21.041
Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Block 3 (Fortsetzung) - Bloc 3 (suite)
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Departement des Innern - Département de l'intérieur
316 Bundesamt für Gesundheit
316 Office fédéral de la santé publique
Antrag der Minderheit
(Nicolet, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Schwander, Sollberger, Strupler)
A290.0130 Covid: Bundesfinanzierung Sars-CoV-2-Tests
Die Mittel werden nur unter der Voraussetzung freigegeben, dass der Bund die Kosten für sämtliche in der Schweiz durchgeführten Covid-Tests übernimmt. Die Kostenübernahme endet, wenn der Bundesrat die Covid-Zertifikatspflicht aufhebt.
Proposition de la minorité
(Nicolet, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Schwander, Sollberger, Strupler)
A290.0130 Covid: tests Sars-CoV-2, financement par la Confédération
Les moyens sont libérés à la condition que la Confédération prenne en charge l'intégralité des tests Covid effectués sur territoire suisse. La prise en charge des coûts cesse à partir du moment où le Conseil fédéral met un terme à l'obligation de présenter un certificat Covid.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen
Dagegen ... 132 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement des Innern - Département de l'intérieur
318 Bundesamt für Sozialversicherungen
318 Office fédéral des assurances sociales
Antrag der Mehrheit
A231.0243 Familienorganisationen
Fr. 3 000 000
A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte
Fr. 2 680 000
A290.0104 Covid: Leistungen Erwerbsersatz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger, Strupler)
A231.0243 Familienorganisationen
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Bourgeois, Egger Mike, Farinelli, Feller, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger, Strupler)
A290.0104 Covid: Leistungen Erwerbsersatz
Fr. 245 000 000
Proposition de la majorité
A231.0243 Organisations familiales
Fr. 3 000 000
A231.0247 Protection et droits de l'enfant
Fr. 2 680 000
A290.0104 Covid: prestations, allocations pour perte de gain
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger, Strupler)
A231.0243 Organisations familiales
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schilliger, Bourgeois, Egger Mike, Farinelli, Feller, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger, Strupler)
A290.0104 Covid: prestations, allocations pour perte de gain
Fr. 245 000 000
Abstimmung
Pos. 318.A231.0243
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 2 Buchstabe f des Bundesbeschlusses II.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Pos. 318.A231.0247
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest. Die Abstimmung gilt auch für Anhang 2 des Bundesbeschlusses Ib sowie für Artikel 2 Buchstabe g des Bundesbeschlusses II.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 144 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 39 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 318.A290.0104
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Departement des Innern - Département de l'intérieur
318 Bundesamt für Sozialversicherungen
318 Office fédéral des assurances sociales
Antrag der Kommission
A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte
Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von 390 000 Franken sind zugunsten der privatrechtlichen Stiftung "Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz" einzusetzen.
Proposition de la commission
A231.0247 Protection et droits de l'enfant
Les moyens supplémentaires de 390 000 francs sont destinés à la fondation de droit privé "Office de l'Ombudsman des droits de l'enfant Suisse".
Angenommen - Adopté
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. f, g
Antrag der Mehrheit
f. Bundesamt für Sozialversicherungen
A231.0243 Familienorganisationen
2023: Fr. 3 000 000
2024: Fr. 3 000 000
2025: Fr. 3 000 000
g. Bundesamt für Sozialversicherungen
A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte
2023: Fr. 2 680 000
2024: Fr. 2 680 000
2025: Fr. 2 689 300
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger, Strupler)
f. Bundesamt für Sozialversicherungen
A231.0243 Familienorganisationen
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 let. f, g
Proposition de la majorité
f. Office fédéral des assurances sociales
A231.0243 Organisations familiales
2023: Fr. 3 000 000
2024: Fr. 3 000 000
2025: Fr. 3 000 000
g. Office fédéral des assurances sociales
A231.0247 Protection et droits de l'enfant
2023: Fr. 2 680 000
2024: Fr. 2 680 000
2025: Fr. 2 689 300
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger, Strupler)
f. Office fédéral des assurances sociales
A231.0243 Organisations familiales
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Minderheitsantrag wurde in einer vorangehenden Abstimmung abgelehnt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Verfahrensbeitrag
Block 4 - Bloc 4
Landwirtschaft, Tourismus und Steuern
Agriculture, tourisme et impôts
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Der Antrag meiner Minderheit I betrifft den Ertrag und die personellen Ressourcen bei der Veranlagung der direkten Bundessteuer. Er ist zusammen mit dem Antrag der Minderheit II (Gysi Barbara) zu betrachten, der in gleicher Art und Weise die Mehrwertsteuer betrifft. Es geht hier grundsätzlich darum, die personellen Ressourcen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu verstärken, dies mit dem Ziel, den Steuerertrag zu erhöhen. Beim heutigen Personalbestand können wir davon ausgehen, dass der Nettogrenzertrag einer zusätzlichen Person im Bereich der Kontrolle immer noch positiv ist. Das heisst, der zusätzliche Steuerertrag aufgrund von Kontrollen ist im Durchschnitt höher als der zusätzliche Personalaufwand.
Das ist jedoch nicht der zentrale Punkt beim Antrag meiner Minderheit I. Im Zentrum steht die einheitliche Anwendung des Steuerrechts. Meine Minderheit I beantragt Ihnen zwei Dinge: Zum einen wird der Ertrag der direkten Bundessteuer im Voranschlag 2022 um 1 Million Franken und in den Finanzplanjahren 2023-2025 um 2 Millionen Franken erhöht. Dies soll erreicht werden durch eine schrittweise Erhöhung des Globalbudgets der Eidgenössischen Steuerverwaltung um 0,5 Millionen Franken im Voranschlag 2022 und um 1 Million in den Finanzplanjahren 2023-2025. Es sollen im Bereich der direkten Bundessteuer schrittweise zusätzliche Stellen zur Kontrolle der Veranlagungen geschaffen werden. Die direkte Bundessteuer wird bekanntlich von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist deshalb im Bereich der direkten Bundessteuer keine Vollzugsbehörde. Sie sorgt aber gemäss Artikel 102 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer für die einheitliche Anwendung dieses Gesetzes.
Die Veranlagungskontrolle im Rahmen der Aufsicht wurde bereits in diesem Jahr durch ein spezialisiertes Team verstärkt. Dieses kontrolliert risikoorientiert rechtskräftige Veranlagungen in den kantonalen Steuerbehörden. Zwar ist es durchaus nachvollziehbar, wenn der Bundesrat nun zuerst Erfahrungen mit dem Prüfkonzept sammeln möchte. Aber im Bereich der direkten Bundessteuer stecken wir mitten in grossen Anpassungsprozessen. Veränderungen erhöhen in der Regel die Risiken, zumal sie im Bereich der direkten Bundessteuer teilweise überlappend sind.
Zum einen ist im Jahr 2020 die Steuer- und AHV-Finanzierungsvorlage STAF in Kraft getreten. Zum andern wird die Umsetzung der neuen Steuerprojekte der OECD und der G-20 - das heisst die Mindeststeuer für grosse internationale Konzerne und die Steuerpflicht in Marktstaaten im Rahmen der Besteuerung der digitalen Wirtschaft - neue Herausforderungen für die Unternehmen und die Steuerbehörden nach sich ziehen.
Ausserdem ist zu beachten, dass die Steuerbemessungsgrundlagen der direkten Bundessteuer auch die Grundlagen für die Zahlungen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen sind. Eine einheitliche Veranlagung ist somit auch im Hinblick auf die Ziele des Finanzausgleichs und die Qualität der zugrunde liegenden Indikatoren besonders wichtig. Hinzu kommt, dass die Zahl der Unternehmungen laufend steigt, was natürlich auch den Kontrollbedarf erhöht. Eine wirksame risikobasierte Prüfung der Veranlagungen ist zudem ein Qualitätsmerkmal einer Steuerverwaltung und stärkt das Vertrauen in das Steuersystem.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Mein Vorredner hat schon angetönt, dass unsere beiden Minderheiten die Eidgenössische Steuerverwaltung betreffen. Einerseits geht es um mehr Mittel im Funktionsaufwand, andererseits um eine Ertragssteigerung.
Auf der einen Seite sollen bei der Position 605.E110.0106, "Mehrwertsteuer", die Mittel eingestellt werden, um im Jahr 2022 zusätzliche 2,5 Stellen zu schaffen; ab 2023 sind es dann 5 zusätzliche Stellen. 2,5 Stellen sind es im Jahr 2022, weil die Stellen ja nicht per 1. Januar besetzt werden können. Das kostet 1 Million im Jahr 2022, danach 2 Millionen Franken. Auf der anderen Seite soll das dann auch Mehrerträge geben. Im Voranschlag 2022 sind es 2 Millionen; ab 2023 sind es dann 4 Millionen Franken Mehrerträge.
Das könnte also durchaus auch Mehrerträge bringen, aber primär geht es darum, dass wir das Grundprinzip anschauen wollen. Wir haben in der Subkommission einen Zusatzbericht zu den Kontrollen verlangt. Es ist nicht das erste Mal, dass jemand von meiner Partei hier vorne steht und mehr Stellen bei der Steuerverwaltung fordert, mehr Stellen für Kontrollen. Sie sehen das, wenn Sie die Budgetbücher anschauen: Die Anzahl der Prüfungen ist wirklich sehr tief. Wir haben in der Subkommission die Information bekommen, dass es zu Nachbelastungen von 850 000 bis 1 Million Franken pro Jahr führt, wenn eine Aussendienstmitarbeiterin der Hauptabteilung Mehrwertsteuer vor Ort Kontrollen macht. Das ist viel! Die Kosten für Lohn, Arbeitsplatz und Spesen betragen dagegen rund 210 000 Franken. Es sind also viermal mehr Einnahmen, als die Stellen kosten.
Es geht aber nicht nur um die Mehreinnahmen, da kann ich mich meinem Vorredner anschliessen. Natürlich sind die Einnahmen, die die Mehrwertsteuer-Abteilung durch die zusätzlichen Kontrollen generiert, relativ gross. Im Moment sind es rund 100 bis 130 Millionen Franken, die sie durch Kontrollen vor Ort mehr veranlagen können. Es geht auch um Folgendes: Derzeit werden rund 8500 bis 9600 Kontrollen pro Jahr gemacht, im Moment etwa 9000, und dies bei rund 400 000 Firmen, die im Mehrwertsteuerbereich kontrolliert werden müssen. Das heisst, dass rund 2,2 bis 2,5 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen kontrolliert werden. Das ist minimal wenig, und das ist natürlich nicht genügend. Wir brauchen wirklich mehr Kontrollen.
Wichtig ist, dass diese zusätzlichen Kontrollen zu einer wirtschaftlichen Gleichbehandlung führen. Es ist richtig und wichtig, dass Unternehmen kontrolliert werden. Dass dabei am Schluss auch Mehrerträge generiert werden, ist natürlich ein wichtiger Nebeneffekt, aber es geht schlussendlich darum, dass alle Firmen korrekt abrechnen, und wie Sie wissen, ist die Mehrwertsteuer eine sehr komplexe Angelegenheit. Wenn nicht korrekt abgerechnet wird, geschieht dies nicht immer aus bösem Willen. Es ist wirklich eine komplexe Geschichte. Deshalb sind Kontrollen sehr oft auch Beratungen. Natürlich können sie zu Mehreinnahmen führen, aber letztlich wollen wir, dass die Unternehmen eben gleich behandelt werden und dass sie korrekt abrechnen.
Ich bitte Sie, diese moderaten Stellenaufstockungen und dann auch die Mehrerträge 2022 und im Finanzplan gutzuheissen. Es ist auch sehr wichtig im Sinne der Gleichbehandlung.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen, die Zulagen Milchwirtschaft gemäss Entwurf des Bundesrates bei 379 Millionen Franken zu belassen.
Die Verkehrsmilchzulage ist ein Konstrukt des "Schoggi-Gesetzes", um die Bestimmungen der EU zu umgehen. Die Zulage wirkt als Rohstoffverbilligung. In den letzten Jahren wurde der vorgesehene Betrag aus dem "Schoggi-Gesetz" für Verkehrsmilchzulagen nicht voll ausgeschöpft. Der Überschuss wurde für die Verkäsungszulage verwendet. Für Verkehrsmilch werden 4,5 Rappen pro Kilogramm ausbezahlt, für verkäste Milch zusätzliche 10,5 Rappen, also total 15 Rappen. Dies hat eine Verzerrung des Milchmarkts bewirkt. In den vergangenen Jahren wurde mehr, ja zu viel Milch verkäst. Der Bundesrat musste deshalb für das Jahr 2021 einen Nachtragskredit beantragen. Die hohe Verkäsungszulage hat einen klassischen Fehlanreiz bewirkt. Es wird zu viel Käse von geringer Qualität produziert. Die verkäste Milchmenge hat um 4 Prozent zugenommen.
Der Entwurf des Bundesrates zielt nun genau darauf ab, diesen Fehlanreiz etwas zu verringern. Er senkt die Verkäsungszulage und erhöht die Verkehrsmilchzulage. Pro Kilo verkäster Milch soll man noch 14 Rappen statt 15 Rappen erhalten, dafür soll man einen halben Rappen mehr pro Kilo Verkehrsmilch bekommen, also 5 statt 4,5 Rappen. Der Bundesrat schlägt deshalb eine interne Umverteilung vor. Es wird also niemandem etwas weggenommen.
Jetzt schreiben aber die Milchverbände: Wir wollen den Fünfer und das Weggli. Und wie so oft in Bundesbern wird die Lobby erhört und findet Mehrheiten.
Ich wundere mich, warum die rechte Seite bei der Bauernschaft immer über ihre eigenen Grundsätze springt. Statt den Fehlanreiz zu beheben, zementieren Sie die Marktverzerrung.
Ich bitte Sie, folgen Sie meinem Minderheitsantrag und damit dem Entwurf des Bundesrates. Lassen Sie sich von Ihren eigenen marktwirtschaftlichen Grundsätzen leiten!
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es vorwegnehmen und es auch kurz machen: In diesem Block lehnt die SVP-Fraktion alle Minderheitsanträge ab.
Ich möchte trotzdem kurz auf die Anträge der Minderheit I (Fischer Roland) und der Minderheit II (Gysi Barbara) zurückkommen. Auch wenn die SVP-Fraktion natürlich für eine korrekte Steuerdeklarierung und eine Gleichbehandlung aller Firmen ist, wehren wir uns dagegen, für die Steuerkontrollen, die da zusätzlich gefordert werden, in der Steuerverwaltung Stellenwachstum zu produzieren, zumal uns von Kollegin Gysi berichtet wurde, dass dank besserer IT-Lösungen jetzt schon mit gleich viel Personal, also ohne Aufstockung - und hier ein Dank an die Mitarbeitenden -, mehr kontrolliert werden kann. Zudem wird mit mehr Kontrollen, gerade bei der Mehrwertsteuer, der bürokratische Aufwand für die Unternehmen grösser. Hier muss auch der zeitliche Aufwand ihrer eigenen Mitarbeiter berücksichtigt werden, nicht nur der Aufwand, den die Mitarbeiter der Kontrollorgane, also die vom Bund, haben.
Gerade mit Blick auf Corona und die zum Teil schwierigen Bedingungen oder Aufgaben, die Unternehmen zusätzlich übernehmen müssen, um Kontrollen oder Schutzkonzepte umzusetzen, wäre es ein ganz falsches Zeichen, wenn wir jetzt noch mehr Kontrollen losschicken, um die Unternehmen zu belasten. Aus diesem Grund lehnen wir diese beiden Minderheitsanträge ganz klar ab und sind auch erstaunt, dass ein Antrag von einem zumindest auf dem Papier liberalen Politiker kommt.
Den Antrag der Minderheit Munz bei den Zulagen Milchwirtschaft werden wir ebenfalls ablehnen, auch wenn Frau Munz gesagt hat, die SVP-Fraktion verstosse damit gegen ihre eigenen Prinzipien. Hier geht es darum, eine Kürzung, die nicht gerechtfertigt ist, wieder rückgängig zu machen. Deshalb sind wir dafür, dass hier eine leichte Aufstockung gemacht wird, um diese Kürzung bei der Milchwirtschaft wieder wettzumachen.
Vielen Dank, wenn Sie ebenfalls alle Minderheitsanträge ablehnen und dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit folgen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Au bloc 4 "Agriculture, tourisme et impôts", je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à suivre partout la majorité.
Concernant le Département fédéral des finances et plus particulièrement l'Administration fédérale des contributions, je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à rejeter les propositions de la minorité I (Fischer Roland) et de la minorité II (Gysi Barbara), dont le but est d'augmenter les postes budgétaires de l'impôt fédéral direct et la taxe sur la valeur ajoutée. Les auteurs des propositions pensent qu'en augmentant les contrôles, les recettes augmenteront en parallèle. Cela ne va toutefois pas de pair. Il sied de rappeler que 75 équivalents plein temps supplémentaires avaient été octroyés en 2014 pour les contrôles des recettes de l'impôt fédéral direct et de la taxe sur la valeur ajoutée. Avec la numérisation, la part des contrôles peut être augmentée sans qu'il faille augmenter en parallèle les effectifs. On doit plutôt se concentrer sur ce qu'on doit contrôler et ceci est la tâche de l'Administration fédérale des contributions. Par conséquent, les moyens financiers proposés suffisent, et il n'y a donc pas de nécessité de les augmenter.
A propos du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche et plus particulièrement en ce qui concerne Suisse Tourisme et l'Office fédéral de l'agriculture, je ferai les remarques suivantes.
Le groupe libéral-radical, tout comme la Commission des finances, appuie l'annonce tardive de 17 millions de francs destinés à Suisse Tourisme. On sait tous que notre tourisme souffre de la pandémie de Covid-19 et que tout doit être entrepris afin de le promouvoir non seulement à l'extérieur de nos frontières, mais aussi sur le plan interne. La Commission des finances a modifié la répartition des moyens financiers à disposition en octroyant la moitié à des campagnes de marketing de Suisse Tourisme et l'autre moitié à des paiements de secours pour les partenaires touristiques. Il est juste, au regard de l'importance des organisations partenaires touristiques dans la promotion touristique de notre pays, comme l'hôtellerie, la gastronomie ou les remontées mécaniques, de leur octroyer la moitié de ces 17 millions de francs, et non comme le Conseil fédéral le proposait de limiter ce soutien à un tiers.
Dans le cadre du budget de l'Office fédéral de l'agriculture, je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à suivre la majorité en ce qui concerne les suppléments accordés à l'économie laitière. Afin de maintenir le total des suppléments pour le lait transformé en fromage à 15 centimes par kilogramme, comme cela est exigé dans notre législation, il est nécessaire d'augmenter de 8 millions de francs le budget proposé par le Conseil fédéral. N'oublions pas que ces suppléments laitiers sont un instrument central de la politique agricole dans le domaine du lait. Ces 15 centimes destinés au lait transformé en fromage ne sont pas seulement une composante du prix payé au producteur, mais permettent aussi de gagner des parts de marché à l'exportation. Dans ce secteur, la moitié environ de la production de fromages, soit le quart de la production de lait de notre pays, est exportée. Réduire ce soutien équivaudrait à diminuer nos parts de marché à l'exportation et à réduire la production de lait dans notre pays, avec un impact négatif dans le domaine de l'élevage et pour la trésorerie des familles paysannes. Depuis l'ouverture complète du marché des fromages avec l'Union européenne en 2007, l'économie laitière est soumise aux fluctuations du taux de change et doit s'imposer, comme d'autres biens industriels exportés, dans un marché de plus en plus convoité. Pour toutes ces raisons, je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à soutenir la proposition de la majorité et à refuser la proposition de la minorité Munz.
Il sied aussi de souligner, en ce qui concerne l'Office fédéral de l'agriculture, l'augmentation non contestée par la Commission des finances de 7 millions de francs dans le domaine des aides à la production végétale. Cette décision prend ainsi en considération la mise en application par le Parlement, l'automne dernier, de mon initiative parlementaire 15.479, "Stop au bradage ruineux du sucre! Pour la sauvegarde de l'économie sucrière indigène", en ancrant dans la loi sur l'agriculture, jusqu'en 2026, une contribution destinée à la culture de betteraves sucrières à 2100 francs par hectare au lieu des 1800 francs par hectare proposés par le Conseil fédéral.
Au nom du groupe libéral-radical, je vous invite, pour ce bloc 4, à soutenir partout les propositions majoritaires.
Matter Michel · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grünliberale Fraktion
Les Vert'libéraux soutiennent les minorités I (Fischer Roland) et II (Gysi Barbara) dont le but serait la création progressive de postes dans le domaine du contrôle de l'impôt fédéral direct et de la taxe sur la valeur ajoutée dès 2022 pour contrôler les taxations. La taxation et la perception sont effectuées bien évidemment par les cantons. La Confédération a une fonction de surveillance. Il s'agirait de renforcer les ressources en personnel de l'Administration fédérale des contributions dans le but d'augmenter les recettes fiscales, et donc d'optimaliser le concept de contrôle. Une taxation uniforme est essentielle au regard de la péréquation financière en termes d'équité et de qualité. Nous soutiendrons donc les minorités I et II.
Dans le domaine du tourisme, notre groupe soutiendra la proposition de la Commission des finances de débloquer 17 millions de francs supplémentaires pour le tourisme, selon l'annonce tardive du Conseil fédéral. Ils sont destinés pour moitié à des campagnes de marketing de Suisse Tourisme et pour moitié aux partenaires touristiques, en lieu et place d'une répartition deux tiers/un tiers. Cette aide au tourisme est importante face à la crise du Covid-19 qui touche en première ligne ce secteur. Les annonces de ces derniers jours montrent que la situation est particulièrement difficile pour ce secteur. Cette branche professionnelle est essentielle pour notre pays et pour sa promotion à l'étranger.
Dans le secteur de l'agriculture, la majorité du groupe vert'libéral soutiendra la minorité Munz qui s'oppose à une proposition de la Commission des finance concernant les mesures destinées à la promotion et au soutien de l'économie laitière pour les années 2022-2025. Une minorité du groupe soutiendra le maintien du supplément de 15 centimes par rapport au prix de base.
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Als praktizierender Kurzredner werde ich es schnell machen. Die Mitte-Fraktion folgt den Argumenten der Mehrheit und lehnt bei der Steuerverwaltung die Aufstockung des Personals ab. Beim SECO unterstützen wir die Förderung des Tourismus und sind auch mit der Verteilung der Mittel, so, wie sie die Kommission beantragt, einverstanden.
Die Kompensation vorheriger Kürzungen beim Bundesamt für Landwirtschaft unterstützen wir ebenfalls und lehnen den Antrag der Minderheit Munz ab. Hier noch eine Bemerkung zum Bereich Landwirtschaft: Es wird hier drin etwa gesagt, die Bauern wehrten sich immer und wollten wieder Aufstockungen. Wenn sich alle Ausgaben des Bundes in allen Departementen so entwickeln würden wie im Bereich Landwirtschaft, dann würden wir im Geld schwimmen.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das war in der Tat kurz.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Eine korrekte Kontrolle der geschuldeten Steuern ist ein langjähriges Anliegen der SP-Fraktion. Es geht um Fairness bei den Steuern. Die Minderheit I (Fischer Roland) fordert mehr Kontrollen bei der direkten Bundessteuer, die Minderheit II (Gysi Barbara) mehr Kontrollen bei der Mehrwertsteuer.
Kontrollen bei den Steuern sind sinnvoll. Sie erhöhen die Steuereinnahmen und sorgen für Gerechtigkeit. Bei den Mehrwertsteuerkontrollen beträgt der Nettoertrag jeder eingesetzten Person 640 000 Franken. Die Inspektorinnen und Inspektoren erwirtschaften ihren Lohn gleich mehrfach. Von der bürgerlichen Seite wird der Staat jeweils gerne mit der Privatwirtschaft verglichen. In der Privatwirtschaft wäre es eine Selbstverständlichkeit, das geschuldete Geld einzuziehen und Kontrollen bis zum Grenznutzen zu erhöhen. Warum gestehen Sie dem Staat keine konsequente Steuerkontrolle zu? Die chronische Unterbesetzung bei den Steuerkontrollstellen leistet der Steuerhinterziehung Vorschub. Das fördert das Vertrauen in den Staat nicht.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wir unterstützen deshalb die Anträge der Minderheiten I und II, die mehr Steuerinspektionen bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer fordern. Nach diesem Grundsatz möchten wir die Kontrollen bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer erhöhen.
Beim Tourismus war die Nachmeldung betreffend Recovery-Gelder unbestritten, denn die Tourismusbranche kämpft weiterhin mit Restriktionen und Reisebeschränkungen. Die SP-Delegation hat die hälftige Auszahlung der Recovery-Gelder an Schweiz Tourismus und an die lokalen und regionalen Tourismusorganisationen angestossen und unterstützt das sehr. Damit können die touristischen Partner, die von der Krise am härtesten betroffen sind, gezielter und effizienter unterstützt werden.
Bei der Milchwirtschaft lehnt die SP-Fraktion die Erhöhung der Zulagen für die Milchwirtschaft ab. Im Bereich der Landwirtschaft tritt die bürgerliche Seite regelmässig ihre eigenen Grundsätze mit Füssen. Der Bundesrat wollte bei der Milchwirtschaft einen Fehlanreiz beheben; stattdessen wird nun die Marktverzerrung zementiert. Die SP-Fraktion lehnt dies entschieden ab. Statt die Fehlanreize zu verringern, werden die Subventionen erhöht. Das ist keine zukunftsgerichtete Landwirtschaftspolitik.
Bei der Milchwirtschaft handelt es sich zwar "nur" um 8 Millionen Franken. Die SVP-Fraktion hat in ihrem Eintretensvotum jedoch betont, dass sie keine Erhöhung gegenüber dem bundesrätlichen Voranschlag wolle. In der Landwirtschaft scheint dieser Grundsatz nicht zu gelten. Letztes Jahr zeigte sich das bei der Umsetzung der Motion Dittli 16.3705, "Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt". Diese Motion wurde gegen unseren Willen angenommen. Doch als sich Konsequenzen für die Landwirtschaft zeigten, wurde sie flugs für die Agrarwirtschaft ausser Kraft gesetzt. Dieses Jahr ist es die Zementierung der Fehlanreize in der Milchwirtschaft. Ich bitte Sie, bleiben Sie Ihren Grundsätzen treu, und zementieren Sie keine Fehlanreize!
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Anträge der Minderheiten I (Fischer Roland) und II (Gysi Barbara) sowie des Antrages der Minderheit Munz.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin Munz, in der Milchwirtschaft ist Fakt, dass man von der Milch selber nicht leben kann und entsprechend neue, tierschutzrelevante Gebäude erstellen muss. Meine Frage: Wir haben zusammen die fantastische Landschaft in Schaffhausen besucht, und wir haben gesehen, wie schwierig die graslandbasierte Produktion ist. Wo sind da die Fehlanreize?
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank für diese Frage, Herr Aebi. Es geht bei der Verkäsungszulage nicht darum. Es geht um Exportzulagen. Das sind Zulagen, damit die Verkäsung - der Käse, der Rohstoff für den Export - verbilligt werden kann. Da hat man jetzt gesehen, dass es Fehlanreize gibt, dass 4 Prozent mehr Milch verkäst wird. Es wird sogar minderwertiger Käse hergestellt. Und deshalb will man jetzt eine Verschiebung von der Verkäsungszulage zur Verkehrsmilchzulage. Man will die Marktverzerrung beheben.
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrte Frau Munz, können Sie mir sagen, was Sie dann mit den 4,5 Prozent Milch machen wollen, die nicht verkäst werden? Die gehen nämlich auf Kosten der Landwirtschaft und nicht der Veredelungsindustrie.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Huber. Ja, wir importieren zum Beispiel zurzeit sehr viel Butter. Ich würde gerne einheimische Butter essen.
Badertscher Christine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
In Block 4 wird die grüne Fraktion den Anträgen der Minderheit I (Fischer Roland) und der Minderheit II (Gysi Barbara) bezüglich der Eidgenössischen Steuerverwaltung folgen. Ebenfalls werden wir die Nachmeldung des Bundesrates betreffend Schweiz Tourismus unterstützen.
Wir haben es oft gehört: Der Tourismus gehört zu den Wirtschaftsbereichen, die besonders unter der Corona-Krise zu leiden haben. Die Massnahmen in der Schweiz zur Eindämmung von Covid-19 und die Tatsache, dass die internationalen Gäste weitgehend ausbleiben, sind eine grosse Herausforderung. Deshalb ist die Unterstützung des Tourismus auch im nächsten Jahr wichtig.
In diesem Block zu Diskussionen geführt hat die Budgetposition "Zulagen Milchwirtschaft". Zum Hintergrund: Die Zulagen Milchwirtschaft wurden eingeführt, um den weggefallenen Grenzschutz gegenüber der EU seit der Käsemarktöffnung im Jahr 2007 zu kompensieren. Der Bundesrat hat im November beschlossen, die Verkäsungszulage per 1. Januar 2022 von insgesamt 15 auf 14 Rappen zu kürzen. Eine Senkung der Verkäsungszulage würde die wertschöpfungsstarke Käsebranche schwächen. In der Finanzkommission wurde deshalb der Antrag gestellt, das Budget für die Zulagen Milchwirtschaft um 8 Millionen Franken zu erhöhen, sodass die Kürzung um einen Rappen pro Kilogramm Milch nicht vorgenommen werden muss.
Die grüne Fraktion wird der Erhöhung grossmehrheitlich zustimmen, einige von uns werden diese ablehnen, und einige werden sich enthalten. Ein Grund für die Ablehnung ist, dass die Verkäsungszulage nicht an zusätzliche ökologische Bedingungen geknüpft ist und wir damit auch eine Milch- und Käseproduktion unterstützen, welche nicht nachhaltig ist. Das betrifft insbesondere die Produktion von Industriekäse, welcher zu tiefen Preisen exportiert wird und wenig Wertschöpfung generiert. Die Gründe für die Zustimmung sind, dass im Landwirtschaftsgesetz 15 Rappen festgelegt sind und eine Änderung der Spielregeln während des Spiels unfair ist. Zudem braucht die Käsebranche verlässliche Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund des Käsefreihandels mit der EU. Die Milchwirtschaft unterliegt jeglichen Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und dem Schweizerfranken und ist einem permanenten Importdruck ausgesetzt.
Ein weiterer Grund für die Verkäsungszulage ist, dass die Produktion für verkäste Milch eher auf einer graslandbasierten Produktion basiert, da gerade bei AOP-Käse der Einsatz von Kraftfutter zum Teil limitiert sowie die Fütterung von Silage bei der Rohmilchkäseverarbeitung verboten ist. Aus unserer Sicht macht die graslandbasierte Milchproduktion insbesondere in den Hügel- und Bergregionen Sinn und ist deshalb zu unterstützen. Das entspricht auch der Qualitätsstrategie, welche die Schweizer Landwirtschaft verfolgt.
Trotz der Zustimmung bleibt die Forderung nach einer Differenzierung der Verkäsungszulage bestehen. Für uns ist wichtig, dass vor allem Qualitätskäse mit hoher Wertschöpfung unterstützt wird und nicht billiger Industriekäse, der zu tiefen Preisen exportiert wird. Es gibt also betreffend die Verkäsungszulage Verbesserungspotenzial. Vom Grundsatz her wird diese jedoch von den Grünen unterstützt, und deshalb wird die Mehrheit der Fraktion der Erhöhung, wie gesagt, zustimmen und somit den Minderheitsantrag Munz ablehnen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich äussere mich zu den Anträgen der Minderheiten I (Fischer Roland) und II (Gysi Barbara) zu den Kontrollen im Steuerbereich. Hier möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir 2014 bereits 75 Stellen erhalten haben, um die Kontrolltätigkeit aufzustocken. Wir haben diese 75 Stellen in den Jahren 2015 und 2019 geschaffen. Wir konnten also dank dem, dass Sie uns diese Stellen gewährt haben, wesentlich aufstocken. Gleichzeitig ist inzwischen auch Fiscal-IT, das digitale Steuersystem, integriert. Damit verfügen wir über wesentlich bessere Daten und können solche Kontrollen wesentlich risikobasierter vornehmen. Offenbar haben Sie davon noch nicht wirklich Kenntnis genommen. 75 zusätzliche Stellen plus ein besseres technisches System führen zu einer wesentlich effizienteren Kontrolle.
Wir sind daher der Meinung, dass eine weitere Aufstockung im Moment nicht angezeigt ist. Wir möchten jetzt einmal mit diesen Mitteln fahren und Erfahrungen sammeln. Es wurde eine Aufstockung gefordert, bis der Grenznutzen erreicht ist. Ich glaube, dort sind wir etwa. Wir werden ja nie die Chance haben, alles zu kontrollieren. Das wollen wir nicht. Aber mit den jetzt zur Verfügung stehenden technischen und personellen Mitteln ist diese Aufstockung nicht notwendig. Ich bitte Sie also, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.
In Bezug auf den Schweizer Tourismus schaffen Sie eine Aufteilung der Beiträge und damit eine Differenz zum Ständerat. Nachdem Sie hier keine Minderheiten haben, wird das dann wohl in der Differenzbereinigung noch einmal kommen. Wir sind der Meinung, dass die Änderung, die Sie vornehmen, eigentlich nicht notwendig ist, denn wir sollten auch hier die Partner der Tourismuswerbung wieder in ihre Rolle zurückbringen und ihnen die Aufgaben nicht entziehen.
Zur Frage der Landwirtschaft: Hier haben wir die gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat beurteilt die Voraussetzungen anders als Sie. Wir haben ja die gesetzlichen Voraussetzungen, was bezahlt werden kann bzw. bezahlt werden soll. Wir wissen aber noch nicht, was und wie produziert wird. Wir kennen also die produzierte Milchmenge nicht, und wir kennen die angesäte Fläche der Zuckerrüben nicht. Wir hätten es vorgezogen, Ihnen eine Erhöhung transparent mit den Nachtragskrediten zu unterbreiten, falls eine solche notwendig ist. Jetzt ist es eine Budgetierung auf Vorrat. Vielleicht stimmt diese sogar, aber gerade weil landwirtschaftliche Kredite immer wieder zu Diskussionen Anlass geben, würden wir eine transparente Budgetierung vorziehen. Das hätte vielleicht dazu geführt, dass wir Ihnen diese Kredite dann im Rahmen der Nachtragskredite unterbreitet hätten.
Es gibt ja keine Differenz mehr in Bezug auf den Pflanzenbau. Auch der Ständerat hat diesem Betrag zugestimmt. Da verzichte ich auf eine Abstimmung.
Bei der Milchwirtschaft bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Aufstockung im Moment abzulehnen. Sollte sich dann eine höhere Budgetierung als notwendig erweisen, würden wir Ihnen das mit den Nachtragskrediten unterbreiten.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Bei den ersten beiden Anträgen, jenen der Minderheiten I (Fischer Roland) und II (Gysi Barbara), geht es um eine Erhöhung für die Kontrollen bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Anträge ab. Es gilt festzuhalten, dass die Kontrollen heute bereits zur Genüge stattfinden können. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Kommission die Zuständigkeit ganz klar bei den Kantonen sieht. Der Bund kontrolliert eigentlich nur die Kantone. Wie wir soeben von Bundesrat Ueli Maurer gehört haben, reichen das heutige Personal bzw. die Aufstockungen, die von 2015 bis 2019 vorgenommen wurden, um in diesem Bereich wirklich genügend Kontrollen durchführen zu können, dies auch dank des technischen Fortschritts. In der Kommission fiel der Entscheid mit 14 zu 11 Stimmen.
Zum SECO: Die Nachmeldung im Bereich Tourismus für ein Recovery-Programm von 17 Millionen Franken war in der Kommission unbestritten. Dennoch möchte ich die Position erwähnen. Bundesrat Maurer hat gesagt, wo die Differenz besteht. Sie besteht zwischen Bundesrat, Ständerat und der FK-N. Diese ist der Meinung, dass die Gelder im Verhältnis 50/50 aufgeteilt werden sollen. Das heisst, die Kommission beantragt Ihnen einstimmig bei einer Enthaltung, dass die Gelder zu 50 Prozent für Marketingkampagnen von Schweiz Tourismus und zu 50 Prozent für Entlastungszahlungen an touristische Partnerorganisationen zu verwenden sind. Gerade in der heutigen Lage erscheint uns ein zu starker Fokus auf das Marketing - gerade im Ausland - wenig zielführend. Aufgrund von Corona ist es ja nicht unbedingt gerade unser Hauptziel, Menschen aus Südafrika hierher in die Schweiz zu holen. Hinzu kommt, dass ein Teil der Kommission sich durchaus kritisch geäussert und auch hinterfragt hat, inwiefern dieser Tourismus umweltverträglich sei.
Wie gesagt, die Kommission ist einstimmig der Meinung, die 17 Millionen Franken seien zu sprechen. Wir möchten aber an dem heutigen Schlüssel von 50/50, der bereits für dieses Jahr gegolten hat, festhalten.
Ich komme nun zur Landwirtschaft: In der Kommission gab es eine relativ intensive Diskussion rund um die Landwirtschaft. Ich möchte sie jetzt hier nicht wiederholen; wir haben sie teilweise bereits gehört. Es resultierte schlussendlich ein Kommissionsbeschluss für eine Erhöhung der Zulagen für die Milchwirtschaft um 8 Millionen Franken. Die Kommission beschloss das mit 16 zu 8 Stimmen. Dieser Beschluss wird durch die Minderheit Munz bestritten.
Wir haben es soeben gehört: Bei den Beihilfen zum Pflanzenanbau gibt es keine Differenzen mehr. Hier beantragt Ihnen die Finanzkommission des Nationalrates in Übereinstimmung mit dem Ständerat eine Erhöhung von 7 Millionen Franken.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.
Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Nous avons dans ce bloc quelques propositions qui concernent l'Administration fédérale des contributions. Il y a deux "philosophies".
D'abord, celle de la minorité. Celle-ci pense que, si on augmentait les contrôles de taxation et de perception dans les cantons, cela aurait pour effet naturel de rapporter plus d'argent que cela n'en coûterait. D'après les propositions faites, une amélioration globale du budget de 2 millions de francs en résulterait.
Ensuite, celle de la majorité. Elle rejette cette façon de voir le problème en disant qu'il y aurait d'autres moyens d'y arriver, qu'à notre époque les contrôleurs n'agissent plus comme avant, qu'on peut faire beaucoup par voie électronique, que sûrement tout est déjà fait - c'est évidemment contesté par la minorité - et qu'en conséquence il n'y a pas besoin de tout cela.
Par 14 voix contre 11, les deux propositions en question et bien sûr les recettes supplémentaires qui en découleraient ont été rejetées. Ces propositions concernent l'impôt fédéral direct et la taxe sur la valeur ajoutée.
En ce qui concerne Suisse Tourisme, la proposition d'augmentation de 17 millions de francs n'a pas vraiment été contestée, même s'il y a eu quelques propos "philosophiques". Par contre, la répartition a été contestée. Il était proposé suivant l'usage quasi séculaire que les deux tiers de la somme aillent à Suisse Tourisme pour des campagnes de promotion nationales et qu'un tiers aille aux régions. Par 24 voix contre 1 - il n'y a pas de proposition de minorité -, votre commission considère que c'est moitié-moitié, étant donné que les tâches des régions ont augmenté et que les campagnes nationales ne sont pas toujours aussi efficaces qu'on pourrait penser par rapport à des campagnes de proximité.
En ce qui concerne l'agriculture, deux points sont à relever. Il y a la proposition d'augmenter de 8 millions de francs, comme le Conseil des Etats l'a fait, les contributions pour le lait et surtout pour la promotion du fromage. On constate que tous nos voisins, et même les Américains, font une promotion très poussée de leurs produits par des subventions; ce serait pénaliser nos agriculteurs et nos producteurs de lait que d'être parmi les plus sages ou les moins engagés dans la promotion de nos propres produits.
A l'inverse, la minorité considère que ce supplément n'est pas adéquat et propose donc en conséquence de le refuser. Par 16 voix contre 8 et 1 abstention, votre commission propose de faire comme le Conseil des Etats, à savoir d'augmenter ce montant de 8 millions de francs.
En ce qui concerne les aides à la production végétale, 7 millions de francs de plus sont prévus pour la culture de la betterave sucrière. Notre commission s'est ralliée à cette proposition qui est l'application d'une décision prise dans les deux chambres. Comme aucune minorité ne s'est manifestée, je ne sais pas ce que fera le Conseil fédéral.
Le traitement de ce bloc est ainsi terminé.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Finanzdepartement - Département des finances
605 Eidgenössische Steuerverwaltung
605 Administration fédérale des contributions
Antrag der Mehrheit
E110.0102 Direkte Bundessteuer
E110.0106 Mehrwertsteuer
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Andrey, Badertscher, Brélaz, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
E110.0102 Direkte Bundessteuer
Fr. 26 254 000 000
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Fr. 261 153 800
(Aufstockung Kontrolle DBST um 500 000 Franken)
Antrag der Minderheit II
(Gysi Barbara, Andrey, Badertscher, Brélaz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
E110.0106 Mehrwertsteuer
Fr. 23 512 000 000
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Fr. 261 153 800
(Aufstockung Kontrolle MWST um 500 000 Franken)
Proposition de la majorité
E110.0102 Impôt fédéral direct
E110.0106 Taxe sur la valeur ajoutée
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Andrey, Badertscher, Brélaz, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
E110.0102 Impôt fédéral direct
Fr. 26 254 000 000
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Fr. 261 153 800
(Augmentation contrôles IFD de 500 000 francs)
Proposition de la minorité II
(Gysi Barbara, Andrey, Badertscher, Brélaz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
E110.0106 Taxe sur la valeur ajoutée
Fr. 23 512 000 000
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Fr. 261 153 800
(Augmentation contrôles TVA de 500 000 francs)
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Anträge der Minderheiten I (Fischer Roland) und II (Gysi Barbara) betreffen unterschiedliche Positionen. Falls beide Minderheitsanträge angenommen werden, kumulieren sich die beantragten Aufstockungen bei der Position 605.A200.0001.
Abstimmung
Pos. 605.E110.0102, 605.A200.0001
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 83 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 605.E110.0106, 605.A200.0001
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 84 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Finanzdepartement - Département des finances
605 Eidgenössische Steuerverwaltung
605 Administration fédérale des contributions
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Andrey, Badertscher, Brélaz, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Die zusätzlichen Mittel sind zugunsten der Schaffung von fünf Stellen für Kontrollen bei der direkten Bundessteuer einzusetzen. Der Aufbau beginnt im Jahr 2022 mit 50 Prozent der zusätzlichen Personalkosten (2,5 FTE), ab 2023 sollen dann die vollen Stellen besetzt sein.
Antrag der Minderheit II
(Gysi Barbara, Andrey, Badertscher, Brélaz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Die zusätzlichen Mittel sind zugunsten der Schaffung von fünf Stellen für Kontrollen bei der Mehrwertsteuer einzusetzen. Der Aufbau beginnt im Jahr 2022 mit 50 Prozent der zusätzlichen Personalkosten (2,5 FTE), ab 2023 sollen dann die vollen Stellen besetzt sein.
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Andrey, Badertscher, Brélaz, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Les moyens supplémentaires sont destinés à la création de cinq postes dans le domaine des contrôles de l'Impôt fédéral direct. La création de ces postes commencera en 2022, la moitié des dépenses de personnel supplémentaires (2,5 ETP) étant engagées à ce moment-là; les postes seront complètement pourvus dès 2023.
Proposition de la minorité II
(Gysi Barbara, Andrey, Badertscher, Brélaz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Les moyens supplémentaires sont destinés à la création de cinq postes dans le domaine des contrôles de la TVA. La création de ces postes commencera en 2022, la moitié des dépenses de personnel supplémentaires (2,5 ETP) étant engagées à ce moment-là; les postes seront complètement pourvus dès 2023.
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Diese beiden Minderheitsanträge wurden soeben abgelehnt.
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. j-l
Antrag der Mehrheit
j. Eidgenössische Steuerverwaltung
E110.0102 Direkte Bundessteuer
k. Eidgenössische Steuerverwaltung
E110.0106 Mehrwertsteuer
l. Eidgenössische Steuerverwaltung
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Andrey, Badertscher, Brélaz, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
j. Eidgenössische Steuerverwaltung
E110.0102 Direkte Bundessteuer
2023: Fr. 27 096 000 000
2024: Fr. 28 142 000 000
2025: Fr. 29 074 000 000
l. Eidgenössische Steuerverwaltung
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
2023: Fr. 257 282 100
2024: Fr. 257 014 400
2025: Fr. 257 484 300
Antrag der Minderheit II
(Gysi Barbara, Andrey, Badertscher, Brélaz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
k. Eidgenössische Steuerverwaltung
E110.0106 Mehrwertsteuer
2023: Fr. 24 864 000 000
2024: Fr. 25 594 000 000
2025: Fr. 26 124 000 000
l. Eidgenössische Steuerverwaltung
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
2023: Fr. 257 282 100
2024: Fr. 257 014 400
2025: Fr. 257 484 300
Art. 2 let. j-l
Proposition de la majorité
j. Administration fédérale des contributions
E110.0102 Impôt fédéral direct
k. Administration fédérale des contributions
E110.0106 Taxe sur la valeur ajoutée
l. Administration fédérale des contributions
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Andrey, Badertscher, Brélaz, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
j. Administration fédérale des contributions
E110.0102 Impôt fédéral direct
2023: Fr. 27 096 000 000
2024: Fr. 28 142 000 000
2025: Fr. 29 074 000 000
l. Administration fédérale des contributions
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
2023: Fr. 257 282 100
2024: Fr. 257 014 400
2025: Fr. 257 484 300
Proposition de la minorité II
(Gysi Barbara, Andrey, Badertscher, Brélaz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
k. Administration fédérale des contributions
E110.0106 Taxe sur la valeur ajoutée
2023: Fr. 24 864 000 000
2024: Fr. 25 594 000 000
2025: Fr. 26 124 000 000
l. Administration fédérale des contributions
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
2023: Fr. 257 282 100
2024: Fr. 257 014 400
2025: Fr. 257 484 300
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Hier wurden die Minderheitsanträge ebenfalls in der vorangegangenen Abstimmung abgelehnt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture
Antrag der Mehrheit
A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Munz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la majorité
A231.0230 Suppléments accordés à l'économie laitière
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Munz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
A231.0230 Suppléments accordés à l'économie laitière
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
(20 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2022
2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2022
Art. 8a Bst. d
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Munz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
d. ... Fr. 28 000 000
(Ablehnung Aufstockung Zulagen Milchwirtschaft um 32 000 000 Franken)
Art. 8a let. d
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Munz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
d. ... Fr. 28 000 000
(Rejet augmentation suppléments économie laitière de 32 000 000 francs)
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. n
Antrag der Mehrheit
n. Bundesamt für Landwirtschaft
A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Munz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
n. Bundesamt für Landwirtschaft
A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 let. n
Proposition de la majorité
n. Office fédéral de l'agriculture
A231.0230 Suppléments accordés à l'économie laitière
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Munz, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Schneider Schüttel, Wettstein, Wyss)
n. Office fédéral de l'agriculture
A231.0230 Suppléments accordés à l'économie laitière
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Block 5 - Bloc 5
Verkehr, Umwelt, Energie und Raumplanung
Transport, environnement, énergie et aménagement du territoire
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wie ich schon anlässlich der allgemeinen Debatte erwähnt habe, hat uns der Bundesrat einen ordentlichen Voranschlag unterbreitet, der in sich stimmig war. Er hat in diesem Voranschlag aber gemäss seiner Beurteilung Kürzungen vorgenommen. Ähnliche Kürzungen haben wir vorhin bei der Verkäsungszulage besprochen, eine andere Kürzung betraf den Bahninfrastrukturfonds.
Mein Votum betrifft nicht die Bautätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bahninfrastrukturfonds, sondern den Ausgleich der Alimentierung. Es ist korrekt, dass diese Zahlung aktuell um 233 Millionen Franken höher sein müsste, aber es ist auch korrekt zu sagen, dass die Bahninfrastruktur in sich genügend ausfinanziert ist. Wir haben in der Kommission eine Vorlage erhalten, in der es heisst, bis 2026 seien genügend Reserven vorhanden, um Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur sicherzustellen und die Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds von jährlich 690 Millionen Franken zu finanzieren.
Wir haben also keine Not, in einer Zeit, in der die Finanzen alles andere als einfach zu handhaben sind, solche Zahlungen in einem derartigen Übermass zu tätigen. Wenn wir diese Einlage machen, wie dies die Mehrheit will, muss ein Gegengewicht geschaffen werden. Und das Gegengewicht kann nur dadurch erzielt werden, dass man mögliche Ausgaben, die Corona-bedingt sein könnten, vom ordentlichen ins ausserordentliche Budget verschiebt. Gesamthaft hat man hier einen Transfer im Umfang von rund 270 Millionen Franken ausgeführt, damit die Schuldenbremse eingehalten ist. Mein Finanzgewissen lässt solche "Bubentrickli" - so steht es heute in der "NZZ" - nicht zu.
Es macht schlichtweg keinen Sinn, einerseits Fonds aufzustocken, die dann einen hohen Fondsbetrag haben, und andererseits die Schuld auf dem Amortisationskonto um diesen gleichen Betrag zu erhöhen und uns für die Zukunft, mit der Amortisationsverpflichtung, zusätzliche 233 Millionen Franken als Auftrag zu geben. Das ist doch nicht sauber. Es ist zwar nicht falsch, aber es ist nicht sauber.
Wer diese unsaubere Politik unterstützt, der folgt der Mehrheit, wer finanzpolitisch sauber durch das Budget wandern will, folgt meinem Minderheitsantrag.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zuerst über meinen Minderheitsantrag, der die Umweltschutzmassnahmen betrifft: Die Förderung von Aus- und Weiterbildung zu umweltschonenden Flugverfahren und die Entwicklung solcher Verfahren sind aus unserer Sicht unbestritten. Gegenüber der Rechnung 2020 ist der beantragte Betrag für 2022 jedoch um mehr als 7,5 Millionen Franken höher, was einer Zunahme von rund 121 Prozent entspricht. Das ist in der gegenwärtigen Situation nicht vertretbar und sachlich auch nicht gerechtfertigt, denn die massive Erhöhung stützt sich lediglich darauf, dass seitens des BAZL vermutet wird, es könnte mehr Gesuche im Zusammenhang mit Umweltschutzmassnahmen geben. Deshalb beantragen wir, den Betrag auf 10 Millionen Franken zu begrenzen, was gegenüber dem Voranschlag 2021 immerhin eine Steigerung um 715 000 Franken bedeuten würde.
Ich komme zu meinem zweiten Minderheitsantrag, der das Programm Energie Schweiz betrifft: Das Programm Energie Schweiz soll auf die Erhöhung der Energieeffizienz sowie auf die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien abzielen. Energie Schweiz soll mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft, der Privathaushalte und der öffentlichen Hand aufzeigen, wie dies umsetzbar ist. Diese Zielsetzung anerkennen wir selbstverständlich und unterstützen deshalb einmal mehr den Entwurf des Bundesrates, der die Ausgaben auf 22,762 Millionen Franken angesetzt hat. Eine Steigerung auf 31,062 Millionen Franken, wie es eine Mehrheit der Finanzkommission fordert, lehnen wir ab, weil wir in der Umwelt- und Energiepolitik zuerst die grossen Herausforderungen angehen müssen. Gemäss Studien der Empa und der ETH riskieren wir aufgrund einer verfehlten Energiepolitik, die eben nicht technologieoffen ist, bis 2050 eine Stromversorgungslücke von bis zu 40 Terawattstunden. In unserem Energiepapier zeigen wir auf, wie diese Lücke geschlossen werden kann.
Selbstverständlich spielen dabei auch erneuerbare Energien eine wichtige Rolle. Aber egal, wie wir es drehen und wenden: Wir können diese Lücke nur mit diesen Technologien nicht schliessen. Sicherlich nicht hilfreich ist, wenn Links-Grün Projekte zur Erzeugung von sauberem Strom bekämpft, wie beispielsweise den Ausbau der Wasserkraftwerke auf der Grimsel oder beim Triftgletscher im Sustengebiet. Mit diesen Projekten könnte man die fehlende konstante Energie, also die Energieversorgung auch in den Wintermonaten, sicherstellen.
Gemäss Ausführungen der Verwaltung und des Bundesrates kann Energie Schweiz ihre Programmstrategie, welche für 2021 bis 2030 definiert wurde, mit dem beantragten Betrag des Bundesrates, also 22,762 Millionen Franken, umsetzen. Strategien werden ja immer aufgrund von bestehenden finanziellen Möglichkeiten definiert. Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit, welcher dem Entwurf des Bundesrates entspricht, zuzustimmen.
Ich komme zu meinem letzten Minderheitsantrag, der das Bundesamt für Raumentwicklung betrifft. Swiss Triple Impact ist ein weiteres sogenanntes einzigartiges nationales Programm - ich kann Ihnen sagen, von diesen gibt es im UVEK sehr viele -, das die 17 Sustainable Development Goals als Rahmen nutzt. Es soll Schweizer Unternehmungen ermöglichen, ihren Beitrag an die Erreichung der Sustainable Development Goals zu messen und damit ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine Mehrheit der Finanzkommission möchte dieses weitere Programm mit zusätzlichen 100 000 Franken unterstützen. Speziell für mich ist, dass einige Teilnehmende des Swiss-Triple-Impact-Programms selbst in der Finanzkommission Einsitz haben und diesen Antrag unterstützt haben. Sollte dieses Projekt tatsächlich eine prioritäre Stellung innerhalb des UVEK haben, so sollen diese 100 000 Franken innerhalb der Ausgaben des UVEK, welche sich auf insgesamt 13,593 Milliarden Franken belaufen, kompensiert werden.
Es wäre doch einmal schön, wenn wir den Bundesrat unterstützen würden. Vor allem hat heute unser Finanzminister Geburtstag. Vielleicht können Sie sich überwinden, um diese 100 000 Franken entsprechend nicht zu erhöhen und einmal dem Bundesrat zu folgen.
Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Au bloc 5, le groupe des Verts vous recommande de suivre la majorité de la commission sur toute la ligne, et donc de rejeter toutes les propositions des minorités Schilliger et Egger Mike.
In diesem Block hat es einen in Anbetracht der enormen Grösse des Voranschlags im Prinzip vernachlässigbaren Betrag - wir haben es von Kollege Egger Mike soeben gehört -, der aufgrund seiner Wichtigkeit aber eben nicht unterschätzt werden darf. Es handelt sich um die zusätzlichen 100 000 Franken für das Programm Swiss Triple Impact. Wir beraten diesen Betrag deshalb, weil er sonst zwischen Stuhl und Bank gefallen wäre. Es geht darum, dass das Engagement des Bundes für das Programm Swiss Triple Impact weitergeführt werden kann. Die Finanzierung wurde bis anhin durch die DEZA gesichert, was aber nicht mehr möglich scheint, weshalb dieser Betrag nun neu dem Bundesamt für Raumentwicklung zugeschrieben werden soll. Dieses Programm ist ein wichtiger Impuls für viele KMU, welche den Weg der nachhaltigen Entwicklung beschreiten wollen. Die Unternehmen bleiben Dreh- und Angelpunkt für einen Umbau weg von einer Einweg-Wegwerfwirtschaft, hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Ich möchte hier kurz etwas einschieben, weil ich wahrscheinlich vorhin von Kollege Egger Mike angesprochen wurde, wobei ich nicht namentlich genannt wurde. Es stimmt, dass sich sogar mehrere der Firmen, glaube ich, die ich entweder mitgegründet habe oder in einem Verwaltungsrat vertrete, tatsächlich diesem Programm angeschlossen haben. Ich kann auch ein wenig aus dem Nähkästchen erzählen und erklären, wie sich das genau vollzieht. Die Firmen, die da mitmachen, bezahlen einen Beitrag. Man bezahlt, um sich da in einem Netzwerk austauschen zu können. Ich kann also versichern, dass der Aufwand, der da von Behördenseite betrieben wird, überschaubar ist, dass aber das Zusammenführen dieser Firmen, die sich auf diesen Weg begeben wollen, sehr, sehr sinnvoll ist. Insofern bleibe ich dabei, auch wenn ich eine gewisse Interessenbindung habe, dass diese Erhöhung eine wichtige Angelegenheit ist.
Dann möchte ich gerne auf den Einzelantrag Rüegger zu sprechen kommen. Der Antrag nimmt ein wichtiges Anliegen auf. Es ist aus Sicht der Grünen selbstverständlich erfreulich, dass sich die Wolfspopulation entwickeln kann. Eine reichhaltige Flora und Fauna ist die Grundlage einer intakten Umwelt, welche damit auch ihre Leistungsfähigkeit als Nahrungsgrundlage für die Menschen bietet. Damit gehen aber auch vermehrt Probleme im Zusammenleben insbesondere der Alplandwirtschaft und der Wildtiere einher, was die Menschen in diesen Regionen vor schwierige Herausforderungen stellt.
Es ist deshalb konsequent, die Mittel für Herdenschutz und andere Begleitmassnahmen zu erhöhen. Vorstösse in diese Richtung aus einer anderen Fraktion wurden von der Fraktion der Antragstellerin im vergangenen Jahr noch vehement bekämpft. Offenbar gab es nun einen Sinneswandel, den wir grundsätzlich begrüssen. Hingegen ist stossend, dass ein so wichtiges Geschäft erst in letzter Minute als Einzelantrag in den Rat getragen wurde und deshalb eine angemessene Auseinandersetzung im Austausch mit der Verwaltung in der Kommission nicht stattfinden konnte.
Die grüne Fraktion hat keine inhaltliche Diskussion zu diesem Antrag führen können, weshalb sich bei unserer Fraktion in der Abstimmung ein gemischtes Bild ergeben wird.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Die grünliberale Fraktion unterstützt in diesem Block bei allen zur Diskussion stehenden Anträgen die Mehrheit der Kommission.
Mit einer Erhöhung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds wird eine Kürzung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht. Die LSVA-Einlage in den Bahninfrastrukturfonds wurde im Sinne einer Sparmassnahme für den Bundeshaushalt um 233 Millionen Franken gekürzt. Mit dem Antrag der Mehrheit soll nun wieder der ungekürzte Anteil der LSVA in den Fonds eingelegt werden.
Ich möchte nicht auf die Details der nicht ganz einfachen finanziellen Beziehungen zwischen dem Bundeshaushalt im engeren Sinn und dem Bahninfrastrukturfonds eingehen. Wichtig ist aber, dass sich mit dieser Erhöhung der Einlage die Liquidität und auch der finanzielle Spielraum des Fonds erhöhen. Angesichts der wegen der Pandemie nach wie vor unsicheren Lage im öffentlichen Verkehr und damit auch bei den Einnahmen erachten wir das als sinnvoll zugunsten der Infrastruktur.
Das von Herrn Schilliger angesprochene Problem mit den ausserordentlichen und ordentlichen Ausgaben ist eigentlich kein Problem des Bahninfrastrukturfonds oder der Einlage. Der Grund, weshalb wir bei diesen Haushalten in Schwierigkeiten gekommen sind, liegt darin, dass der Bundesrat beantragt hat, Covid-19-Kredite, die später nachgemeldet wurden, im ordentlichen Bundeshaushalt zu verbuchen. Deswegen ist der Spielraum plötzlich kleiner geworden. Wenn man das nicht gemacht hätte bzw. die Covid-19-Kredite alle als ausserordentlich betrachtet hätte, dann hätten wir auch diese Probleme nicht gehabt.
Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beantragt Ihnen die Minderheit Egger Mike, die Ausgaben für Umweltschutzmassnahmen zu kürzen. Die grünliberale Fraktion lehnt diese Kürzung ab. Es ist so, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Mittel für Umweltschutzmassnahmen beantragt. Der Betrag bewegt sich jedoch innerhalb des gesetzlichen Verteilschlüssels für die Mittel aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sind Umweltschutzmassnahmen im Luftverkehr sicher gut investiertes Geld.
Ähnlich verhält es sich mit dem Antrag der Minderheit Egger Mike zum Budget des Bundesamtes für Energie. Es handelt sich beim Mehrheitsantrag um zusätzliche Mittel für das Programm Energie Schweiz. Auch hier ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und des grossen Rückstands der Schweiz bei der Transformation des Energieverbrauchs zu mehr erneuerbarer Energie der Bedarf für zusätzliche Mittel, für zusätzliche Investitionen aus der Sicht der grünliberalen Fraktion gegeben. Wir folgen deshalb auch hier dem Antrag der Mehrheit der Kommission.
Beim Funktionsaufwand des ARE handelt es sich um die Übernahme der Finanzierung des Programms Swiss Triple Impact. Dazu hat mein Vorredner bereits alles gesagt, was es hier zu sagen gibt. Auch aus unserer Sicht ist es ein interessantes, ein wichtiges Projekt. Wir möchten nicht, dass diese Mittel verloren gehen. Ich bitte Sie deshalb auch hier im Namen der grünliberalen Fraktion, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Noch kurz zum Einzelantrag Rüegger: Wir lehnen diesen Einzelantrag ab. Wir verstehen die Stossrichtung des Antrages und unterstützten im Grundsatz einen verstärkten Herdenschutz. Aber wir konnten den vorliegenden Antrag weder in der Kommission noch in der Fraktion behandeln, und wir erachten es als nicht zielführend, diese Mittel ohne vertiefte Diskussion aufzustocken. Falls die bereits eingestellten Mittel vor dem Hintergrund einer verstärkten Notwendigkeit von Herdenschutzmassnahmen im nächsten Jahr nicht reichen sollten, dann besteht allenfalls die Möglichkeit, eine Aufstockung im Rahmen eines Nachtragskredits zu beantragen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Fischer, Sie haben ausgeführt, dass der zusätzliche Bedarf bei Energie Schweiz vorhanden sei. Können Sie mir erklären, warum der Bundesrat nicht für eine zusätzliche Aufstockung der finanziellen Mittel eingetreten ist und meine Minderheit unterstützt, obwohl Sie sagen, dass der Bedarf vorhanden sei?
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Der Bundesrat hat wahrscheinlich seine Gründe, weshalb er hier keine Erhöhung beantragt hat. Aber wir haben auch unsere Gründe, weshalb wir finden, dass ein grösserer Effort in diesem Bereich getätigt werden muss. Ich habe es in meinem Votum dargelegt: Wir sind beim Umbau der Energieversorgung, auch bei den privaten Haushalten, im Rückstand. Deswegen beantragen wir hier diese Aufstockung.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Voici la position du groupe du centre concernant le bloc 5.
En ce qui concerne l'Office fédéral des transports, à la position qui concerne l'apport au fonds d'infrastructure ferroviaire, la majorité de la commission reprend une proposition de la Commission des finances du Conseil des Etats et propose une augmentation de la dotation du fonds de 233 millions de francs. La Constitution permettant d'affecter jusqu'à deux tiers du produit net de la RPLP au fonds d'infrastructure ferroviaire, ce montant devrait permettre aux CFF de garantir le maintien de la valeur des infrastructures existantes et l'achèvement des investissements prévus, en évitant d'être confronté à un sérieux déficit de financement à moyen terme.
Une minorité Sollberger s'oppose à cet apport de 233 millions de francs en prétextant qu'il faut rester prudent vu la situation financière actuelle et des défis relatifs au Covid-19. Le groupe du centre est partagé sur cette question, vous l'aurez vu, deux de ses membres faisant partie de la minorité. Toutefois, une majorité du groupe du centre acceptera la proposition de la majorité et refusera donc la proposition de la minorité Sollberger.
Concernant l'Office fédéral de l'aviation civile et la position relative aux mesures de protection de l'environnement, la minorité Egger Mike demande de réduire le crédit budgété en le ramenant à 10 millions de francs au lieu des 13,824 millions de francs portés au budget 2022. Bien qu'il ne conteste pas les efforts consentis pour promouvoir une aviation écologique, l'auteur de la minorité juge l'augmentation de 7,6 millions de francs par rapport au compte d'Etat 2020, soit 121,8 pour cent, comme étant injustifiée au regard de la situation financière actuelle. Le groupe du centre salue la volonté de l'Office fédéral de l'aviation civile de fournir un effort supplémentaire pour rendre l'aviation plus respectueuse de l'environnement en allouant davantage de crédits à la recherche et au développement pour un montant de 5 millions de francs. Aussi, c'est à une très forte majorité que le groupe du centre rejettera la proposition défendue par la minorité Egger Mike.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'énergie, aux positions 805.A200.0001, "Charges de fonctionnement (Budget global)", et 805.A231.0304, "Programme Suisse Energie", deux minorités Egger Mike proposent de rejeter les propositions de la majorité de la commission et de s'en tenir au projet du Conseil fédéral. La commission propose d'augmenter les charges de fonctionnement de 2,9 millions de francs et la dotation du programme Suisse Energie de 8,3 millions, répartis dans les domaines suivants: 5 millions pour inciter au remplacement des chauffages, 1,2 million pour optimiser la décarbonisation de l'industrie et 1,1 million pour l'engagement et la formation de spécialistes. Il faut ajouter aussi que ces montants seraient reconduits dans la planification financière 2023-2025 et souligner la cohérence de la proposition de la majorité dans la mesure où l'augmentation des charges de financement permettra, entre autres, l'engagement de trois EPT supplémentaires pour permettre la réalisation et le monitoring des objectifs accrus de Suisse Energie.
Vous l'avez remarqué, le groupe du centre, ici aussi, reste divisé sur cette proposition, avec la majorité de la délégation dans la minorité. Alors que le groupe du centre a décidé de laisser la liberté de vote sur l'augmentation du budget global, c'est à la majorité qu'il soutiendra une augmentation de la dotation au programme Suisse Energie, car il estime que ces investissements supplémentaires restent possibles sur le plan légal après le refus de la loi sur le CO2 et qu'il est temps de passer aux actes et de ne pas toujours vouloir s'en tenir aux déclarations d'intention. Le réchauffement climatique concerne tous les acteurs politiques de notre pays, pas seulement les Verts.
En ce qui concerne l'Office fédéral du développement territorial, à la position 812.A200.0001, "Charges de fonctionnement (Budget global)", la majorité de la commission reprend une proposition de la Commission des finances du Conseil des Etats et propose une augmentation de 100 000 francs pour soutenir le projet Swiss Triple Impact qui est adossé aux Objectifs de développement durable des Nations Unies. Jusqu'à aujourd'hui la participation suisse était financée par le DFAE, qui demande, pour des raisons tout à fait justifiées, de se retirer de ce financement. Comme la Confédération veut respecter son engagement, le Conseil fédéral a décidé de transférer le financement au DETEC à travers le budget global. Soit un montant de 100 000 francs, ce qui n'est pas encore la fin du monde! La grande majorité du groupe du centre refusera la minorité Egger Mike qui demande de supprimer purement et simplement ce montant de 100 000 francs.
Farinelli Alex · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Per quanto riguarda questo blocco, il gruppo liberale-radicale ha delle posizioni variate sui diversi punti. Diciamo che la maggioranza del gruppo normalmente seguirà la maggioranza della commissione, rispettivamente rifiuterà la proposta individuale volta a combattere le conseguenze degli attacchi del lupo, indennizzando chi le subisce; questo per le ragioni che sono già state espresse in quest'aula. Il credito è stato presentato senza nessun approfondimento. Riteniamo che si possa rientrare nel merito quando avremo approfondito la questione.
Accetteremo invece la proposta di minoranza Egger Mike inerente le spese di funzionamento dell'Ufficio federale dello sviluppo territoriale in quanto riteniamo che 100 000 franchi da mettere a disposizione di questo ufficio possano essere trovati nel budget di circa 22 milioni.
In diesem Block möchte ich mich auf den Bahninfrastrukturfonds konzentrieren. Der Bahninfrastrukturfonds ist der Fonds für die Finanzierung von Betrieb und Unterhalt, Erneuerung und Modernisierung sowie des weiteren Ausbaus einer Eisenbahninfrastruktur. Zur Finanzierung seiner Aufgabe stehen dem Bahninfrastrukturfonds Mittel aus verschiedenen Quellen zur Verfügung, darunter höchstens zwei Drittel des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Vor einigen Jahren wurde beschlossen, die Einlage aus der Schwerverkehrsabgabe aus Spargründen um 233 Millionen Franken zu kürzen. Für die Jahre 2019 und 2020 wurde dann beschlossen, die maximale Zahlung von zwei Dritteln der Schwerverkehrsabgabe als Folge der Krise wieder einzuführen. Es wird jetzt nur beantragt, das ursprüngliche System der Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds beizubehalten.
Es ist zwar klar, dass es beim Bahninfrastrukturfonds kurzfristig keine Finanzierungsprobleme geben wird. Infrastruktur ist aber per Definition nicht etwas, das kurzfristig funktioniert, und es ist in diesem Bereich nicht möglich, in einem Zeithorizont von fünf Jahren zu denken. Obwohl wir uns in einer Zeit grosser Unsicherheit befinden, ist klar, dass wir immer mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, in Schiene und Strasse, benötigen werden. Es wäre sehr unvernünftig, weitere Mittel, die für Investitionen in die Infrastruktur und deren Betrieb bestimmt sind, in laufende Ausgaben umzuleiten.
A nome della maggioranza del gruppo liberale-radicale vi invito a sostenere la proposta commissionale.
Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
J'ai le plaisir de vous donner les positions du groupe UDC sur les crédits du bloc 5. Plusieurs propositions de minorités de la Commission des finances qui viennent d'être présentées vous sont soumises au bloc 5.
Concernant l'Office fédéral des transports, une minorité Schilliger demande d'en rester au crédit sollicité par le Conseil fédéral, soit 5,196 milliards de francs, et ainsi de ne pas accorder l'augmentation de 233 millions de francs proposée par la majorité de la commission pour les infrastructures ferroviaires. Une forte majorité du groupe UDC suivra la minorité Schilliger.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'aviation civile, une minorité Egger Mike demande de réduire de 3 millions de francs le crédit alloué aux mesures de protection de l'environnement et ainsi de les fixer à 10 millions de francs. Le groupe UDC vous demande de soutenir la proposition de la minorité.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'énergie, deux propositions de minorité Egger Mike vous sont soumises. La première vise à réduire de 2,9 millions de francs le budget de fonctionnement de l'office et ainsi d'en rester au crédit initial du projet du Conseil fédéral à hauteur de 92,4 millions de francs. Par sa deuxième proposition, la minorité Egger Mike demande d'en rester au budget initial, soit 22,7 millions de francs, dans le cadre du programme Suisse Energie. Ces deux propositions seront soutenues par le groupe UDC.
S'agissant de l'Office fédéral de l'environnement, dans le domaine des forêts, une annonce tardive nous a été soumise afin de mettre en oeuvre la motion Fässler Daniel visant à garantir un entretien et une exploitation durable des forêts. Cette annonce tardive n'a pas été combattue, elle sera ainsi acceptée.
Toujours à propos de l'Office fédéral de l'environnement, une proposition Rüegger vise à majorer de 6 millions de francs le crédit alloué aux mesures de protection contre le loup. Le groupe UDC soutiendra cette proposition.
En ce qui concerne l'Office fédéral du développement territorial, une minorité Egger Mike vous demande d'en rester au budget initial proposé par le Conseil fédéral, soit 22,166 millions de francs et de rejeter la proposition d'amendement homéopathique de 100 000 francs pour le projet "Swiss Triple Impact". Le groupe UDC vous demande également de suivre la minorité.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ich äussere mich zuerst kurz zum Einzelantrag Rüegger, der einen Betrag von 6 Millionen Franken in den Voranschlag aufnehmen will, um temporäre Sofortmassnahmen zusätzlich zu einer Revision der Direktzahlungsverordnung finanzieren zu können. Es ist schade, dass dieser Einzelantrag nicht bereits in der Finanzkommission vorlag. Es ist schade, dass er quasi in letzter Minute eingereicht worden ist. Schade, dass auch keine Diskussionen in der Fraktion möglich waren!
Ich möchte darauf hinweisen, dass bereits im letzten Sommer verschiedene Massnahmen zum Herdenschutz ergriffen worden sind. Der Bundesrat hat die Jagdverordnung revidiert und dort unter anderem auch Herdenschutzmassnahmen vorgesehen. Zudem haben wir in der UREK entschieden, dass wir im kommenden Januar verschiedene Stakeholder, also Organisationen aus den Bereichen Jagd, Umwelt, Landwirtschaft, Berggebiete usw., anhören wollen. Sie sind nämlich daran, ein gemeinsames Thesenpapier zu erarbeiten, um eine möglichst breit abgestützte neue Revision des Jagdgesetzes zu erreichen. Es ist also aus unserer Sicht verfrüht, nun eine Aufstockung um 6 Millionen Franken vorzunehmen. Wenn wir nach den Anhörungen einen Schritt weiter sind, kann immer noch, wenn nötig, ein Nachtragskredit beantragt werden.
Nun zu den Minderheiten, welche wir alle ablehnen:
Zuerst zur Minderheit Schilliger zur Einlage in den Bahninfrastrukturfonds: Wir begrüssen es, wenn weitere Mittel für den Bahnverkehr gesprochen werden. Ein wesentlicher Teil ist ja für den nötigen Substanzerhalt, für den Betrieb und für den Ausbau vorgesehen. Wir begrüssen es, wenn damit eine Verlagerung des individuellen auf den öffentlichen Verkehr, eine Reduktion des motorisierten Verkehrs und damit des CO2-Ausstosses zugunsten des Klimas gefördert werden.
Die Anträge der drei Minderheiten Egger Mike lehnen wir ab. Den ersten lehnen wir ab, weil eine Kürzung der Mittel für Umweltschutzmassnahmen in Anbetracht der Klimakrise ein total falsches Signal ist, denn mit diesen Mitteln sollen unter anderem umweltschonende Flugverfahren entwickelt werden - Stichwort "sustainable aviation fuel". Die Forschung in diesem Bereich kann unter anderem über diese Gelder gefördert werden. Den Antrag der zweiten Minderheit Egger Mike, mit dem die Erhöhung der Mittel für das Programm Energie Schweiz rückgängig gemacht werden soll, lehnen wir ebenfalls ab. Ich habe mich zum Anliegen des Programms Energie Schweiz bereits in der Eintretensdebatte geäussert. Wir unterstützen eine Verstärkung der Beratung der Hauseigentümer beim Wechsel ihrer Ölheizung. Nur so oder mit der Beratung von KMU im Bereich der thermischen und elektrischen Effizienz und Innovation kommen wir dem Ziel der Verringerung des CO2-Ausstosses näher. Auch die dritte Minderheit Egger Mike findet unsere Zustimmung nicht. Wir unterstützen die Erhöhung um 100 000 Franken für Swiss Triple Impact, das Förderprogramm für KMU, bei dem diese für die Erreichung von nachhaltigen Entwicklungszielen zertifiziert werden.
Dies ist unsere Stellungnahme zu Block 5.
Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Schneider Schüttel, ich habe gespannt zugehört, was Sie zu den Aufstockungen für temporäre Sofortschutzmassnahmen gegen den Wolf gesagt haben. Habe ich Sie richtig verstanden: Geben Sie mir direkt oder indirekt recht, dass bereits heute anerkannt wird, dass den Bauern durch die vom Wolf verursachten Schäden und Risse hohe ungedeckte Kosten entstehen, und dass wir gemeinsam eine Lösung finden müssen?
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Werte Kollegin Rüegger, besten Dank für diese Frage. Ja, es entstehen effektiv ungedeckte Kosten - in welcher Höhe, das ist dann die konkrete Frage, die man sich stellen muss. Es wurden aber bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Ich habe selber im letzten Jahr eine Erhöhung im Budget beantragt - das wäre über die Direktzahlungen erfolgt -, das ist dann aber nicht auf Gegenliebe gestossen. Ich denke, wir müssen dort sicher etwas unternehmen. Aber ich finde es einfach zu früh, wenn wir den Budgetbetrag erhöhen, ohne dass wir genau wissen, wofür und wie das Geld eingesetzt werden soll.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich äussere mich zuerst zur Einlage in den Bahninfrastrukturfonds. Vorab ist festzustellen, dass diese Einlage rein materiell nicht notwendig ist. Der Bahninfrastrukturfonds verfügt in den nächsten Jahren über genügend Mittel, damit die Aufgaben erfüllt werden können. Schon aus materieller Sicht ist der Antrag daher abzulehnen. Ich würde aber meinen, der Antrag sei auch staatspolitisch noch etwas gefährlich. Denn Sie stocken hier diesen Betrag mit einer Leichtigkeit auf, obwohl wir alle wissen, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten werden kann, wenn Sie das machen. Sie müssen dann also entweder diesen Betrag einsparen und in den übrigen Budgetpositionen kompensieren, oder Sie müssen noch einmal Aufwendungen in das ausserordentliche Budget verschieben. Damit würden wir die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse und auch unser Finanzhaushaltgesetz doch massgeblich ritzen.
Es stellt sich schon die Frage, ob man ohne materielle Not einen solchen Entscheid fällen und damit ein gefährliches Präjudiz für die Zukunft schaffen soll. Ich bitte Sie, sich das noch einmal zu überlegen. Natürlich muss der Bahninfrastrukturfonds dann wieder geäufnet werden. Es ist aber nicht notwendig. Sie als Parlament sollten nicht hart an die Grenzen von Verfassungsgrundsätzen und Gesetzen gehen, um etwas zu tun, was nicht notwendig ist. Wenn grosse Not am Mann wäre, hätte ich mehr Verständnis dafür.
Jetzt sind wir in der Corona-Situation. Aber gerade in dieser Zeit sollten wir doch auch darauf achten, dass wir die wichtigen Grundsätze einhalten. Sie sind eben gerade dann zentral, wenn wir in solchen Situationen sind. Die Versuchung, hier solche Grundsätze über Bord zu werfen, ist ausserordentlich gross.
Ich bitte Sie also, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen. Wenn Sie ihm zustimmen, dann kommt am Schluss der Beratung die Frage, ob Sie diese über 200 Millionen Franken irgendwo kürzen oder ob Sie einen Trick anwenden, indem Sie einfach noch einmal Kredite in den ausserordentlichen Bereich verschieben. Sie können das, Sie sind das Parlament, Sie haben - theoretisch - immer recht. Aber ob Sie damit in dieser Budgetberatung auch die Akzeptanz hätten, das wage ich zu bezweifeln.
Jetzt habe ich nur für das Jahr 2022 gesprochen. Wenn Sie dann noch den Finanzplan für die kommenden Jahre anschauen - das habe ich schon beim Eintreten ausgeführt -, dann sehen Sie, dass der Spielraum so eng ist, dass Sie uns, wenn dieser Betrag auch nächstes Jahr wieder ohne Not eingestellt werden muss, nächstes Jahr wahrscheinlich zu einem Sparprogramm zwingen würden, um das wieder auszugleichen. Das ist es einfach nicht wert, weil es nicht notwendig ist. Bei allem Verständnis dafür, dass Sie ein Zeichen setzen wollen, bitte ich Sie, auch die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundsätze zu beachten. Ich bitte Sie also eindringlich, diesen Betrag nicht zu genehmigen, ihn zurückzustellen und hier abzulehnen. So viel zu dieser Einlage in den Bahninfrastrukturfonds; es wäre ein Präjudiz, das uns sehr wohl einholen könnte.
Damit komme ich zum Bundesamt für Zivilluftfahrt. Hier gibt es einen Kürzungsantrag der Minderheit Egger Mike. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Hier zahlen wir an Projekte einen Beitrag, der gesetzlich geregelt ist. Die Gesuche waren dieses Jahr etwas spärlich; wir hatten einen leichten Überschuss. Aber so, wie wir das heute beurteilen, brauchen wir die eingestellten Mittel, um die Projekte, die gesprochen sind und für die eine gesetzliche Grundlage besteht, auch bezahlen zu können. Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Egger Mike beim Bundesamt für Zivilluftfahrt abzulehnen.
Dann komme ich zu den nächsten drei Minderheitsanträgen Egger Mike; hier folgt die Minderheit bei jeder Position dem Entwurf des Bundesrates.
Zuerst zum Funktionsaufwand des Bundesamtes für Energie: Hier gibt es einen Antrag der Mehrheit auf Aufstockung um 2,9 Millionen; es geht um 700 000 Franken Impulsberatung für Heizungsersatz, 400 000 Franken Dekarbonisierung in der Industrie usw. Wenn wir das wieder in einen Gesamtzusammenhang stellen und die Aktivitäten in den Gemeinden, Städten und Kantonen beurteilen, dann stellen wir fest, dass eigentlich alle föderalen Ebenen in diesem Bereich bereits in der Beratung tätig sind. Es gibt keinen Grund, weshalb sich auch der Bund noch in diesen Detailbereich einmischen soll, und dies mit doch relativ kleinen Beträgen in Anbetracht der Aufgaben, die zu bewältigen sind. Ich glaube, man kann darauf verzichten und diese Frage den unteren föderalen Stufen überlassen.
Das Entsprechende gilt für das Bundesamt für Energie, für das Programm Energie Schweiz. Das ist ja etwas, das Sie aus dem CO2-Gesetz übernehmen, das abgelehnt wurde - das muss man auch akzeptieren. Wir bereiten eine neue gesetzliche Grundlage vor, dann könnte man das wieder machen. Auch hier scheint es mir staatspolitisch etwas heikel zu sein, dass etwas, das abgelehnt wurde, im Gesetz quasi durch die Hintertüre einfach wieder aufs Tapet kommt. Es ist auch nicht unmittelbar notwendig, weil aus unserer Sicht ja genügend Mittel vorhanden sind, um das zu machen. Ich bitte Sie also auch hier, bei diesen beiden Anträgen der Mehrheit zum Bundesamt für Energie der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.
Dann haben wir noch diese 100 000 Franken beim Bundesamt für Raumentwicklung zugunsten des Projekts Swiss Triple Impact vorliegen. Ich frage mich bei solchen Beträgen einfach immer, ob das wirklich Ihre Aufgabe ist, in diesem Detaillierungsgrad mitzuwirken. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat einen Sach- und Betriebsaufwand von 9 Millionen Franken zur Verfügung. Wenn das Projekt dem Bundesamt für Raumentwicklung so wichtig ist, dann ist es wohl in der Lage, aus diesen 9 Millionen diese 100 000 Franken zu bezahlen. Wenn das nicht so wichtig ist, dann soll das Bundesamt für Raumentwicklung das überprüfen und dann streichen - oder auch nicht. Für mich ist es immer etwas fraglich, wenn das Parlament in diesem Mikrobereich mitsteuert. Ich glaube, das können und müssen wir den operativen Stellen überlassen. Mittel sind mit 9 Millionen Franken genügend vorhanden. Wenn dieses Projekt wichtig ist, dann kann es fortgeführt werden, und dieser Entscheid müsste wohl dieser Stufe überlassen werden. Ich bitte Sie auch hier, der Minderheit Egger Mike zu folgen.
Dann haben wir noch den Einzelantrag Rüegger bezüglich Aufstockung für temporäre Sofortschutzmassnahmen gegen den Wolf vorliegen. Diese Aufstockung um 6 Millionen Franken ist aus meiner Sicht im Moment sicher zu hoch. Klar ist, dass wir nach der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes versprochen haben, dass wir für Schäden, die im Nutztierbereich auftreten, aufkommen wollen und müssen. Nun entwickelt sich diese Wolfspopulation ja recht dynamisch, das stellen wir aus allen Meldungen fest, die wir haben. Es ist sehr wohl möglich, dass die eingestellten Kredite nicht ausreichen, um die Schäden abzugelten. In diesem Fall wären wir dann auch bereit, das Thema erneut zu überprüfen und allfällige Nachtragskredite zur Verfügung zu stellen.
Einen Kredit nun sozusagen auf Vorrat um 6 Millionen Franken aufzustocken, kann durchaus ein neuerliches politisches Signal an die betroffene Bevölkerung sein, aber es gibt ja auch diejenigen, die das bezahlen müssen. Ich bin immer für Transparenz, und wir sind sehr wohl in der Lage, Ihnen im Nachgang aufgrund der effektiven Zahlen und einer Neubeurteilung einen Nachtragskredit zu unterbreiten.
Damit kann man sagen, dass Frau Rüegger in der Sache wahrscheinlich nicht unrecht hat. Nun aber 6 Millionen Franken einzustellen, ohne dass das irgendwo vertieft diskutiert werden konnte, ist vielleicht doch des Guten zu viel - selbst vor Weihnachten. Gerne würde ich mich aber verpflichten, wieder darauf zurückzukommen, wenn es notwendig sein sollte, Schäden abzugelten. Dann müssten wir das noch einmal anschauen. Damit bitte ich Sie, den Antrag Rüegger für den Moment abzulehnen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Monsieur le conseiller fédéral, vous estimez que 6 millions de francs pour des mesures visant à se défendre contre le loup, c'est trop. Savez-vous qu'il s'agit de 80 pour cent des surcoûts qui nous ont été indiqués par les cantons? Aujourd'hui, il y a donc 8 millions de surcoûts pour les mesures de défense contre le loup.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wissen Sie, ich habe sehr grosse Sympathie dafür, denn ich komme aus der Landwirtschaft, und ich erhalte immer wieder Bilder von meinen Kollegen und Freunden, wenn irgendwo Tiere gerissen werden. Das beschäftigt mich schon. Ich möchte auch, dass diese Leute gerecht entschädigt werden, denn sie tragen eine grosse Last zugunsten der Biodiversität, was entsprechend abzugelten ist. Aber im Moment einfach 6 Millionen Franken einstellen? Ich bin auch noch für die Finanzen verantwortlich! Ich würde schon sagen: Wir sind bereit, das nächstes Jahr mit einem Nachtragskredit anzugehen, sofern es sich ergibt. Es soll und muss fair entschädigt werden, aber wir dürfen jetzt nicht einfach aus dem relativ hohlen Bauch 6 Millionen Franken einstellen. Die Politik und die Finanzpolitik brauchen Seriosität und Fakten für ihre Entscheide.
Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, es freut mich, dass auch von Ihrer Seite anerkannt wird, dass es ungedeckte Kosten gibt. Es gibt bereits Untersuchungen dazu. Die ungedeckten Kosten sind erschreckend hoch. Ist der Bundesrat dann wirklich bereit, oder setzen Sie sich auch selber dafür ein, dass die Älpler weiterhin auf den Alpen bleiben können und nicht dem Wolf den Vorzug geben müssen, d. h., dass sie entsprechend entschädigt werden?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir werden das sicher anschauen müssen. Das Thema ist sehr emotional. Ich glaube, gerade angesichts dieser Emotionalität sollten wir uns Zeit lassen, eine Lageanalyse vorzunehmen und eine Auslegeordnung zu machen und im Gespräch Lösungen zu suchen. Es hilft niemandem, wenn wir das Thema weiter emotionalisieren und einander dann in die Haare geraten. Es braucht hier eine sachliche Lösung. Wenn Geld dazu beiträgt, dieses Problem besser zu lösen, dann helfen wir hier gerne für eine faire Entschädigung mit.
Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Pour respecter l'ordre des votes, je commencerai par la proposition Rüegger. Notre commission n'a évidemment pas eu la possibilité d'en discuter. Ce que l'on peut constater, c'est que, l'année passée, il y a eu une proposition de l'ordre de 2 millions de francs proposée par ceux qui avaient gagné lors de la votation sur la loi sur la chasse, c'est-à-dire par ceux qui voulaient plutôt protéger le loup. Cette proposition a été rejetée par les mêmes milieux qui proposent 6 millions aujourd'hui, parce qu'elle concernait l'Office fédéral de l'agriculture et qu'elle faisait peser un risque marginal sur les paiements directs.
Aujourd'hui, cette proposition revient. Il est très difficile évidemment d'estimer où devrait se situer le montant correct. M. Roduit vient de nous dire que ce n'est pas assez, d'autres nous disent que c'est trop. Si la Commission des finances avait dû en discuter, c'eût été extrêmement difficile. J'ai néanmoins le sentiment qu'il serait mieux de se donner quelques mois et de demander, au besoin, un crédit dans le cadre du supplément I au budget 2022, plutôt que de voter un peu au petit bonheur la chance. Mais comme je ne peux pas vous donner de consigne, chacun est libre de son choix.
En ce qui concerne les autres points, tout d'abord, je tiens à démentir fortement tout ce qui vient d'être dit par le Conseil fédéral au sujet du fonds d'infrastructure ferroviaire. On a un budget de 80 milliards de francs environ. On a une possibilité constitutionnelle d'aller jusqu'à deux tiers du produit de la redevance sur le trafic des poids lourds. Mais le Conseil fédéral, volontairement ou pas, dans sa capacité d'empêcher le Parlement de prendre ses propres décisions autour du frein à l'endettement, a inscrit les 215 millions de francs Covid - Covid, et pas autre chose - d'aides au transports publics dans les dépenses ordinaires, ce qui évidemment empêche toute marge de manoeuvre pour la Commission des finances.
C'est pour cette raison que ceux qui veulent les 233 millions de francs proposent simultanément, pour que le frein à l'endettement soit respecté, que cette dépense soit explicitement considérée comme extraordinaire, ce qui est la vérité. Est-ce que la Confédération serait ruinée, ces 25 prochaines années, parce qu'on mettrait un peu plus d'argent dans le fonds d'infrastructure ferroviaire? Il n'y a aucun indice sérieux qui permette de dire ce genre de chose. Si vraiment on avait un problème, il serait tout à fait possible, dans une année ou deux, de prendre une autre décision.
Donc votre commission, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, propose d'ajouter 233 millions de francs - c'est le maximum des deux tiers égal au produit de la taxe poids lourd, le maximum constitutionnel - et donc de rejeter la proposition défendue par la minorité Schilliger.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'aviation civile, ce dernier ne dépend pas des mêmes taxes que celles qui ont été refusées le 13 juin 2021 par le rejet de la modification de la loi sur le CO2. Cet office, comme d'autres, aurait droit à une augmentation de son budget, en l'occurrence de 5 millions de francs, pour des mesures supplémentaires, notamment différentes mesures de recherche en faveur de la protection de l'environnement et d'une aviation moins nocive à l'environnement - ce qui serait tout bénéfice ces prochaines années.
La minorité Egger Mike, sans contester complètement le principe, considère qu'il est largement suffisant de prévoir 1,176 million de francs pour les mesures de protection de l'environnement dans le domaine de l'aviation. Par conséquent, elle propose de réduire le crédit de 3,824 millions de francs, en laissant une somme symbolique. Elle ne va pas jusqu'à biffer le crédit, contrairement à d'autres minorités. La commission, par 18 voix contre 7, vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité Egger Mike.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'énergie, il faut savoir que le Parlement a très peu de marge de manoeuvre, et ce dans très peu de domaines. A propos de Suisse Energie, une analyse a été faite par les services de l'administration suite au rejet de la loi sur le CO2. Il en résulte qu'il y a quatre domaines où l'on peut faire quelque chose: l'Office fédéral de l'aviation civile, pour lequel c'est fait; trois domaines qui sont à l'Office fédéral de l'énergie, pour lesquels il n'était pas prévu un financement par le fonds climatique de 1 milliard de francs, mais par le budget ordinaire.
Puisque, évidemment, tout a été enlevé du moment où la révision de la loi sur le CO2 a été refusée, il y a une légitimité, une opportunité et même une importance à démarrer tout de suite ces mesures. Si l'on attend trois ans pour prendre la moindre mesure, il y aura des dégâts.
Prenons le problème de l'aide aux propriétaires visant à les amener à faire de meilleurs choix lorsqu'ils doivent remplacer leur chauffage à mazout ou au gaz. Evidemment que dans les cantons de Bâle-Ville, Glaris ou Zurich, depuis dimanche, leur choix est très limité, comme il l'aurait été en cas d'acceptation de la loi sur le CO2 révisée, mais il y a tout le reste de la Suisse. Or dans le reste de la Suisse, eh bien, théoriquement il y a 200 000 installations de chauffage qui sont changées chaque année, mais seulement 100 000 d'entre elles qui sont remplacées par des installations de chauffage renouvelables - bois, pompe à chaleur, etc. -, parce que les propriétaires sont toujours mal informés par les spécialistes de la chose ou par une partie d'entre eux pour qui rien n'est plus sacré que la routine et qui invitent les propriétaires à opter à nouveau pour un chauffage à mazout ou au gaz. L'utilité de l'aide aux propriétaires est même acceptée et soutenue par la fameuse association suisse alémanique des propriétaires qui combattait la révision de la loi sur le CO2 et la loi cantonale sur l'énergie adoptée dimanche dans le canton de Zurich. Donc il n'y a vraiment pas de problème à aller dans cette direction.
La deuxième problématique est la décarbonisation de l'industrie, qui peut se faire de deux manières: via les nouvelles technologies, mais également avec tout ce qui concerne l'optimisation de l'industrie, car lorsqu'on consomme moins d'énergie, moins de CO2 est émis. L'industrie, c'est quand même presque 15 pour cent des émissions de CO2 de notre pays. Alors, veut-on attendre deux, trois ou cinq ans avant de faire quoi que ce soit? Ce n'est pas une bonne politique et, là aussi, on propose de faire quelque chose.
La formation continue des installateurs est un autre problème. On s'aperçoit, par rapport aux besoins qui sont décrits dans le domaine de l'énergie, que beaucoup d'installateurs connaissent mal les nouvelles technologies - c'est assez classique dans ce genre de profession - et que par des cours supplémentaires, on va pouvoir les aider à mieux conseiller leurs clients et à faire la transition.
Ces trois domaines ont une particularité - je dis cela à l'intention du groupe du centre, après avoir entendu M. Gschwind: nous proposons 8,3 millions de francs pour le programme Suisse Energie, et les 2,9 millions de charges de fonctionnement, c'est un tout petit peu pour du personnel, mais c'est un gros paquet pour du matériel. Et évidemment que si vous voulez développer ces trois thèmes mais que vous n'avez pas de matériel, alors autant tout refuser, parce que cela n'aurait pas de sens. Ces choses sont liées: on vote oui aux deux, ou non aux deux. Voter oui aux 8,3 millions de francs et non aux 2,9 millions de francs, c'est absurde. Alors quelle que soit votre opinion, je vous recommande de l'harmoniser.
Notre commission, qui ne veut pas attendre que l'on dise que c'est les cantons qui n'ont qu'à tout faire, qui ne veut pas qu'on réfléchisse encore pendant trois ou cinq ans avant de faire quelque chose, a estimé, par 15 voix contre 10, qu'il faut aller dans cette direction. Il faudra évidemment, si sa proposition est acceptée, harmoniser les décisions avec les chiffres retenus par le Conseil des Etats dans la suite des discussions, puisque le Conseil des Etats a accepté les mêmes principes, mais a débloqué un montant un peu inférieur.
En ce qui concerne enfin l'Office fédéral du développement territorial, on a un problème. Le montant supplémentaire de 100 000 francs que nous proposons était jusqu'ici inscrit au budget du département du conseiller fédéral Ignazio Cassis, puisque les Objectifs de développement durable constituent un programme de l'ONU. Mais comme toutes les subventions vont à des entreprises suisses qui oeuvrent dans le sens des Objectifs de développement durable, eh bien le département en question a considéré qu'il ne devait pas payer, que ce n'était pas cohérent, puisque les activités n'ont pas lieu à l'échelle mondiale, mais suisse. Le drame, c'est qu'on a juste considéré qu'on n'avait pas besoin de ces 100 000 francs. On peut dire, comme certains, que l'Office fédéral du développement territorial n'a qu'à les prendre ailleurs, mais si on ne lui dit pas où les prendre, il ne les prendra pas. Il s'agit donc d'une question de principe et de bonne foi. Le Conseil fédéral et le Parlement sont engagés sur cette voie, et si le Département fédéral des affaires étrangères considère - à juste titre - qu'il ne doit plus financer ce crédit et qu'on supprime ce financement, alors on trahit la parole donnée. Or, pour 100 000 francs, cela ne vaut pas la peine de trahir la parole donnée. C'est pour cela qu'une petite majorité de votre commission, qui s'est exprimée par 13 voix contre 12, vous recommande d'accepter ce montant augmenté de 100 000 francs et de refuser la proposition défendue par la minorité Egger Mike.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich vertrete heute die Mehrheit der Finanzkommission und möchte Ihnen drei Erhöhungen näherbringen, die sie beschlossen hat. Den Einzelantrag Rüegger haben wir in der Kommission nicht besprochen, weshalb ich dazu nicht Stellung nehmen kann.
Ich habe es bereits erwähnt: Es geht um eine Erhöhung, die relativ substanziell ist, weshalb ich mir erlaube, einige längere Ausführungen dazu zu machen. Es geht um die zusätzlichen 233 Millionen Franken, die gestern auch vom Ständerat beschlossen worden sind.
Die Instandhaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs erscheinen der Mehrheit der Kommission wichtig. Wir haben gestern sehr ausführlich über den öffentlichen Verkehr diskutiert. Der Bahninfrastrukturfonds und dessen Mechanismus sind relativ komplex und über Jahre angelegt. Auch wenn gemäss Bundesrat und auch gemäss den Minderheitssprechenden momentan noch genügend Mittel vorhanden sind, ist es aus Sicht der Mehrheit wichtig, jetzt vorzusorgen. Es hatten bis 2020 aus Spargründen Kürzungen am Bahninfrastrukturfonds stattgefunden. Diese wurden 2020, natürlich auch Corona-bedingt, wieder aufgehoben. Durch den Abbau der Reserven, rund 300 Millionen per Ende 2019, sowie durch die Covid-19-Massnahmen kann der Bahninfrastrukturfonds diese Belastung voraussichtlich bis Ende 2026 auffangen. Es werden bis dahin gemäss Einschätzungen noch genügend Reserven vorhanden sein, um den Betrieb und den Unterhalt, den Ausbau der Bahninfrastruktur und die Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds zu finanzieren.
2026 bis 2029 wird es dann anders aussehen, dann werden die Engpässe kommen. Aus diesem Grund ist die Kommission der Meinung, dass eine Erhöhung um 233 Millionen Franken für 2022 und dann auch für die Folgejahre gerechtfertigt ist. Die Minderheit Schilliger lehnt diese Erhöhung ab. Sie argumentiert, dass momentan und auch in den nächsten paar Jahren noch genügend Mittel vorhanden seien.
Ich möchte kurz Stellung nehmen zu dem Schreckgespenst, das vorhin erwähnte wurde, der Sparrunde. Sie können beruhigt sein. Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission präsentiert Ihnen heute einen verfassungskonformen Voranschlag 2022, ohne Sparrunden in Block 6 und ohne dass wir die Schuldenbremse aushebeln würden. Im Gegenteil, wir werden Ihnen beantragen, im nächsten Block Umbuchungen auf das ausserordentliche Konto vorzunehmen; ich werde detaillierter darauf zurückkommen. Das Vorgehen macht auch durchaus Sinn, weil es für die Bahninfrastruktur Covid-19-bedingt beispielsweise 215 Millionen Franken gibt. Das sind Nachmeldungen, die eben genau über dieses Konto verbucht werden können. Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Finanzkommission folgen, ist deshalb wie beim Voranschlag des Bundesrates mit einem Handlungsspielraum von rund 43 Millionen Franken zu rechnen. Von dem her kann ich Sie beruhigen. Ich bitte Sie wirklich, der Erhöhung für den Bahninfrastrukturfonds zuzustimmen.
Ich komme noch kurz zu den anderen Erhöhungsanträgen: Ihre Finanzkommission beantragt, den Beitrag für das Programm Energie Schweiz um 8,3 Millionen Franken zu erhöhen. Der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Das zusätzliche Geld soll verwendet werden, um insbesondere die Dekarbonisierung voranzutreiben, eine Impulsberatung beim Heizungsersatz zu ermöglichen sowie dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die Erhöhung ist auch in der Finanzplanung aufzunehmen. Die Erhöhung wird, wir haben es gehört, von Kollege Egger Mike und seiner Minderheit bestritten.
Zum BAZL: Auch hier gibt es einen Antrag der Minderheit Egger Mike. Laut Aussagen von Kollege Egger Mike ist es ein Kompromissantrag im Bereich des ökologischen Flugverkehrs. Die Mehrheit der Kommission folgt jedoch der Argumentation des BAZL und erachtet die 13,8 Millionen Franken für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags als gerechtfertigt. Der Antrag, den nun die Minderheit Egger Mike vertritt, wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch das BAFU erwähnen: Hier gibt es eine Nachmeldung von 25 Millionen Franken zur Thematik Wald, die in der Kommission völlig unbestritten war.
Schlussendlich - wir haben es ebenfalls bereits gehört - geht es auch noch um eine Erhöhung um 100 000 Franken im Funktionsaufwand des Bundesamtes für Raumentwicklung zugunsten der Bemühungen von Swiss Triple Impact. Der Entscheid in der Kommission fiel mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 12 Stimmen. Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, dieser Erhöhung zuzustimmen.
Im Namen der Finanzkommission bitte ich Sie somit, alle Minderheitsanträge abzulehnen und den Anträgen der Mehrheit der Finanzkommission zuzustimmen.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
810 Bundesamt für Umwelt
810 Office fédéral de l'environnement
Antrag der Kommission
A231.0323 Wildtiere, Jagd und Fischerei
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Rüegger
A231.0323 Wildtiere, Jagd und Fischerei
Fr. 13 911 800
Schriftliche Begründung
Ausgangslage und Problemstellung: Die Ablehnung der revidierten Jagdgesetzgebung hat einschneidende Folgen für die Bewirtschafter der Berggebiete und ländlichen Räume. Nebst der raschen Zunahme der Wolfspopulation und damit einhergehenden Zunahme der Nutztierschäden ist eine Verhaltensänderung der Grossraubtiere zu beobachten. Sichtungen durch und Annäherungen an den Menschen häufen sich, Angriffe auf Kleintiere wie Schafe und Ziegen sowie auf grosse Nutztiere wie Esel, Pferde und Rinder nehmen sprunghaft zu. Die Abschusserlaubnis durch das BAFU kann gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erst nach erfolgtem Schaden erteilt werden. Nach einem massiven Anstieg an Schadenereignissen und den erzwungenen frühzeitigen Abalpungen während des Alpsommers 2021 wurde rasch klar, dass die erleichterte Regulierung praktisch wirkungslos blieb. Die Politik und Verwaltung verfügen über keine weiteren Instrumente, rasch und mit gezielten Massnahmen der Bedrohung für die Weidewirtschaft zu begegnen. Will man die traditionelle Land- und Alpwirtschaft in der Schweiz erhalten und die düsteren Aussichten möglichst gering halten, sind Sofortmassnahmen für den Alpsommer 2022 unumgänglich.
Budgetmassnahme: Für den Alpsommer 2022 werden zusätzlich zur bereits aufgegleisten Revision der Direktzahlungsverordnung 6 Millionen Franken für temporäre Sofortmassnahmen beantragt. Diese werden bis zur Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die wirkungsvolle Bestandesregulierung zur Linderung der Schäden an Nutztieren jeweils verlängert. Die gesprochenen Mittel können zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Deckung zusätzlicher Personalkosten für die Anpassung der Weideführung, Behirtung und Kontrolle durch den Bewirtschafter;
Deckung zusätzlicher Kosten durch Herdenzusammenlegungen, Zusammenarbeiten von Alpbetrieben und anderen Formen der Kooperation;
Aufbau einer Notfallequipe nach dem Vorbild der Wolfsfeuerwehr, Kanton Uri;
Infrastrukturkosten für Hirten;
weitere anfallende Mehrkosten.
Es gilt der Grundsatz: Alle Alpen sind beitragsberechtigt, auch solche, die bereits Herdenschutz installiert haben und den Mehraufwand belegen können. Die ergriffenen Massnahmen zur Verstärkung des Herdenschutzes müssen wirkungsvoll sein und in einem Gesuch um finanzielle Mittel begründet werden. Die Beantragung finanzieller Mittel erfolgt über ein Gesuch. Der Alpeigentümer, die Hirtschaft und die Tierhalter reichen das Gesuch gemeinsam ein. Die Zu- oder Absage erfolgt vor Sömmerungsbeginn. Die Sofortmassnahmen müssen eine Verbesserung der aktuellen Situation nach sich ziehen. Dabei sind alle technischen und wirtschaftlich nicht wirksamen Massnahmen auf nicht schützbaren Alpen strikte abzulehnen. Als Grundlage dient die Studie des Beratungsbüros ALPE, "Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassung an die Grossraubtiersituation", aus dem Jahr 2019. Die erwähnte Studie zu den Anpassungskosten für Herdenschutzmassnahmen geht schweizweit von ungedeckten Anpassungsleistungen von 7,6 Millionen Franken aus. Es ist nicht anzunehmen, dass schweizweit alle Alpwirtschaftsbetriebe Sofortmassnahmen zu ergreifen haben. Deshalb schlagen wir 6 Millionen Franken vor, das entspricht einer Reduktion von rund 20 Prozent. Damit können auch Pilotprojekte finanziert werden.
Proposition de la commission
A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Rüegger
A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche
Fr. 13 911 800
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 95 Stimmen
Für den Antrag Rüegger ... 82 Stimmen
(9 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
810 Bundesamt für Umwelt
810 Office fédéral de l'environnement
Antrag Rüegger
A231.0323 Wildtiere, Jagd und Fischerei
Die zusätzlichen Mittel sind für temporäre Sofort-Schutzmassnahmen gegen den Wolf einzusetzen.
Proposition Rüegger
A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche
Les moyens supplémentaires sont affectés à des mesures temporaires visant à assurer une protection immédiate contre le loup.
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Antrag Rüegger wurde soeben abgelehnt.
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
802 Bundesamt für Verkehr
802 Office fédéral des transports
Antrag der Mehrheit
A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la majorité
A236.0110 Apport au fonds d'infrastructure ferroviaire
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schilliger, Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A236.0110 Apport au fonds d'infrastructure ferroviaire
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. q
Antrag der Mehrheit
q. Bundesamt für Verkehr
A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
q. Bundesamt für Verkehr
A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 let. q
Proposition de la majorité
q. Office fédéral des transports
A236.0110 Apport au fonds d'infrastructure ferroviaire
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schilliger, Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
q. Office fédéral des transports
A236.0110 Apport au fonds d'infrastructure ferroviaire
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
803 Bundesamt für Zivilluftfahrt
803 Office fédéral de l'aviation civile
Antrag der Mehrheit
A231.0299 Umweltschutzmassnahmen
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A231.0299 Umweltschutzmassnahmen
Fr. 10 000 000
Proposition de la majorité
A231.0299 Mesures de protection de l'environnement
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A231.0299 Mesures de protection de l'environnement
Fr. 10 000 000
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
(1 Enthaltung)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
805 Bundesamt für Energie
805 Office fédéral de l'énergie
Antrag der Mehrheit
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Fr. 95 352 700
A231.0304 Programm Energie Schweiz
Fr. 31 062 000
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
A231.0304 Programm Energie Schweiz
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la majorité
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Fr. 95 352 700
A231.0304 Programme Suisse Energie
Fr. 31 062 000
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
A231.0304 Programme Suisse Energie
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
805 Bundesamt für Energie
805 Office fédéral de l'énergie
Antrag der Mehrheit
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
... 2 900 000 Franken ...
... Fr. 700 000
... Fr. 400 000
... Fr. 800 000
... Fr. 1 000 000
A231.0304 Programm Energie Schweiz
... 8 300 000 Franken ...
... Fr. 5 000 000
... Fr. 1 200 000
... Fr. 1 100 000
... Fr. 1 000 000
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
A231.0304 Programm Energie Schweiz
Streichen
Proposition de la majorité
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
... 2 900 000 francs ...
... Fr. 700 000
... Fr. 400 000
... Fr. 800 000
... Fr. 1 000 000
A231.0304 Programme Suisse Energie
... 8 300 000 francs ...
... Fr. 5 000 000
... Fr. 1 200 000
... Fr. 1 100 000
... Fr. 1 000 000
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
A231.0304 Programme Suisse Energie
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. r, s
Antrag der Mehrheit
r. Bundesamt für Energie
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
2023: Fr. 95 174 900
2024: Fr. 95 298 000
2025: Fr. 95 199 200
Die zusätzlichen Mittel dienen der Finanzierung des Funktionsaufwands, der sich direkt aus der Erhöhung der Mittel in der Rubrik A231.0304 "Programm Energie Schweiz" ergibt. Sie teilen sich wie folgt nach Jahr und Bereich auf:
2023 / 2024 / 2025
Impulsberatung für Heizungsersatz:
Fr. 600 000 / 600 000 / 600 000
Dekarbonisierung der Industrie (Optimierung):
Fr. 800 000 / 800 000 / 800 000
Dekarbonisierung der Industrie (neue Technologien):
Fr. 600 000 / 600 000 / 600 000
Fachkräftemangel:
Fr. 900 000 / 900 000 / 900 000
s. Bundesamt für Energie
A231.0304 Programm Energie Schweiz
2023: Fr. 34 902 100
2024: Fr. 39 667 000
2025: Fr. 40 057 600
Die zusätzlichen Mittel teilen sich wie folgt nach Jahr und Bereich auf:
2023 / 2024 / 2025
Impulsberatung für Heizungsersatz:
Fr. 5 000 000 / 5 000 000 / 5 000 000
Dekarbonisierung der Industrie (Optimierung):
Fr. 2 200 000 / 2 200 000 / 2 200 000
Dekarbonisierung der Industrie (neue Technologien):
Fr. 3 100 000 / 7 100 000 / 7 100 000
Fachkräftemangel:
Fr. 2 000 000 / 3 000 000 / 3 000 000
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
r. Bundesamt für Energie
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
s. Bundesamt für Energie
A231.0304 Programm Energie Schweiz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 let. r, s
Proposition de la majorité
r. Office fédéral de l'énergie
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
2023: Fr. 95 174 900
2024: Fr. 95 298 000
2025: Fr. 95 199 200
Les moyens supplémentaires sont destinés à financer les charges de fonctionnement découlant directement des conséquences de la mise en oeuvre de l'augmentation des moyens accordés à la rubrique A231.0304 "Programme Suisse Energie". Ils sont répartis de la manière suivante, par année et par domaine:
2023 / 2024 / 2025
Impulsions remplacement chauffage:
Fr. 600 000 / 600 000 / 600 000
Décarbonisation industrie (optimisation):
Fr. 800 000 / 800 000 / 800 000
Décarbonisation industrie (nouvelles technologies):
Fr. 600 000 / 600 000 / 600 000
Pénurie main-d'oeuvre qualifiée:
Fr. 900 000 / 900 000 / 900 000
s. Office fédéral de l'énergie
A231.0304 Programme Suisse Energie
2023: Fr. 34 902 100
2024: Fr. 39 667 000
2025: Fr. 40 057 600
Les moyens supplémentaires sont répartis de la manière suivante, par année et par domaine:
2023 / 2024 / 2025
Impulsions remplacement chauffage:
Fr. 5 000 000 / 5 000 000 / 5 000 000
Décarbonisation industrie (optimisation):
Fr. 2 200 000 / 2 200 000 / 2 200 000
Décarbonisation industrie (nouvelles technologies):
Fr. 3 100 000 / 7 100 000 / 7 100 000
Pénurie main-d'oeuvre qualifiée:
Fr. 2 000 000 / 3 000 000 / 3 000 000
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Gmür Alois, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
r. Office fédéral de l'énergie
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
s. Office fédéral de l'énergie
A231.0304 Programme Suisse Energie
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
812 Bundesamt für Raumentwicklung
812 Office fédéral du développement territorial
Antrag der Mehrheit
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Bourgeois, Farinelli, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la majorité
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Bourgeois, Farinelli, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
(1 Enthaltung)
Verfahrensbeitrag
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
812 Bundesamt für Raumentwicklung
812 Office fédéral du développement territorial
Antrag der Mehrheit
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Bourgeois, Farinelli, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Streichen
Proposition de la majorité
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Bourgeois, Farinelli, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. t
Antrag der Mehrheit
t. Bundesamt für Raumentwicklung
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Bourgeois, Farinelli, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
t. Bundesamt für Raumentwicklung
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 let. t
Proposition de la majorité
t. Office fédéral du développement territorial
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Bourgeois, Farinelli, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schilliger, Schwander, Siegenthaler, Sollberger, Strupler)
t. Office fédéral du développement territorial
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Block 6 - Bloc 6
Eigenaufwand und Schuldenbremse
Charges propres et frein à l'endettement
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht bei meinen vier Minderheiten um die Frage, wie die 57,5 Millionen Franken für Arzneimittel und Impfleistungen, wie die 150 Millionen Franken für die Abgeltung Regionaler Personenverkehr, wie die 50 Millionen für die Abgeltung Ortsverkehr und wie die 15 Millionen für die Abgeltung touristischer Verkehr verbucht werden. Heute Morgen bei der allgemeinen Aussprache ist gesagt worden, man müsse - Sie müssen gut zuhören: man müsse! - diese vier Positionen als ausserordentliche Ausgaben verbuchen. Es geht nicht um die Frage, ob wir das müssen oder nicht. Es geht um die Frage, ob wir das aufgrund der Schuldenbremse und des Finanzhaushaltgesetzes dürfen. Da appelliere ich nicht nur an die Finanzpolitiker, sondern generell an Sie alle im Parlament, die Verfassung und das Finanzhaushaltgesetz, das wir uns aufgrund der Verfassung selbst gegeben haben, einzuhalten.
In Artikel 15 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes steht: "Die Bundesversammlung kann bei der Verabschiedung des Voranschlags oder seiner Nachträge den Höchstbetrag nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung erhöhen im Falle von: a. aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen [...]." Diesen Grundsatz haben wir uns selbst gegeben. Wenn wir morgen die Diskussion über das Covid-19-Gesetz führen, steuern wir bewusst. Der Bundesrat steuert aktuell bewusst. Es ist nicht eine nicht steuerbare Entwicklung. Alles wird über das Covid-19-Gesetz oder über das Epidemiengesetz gesteuert. Weil wir das bewusst über die gesetzlichen Grundlagen steuern, ist es auch nicht aussergewöhnlich.
Es geht hier auch darum, dass wir nicht einfach je nach Belieben in den einen oder den anderen Topf verbuchen, denn der Text ist klar. Es ist auch klar, dass wir steuern. Und es ist nicht nicht steuerbar, sonst könnten wir beliebig hingehen - ich nehme jetzt das Beispiel der Verkäsungszulage - und sagen: "Die Milchmenge, die die Bauern jährlich liefern, ist auch nicht steuerbar, wir nehmen das in die ausserordentlichen Ausgaben." Dann müssen wir auch die jährlichen Diskussionen über die Verkäsungszulage nicht mehr führen.
So können wir keine Finanzpolitik machen. Wir als Mitglieder der Bundesversammlung können hier auch nicht einfach das Gesetz, das wir uns selbst gegeben haben, nicht einhalten. Das ist für mich nicht einfach nur eine Mogelpackung oder ein "Bubentrickli". Für mich ist klar, dass eine solche ausserordentliche Verbuchung dieser vier Beträge einen Verfassungsbruch und einen Gesetzesbruch darstellt, nichts anderes - nicht einfach ein "Bubentrickli".
Ich bitte Sie und appelliere an Sie, dass wir uns an die Bundesverfassung und an das Finanzhaushaltgesetz, das wir uns selbst gegeben haben, halten und dass Sie meiner Minderheit folgen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben heute in diesem Saal keine nachhaltige Finanzpolitik betrieben. Mein Vorredner hat es gesagt: Wir werden mit dem aktuellen Budget, das wir wahrscheinlich verabschieden werden, die Verfassung voraussichtlich nicht einhalten. Das enttäuscht mich doch sehr. Denn die SVP-Fraktion hat sich kompromissbereit gezeigt. Wir haben in dieser Budgetdebatte moderate Anträge eingebracht. Sie wurden allesamt nicht angenommen.
Ich komme jetzt zum Antrag meiner Minderheit, welcher den departementalen Ressourcenpool betrifft. Im departementalen Ressourcenpool sind diejenigen Kreditmittel budgetiert, welche entweder im Laufe des Budgetjahres bedarfsgerecht an die Verwaltungseinheiten abgetreten oder für zentral finanzierte departementale Vorhaben eingesetzt werden. Diese Mittel erlauben es dem Generalsekretariat des UVEK, führend, steuernd und unterstützend einzugreifen. Man könnte auch von einer sogenannten Speckreserve sprechen, die hier angesetzt wird. Der Stellenzuwachs im UVEK ist nämlich enorm. So verfügt es, verglichen mit 2012, über 17 Prozent mehr Vollzeitstellen. Mittlerweile sind es insgesamt 2378 Stellen.
Dieser Trend zeigt sich auch beim Bund, der aktuell über 40 000 Personen beschäftigt und Lohnkosten von über 6 Milliarden Franken auslöst. Das unkontrollierte Personalwachstum muss begrenzt werden. Denn es ist eine Tatsache: Je mehr Personal eine Verwaltung hat, desto grösser wird die Regulierungsdichte bei den Vorschriften, die Wirtschaft und Gewerbe je länger, je mehr behindern. Die SVP als einzige echte Vertreterin von Gewerbe und Wirtschaft wird konsequent das ungebremste Wachstum sowie die Bürokratie bekämpfen.
Die Kürzung um rund 3,8 Millionen Franken ist berechtigt und sollte, falls es tatsächlich notwendig ist, bei Ausgaben von insgesamt 13,593 Milliarden Franken auch innerhalb des UVEK kompensiert werden können.
Sollberger Sandra · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Aus meiner Sicht sind die Kommunikationsabteilungen der Bundesdepartemente und der Bundesverwaltung bereits mehr als gut besetzt. Das wurde ja auch hier schon mehrfach bemängelt. Die neu geschaffenen Stellen - es sind insgesamt zehn - kommen also zu einer grossen Anzahl Kommunikationsspezialisten hinzu, die die Arbeit der Departemente und unserer Magistraten in ein gutes Licht rücken wollen. Selbst die "NZZ" titelte zu diesem Thema, dass der Grat zwischen Information und Propaganda schmal ist. Andere Medien schreiben etwa "Influencer im Dienste des Staates", "Der Bund geht auf Like-Jagd auf Instagram", "Populismus im Bundeshaus" oder gar "Behörden-PR auf dem Vormarsch". Wir schaffen hier ohne Not neue Verwaltungsstellen und Jobs in der Kommunikation in einer Zeit, in der wir eher aufpassen sollten, Fixkosten zu generieren, die wir später nie mehr wegkriegen.
Man stelle sich vor, dass es in Zukunft dann solche Bundes-Influencer gibt. Was würde dann beispielsweise bei einem Referendum geschehen? Stellen Sie sich vor: Beim nächsten Referendum, ob von links, rechts oder aus der Mitte ergriffen, wird das Referendumskomitee dann mit vermeintlich sachlichen Videos der Bundes-Influencer auf Social Media konfrontiert - Videos, die Ihre Kampagnen torpedieren und die Sie dann mit viel eigenem Aufwand wieder übertönen müssen. Da können sie dann noch so sehr sagen, es gehe nur um vermeintlich sachliche Informationen; das behauptet heute ja jeder. Seien wir aber ehrlich: Es ist einfach ein weiteres Marketing- und PR-Tool und schafft mehr Verwaltung, mehr Staat. Selbst wenn wir solchen neuen Bundes-Influencern zustimmen wollen, bin ich der Meinung, dass ein Ausbau der Social-Media-Kommunikation zumindest intern kompensiert werden soll, und zwar vollständig, nicht nur teilweise.
Ich habe manchmal das Gefühl, dass hier gewissen Hypes nachgerannt wird. Nur weil "Cyber", "digital" oder "Social Media" auf dem Titel steht, werden einfach schnell Gelder gesprochen, ohne genau hinzuschauen. Es wird schnell technisch, und dann wird einfach abgenickt. Dabei wird beispielsweise nicht überprüft, welche alten Kanäle, veralteten Kommunikationsmethoden wegfallen könnten oder wo man innerhalb der oft "verhockten" Strukturen auch einmal etwas sparen könnte.
Zudem bin ich der Meinung, dass mit der Digitalisierung, wird sie richtig angewandt, die Prozesse und Abläufe effizienter und schlanker werden müssten. Das ist jedenfalls meine Erfahrung aus der Privatwirtschaft. Aber bei der Verwaltung wird aus unerklärlichen Gründen immer alles teurer anstatt schlanker und einfacher.
Hier möchte ich nun nicht einfach zusätzliche Gelder sprechen und bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Bundes-Influencer nicht zu unterstützen.
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mein Antrag möchte das ungebremste Personalwachstum beim Bund bremsen und die Personalkosten von derzeit rund 6,1 Milliarden Franken bis 2025 auf rund 6 Milliarden Franken senken und anschliessend plafonieren. Mein Antrag steht im Zeichen folgender drei Punkte:
1. versprochene Effizienzgewinne endlich realisieren;
2. Personalausbau stoppen;
3. Anpassung der Bundespersonalverordnung.
Zu Punkt 1 und damit sicher auch zum Hauptargument dafür, weshalb hier endlich und unbedingt gehandelt werden muss: Wir investieren seit Jahren grosse Summen in IT-, Digitalisierungs- und Reorganisationsprojekte, dies immer auch im Zusammenhang mit dem Versprechen und der Aussage, Effizienzgewinne zu erzielen und folglich mit weniger Personal zurechtzukommen. Dieses Versprechen soll endlich umgesetzt und spürbar werden.
Zu Punkt 2: Wir müssen endlich den ungebremsten Personalausbau stoppen. Das heisst neue Aufgaben, die nötig sind, nicht verhindern, sondern Aufgaben, wie es auch vorhin Frau Sollberger gesagt hat, hinterfragen und, wo nötig, abbauen. Es darf nicht sein, dass immer mehr Personen beim Staat, sei es bei Gemeinde, Kanton oder Bund, angestellt sind. Die Zahlen zeigen klar, dass diese drei föderalen Ebenen in den letzten Jahren überproportional viele Stellen geschaffen haben, auch wenn ich mir natürlich bewusst bin, dass die Politik da mitschuldig ist.
Punkt 3 setzt direkt bei den Personalkosten und der Bundespersonalverordnung an. Stellenprofile müssen unter Umständen überdacht werden. Die Akademisierung der Jobprofile soll gestoppt und die hohen Durchschnittslöhne von über 125 000 Franken sollen somit beim Bund reduziert werden. Diese Forderung wird untermauert durch die Tatsache, dass der Personalbestand zwischen 2010 und 2020 um 13 Prozent gewachsen ist, die Personalkosten aber um 25 Prozent gestiegen sind. Hauptsächlich wurden also gut bezahlte Personen angestellt. Auch müssen alte Zöpfe wie der Ortszuschlag von jährlich weit über 100 Millionen Franken und das Bewertungssystem, das jährlich zu Lohnanpassungen von bis zu 4 Prozent führt, abgeschnitten werden.
Abschliessend ist sicher auch die luxuriöse Pensionskassenlösung der Realität anzupassen. Die freiwillig viel höheren Sparbeiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen - je nach Alter von über 30 Prozent, und das bei einem Arbeitgeberanteil von bis zu 70 Prozent - sollen kritisch hinterfragt werden. Hier hoffe ich auf die Hilfe von Kollegin Gysi Barbara, die mit dem Argument der Bevorteilung der Reichen und Gutverdienenden höhere Einzahlungen bei der Säule 3a bekämpft hat. Das hat etwa die gleiche Steuerdeckung wie hohe Sparbeiträge für die Pensionskassen, so, wie sie bei den Bundesangestellten momentan aktuell sind. Wenn sich der Bund bei der Besoldung und den Anstellungsbedingungen gerne mit der Privatwirtschaft vergleicht, dann sollte er sich mit Blick auf die Effizienzsteigerungen und Einsparungen auch in anderen Branchen umschauen, um zu sehen, wie sie diese letzten Jahre gemeistert haben und wie viel effizienter sie geworden sind.
Abschliessend möchte ich sagen, dass ich wie Bundesrat Maurer stolz bin auf unser Bundespersonal und seine Arbeit. Aber ich bin auch stolz auf alle anderen, die für den Wohlstand der Schweiz täglich arbeiten, teilweise sogar vor 8 Uhr aufstehen, dies aber ohne die guten Arbeitsbedingungen, die beim Bund herrschen. Deshalb danke ich zumindest allen liberalen Kräften hier im Saal, wenn Sie meine Minderheit unterstützen und das ungebremste Personalkostenwachstum bremsen.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
In diesem letzten Block behandeln wir Anträge im Bereich des Eigenaufwands des Bundes und im Bereich der Schuldenbremse. Die grünliberale Fraktion unterstützt hier bei allen Anträgen die Mehrheit der Finanzkommission. Dies geschieht beim Eigenaufwand aus Überzeugung, bei den Anträgen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse jedoch mit einem gewissen Zähneknirschen.
Ich komme zuerst zum Eigenaufwand. Im Vordergrund steht hier der Personalaufwand. Die Minderheit Sollberger will die Personalausgaben im Bereich der Social Media und der Digitalisierung um insgesamt 1,8 Millionen Franken kürzen, wobei mit Ausnahme des EFD sämtliche Departemente betroffen wären, insbesondere aber die Bundeskanzlei. Dieser Antrag steht aus unserer Sicht etwas quer in der, sagen wir mal, digitalen Landschaft, denn im Zuge der grossen Veränderungen beim Medienkonsum und der grossen Bedeutung der Social Media ist es wichtig, dass der Bundesrat die Bevölkerung über verschiedene Kanäle erreicht, so auch über Social Media.
Die Minderheit Strupler beantragt Ihnen, im Finanzplan die Personalausgaben schrittweise auf 6 Milliarden Franken zu reduzieren. Nun, aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, via Personalaufwand zu sparen. Wenn man im Bundeshaushalt sparen möchte, dann muss man substanziell Aufgaben nicht mehr wahrnehmen oder Aufgaben im föderalen Staat anders organisieren; dann können wir Einsparungen tätigen. Der Personalaufwand ergibt sich ja letztendlich durch die Aufgaben, die wir der Bundesverwaltung übertragen, und diese werden ja nicht einfach weniger, wenn wir den Personalaufwand plafonieren. Es würden auch keine Kosten gespart, denn wir müssen davon ausgehen, dass anstelle von eigenem Personal vermehrt externe Fachkräfte beauftragt werden müssten, und das wäre dann wiederum teurer.
Nun zur Schuldenbremse: Es geht hier darum, Aufwandkredite, welche der Bundesrat im Rahmen von Nachmeldungen als ordentliche Ausgaben beantragt hat, als ausserordentliche Ausgaben zu buchen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei diesen Ausgaben um Ausgaben im Bundesamt für Gesundheit und im Bundesamt für Verkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie handelt. Es ist mir ein Rätsel, wie der Bundesrat auf die Idee kommt, in einer Nachmeldung Ausgaben im Zusammenhang mit einer Pandemie als ordentliche Ausgaben zu verbuchen. Die Umbuchung in den ausserordentlichen Haushalt durch den Ständerat und der Antrag der Mehrheit der Kommission, welcher in die gleiche Richtung geht, machen Sinn, handelt es sich doch um Ausgaben, welche weder geplant noch vorhersehbar waren. Ohne Pandemie gäbe es diese Ausgaben gar nicht. Es ist wohl unbestritten, dass der Bundesrat die Pandemie nicht steuern kann. Er kann zwar die Reaktion darauf steuern, aber es wäre nicht korrekt, Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht zu beschliessen, weil die Schuldenbremse das nicht zulässt.
Das Problem ist, dass wir heute im Finanzhaushaltgesetz keine tauglichen Regeln für den vorliegenden Fall haben, zumindest keine klaren Regeln. Covid-19-Kredite werden bereits vom Bundesrat je nach Lust und Laune einmal als ausserordentliche Ausgaben und dann wieder als ordentliche Ausgaben verbucht. Das ist keine seriöse Finanzpolitik, das ist ein opportunistisches "Jekami". Wir anerkennen, dass bei Fiskalregeln wie der Schuldenbremse eine gewisse Flexibilität wichtig ist. Es wäre jedoch im Hinblick auf die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit, aber auch für die Kohärenz des Bundeshaushalts wichtig, im Finanzhaushaltgesetz klarere Regeln zu schaffen. Dabei soll es nicht darum gehen, mehr oder weniger ausserordentliche Ausgaben zu beschliessen. Vielmehr müsste eine sachgerechte Lösung gefunden werden für die Frage, wann eine Ausgabe ausserordentlich ist und wann eine Ausgabe ordentlich ist - gerade in einer Situation wie heute während der Pandemie.
Ich bin mir bewusst, dass der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission das nicht gleich sehen. Man möchte diese Flexibilität. Aber ich bin überzeugt, dass Sie damit dem Konzept der Schuldenbremse schaden und deren guten Ruf beeinträchtigen. Deshalb müssen wir uns in der Zukunft darum kümmern, wie wir hier klarere Regeln beschliessen können.
Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
In diesem Block stimmt die grüne Fraktion immer gemäss der Kommissionsmehrheit. Wir unterstützen auch die Anträge auf zusätzliche Aufwendungen, die uns zur Eidgenössischen Finanzkontrolle und zum Bundesamt für Gesundheit vorgelegt werden. Beim BAG geht es um die Kosten für weitere Arzneimittel, Impfungen und Covid-19-Tests: Es ist offensichtlich, dass wir diese Zusatzmittel brauchen und dass sie als ausserordentlich einzustufen sind, wie mein Vorredner sehr gut ausgeführt hat.
Auch den Ressourcenpool des UVEK-Generalsekretariats wollen wir auf keinen Fall kürzen. Unser Land wird in den kommenden Jahren froh darum sein, denn es warten zahlreiche Aufgaben auf das UVEK; denken wir zum Beispiel an die Ziele zur Biodiversität, zur Kreislaufwirtschaft und zur Vermeidung von Stoffen, die unsere Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden.
Drei Minderheitsanträge Schwander betreffen das Bundesamt für Verkehr. Gestern, am Dienstag, haben wir die Weichen für die Fortsetzung der Covid-bedingten Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr gestellt, eingeschlossen der Ortsverkehr in den Städten sowie der touristische Verkehr. Nun schaffen wir den finanziellen Rahmen dafür. Wir dürfen die Dichte und Verlässlichkeit des öffentlichen Verkehrs nicht gefährden, trotz aktuellen Erschütterungen durch die Covid-Krise. Es muss weiterhin unser Ziel sein, dass der öffentliche Verkehr einen wachsenden Anteil an der Mobilität übernehmen kann.
Die grösste Tragweite haben in diesem Block sicher die Entscheidungen zu den Personalausgaben, vor allem diejenigen, die auf das übernächste Jahr und weiter zielen. Wir von der grünen Fraktion werden die Mehrheit unterstützen und im Voranschlag 2022 die Kürzung der Personalausgaben um 1,8 Millionen Franken, die die Minderheit Sollberger erreichen will, ablehnen. Die zusätzlichen Personalressourcen für die Digitalisierung und die Social-Media-Strategie sind unserer Ansicht nach begründet, sowohl in den Departementen als auch in der Bundeskanzlei. Was Letztere betrifft, setzen wir sehr darauf und fordern es nicht zum ersten Mal, dass die digitalen Mittel zur Unterstützung unserer Ratsarbeit, vor allem der Kommissionsarbeit, verbessert werden. Das Parlnet muss den Schritt von der reinen PDF-Ablage hin zum interaktiven Arbeitsmittel schaffen.
Wir lehnen auch den Antrag der Minderheit Strupler ab, welche Personalkürzungen mit dem Rasenmäher für die drei Folgejahre vorsieht. Einmal mehr wird versucht, das Prinzip der Globalbudgetsteuerung zu übersteuern. Wir Grünen sind bereit, Personalaufstockungen kritisch anzuschauen, zum Beispiel in jenen Feldern, die zahlenmässig aktuell am stärksten wachsen: Nachrichtendienst, Verteidigung, Fedpol. Dazu müssen wir aber bei den jeweiligen Globalbudgets oder Botschaften ansetzen.
Kollege Strupler, Sie wollen die Gesamtpersonalkosten linear kürzen und auf tieferem Niveau plafonieren. Damit würden Sie auslösen, dass der Bund mehr Aufgaben auswärts vergeben muss, auch bei jenen Funktionen, für die es keine akademische Ausbildung braucht.
Zum Schluss noch zur Immobilienbewirtschaftung der Gruppe Verteidigung: Wir unterstützen dieses zusätzliche Ziel in der Leistungsgruppe 1 auch, das in der Kommission unbestritten war. Die Bruttomietkosten sollen nach und nach sinken, und bis 2025 soll wenigstens eine 2-prozentige Reduktion erreicht werden.
Gmür Alois · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Minderheit Schwander will die Covid-19-Arzneimittel und -Impfleistungen gemäss Bundesrat nicht ausserordentlich, sondern ordentlich verbuchen. Die Mitte-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass wir eine ausserordentliche Situation haben, denn wir werden von der Pandemie-Entwicklung tagtäglich überrascht. Die Aufwendungen für Arzneimittel und Impfleistungen sind aus unserer Sicht ausserordentlich zu verbuchen und dürfen das ordentliche Budget nicht belasten. Die Mitte-Fraktion anerkennt aber, dass irgendwann auch diese Aufwendungen planbar sind und nicht mehr ausserordentlich verbucht werden dürfen. Wir wollen längerfristig nicht die Schuldenbremse umgehen.
Die Minderheit Egger Mike will die Mittel des departementalen Ressourcenpools beim Generalsekretariat UVEK von 12,2 auf 8,4 Millionen Franken kürzen. Hier würde beim Personal und bei den Sachmitteln gekürzt. Das würde vor allem den Abbruch eines von uns bewilligten IT-Projekts bedeuten: Für das UVEK-Portal haben wir einen Verpflichtungskredit von 17 Millionen Franken bewilligt. Die Kürzung würde ein Portal betreffen, von dem Bürger, Kantone und Gemeinden profitieren. Damit können Verfahren von Bewilligungen und Konzessionen für alle Beteiligten vereinfacht werden. Die Mitte-Fraktion will hier vorwärtsfahren und nicht den Rückwärtsgang einlegen. Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Egger Mike ab.
Die verschiedenen Minderheitsanträge Schwander wollen, wie der Bundesrat, die Covid-19-Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr allesamt im ordentlichen Haushalt belassen. Die Mitte-Fraktion erachtet diese Abgeltungen, die durch die Umsatzeinbussen im öffentlichen Verkehr aufgrund der Pandemie nötig wurden, als ausserordentlich. Die Mitte-Fraktion ist sich aber auch bewusst, dass solche Abgeltungen zukünftig nicht mehr gerechtfertigt sein werden und dass auch der öffentliche Verkehr Massnahmen treffen muss und unternehmerisch zu reagieren hat, damit solche Abgeltungen wirklich ausserordentlich bleiben und nicht zur Gewohnheit werden. Wir bitten Sie, die Ausserordentlichkeit gutzuheissen, deshalb die Minderheitsanträge Schwander abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Die Minderheit Sollberger will bei den Personalausgaben 1,8 Millionen Franken sparen. In jedem Departement ausser im Finanzdepartement soll auf die zusätzlichen Stellen für die Umsetzung der Strategie Social Media/Digitalisierung verzichtet werden.
Die Mitte will sich der Entwicklung bei der Informationsvermittlung nicht entziehen. Wir haben unser Parteisekretariat in letzter Zeit ebenfalls personell in dieser Sache aufgerüstet, um stärker in den sozialen Medien präsent zu sein. Alle Parteien rüsten in diesem Bereich auf, weil es immer mehr Kreise gibt, die sich nur noch über die sozialen Medien informieren. Leider wird immer weniger am Stammtisch, dafür aber im Netz und dort mehr oder weniger heftig und hemmungslos über Politik diskutiert. Für das Funktionieren unserer Demokratie ist eine wahrheitsgetreue und objektive Information der Behörde über die sozialen Medien immer wichtiger, und es ist im Interesse unseres Landes. Es sollten alle Kreise der Bevölkerung erreicht und informiert werden. Andere Regierungen nutzen dieses Instrument und informieren gerade bei Verhandlungen sehr schnell. Die Schweiz hinkt hier hintennach. Das kann negative Folgen für den Informationsstand haben, vor allem unserer jungen Bevölkerung. Die Mitte-Fraktion will deshalb die nötigen Beträge für eine zeitgemässe, den heutigen Bedürfnissen entsprechende Information durch die Behörde unterstützen.
Eine Minderheit Strupler will die Personalausgaben bis ins Jahr 2025 auf 6 Milliarden Franken herunterfahren. Das würde bedeuten, dass bis ins Jahr 2025 rund 1700 Vollzeitstellen abgeschafft werden müssten. Die Mitte erachtet diese Kürzung als nicht realistisch. Es wäre schon ein grosser Erfolg, wenn es bis 2025 keinen Zuwachs von Stellen mehr gäbe. Momentan ist das Wachstum im Stellenbereich auch für die Mitte besorgniserregend; ein Wachstum von 2000 Stellen innerhalb der letzten fünf Jahre ist einfach sehr viel.
Ich habe es schon beim Eintreten gesagt: Diesen grossen Stellenaufwuchs hat nicht der Bundesrat zu verantworten, sondern wir hier haben ihn zu verantworten. Im Ständerat haben die Mitglieder der Mitte-Fraktion den Antrag auf eine Kürzung um 21 Millionen Franken im Personalbereich unterstützt. Dieser Beschluss des Ständerates ist nicht so extrem wie der Minderheitsantrag Strupler und wahrscheinlich eher zu verkraften. Dies muss aber bei der Differenzbereinigung noch ausdiskutiert werden.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Strupler abzulehnen.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann mich in grossen Teilen meinen Vorrednern anschliessen, was bedeutet, dass die SP-Fraktion ebenfalls in allen Punkten die Mehrheit der Finanzkommission unterstützen wird. Ich werde auch nicht en détail auf alle Minderheiten eingehen, kann Ihnen aber sagen, dass wir die Verbuchung der Covid-Massnahmen beim BAG und beim Bundesamt für Verkehr als ausserordentliche Ausgaben sehr unterstützen, denn das macht Sinn. Wir haben sehr viele der Covid-Massnahmen ausserordentlich verbucht, und wir sollten an dieser Praxis nichts ändern. Ich glaube, es ist auch richtig, dass wir uns etwas Luft verschaffen. Das ist zulässig, und der Ständerat - Sie haben es auch gehört - hat das bereits so genehmigt.
Ich nehme mir etwas mehr Zeit, um die Personalthemen aufzunehmen. Sie wissen ja, dass das auch ein bisschen mein Spezialgebiet ist. Ich finde es schon etwas komisch, und es mutet mich auch etwas polemisch an, wenn der Minderheitssprecher Egger Mike von einer Speckreserve spricht. Es werden hier eigentlich, man hat es gehört, Projekte tangiert, die wir auch schon diskutiert und auf den Weg geschickt haben. Ich glaube, es gibt viele Parteien, die die Digitalisierung grundsätzlich unterstützen. Ich habe den Eindruck, es sei eine etwas politisch motivierte Kürzung. Es ist wohl kein Zufall, dass es das Umweltdepartement betrifft. Ich denke, wir sollten diese Kürzung wirklich ablehnen. Es geht darum, dass es diesen Kredit eben auch braucht, damit die Projekte nicht gestoppt werden müssen.
Dann zum Minderheitsantrag Sollberger: Es wurde ausgeführt, dass das Stellen für den Bereich Social Media sind. Wir beklagen uns immer, dass sich die jungen Leute nicht für die Politik interessieren oder dass sehr viele Leute nicht gut informiert sind. Sie lesen oftmals auch keine Zeitung mehr oder wenn, dann die, die man gratis am Bahnhof bekommt. Ich glaube, wir müssen eben auch zugestehen, dass sich die Bundesverwaltung bei den sozialen Medien, den neuen Medien fit macht. Wir haben ein Interesse daran, dass sich die Leute informieren und dass sie eben gut informiert werden und nicht Fake News aufsitzen.
Es geht hier nicht um irgendwelche Influencerinnen und Influencer, sondern es geht darum, dass auch in den sozialen Medien Informationen aufbereitet werden. Sie wissen es selber, viele von Ihnen machen das ja auch: Sie können nicht den gleichen Text nehmen, den Sie hier verlesen, und dann einfach eins zu eins ins Internet stellen oder auf Instagram posten. Sie müssen die Informationen dort anders aufbereiten und kommunizieren. Das braucht fachliches Know-how.
Ich schliesse nicht aus, dass nach einer Anfangsphase dann ein Potenzial dafür vorhanden ist, in den herkömmlichen Kommunikationsteams etwas zu reduzieren. Aber im Moment muss es parallel laufen, und es muss eben auch Know-how aufgebaut werden. Darum ist diese Kürzung wirklich falsch.
Ganz falsch und von uns massiv bekämpft ist natürlich der Kahlschlag von Kollege Strupler. Immer wieder das gleiche Lied: Man will den Personalplafond einfrieren, man will auf 6 Milliarden Franken plafonieren, koste es, was es wolle. Es gibt dann immer verschiedene Möglichkeiten, wie das zu tun ist. Ich habe es heute Morgen beim Eintreten gesagt: Es sind rund 1700 Stellen, die das kosten würde. Man kann es auch anders machen. Aber wenn Sie dann einfach allen die Löhne kürzen, ist das, glaube ich, kein guter Weg. Oder wenn Sie anfangen, an der zweiten Säule, bei der Pensionskasse des Bundespersonals, zu schrauben, dann ist das wirklich auch wider Treu und Glauben. Es hat überhaupt nichts mit Steuernsparen zu tun, wenn Sie keine gute berufliche Vorsorge für Ihr Personal haben. Ich glaube, das sind wir den Angestellten des Bundes auch wirklich schuldig. Seien wir doch froh, dass wir diese Pensionskassenlösung haben - keine eigene, sondern eine ausgegliederte Pensionskasse. Mit der Publica haben wir nämlich eine Bundespensionskasse, bei welcher dann eben auch wirklich sorgsam gewirtschaftet wird.
Ich muss Ihnen wirklich sagen: Diese Querschnittkürzungen treffen dann einfach alle. Wenn Sie schon Geld einsparen wollen, dann wäre es ehrlicher zu sagen, wo, als wenn Sie einfach quer mit dem Rasenmäher darüberfahren. Es macht es auch nicht besser, dass Sie erst im Jahr 2023 damit anfangen.
Besten Dank, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie wundern sich wahrscheinlich nicht, dass die SVP-Fraktion alle Minderheiten unterstützt. Ich möchte nicht zu allen Minderheitsanträgen separat sprechen. Bei der Minderheit Egger Mike geht es um Priorisierungen. Wir sprechen ja finanzpolitisch immer wieder von Priorisierungen. Warum soll das nicht möglich sein? Wir können nicht alles in einem, zwei oder drei Jahren machen. Wir haben in den nächsten zehn Jahren so viele Projekte, wir müssen endlich einmal zu priorisieren beginnen. Der Bundesrat ist mit Motionen schon verschiedentlich aufgefordert worden, im IT-Bereich beim Prozessmanagement eben zu priorisieren. Der Antrag der Minderheit Egger Mike geht in diese Richtung.
Beim Antrag der Minderheit Sollberger geht es darum, dass nicht einfach überall Kommunikationsspezialisten aufgebaut werden. Da muss man über alle Departemente hinweg überlegen, wo Kommunikation wichtig ist und wo nicht. Wo sie wichtiger wird, muss sie aufgebaut werden, und an anderen Orten braucht es keine Kommunikationsspezialisten. Das ist die Frage der Minderheit Sollberger, die in Zukunft beantwortet werden soll.
Dann komme ich zur Minderheit Strupler. Es ist angetönt worden: Es geht langfristig darum, dass wir die Personalstellen, insbesondere aber die Personalausgaben in den Griff bekommen. Wir geben Hunderte von Millionen Franken für IT-Projekte aus. Fiscal-IT ist ein erfolgreiches Projekt, mit dem wir sehr viel Personal reduzieren konnten; natürlich wurde dann wieder neues Personal gebraucht, das hat Bundesrat Ueli Maurer immer wieder gesagt. Dazit ist ein Transformationsprojekt, nicht ein IT-Projekt. Transformation heisst, dass man die Prozesse optimieren möchte. Prozesse zu optimieren, heisst ganz klar Schnittstellenabbau, also dass man weniger Leute braucht. Dasselbe gilt für Superb, ERP und Fitania, die drei Grossprojekte im VBS. Es ist überall dasselbe: Prozessoptimierung und Schnittstellenabbau heisst, dass es massiv weniger Leute braucht; das ist möglich. Aber warum passiert wenig oder nicht viel? Bundesrat Ueli Maurer wird uns natürlich nachher sagen, dass wir selber ja schuld seien, dass wir aufgrund unserer Vorstösse und Aufträge mehr Personal brauchen. Das ist die eine Erklärung.
Was ich in den letzten Jahren beobachtet habe, ist aber Folgendes: Man versucht zwar, die Prozesse zu optimieren. Jedes Departement hat trotzdem seine Silostruktur. In der Bundesverwaltung gibt es Parallelstrukturen, und das geht nicht! Diese Silostrukturen müssen einmal durchbrochen werden. Einerseits lancieren wir dauernd grosse Projekte, sogenannte Transformationsprojekte, die Hunderte von Millionen Franken kosten. Wir optimieren und reduzieren Personal oder achten zumindest darauf, dass der Personalbestand nicht ausgebaut werden muss. Es kann nicht sein, dass wir andererseits die Silostrukturen in den Departementen unberührt lassen. Die Departementschefinnen und -chefs können dort schalten und walten, wie sie wollen. Das geht nicht! Das muss der Bundesrat einmal über alle Departemente hinweg entsprechend angehen. Wenn er es täte, würden wir sehen, dass die Reduktion der Personalkosten, die Herr Strupler fordert, in drei, vier Jahren realisiert werden kann.
Ich bitte Sie daher, alle Minderheitsanträge zu unterstützen.
Farinelli Alex · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Sarò abbastanza breve su questo ultimo intervento. Per quanto riguarda questo blocco il gruppo liberale-radicale sarà sempre a sostegno della maggioranza.
Permettetemi di fare due o tre commenti su quanto detto. Posso sottoscrivere al cento per cento le opinioni del collega Schwander su quanto siano importanti i progetti per rendere più efficiente l'amministrazione pubblica. Questo viene fatto, ma la diminuzione del personale non va data come acquisita quando un progetto va in porto. Bisogna ricordarsi che in quest'aula del Parlamento, così come nella società, crescono le necessità, i bisogni, e spesso i risparmi a livello di personale, che si possono raggiungere con l'efficienza, vengono assorbiti o riassorbiti dalla crescita delle necessità.
Un esempio è proprio la strategia concernente i social media che non starò a toccare nel dettaglio. Riguarda un nuovo campo dove la Confederazione si deve impegnare senza però lasciare i campi che già oggi deve occupare. In questo periodo di pandemia abbiamo visto quanto è importante avere informazioni istituzionali complete e soprattutto credibili.
Per quanto riguarda le spese per il personale, pur non escludendo che nella procedura dell'eliminazione delle divergenze con il Consiglio degli Stati per finire si accetti un taglio lineare, il gruppo liberale-radicale ritiene che non sia questo il modo migliore di procedere. Infatti, questo stesso Parlamento qualche anno fa ha deciso di lavorare con i budget globali e gli obiettivi. Quindi non sta più a questo Parlamento, non dovrebbe più stare a questo Parlamento, definire quanto viene utilizzato nelle singole voci di spesa. Se ci mettiamo a discutere del personale dovremmo anche metterci a discutere di quanto spendiamo per gli immobili piuttosto che per i mandati esterni piuttosto che per l'informatica. Insomma, se dovessimo entrare nella logica di voler discutere ogni singola voce di spesa non svolgeremmo più il ruolo di Parlamento, che deve essere quello di dare degli obiettivi, ma entreremmo quasi nel ruolo del Consiglio federale che deve proprio dirigere l'amministrazione. In questo senso, di principio, i tagli lineari non sono una buona strategia.
Da ultimo, per quanto concerne la contabilizzazione delle spese e l'utilizzo dello strumento delle uscite straordinarie: in una pandemia, che durante questi due anni ha cambiato le condizioni più e più volte, è illusorio pensare di avere delle regole che siano chiare e soprattutto delle regole che siano immutabili. Penso quindi che vada data fiducia al Consiglio federale che agisce in buona fede. Quando ha costruito il preventivo la situazione pandemica era di un certo tipo. Si riteneva che le spese, pur legate alla pandemia, fossero gestibili all'interno del bilancio ordinario. Entrando un po' nella logica che questa pandemia potrebbe durare ancora diversi anni, sarebbe giusto che queste spese rientrassero nel bilancio ordinario.
L'autunno ci ha riservato purtroppo delle brutte sorprese, e quindi il Consiglio federale ha dovuto inserire queste spese all'interno delle spese straordinarie per rispettare il freno all'indebitamento. Penso quindi che si possa dar fiducia anche in futuro al Consiglio federale sulla gestione di questo strumento. Agire in questo modo è nell'interesse di tutti perché la flessibilità è un elemento importante per gestire le crisi, le quali per definizione non sono prevedibili.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich komme zuerst zu den Differenzen, die wir betreffend Verbuchung haben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Sie mit Ihrer Interpretation hier zu weit gehen und die Verfassung und Gesetze doch relativ stark ritzen. Sie haben eine andere Auffassung. Nun ist es so, dass die Interpretation eines Gesetzes und der Verfassung keine exakte Wissenschaft ist. Man kann da verschieden interpretieren. Ich habe durchaus Respekt vor Ihrer Interpretation, man kann das auch so machen. Allerdings, und das möchte ich hier doch anmerken, bleibt für mich ein etwas schaler Nachgeschmack. Denn Sie müssen hier umbuchen, weil Sie vorhin Ausgaben beschlossen haben, die eigentlich nicht wirklich im Zusammenhang mit Corona stehen. Es braucht hier also schon einige Überzeugung, um das so zu interpretieren. Dieser schale Nachgeschmack bleibt. Es wäre nicht nötig gewesen, diese Umbuchungen vorzunehmen, wenn Sie nicht Budgetpositionen aufgestockt hätten, für die aus unserer Sicht keine Dringlichkeit besteht.
Jetzt werden Sie das so beschliessen. Ich will auch kein Drama daraus machen, aber es reizt mich doch, an ein Drama von Schiller zu erinnern. Im "Wallenstein" heisst es sinngemäss, es sei der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Neues gebären müsse. Also: Dem, was Sie jetzt umbuchen, geht eigentlich der Entscheid voran, den Sie mit der Aufstockung getroffen haben. Das möchte ich doch für nächstes Jahr in Erinnerung rufen, dass wir hier dann einmal Schluss machen und nicht weitere Interpretationen zulassen.
Aber Sie werden das so beschliessen; es ist keine exakte Wissenschaft. Sie sind unsere Chefs, und wenn Sie das so beschliessen, dann ist es so. Ich glaube, Sie müssen es auch tun, nachdem Sie aufgestockt haben. Sonst müssen wir eine Sparrunde machen und nochmals irgendwo eine Viertelmilliarde einsparen. Das ist ja wohl auch nicht möglich. Folglich braucht es diesen Schritt, der aber aus unserer Sicht eigentlich nicht wirklich überzeugend ist. Das wäre alles zu dieser Umbuchung.
Damit komme ich zu den weiteren Minderheitsanträgen bzw. zu den noch bestehenden Anträgen:
Zum Thema "Effektive Immobilienbewirtschaftung" im Bereich der Verteidigung: Diesbezüglich sind wir mit dem Antrag Ihrer Kommission einverstanden, die Steigerung vorzunehmen. Gegen eine bessere Auslastung haben wir keine Einwände, somit können wir den Antrag Ihrer Kommission übernehmen.
Dann zum departementalen Ressourcenpool im UVEK: Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Egger Mike abzulehnen. Ich glaube, es ist richtig, dass Departemente, die eine Fülle von Aufgaben haben, die noch nicht ganz klar sind, auch über entsprechende Reserven verfügen, die sie dann für die Umsetzung einsetzen können. Mit dem abgelehnten CO2-Gesetz, der neuen Vorlage und allen diesen Bereichen haben wir im UVEK nun tatsächlich eine Situation, die es erfordert, das Ganze richtig aufzuarbeiten. Hierzu braucht es gewisse Reserven, diese sind so eingestellt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Egger Mike abzulehnen.
Eine Reserve heisst ja auch, dass Sie eine gewisse Verantwortung weitergeben, und ich glaube, das ist grundsätzlich auch richtig. Denn ein Parlament mit zweihundert Mitgliedern ist kaum in der Lage, Details in einem Generalsekretariat im Voraus zu regeln. Dieses Vertrauen, denke ich, braucht es für die Verwaltung.
Damit komme ich zu den Personalausgaben. Hier liegt einerseits der Antrag der Minderheit Sollberger vor, die im Bereich der Aufstockung für soziale Medien 1,8 Millionen Franken kürzen möchte. Grundsätzlich ist klar festzustellen, dass der Bund in der Kommunikation auf sozialen Medien wenig präsent ist. Dieser Kommunikationskanal gewinnt an Bedeutung, und auch der Bund sollte auf diesen Kanälen kommunizieren, um auch die Leute zu erreichen, die sich nicht an traditionellen und konventionellen Medien orientieren können. Frau Sollberger ist ja der Meinung, dass der Ausbau kompensiert werden soll. Wenn wir die gesamten Aufgaben der Kommunikation betrachten, dann sehen wir, dass das ausserordentlich schwierig ist.
Ich sehe das nur in meinem Departement: Dort arbeiten zurzeit zwei bis drei Leute, die seit Monaten nur Bürgerbriefe und Anfragen im Zusammenhang mit Covid-19 beantworten. Es ist nicht so, dass diese Kommunikationsleute bloss am Telefon sind oder beim Kaffee mit Medienverantwortlichen, sondern es ist die interne Kommunikation, es ist der Kontakt mit den Bürgern, die sehr viele Fragen haben. Es sind Hunderte von Telefonaten, die erledigt werden müssen, und dafür braucht es die entsprechenden Profis. Wir stellen auch fest, dass die Medien grundsätzlich eher Personal hinunterfahren und daher höhere Ansprüche an die Verwaltung haben, die zu allem Auskünfte und Unterlagen liefern muss. Das Öffentlichkeitsgesetz ist diesbezüglich für die Medien eine wahre Fundgrube und gibt uns sehr viele Aufgaben. Geschichten, die dann nicht recherchiert werden, sondern die wir den Medien aufgrund dieses Gesetzes zur Verfügung stellen, werden in der Folge aufgebauscht, und die Arbeit haben wir. Ich glaube deshalb, eine Kompensation ist nicht möglich. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Sollberger abzulehnen.
Dann geht es noch um die Querschnittaufgaben. Hier liegt der Antrag der Minderheit Strupler vor, welche die Personalkosten in den kommenden Jahren kürzen möchte. Bis ins Jahr 2025 wären dies dann 5 Prozent. Wir beklagen immer wieder die hohen Personalkosten. Allerdings ist vorab festzuhalten, dass sie nicht schneller steigen als anderes: Der Anteil der Personalkosten am Gesamtbudget ist seit Jahren unverändert. Die Aufgaben wachsen, die Bevölkerung wächst, wir haben zusätzliche Unternehmungen, zusätzliche Gesetze - all dies muss betreut werden. Wir haben einen gewissen Rationalisierungseffekt durch die Digitalisierung. Das wird auch immer wieder eingestellt; wir weisen das jeweils aus.
Wenn Sie nun eine Kürzung um 5 Prozent in drei Jahren fordern, müssten Sie das schon auch noch begleiten mit einer Aussage, worauf Sie dann verzichten wollen. 5 Prozent bringen Sie nicht einfach weg, ohne dass gewisse Aufgaben nicht erfüllt werden können. Ich erinnere Sie nur an den heutigen Tag: Sie haben mehrmals gegen unseren Willen Personal aufgestockt. Sie haben uns in verschiedenen Bereichen Personal bewilligt, das wir gar nicht wollen. Am Schluss des Tages wollen Sie das wieder kürzen. Was sollen wir da machen?
Ich glaube, diese Querschnittkürzung ist so nicht möglich. Selbstverständlich sind wir durchaus froh, wenn Sie diese Prozesse sorgfältig begleiten und auch immer wieder überwachen. Wie Herr Schwander sagte: Die Gefahr, dass Silodenken entsteht, besteht natürlich in jedem Grossbetrieb. Das ist bei uns tatsächlich so, das ist auch in anderen Betrieben so. Dass sich mit der Zeit gewisse Doppelspurigkeiten und Überlappungen ergeben, ist auch so. Wir versuchen das immer wieder zu bekämpfen, und damit wir handeln können, sind wir durchaus froh um Hinweise aus der Finanzkommission, wenn sie solche Dinge feststellt. Wir sind nicht glücklich, wenn wir immer mehr Personal haben. Wir möchten es so einsetzen, dass es effizient ist und dass es von Ihnen akzeptiert wird.
Aber dieser Antrag geht in dieser Form ohne weitere Auflagen zu weit. Ich bitte Sie, ihn abzulehnen.
Damit möchte ich mich bei Ihrer Kommission für die konstruktiven Beratungen des Budgets und auch für die Beratungen heute bedanken.
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte die Beratung nicht unnötig verlängern, aber ich möchte doch Folgendes wissen: Herr Bundesrat Maurer, können Sie mir bestätigen, dass die zusätzlichen Stellen für die Umsetzung der digitalen Strategie und für die Kommunikation in den sozialen Medien nicht von der Politik bzw. vom Parlament gefordert wurden, sondern vom betreffenden Bundesamt selber? Sie sagen den ganzen Tag, wir würden immer mehr Stellen fordern, wir seien schuld an den neuen Gesetzen, für die es neue Stellen brauche. Hier hat aber das Amt selbst entschieden, dass diese Stellen benötigt werden. Ist diese Feststellung richtig?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Teilweise. Bei der Digitalisierung haben wir natürlich durchaus Aufträge gegenüber der Verwaltung, Prozesse effizienter zu gestalten. Wenn wir das umsetzen wollen, braucht es im digitalen Bereich vorübergehend mehr Personal. Wir haben das auch eingespart: Wir haben 102,5 Stellen in der Steuerverwaltung eingespart, wir werden mit dem Digitalisierungsprozess 300 Stellen in der Zollverwaltung einsparen, auch an anderen Orten gibt es Einsparungen.
Recht haben Sie bei der Aufstockung bei den sozialen Medien. Das ist ein Antrag der Verwaltung.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte mit den Personalausgaben beginnen. Das Personalkostenwachstum soll im Jahr 2022 bei 1,2 Prozent und in den Jahren 2023 bis 2025 bei 1 Prozent liegen; das sind die Zahlen. Im Jahr 2022 sind davon 21 Millionen Franken plafonderhöhende Stellenaufstockungen, 31 Millionen Franken sind Personalaufstockungen mit internen Kompensationen. Auch Internalisierungen tragen zum Anstieg der Personalkosten bei, dies in der Höhe von 2,2 Millionen Franken. Es gibt auch Minderkosten beim Personalaufwand, so beispielsweise im Personalverleih oder bei den Arbeitgeberleistungen; so weit also einige Fakten zu den Personalkosten, weil wir diese ja in einigen Anträgen behandeln werden.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Strupler: Der Minderheitsantrag Strupler bedeutet konkret - wir haben es bereits gehört - eine Kürzung von 5 Prozent des Personalaufwands bis 2025. Das würde einen Abbau von 1700 Stellen bedeuten. Dieser Antrag wurde mit 18 zu 7 Stimmen in der Kommission deutlich abgelehnt. Die Gründe dafür waren sehr vielfältig.
Eine der wichtigsten Begründungen, die auch mehrere Male genannt wurde, war das Globalbudget. Das heisst, die Departemente sind frei, den Sach- und Personalaufwand zur Erfüllung ihrer Aufträge und Aufgaben selber einzuteilen. Eine Kürzung wäre demnach für die Mehrheit der Finanzkommission keine sinnvolle Steuerungsmassnahme, denn die hier beschlossenen Aufgaben müssen erfüllt werden. Es könnte einfach dazu führen, dass Personalkosten mit Externalisierungen in Sachkosten umgelagert würden. Dies könnte teurer sein. Das zeigt vor allem auch die jetzige Tendenz, bei der es wieder zu Internalisierungen kommt.
Der zweite Grund, welcher in der Finanzkommission von der Mehrheit ins Feld geführt wurde, war die Tatsache, dass der Personalaufwand beim Eigenaufwand zwar einen relativ grossen Anteil ausmacht, gemessen am Budget des Bundes aber einen eher bescheidenen Anteil.
Dann möchte ich noch einen letzten Punkt erwähnen: Departemente mit einem hohen Anteil an Eigenleistungen und an internem Personal wären von dieser Kürzung viel stärker betroffen.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Finanzkommission, den Antrag der Minderheit Strupler abzulehnen.
Ich komme noch zu den anderen Anträgen in diesem Block. Die Minderheit Sollberger verlangt die Kürzung der Personalausgaben für die Strategie Social Media/Digitalisierung. Es geht hier nicht um Influencer, sondern um die Umsetzung dieser Strategie. Die Mehrheit ist der Meinung, dass auch der Bund in der digitalen Welt ankommen und kommunizieren muss und dass es momentan keine Möglichkeit für ein Entweder-oder gibt. Der Entscheid fiel mit 18 zu 7 Stimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.
Die Minderheit Egger Mike fordert beim Generalsekretariat des UVEK eine Reduktion der Mittel des departementalen Ressourcenpools. Auch dies lehnte die Mehrheit der Kommission ab.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass die Nachmeldung der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Ihrer Finanzkommission völlig unumstritten war.
Es gibt noch eine weitere kleine Anpassung. Sie betrifft eine Zielgrösse der Gruppe Verteidigung im VBS. Neu soll die Messgrösse "Senkung der Bruttomietkosten" eingeführt werden. Über vier Jahre soll der Soll-Wert 2 Prozent erreicht werden. Damit werden jährlich 400 Millionen Franken freigespielt, welche dem Departement jedoch nicht gekürzt werden, sondern anderweitig genutzt werden dürfen.
Nun kommen wir noch zur Art der Buchung bzw. zu den Anträgen der Minderheiten Schwander. Die drei Minderheiten Schwander zum BAV bekämpfen die Verbuchung der Nachträge für Covid-19-bedingte Abgeltungen im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr sowie für den touristischen Verkehr als ausserordentliche Ausgaben. Die entsprechenden Anträge wurden mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass eine Abbuchung als ausserordentliche Ausgabe richtig und auch FHG-konform ist.
Die Minderheit Schwander zum BAG - es geht wieder in die gleiche Richtung - fordert ebenfalls, dass die Ausgabe nicht als ausserordentliche, sondern als ordentliche Ausgabe abgebucht wird. Auch hier gilt dieselbe Argumentation. Es handelt sich aus Sicht der Mehrheit der Finanzkommission um vier Corona-bedingte Nachmeldungen, bei denen es gerechtfertigt ist, dass diese ausserordentlich abgebucht werden.
Sie sind heute meistens oder eigentlich immer der Mehrheit der Finanzkommission gefolgt. Wenn Sie dieses Stimmverhalten weiterführen, dann werden Sie nachher Ausgaben in Höhe von 77,968 Milliarden Franken beschlossen haben. Damit wäre der strukturelle Saldo negativ, und zwar mit minus 229 Millionen Franken. Sie sollten also, um die Schuldenbremse dann einzuhalten, 229 Millionen Franken als ausserordentlich verbuchen. Ich betone es nochmals: Nein, es ist für die Mehrheit der Finanzkommission kein "Bubentrickli" oder keine Umgehung, sondern es sind vier Nachmeldungen, bei denen diese Buchung richtig und auch FHG-konform ist!
Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen also, die Nachmeldungen zum BAG von 57 Millionen Franken sowie die Nachmeldungen zum BAV in der Höhe von 215 Millionen Franken als ausserordentlich zu verbuchen und die Anträge der Minderheit Schwander abzulehnen. Für das Jahr 2022 würde das - unter der Voraussetzung, dass Sie der Mehrheit folgen - einen finanziellen Handlungsspielraum von 43 Millionen Franken bedeuten. Dies entspricht in etwa einer Punktlandung, wie es im Übrigen auch der Voranschlag des Bundesrates vorsah. Darin ist eine Punktlandung von 44 Millionen Franken budgetiert. Ich bitte Sie also noch ein letztes Mal, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Zum Schluss möchte ich auch noch die Abstimmungsergebnisse bei den einzelnen Bundesbeschlüssen kundtun. Der Nachtrag II zum Voranschlag 2021 wurde mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen genehmigt; der Bundesbeschluss Ia mit den genannten Änderungen mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung; der Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025 mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen; der Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen; und der Bundesbeschluss IV zum NAF mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Ich möchte mich noch einmal beim Bundesrat und beim Sekretariat der Finanzkommission bedanken.
Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Au nom de la commission, j'en appelle ici à la cohérence. L'ensemble des décisions que nous avons prises nous fait dépasser la limite du frein à l'endettement, qui est à 77,739 milliards de francs. Si nous ne passions aucune dépense extraordinaire présentée comme ordinaire par le Conseil fédéral en crédits extraordinaires, nous serions à 77,968 milliards de francs et dépasserions donc la limite du frein à l'endettement de 229 millions de francs. Ce que nous propose M. Schwander, c'est de dépasser la limite du frein à l'endettement, peut-être avec un espoir secret qu'ensuite on rejette tout le budget tellement il serait mauvais. C'est ce que fera le groupe UDC, quoi que vous votiez sur les propositions de minorité Schwander.
En ce qui concerne notre commission, tout comme la commission du Conseil des Etats, nous avons passé les trois crédits - parce qu'il y en a trois, c'est pour cela qu'il pourrait y avoir trois votes. Nous avons passé 215 millions de francs concernant les transports publics, qui sont un crédit Covid, en dépenses extraordinaires, ce qu'ils sont. Mais comme nous sommes un tout petit peu plus haut, sur certains points, que le Conseil des Etats, nous avons encore dû décider que les crédits concernant les nouveaux médicaments et nouveaux types de traitement - soit 57,5 millions de francs - seraient aussi une dépense extraordinaire, ce qu'ils sont. Nous avons laissé en dépenses ordinaires environ 200 millions de francs, notamment dans le domaine de la culture et du sport, bien qu'il s'agisse de dépenses extraordinaires. En suivant votre commission, il vous restera une marge, par rapport au frein à l'endettement, d'environ 44 millions de francs.
Si l'on prend les autres propositions, nous avons ici une proposition de la minorité Egger Mike de coupe de 3,8 millions de francs dans le budget du Secrétariat général du DETEC. Elle a été rejetée par 18 voix contre 7.
Nous avons également la proposition de la minorité Sollberger, qui ne veut ni de stratégie en matière de médias sociaux, ni de stratégie en matière de numérisation. C'est un choix que l'on peut faire, mais ce n'est pas le choix de la commission, qui vous demande, par 18 voix contre 7, de rejeter cette coupe de 1,8 million de francs.
Et puis le pompon, c'est la proposition de la minorité Strupler. Si l'on suivait la minorité Strupler, cela commencerait mal en 2023 - mais ce ne serait pas encore catastrophique - puisqu'il s'agirait de couper 32 millions de francs dans les dépenses de personnel. Mais en 2024, on en serait à 138 millions de francs et en 2024 à 287 millions de francs. Et tout cela lierait les autorités! Si vous suiviez cette proposition, il faudrait en gros enlever une semaine de session du Conseil national, parce qu'on ne pourrait pas la payer étant donné que ces coupes lieraient les autorités. La question ouverte est celle de savoir ce qu'il se passerait avec le traitement des conseillers fédéraux: c'est une autorité, mais ses membres ont un statut. Et puis les juges, seraient-ils considérés comme membres d'une autorité ou pas? S'ils l'étaient, il faudrait supprimer environ 5 ou 6 ou 7 postes de juges fédéraux. Donc c'est vraiment une proposition totalement déclamatoire et irréaliste. Dans cette optique, là aussi, votre commission vous propose de la rejeter par 18 voix contre 7.
Je vous ai donné ce matin les chiffres tels qu'ils résultaient des travaux de la Commission des finances. Comme rien n'a changé, je ne vais pas les répéter, afin de gagner du temps. Pour ceux qui les veulent, ils figureront au Bulletin officiel, tandis qu'ils apparaissent aussi dans le document qui vous a été distribué.
Je passe directement aux décisions prises par la commission lors des votes sur l'ensemble. Le supplément II au budget 2021 a été acceptée par 18 voix contre 0 et 6 abstentions. Le budget 2022 a été accepté par 18 voix contre 5 et 1 abstention. Le cadre financier inscrit au budget 2022 a été accepté par 18 voix contre 6.
Et puis, en plus de divers votes liés au frein à l'endettement requérant une majorité qualifiée de 101 voix, vous aurez encore à vous prononcer sur deux objets intéressants. Premièrement, les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire. Notre commission a accepté ces prélèvements par 18 voix contre 4 et 2 abstentions, ce qui veut dire que quatre membres de la commission considèrent qu'il faut mettre zéro francs l'année prochaine pour les dépenses ferroviaires. Et puis, en ce qui concerne les prélèvements sur le fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération (Forta), la commission les a soutenus par 18 voix contre 3 et 3 abstentions, ce qui veut dire que trois commissaires issus de la minorité rejetant le budget refusent tout prélèvement sur le Forta, ce qui signifie que, contrairement à leurs habitudes, on ne pourrait pas prévoir 1 franc de dépenses pour les routes nationales l'année prochaine. Chacun jugera de la cohérence de cette position, mais la commission recommande, par 18 voix contre 3 et 3 abstentions, de respecter le choix du peuple et des cantons et de procéder à ces prélèvements.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement des Innern - Département de l'intérieur
316 Bundesamt für Gesundheit
316 Office fédéral de la santé publique
Antrag der Mehrheit
A231.0421 Covid: Arzneimittel und Impfleistungen
Streichen
A290.0112 Covid: Arzneimittel und Impfleistungen
Fr. 57 500 000
Antrag der Minderheit
(Schwander, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A231.0421 Covid: Arzneimittel und Impfleistungen
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
A290.0112 Covid: Arzneimittel und Impfleistungen
Streichen
Proposition de la majorité
A231.0421 Covid: médicaments et vaccinations
Biffer
A290.0112 Covid: médicaments et vaccinations
Fr. 57 500 000
Proposition de la minorité
(Schwander, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A231.0421 Covid: médicaments et vaccinations
Adhérer au projet du Conseil fédéral
A290.0112 Covid: médicaments et vaccinations
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 1 - Annexe 1
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
525 Verteidigung
525 Défense
Antrag der Kommission
LG 1: Vorgaben, Planung und Steuerung
Neue Messgrösse: Senkung der Bruttomietkosten (Prozent, min.)
Neuer Sollwert: VA 2022: 0 Prozent
Proposition de la commission
GP 1: Directives, Planification et Pilotage
Nouveau paramètre: Diminution des loyers bruts (pour cent, min.)
Nouvelle valeur cible: B 2022: 0 pour cent
Angenommen - Adopté
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. i
Antrag der Kommission
i. Verteidigung
LG 1: Vorgaben, Planung und Steuerung
Neue Messgrösse: Senkung der Bruttomietkosten (Prozent, min.)
Neuer Sollwert:
2023: 0 Prozent
2024: 0 Prozent
2025: 2 Prozent
Art. 2 let. i
Proposition de la commission
i. Défense
GP 1: Directives, Planification et Pilotage
Nouveau paramètre: Diminution des loyers bruts (pour cent, min.)
Nouvelle valeur cible:
2023: 0 pour cent
2024: 0 pour cent
2025: 2 pour cent
Angenommen - Adopté
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
801 Generalsekretariat UVEK
801 Secrétariat général du DETEC
Antrag der Mehrheit
A202.0147 Departementaler Ressourcenpool
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A202.0147 Departementaler Ressourcenpool
Fr. 8 400 000
Proposition de la majorité
A202.0147 Pool départemental des ressources
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A202.0147 Pool départemental des ressources
Fr. 8 400 000
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
802 Bundesamt für Verkehr
802 Office fédéral des transports
Antrag der Mehrheit
A231.0414 Covid: Abgeltung Regionaler Personenverkehr
A231.0422 Covid: Abgeltung Ortsverkehr
A231.0428 Covid: Abgeltung touristischer Verkehr
A231.0135 Covid: Abgeltung Regionaler Personenverkehr
A290.0136 Covid: Abgeltung Ortsverkehr
A290.0141 Covid: Abgeltung touristischer Verkehr
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schwander, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A231.0414 Covid: Abgeltung Regionaler Personenverkehr
Fr. 150 000 000
A231.0422 Covid: Abgeltung Ortsverkehr
Fr. 50 000 000
A231.0428 Covid: Abgeltung touristischer Verkehr
Fr. 15 000 000
A231.0135 Covid: Abgeltung Regionaler Personenverkehr
A290.0136 Covid: Abgeltung Ortsverkehr
A290.0141 Covid: Abgeltung touristischer Verkehr
Streichen
Proposition de la majorité
A231.0414 Covid: indemnisation du transport régional des voyageurs
A231.0422 Covid: indemnisation du trafic local
A231.0428 Covid: indemnisation du transport touristique
A231.0135 Covid: indemnisation du transport régional des voyageurs
A290.0136 Covid: indemnisation du trafic local
A290.0141 Covid: indemnisation du transport touristique
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schwander, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger, Strupler)
A231.0414 Covid: indemnisation du transport régional des voyageurs
Fr. 150 000 000
A231.0422 Covid: indemnisation du trafic local
Fr. 50 000 000
A231.0428 Covid: indemnisation du transport touristique
Fr. 15 000 000
A231.0135 Covid: indemnisation du transport régional des voyageurs
A290.0136 Covid: indemnisation du trafic local
A290.0141 Covid: indemnisation du transport touristique
Biffer
Abstimmung
Pos. 802.A231.0414, 802.A290.0135
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 802.A231.0422, 802.A290.0136
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 802.A231.0428, 802.A290.0141
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Kontengruppen
Groupes de comptes
Antrag der Mehrheit
Personalausgaben
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Sollberger, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Strupler)
Personalausgaben
Fr. 6 097 809 700
Proposition de la majorité
Dépenses de personnel
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Sollberger, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Strupler)
Dépenses de personnel
Fr. 6 097 809 700
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Anhang 2 - Annexe 2
Kontengruppen
Groupes de comptes
Antrag der Minderheit
(Sollberger, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Strupler)
Personalausgaben
Die Kürzung der Personalausgaben um 1 800 000 Franken ist durch den Verzicht auf zusätzliche Stellen für die Strategie Social Media/Digitalisierung (180 000 Franken pro Departement mit Ausnahme des EFD sowie 720 000 Franken in der Bundeskanzlei) zu vollziehen.
Proposition de la minorité
(Sollberger, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Strupler)
Dépenses de personnel
Pour réduire les dépenses de personnel de 1 800 000 francs, on renoncera à créer des postes supplémentaires pour la stratégie en matière de médias sociaux et de numérisation (180 000 de francs par département à l'exception du DFF et 720 000 million de francs à la Chancellerie fédérale).
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit wurde in der vorangegangenen Abstimmung abgelehnt.
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Art. 2 Bst. u
Antrag der Mehrheit
u. Kontengruppen
Personalausgaben
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Strupler, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
u. Kontengruppen
Personalausgaben
2023: Fr. 6 150 000 000
2024: Fr. 6 100 000 000
2025: Fr. 6 000 000 000
Die Kürzungen gelten auch für die Behörden und Gerichte sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Art. 2 let. u
Proposition de la majorité
u. Groupes de comptes
Dépenses de personnel
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Strupler, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
u. Groupes de comptes
Dépenses de personnel
2023: Fr. 6 150 000 000
2024: Fr. 6 100 000 000
2025: Fr. 6 000 000 000
La diminution des dépenses de personnel s'applique également aux Autorités et Tribunaux ainsi qu'au Contrôle fédéral des finances.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir haben den Zahlenteil des Budgets und die materiellen Anträge zu den verschiedenen Bundesbeschlüssen behandelt und kommen nun zur Bereinigung der Bundesbeschlüsse.
2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2022
2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2022
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 79 518 322 400
...
c. ... Fr. 524 919 900
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 79 518 322 400
...
c. ... Fr. 524 919 900
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... Fr. 79 518 322 400
...
c. ... Fr. 524 919 900
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... Fr. 79 518 322 400
...
c. ... Fr. 524 919 900
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ich gebe den Berichterstattenden das Wort zur Bekanntgabe der aktuellen Beträge.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Der Voranschlag 2022 sieht ein Finanzierungsdefizit von 2355 Millionen Franken vor. Darin eingeschlossen sind ausserordentliche Ausgaben von 3303 Millionen Franken. Der Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse beläuft sich damit im ordentlichen Haushalt auf 44 Millionen Franken. Im Vergleich zum Bundesrat haben Sie die Ausgaben um insgesamt 273 Millionen Franken erhöht. Im Vergleich zu den Beschlüssen der Finanzkommission sind die Ausgaben unverändert. Sie sind immer der Mehrheit der Finanzkommission gefolgt.
Die genauen Beträge für den Bundesbeschluss Ia zum Voranschlag 2022 werden im Amtlichen Bulletin publiziert.
Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le budget 2022 prévoit un déficit de financement de 2,355 milliards de francs. Ce montant inclut des dépenses extraordinaires de 3,303 milliards de francs. La marge de manoeuvre, selon le frein à l'endettement, dans le budget ordinaire, se monte à 44 millions de francs. Par rapport au projet du Conseil fédéral, le Conseil national a augmenté les dépenses de 273 millions de francs dont 233 pour le fonds d'infrastructure ferroviaire. Par rapport aux décisions de la Commission des finances, il n'y a eu aucun changement.
Les montants exacts pour l'année 2022, c'est-à-dire avec les centaines de francs, seront publiés dans le Bulletin officiel.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 11 649 734 200
...
c. ... Fr. 10 925 956 200
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 11 649 734 200
...
c. ... Fr. 10 925 956 200
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... Fr. 11 649 734 200
...
c. ... Fr. 10 925 956 200
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... Fr. 11 649 734 200
...
c. ... Fr. 10 925 956 200
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 3, 3a, 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 6
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 80 998 043 800
...
c. ... Fr. 2 355 472 500
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
a. ... Fr. 80 998 043 800
...
c. ... Fr. 2 355 472 500
Art. 6
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... Fr. 80 998 043 800
...
c. ... Fr. 2 355 472 500
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
a. ... Fr. 80 998 043 800
...
c. ... Fr. 2 355 472 500
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 7
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
... 3 302 881 600 Franken auf 81 041 723 838 Franken erhöht.
Abs. 3
... 43 680 038 Franken auf 80 998 043 800 Franken gekürzt ...
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
... 3 302 881 600 Franken auf 81 041 723 838 Franken erhöht.
Abs. 3
... 43 680 038 Franken auf 80 998 043 800 Franken gekürzt ...
Art. 7
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
... de 3 302 881 600 francs pour ... atteignant ainsi 81 041 723 838 francs.
Al. 3
... 43 680 038 francs, passant ainsi à 80 998 043 800 francs ...
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
... de 3 302 881 600 francs pour ... atteignant ainsi 81 041 723 838 francs.
Al. 3
... 43 680 038 francs, passant ainsi à 80 998 043 800 francs ...
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Abstimmung
Ausserordentlicher Zahlungsbedarf
Besoins financiers exceptionnels
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 135 Stimmen
Dagegen ... 48 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 135 Stimmen
Dagegen ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 8a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 141 Stimmen
Dagegen ... 42 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 9-11
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 130 Stimmen
Dagegen ... 44 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 131 Stimmen
Dagegen ... 43 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025
Titel und Ingress, Art. 1, 3-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3-5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes findet zum Bundesbeschluss über den Finanzplan keine Gesamtabstimmung statt.
5. Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2022
5. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2022
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 146 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
6. Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2022
6. Arrêté fédéral IV concernant les prélèvements sur le fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération pour l'année 2022
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 164 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(1 Enthaltung)