02.046
Agrarpolitik 2007
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Art. 32
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wir kommen wieder zur Milch zurück. Die grüne Fraktion unterstützt die Streichung der Absätze 2 und 3 in Artikel 32. Wir wollen damit den Handel mit Milchkontingenten unterbinden. Wir haben es gehört: Milchkontingente sind Quoten, sind Mengengarantien, die den Bauern vom Staat gratis zugeteilt worden sind. Bei diesem Artikel geht es um den Handel mit Milchkontingenten. Dieser Handel hat das System der Milchkontingentierung eigentlich infrage gestellt. Die Milchkontingentierung wurde einmal zur Grundsicherung eines regelmässigen bäuerlichen Einkommens eingeführt. Der Handel mit Milchkontingenten verteuert die Milchproduktion. Es ist ein produktionsfremder Kostenfaktor. Er schmälert damit die Einkommensquote der Bauern an der Milch. Die Milchproduktion kann vor allem wegen dem Handel mit Milchkontingenten fern vom Futteranbau, fern von der Art des Futters durchgeführt werden. Das ist ökologisch nicht sinnvoll. Wir wollen nämlich, dass die Milch dort produziert wird, wo grosse Mengen von Futter wie Gras wachsen und angebaut werden. Daher wollen wir keinen Handel mit Milchkontingenten.
Den Antrag Kunz lehnen wir ebenfalls ab. Er führt zu völlig falschen Anreizen. Herr Kunz sagt zwar, er möchte für die so genannt kleinen Bauern eine neue Gerechtigkeit schaffen. Aber wir wollen kein in sich falsches System verbessern. Überdies ist der Antrag auch sehr kompliziert und für viele schwer verständlich. Der Kauf bzw. die Miete von Quoten, die ehemals gratis waren, führt letztlich zu einem virtuellen Markt, zu Kosten, wo keine Kosten sein dürfen. Damit generieren wir ja gerade Produktionskosten für kleine Bauern, die damit nur ihr Einkommen schmälern.
Ich möchte Sie bitten, den geraden Weg zu wählen und sich auf unsere Basis der effektiven Produktion von Milch zu besinnen. Das ist das Futter, die Futterbasis. Sie ist die Voraussetzung für eine gute, gesunde Milchproduktion. Daraus ergeben sich auch die entsprechenden Produktionskosten.
Sich mit dem Handel mit Milchkontingenten über Quoten, die einmal ohne Kosten vorhanden waren, Mittel für den Ausstieg beschaffen zu wollen, das ist etwa, wie sich nach einer hochgejubelten Börse zu sehnen, die Geld generiert, ohne dass eine Basis da ist.
Ich möchte Sie bitten, vom Handel mit Milchkontingenten wegzukommen und sich auf die Basis zu besinnen, das ist die Raufutterbasis, und die Milchproduktion an diese zu binden und entsprechend diese Absätze zu streichen.
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind bei Artikel 32 des Landwirtschaftsgesetzes. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Hämmerle zu unterstützen. Es geht um die sehr heikle und während langer Jahre emotional diskutierte Frage, die auch die Landwirte beschäftigt: die Frage des Handels mit Kontingenten und der Vermietung von Milchkontingenten. Herr Hämmerle möchte zu Recht unterbinden, dass dieser Handel weitergeht.
Die Renten, die bezahlt werden - 120 Millionen Franken pro Jahr -, sind ein Einkommen ohne Arbeit. Es ist von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon darauf hingewiesen worden, dass es dabei viele Auswüchse gegeben hat.
Ich möchte hier eine Reminiszenz vorbringen. Das ist der Grund, weshalb ich mich gemeldet habe. Ich habe jetzt zwölf Jahre Agrarpolitik erlebt. 1995 hatten wir den Milchwirtschaftsbeschluss, mit diesem sollte der Kontingentshandel eingeführt werden. Es gab eine Volksabstimmung, und der Milchwirtschaftsbeschluss ist abgelehnt worden. Zwei Jahre später ist mit der "Agrarpolitik 2002" der Milchkontingentshandel trotz des Volksentscheids eingeführt worden. Es gab zwei Landwirte in diesem Rat, die im Parlament und bei der Volksabstimmung erfolgreich gegen den Milchkontingentshandel gekämpft haben: der Landwirt Ruedi Baumann aus dem Bernbiet und der Landwirt Andrea Hämmerle aus dem Bündnerland. Sie haben damals die Bauern vor dem Kontingentshandel gewarnt; Brugg bzw. die Bauernverbände wollten ihn. Das hat natürlich zur heutigen Situation geführt. Der Marktstrukturdruck wurde dann so verstärkt, dass wir jetzt die Kontingente abschaffen müssen. Jeder Landwirt in diesem Land muss wissen: Der Anfang dieses unseligen Kontingentshandels war eigentlich der Anfang der Liquidation der Kontingente. Das war der Anfang der Liberalisierung, und er wurde von den Bauernverbänden bzw. von Brugg gegen den Willen der Kleinbauern unterstützt. Das muss auch gesagt werden.
Heute sind wir an einem Punkt, wo man fast nicht mehr zurückbuchstabieren kann. Aber dieser Kontingentshandel hat dann diesen Strukturdruck und diese Auswüchse gebracht, die dazu geführt haben, dass für einen Liter bzw. pro Kilo Kontingentsverkauf 1 Franken bis Fr. 1.50 bezahlt werden; und dass bei der Kontingentsmiete hirnrissig 10 bis sogar 20 Rappen pro Liter Milch bezahlt werden. 10 bis 20 Rappen Verteuerung pro Kilo Milch für den Milchbauern! Das ist eine Art Sofarente, ein "arbeitsloses Einkommen", und das kann man nicht mit der Notwendigkeit des Strukturwandels rechtfertigen, den wir natürlich auch wünschen. Man könnte diesen auch anders bewerkstelligen.
Nun kommt Herr Kunz und will ehrlicherweise zurückbuchstabieren. Er hat aus den Auswüchsen Konsequenzen gezogen. Er möchte nur 50 Prozent der Milchkontingente handelbar machen und den Rest auf alle Kontingentsinhaber verteilen. Das ist eine originelle Idee. Wir würden subsidiär zum Antrag der Minderheit Hämmerle den Antrag Kunz unterstützen, im Wissen natürlich, dass die administrativen Probleme nicht kleiner würden, sondern dass die Verteilung einige staatliche Administrierungen erfordern würde.
Sie haben mit der Unterstützung des Antrages der Minderheit Hämmerle die letzte Möglichkeit, diese Auswüchse, auch wenn es nur bis 2009 ist, zu begrenzen. Diese "arbeitslosen Einkommen" verteuern dem neuen Milchbauern, der die Kontingente mietet oder kauft, die Produktion, ohne dass beim Nutzniesser eine Leistung dahinter steht. Das ist eine Art "Sofarente", bei der wir nicht mehr mitmachen.
Deswegen unterstützen wir den Minderheitsantrag Hämmerle.
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Strahm, Sie haben meinen Antrag für originell befunden. Jetzt ist verschiedentlich auf den administrativen Aufwand hingewiesen worden. Sie wissen, dass die Kontingente für das neue Milchjahr so oder so immer neu berechnet werden müssen - mit der Übertragung von maximal 5000 Kilogramm usw. Dies muss so oder so geschehen. Finden Sie nicht auch, dass mein Antrag auch in dieser Hinsicht kein Problem ist, da die Kontingente so oder so für das neue Milchjahr angepasst werden müssten?
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kunz, ich räume ein, dass Ihr Antrag in die Richtung des Antrages der Minderheit Hämmerle geht, und ich räume auch ein, dass so oder so administrative Probleme entstehen. Ich finde, der Antrag der Minderheit Hämmerle ist besser, weil er konsequent ist. Aber subsidiär werden wir Ihren Antrag unterstützen, weil er wenigstens diese Auswüchse und diese "Sofarente" um die Hälfte beschneidet.
Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion
Nous l'avons dit à l'occasion du débat d'entrée en matière, le groupe libéral salue l'objectif de supprimer à terme les contingents.
Mais, si M. Strahm entend refaire l'histoire des contingents, encore convient-il de la refaire jusqu'au bout et de se rappeler que, contrairement à ce que semblait dire Mme Genner tout à l'heure, les contingents ne sont pas tombés du ciel et n'ont pas été attribués à des producteurs sur aucune base concrète. Non, c'est simplement la mise en place d'un système qui a figé des quantités de production existantes à un moment où était en vigueur un système de prix garantis qui était totalement déconnecté du marché. La commercialisation des contingents est une mesure de passage progressif indispensable vers la liberté du marché qui reste un objectif de base de la loi; objectif qui a été amorcé avec "PA 2002" et que nous poursuivons avec ce programme de "Politique agricole 2007".
Il est du ressort du libre choix, de la responsabilité d'entrepreneur d'un agriculteur, de choisir l'acquisition ou la location qu'il juge rentable, au prix qu'il a choisi et qu'il est prêt à payer. Ce sont là des responsabilités auxquelles l'agriculteur doit aujourd'hui faire face, et c'est le meilleur moyen de le préparer à l'évolution de l'ensemble de l'agriculture vers davantage de marché.
Quant aux financements qui sont retirés des locations ou des ventes de contingents, ce ne sont pas des rentes de situation. Dans la plupart des cas, ces sommes sont réinvesties par les exploitants qui renoncent à la production laitière pour adapter leur exploitation en direction d'une autre branche de production. Et l'on sait bien que cela nécessite des investissements.
C'est bel et bien la proposition de la minorité Hämmerle qui est un non-sens. Il est intenable de verrouiller les structures et d'empêcher ainsi l'amélioration de la rentabilité et de la compétitivité des exploitations et puis, en 2006 ou en 2009, selon la décision que nous prendrons dans la suite de ce débat, de passer d'un coup, d'un seul, au marché libre. Il n'y a pas de meilleur moyen pour tuer l'essentiel de la branche laitière de l'agriculture.
Quant à s'en remettre à l'Etat pour choisir quels sont les producteurs qui devraient bénéficier d'augmentations de contingents, on peut comprendre que ce soit la profession de foi d'un socialiste. Mais c'est un recul sur le chemin que nous avons choisi en direction d'une économie agricole de marché.
Le groupe libéral vous invite donc tout au long de la discussion sur l'article 32 à suivre la majorité de la commission.
Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Wir diskutieren ja nachher die Frage der Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung. Ich schicke voraus, dass die Mehrheit ganz klar für den Ausstieg aus der staatlichen Regelung ist.
Hier geht es um die Frage, welche Übertragungsmöglichkeiten es bei dieser restlichen Zeit des Bestehens der Milchkontingentierung geben sollte. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass wir an diesem heutigen System nichts ändern sollen. Die Minderheit möchte die Möglichkeit der Übertragung abschaffen. Herr Kunz hat hier in seinem Einzelantrag eine neue Lösung gefunden, wonach der Staat in die ganze Verteilung eingreifen würde.
Ich möchte vielleicht kurz daran erinnern, welches die Gründe für die Einführung der Milchkontingentierung waren: Es ging damals ganz eindeutig darum, ob wir die Frage der Menge über den Preis regeln oder ob wir die Menge eben mit der Möglichkeit begrenzen, dass der Preis dann stabilisiert werden kann. Das war die ursprüngliche Begründung. Ich möchte auch daran erinnern, dass man ursprünglich davon ausgegangen ist, dass man die Bergregionen von der Kontingentierung ausnehmen könnte. Man hat aber sehr schnell gesehen, dass in den Bergregionen dann sehr viel mehr produziert wurde. Die Bergregionen wurden also auch einbezogen. Die Konsequenz lautete dann natürlich, dass die Produktion eben an die Fläche gebunden war. Eine weitere Konsequenz war, dass bei den Preisen eine gewisse Stabilisierung erreicht werden konnte. Davon spricht man übrigens auch heute noch in der EU. Eine weitere Konsequenz lautete auch, dass mit der Kontingentierung eine gewisse Verteilung der Produktion über die verschiedenen Landesgegenden erreicht werden konnte. Die Problematik des Systems lag darin, dass ein relativ starres System eingeführt worden ist. Die Produzenten konnten ihre Milchmenge nur erhöhen, indem sie Boden kauften. Die Frage lautete daraufhin, ob eine staatliche Regelung, also eine Lösung mit einer zentralen Stelle, hier für Flexibilität sorgen oder ob man eben die Möglichkeit der Übertragung der Kontingente einführen solle. Man hat am Schluss Letzteres gewählt.
Nun bin ich schon der Meinung - das hat sich auch in der Kommission gezeigt -, dass es hier natürlich gewisse Auswüchse gibt. Ich bin auch der Meinung, dass es hier gewisse Probleme gibt. An und für sich sollten die Milchproduzenten wettbewerbsfähiger werden. Wenn sie aber teure Kontingente zukaufen oder mieten, haben sie hohe Produktionskosten, das ist sicher ein Problem. Ein weiteres Problem gibt es innerlandwirtschaftlich: Es gibt Produzenten mit Kontingenten und solche ohne Kontingente. Das ist auch immer ein Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Landwirtschaft. Dies zu den negativen Begleiterscheinungen, die vor allem von den Kollegen Hämmerle und auch Strahm erwähnt worden sind.
Ich möchte aber auch die andere Seite etwas beleuchten: Dank der Tatsache, dass man Kontingente verkaufen konnte, ist natürlich diese Menge an Kontingenten erst auch verkauft worden. Wenn ein Produzent für sein Kontingent nichts erhält, dann wird er natürlich weniger schnell bereit sein, sein Kontingent zu vergeben. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass unter diesem Kontingentssystem die Kontingentsmenge pro Betrieb namhaft gestiegen ist, und zwar innerhalb relativ weniger Jahre von 50 000 auf über 80 000 Kilo.
In einem weiteren Punkt - ich glaube, wir müssen etwas aufpassen und auch hier nicht der Gefahr einfacher Lösungen erliegen - geht es um die Frage, was denn mit dem Geld, das der Verkäufer eben erhalten hat, geschehen ist: In sehr vielen Fällen wurde das Geld für die Extensivierung und für die Altersvorsorge gebraucht. Es ist hier also durchaus nicht so, dass man überall von Renten und von bösen Rentenkassierern sprechen könnte.
Ein letzter Punkt: Ich habe auch ein bisschen Erfahrung mit dieser ganzen Geschichte. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, Einigkeit darüber zu erzielen, welches eine gerechte Verteilung ist. Ich habe das einfach gesagt, damit Sie das Ganze vielleicht ein bisschen nuancieren. Es gibt Probleme in dieser Kontingentsregelung, aber sie hat eben schon auch ihre Vorteile.
Nun ist die Mehrheit ganz klar der Auffassung, dass in absehbarer Zeit die staatliche Kontingentsregelung abgeschafft werden soll, damit eben die Produzenten mehr Freiheit erhalten. Die Kommission war mit 14 zu 10 Stimmen folgender Auffassung: Wenn wir schon in Richtung mehr Freiheit gehen und entscheiden, dass es in absehbarer Zeit keine Kontingentierung mehr gibt, dann sollten wir jetzt die Möglichkeiten einer flexiblen Nutzung der Übertragung nicht einfach streichen. Das würde einfach heissen, dass wir mittelfristig für sehr grosse Flexibilität sind, im Moment aber diese Flexibilität "abstellen". Wir von der Mehrheit sind der Auffassung, dass das nicht konsequent wäre.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Übertragungsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten.
Noch zwei, drei Worte zum Antrag Kunz: Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen. Hier stellt sich natürlich schon eine grundsätzliche Frage, nämlich die Frage, ob wir in eine Richtung gehen zu sagen, dass es mehr Markt gibt, dass wir den Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten geben wollen, dass wir private Lösungen wollen und die einzelnen Betriebe sich eben nach ihrem Gutdünken entwickeln können sollen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite betrifft die Frage, ob wir in ein System hineinwollen, in dem der Staat wieder vermehrt Produktionsrechte verteilt und zuteilt. Das ist die grundsätzliche Frage, die Sie hier zu entscheiden haben. Wie ich die Kommission interpretiert habe, ist sie der Meinung, dass wir in Richtung einer freiheitlichen Lösung gehen, in Richtung Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe, und nicht Richtung mehr staatlicher Eingriffe in die Verteilung von Kontingenten.
Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Ce que voudrait la proposition de minorité Hämmerle, c'est revenir à l'époque d'avant 1999. Je crois que cela n'est tout simplement pas possible et ce serait créer une incertitude tout à fait arbitraire que d'introduire cela comme ça, par à-coups, alors que nous avons maintenant un cheminement qui est connu.
Si nous supprimons les contingents pour l'an 2009, cela veut dire que les droits de produire découlant des contingents n'auront plus de valeur à cette date. Cette période est suffisamment longue pour permettre à tous les détenteurs de faire leurs calculs et d'amortir les valeurs qu'ils contenaient lorsqu'ils les ont achetés, ou tout simplement de savoir ce que peut valoir un contingent que l'on pourrait encore vendre. Stopper cela, c'est aussi se priver de la flexibilité qu'a apportée le marché des contingents. Car ceux qui portent des appréciations uniquement négatives sur ce commerce oublient que c'est grâce à l'introduction de cette possibilité que les restructurations souhaitables ont pu être accomplies, parfois avec difficulté, parfois contre d'autres qui auraient également souhaité pouvoir faire des aménagements; mais, finalement, c'est le marché qui a pu conduire à cela.
La solution qui est maintenant sur la table offre une transparence totale, puisqu'on connaîtra la date à partir de laquelle les droits n'auront plus d'utilité et, par conséquent, ne représenteront plus de valeur non plus. C'est donc dans l'esprit de la décision que vous prendrez plus loin, à l'article 36, qu'il faut décider maintenant, et non pas à l'encontre de la décision principale que, j'espère, vous prendrez tout à l'heure.
La proposition Kunz pose à mon sens toute une série de problèmes, pas seulement administratifs, comme cela a été dit; cela reviendrait aussi à renchérir les contingents existants, et on ne saurait pas comment seraient répartis les droits que l'auteur de la proposition veut réserver aux producteurs privilégiés, si ce n'est par une sorte de système de l'arrosoir qui ne serait pas en ligne avec les réformes structurelles souhaitables.
Par conséquent, je vous invite à rejeter la proposition de minorité Hämmerle et la proposition Kunz.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Kunz .... 67 Stimmen
Dagegen .... 97 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit .... 70 Stimmen
Dagegen .... 100 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 34
Antrag Brunner Toni
Titel
Zusatzkontingente
Text
Den Produzenten und Produzentinnen ausserhalb des Berggebietes werden für Tiere, die sie aus dem Berggebiet zukaufen, für befristete Zeit Zusatzkontingente zugeteilt. Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen auch im Berggebiet Zusatzkontingente zugeteilt werden können.
Art. 34
Proposition Brunner Toni
Titre
Contingents supplémentaires
Texte
Les producteurs de lait établis en dehors de la région de montagne se voient attribuer à titre temporaire un contingent supplémentaire pour les animaux qu'ils achètent dans cette région. Le Conseil fédéral définit les conditions dans lesquelles il est également possible d'attribuer des contingents en région de montagne.
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Immer öfter sind Betriebe im Berggebiet gezwungen, ihre Milchproduktion aufzugeben. Oft führen zu kleine Kontingente oder notwendige bauliche Anpassungen und Investitionen, z. B. wegen des Tierschutzes, aus finanziellen Gründen zur Abkehr von der Milchproduktion. Nicht selten wandert in einem solchen Fall das Milchkontingent vom Berg ins Tal. Im Gegenzug wird die Rinderaufzucht des Talbetriebs vom Berggebiet übernommen. Das ist eine mögliche Variante überbetrieblicher Zusammenarbeit, und das ist auch richtig so. Nur hat die Geschichte einen Haken. Die Wertschöpfung wandert vom Berg ins Tal, weil im Berggebiet keine Milch mehr produziert wird. Innovative und professionelle Bauernfamilien sollten auch im Berggebiet vermehrt die Möglichkeit erhalten, ihre Produktionsanteile zu halten oder eben auch ergänzen zu können.
Artikel 34 im Landwirtschaftsgesetz regelt, dass den Produzenten und den Produzentinnen ausserhalb des Berggebietes für zugekaufte Tiere aus dem Berggebiet für eine befristete Zeit Zusatzkontingente zugeteilt werden können. Das Instrument ist gut, sind doch Tiere aus dem Berggebiet begehrter. Es besteht damit ein Anreiz, solche Tiere zu kaufen, und als Nebeneffekt kann das eigene Kontingent im Talgebiet aufgebessert werden.
Ich möchte nun diesen Artikel ergänzen, indem der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen auch im Berggebiet Zusatzkontingente zugeteilt werden können. Der Grundgedanke ist folgender: Betriebe im Berggebiet, die sich auf die Milchwirtschaft spezialisieren, sollen beim Zukauf von weiblichen Zuchttieren von einem Berufskollegen aus dem Berggebiet ebenfalls die Möglichkeit der Erlangung von Zusatzkontingenten haben. Produktion und Wertschöpfung werden so auch im Berggebiet gefördert. Es würde ein Anreiz geschaffen, dass auch im Berggebiet noch mehr überbetrieblich zusammengearbeitet wird.
Der Antrag ist unbürokratisch, er ist in einer Zeit der flexiblen Gesamtmenge auch unproblematisch und kann mit der bereits bestehenden Administrationsstelle ohne zusätzliche Staatskosten umgesetzt werden. Im Gegenzug ermöglicht er aber innovativen und spezialisierten Milchbetrieben zusätzliche Wertschöpfung in bereits bestehender Infrastruktur, und das im Berggebiet.
Mein Antrag kostet keinen einzigen zusätzlichen Franken. Er steht jedoch in der Logik des Gesetzes, indem es dem Bundesrat obliegen soll zu regeln, unter welchen Voraussetzungen im Berggebiet Zusatzkontingente zugeteilt werden können.
Ich bitte Sie, meinen wirklich guten Antrag wohlwollend zu unterstützen.
Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Dieser Antrag lag in der Kommission nicht vor. Ich kann deshalb auch nicht für die Kommission sprechen. Vielleicht einfach zwei, drei Gedanken aus meiner persönlichen Sicht.
Diese Zusatzkontingente sind ein traditionelles Instrument der Arbeitsteilung Berg/Tal. Herr Brunner möchte nun, dass man dieses Instrument auch innerhalb des Berggebietes einsetzt. Ich bin der Meinung, dass das durchaus ein sehr kreativer Ansatz ist, weil hier möglicherweise das Perpetuum mobile für das Berggebiet geschaffen würde. Denn ein Tier, das ins Talgebiet geht, ist dann im Talgebiet, ein Tier, das im Berggebiet bleibt, kann dann wieder weiterverkauft werden und löst wieder Kontingente aus usw. Wenn man dies nicht möchte, müsste man natürlich einen entsprechenden Kontrollaufwand einführen. Das wiederum würde in einem gewissen dialektischen Spannungsfeld zu dem stehen, was Exponenten von der SVP kürzlich punkto Abbau des Kontrollaufwandes in der Landwirtschaft der Öffentlichkeit kundgetan haben. Von daher bin ich persönlich der Meinung, dass das keine gute Lösung ist, weil sie das traditionelle Instrument gefährdet.
Ich persönlich werde diesen Antrag ablehnen.
Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich rate Ihnen auch, diesen Antrag abzulehnen, obschon ihn der Antragsteller selbst als sehr gut qualifiziert hat. Herr Brunner Toni ist wohl sehr schlau und möchte da vielleicht einen Berg-Berg-Tourismus für das Vieh einführen. Ich glaube, das würde dem Sinn dieses Artikels widersprechen, denn hier geht es um die Zusammenarbeit zwischen Berg und Tal. Ich glaube, wenn es darum geht, das Berggebiet zu fördern - und das ist auch unser Anliegen -, dann müssen wir nicht diesen Weg gehen. Auf die Bürokratie, die damit entstehen würde, ist auch schon hingewiesen worden. Denn man müsste natürlich kontrollieren, dass dasselbe Tier im gleichen Kreis nicht mehrfach veräussert wird. Es ist also insgesamt ein netter Gedanke, aber ich rate Ihnen, ihn abzulehnen.
Binder Max · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Brunner Toni .... 38 Stimmen
Dagegen .... 82 Stimmen
Art. 36 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 36 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 36a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2, 3
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Hämmerle, Fässler, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Sommaruga, Strahm)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
.... Milchkontingentierung für die Milchproduzenten eine unzumutbare Härte bedeuten würde, so kann der Bundesrat die Artikel 30 bis 36 bis längstens am 30. April 2009 für anwendbar erklären.
Antrag der Minderheit II
(Walter Hansjörg, Bader Elvira, Ehrler, Kaufmann, Oehrli, Schibli)
Streichen
Antrag der Minderheit
(Pelli, Bührer, Donzé, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Maitre, Tschuppert, Weyeneth)
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Wittenwiler
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Brunner Toni
Streichen
Eventualantrag Maillard
(zur Minderheit II Walter Hansjörg)
Abs. 1
Die Artikel 30 bis 36 bleiben bis zur grundsätzlich vor dem 1. Januar 2009 stattfindenden Neuregelung der Milchmarktordnung durch das Parlament anwendbar. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament bis 2006 eine entsprechende Vorlage.
Art. 36a
Proposition de la majorité
Al. 1, 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2, 3
Biffer
Proposition de la minorité I
(Hämmerle, Fässler, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Sommaruga, Strahm)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
.... laitier entraînerait une rigueur excessive pour les producteurs de lait, le Conseil fédéral peut proroger l'application des articles 30 à 36 jusqu'au 30 avril 2009 au plus tard.
Proposition de la minorité II
(Walter Hansjörg, Bader Elvira, Ehrler, Kaufmann, Oehrli, Schibli)
Biffer
Proposition de la minorité
(Pelli, Bührer, Donzé, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Maitre, Tschuppert, Weyeneth)
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Wittenwiler
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Brunner Toni
Biffer
Proposition subsidiaire Maillard
(subsidiaire à la minorité II Walter Hansjörg)
Al. 1
Les articles 30 à 36 restent applicables jusqu'à l'adoption par le Parlement de nouvelles règles d'organisation du marché laitier en principe avant le 1er janvier 2009. Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition dans ce sens d'ici à 2006.
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Es scheint hier wirklich um den Kernpunkt der Vorlage zu gehen. Ich bin allerdings etwas anderer Meinung.
Der Kampf um eine möglichst lang andauernde Kontingentswirtschaft hilft den Bauernfamilien tatsächlich weniger, als vorgegeben wird. Kontingente sind nämlich nicht mehr, was sie einmal waren. Ich habe das schon beim Kontingentshandel gesagt: Ein richtiges Kontingent ist eine garantierte Menge zu einem garantierten Preis. Heute haben wir noch eine garantierte Menge, aber nicht mehr einen garantierten Preis. Das heisst: Ich kann ein noch so grosses Kontingent haben, wenn ich aber bei jedem Liter Milch, den ich produziere, drauflege, dann pfeife ich auch auf das grösste Kontingent. Das ist die Situation, die wir haben. Und wenn Sie jetzt sagen, es helfe den Bauern, wenn wir möglichst lange an der Kontingentswirtschaft festhalten, dann stimmt das so nicht. Es gibt noch eine Menge anderer Bedingungen, die mindestens so wichtig, wenn nicht wichtiger sind als die Kontingente.
Deshalb muss ich Ihnen auch sagen, dass der Antrag Brunner Toni, überhaupt auf die Aufhebung der Kontingentswirtschaft zu verzichten, grundfalsch ist. Er ist grundfalsch, weil er den Bauern Sand in die Augen streut und ihnen etwas vorgaukelt, das nicht zutrifft, weil er ihnen sagt: Wenn ihr nur die Kontingente habt, dann geht es euch besser. Das ist eine Fehleinschätzung. Wir wissen alle ganz genau, dass die Kontingente letztlich keine Zukunft haben und die Kontingentswirtschaft keine Zukunft hat.
Wenn wir das wissen und sehen, ist es besser, mit klaren Bedingungen den Ausstieg aus der Kontingentswirtschaft zu regeln. Dann bringt es auch nichts, wenn wir ein paar Jahre länger warten. 2007 ist von heute aus gesehen eine lange Zeit; das ist eine lange Übergangsfrist. In einer Branche, die sich im Umbruch befindet, ist das eine lange Zeit. Ich sehe nicht ein, was es bringen soll, wenn wir jetzt einfach sagen, wir warten noch zwei Jahre länger und vielleicht gibt es dann überhaupt keine Aufhebung der Kontingentswirtschaft. Ich finde es viel besser, wenn die Bauern wissen: Die Kontingentswirtschaft hat ein Ende, sie ist zu Ende. Wir müssen klare Termine setzen - und auch klare Bedingungen. Das ist viel wichtiger als der Zeitpunkt.
Wir kennen in der Fleischwirtschaft auch keine Kontingentswirtschaft mehr, und der Fleischmarkt funktioniert nicht schlechter als der Milchmarkt. Also ist es nicht so, dass die Geschichte nur mit Kontingenten gerettet werden kann.
Ich muss Ihnen aber klar sagen: Die Aufhebung der Kontingente geht nicht ohne Begleitmassnahmen, das ist klar. Sonst haben wir nämlich die Situation, dass es eine Milchstrasse oder "Milchautobahn" entlang der A1 gibt, wie das bei den Briefzentren der Fall ist. Es ist immer dasselbe: Es wird alles entlang der A1 angesiedelt. Wir brauchen aber Begleitmassnahmen, und über die wichtigsten werden wir dann diskutieren; ich hoffe, dass die Leute von der SVP dann auch mitmachen. Das heisst, dass die Milchproduktion an die eigene Raufutterbasis gekoppelt wird. Das wird in den Artikeln 70ff. geregelt; das ist das Entscheidende! Die Kühe sollen dort stehen und dort gemolken werden, wo das Gras wächst, und das Gras wächst eben nicht nur entlang der A1, sondern es wächst im ganzen Land.
Die entscheidende Bedingung wird sein, dass Sie den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere zustimmen. Das wird die entscheidende Begleitmassnahme sein, die in der Zukunft von enormer Bedeutung ist. Dieser Beitrag an die Raufutter verzehrenden Nutztiere muss eben auch für die Milchkuh ausgerichtet werden, weil diese nämlich nachher - genauso wie die Fleischkuh - keine garantierten Mengen zu garantierten Preisen produziert. Ich glaube, auch für das Berggebiet wird diese Bestimmung viel wichtiger sein als der Zeitpunkt des Ausstieges aus der Milchkontingentierung. Diese mickrigen Kontingente, die man zum Teil noch hat und an die man sich klammert, helfen uns nicht weiter. Aber ein Systemwechsel zu den Raufutter verzehrenden Nutztieren, für welche ein Raufutterbeitrag gewährt wird, ist ökologisch und ökonomisch sinnvoller als ein stures Festhalten an der Kontingentswirtschaft.
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Hämmerle, Sie sind ja sehr weltoffen, und Sie schauen immer nach der EU. Aber wir sehen doch, dass sie dort für das Jahr 2013 von einer Kontingentsaufhebung sprechen. Man weiss nicht, was mit der Osterweiterung noch passiert. Warum wollen Sie in der Schweiz die Kontingente so frühzeitig aufheben, wenn Sie doch wissen, welche Absatzschwierigkeiten wir im Moment haben? Bestimmt wären wir sofort imstande, mehr zu melken. Aber ich glaube, es ist doch nicht der Zweck, dass wir einen totalen Preiszusammenbruch haben. Oder verstehe ich Sie falsch?
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Schauen Sie, die Europäische Union wird auch einmal aus den Kontingenten aussteigen. Aber mir ist eigentlich gleich, wann sie das machen wird. Wir müssen doch schauen, dass wir für uns eine intelligente Lösung haben. Wir sind ja wegen Ihnen nicht in der EU. Wir sind der EU in Bezug auf die Milchkontingente auch nichts schuldig. Aber wir müssen uns überlegen: Welches System ist für unsere Landwirtschaft das intelligentere, das weitsichtigere? Ich habe es Ihnen gesagt: Der Ausstieg aus der Kontingentswirtschaft funktioniert nicht ohne vernünftige Begleitmassnahmen. Die vernünftigste Begleitmassnahme ist die, dass die Milchproduktion an die eigene Raufutterbasis gebunden wird und dass die eigene Raufutterbasis auch belohnt wird. Da kommen wir weiter, als wenn Herr Bigger nach Brüssel schaut.
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben jetzt bezüglich eines allfälligen Ausstiegs aus der Milchkontingentierung immerhin zwischen der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat den Konsens, dass dieser Zeitpunkt auf 2009 festgelegt werden soll, und zwar deshalb auf 2009, weil wir den Bauern genügend Zeit geben wollen, um sich anzupassen, die strukturellen Aufgaben zu erfüllen und sich auf dieses Szenario einzulassen. 2009 hat insbesondere auch einen zeitlichen Horizont, da die EU diese Massnahme nicht mehr, wie früher angekündigt, 2008 erlassen will; vielmehr wird den neuen Ländern, die dazukommen sollen, den Oststaaten, eine Kontingentierung bis 2013 gewährt. Von daher finde ich diesen Zeitpunkt 2009 in Ordnung.
Nun gestatte ich mir, mein Konzept gegenüber jenem der Mehrheit zu erläutern. Wenn wir jetzt zu dieser Beratung kommen, so fällt der endgültige Entscheid natürlich erst bei Artikel 187b in den Übergangsbestimmungen. Zwischen der Mehrheit und der Minderheit II gibt es in diesem Artikel 36a noch keine Differenzen. In Artikel 187b wird dann festgelegt, wie der Ausstieg erfolgen soll. Ich bin der Meinung, dass wir die Milchkontingentierung bis 1. Mai 2009 befristen. Wir geben klar die Botschaft durch, dass die Milchkontingentierung befristet ist, der Stichtag ist der 1. Mai 2009. Der Bundesrat legt 2006 per Gesetz ein Konzept vor, wie der Ausstieg erfolgen soll. Er muss eine Botschaft ins Parlament bringen. Für mich ist entscheidend, wie diese Ausgestaltung der Nachfolgeregelung der Milchkontingentierung aussieht. Kollege Hämmerle hat bereits darauf hingewiesen, dass die Fragen der Raufutterverwertung, der Benachteiligung der Berggebiete, der Marktverhältnisse, die in diesem Land verzerrt sein werden, geregelt werden müssen. Dazu braucht es Zeit und ein Szenario, und dieses soll der Bundesrat bis 2006 vorlegen. Das wird dann der Zeitpunkt sein, zu dem sowieso wieder eine Agrardebatte stattfinden wird.
Ein weiterer Punkt kommt dazu, die WTO. Wir gehen aufgrund des heutigen Marschplans davon aus, dass dort dann auch Entscheidungen betreffend WTO, Marktstützung usw. gefällt werden müssen.
Die Mehrheit sagt: Wir beschliessen heute den Ausstieg, und der Bundesrat muss dann 2006 nachliefern, wie das geregelt werden soll. Der Unterschied ist, dass wir jetzt einen strategischen Entscheid darüber fällen würden, was 2009 subito geschehen würde. Ich bin da etwas vorsichtiger und meine, dass es relativ kritisch ist, heute unternehmerische Entscheide für das Jahr 2009 zu fällen. Der kleine, aber sehr wichtige Unterschied ist, die Strategie festzulegen, die Begrenzung, damit die Bauern wissen, dass sie nur bis 2009 damit rechnen können. Dann hat nämlich 2006 das Parlament die Möglichkeit, Ja oder Nein zu einem definitiven Ausstieg zu sagen, oder es kann das Ausstiegsszenario des Bundesrates allenfalls zurückweisen. Ich bitte Sie deshalb, in erster Priorität meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, weil er die verlässlichere Variante ist. Ich bin aber auf die Ausführungen von Bundesrat Deiss gespannt. Ich möchte Sie bitten - natürlich soweit Sie können -, uns in den Grundzügen diese Eckwerte der Ausgestaltung vorzulegen, wie sie 2006 vorgesehen ist.
Betreffend den Eventualantrag Maillard muss ich sagen, dass er etwa dasselbe will wie ich. Es ist eine untergeordnete Frage, ob dies nun in den Übergangsbestimmungen oder im eigentlichen Gesetz geregelt werden soll. Ich bitte Sie, hier Vorsicht walten zu lassen und insbesondere die Bauernfamilien im Hintergrund nicht zu vergessen.
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Sinne der Ökonomie hätte ich eigentlich beides miteinander behandeln wollen: das Votum namens der Fraktion zur ganzen Thematik und die Begründung der Minderheit Pelli. Nun, ich nehme die Minderheit Pelli vorweg und äussere mich dann für die Fraktion, wenn die Minderheits- und Einzelanträge zu Artikel 36a begründet sind.
Zur Minderheit Pelli bei Absatz 3: Die Mehrheit will Artikel 36a Absatz 3 streichen. Diese Bestimmung in Absatz 3 ist aber überhaupt nichts Absurdes, sondern gar nichts anderes als das, was wir in der Wintersession 2002 mit dem dringlichen Bundesbeschluss beschlossen haben. Ich muss Ihnen sagen: In dieser kurzen Zeit hat dieser Absatz 3 überhaupt nicht an Wichtigkeit verloren. Er ist für mich nach wie vor attraktiv, und es steht darin nirgends, dass die Branche etwas müssen soll. Die Branche kann etwas tun, wenn sie die Infrastruktur hat. Vielleicht ist es gar nicht schade und vielleicht wäre es sogar nützlich, wenn einzelne Branchen bereits einen Vorlauf hätten, um Erfahrungen zu sammeln. Das wäre dann ein wesentlicher Punkt für die definitive Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung.
Deshalb möchte ich Ihnen ans Herz legen, die Neuerung, die wir im Winter 2002 im Rahmen des dringlichen Bundesbeschlusses beschlossen haben, hier wieder aufzunehmen und bei Absatz 3 nicht der Mehrheit, sondern der Minderheit Pelli zu folgen.
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestatten Sie mir, so quasi eine innerlandwirtschaftliche Frage an Herrn Tschuppert zu stellen: Sind Sie sich bewusst, dass es einen frappanten Unterschied zwischen Artikel 31 und diesem Minderheitsantrag betreffend einen vorzeitigen Ausstieg aus der Branche gibt? Das hätte zur Folge, dass die innovativen Bauern - diese müssen wir im Grunde genommen nicht schützen - eine Branche bilden und den Ausstieg zulasten der anderen vorzeitig organisieren könnten. Eine weitere Frage: Sind Sie sich bewusst, dass es zwischen den verschiedenen Produzenten in diesem Land eine frappante Marktverzerrung geben würde, die nur sehr schwer zu bewältigen wäre?
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Erstens, Du kannst mir auch hier Du sagen. Zweitens bin ich mir der Problematik bewusst. Drittens heisst das natürlich nicht, dass man neue, innovative Wege nicht immer studieren und in Betracht ziehen soll. Wir kommen in der Milchwirtschaft in dieser schwierigen Situation nur weiter, wenn wir uns auch in Gebiete wagen, die im Moment vielleicht - ich gebe Dir Recht - noch nicht vorstellbar sind. Aber es gibt nichts, das man nicht lösen kann, wenn man will.
Ich plädiere für die jungen, innovativen Leute; man muss ihnen doch, wenn sie die Möglichkeit dazu haben, die Gelegenheit geben. Das heisst noch lange nicht, dass das technisch durchführbar ist, wenn die Modalitäten nicht geregelt sind. Mein Freund, ich bin mir der Problematik schon bewusst, aber das hält mich nicht von neuen Ideen ab.
Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin Vizepräsidentin der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Die SAB hat als erste Institution die Aufhebung der Milchkontingentierung thematisiert. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 36a dem Ständerat zu folgen. Die SAB war - entgegen anders lautenden Behauptungen - nie für die Aufhebung der Milchkontingentierung. Weil wir aber um die existenzielle Bedeutung der Milchproduktion in den Berg- und Randregionen wissen, machten wir uns schon früh Gedanken, was passieren würde, wenn der Bundesrat oder das Parlament im Gleichschritt mit der EU die Milchkontingentierung aufheben würde. Wir verlangten deshalb gegenüber der generellen Aufhebung die vorgezogene Entlassung der Betriebe in den Bergzonen um mindestens drei Jahre. Warum? Eine genügend lange Vorlaufzeit ist für die Milchproduzenten im Berggebiet wichtig, um privatrechtliche Verträge zwischen Produzenten und Abnehmern abzuschliessen. Privatrechtliche Abnahmeverträge sind für die Produzenten für die Aufrechterhaltung der investitionsintensiven Milchproduktion unverzichtbar. Unsicherheit führt zum Ausstieg und damit zum Verlust von Wertschöpfungspotenzial. Abnehmer von Produkten können über privatrechtliche Verträge sicherstellen, dass die Nachfrage nach innovativen Produkten auch befriedigt werden kann, weil keine künstlichen Mengenbeschränkungen die Mehrproduktion dieser gefragten Spezialität behindern oder verhindern. Zudem hat der Bundesrat die vorzeitige Entlassung der Berggebiete schon in seiner Botschaft aufgenommen. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Umsetzbarkeit einer vorzeitigen Entlassung geprüft hat und diese im Gegensatz zu den Milchverbänden als durchführbar erachtet. Die Vorlaufzeit von drei Jahren für die Berggebiete muss zudem genutzt werden, um die in Artikel 187b Absatz 6 vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Diese Massnahmen sollen eine Unterstützung der Milchproduzenten in den Berggebieten sowie soziale und regionalpolitische Anliegen beinhalten. Mit den flankierenden Massnahmen soll der Bundesrat insbesondere aufzeigen, wie er den Verfassungsauftrag der dezentralen Besiedelung längerfristig gewährleisten will.
Wenn jetzt dann mein Antrag bekämpft wird mit dem Argument, dass Berg- und Biobauern die gestaffelte Entlassung aus der Milchkontingentierung gar nicht wollen, dann möchte ich zuerst einmal wissen, wer denn konkret gefragt wurde. Bei uns auf dem Hof Bergzone 2 und auf unserer Alp wird Biomilch produziert. Wir wurden aber nicht gefragt. Die Vermutung liegt nahe, dass einfach die Vertreter der Milch verarbeitenden Verbände der Talregionen um ihre Meinung gebeten wurden.
Das zweite Argument, das im Vorfeld immer wieder erwähnt wurde, war, man wolle das Berggebiet vor unüberlegten Fehlinvestitionen bewahren. Aber Fehlinvestitionen bei den Milchverarbeitungsbetrieben wurden bisher nicht in den Berg- und Randregionen getätigt; leiden darunter dürfen jetzt aber wir. Wir haben keine allzu grosse Auswahl an Alternativen zur Milchproduktion. Wenn die Milchproduktion aus dem Berggebiet verschwindet - das wird sie, wenn bei einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung nicht in hohem Masse flankierende Massnahmen getroffen werden -, geht damit ein Verlust an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Know-how einher. Der Abwanderungsprozess wird weiter beschleunigt, und die Entleerung der Berggebiete wird vorangetrieben. Wollen Sie das?
Ich bitte Sie, stimmen Sie meinem Antrag zu, bei Artikel 36a dem Ständerat zu folgen.
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meinem Antrag möchte ich die Kontingentierung weiterführen, mit dem Auftrag an den Bundesrat, einen Vorschlag für eine mögliche Nachfolgeregelung bis 2006 vorzulegen. Dies ist analog zu Artikel 187b Absatz 7 gemäss Minderheit Walter Hansjörg.
Man kann es drehen und wenden wie man will, alle anderen gestellten Anträge nehmen einen Ausstieg aus der Kontingentierung vorweg.
Der Ständerat - das entspricht ja dem Antrag Wittenwiler - will 2009 aus der Milchkontingentierung aussteigen, will jedoch, wir haben es gehört, Bio- und Bergbetriebe bereits drei Jahre vorher aus der Kontingentierung entlassen. Ich war der Meinung, in der Landwirtschaft herrschte weitestgehend der Konsens, dass dies kein guter und kein geeigneter Vorschlag ist.
Die Mehrheit der Kommission will ebenfalls 2009 aus der Kontingentierung aussteigen, jedoch nicht gestaffelt, und die Minderheit I (Hämmerle) will gestaffelt aussteigen, jedoch schon 2007. Herr Maillard will die Milchmarktordnung zwingend vor 2009 neu regeln und bis 2006 bereits eine Vorlage im Parlament beraten haben. Und dann gibt es noch die Minderheit II (Walter Hansjörg). Sie will die Kontingentierung bis 2009 befristen, mit den Auftrag an den Bundesrat, eine Nachfolgeregelung vorzulegen.
Hier knüpfe ich an: Es ist von mir aus gesehen widersinnig, hier und heute den Ausstieg aus der Kontingentierung zu beschliessen, bevor wir vom Bundesrat überhaupt einen Vorschlag auf dem Tisch haben, welche allfällige Nachfolgeregelung überhaupt infrage kommt. Denn eines ist klar: Es braucht irgendein Mengensteuerungsinstrument, zumindest wenn der Milchpreis in diesem Land überhaupt noch relevant sein soll. Will man keine Milchkontingente oder keine Mengensteuerungsinstrumente, so ist das eine radikale Abkehr vom Milchland Schweiz mit allen Folgen, die wir kennen: Die ländlichen Strukturen werden zerschlagen, bäuerliche Familienbetriebe werden aus der Milchproduktion aussteigen, ländliche Regionen, vorab die Berggebiete, werden an Wertschöpfung verlieren.
Beschliessen Sie also den Ausstieg aus der Kontingentierung, wird in Zukunft, Herr Hämmerle hat es geahnt, nur noch den Autobahnen entlang produziert werden. Die EU wird vor 2013 nicht über eine Aufhebung ihrer Kontingentierung entscheiden. In jedem grösseren Milchproduktionsland der Welt kennt man Kontingente oder zumindest Quoten, und dies ist in einem solch sensiblen Bereich auch richtig. Bei vielen Bauernfamilien war die Milch bis heute der einzige wenigstens preislich ein wenig verlässliche Rohstoff, bei dem sie zumindest wussten: In einem halben Jahr oder in einem Jahr können wir so viel Ertrag und damit Einkommen erwirtschaften.
Gestatten Sie mir noch einen Schlusssatz: Die Bauern wollen heute eine klare Antwort von uns. Sie haben es an Kundgebungen und an Versammlungen immer wieder gesagt: Man will die Kontingentierung in der Milchwirtschaft. Stimmen Sie heute Ja oder Nein, aber tragen Sie die Verantwortung für Ihr Tun.
Maillard Pierre-Yves · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Brunner, juste une précision, parce que vous avez mal lu la proposition que je fais et que je vais développer tout à l'heure. J'aimerais que vous confirmiez cette erreur de lecture. Ma proposition, c'est que le Conseil fédéral doit présenter un projet en 2006. Comme les Chambres ne peuvent pas le traiter encore en 2006, elles ont jusqu'à 2009 en principe pour le faire. C'est seulement quand le projet aura été adopté que le contingentement devra tomber.
Avez-vous bien lu cette proposition? Parce que vous l'avez résumée de manière erronée.
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Maillard, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass dem Parlament bis 2006 vom Bundesrat eine entsprechende Vorlage unterbreitet werden müsse. Im Antrag steht im zweiten Satz wörtlich: "Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament bis 2006 eine entsprechende Vorlage." Das heisst - das sagen Sie auch -, bis spätestens 1. Januar 2009 muss das Parlament die Milchmarktordnung neu geregelt haben.
Maillard Pierre-Yves · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Je vais lire la version française que j'ai déposée. Je n'ai pas regardé la traduction, mais elle doit correspondre à ceci: "Les articles 30 à 36" - c'est-à-dire le contingentement - "restent applicables jusqu'à l'adoption par le Parlement de nouvelles règles d'organisation du marché laitier en principe avant le 1er janvier 2009. Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition dans ce sens d'ici à 2006." De quoi s'agit-il? Nous avons eu une série de propositions pour fixer la date de la sortie du contingentement à différents moments. Et puis, à l'article 187b, nous avons une proposition de la majorité de la commission qui dit que d'ici à 2006, le Conseil fédéral doit présenter au Parlement de nouvelles règles d'organisation du marché laitier. Mais, Monsieur Brunner, nous n'avons aucune garantie dans ce qui est proposé que, quelle que soit la date qu'on fixe, que ce soit 2007, 2008, 2009 ou 2010, ces nouvelles règles soient adoptées par le Parlement avant qu'on supprime le contingentement.
Ma proposition dit les choses très simplement. On supprimera le contingentement seulement quand ce Parlement aura adopté les nouvelles règles d'organisation du marché laitier. Cela va à peu près dans le sens de la proposition de minorité II (Walter Hansjörg); c'est pourquoi j'ai fait ma proposition comme subsidiaire à la proposition de minorité II, mais c'est la seule proposition qui donne la garantie qu'on ait les nouvelles règles avant de supprimer le contingentement. Cela va donc exactement dans le sens de votre discours de tout à l'heure. C'est la raison pour laquelle il serait absurde que des représentants du milieu paysan fassent capoter cette proposition si la proposition de minorité II est rejeté. Personnellement, je voterai la proposition de minorité II; mais si elle n'est pas adopté, alors la proposition que je fais est la seule qui vous donne la garantie d'avoir de nouvelles règles avant de supprimer le contingentement. Surtout ne faites pas cette erreur juste parce que la proposition vient du côté gauche de l'hémicycle! Nous avons assez de peine à trouver une stratégie raisonnable pour défendre le milieu paysan entre les personnes attachées à l'ensemble du milieu paysan dans ce Parlement, il ne faut pas introduire de la confusion.
Sur le fond, j'ai aussi beaucoup de peine à accepter cette suppression du contingentement. Je crois qu'il y avait, de la part de l'ancien conseiller fédéral en charge de ce dossier, M. Couchepin, une stratégie de faire évoluer le secteur agricole tout entier vers le marché libre pur et qu'il y a dans ce Parlement suffisamment de voix dans tous les camps pour essayer d'éviter cette vision ultralibérale. Du point de vue du fond, je suis partisan d'une certaine souveraineté alimentaire, c'est-à-dire que nous ayons une certaine maîtrise sur la production agricole dans notre pays et qu'on n'ouvre pas les frontières indéfiniment à des produits dont on n'a aucun contrôle sur la qualité.
Je suis partisan d'une certaine souveraineté alimentaire. C'est pourquoi j'aimerais défendre avec vous une certaine production laitière dans ce pays.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à adopter ma proposition subsidiaire dans le cas où la proposition de la minorité II serait rejetée.
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II (Walter Hansjörg). Mit diesem Antrag wird heute noch kein Entscheid über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung gefällt. Artikel 28 bis 42 des Landwirtschaftsgesetzes bleiben bis 2009 in Kraft. Der Bundesrat muss dann bis Ende 2006 einen Vorschlag ausarbeiten, wie die Milchmarktordnung nach 2009 aussehen soll. Das ist für uns der richtige Weg.
Ich bin überzeugt, dass sich der Bundesrat noch zu wenig Gedanken über die Folgen des Ausstiegs aus der Milchkontingentierung gemacht hat und dass auch wir uns noch zu wenig Gedanken darüber gemacht haben. Wie wird sich die Milchmenge nachher entwickeln? Was für Auswirkungen hat die Aufhebung auf den Milchpreis? Wir wissen es schlicht und einfach nicht. Studien der EU zu dieser Problematik lassen für uns Bauern nichts Gutes erahnen. Nicht umsonst schiebt die EU den Entscheid über die Aufhebung der Milchkontingentierung vor sich hin.
Ganz besonders die Auswirkungen auf die Berglandwirtschaft sind höchst ungewiss. In einem liberalisierten Milchmarkt werden die Standorte für die Milchverarbeitung eine entscheidende Rolle spielen. In dieser Beziehung sind wir im Berggebiet benachteiligt. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch Ackerbaubetriebe einem sehr starken wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sind. Ich vermute, dass bei einer Aufgabe der Milchkontingentierung einige dieser Betriebe auf die Milchproduktion umstellen werden. Weil sich die Ackerbaubetriebe vor allem im Talgebiet befinden, führt dies zu einer weiteren Verlagerung der Milchproduktion vom Berg- ins Talgebiet. Die Leidtragenden dieser Entwicklung könnten die Bergbauernfamilien sein.
Von einer vorzeitigen Aufhebung der Kontingentierung im Berggebiet erhoffe ich mir allerdings nicht allzu viel. Es könnte sein, dass der Nutzen nur ein vorübergehender ist. Eine vorzeitige Aufhebung könnte auch zu einer falschen Sicherheit während der Vorlaufzeit führen. Sie könnte uns auch zu Fehlinvestitionen verleiten. Im Grenzgebiet zwischen Berg und Tal könnte auch ein gewisser Missbrauch betrieben werden, was nicht schön wäre. Das könnte auch zu Spannungen zwischen den Berg- und den Talbauern führen, was unsere Arbeitsteilung, aber auch was die Zusammenarbeit betrifft. Das wäre sehr unerwünscht. Was wir im Berggebiet vielmehr brauchen, sind langfristige und nachhaltige Lösungen zur Sicherung der Produktionsanteile im Berggebiet. Dazu müssen aber die Folgen einer Aufhebung der Milchkontingentierung noch gründlicher angeschaut werden. Es müssen Lösungen aufgezeigt werden, mit denen die Produktionsanteile im Berggebiet erhalten werden können. Es braucht dazu Begleitmassnahmen, und diese Begleitmassnahmen haben wir heute noch nicht.
Die Bindung an die Raufutterbasis genügt mir dazu nicht. Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung entfallen auch die Zusatzkontingente für die Aufzucht im Berggebiet, und dafür brauchen wir auch Kompensationsmassnahmen. Wir müssen uns auch nach einer allfälligen Aufhebung der Kontingentierung ganz allgemein Gedanken machen zur Mengensteuerung. Letztendlich geht es darum, wie die Existenz der Bergbauernfamilien auch nach einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung gesichert werden kann. Solange wir diese möglichen Szenarien nicht kennen, ist das Risiko für uns zu gross, den Ausstieg aus der Milchkontingentierung bereits jetzt zu beschliessen. Ich mache mir Sorgen über die weitere Entwicklung der Berglandwirtschaft. Wir haben eine neue WTO-Runde mit höchst ungewissem und unsicherem Ausgang vor uns. Eine neue Regionalpolitik steht an, die noch sehr viele Fragen offen lässt, und mit "AP 2007" beschliessen wir eine weitere Liberalisierung der Agrarmärkte, auch mit einem risikobehafteten Ausgang.
Herr Bundesrat Deiss, ich habe eine Erwartung an Sie: Nehmen Sie unsere Sorgen ernst! Helfen Sie ernsthaft mit, die Produktionsanteile der Landwirtschaft auch im Berggebiet erhalten zu können, und helfen Sie mit, dass unsere Bergbauernfamilien in diesem Land Zukunftsperspektiven haben können und auch in Zukunft eine anständige Existenz haben werden. Dafür danke ich Ihnen.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es ist in der Tat so, dass die Einführung der Milchkontingente zu einem stabilen, planbaren Einkommen auf dem Bauernhof führte. Mit der Einführung der Liberalisierung ist die Preis/Mengen-Garantie aber eben nicht mehr gegeben. Mit der Marktliberalisierung kann eine solche Kontingentierung auch nicht mehr Sinn machen, wenn die Preise nicht mehr fix sind. Aber die Einführung von Direktzahlungen hat in dem Sinne eine neue Form von berechenbarem Ertrag für die Bauernfamilien gebracht. Von daher ist ein Systemwechsel auch schon aus diesem Grund möglich.
Nun, wir diskutieren bei diesem Artikel den Zeitpunkt des Ausstiegs. Der Zeitpunkt des Ausstiegs ist absehbar. Die grüne Fraktion unterstützt in diesem Zusammenhang die Minderheit I. Das heisst: Wir wollen die staatliche Kontingentsregelung zur gleichen Zeit aufheben, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat. Herr Brunner, als Lesehilfe: Wir wollen keine Staffelung, wenn wir eine Aufhebung im Jahre 2007 vorsehen. Wenn Sie das hier lesen, dann soll das für alle gelten. Es geht noch eine Weile bis 2007; es ist also eine gut planbare Phase, eine Zeit für die Umstellung auf die Zeit ohne Kontingentierung. Auf diese Zeit müssen wir uns einstellen, und zwar nicht einfach wegen des Zeitpunktes, sondern vor allem wegen der Mittel.
Welche flankierenden Massnahmen wollen wir bei einer Aufhebung? Es scheint, dass wir uns hier drin einig sind, dass es flankierende Massnahmen braucht, weil die Milchproduktion nicht intensiviert werden darf; einerseits wegen des Preises, der ja nicht mehr garantiert ist. Es könnte so zu unangenehmen Mengensteigerungen führen. Andererseits - das haben wir gestern schon gesagt - setzen wir Grünen auf ökologische Massnahmen, und da gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Systemwechsel. Das Einfachste wäre, die Raufutterbasis des betreffenden Hofes an die Milchproduktionsmenge zu binden. Das macht auch ökologisch Sinn. Die Bauern werden über diesen Systemwechsel froh sein, weil die Milchproduktion zu ihrer eigentlichen Basis, zur Grundlage, eben zur Futterbasis zurückgeführt wird.
Das macht auch auf ökologischer Ebene Sinn, weil die Tiere gemäss der Raufutterbasis auch in der Landschaft verteilt sein werden. Gerade das ist für das Berggebiet gut, Herr Hassler, weil dort die entsprechende Fläche für die Tiere vorhanden ist. Das heisst, dass dann auch die Verteilung der Tiere entsprechend gut wird.
Mit dem Zeitpunkt des Ausstiegs ist nur ein Entscheid gefällt. Ich glaube, heute wird viel zu stark um den Zeitpunkt herum diskutiert; viel wesentlicher ist es ja, welche Entscheide wir im Hinblick auf die flankierenden Massnahmen für die Zeit nach der Milchkontingentierung fällen.
Gibt es dann überhaupt noch Regelungen und Anhaltspunkte, die eine Milchmenge überhaupt regulieren könnten? Wir von den Grünen meinen ganz klar Ja. Wir wollen diese "Flanken", und wir wollen sie eben im ökologischen Bereich, wo man beispielsweise sagt: Pro Raufutterfläche X gibt es soundso viel Grossvieheinheiten. Es braucht aber auch Übergangsregelungen und - was viel wichtiger ist - Übergangsbestimmungen, sodass eben die Milchproduktion nicht einfach intensiviert wird.
In diesem Sinne unterstützen wir ja auch Artikel 187b Absatz 6, wo verlangt wird, dass der Bundesrat einen Vorschlag macht. Nur, wer soll Vorschläge einbringen? Warum soll nur der Bundesrat Vorschläge einbringen? Wir warten eigentlich auch auf die Branchen, auf die verschiedenen Verbände, dass sie sich Überlegungen machen, wie sie diese Übergangsregelung und die Zeit nachher ausgestalten wollen. Bio Suisse hat immerhin Vorschläge eingebracht. Ich möchte Sie wirklich unterstützen, Ihre Vorschläge zu präsentieren, das Heft selber in die Hand zu nehmen und heute jetzt nicht einfach auf Pessimismus zu machen, Herr Hassler, das wäre fehl am Platz. Denken Sie vielmehr wirklich selber, und warten Sie nicht einfach auf den Bundesrat. Bio Suisse hat einen guten Vorschlag gemacht, und ich hoffe, dass Sie sich auch dem angleichen können.
Die grüne Fraktion wird, wie gesagt, die Minderheit I (Hämmerle) unterstützen.
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Artikel 36a ist eigentlich bei dieser Revision der erste Schwerpunkt, ja vermutlich sogar das Kernstück dieser Revision. Wir sind uns alle mehr oder weniger einig, dass nun ernsthaft über die Aufhebung der Kontingentierung diskutiert werden muss. Ich habe tatsächlich noch niemanden gehört, der ernsthaft argumentiert, dass die staatliche Milchkontingentierung auf ewige Zeit aufrechterhalten werden soll. Die Milchwirtschaftsbetriebe haben Anrecht auf eine frühzeitige politische Entscheidung, Toni Brunner, nämlich dass wir ihnen sagen - da gehe ich mit Dir einig, entweder ja oder nein -, wohin die Reise gehen soll.
Der jetzige Zustand ist der schlechteste und führt dazu - davon bin ich überzeugt -, dass die tüchtigen Landwirte über kurz oder lang das Handtuch werfen und sagen werden: Soll das machen, wer will. Das kann nicht im Interesse unserer Landwirtschaft sein. Der heutige Zustand hat auch Einfluss auf die Preise für den Kauf und Verkauf der Kontingente und auf die Miete. Nur schon der Entscheid des Ständerates für eine Verschiebung um zwei Jahre, den ich begrüsse, hat dazu geführt, dass die Milchkontingente und auch die Mieten wieder angestiegen sind. Deshalb sind das jetzige System und der luftleere Raum, in dem wir sind, absolut kein Zustand. Jetzt ist eine Fristsetzung nötig.
Die Kontingentierung ist ein Politikum geworden, das wissen wir. Bei der Einführung der Milchkontingentierung - ich war damals dabei - waren sämtliche Bauern dagegen; das führte fast zu einem Bauernkrieg. Heute, einige Jahre später, haben wir einige Bauern, zum Teil die gleichen, die wieder gegen die Aufhebung der Milchkontingentierung sind. Das ist bei der Sättigung des Käsemarktes und der stetig sinkenden Preise verständlich. Entscheidend bei der Aufhebung der Kontingentierung sind tatsächlich - wie schon mehrmals argumentiert - die flankierenden Massnahmen. Darauf werden wir dann bei Artikel 187b zurückkommen.
Bei der Diskussion um die Kontingentierung muss man auch das Umfeld ein wenig beleuchten. Nun habe ich zwei, drei Redner gehört, die von der EU gesprochen haben. Herr Bigger hat gesagt, die EU würde die Kontingentierung erst 2013 aufheben. Ich habe auch gehört, sie werde sie 2015 aufheben. Deshalb fragen sich natürlich viele berechtigterweise, wieso man das nicht früher machen soll. Die EU macht aber Folgendes - und jetzt müssen Sie zuhören -: Die EU hat beschlossen, jährlich die Menge zu erhöhen und gleichzeitig jährlich die Preise zu senken. Das führt natürlich dazu, dass 2015 in der EU längst keine Kontingentierung mehr herrscht. Das ist eine Abschaffung auf wundersame Weise, und Sie merken es nicht. Das bedrückt mich natürlich schon. Dann sind wir 2015 so weit, dass wir sagen können, die EU habe uns auf dem linken Fuss erwischt. Das will ich nicht. Deshalb will ich den Milchbauern heute sagen, wohin es geht.
Der Ständerat hat ja den Fuss vom Gaspedal genommen. Er ist für die Aufhebung im Jahre 2009 anstelle von 2007. Das ist gut so und vernünftig. Aber der frühzeitige Ausstieg für Biobauern und Berggebiete vermag auch unsere Fraktion nicht zu überzeugen. Er ist unserer Meinung nach falsch. Er setzt den falschen Anreiz für Investitionen. Wir von der FDP-Fraktion finden den Weg der Mehrheit gut, vor allem auch im Zusammenhang mit der Übergangsbestimmung von Artikel 187b. Das ist unser Antrag. Artikel 187b beinhaltet auch einen Bericht bis 2006, Herr Walter und Kollegen. Bis 2006 wollen auch wir wissen, wie es z. B. mit der Verkäsungszulage, mit der nicht mehr staatlichen Kontingentierung usw. weitergeht. Sie wollen einfach erst 2009 entscheiden, wohin es geht. Das ist unserer Meinung nach für unsere tüchtigen Bauern der falsche Weg. Das haben wir bis 2006, und so oder so müssen der Bundesrat oder die Verwaltung auch beim Antrag der Mehrheit einen diesbezüglichen Bericht erstatten.
Also noch einmal: Wir stimmen der Mehrheit zu. Wir möchten wie der Ständerat die Aufhebung der Kontingentierung bis 2009 hinausschieben. Wir finden den vorzeitigen Ausstieg für Biobauern und Berggebiete nicht richtig. Unsere Haltung zur Minderheit Pelli habe ich vorhin schon begründet. Wir finden, dass die Branchenlösung in dieser schwierigen Situation gut wäre. Die Minderheit I (Hämmerle) lehnen wir ab. Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu stimmen.
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Mit der damaligen Einführung der Milchkontingentierung wurde der Milchpreis auf relativ hohem Niveau stabilisiert. Aber diese Milchkontingentierung hat auch eine Verteuerung der Produktion zur Folge, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors - das haben wir heute Morgen mehrmals gehört - ganz klar beeinträchtigt. Da der Milchwirtschaft in der schweizerischen Landwirtschaft nach wie vor eine Schlüsselposition zukommt, muss auch in diesem Bereich für Wettbewerb gesorgt werden, denn mit der zunehmenden Liberalisierung und mit der Öffnung der Märkte - Stichwort: Umsetzung der bilateralen Abkommen bzw. Verträge, Vermarktung des Käses - werden die Produktions- und Abnahmepreise noch mehr unter Druck geraten. Im Wissen darum, dass die Aufhebung der Milchkontingentierung für die schweizerische Landwirtschaft eine fundamentale Änderung der Praxis bedeutet, müssen wir diesen Ausstieg so gestalten, dass eine Abfederung von Härtefällen möglich ist. Denn wir wollen alles daran setzen, dass dieser Ausstieg wirtschafts- und sozialverträglich erfolgt.
Doch damit dieser Ausstieg auch vorbereitet werden kann, müssen die Landwirte die Spielregeln kennen und wissen, auf welchen Zeitpunkt dieser Ausstieg geplant wird. Die Mehrheit der CVP-Fraktion erachtet die vom Bundesrat mindestens ursprünglich geplante und von der Minderheit I beantragte Frist von 2007 als unangebracht und wünscht, dass die Kontingentswirtschaft erst 2009 aufgegeben wird. Ein Blick über die Grenzen zeigt denn auch, dass vonseiten der EU kein Druck für eine Aufhebung im Jahr 2007 besteht. Nachdem nun aber der Bundesrat in der Kommission bereits mitgeteilt hat, dass er der Lösung des Ständerates, die nun von der Mehrheit aufgenommen wird, zustimmen kann, bittet Sie die Mehrheit unserer Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen. Ziel muss es doch sein, dass wir endlich klare Weichenstellungen für die Bauern festlegen. Wir dürfen doch nicht weiterhin so tun, als ob diese Grenze nochmals beliebig hinausgeschoben werden könnte, wie dies im Antrag der Minderheit II verkappt zum Ausdruck kommt. Wichtig und zentral ist, dass dieser Ausstieg vorbereitet und abgefedert wird. Dennoch wird sich eine Minderheit unserer Fraktion der Minderheit II anschliessen, immer vorausgesetzt, dieser Antrag wird nach den Erklärungen des Bundesrates nicht allenfalls sogar zurückgezogen.
Diese Minderheit möchte zwar theoretisch die Kontingentierung ebenfalls bis 2009 begrenzen, erwartet aber vom Bundesrat, dass er bis 2006 Vorschläge über die Ausgestaltung der Milchmarktordnung und des Direktzahlungssystems vorlegt, bevor endgültig über den Ausstieg beschlossen werden kann. Somit bleibt die Türe für eine Verzögerung offen. Diese potenzielle Verzögerungsstrategie schadet der Landwirtschaft und stiftet Unruhe und Unzufriedenheit. Was die Bauern heute brauchen, sind klare Spielregeln und präzise Leitlinien.
Nun noch ganz kurz zum frühzeitigen Ausstieg: In Absatz 2 dieses Artikels sieht der Bundesrat einen gestaffelten Ausstieg aus der Milchkontingentierung vor. Er setzt somit seine Politik der grundlegenden Flexibilisierung der Milchkontingentierung für einige Jahre fort und verlangt auch in Zukunft mehr unternehmerische Selbstverantwortung, nicht nur bezüglich der Mengenpolitik, sondern auch was Preise und Margen betrifft. Der gestaffelte Ausstieg aus der Milchkontingentierung soll laut Bundesrat im Sinne eines geordneten Übergangs schrittweise vorgenommen werden. Der Bundesrat will eine vorzeitige Aufhebung der Milchkontingentierung ermöglichen, damit gewisse Produzentengruppen einen zeitlichen Vorsprung erhalten, weil ihnen das wiederum die Möglichkeit gibt, sich der neuen Situation anzupassen.
Die Mehrheit unserer Fraktion ist klar der Ansicht, dass diese Staffelung falsche Signale setzt und falsche Hoffnungen weckt. Der gestaffelte Ausstieg setzt falsche Anreize und führt schliesslich zu Wettbewerbsverzerrungen unter den verschiedenen Produktegruppen. Zudem könnte dieser Ausstieg die Bergbauern dazu verleiten, übermässig in die Verkehrsmilchproduktion zu investieren, wobei dann diese Investitionen betriebswirtschaftlich nach einer Marktöffnung nicht rentabel sein werden. Weiter wäre zu befürchten, dass die vorzeitige Aufhebung der Kontingentierung zu einem Milchtourismus zwischen Berg- und Talgebieten führt. Eine entsprechende Kontrolle würde aber einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen. Die Problematik ist ähnlich wie jene der Biobetriebe. Die Biobetriebe verzeichnen gegenwärtig ein erfreuliches und kontinuierliches Wachstum. Ein frühzeitiger Ausstieg aus der Kontingentierung würde hier wiederum falsche Anreize setzen. Die Folge wären wiederum stark sinkende Preise. Dadurch aber könnte die biologische Produktion als landwirtschaftliche Alternative ins Stocken geraten.
Aus all diesen Gründen ist eine Mehrheit der CVP-Fraktion der Meinung, dass die Aufhebung der Milchkontingentierung in einem Schritt für alle Produktionsbetriebe vorgenommen werden muss, d. h. für alle im Jahr 2009. Wir lehnen eine Staffelung und die anderen Vorschläge klar ab.
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ob der Flut der Anträge, die mit einer Ausnahme aus Kreisen der Landwirtschaft stammen, könnte man ein bisschen die Übersicht über dieses Thema verlieren. Ich möchte Sie bitten, sich daran zu erinnern, was hier das Grundlegende, das Prinzip ist, und sich nicht in den Details zu verlieren.
Warum sind wir der Ansicht, dass die Milchkontingentierung aufgehoben werden muss? Herr Hämmerle hat es schon zweimal gesagt. Es gab einmal ein sinnvolles Paar, das hiess: Milchkontingentierung und garantierter Preis. Das Zweite haben wir nicht mehr, deshalb ist auch das Erste nicht mehr sinnvoll.
Es geht jetzt also darum, klipp und klar zu entscheiden: Wollen wir die Milchkontingentierung aufheben oder nicht? Das ist der Punkt, und die SP steht für die Aufhebung der Milchkontingentierung, dies aus zwei Gründen:
1. Die Bauern brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, bis wann diese Kontingente noch bestehen bleiben, denn sie wissen auch - wir haben ja vorher leider so beschlossen -, dass wir den Kontingentshandel weiterhin haben, und wer handeln will, muss wissen, wie lange er diese Möglichkeit noch hat. Wegen der Planungssicherheit brauchen wir einen fixen Zeitpunkt. Die Bauern müssen sich darauf verlassen können: Ab dann ist fertig, ab dann ist Schluss, auch mit dem Handel. Sie müssen wissen, ob es sich noch lohnt, Kontingente zu verkaufen, zu kaufen oder zu vermieten. Wir brauchen die Planungssicherheit.
2. Wir wollen natürlich keine Überproduktion an Milch bekommen. Wir wollen auch keinen Preiszerfall. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Massnahme der Aufhebung der Kontingentierung begleitet wird, mit Begleitmassnahmen, die wir bereits heute oder allenfalls morgen beschliessen können. Für uns ganz wichtig ist in diesem Fall, wie Herr Hämmerle immer so schön sagt, dass die Kühe das Gras dort fressen, wo das Gras wächst. Das heisst, wir brauchen eine Beschränkung der Raufuttermenge. Wir brauchen die Vorschrift, dass nur jene Anzahl Tiere gehalten werden kann, für welche Gras vorhanden ist.
Eine weitere, für uns natürlich wichtige Begleitmassnahme ist die Frage des Gewässer- und Umweltschutzes. Wir wollen dazu schauen, dass nicht zu viele Nitrate und Phosphate in die Gewässer oder allenfalls in den Boden geraten. Auch das ist eine wesentliche Begleitmassnahme.
Für uns ist es nicht wichtig, ob diese Vorschriften, über die wir heute diskutieren, im Gesetz oder in der Übergangsbestimmung sind. Das ist nicht das Thema. Es geht darum, heute klipp und klar zu sagen - das richtet sich auch an Herrn Walter -: Diese Kontingentierung wird aufgehoben. Wenn man ein wenig "schlitzohrig" wäre - und wer ist das nicht von Zeit zu Zeit -, so könnte man aus dem Antrag der Minderheit II schliessen, dass Herr Walter die ganze Sache einmal verschieben und dann schauen will, was der Bundesrat allenfalls für Vorschläge macht, und dann trotzdem Nein sagt. Dann ist man auf dem Stand von Herrn Brunner. Er sagt nämlich: Wir wollen eigentlich gar nichts, es hat sich bewährt. Man könnte, wenn man wollte, den Antrag der Minderheit II so auslegen.
Wenn ich dann auch noch den Antrag Scherer Marcel zu den Artikeln 46 und 47 anschaue, der dann auch noch jegliche Begrenzungsvorschriften für Tiere auf Betrieben aufheben will, dann sehe ich, in welche Richtung es geht. Das ist dann wirklich der völlig falsche Weg. Dann haben wir zu viel Milch, zu viel Fleisch; genau das wollen wir nicht. Es ist aber ganz klar, wohin der Weg aus der Sicht der SVP gehen soll - nicht von allen, aber von einem Teil der SVP.
Zur Frage der Staffelung: Die SP hat sich auch damit beschäftigt. Wir haben auch gedacht, es wäre vielleicht sinnvoll, einen gestaffelten Ausstieg vorzusehen, zuerst für Berggebiete und für Bioproduktion. Wir haben dies dann verworfen, weil wir keine Massnahmen gefunden haben, die diesen Bereichen tatsächlich längerfristig einen Marktvorteil verschaffen würden. Deshalb sind wir nicht der Ansicht, dass Herr Pelli mit seinem schleichenden und auch unkontrollierbaren Ausstieg aus der Kontingentierung eine gute Idee gehabt hat.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit I (Hämmerle) mit der kürzeren Frist zuzustimmen. Es hat sich z. B. gezeigt, dass längere Fristen dazu führen, dass man das Problem vor sich hinschiebt. Ein wunderbares Beispiel sind die Verordnungen beim Tierschutzgesetz. Da hat man dann halt die Spaltenböden erst dann abgeschafft, als es Matthäi am Letzten war, und nicht dann, als es vernünftig gewesen wäre.
Die Zukunft der Landwirtschaft liegt bei den Landwirtinnen und Landwirten. Sie sind die Unternehmer, sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Betriebe überleben. Die anderen 96 Prozent der Bevölkerung sind bereit, einen grossen Kredit zu sprechen. Denken Sie bei Ihren Interventionen und bei Ihrem Abstimmungsverhalten daran.
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Würden Sie die Zucht der Nutztiere wieder zurückschrauben? Denn nur mit Raufutter, mit Heu und Gras, können wir vielleicht noch eine Milchleistung von 4000 Litern erreichen, vielleicht im Maximum 5000 Liter. Ist es richtig, wenn man den Tieren nicht einmal genügend Nahrung für die Leistung gibt? Das ist wie bei einem Sportler, der eine Abfahrt ohne Wachs bestreitet.
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Dazu gibt es zwei Antworten: Sie können Ihren Kühen genügend Gras zu fressen geben. Wenn Sie eine Kuh weniger haben, dann gibt es mehr für die anderen. Das ist das einfache Beispiel. Das etwas kompliziertere Beispiel ist folgendes: Gehen Sie doch einmal in den Kanton Graubünden auf den Plantahof und schauen Sie, was dort jetzt läuft. Dort läuft ein Versuch zu Fragen, was eine Kuh macht, wenn sie kein Kraftfutter mehr bekommt. Es wird untersucht, ob eine solche Kuh auf die Länge nicht doch günstiger ist als eine Kuh, die man auffüttern muss. Da warte ich noch auf die Resultate, aber ich bin eigentlich schon ziemlich sicher, was dabei herauskommen wird.
Oehrli Fritz Abraham · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie wissen doch, dass wir schon vom Gewässerschutzgesetz her Beschränkungen haben. Wir wissen genau, dass wir pro Hektare Land - je nachdem, ob es in der Bergzone oder in der Talzone liegt - soundso viele Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten halten können. Was wollen Sie denn noch mehr?
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn Sie die Schweizerkarte anschauen und die Pünktchen sehen, die anzeigen, wo wir immer noch zu viele solche Stoffe im Boden haben, dann ist das z. B. in meiner Region und im Kanton Luzern. Da ist doch noch einiges zu tun. Natürlich hat das vor allem auch mit anderen Tieren als mit Kühen zu tun, aber ich glaube, wir sind da noch nicht am Ziel.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu