicht werden und zu einem Erfolgserlebnis führen.

Auch die FDP-Liberale Fraktion ist sich bewusst, dass die Emissionsreduktionen bei einer Gesamtrevision des CO2-Gesetzes deutlich schneller vorwärtsgehen müssen. Dazu sind die notwendigen Instrumente und Freiräume zu schaffen. Um Wirkung erzielen zu können, müssen sämtliche Technologien und Verfahren in die Überlegungen mit einbezogen werden. In diesem Übergangsgesetz will die FDP-Liberale Fraktion aber keine Schnellschüsse abgeben. Daher lehnen wir die Anträge aller übrigen Minderheiten ab und folgen der Kommissionsmehrheit. Es geht nicht darum, ob wir die vorgeschlagenen Massnahmen für gut oder schlecht halten. Es ist einfach nicht der richtige Zeitpunkt, noch schnell die eine oder andere Vorgabe hineinzuschmuggeln. Auch einzelne Bestimmungen aus dem abgelehnten Gesetz haben da keinen Platz.

Wer in diesem Zusammenhang z. B. die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Flüge wie die Minderheit Klopfenstein Broggini fordert oder den maximal möglichen Abgabesatz von 120 auf 145 Franken pro Tonne CO2 erhöhen möchte - das ist die Minderheit Nussbaumer zu Artikel 29 Absatz 2 -, ignoriert die politische Ausgangslage. Doch auch die Minderheit Rösti, die in Artikel 26 Absatz 3 den maximal zulässigen Kompensationszuschlag von 5 Rappen pro Liter auf 1,5 Rappen pro Liter senken will, passt nicht in das Konzept des angedachten Übergangsgesetzes. Dieser Minderheitsantrag entzieht der Branche die wichtige Manövriermasse. Wenn man dann auch noch berücksichtigt, dass die gleichen Kreise den Biotreibstoff über die fossilen Treibstoffe quersubventionieren wollen, sieht man, dass dies einfach nicht zu Ende gedacht ist. Das hier beratene Gesetz muss eine Referendumsabstimmung überstehen.

Den Einzelantrag Regazzi unterstützen wir. Dass die bewährten Prozesse bei der Befreiung von der CO2-Abgabe nicht geändert werden sollen, ist in einer Übergangslösung aus unserer Sicht richtig. Allerdings muss wohl der Zweitrat die richtige Einordnung betreffend die WTO-Ausschreibung und die entsprechenden Vorgaben noch prüfen.

Ich fasse die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion zusammen: Wir werden den Antrag der Minderheit Jauslin unterstützen, sämtliche anderen Minderheitsanträge ablehnen und dem Einzelantrag Regazzi zustimmen.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn Sie also der FDP-Liberalen Fraktion folgen, wird es in diesem Land nur noch teuer. Wenn Sie nämlich zuwarten, wird die Klimaschutzminderung einfach nur noch teuer. Ich bitte Sie daher, die Minderheiten ernsthaft zu prüfen. Denn allein die Minderungsziele für die nächsten drei Jahre festzuschreiben, ist keine Klimaschutzpolitik. Minderungsziele ohne weitere Optionen für Massnahmen sind nichts anderes als Hoffen. Hoffen aber ist nicht Politik und schon gar nicht Gesetzgebung. Mit der Hoffnung, dass es dann schon technologische oder soziale Entwicklungen geben werde, welche zu den Minderungszielen beitragen, machen wir leider keine ernsthafte Klimaschutzpolitik.

Klimaschutzpolitik und Umweltschutzpolitik heisst immer, dass wir miteinander Massnahmen und Massnahmenanpassungen zur Erreichung der Ziele verhandeln und festlegen. In unserer politischen Auseinandersetzung geht es ja auch nicht um das Reduktionsziel, sondern es geht um Massnahmen zur Erreichung des Reduktionsziels. Zur Festlegung des Reduktionsziels haben wir uns ja international verpflichtet. Man muss aber nicht zwingend Massnahmen schon heute fix festschreiben. Die von mir vertretene Minderheit schlägt daher vor, dass der Bundesrat nicht einfach nur zuschaut, wenn die Schweiz die Minderungsziele vielleicht verpasst. Das verpflichtende Monitoring des Bundesrates über die Emissionsminderungen muss dazu führen, dass der Bundesrat die Massnahmen justieren kann. Darum werde ich später auch beantragen, dass der Bundesrat auch bei der Brennstoffabgabe den bisher gewährten Handlungsspielraum weiterhin hat.

Das Gleiche gilt auch hier in diesem Absatz. Der Bundesrat braucht einen Handlungsauftrag, wenn die CO2-Reduktion nicht eintritt. Es geht in diesem Absatz also darum, dem Bundesrat ein Instrument in die Hand zu geben, mit dessen Hilfe er ein Klimaschutz-Investitionspaket vorlegen muss, wenn die Reduktionsziele verfehlt werden. Hand aufs Herz: Der Bundesrat schreibt uns ja in seiner Stellungnahme selber, dass es so, wie wir das jetzt aufgegleist haben, nicht reichen wird.

Wenn sich die Reduktionsziele mit privaten Investitionen in Gebäude, Industrie und Mobilität erreichen lassen, dann werden wir nicht über ein Klimaschutz-Investitionspaket debattieren müssen. Wenn die Klimaschutzziele nicht erreicht werden, dann muss uns die Exekutive ein Paket vorlegen, damit rechtzeitig öffentliche und private Klimaschutzinvestitionen getätigt werden.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat diese Handlungsanweisung jetzt ins Gesetz zu schreiben. Wer der Minderheit nicht folgt, will keine weitere Debatte über Massnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen. Hoffen genügt beim Klimaschutz nicht. Nur politisches Handeln hilft.

Meine Nachkommen danken Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Nussbaumer, die Schweizer Bevölkerung hat Nein zur linken Umweltpolitik und Nein zu neuen Gebühren und Abgaben gesagt. Warum kommen Sie in Ihrer Minderheit zu Artikel 29 Absatz 2 mit dem gleichen Inhalt wie im CO2-Gesetz? Können Sie den Volksentscheid, der hier getroffen wurde, nicht akzeptieren, oder haben Sie Probleme damit?

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Selbstverständlich kann ich einen Volksentscheid akzeptieren, und selbstverständlich muss man bei einem Volksentscheid auch hinhören, was genau der Souverän damit ausdrücken wollte. Wir sind jetzt bei Artikel 3 Absatz 1quater. Was ich hier beantrage, ist nichts anderes, als dass dieser Rat erneut debattieren kann, wenn die Minderungsziele nicht erreicht werden. Ich respektiere den Souverän in seiner Entscheidung. Das schliesst aber nicht aus, dass Mike Egger und Eric Nussbaumer eines Tages wieder eine Debatte darüber führen, ob es in diesem Land ein Klimaschutz-Investitionspaket braucht. Ich wäre froh, wenn Sie sich dieser Debatte öffnen würden.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Antrag der Minderheit Bäumle wird von Frau Chevalley vertreten.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Nous sommes à l'article relatif à l'objectif de réduction des émissions de gaz à effet de serre.

Le droit en vigueur ne permet la prise en compte des réductions d'émissions obtenues à l'étranger que dans le cas où le Conseil fédéral relève l'objectif de réduction conformément aux conventions internationales. De cette réduction supplémentaire, 75 pour cent au plus peuvent être réalisés par des mesures prises à l'étranger.

Nous avions, nous le Parlement, introduit cet alinéa dans le contexte des efforts déployés sur le plan international pour accroître l'ambition des pays industrialisés dans le cadre de la deuxième période d'engagement du Protocole de Kyoto, eu égard au développement international.

En fait, cet alinéa donne simplement la possibilité au Conseil fédéral d'être plus ambitieux. Jusqu'à ce jour il n'a pas fait usage de ce droit, mais il disposerait de plus de latitude pour agir. Il s'agit juste de prolonger le droit en vigueur et de ne pas faire un pas en arrière dans un contexte international où la Suisse pourrait et devrait faire beaucoup mieux que ce qu'elle fait aujourd'hui.

Je vous remercie de soutenir et de prolonger le droit en vigueur.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei meiner Minderheit geht es um den hier bereits diskutierten möglichen Benzinpreisaufschlag, den es zu verhindern gilt, indem Sie dem Antrag meiner Minderheit zustimmen.

Sie haben es gehört, die SVP-Fraktion stimmt trotz der Ablehnung des neuen Gesetzes am vergangenen 13. Juni der Verlängerung wichtiger, unbestrittener Massnahmen im bestehenden CO2-Gesetz zu. Gar nicht akzeptieren können wir aber - und deshalb meine Minderheit -, dass wir jetzt das Volksverdikt nicht berücksichtigen. Das gäbe einen weiteren Vertrauensverlust in die Politik. Das Volk hat das CO2-Gesetz am 13. Juni massgeblich aufgrund der Erhöhung der Abgaben bei Heizöl und Gas und der möglichen, zu erwartenden Benzinpreiserhöhung von 12 Rappen abgelehnt. Das Verdikt des Volksentscheides vom 13. Juni heisst: keine höheren Benzinpreise.

Das bestehende Gesetz sieht vor, dass die Kompensationsmassnahmen der Treibstoffimporteure bis zu 5 Rappen betragen dürfen. Heute werden dazu mit den Reduktionszielen nur 1,5 Rappen benötigt, und jetzt läuft das Reduktionsziel aus. Das heisst, wenn das Parlament nichts tut, müsste der Benzinpreis um 1,5 Rappen sinken. Wir sind bereit, als Fraktion Hand zu bieten. Diese 1,5 Rappen werden heute für bestehende Klimaschutzprojekte eingesetzt, beispielsweise für Biogasanlagen. Das soll so bleiben, der Status quo soll bestehen bleiben. Wir sind aber klar der Meinung, dass wir jetzt nicht ein zusätzlich verschärftes Reduktionsziel setzen können, was bedeuten würde, dass der Zuschlag und die Kompensationsmassnahmen dann an die Grenze dieser 5 Rappen kommen.

Zur Veranschaulichung dieser technischen Angelegenheit: Wenn Sie meiner Minderheit nicht zustimmen, stimmen Sie einer Treibstoff- bzw. Benzinpreiserhöhung von 3,5 Rappen zu. Jetzt mögen einige sagen: Das ist ja gar nicht viel. Wenn man den jährlichen Treibstoffverbrauch anschaut, sind es immerhin über 200 Millionen Franken jährlich - über 200 Millionen Franken, mit welchen die Wirtschaft einfach so zusätzlich belastet wird, obschon die Bevölkerung dem Treibstoffpreiszuschlag eine Absage erteilt hat. Deshalb können Sie hier problemlos dieser Minderheit zustimmen. Dann stimmen Sie dem Status quo zu. Es müssen keine Projekte gestrichen werden, und der Benzinpreis bleibt gleich.

Jenen, die immer sagen, der Benzinpreis schwanke ja sowieso - um viel mehr als 3,5 Rappen -, muss ich jetzt entgegenhalten: Ja, das ist so im Markt, Rohstoffpreise schwanken. Aber wenn wir noch eine Steuer oder eine Abgabe, hier eine der Treibstoffimporteure, darauf erheben, ist der Preis, ob er hoch oder tief ist, eben immer höher als im benachbarten Ausland. Wir verlieren bei jeder Preislage an Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb ist es einfach kein Argument zu sagen, der Preis schwanke sowieso. Wir müssen gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig bleiben, was die Energiepreise anbelangt. Hier ist ein Aufschlag unnötig.

Ich habe mich natürlich sehr über die Aussage der Frau Bundesrätin gefreut, dass sie im zukünftigen CO2-Gesetz entsprechend dem Volksentscheid keine neuen Abgaben erheben will. Das verdient Respekt. Aber jetzt können wir hier im Parlament doch nicht kommen und sagen: Wir machen ein Übergangsgesetz und erhöhen den Benzinpreis. Ich richte mich jetzt an die Mitte und an die FDP: Haltet jetzt das ein, was das Volk hier gesagt hat, und stimmt dieser Minderheit zu. Sonst wird es einfach schwierig, draussen im Lande schwierig, zu erklären, weshalb man hier trotz Volksentscheid einer Benzinpreiserhöhung zustimmt. Diese ist unnötig und bringt keine Verbesserung für das Klima. Sie ist nur eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger, der KMU und der Wirtschaft in diesem Land. Ich bitte Sie, dies abzulehnen.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Rösti, Sie haben jetzt so gesprochen, als würden wir heute über eine Benzinpreiserhöhung beschliessen. Nun, wir werden beschliessen, dass man alte Bescheinigungen, die nicht verwendet worden sind, übertragen kann. Im Bericht der Kommission steht, dass aufgrund dieser Übertragbarkeit keine neuen Projekte angestossen werden müssen. Das heisst doch ganz konkret, dass das, was Sie jetzt machen, ein Gejammer ist, wo doch die Treibstoffimporteure diese Kompensationspflicht, wie wir sie jetzt im Gesetz haben, eigentlich locker erfüllen können. Wir sind somit weit weg von einer Benzinpreiserhöhung, die Sie hier herbeireden.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Müller-Altermatt, wenn dem so ist, dann ist das super. Dann können Sie nämlich meiner Minderheit problemlos zustimmen. Dann sagen Sie mit anderen Worten, die 1,5 Rappen Kompensation reichen, es braucht nicht 5 Rappen. Dann stimmen Sie dieser Minderheit entsprechend Ihrer Frage bitte zu, wenn Sie davon überzeugt sind. Sie werden aber wahrscheinlich nicht überzeugt sein. Sie werden vielmehr zustimmen, dass die Treibstoffimporteure bis zu 5 Rappen kompensieren können. Ich weiss aus erster Quelle, dass die Treibstoffimporteure dieses Geld benötigen, um die nötigen Kompensationen finanzieren zu können. Sie werden es entsprechend an der Zapfsäule erheben. Ich bin froh, wenn sie es nicht tun. Aber wir müssen ihnen hier gar nicht erst die Möglichkeit eröffnen.

Deshalb lade ich Sie ein, wenn dem so ist, der Minderheit zuzustimmen.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege Rösti, Sie haben zuerst gesagt, ein Volksentscheid sei zu respektieren. Da bin ich ganz bei Ihnen. Dann haben Sie gesagt, dass die SVP das Gesetz, so wie es heute ist, nicht antasten wolle. Stimmt es, dass im heutigen Gesetz eine Kompensation von 5 bis 40 Prozent möglich ist, dass ein Maximalzuschlag von 5 Rappen möglich ist und dass Sie jetzt den Antrag stellen, diesen Maximalzuschlag zu reduzieren? In dem Sinn ist meine Frage: Haben Sie jetzt nicht eine Lüge verbreitet?

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nein, das tue ich nicht. Ich wurde so erzogen, dass man nicht lügen soll. Deshalb habe ich es bisher immer vermieden zu lügen.

Sie haben das richtig zitiert: Im bestehenden Gesetz steht, dass eine Kompensation bis zu 5 Rappen möglich ist. Bis jetzt haben wir aber nur 1,5 Rappen gebraucht. Jetzt weiss ich, dass die 5 Rappen logischerweise drinlägen, wenn man Ihre Argumentation weiterführt. Aber es gibt eben einen anderen Absatz, der besagt, dass die Kompensationspflicht per Ende 2021 ausläuft. Das wissen Sie. Jetzt machen Sie eine Änderung und sagen: Wir wollen, dass weiterhin jährlich reduziert wird. Das ist etwas Neues - das ist etwas Neues -, und da sage ich: Wir bieten Hand zu diesem Neuen, aber wir wollen die Beschränkung auf den Status quo.

Mir wurde jetzt viel vorgeworfen. Es hiess, der Mehrheitsantrag entspreche ja dem bestehenden Gesetz. Nein, im bestehenden Gesetz läuft alles Ende 2021 aus. Wenn wir heute nichts tun, dann haben wir ab 2022 gar nichts mehr. Wir sind sogar grosszügig: Wir wollen diese 1,5 Rappen weiterhin für Klimaschutzprojekte bezahlen.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Nationalrat Rösti, wer muss die 200 Millionen Franken bezahlen, die Sie erwähnt haben? Ist das die Landbevölkerung, oder sind das die rot-grünen Klimaterroristen in der Stadt? (Unruhe)

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Hess, die Antwort liegt ja auf der Hand: Es sind logischerweise die Autofahrer, die noch ein Benzin- oder ein Hybridfahrzeug, welches ja meistens auch Benzin benötigt, fahren. Sie bezahlen diese Abgabe.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr Präsident, gestatten Sie mir: Ich denke, es wäre auch Aufgabe des Präsidenten, Mitglieder dieses Rates darauf hinzuweisen, dass wir uns nicht gegenseitig als Terroristen bezeichnen. Ich finde, es braucht einen minimalen gegenseitigen Respekt. (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Girod, das unterstreiche ich!) (Teilweiser Beifall)

Herr Rösti, ich habe eine einfache Frage zu dieser Kompensation bis 5 Rappen. Sie haben ja demokratisch argumentiert, darum: Gab es ein Referendum gegen diese 5 Rappen? Wurden sie irgendwie bestritten? Wie war die Situation, als diese 5 Rappen vom Parlament eingeführt wurden?

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nein, es wurde damals nicht bestritten, weil das damalige Gesetz 2011 in einem ganz anderen Kontext stand. Wir haben das zwar damals bekämpft, aber dann auf ein Referendum verzichtet, weil natürlich das damalige CO2-Gesetz nie diese extremen Umverteilungsmassnahmen vorgesehen hat. In diesem Umfang hat man das damals akzeptiert. Aber ein neuer Volksentscheid bedeutet natürlich grundsätzlich ein Reset. Man beginnt dort, wo das Volk am 13. Juni entschieden hat. Das Volk hat vor allem entschieden - wir haben ja vonseiten des Komitees entsprechend Werbung gemacht -: kein Benzinpreisaufschlag, kein Heizölpreisaufschlag. Dort wurde der Entscheid gefällt. Jetzt kann es nicht angehen, dass wir hier zwar nicht 12 Rappen, aber doch immerhin einen Viertel davon einfach zulassen.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

On parle de boom des jets privés. Avec la pandémie, le report de la clientèle des avions de ligne sur les avions privés et dans les petits aéroports s'est développé; et avec lui des nuisances environnementales. Cette aviation privée n'est pas un phénomène marginal: avec 200 à 300 avions d'affaires en temps normal, Genève est par exemple le troisième aéroport le plus fréquenté d'Europe par des jets privés, derrière Paris-Le Bourget et Nice, mais devant Londres-Luton, ouvert 24 heures sur 24. Il représente 32 pour cent de la valeur totale du trafic.

Dans l'hebdomadaire "Bilan" on pouvait lire: "Décider soi-même des heures de départ et d'arrivée, embarquer au pied de la passerelle sans avoir à subir les fouilles de sécurité et décoller aussitôt installé dans son fauteuil, c'est là le vrai luxe du transport. L'avion d'affaires permet aussi de relier des destinations hors des grands axes, vers des villes moins bien desservies."

Si le propriétaire de l'avion privé achète du temps, de la flexibilité, s'il achète aussi du confort, il doit être prêt à payer cette liberté, car elle a un coût sur l'environnement.

Dans ce contexte fort utile à la compréhension, on arrive à l'intérêt de ma proposition de minorité. Il s'agit en effet de l'article que nous avions accepté ici tous ensemble, exactement le même article que nous avions accepté il y a plus d'un an, et qui entre-temps n'a pas été contesté par la population. Car si la population a refusé la loi sur le CO2, l'analyse du vote de GFS Berne confirme que les écueils principaux de la loi se cristallisaient autour de la question du chauffage et du prix de l'essence. Au chapitre 6a, article 38a, je propose d'ajouter le principe d'une taxe sur les vols privés. La proposition précise à l'alinéa 4: "La taxe sur l'aviation générale s'élève par vol en partance au minimum à 500 francs et au maximum à 5000 francs", tout en définissant le type d'avion concerné, notamment son poids et l'objectif du vol. Sont entre autres exclus de la proposition de la minorité les vols de ligne ou les vols de formation. Ce sont clairement les vols de loisirs et d'affaires privés qui sont ici ciblés. Un vol aller-retour Paris-New York coûte 100 000 francs; Moscou-Nice, 30 000 francs; Londres-Ibiza, 18 000 francs; Genève-Pékin, 140 000 francs.

Alors que les mouvements sur les tarmacs ont été bousculés par la pandémie, les vols privés ont trouvé leurs créneaux. Plus flexible, disponible 24 heures sur 24, transportant peu de monde, capable d'effectuer une liaison dans la journée, il est plus essentiel que jamais de cibler ce transport de luxe adressé à une poignée de gens. L'aviation profite aujourd'hui de privilèges fiscaux inacceptables, tandis qu'elle est responsable de près de 20 pour cent des émissions de gaz à effet de serre. La convention de Chicago, signée en 1944, a placé l'aviation hors-sol, hors taxes, hors d'atteinte.

En attendant de retravailler ces accords à l'échelle internationale, nous disposons d'outils nationaux. La recette de cette taxe, et c'est exactement ce que propose la minorité à l'alinéa 7, pourrait nourrir un fonds pour le développement d'alternatives à ces avions, notamment en finançant les trains de nuit et les trains à grande vitesse à travers l'Europe.

Réduire les voiles et ne pas encourager le secteur, tel est le propos de cette minorité. C'est non seulement une démarche pour limiter nos émissions de CO2 et renforcer les alternatives ferroviaires, mais aussi pour lutter contre le bruit, une source de pollution toujours plus présente, notamment dans des petits aéroports, comme en ont témoigné dernièrement les riverains de l'aéroport de Sion ou de celui de Lausanne-Blécherette.

Cette minorité intervient ici, et elle a raison d'intervenir ici, puisqu'il est important de saisir toute occasion de soulever la question.

Je vous encourage vivement à suivre cette minorité.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Frau Kollegin Klopfenstein, halten Sie es nicht für demokratiepolitisch bedenklich, 108 Tage - ich wiederhole: 108 Tage - nach Ablehnung des neuen CO2-Gesetzes mit einem Element, das gerade dort enthalten und umstritten war, hier im Parlament wieder anzutreten und an dieser Minderheit festzuhalten?

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Monsieur Paganini, je vous remercie pour votre question. Comme l'a très bien mentionné le sondage Vox de GFS Berne, les mesures contestées dans cette loi n'étaient clairement pas cette taxe sur les jets privés. Il s'agissait des mesures dites sociales, notamment celles liées à la question du prix du chauffage et du prix de l'essence. Mais les mesures concernant les vols de luxe qui s'adressent à une poignée de la population n'étaient pas contestées par la population. C'est la raison pour laquelle je me permets de revenir sur ce sujet aujourd'hui.

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

Les activités économiques soutenues actuellement par la place financière suisse émettent vingt fois plus de gaz à effet de serre que l'ensemble du pays. Elles sont compatibles avec un réchauffement climatique de 4 à 6 degrés alors que nous nous sommes engagés à limiter le réchauffement au maximum de 2 degrés dans le cadre de l'Accord de Paris.

Une trajectoire de plus 4 à plus 6 degrés pour la planète, c'est plus 8 à plus 12 degrés pour la Suisse, qui se réchauffe deux fois plus vite que la moyenne mondiale: une véritable catastrophe!

L'année dernière, un test volontaire de compatibilité climatique des portefeuilles des acteurs du marché financier suisse a été effectué sous l'impulsion de l'Office fédéral de l'environnement. Il en ressort que des progrès ont été réalisés, mais que l'on est encore loin du compte. La place financière helvétique investit toujours trop dans la production de pétrole et de charbon. Ces constats ne sont d'ailleurs pas contestés par la place financière suisse, qui a mis la thématique de la finance durable au centre de ses préoccupations.

Dans ce contexte, que demande ma minorité? Elle reprend en fait mot pour mot un article prévu dans la révision de la loi sur le CO2, un article qui avait obtenu un large soutien au Parlement et qui n'a pas été contesté durant la campagne référendaire. Cet article demande que l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers (Finma) établisse périodiquement un rapport sur les risques financiers microprudentiels résultant du changement climatique. Il demande également que la Banque nationale fasse de même pour les risques financiers macroprudentiels. Et tant la Finma que la Banque nationale devraient rapporter régulièrement sur les résultats de ces évaluations.

Chers collègues, adopter cet article, c'est apporter de la transparence et de la sécurité à la place financière suisse. C'est aussi une émulation pour les acteurs du secteur de la finance en vu de rediriger les investissements dans des activités qui ne portent pas préjudice au climat. C'est une mesure somme toute peu contraignante pour les acteurs de la place financière. Mais ce serait une mesure importante: ce serait la première fois que le secteur financier serait mentionné dans la loi sur le CO2. Par rapport à d'autres secteurs, comme le bâtiment, la mobilité, ou les entreprises participant au système d'échange de quotas d'émission, il est juste que la finance soit également mentionnée, car elle constitue un levier essentiel pour diminuer l'empreinte carbone de la Suisse.

Mais il n'y a pas que l'aspect écologique. Il s'agit aussi d'un enjeu économique important. Les investissements dans les énergies fossiles peuvent en effet présenter des risques financiers pour les investisseurs, par exemple si des mesures de politique climatique sont prises afin de diminuer l'attrait de ces agents énergétiques. Ces risques financiers doivent être pris en compte, car ils peuvent avoir des conséquences économiques préjudiciables au bien-être de la place financière et de notre pays.

De plus, accepter ma proposition de minorité montrerait que le Parlement ne reste pas inactif après le rejet de la révision de la loi sur le CO2. La population attend que le Parlement prenne des mesures en matière de climat. C'est ce que montre l'analyse Vox portant sur cette votation ou encore, ce week-end, le vote clair de la population bernoise en faveur de l'introduction dans sa constitution d'un article sur la protection du climat.

Il faudra plusieurs années pour mettre sous toit la révision de la loi sur le CO2. Dès lors, pourquoi attendre plusieurs années avant d'inscrire dans la législation une disposition qui, sur le fond, a le soutien de la place financière ainsi que de la quasi-totalité des partis politiques?

Je vous invite par conséquent à soutenir ma proposition de minorité qui permettra d'assurer la transparence en matière de risques financiers liés au climat, un enjeu important tant sur le plan écologique qu'économique.

Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion

Ich vertrete hier die Minderheit betreffend die neue Übergangsbestimmung, Artikel 49b. Diese Übergangsbestimmung hat zwei Teile: Zum einen soll der Bundesrat bis Ende 2022 Vorschläge für Massnahmen zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens unterbreiten, zum andern soll er, wo möglich, Massnahmen in eigener Kompetenz ergreifen.

Die Übergangsbestimmung gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, sofort nächste Schritte in Angriff zu nehmen. Das ist ein Anliegen, das heute in der Eintretensdebatte von mehreren Rednerinnen und Rednern vorgebracht worden ist. Den ersten Teil des Minderheitsantrages hat der Bundesrat bereits in Angriff genommen. Er hat vor zehn Tagen die Eckwerte für ein CO2-Gesetz nach 2024 veröffentlicht. Dabei hat er kundgetan, dass er an den Klimazielen festhalten und die Emissionen bis 2030 halbieren will. Das ist schon einmal ein positiver Anfang, und dies ist auch bitter nötig. Die jüngsten Berichte des IPCC zeigen deutlich, dass wir wesentlich schneller vorangehen müssen als bisher. Die Überschwemmungen und Brände in diesem Sommer sind ein Vorgeschmack auf das, was wir in den nächsten Jahren erleben werden.

Der Bundesrat setzt bei seinen Eckwerten vor allem auf freiwillige Anreize und technologische Entwicklungen. Er hofft dabei, dass die Bevölkerung und die Industrie mitmachen werden. Das reicht jedoch kaum aus. Wie wir der Presse entnehmen konnten, bezweifeln das nicht nur wir, sondern auch viele Wissenschafter. Auch ich frage mich, wie man nun plötzlich die Ziele mit weit weniger Massnahmen und viel weniger Geld erreichen soll. Nebst Anreizen braucht es doch auch Investitionshilfen, zum Beispiel für den Aufbau von Wärmenetzen oder zur Unterstützung von Technologien, damit die Industrie auf erneuerbare Energien umsteigen kann.

Wenn wir auf zusätzliche Abgaben verzichten, wären doch technische Vorschriften, Verbote oder Quoten auch sehr wirksam. Diese haben eine weit höhere Akzeptanz als Abgaben und sind in der Bevölkerung auch mehrheitsfähig. Ich denke da an den Ersatz fossil betriebener Heizungen im Gebäudebereich oder an den fossilfreien Autoverkehr.

Die Medienmitteilung des Bundesrates verliert auch kein Wort zum Finanzplatz, der ja zwanzigmal mehr CO2 verursacht als die Schweizer Unternehmen und Haushalte zusammen. Es macht auf mich ein bisschen den Eindruck, als ob der Bundesrat nur auf diejenige Hälfte der Stimmenden Rücksicht genommen hat, die Nein gestimmt hat. Dabei unterstützt gemäss Nachbefragungen weit über die Hälfte der Bevölkerung auch weitergehende Massnahmen. Nun, all diese Themen werden wir ja in der angekündigten Vernehmlassung weiter diskutieren.

Die Übergangsbestimmung hat auch einen zweiten Teil: Der Bundesrat hat sich in der Medienmitteilung nicht dazu geäussert, ob er gewillt ist, Massnahmen in eigener Kompetenz umzusetzen. Meiner Meinung nach gäbe es da durchaus Spielraum, zum Beispiel aufgrund von Artikel 50 des Energiegesetzes. Da steht, dass der Bund Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen kann. Ich denke da zum Beispiel an den Ausbau des erfolgreichen Programms "erneuerbar heizen". Da könnte man doch Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen unterstützen, welche eine fossil betriebene Heizung durch ein System mit erneuerbarer Energie ersetzen. Oder man könnte Gemeinden und Städte darin unterstützen, dass sie eigene Klimapläne erarbeiten, welche aufzeigen, wie die Kommunen netto null erreichen. Oder im Bereich Aus- und Weiterbildung: Wir wissen ja, dass der Fachkräftemangel gerade mit Blick auf Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien enorm ist. Sie sehen, die Übergangsbestimmung gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, weitere Massnahmen umzusetzen.

Im Sinn des Klimaschutzes bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Page Pierre-André · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vous connaissez l'attachement de notre parti aux produits de proximité et de qualité. Vous pouvez donc partir du principe que le groupe UDC, au nom duquel j'ai le plaisir de rapporter, pourrait apprécier un bon salami. Mais les tranches de salami que nos collègues de gauche essaient à tout prix, mais en vain, de nous servir, nous n'en voulons pas. Nous nous opposons fermement à cette misérable tactique du salami. Qui plus est, elle n'est pas cohérente et surtout elle est contraire à la volonté de notre souverain.

Notre groupe a soutenu l'entrée en matière sur l'initiative parlementaire de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, qui demande une prolongation des mesures de la loi sur le CO2. Mais reprenons les choses dès le début, sereinement.

Le 13 juin dernier, notre souverain suisse a donné son avis: avec 51,6 pour cent de non et 18 cantons et demi, il a dit non à la loi sur le CO2 et à son cortège de taxes. Le verdict populaire ne souffre pas de discussion. Vouloir aujourd'hui, quelque 108 jours après la votation, réintroduire des taxes que le peuple a refusées, c'est tout simplement antidémocratique. C'est faire fi de la volonté de nos électeurs et électrices, qui attendent que nous représentions leurs intérêts. Nos concitoyens et concitoyennes ne veulent pas d'une augmentation du prix de l'essence. Nous n'avons pas, maintenant, à l'introduire quand même par la petite porte.

Et puis, cette proposition de la gauche n'est guère cohérente. Nous venons, il y a quelques heures seulement, de refuser neuf initiatives de cantons qui entendaient introduire des taxes sur les billets d'avion ou imposer le kérosène. Et maintenant, nous voudrions quand même rendre plus cher le billet d'avion ou le litre de kérosène. Où est la cohérence de notre Parlement? Où est sa crédibilité face à nos électeurs? Nous avons d'ailleurs accepté un postulat de commission qui demande d'étudier de façon sereine cette problématique.

Avec le refus de la loi sur le CO2 en juin dernier, plusieurs instruments pour la protection du climat arrivent à échéance. Voilà pourquoi la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie vous propose de créer cette solution transitoire jusqu'en 2024. Si cette solution transitoire n'est pas acceptée, alors les importateurs de carburant n'auront plus à compenser les émissions de CO2. Est-ce ce que nous voulons? Non.

Encore une remarque: un élément central de ce projet est donc la prolongation de l'objectif de réduction des émissions de CO2, objectif qui expire fin 2021, c'est-à-dire demain. La commission a décidé que, jusqu'à fin 2024, la Suisse devait réduire chaque année ses émissions de gaz à effet de serre de 1,5 pour cent supplémentaire par rapport à 1990. Mais nous estimons judicieux que les mesures mises en oeuvre à l'étranger puissent aussi être prises en compte dans l'objectif annuel. Cet objectif peut être atteint à condition que les instruments arrivant à échéance maintenant soient maintenus. Même le Conseil fédéral partage l'avis de la commission et juge important que des mesures de protection du climat prises à l'étranger soient autorisées dès l'an prochain.

Mais surtout, il ne doit pas y avoir d'augmentation du prix de l'essence. Suivons donc la minorité Rösti, afin de maintenir un plafond à l'augmentation du prix de l'essence. Rejetons la proposition de la minorité Klopfenstein qui veut à nouveau introduire des taxes et punir une partie de notre population. Respectons la volonté du peuple souverain. Restons cohérents avec nos propres décisions. Refusons de manger, que dis-je, même de goûter une seule tranche de ce salami que la gauche veut nous faire avaler.

C'est pour cette raison que nous avons accepté d'entrer en matière, mais que nous refuserons le projet si nous n'obtenons pas de plafond à l'augmentation du prix de l'essence. Car, finalement, si nous n'écoutons pas la population et qu'un référendum est lancé, cela nous posera un sérieux problème de délai. Alors soyons raisonnables.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Wesentlichster Punkt dieser Vorlage ist ja das Reduktionsziel in Artikel 3; deshalb heisst die Vorlage ja so. Nun führten wir in der Kommission eine epische Diskussion darüber, wie wir mit der schwierigen Gratwanderung bezüglich des Reduktionsziels umgehen. Wir haben die Wahl: Entweder wir gehen auf ein Ziel, welches ganz sicher erfüllt werden kann, mit dem wir aber der Zielsetzung von Paris weit hinterherhinken, oder wir halten uns an die Pariser Versprechen, dies im Bewusstsein, dass man dann möglicherweise das Gesetz nicht einhält. Das war die Gratwanderung, und wir sind der Meinung, die Mehrheit hat hier eine gute Lösung gefunden, indem sie einfach die 1,5-Prozent-Reduktion weiterschreibt, diese aber mit der Möglichkeit der Auslandkompensation anreichert. Wir sind uns bewusst, dass wir damit ein Stück weit vom Grundsatz abweichen, keine neuen Elemente in die Verlängerungsvorlage aufzunehmen. Aber wir sind mittlerweile ein bisschen weitergekommen, was die Auslandkompensation anbelangt. Man hat die Möglichkeiten über die bilateralen Abkommen; man kann da etwas machen. Insofern ist das Ziel dann vielleicht doch erreichbar. Deshalb werden wir bei Artikel 3 insgesamt mit der Mehrheit stimmen.

Was wir nicht wollen, ist eben, dass man jetzt schon vorauseilend mit dem Antrag der Minderheit Nussbaumer die Möglichkeit schafft und das auf kurze Zeit befristete Gesetz noch überlädt. Das ist auch referendumspolitisch nicht ganz geschickt. Wir wollen auch die Aufgaben für die nächste Revision bereithalten. Wir brauchen zwingend eine nächste Revision, und deshalb wollen wir das hier einfach um ein Jahr fortschreiben und nichts Neues hineinpacken.

Dann komme ich zu Artikel 26, zum Kompensationsaufschlag. Ich wiederhole es noch einmal: Der Kompensationsaufschlag wird durch die Branche gemacht. Herr Rösti und Herr Imark, ich traue es Ihnen intellektuell durchaus zu, dass Sie begreifen, worum es geht. Es geht hier um kommunizierende Röhren. Die drei Röhren stehen für Kompensationssatz, Kompensationsaufschlag und Sanktion. Wie es so ist bei kommunizierenden Röhren: Die Höhe wird durch die Röhre bestimmt, in die man das Wasser hineinlässt. Das Wasser lässt man bei der für den Kompensationssatz stehenden Röhre hinein.

Wenn die SVP ehrlich wäre, hätte sie dort schrauben müssen. Das tut sie nicht, weil sie dann nämlich mit dem klaren Statement dastehen würde: "Wir wollen gar keinen Klimaschutz." Sie greift lieber wieder den Benzinpreis auf und behauptet, es gebe dann automatisch einen Aufschlag bis zu den 5 Rappen, die wir jetzt schon im Gesetz haben.

Es ist wirklich bemerkenswert, dass wir in der Kommission selber festgestellt und das auch im Bericht geschrieben haben, dass es diese übertragbaren Bescheinigungen noch gibt. Sie liegen scheinbar bei den Treibstoffimporteuren noch herum. Sie wurden an das Ziel des Kyoto-Protokolls angerechnet. Sie werden aber nicht an das Ziel des Pariser Abkommens angerechnet werden können. Die Treibstoffimporteure haben die Bescheinigungen noch, und damit müssen - das steht so wörtlich im Bericht - "keine neuen Projekte mehr angestossen werden". Das heisst, es wird keine Benzinpreiserhöhung aufgrund dieser Vorlage geben. Man schreibt aber die 5 Rappen in die Vorlage, damit die Branche Spielraum hat. Das ist der Spielraum, den die Branche will. Er ist richtig in diesem Meccano der kommunizierenden Röhren. Es tut mir leid zu sagen, dass alles andere, was da behauptet wird, einfach nur Stimmungsmache ist.

Bei Artikel 29 werden wir den Minderheitsantrag Nussbaumer ablehnen und damit den Abgabesatz auf Brennstoffen jetzt nicht erhöhen. Wir wollen einerseits den Volkswillen respektieren; es erscheint uns grenzwertig, jetzt eine Erhöhung in das Übergangsgesetz zu schreiben. Andererseits wollen wir auch den Druck auf die neue Vorlage aufrechterhalten. Herr Paganini hat in seinem Votum gesagt, man wolle das Gebäude dann neu bauen. Wir wollen am Neubau des Gebäudes mitarbeiten. Gleiches gilt übrigens auch für das Kapitel 6a, "Abgabe Allgemeine Luftfahrt". Dort wollen wir auch nichts Neues machen, sondern wir wollen das im neuen Gebäude organisieren. Wir wollen den Druck auf diese neue Vorlage hoch halten. Wir wollen jetzt nichts überstürzen. Dann hat das Departement auch Zeit, sich wieder zu ordnen, sollte der Vorwurf stimmen, dass man die Übersicht verloren hat. Die FDP hat ebenfalls noch ein bisschen Zeit - Zeit, die Herr Jauslin verlangt hat. Die SVP kann noch an ihrem Thesenpapier arbeiten.

In diesem Sinne: Stimmen Sie überall den Mehrheitsanträgen zu, machen wir eine schlanke und mehrheitsfähige Übergangsvorlage.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

En juin dernier, le peuple a refusé les nouveaux instruments de la révision de la loi sur le CO2 que le Conseil fédéral et le Parlement lui a présentés. Nous acceptons ce verdict. Mais la Suisse a signé l'Accord de Paris sur le climat qui nous enjoint de respecter certains objectifs. D'autre part, certains outils n'étaient pas contestés, et il s'agit de les prolonger le temps que le Parlement puisse étudier des nouvelles propositions.

C'est le cas de la taxe sur les carburants et de celle sur les combustibles. Nous refuserons autant les baisses de ces taxes que les hausses, nous voulons simplement prolonger ces deux mesures telles quelles. Concernant la taxe sur les billets d'avion, même si nous continuons de penser que c'est une bonne idée, qui est d'ailleurs appliquée dans d'autres pays, nous acceptons que le peuple n'en ait pas voulu. Dès lors, nous refuserons la proposition de la minorité Klopfenstein Broggini à l'article 38a.

Quant à l'article 40bis, il ne concerne aucunement les citoyens, mais consiste uniquement à l'évaluation des risques financiers liés au climat. Il ne suffit pas de prendre des mesures en Suisse pour agir contre les changements climatiques, mais il faut aussi que les investissements, par exemple de notre Banque nationale, soient en accord avec les objectifs climatiques. La Banque nationale ne peut pas saper tout le travail de réduction des gaz à effet de serre réalisé en Suisse par les citoyens et nos entreprises en faisant des investissements contraires à l'étranger. Demander une évaluation périodique de ces risques est franchement un minimum.

Enfin, concernant la proposition Regazzi, nous la soutiendrons, car nos entreprises ont besoin de continuité dans leur engagement. Les conventions d'objectifs sont un instrument apprécié et efficace qu'il s'agit de soutenir.

Le groupe vert'libéral souhaite prolonger les instruments actuels non contestés dans l'attente d'une révision rapide de la loi sur le CO2.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die Klimakrise ist mit der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes im Juni nicht gestoppt worden. Im Gegenteil, die Schweiz ist als Alpenland besonders von der Klimaerwärmung betroffen, das haben wir diesen Sommer wieder gemerkt. Die Zahl von Starkregen- und Hochwasserereignissen wird weiter zunehmen, genauso wie jene von Hitzeperioden. Die Uhr tickt, wir müssen handeln. Der neueste Bericht des Weltklimarates warnt eindringlich: Bereits 2030 droht eine Klimaerwärmung um eineinhalb Grad, zehn Jahre früher als bisher prognostiziert.

In einem ersten Schritt geht es heute nun darum, die unbestrittenen Teile des CO2-Gesetzes zu beschliessen und fortzuführen, damit wir zumindest nicht hinter das aktuell geltende Gesetz zurückgeworfen werden. Wir wollen das Reduktionsziel weiterführen, die Unternehmen sollen sich weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Der Treibstoffaufschlag soll weiterhin maximal 5 Rappen betragen.

Zur Fortführung des Reduktionsziels: Wir unterstützen hier die Mehrheit, auch wenn wir wissen, dass wir mit diesem Reduktionsziel die Klimaziele des Pariser Abkommens kaum erreichen können. Der SP-Fraktion ist es auch wichtig, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen hauptsächlich, nämlich mindestens zu drei Vierteln, durch Massnahmen im Inland erfolgt. Zusätzlich unterstützen wir die Minderheit Nussbaumer: Es ist richtig, dass der Bundesrat handelt, wenn wir es nicht schaffen, die gesetzten Reduktionsziele zu erreichen. In diesem Fall soll der Bundesrat dem Parlament ein Klimaschutz-Investitionspaket vorlegen, damit Gegensteuer gegeben werden kann. Das Parlament kann danach immer noch frei entscheiden und bestimmen.

Zum Treibstoffaufpreis: Die Minderheit Rösti fordert, dass dieser auf 1,5 Rappen gedeckelt wird. Einfach noch einmal, damit das wirklich allen klar ist: Das würde uns hinter das aktuell geltende Gesetz, das maximal 5 Rappen vorsieht, zurückwerfen. Wir wollen heute das aktuelle Gesetz, gegen das damals übrigens kein Referendum ergriffen wurde, verlängern. Das heisst, dass wir auch die aktuellen Bedingungen beibehalten müssen. Es handelt sich beim Treibstoffaufpreis nicht um eine Lenkungsabgabe, es handelt sich vielmehr um einen Spielraum, den die Branche braucht, um ihre Kompensationspflicht mit Klimaschutzprojekten zu erfüllen. Unabhängig davon, was die Kompensationen kosten, darf dieser Treibstoffaufschlag höchstens 5 Rappen betragen.

Zu den Brennstoffen: Die Minderheit Nussbaumer fordert bei der CO2-Abgabe für Brennstoffe einen etwas grösseren Spielraum für den Bundesrat, dies für den Fall, dass die Schweiz die gesetzten Reduktionszwischenziele nicht erreicht. Dieses Anliegen unterstützen wir. Im Unterschied zum Treibstoffaufschlag handelt es sich hier tatsächlich um eine Lenkungsabgabe. Die Abgabenerhöhung ist explizit an die Reduktionsziele gekoppelt. Erreichen wir die Zwischenziele, wird auch keine Erhöhung nötig sein. Erreichen wir sie nicht, dann könnte die Abgabe per 2024 angepasst werden.

Beim Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini geht es um eine Lenkungsabgabe für Privatflüge. Diese wurde im Abstimmungskampf zum CO2-Gesetz nie bestritten. Es ist deshalb durchaus gerechtfertigt, diese Massnahme aufzunehmen. Fliegen im Privatjet ist nach dem Fliegen in einer eigenen Rakete so ziemlich die klimaschädlichste Art, sich fortzubewegen. Die Massnahme betrifft nicht die normalen Flugpassagiere, sondern ausschliesslich diejenigen, die mit Privatjets unterwegs sind und denen diese Lenkungsabgabe finanziell nichts ausmacht. Dem Klima hingegen würde es guttun. Die Hälfte des Ertrags aus der Abgabe soll für die Entwicklung von Hochgeschwindigkeitszügen und Nachtzügen verwendet werden, die andere Hälfte an die Bevölkerung rückverteilt werden.

Beim Antrag der Minderheit Clivaz Christophe geht es um die Überprüfung der klimabedingten finanziellen Risiken. Auch dieses Anliegen unterstützen wir. Diese Massnahme war im Abstimmungskampf zum CO2-Gesetz ebenfalls unumstritten. Die Branche begrüsst sogar explizit eine gesetzliche Regelung. Auch der Finanzplatz muss seinen Beitrag zur Klimakrisenbekämpfung leisten.

Schliesslich zum Antrag der Minderheit Egger Kurt: Diesen lehnen wir ab. Es ist nicht nötig, diese Bestimmungen noch explizit ins Gesetz zu schreiben.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin Suter, Sie haben das Pariser Klimaabkommen angesprochen. Die Schweiz ist für 0,1 Prozent der CO2-Ausstösse weltweit verantwortlich. Können Sie mir ein anderes modernes Industrieland nennen, das in Bezug auf den CO2-Ausstoss pro Kopf besser dasteht als die Schweiz?

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank für diese interessante Frage. Es ist nach wie vor so, dass eigentlich alle Staaten verpflichtet sind, auf netto null zu kommen. Es wird natürlich immer schwieriger, je länger wir zuwarten. Entsprechend ist es für die Schweiz auch taktisch, finanziell und technologisch interessant, eben zuerst im Inland anzusetzen und hier Vorreiterin zu werden. Das ist sie im Moment nämlich noch nicht.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Suter, Sie haben vom Pariser Abkommen und von den Zielen des Pariser Abkommens gesprochen, die wir nie erreichen. Sie haben aber nichts zur Zuwanderung gesagt. Sind Sie eine Zuwanderungsleugnerin?

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Herr Imark, Worte wie "Leugnerin" passen mir nicht! Frau Suter, bitte antworten Sie.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe die Frage akustisch nicht verstanden. Wir können das bilateral klären.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion unterstützt die Weiterführung der bewährten Massnahmen aus dem alten CO2-Gesetz und die Weiterführung des Ziels. Das wurde gut ausgeführt, hier hat die Kommission eine solide Arbeit geleistet. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Insbesondere bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Jauslin und Rösti abzulehnen. Damit würden wir hinter das bisherige Gesetz zurückfallen. Wenn Sie den Minderheitsantrag Jauslin lesen, wird dort als Ziel bis 2024 gegenüber 1990 eine Reduktion um 19,5 Prozent festgelegt. Im heutigen Gesetz steht 20 Prozent, man soll um 20 Prozent reduzieren. Von dem her wäre das wirklich ein Rückschritt.

Auch der Minderheitsantrag Rösti, muss man sagen, steht etwas quer in der Landschaft, denn man will hiermit verhindern, dass die Branche Klimaschutz machen kann. Was man nicht vergessen darf: Dieses Instrument, das wir haben, basiert auf freiwilligen Massnahmen. Das ist eine Weiterführung des Klimarappens, und die Branche hat den Weg über Kompensationen, über Investitionen in Klimaprojekte im Inland, aber auch im Ausland gewählt. Dieser Weg würde damit verbaut, wenn man ihnen jetzt einfach sozusagen verbieten würde, das auf den Benzinpreis umzulagern. Deshalb bitte ich Sie hier, die Minderheitsanträge abzulehnen und mit der Mehrheit zu gehen.

Jetzt der Grund, wieso die grüne Fraktion Ihnen empfiehlt, jene Minderheitsanträge zu unterstützen, die hier einen Zacken schneller vorangehen: Da muss man etwas die allgemeine Situation anschauen. Man hat das Gefühl, dass nach dem Nein zum CO2-Gesetz der Mut, im Klimaschutz vorwärtszumachen, hier drin und im Bundesrat bei einer Mehrheit vollständig abhandengekommen ist. Wir haben eine Dringlichkeit, wir haben die Klimaproblematik, und wir sind nicht auf Kurs. Es ist zu bedenken, dass dieser Entscheid sehr knapp war. Es wäre vielleicht schon anders herausgekommen, wenn statt an jenem Sonntag am letzten Sonntag abgestimmt worden wäre; Sie haben das Resultat in Bern mit mehr als 60 Prozent Zustimmung gesehen. Also schon mal das: Es war knapp, und es war kein grundsätzliches Nein zu mehr Klimaschutz.

Es ist klar: Ausschlaggebend waren schliesslich die zugegebenermassen hohen Abgaben beim Flugverkehr und Benzin. Das war der ausschlaggebende Punkt. Aber das war die Höhe, das waren die 12 Rappen - es waren nicht die 5 Rappen, die heute schon im Gesetz stehen.

Deshalb ist es unverständlich und enttäuschend, ja, es wirkt mutlos, wenn man sieht, was der Bundesrat jetzt vorschlägt. Die Massnahmen, die er vorschlägt, sind ja schon gut, aber sie reichen einfach nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Zudem werden auch nicht die richtigen Lehren aus dem Nein zum CO2-Gesetz gezogen. Wir sind immer noch das einzige Land, das sich freiwillig ein Korsett schnürt, nämlich dass jeder Rappen, der für den Klimaschutz ausgegeben wird, über eine Verbrauchsabgabe eingenommen werden muss. Wir sind das einzige Land, welches das macht. Alle anderen Staaten sagen: Klimaschutz ist eine Priorität, Investitionen müssen unterstützt werden, wir verwenden - im Sinne von Investitionsprogrammen - auch Mittel aus dem allgemeinen Haushalt und unterstützen den Wechsel hin zu klimafreundlichen Technologien. Zu dieser Einsicht müssen wir auch in der Schweiz kommen. Auch in der Schweiz müssen wir aus diesem Korsett, alles über Verbrauchsabgaben finanzieren zu wollen, herauskommen; wir müssen es ablegen.

Wir brauchen ein Investitionsprogramm, das jene unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren: in den Wechsel von Erdöl- auf klimafreundliche Heizungen, in die Elektrifizierung des Verkehrs, in Fernwärmenetze. Hier braucht es Unterstützung, das müssen wir machen. Es braucht auch technische Vorschriften. Die technischen Vorschriften waren beim Nein zum CO2-Gesetz nicht gross bestritten. Es ist nicht so, dass wir hier ein Denkverbot haben. Aber wir müssen in Zukunft auch in gewissem Masse darüber sprechen, dass manche Abgaben massvoll erhöht werden müssen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, die entsprechenden Minderheitsanträge zu unterstützen. Dies ist in Anbetracht der Dringlichkeit der Klimaproblematik eine Chance, gerade hier einen Schritt weiterzugehen. Es sind alles Massnahmen, die für das Nein zur Totalrevision nicht ausschlaggebend waren. Von dem her ist es legitim, sie in die Vorlage aufzunehmen.

Geben Sie sich einen Ruck. Es geht schlussendlich um das Klima, um die Zukunft, um die Zukunft unserer Kinder, und es ist unsere Verantwortung, auch nach einem Nein nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken, sondern rasch nach neuen Wegen zu suchen, um beim Klimaschutz vorwärtszumachen.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Girod, Sie beklagen sich über die CO2- und Klimapolitik. Sind Sie sich bewusst, dass in unseren Wäldern grosse Mengen an Holz verfaulen und das CO2 ohne Nutzung hochgeht? Wir machen hier Gesetze und Vorlagen, die Holzenergie bleibt aber draussen. Was ist das für eine Strategie?

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr von Siebenthal, ich bin einverstanden, das ist eine der Massnahmen, die in der Totalrevision waren. Dort hätte es mehr Förderung gegeben, auch bezüglich der Nutzung der Holzenergie. Ich lade Sie ein, nicht einfach nur Fragen zu stellen, sondern machen Sie - Sie sind Parlamentarier, Sie können Einzelanträge machen - einen Einzelantrag. Das wäre jetzt hier die Chance. Wir arbeiten am CO2-Gesetz, machen Sie einen Vorschlag. Ich helfe gerne mit, dies sofort ins CO2-Gesetz aufzunehmen. Wir müssen in der Klimapolitik Verantwortung übernehmen. Ihre Vorschläge sind gefragt. Ich unterstütze das. Aber es muss konkret sein, damit wir es dann ins CO2-Gesetz aufnehmen und zusammen Verantwortung übernehmen können.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Wir diskutieren heute nicht die Vorlage des Bundesrates. Wir haben die Eckwerte präsentiert, und wir werden Ihnen bereits sehr bald, Ende Jahr, eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Heute diskutieren wir die Vorlage Ihrer Kommission, die das unbestrittene Ziel hat - das haben wir vorhin gesehen -, die Lücken zu füllen, die entstehen, wenn Sie die Vorlage bis Ende Jahr nicht verabschieden.

In dieser Vorlage, die wir heute diskutieren, ist der zentrale Punkt das Verminderungsziel in Artikel 3. Ihre Kommission schreibt damit die geltende Übergangsregelung für das Jahr 2021 fort. Diese Übergangsregelung war damals ja nötig, weil sich die Beratungen zur Totalrevision verzögert hatten. Ihre Kommissionsmehrheit möchte die Emissionen bis 2024 jährlich - wie man das bisher gehabt hat, sie möchte eigentlich in genau diesem Rhythmus weitergehen - um 1,5 Prozent gegenüber 1990 vermindern. Damit orientiert sie sich am Machbaren. Ein ambitiöseres Verminderungsziel wäre sicher wünschenswert, aber die Absenkung um 1,5 Prozent entspricht dem Potenzial, das sich mit den Massnahmen auch kurzfristig erschliessen lässt - darum geht es ja jetzt in dieser Vorlage.

Ihre Kommissionsmehrheit will mindestens 75 Prozent der Verminderungen im Inland erreichen, das entspricht Artikel 3 Absatz 1ter. Im Umfang von maximal 25 Prozent sind Massnahmen im Ausland möglich. Der Bundesrat begrüsst diese Öffnung, sie ist vor allem für die Gaststaaten positiv. Sie wissen, dass wir in den letzten zwei Jahren mehrere Verträge mit Peru, mit Ghana, mit Senegal abgeschlossen haben, um solche Verminderungen, also Kompensationen, auch im Ausland vorzunehmen. Es sind Verträge, die weltweit neu einen Standard setzen, der sehr hoch ist. Der Standard verhindert nämlich, dass Doppelzählungen vorkommen können. Er schreibt explizit auch die Umweltintegrität und die Einhaltung der Menschenrechte in die Verträge.

Es sind Verträge, die sowohl der Schweiz etwas bringen, weil wir so kompensieren können, als auch den entsprechenden Staaten. Ich bin ja diesen Sommer nach Ghana und nach Senegal gereist. Ich habe dort mit den entsprechenden Ministern gesprochen. Sie sind offen und bereit, solche Projekte zu lancieren. Aber machen Sie sich keine Illusionen: Das ist ziemlich aufwendig, das wird auch nicht gratis sein, wie das Auslandkompensationen vielleicht vor zehn, zwanzig Jahren waren. Heute sind sie nicht mehr so günstig, wie man sich das manchmal vorstellt. Mit der Öffnung geben Sie jetzt ein wichtiges Signal, weil es im Hinblick auf die Ziele für 2030 - das kann ich Ihnen jetzt schon sagen - nötig sein wird, in einem grösseren Umfang auf Verminderungen im Ausland zurückzugreifen. Projekte im Ausland sind, wie gesagt, anspruchsvoll; sie brauchen eine grössere Vorlaufzeit, weil es eben auch länderspezifische Gegebenheiten gibt, die man berücksichtigen muss.

Die Minderheit Jauslin schlägt Ihnen vor, das Reduktionsziel beziehungsweise den Absenkpfad bis 2024 abzuschwächen. Ich muss Ihnen aber sagen, die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Parlament hat diesem Reduktionsziel zugestimmt. Mit dem Antrag der Minderheit Jauslin wird es noch viel schwieriger werden, dieses Ziel zu erreichen. Wenn Sie jetzt nicht vorwärtsmachen, müssen Sie in immer kürzerer Zeit noch mehr reduzieren. Das wird Druck erzeugen, das wird kosten. Es kostet mehr, wenn Sie der Industrie, der Wirtschaft und der Bevölkerung jetzt nicht ganz klare Signale geben.

Ich muss Ihnen sagen, es gibt ganz viele Firmen in der Schweiz, die klimapolitisch sehr ambitioniert unterwegs sind; sie haben sich ambitionierte Ziele gesetzt. Umso merkwürdiger wäre es, wenn jetzt ausgerechnet aus der Politik ein Signal kommt im Sinne von: Nein, uns pressiert es nicht wirklich, wir lassen uns Zeit, wir schwächen die Ziele ab, wir geben da noch einmal etwas nach bis 2024; irgendwie kommt das dann schon. Im Jahr 2024 muss man der Wirtschaft dann sagen, man habe jetzt Zeit verloren, jetzt müsse man noch schneller Treibhausgase reduzieren, jetzt werde es noch teurer. Ich denke, das wäre auch in Bezug auf die Investitionssicherheit ein schlechtes Signal an die Wirtschaft. Wir brauchen hier klare Aussagen, klare Signale, wie wir nicht nur in den nächsten Jahren, sondern bis 2030 vorgehen wollen.

Es kommt noch etwas hinzu: Bei der Minderheit Jauslin gibt es keine Verminderungsleistungen im Inland, die verpflichtend vorgegeben werden. Dazu steht eigentlich gar nichts drin. Es wäre dann auch möglich, dass die Stiftung Klik ihre Kompensationen vollumfänglich im Ausland tätigt, weil sie die Verminderungen für kostengünstiger hält. Diese Variante ist eher unwahrscheinlich, aber sie ist mit der Formulierung der Minderheit einfach möglich. Umgekehrt kann der Bundesrat die Stiftung Klik nicht verpflichten, einen gewissen Anteil im Inland zu kompensieren und zu finanzieren. Diese Finanzierungslücke könnte für Projektbetreiber dann ein Problem werden. Insgesamt ist das ein problematischer Antrag, weil er die falschen Signale gibt und weil er beim Verhältnis Inland-Ausland nicht die Klarheit schafft, die wir brauchen.

Herr Nationalrat Jauslin hat in seinem Votum für die Minderheit allerdings gesagt, dass dieser Punkt im Zweitrat noch einmal angeschaut werden müsse. Ich bin froh, dass das gesagt wurde, weil da vielleicht auch etwas untergegangen ist. Aber so, wie der Antrag der Minderheit jetzt formuliert ist, ist es wirklich ein schlechtes Signal. Man will hier bei den Ambitionen zurückbuchstabieren, ohne zu klären, wie das mit dem Inland und dem Ausland ist. Man will keine klaren Vorgaben machen, obwohl das sicherlich das wäre, was die Wirtschaft jetzt brauchen könnte.

Ich bitte Sie bei Artikel 3 Absatz 1quater, die Minderheit Nussbaumer abzulehnen. Es ist sicher richtig, dass man sich überlegt, wie es nachher weitergehen kann. Aber nachdem der Bundesrat in Aussicht gestellt hat, dass er bereits Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten will, die unter anderem auch auf finanzielle Anreize und auf eine gezielte Förderung setzt, sind wir der Meinung, dass Sie das schon sehr bald im Rahmen des CO2-Folgegesetzes regeln können. Sie müssen das nicht jetzt in dieser Übergangsgesetzgebung tun.

Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit Egger Kurt zu Artikel 49b abzulehnen. Auch hier: Der Bundesrat kommt mit einer Vorlage. Wir sind also schneller, als Sie gedacht haben, Herr Egger. Sie geben uns Zeit bis Ende 2022, aber der Bundesrat will früher kommen. Ich denke, das können wir so einfacher regeln. Sie wollen in diesem Gesetz ja wirklich nur regeln, was jetzt unbedingt nötig ist, um diese Lücke zu schliessen.

Ich komme zur Minderheit Rösti bei Artikel 26 Absatz 3. Ich bitte Sie, beim geltenden CO2-Gesetz Artikel 26 Absatz 3 zu lesen: "Der zulässige Kompensations-Aufschlag auf Treibstoffe beträgt maximal 5 Rappen pro Liter." Das ist geltendes Recht. Im ganzen Abstimmungskampf zum CO2-Gesetz habe ich von niemandem gehört, dass sie oder er hinter das geltende Recht zurückgehen möchte. Das war überhaupt kein Thema. Man hatte verschiedene Gründe, die Totalrevision abzulehnen, aber niemand hat gesagt, dass wir hinter das geltende Gesetz zurückgehen sollten. Das war wirklich kein Thema. Sie müssten den Leuten erklären, warum Sie die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt haben und als Schlussfolgerung jetzt noch der Meinung sind, das Parlament solle hinter das geltende Recht zurückgehen. Das wäre wirklich schwer verständlich.

Übrigens habe ich nach der Abstimmung mit verschiedenen Branchen Gespräche geführt. Ich muss Ihnen sagen, ich habe von den Branchen gehört, dass sie mit dem Artikel, wie er im geltenden Gesetz ist, leben können. Es gibt keinen Grund, hier hinter das geltende Gesetz zurückzugehen. Ich bitte Sie deshalb, auch den Antrag der Minderheit Rösti abzulehnen.

Ich komme zum Einzelantrag Regazzi, den wir auch gleich jetzt besprechen. Herr Regazzi möchte mit seinem Einzelantrag das öffentliche Beschaffungsrecht aushebeln. Ja, das können Sie tun, aber es ist etwas speziell. Mir fällt einfach auf, dass alle gerne von Wettbewerb sprechen. Alle sind für Wettbewerb. Wenn es sie dann aber selber trifft, dann kommt das grosse Aber. Das scheint hier auch ein bisschen der Fall zu sein.

Herr Regazzi, ich gebe Ihnen gerne noch eine Information, die für Sie vielleicht interessant ist. Es ist nämlich so, dass wir eine Übergangslösung planen. Gemäss dieser Übergangslösung wird die Zusammenarbeit mit den bestehenden Agenturen für die Verminderungsverpflichtung und die dazugehörige Zielvereinbarung bis Ende 2023 mit einer Verlängerungsoption bis 2025 weitergeführt. Die entsprechenden Unterlagen wurden in den letzten Wochen erarbeitet. Beide Agenturen wurden informell über das Vorgehen informiert. Heute informiere ich Sie hier noch offiziell, weil Sie das wissen müssen. Die Unterlagen werden heute noch an die beiden bestehenden Agenturen verschickt. Deshalb bin ich der Meinung, dass es keinen Bedarf gibt, das noch auf Gesetzesstufe zu regeln. Ich sage Ihnen das, weil Sie das nicht wissen konnten. Aber es war mir wichtig, dass Sie Ihre Position in Kenntnis dieser Information jetzt allenfalls nochmals überdenken können.

Der Bundesrat unterstützt bei dieser Vorlage bei allen Minderheitsanträgen Ihre Kommissionsmehrheit. Die Gesetzesrevision soll sich auf die Weiterführung unbestrittener und essenzieller Instrumente des geltenden Rechts beschränken. Hinter das geltende Recht will der Bundesrat nicht zurückgehen; es gibt auch keinen Anlass dazu. Im Sinne einer Nachfolgeregelung sind wir der Meinung, dass Sie sich hier auf diese wesentlichen Punkte beschränken sollten.

Wir bitten Sie, bei allen Anträgen Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, vorhin hat Ihre Parteikollegin meine Frage nicht verstanden. Ich versuche, sie noch einmal zu stellen, und ich versuche, sehr nett zu sein. Der Präsident hat mich darauf hingewiesen, dass man in diesem Saal das Wort "leugnen" nicht verwenden darf - ich werde es nicht mehr verwenden.

Ich habe Ihrem Departement die Frage gestellt, wie sich die CO2-Reduktion zwischen 1990 und heute pro Kopf und effektiv entwickelt hat. Sie haben dann geantwortet: Effektiv ist der CO2-Ausstoss um 14 Prozent und pro Kopf um 33 Prozent reduziert worden. Pro Kopf haben wir also eine doppelte Reduktion. Das heisst, dass die Zuwanderung verantwortlich dafür ist, dass wir die Ziele nicht erreichen.

Jetzt meine Frage: Warum erwähnen Sie in Ihren Plädoyers nie, dass wir weltweit das Industrieland mit dem tiefsten CO2-Ausstoss pro Kopf sind und dass wir nur wegen der Zuwanderung die Ziele nicht erreichen? Warum sagen Sie das nie? Wir sind viel besser, als wir uns immer machen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Vielen Dank, Herr Nationalrat Imark, für Ihre sehr freundliche Frage. Ich erkläre Ihnen das gerne.

Herr Imark, wir haben das Pariser Klimaabkommen ratifiziert, das heisst, das Parlament hat ihm zugestimmt. Im Pariser Klimaabkommen ist festgelegt, wie man den CO2-Ausstoss bzw. die Treibhausgasemissionen eines Landes berechnet. Würde ein Land nun sagen: "Wir nehmen einen zusätzlichen Parameter, der für uns besonders günstig ist", und würde ein anderes Land sagen: "Wir nehmen doch lieber einen Parameter, der für uns besonders günstig ist", hätte das mit dem Klimaabkommen nichts mehr zu tun.

Ich muss Ihnen sagen: Wir haben alles Interesse daran, dass nicht nur wir uns, sondern auch alle anderen Staaten sich an dieses Pariser Klimaabkommen halten - nächstes Wochenende findet übrigens die erste Vorbereitungskonferenz für die Weltklimakonferenz in Glasgow statt. Das liegt in unserem Interesse, weil die Temperaturen in unserem Land stärker steigen als im weltweiten Durchschnitt. Genau deswegen haben wir ein Interesse daran, dass jetzt nicht noch jedes Land seine eigene, private und für sich besonders günstige Messmethode anwendet, sondern dass auch wir uns auf das beziehen, worauf wir uns geeinigt haben. Wenn das alle tun, dann profitiert die Schweiz am meisten davon.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, Sie haben bezüglich des Minderheitsantrages Rösti ausgeführt, dass wir hinter das geltende Recht zurückfallen würden. Ist es nicht vielmehr so, dass die Konsumenten höhere Kosten tragen müssten, wenn wir der Mehrheit folgen würden?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Egger, ich habe Ihnen den Text des geltenden Gesetzes vorgelesen. Wenn ich jetzt sage, dass wir am geltenden Recht festhalten, dann entspricht das dem Text.

Was uns die Minderheit Rösti vorschlägt, geht hinter das geltende Gesetz zurück. Davon war weder in der Bevölkerung noch im Abstimmungskampf je die Rede. Wir hatten ja ab und zu miteinander zu tun. Ich habe aber auch von Ihnen nie gehört, dass Sie der Bevölkerung gesagt hätten, dass die Ablehnung der Totalrevision dazu führen werde bzw. dass man dafür sorgen werde, hinter das geltende Recht zurückzugehen. Das habe ich kein einziges Mal gehört.

Deshalb, glaube ich, sind wir alle glaubwürdig, die dieses Abstimmungsresultat respektieren, und zwar unabhängig davon, wo man vorher gestanden ist. Doch hinter das geltende Recht zurückzugehen, war nie ein Thema. Das erwartet die Bevölkerung auch nicht von uns.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzte Frau Bundesrätin, besten Dank für die Information, die Sie vorhin gegeben haben. Ich habe sie zur Kenntnis genommen. Vorweg: Eine ähnliche Bestimmung, wie ich sie mit meinem Einzelantrag fordere, gibt es auch anderswo, zum Beispiel in den Artikeln 64 und 65 des Energiegesetzes. Jetzt zu meiner Frage: Können Sie bestätigen, dass die Public-Private-Partnership der Wirtschaft es erlaubt hat, die Umweltziele zu erreichen, dass sie sich somit bewährt hat?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ja, selbstverständlich, Herr Regazzi, Sie wissen es genau: Das öffentliche Beschaffungsrecht verlangt, dass der Bund ab und zu - wir haben diese Partnerschaft seit 2013 - auch wieder eine Ausschreibung macht, damit vielleicht auch andere Partner die Möglichkeit haben einzusteigen. Wenn wir das nicht tun und über Jahrzehnte hinweg immer mit den gleichen Partnern zusammenarbeiten würden, dann würden Sie plötzlich der Verwaltung vorwerfen, sie hätte sich einfach mit zwei Agenturen geeinigt.

Ich meine, 2013 ist jetzt immerhin acht Jahre her. Es ist ein sehr interessantes, aber auch lukratives Geschäft. Dagegen, dass man ab und zu wieder eine Ausschreibung macht und anderen auch die Chance gibt, können Sie, glaube ich, nichts haben. Sie sind ja auch für den Wettbewerb. Nur weil zwei Agenturen gute Arbeit leisten, wollen Sie ja jetzt nicht sagen, dass wir dann immer mit ihnen zusammenarbeiten werden und niemand anderes je die Möglichkeit haben soll, hier auch ins Geschäft zu kommen.

Noch einmal: Wir machen das, was ich jetzt gesagt habe. Die bestehenden Agenturen haben ja auch die Möglichkeit, sich wieder zu bewerben. Es ist nicht so, dass sie ausgeschlossen werden. Aber Wettbewerb muss man eben manchmal auch ertragen, und zwar nicht nur dann, wenn es die anderen betrifft.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, die Frage von Herrn Imark ist noch nicht beantwortet: Sind Sie mit der Aussage einverstanden, dass der CO2-Ausstoss eines Zuwanderers, der in die Schweiz einreist und hier sesshaft wird, eben hier erfolgt und nicht im Ausland, also dort, wo er herkommt, in seinem Herkunftsland?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Das, was Sie jetzt gesagt haben, ist, glaube ich, Volksphysik. Aber das ist nicht, worüber wir sprechen, Herr Nationalrat Aeschi. Wir sind daran, das Pariser Klimaabkommen so umzusetzen, dass wir das, wozu wir uns verpflichtet haben und was Sie auch wollen, erreichen können. Wenn Sie diese Berechnungen machen, Herr Nationalrat Aeschi, dann müssen Sie übrigens auch die Importe der Schweiz mit einberechnen. Die Produktion von Importgütern erzeugt ja in einem anderen Land CO2. Dann müssten Sie sagen: Dann müssten wir das eigentlich auch dazurechnen. Wir konsumieren ja diese Güter, die an einem anderen Ort produziert worden sind und deren Produktion einen CO2-Ausstoss zur Folge gehabt hat.

Sie sehen, diese Diskussionen bringen uns überhaupt nicht weiter. Sie haben nichts mit der Aufgabe zu tun, die Sie hier zu lösen haben, nämlich das Klimaabkommen umzusetzen und unserer Bevölkerung und unserer Wirtschaft klare Signale zu geben, was wir tun, um den Klimaschutz zu stärken. Heute machen Sie einen ersten Schritt. Es ist ein kleiner Schritt, aber er ist wichtig.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

La commission vous propose à l'article 3 alinéa 1bis, par 15 voix contre 10, d'inscrire une diminution annuelle supplémentaire de 1,5 pour cent par rapport à 1990. Il sied de relever à ce sujet qu'à la fin de l'année 2019 nous avons enregistré une diminution de 14 pour cent environ par rapport à 1990, soit 6 pour cent en dessous de l'objectif qui avait été fixé.

Afin de faciliter l'atteinte de ces objectifs, la commission vous propose à l'alinéa 1ter de cet article de laisser la possibilité de faire une partie des réductions des émissions de gaz à effet de serre à l'étranger, soit 25 pour cent au maximum.

La minorité Jauslin propose à l'alinéa 1bis, au lieu de fixer une réduction supplémentaire annuelle des émissions de gaz à effet de serre de 1,5 pour cent, de fixer à l'horizon 2024 une réduction de 21,5 pour cent par rapport à 1990, avec pour la période 2021-2024 une réduction moyenne de 19,5 pour cent. Cette approche ne fixe pas la part à faire au pays et celle à faire à l'étranger. Si cette proposition était adoptée, cela pourrait être fait dans l'ordonnance.

Concernant l'alinéa 1quater, la commission vous invite, par 16 voix contre 6 et 3 abstentions à rejeter la proposition défendue par la minorité Nussbaumer. Cette proposition qui demande au Conseil fédéral, au cas où les objectifs de réduction ne seraient en moyenne pas atteints, de soumettre à l'Assemblée fédérale un paquet d'investissements pour la protection du climat provoquerait un durcissement des mesures en place. Nous ne devons pas, maintenant déjà, prévoir un durcissement de notre législation; il faut d'abord connaître les mesures et leur impact.

A l'alinéa 2, la commission vous propose, par 13 voix contre 12, de rejeter la proposition défendue par la minorité Bäumle qui désire maintenir cet alinéa. La compétence déléguée au Conseil fédéral de pouvoir relever l'objectif de réduction jusqu'à 40 pour cent conformément aux conventions internationales concernait la période d'engagement 2013-2020. Pour des questions de clarté, cet alinéa doit être abrogé.

A l'article 26 alinéa 3, la commission vous propose, par 18 voix contre 7, de ne pas suivre la minorité Rösti. À cet article, il en va de l'obligation pour les importateurs de carburant de compenser une partie de leurs émissions de CO2 par des mesures climatiques, dont une partie au pays. Le plafond des 5 centimes par litre de carburant de compensation possible est inscrit dans la loi en vigueur et n'a jusqu'à ce jour jamais été remis en question. Il laisse la possibilité aux importateurs de carburant de compenser ou pas les émissions de CO2 liées aux carburants au travers d'une hausse du prix du carburant. C'est un plafond et non une obligation. Ce sont les importateurs de carburant et non le Conseil fédéral qui fixent ce montant à répercuter sur le prix du carburant. Actuellement, sur ce plafond de 5 centimes, environ 1,5 centime a été répercuté par la branche sur le prix du carburant. Accepter la proposition de la minorité Rösti impacterait les projets aussi bien en Suisse qu'à l'étranger; cela rendrait encore plus difficile d'atteindre les objectifs de réduction des émissions de gaz à effet de serre fixés.

Pour toutes ces raisons, je vous recommande à cet article de suivre la proposition de la majorité de la commission.

À l'article 29 alinéa 2, la commission vous propose par 15 voix contre 8 et 1 abstention de ne pas soutenir la minorité Nussbaumer. Sa proposition équivaut à un durcissement de notre législation. Nous aurons, comme cela a été évoqué par Mme la conseillère fédérale Sommaruga, tout loisir, durant les deux prochaines années, de nous pencher à nouveau sur le sujet en traitant le contre-projet direct ou indirect - à voir - à l'initiative "pour les glaciers" et la modification bis de la loi sur le CO2 qui nous seront proposés. Ces considérations valent aussi pour la minorité de notre collègue Klopfenstein Broggini qui demande l'introduction d'une taxe sur les vols d'affaires privés, une proposition que la commission a refusée par 15 voix contre 6 et 4 abstentions, et pour la proposition défendue par la minorité Clivaz Christophe, qui porte sur les risques financiers climatiques de la Finma et de la BNS, que la commission a refusée par 13 voix contre 8 et 3 abstentions.

Je vous invite par conséquent à refuser toutes ces minorités et à suivre la majorité de la commission.

La modification de l'article 31, qui porte sur le deuxième élément au coeur de la révision, permettra de poursuivre le remboursement de la taxe CO2 pour les entreprises s'engageant à réduire leurs émissions.

A l'article 49b, la commission vous invite par 18 voix contre 4 et 3 abstentions à suivre la proposition de la majorité.

Enfin, au chiffre II du projet, nous nous assurons que la loi puisse entrer en vigueur avec effet rétroactif au 1er janvier 2022.

Par 18 voix contre 7, la CEATE vous recommande d'approuver ce projet de modification de la loi tel qu'une majorité de la commission l'a soutenu, avec pour mémoire une prolongation jusqu'à fin 2024 des mesures qui arrivent à expiration dans la loi sur le CO2 en vigueur.

En ce qui concerne la proposition Regazzi à l'article 49c, nous n'en avons bien sûr pas discuté. Je ne peux donc pas m'exprimer au nom de la commission.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Zuerst drei grundsätzliche Vorbemerkungen zu den Minderheiten:

1. Oftmals war die Ablehnung der Anträge nicht materiell-grundsätzlich, sondern formell, weil wir keine neuen Punkte, keine Verschärfungen, aber auch keine Abschwächungen in dieses Gesetz aufnehmen wollten.

2. Der Einzelantrag Regazzi lag der Kommission nicht vor. Deshalb kann ich als Kommissionssprecher dazu auch nicht Stellung nehmen.

3. Der UREK-Mehrheit ist es bewusst, dass wir eine neue Vorlage und neue Ziele in der Gesetzgebung brauchen, um das Netto-null-Ziel 2050 zu erreichen. Wir brauchen auch neue Massnahmen. Dieses Gesetz ist aber nicht der Ort für diese Massnahmen und Ziele. Heute geht es nur darum, die Übergangsregelung, die wir bereits einmal bis 2021 verlängert haben, bis 2024 zu verlängern, damit nichts von diesem Gesetz entfällt. Dies ist auch im Interesse der Wirtschaft.

Zu Artikel 3: Die Mehrheit will hier klar die Fortschreibung der bisherigen Gesetzgebung. Sie will also den Absenkungspfad, der bis 2021 verlängert wurde, ebenfalls bis 2024 verlängern. Allerdings erfolgt hier eine leichte Öffnung für einen Auslandanteil von maximal 25 Prozent; das wurde bereits erwähnt. Diese Erleichterung ist in der Kommission unbestritten. Die Minderheit geht weniger weit. Sie will die Ziele für die nächsten Jahre eher aufgrund der realen Zielverfehlung etwas abschwächen. Was in ihrer Fassung aber ebenfalls gilt, ist Absatz 1ter betreffend den Auslandanteil von 25 Prozent. Dieser blieb in der Kommission unbestritten und steht in der Fahne sowohl für die Fassung der Mehrheit wie auch für die Fassung der Minderheit, dies in Korrektur zu dem, was die Frau Bundesrätin gesagt hat. Ich korrigiere den Bundesrat nicht gerne. Die Fahne und die Haltung der Kommission sind hier aber klar. Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit betrifft nur Absatz 1bis. Absatz 1ter ist unbestritten. Es ist aber klar, dass der Ständerat, wenn die Minderheit durchkommt, noch einmal prüfen muss, wie das Ganze dann in der Kaskade funktioniert.

Zum Minderheitsantrag Nussbaumer: Die Kommission lehnt diesen mit 16 zu 6 Stimmen ab. Grundsätzlich kann der Bundesrat es genau so machen, wie es dieser Antrag will. Aber es wäre hier ein neues verpflichtendes Element, und dieses hat die Kommission eben mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Beim Minderheitsantrag Bäumle gäbe es die Option, ein zusätzliches Ziel mit internationalen Vereinbarungen zu vereinbaren. Das ist grundsätzlich eine Abschwächung des bestehenden CO2-Gesetzes. Es blieb im bisherigen Gesetz aber toter Buchstabe, und die Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass es auch toter Buchstabe bleiben wird. Deshalb beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Streichung von Absatz 2.

Der Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 26 ist wohl der umstrittenste Punkt. Herr Müller-Altermatt hat eigentlich sehr gut erklärt, wie der Meccano mit Sanktionen, Kompensationssatz und Kompensationsaufschlag funktioniert. Ich werde es hier auch aus Zeitgründen nicht noch einmal wiederholen. Faktisch bleibt: Mutmasslich wird aus dieser Gesetzesänderung bzw. aus dieser Vorlage keine Erhöhung des Benzinpreises resultieren. Es wird im Bericht als möglich angetönt, dass plus 0,4 Rappen denkbar sein könnten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen hier aber klar, bei der bisherigen Gesetzgebung zu bleiben, das heisst, das Maximum von 5 Rappen zu belassen. Man geht aber davon aus, dass es 1,5 bis maximal 1,9 Rappen sein werden. Dies wird Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen beantragt.

Beim Minderheitsantrag Nussbaumer zu Artikel 28 geht es um den Abgabesatz. Die Minderheit möchte ihn auf 145 Franken erhöhen. Heute gilt ein Maximum von 120 Franken. Hier beantragt Ihnen die Kommission ebenfalls, heute keine Diskussion zu diesem Thema zu führen und keine Erhöhung anzugehen. Es ist eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes, und die Kommission beantragt Ihnen in diesem Zusammenhang mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, jetzt in dieser Gesetzgebung keine Erhöhung der CO2-Abgabe vorzunehmen.

Ich komme zum Kapitel "Abgabe Allgemeine Luftfahrt" und damit zum Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini: Von diesem Minderheitsantrag ist einseitig nur die Businessjet-Abgabe betroffen, und es sind viele rechtliche Fragen offen - das sind die materiellen Bedenken. Zudem ist die Kommission daran, eine neue Lösung für den Flugverkehr aufzugleisen. Das Postulat 20.3973 der UREK-N, "CO2-neutrales Fliegen bis 2050", fordert den Bundesrat auf, dem Parlament in einem Bericht neue Ansätze aufzuzeigen, wie bis 2050 ein CO2-neutraler Flugverkehr erreicht werden könnte. Der Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini wurde ebenfalls mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Zum Antrag der Minderheit Clivaz Christophe zu den klimabedingten finanziellen Risiken: Grundsätzlich ist dieser Minderheitsantrag unbestritten. Auch die Branche unterstützt das Anliegen, das wurde gesagt, aber nicht hier und jetzt in diesem Gesetz. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen, auch diesen Passus nicht aufzunehmen. Das Thema gehört in die nächste Gesetzgebung.

Zum Antrag der Minderheit Egger Kurt zu den Übergangsbestimmungen: Wie die Frau Bundesrätin es gesagt hat, wird es wahrscheinlich ohne diesen Antrag schneller gehen. Er ist unnötig. Der Bundesrat handelt und macht das. In dem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Noch eine Bemerkung zur Rückwirkung der Vorlage: Diese Frage stand etwas offen im Raum, Herr Imark hat sich dazu geäussert. Für die Kommission ist klar: Wenn nicht das Referendum ergriffen wird, ist bis April eine quasi rückwirkende Inkraftsetzung kein Problem. Sollte hingegen das Referendum ergriffen werden und eine Abstimmung erfolgen, könnte es - sollte die Abstimmung gewonnen werden, sodass das Gesetz in Kraft treten kann - August oder September werden. Das ist etwas heikel bezüglich der Rückwirkung, das ist der Kommission bewusst. Die Kommission hat aber entschieden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen. Ich möchte einfach zuhanden der Materialien festhalten, dass wir uns bewusst sind, dass dies heikel würde, sollte das Referendum ergriffen werden. Aber wir sind hier der Gesetzgeber, und wir sind uns bewusst, was wir legiferieren.

Zusammengefasst beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege Bäumle, Sie haben namens der Kommissionsmehrheit gesagt, der Antrag der Minderheit Nussbaumer wäre eine Verschärfung. Ist es nicht vielmehr so, dass die bisherige Logik so geht, dass dann, wenn das Reduktionsziel nicht erreicht wird, der Abgabesatz erhöht werden kann? Wenn Sie diese Möglichkeit dem Bundesrat nicht mehr geben, dann schwächen Sie eigentlich das CO2-Gesetz ab und sind nicht in der Logik der Fortführung der bisherigen Massnahmen.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Herr Nussbaumer, Sie haben in einem Punkt recht: Wir haben keine zusätzlichen Massnahmen drin und sind uns bewusst, dass es Massnahmen braucht. Trotzdem: Wir hatten eine Volksabstimmung, und es sind jetzt viele Fragen zu klären. Was waren die Gründe der Ablehnung? Es wurde mehrfach erwähnt, dass eine Erhöhung der Abgaben eher ein Grund dafür gewesen sein könnte. Darum ist es nicht opportun bei einer Vorlage, die wir unbedingt ohne Referendum durchbringen müssen, zu interpretieren, was man noch einfügen könnte, das wünschbar, machbar wäre, um Ziele allenfalls auf schnellere oder intensivere Art zu erreichen.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kommissionssprecher, Sie haben zum Zeitplan gesagt, dass es aufgrund eines allfälligen Referendums und einer Abstimmung August oder September werden könne. Wenn Sie das jetzt mit der Abstimmung zum CO2-Gesetz vergleichen: Damals fand die Schlussabstimmung im September statt, worauf die Abstimmung zum CO2-Gesetz letztendlich im Juni 2021 stattgefunden hat. Es könnte also sein - und das ist die Frage -, dass eine Abstimmung hierzu allenfalls erst Ende 2022 durchgeführt werden könnte. Es gibt ja eine Frist von drei Monaten für die Einreichung eines Referendums und weitere Fristen. (Zwischenruf des Präsidenten: Ich denke, die Frage ist gestellt, Herr Imark.) Ja, die Frage ist gestellt.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Danke für diese Frage. Wir sind der Meinung, dass es möglich sein sollte, diese Abstimmung so aufzugleisen. Sollte das Referendum ergriffen werden, ist es Sache des Bundesrates, dass wir möglichst rasch Klarheit haben, auch in einer Volksabstimmung, und dass diese Rückwirkung möglichst kurz sein wird. Wie gesagt, im April ist kein Problem. September könnte dann schon etwas heikel sein. Dezember wäre natürlich logischerweise noch etwas heikler. Aber davon gehen wir heute nicht aus.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3 Abs. 1bis, 1ter, 1quater, 2

Antrag der Kommission: BBl

Art. 3 al. 1bis, 1ter, 1quater, 2

Proposition de la commission: FF

Abstimmung

Abs. 1bis - Al. 1bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1quater - Al. 1quater

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

Dagegen ... 125 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 87 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 26 Abs. 2, 3

Antrag der Kommission: BBl

Art. 26 al. 2, 3

Proposition de la commission: FF

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen

Dagegen ... 143 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 28 Abs. 2

Antrag der Kommission: BBl

Art. 28 al. 2

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 29 Abs. 2

Antrag der Kommission: BBl

Art. 29 al. 2

Proposition de la commission: FF

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

Dagegen ... 128 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 31 Abs. 1ter, 1quater, 4; 32 Abs. 2

Antrag der Kommission: BBl

Art. 31 al. 1ter, 1quater, 4; 32 al. 2

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

6a. Kapitel Titel; Art. 38a

Antrag der Kommission: BBl

Chapitre 6a titre; art. 38a

Proposition de la commission: FF

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

Dagegen ... 128 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gliederungstitel vor Art. 39

Antrag der Kommission: BBl

Titre précédant l'art. 39

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 40bis

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

Dagegen ... 109 Stimmen

(1 Enthaltung)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 40c; 45 Abs. 2, 3; 48b

Antrag der Kommission: BBl

Art. 40c; 45 al. 2, 3; 48b

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 49b

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 35 Stimmen

Dagegen ... 156 Stimmen

(1 Enthaltung)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 49c

Antrag Regazzi

Die Umsetzung der Zielvereinbarungen ist bis mindestens 2024 mit den bestehenden Organisationen unverändert fortzuführen.

Schriftliche Begründung

Der politische Wille ist von allen Seiten gross, das aktuelle Zielvereinbarungssystem weiterzuführen. Das haben die Beratungen von UREK-N und UREK-S im Sommer 2021 zweifelsfrei gezeigt. Bisher stellten erfolgreiche Public-Private-Partnerships sicher, dass die Wirtschaft die Umweltziele erreicht. Diese Zusammenarbeit war erfolgreich, und die Anliegen der Unternehmen konnten im partnerschaftlichen Dialog mit dem Bund berücksichtigt werden. Wirtschaftliche Anreize und Freiwilligkeit lösten Dynamik bei den Unternehmen aus, in die CO2-Reduktion im Inland zu investieren und mehr zu tun als das gesetzlich Vorgegebene. Das Parlament wird sich in den kommenden Jahren nochmals mit der Revision des CO2-Gesetzes befassen. Parallel zu diesem politischen Prozess treibt nun aber der Bund die im Herbst 2019 lancierte WTO-Ausschreibung Zielvereinbarungen post 2020 voran, obwohl die künftigen politischen Rahmenbedingungen nach einer allfälligen Übergangsregelung ab 2025 weitgehend ungeklärt sind. Mit dieser Frage hat sich das Bundesverwaltungsgericht in den letzten Monaten vertieft auseinandergesetzt. In einem Ende August veröffentlichten Urteil stützt das Gericht nicht nur vergaberechtliche Rügen, sondern insbesondere auch die Befürchtung, wonach für das ausgeschriebene Zielvereinbarungssystem post 2020 nicht die maximale Umweltwirkung im Zentrum steht. Damit ist die Fortsetzung des bisherigen Erfolgsmodells, mit welchem die Wirtschaft die gesetzten Klimaziele bisher stets übertroffen hat, infrage gestellt. Eine Verlängerung der Mandate der beiden Agenturen bei gleichzeitiger Sistierung der laufenden WTO-Beschaffung ermöglicht es, die bei den Unternehmen bestehende Dynamik weiterzuführen und ungebremst auf das Ziel der Dekarbonisierung hinzuarbeiten. Gleichzeitig würde die Planungsunsicherheit für die Unternehmen in dieser Übergangsphase erheblich reduziert.

Art. 49c

Proposition Regazzi

La mise en oeuvre des conventions d'objectifs est prolongée de manière inchangée avec les organisations existantes jusqu'à 2024 au moins.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Regazzi ... 154 Stimmen

Dagegen ... 40 Stimmen

(1 Enthaltung)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. II

Antrag der Kommission: BBl

Ch. II

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 143 Stimmen

Dagegen ... 53 Stimmen

(0 Enthaltungen)