19.4557
StHG. Bei der Kontrollrechnung in Zusammenhang mit der Besteuerung nach dem Aufwand braucht es eine Korrektur
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Steuerharmonisierungsgesetz eine Bestimmung einzuführen, wonach für die Kontrollrechnung zur Bestimmung des Steuersatzes das in anderen Kantonen gelegene unbewegliche Vermögen und dessen Einkünfte zu berücksichtigen sind. Es geht um die Fälle der Besteuerung nach Aufwand, um die sogenannte Pauschalbesteuerung.
Die Kommission hat sich darüber orientieren lassen, dass seit der Einreichung der Motion eine Änderung der Sachlage eingetreten ist. Die Fragestellung der Motion an sich ist verständlich. Seit der Einreichung der Motion vor zwei Jahren hat der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Finanzdepartement eine schon vorher angekündigte Umfrage bei den 21 Kantonen durchgeführt, die eine Pauschalbesteuerung, also eine Besteuerung nach Aufwand, kennen. Diese Umfrage hat ergeben, dass lediglich 3 Kantone ausserkantonale Grundstücke in die Kontrollrechnung mit einbeziehen. 16 Kantone berücksichtigen ausserkantonale Grundstücke zwar auch, aber lediglich für die Satzbestimmung. Inzwischen haben sich alle Kantone, die eine Aufwandbesteuerung in ihrem kantonalen Recht kennen, im Interesse einer gesamtschweizerisch einheitlichen Handhabung und einer horizontalen Steuerharmonisierung damit einverstanden erklärt, ab der Steuerperiode 2022 ausserkantonale Liegenschaften ausschliesslich für die Satzbestimmung in die Kontrollrechnung einzubeziehen. Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz hat am 25. August 2021 eine entsprechende Empfehlung an die kantonalen Steuerbehörden verabschiedet.
Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt, und sie kann usanzgemäss im Ständerat abgelehnt werden.
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich freue mich sehr, dass das EFD eine Umfrage bei den 21 Kantonen durchgeführt hat, die das System der aufwandbezogenen Besteuerung anwenden, wie dies der Bundesrat schreibt. Interessant ist auch, dass alle Kantone, die in ihrem kantonalen Recht die aufwandbezogene Besteuerung anwenden, sich im Interesse einer einheitlichen Behandlung in der ganzen Schweiz und einer horizontalen Steuerharmonisierung darauf geeinigt haben, ab dem Steuerjahr 2022 nur noch Immobilien ausserhalb des Kantons in die Kontrollberechnung einzubeziehen. Am 25. August 2021 hat der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz ebenfalls eine entsprechende Empfehlung zuhanden der kantonalen Steuerbehörden verabschiedet. Nach Ansicht der Kommission ist damit die Forderung der Motion in der Praxis erfüllt, und die Motion kann abgelehnt werden.
Ehrlich gesagt, komme ich zu einem anderen Schluss. Die Praxis erfüllt, was das Gesetz nicht eindeutig vorschreibt. Nur die in dieser Motion vorgeschlagene Formulierung ist klar und unmissverständlich. Wir sind der Gesetzgeber und sollten daher die richtigen Anweisungen geben, damit die Praxis mit dem Gesetz übereinstimmt und nicht anders herum.
Aktuell erlauben wir, dass einer Praxis, die auf einem falsch formulierten Gesetz basiert, ein höherer Stellenwert zukommt, anstatt dass wir den Gesetzestext korrigieren. Ich verstehe diese Art der Argumentation nicht. Man bestätigt, dass der Wortlaut des Gesetzes falsch sei, bittet aber darum, das Gesetz nicht ausser Kraft zu setzen, weil die Anwendung des Gesetzes aktuell korrekt sei.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
So, wie ich das beurteile, scheint es eine Motion zu sein, die eigentlich durch die Kantone erfüllt wird, ohne dass sie angenommen wird. Der Druck, der dadurch entstanden ist, hat zu einer Harmonisierung geführt. Das hat sich bei der Umfrage der Schweizerischen Steuerkonferenz im Jahr 2021 gezeigt. Der Druck hat dazu geführt, dass die Kantone, die das noch nicht tun, es ab 2022 einheitlich tun werden. Damit ist das Anliegen der Motion Chiesa eigentlich erfüllt. Es ist jetzt nicht im Gesetz festgeschrieben, aber die Schweizerische Steuerkonferenz hat mit ihren Empfehlungen, die von den Kantonen übernommen werden, eigentlich fast den Status eines Gesetzgebers. Dies ist dann entsprechend harmonisiert, ohne dass es im Gesetz festgeschrieben werden muss. Aus unserer Sicht ist das Anliegen damit erfüllt. Ab 2022 soll das generell in der ganzen Schweiz stattfinden.
Es ist zweifellos so, dass das Anliegen im Jahr 2019, als Herr Chiesa diese Motion eingereicht hatte, durchaus berechtigt war. Es waren aus unserer Sicht damals zwei Kantone, die von der Praxis der anderen Kantone abwichen: Tessin und Bern. Die Einreichung dieser Motion hat zu diesen Diskussionen geführt, sodass wir jetzt eigentlich, ohne dass sie noch angenommen werden muss, vermelden können: Das Anliegen ist aus unserer Sicht erfüllt.
Daher bitte ich Sie also, die Motion nicht anzunehmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 8 Stimmen
Dagegen ... 30 Stimmen
(0 Enthaltungen)