20.501
Optionsmodell statt automatisches Doppelbürgerrecht
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Bircher, Buffat, Glarner, Rutz Gregor, Steinemann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Bircher, Buffat, Glarner, Rutz Gregor, Steinemann)
Donner suite à l'initiative
President (Candinas Martin, emprim vicepresident): Vus avais retschavì in rapport en scrit da la cumissiun.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die vorliegende parlamentarische Initiative, das möchte ich gleich vorausschicken, richtet sich nicht gegen das bestehende Doppelbürgerrecht all jener, die es schon haben, sie richtet sich nicht gegen die bestehenden Doppelbürgerrechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer, und sie richtet sich nicht gegen die durch Abstammung entstandenen Doppelbürgerrechte; sie richtet sich einzig und allein gegen diejenigen Doppelbürgerrechte, die bei einer Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erlangt werden, insbesondere wenn sie aus Ländern kommen, die ihrerseits den Schweizerinnen und Schweizern kein Doppelbürgerrecht zugestehen.
Das Thema ist ja seit Längerem aktuell. Es ist gerade auch aufgrund des Koalitionsvertrags der neuen Ampelregierung in Deutschland ein grosses Thema, wobei eine aktuelle Umfrage sagt, dass 59 Prozent der Deutschen gegen das Doppelbürgerrecht sind. Ein Blick in die Welt zeigt auch, dass es ganz viele Staaten gibt, die kein Doppelbürgerrecht kennen. So haben Österreich, Dänemark, die Niederlande, Luxemburg, Tschechien, Estland und Norwegen kein Doppelbürgerrecht; auch Deutschland hat es bisher nicht. Belgien bekämpft das Doppelbürgerrecht bei der Einbürgerung belgischer Staatsangehöriger im Ausland. Griechenland, Spanien, Lettland, Liechtenstein, Polen, Slowenien bekämpfen das Doppelbürgerrecht bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, was wir für die Schweiz ebenfalls als Vorteil sehen würden.
Wieso erachten wir das als Vorteil? Wir haben während der Pandemie gut gesehen, dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung, nämlich jener, der nur einen Schweizer Pass hat, sich nur noch in der Schweiz aufhalten konnte. Gleichzeitig konnten sich Bürgerinnen und Bürger, die zwei oder drei Pässe haben, frei über die Grenze bewegen, denn man kann ja jemandem nicht die Einreise in das Land verwehren, dessen Bürgerrecht er hat.
Diese Zweiklassengesellschaft nimmt immer weiter zu. Es gibt Leute, die können die Vertreter eines Parlamentes wählen oder sich in ein Parlament wählen lassen, und es gibt andere Leute, die können das bei zwei oder gar drei Parlamenten machen. Ich hatte früher jemanden in der Nachbarschaft, der in einem anderen Land gesagt hatte, er leiste Dienst in der Schweizer Armee; in der Schweiz sagte er, er leiste Dienst in einem anderen Land. Damals ist er damit durchgekommen. Es gibt also auch da unglaubliche Möglichkeiten für Missbräuche.
Die Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel Doppelbürger in der Türkei oder Weissrussland sind und dann in Weissrussland oder in der Türkei inhaftiert werden, können wir als Schweiz nicht schützen. Da können wir gar nichts machen, weil letztlich dann das Bürgerrecht dieser Länder vorrangig ist. In diesem Sinne ist dies dann auch für den Schutz dieser Personen sehr negativ.
Ein Bericht des Bundesamtes für Migration aus dem Jahr 2005 hat sehr gut aufgezeigt, welches die Probleme der Doppelbürgerschaften sind. Da wird nämlich, ausgehend vom Terroranschlag in London, bei welchem über 50 Menschen gestorben sind und 700 Menschen verletzt wurden, beschrieben, dass das Doppelbürgerrecht zu gefährlichen Loyalitätskonflikten führen kann; gewalttätiger Extremismus werde durch das Doppelbürgerrecht gefördert.
Es heisst: "An den Attentaten waren islamistische Fundamentalisten beteiligt, die seit früher Jugend an in England wohnten. Sie waren nie speziell aufgefallen, sondern konnten als in die Gesellschaft eingegliedert betrachtet werden. Als Erklärung für ihre Hinwendung zum Terrorismus wurde insbesondere die persönliche Zerrissenheit zwischen den westlichen Werten des Wohnsitzstaates und denjenigen der islamischen Welt und dem Herkunftsstaat ihrer Eltern erwähnt. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Identitätskrise insbesondere bei Personen mit labilem Charakter zur Radikalität des Terrorismus führen kann. Die Einbürgerung in Verbindung mit der Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten zu können, kann den Extremismus von Personen fördern, die sich in einem Loyalitätskonflikt befinden. Dies gilt in verstärktem Masse dann, wenn jemand neben dem Schweizer Bürgerrecht noch die Nationalität eines Staates besitzt, welcher sich nicht vom Terror distanziert oder diesen sogar unterstützt." Bei solchen Fällen sollten wir klar und deutlich sagen, dass wir kein Doppelbürgerrecht wollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Geehrter Kollege Reimann, Sie haben sehr fürsorglich gesagt, dass zum Beispiel Menschen aus der Türkei - und ich glaube, Sie meinen auch Menschen aus anderen Ländern - nicht geschützt sind, wenn sie nicht Schweizerbürgerinnen sind. Ihre Fürsorge ist toll. Warum aber kehren Sie das Ganze nicht um und versuchen bei der Einbürgerung Vereinfachungen vorzunehmen, damit Menschen aus diesen Ländern in der Schweiz Schutz geniessen können?
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielleicht haben Sie mich falsch verstanden. Wenn jemand nur Schweizerbürger ist und in der Türkei oder in Weissrussland inhaftiert wird, dann kann die Schweiz diplomatisch vorgehen und diese Person rausholen. Wenn jemand aber gleichzeitig Türke und Schweizer oder Weissrusse und Schweizer ist, dann kann die Schweiz nichts machen. Denn wenn sich diese Person in Weissrussland politisch engagiert, dann gilt das Recht in Weissrussland und nicht das Schweizer Recht, auch wenn unser Recht die Menschenrechte mehr einhält. Ansonsten denke ich, dass Bürgerinnen und Bürger anderer Länder heute viele gute Möglichkeiten haben, sich hier einbürgern zu lassen, wenn sie gut integriert sind, und dann sollen sie auch das Recht dazu haben.
Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn jemand Schweizer werden möchte, wird er eingebürgert und erhält die Schweizer Staatsbürgerschaft. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden, und er ist allen anderen Schweizern in diesem Land gleichgestellt. Da kann es doch nicht sein, dass diese Person zwei Pässe hat und je nach Situation den Pass aus der Hosentasche nimmt, der ihn gerade besserstellt oder aus dem er mehr Vorteile ziehen kann. Bezüglich Integration kann man auch sagen: Wer sich mit diesem Land, der Schweiz, verbunden fühlt, möchte mit Leib und Seele Schweizer sein. So ist er auch bereit, seinen bisherigen Pass abzugeben, weil er weiss, dass er dann eben Schweizer Staatsbürger ist.
Entsprechend bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion
Con la sua iniziativa il collega Lukas Reimann vuole modificare la legge sulla cittadinanza, in modo che venga impedito l'ottenimento della doppia cittadinanza. In caso di naturalizzazione, una volta ottenuta la cittadinanza svizzera, si dovrebbe rinunciare alla o alle cittadinanze precedenti.
È innanzitutto opportuno specificare cosa vuole esattamente l'iniziativa, perché leggendo il testo non è chiaro. C'è un'incongruenza tra la prima e la seconda frase. Nella prima frase infatti si parla di un divieto tout court della doppia cittadinanza, mentre nella seconda frase si limita il divieto a chi ottiene la cittadinanza svizzera tramite naturalizzazione.
L'autore dell'iniziativa in commissione ha chiarito che la sua richiesta riguarda solo le persone che ottengono la cittadinanza con la procedura di naturalizzazione, non i cittadini con doppia cittadinanza per nascita e nemmeno gli svizzeri all'estero che hanno acquisito un altro passaporto. Oggi il collega Reimann ha detto che vuole applicare quest'iniziativa soltanto di cittadini degli Stati che non conoscono la possibilità di una doppia cittadinanza. Questa è una aggiunta al testo dell'iniziativa e anche alle motivazioni che sono state portate in commissione. Questo non corrisponde né al testo dell'iniziativa né a quanto presentato dall'autore dell'iniziativa in commissione. Non è del tutto chiaro inoltre se nelle intenzioni dell'autore dell'iniziativa sarebbe possibile la doppia cittadinanza per i cittadini svizzeri che - ad esempio per matrimonio - avrebbero la possibilità di ottenere un altro passaporto.
La Commissione delle istituzioni politiche ha discusso l'iniziativa parlamentare nella sua seduta del 20 settembre. Con una chiara maggioranza di 17 voti contro 6 vi invita a non darvi seguito.
I problemi che l'iniziativa vorrebbe risolvere - il presunto conflitto di lealtà o diatribe tra Stati riguardo l'eredità di persone senza eredi - a mente della maggioranza commissionale non si risolvono vietando la doppia cittadinanza. I temi sollevati dall'autore dell'iniziativa riguardano molto più il grado di integrazione, di cui la rinuncia alla doppia cittadinanza non è in alcun modo garante. Se il collega Reimann avesse letto fino in fondo il rapporto da lui citato, avrebbe visto che il gruppo di lavoro che ha steso questo rapporto era unanime nel dire che non è necessaria alcuna modifica legislativa perché la doppia cittadinanza oggi non pone problemi particolari, anzi, non pone alcun tipo di problema.
In commissione si è anche sottolineato che, contrariamente a quanto dice l'autore dell'iniziativa nelle sue motivazioni, nessuno ottiene facilmente la cittadinanza svizzera. I criteri sono severi, le procedure lunghe e care. Proprio per questo, per evitare la noia della procedura, tante persone che adempierebbero i criteri per la naturalizzazione e avrebbero diritto ad ottenerla rinunciano al passaporto svizzero.
La maggioranza commissionale è inoltre dell'opinione che non dovrebbe nascere l'impressione che in Svizzera abbiamo dei cittadini di serie A, cittadini di serie B, C o quant'altro, e non dovrebbe nemmeno nascere l'impressione che chi ha la doppia cittadinanza abbia un conflitto di lealtà con lo Stato svizzero.
L'ultimo argomento sollevato in commissione è forse quello che può interessare di più la destra del Parlamento: nel caso di attacchi terroristici ad opera di una persona con più cittadinanze, la Svizzera ha la possibilità di ritirare la cittadinanza elvetica. Una possibilità che evidentemente viene a cadere se le persone sono solo svizzere. Il dare seguito all'iniziativa Reimann Lukas avrebbe quindi come conseguenza, che ad eventuali terroristi naturalizzati non potrebbe più essere tolta la cittadinanza elvetica. Questo non è sicuramente il desiderio di chi ha proposto l'iniziativa.
Per tutti questi motivi, a nome della forte maggioranza commissionale, vi invito a non dare seguito all'iniziativa parlamentare Reimann Lukas.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Die parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht in dem Sinne, dass künftig keine Doppelbürgerschaft mehr möglich sein soll. Diejenigen Personen, die sich neu einbürgern lassen, müssten im Falle einer Einbürgerung die bestehende oder die bestehenden Staatsbürgerschaften aufgeben, damit sie "nur noch" Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger wären. In der Begründung wird auf Loyalitätskonflikte hingewiesen, auf eine Tendenz, von derjenigen Staatsbürgerschaft zu profitieren, die mehr Vorteile bringt. Die Kommission ist mit 17 zu 6 Stimmen der Ansicht, dass dieser Initiative keine Folge zu geben sei.
Im Zusammenhang mit einer früheren Revision des Bürgerrechtsgesetzes ist eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Migration im Jahr 2005 - das ist schon eine Zeit lang her, aber die Kommission ist der Auffassung, dass sich an der Ausgangslage seither faktisch nichts geändert hat - zum Schluss gekommen, dass keine generellen Probleme im Zusammenhang mit dem Doppelbürgerrecht auftreten würden. Die Arbeitsgruppe, der auch Repräsentanten von vier Kantonen angehörten, beschloss deshalb, keine Änderung des Doppelbürgerrechts zu beantragen, was dann auch der Fall war bei der damaligen Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Nun steht möglicherweise eine neue an.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die in der Begründung genannten Einzelfälle eben solche seien. Die problematischen Fälle seien, wie eingangs erwähnt, nicht zu verallgemeinern. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Lösung für die in der Initiative genannten, einzelfallartig aufgetretenen Probleme nicht im Vorschlag der Initiative liegt. Sie ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass nicht die Doppelbürgerschaft an sich das Problem darstellt, sondern der Grad der Integration der betroffenen Personen. Mit anderen Worten: Der Verzicht auf eine Doppelbürgerschaft bzw. auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft hätte nach Auffassung der Mehrheit der Kommission keinen Einfluss auf die Integration dieser Person in der Schweiz, und das steht für uns im Vordergrund.
Nach einer erfolgten Einbürgerung in der Schweiz sollen die eingebürgerten Personen über die Beibehaltung ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft selbst entscheiden können. Sie sollen selbst entscheiden, ob sie mit dieser Doppelbürgerschaft ein Loyalitätsproblem haben oder nicht. Die Kommission ist der Auffassung, dass die heutigen Kriterien für eine Einbürgerung streng sind und das Verfahren anspruchsvoll ist. Es sind ja in diesem Zusammenhang zahlreiche Vorstösse hängig, die eine Lockerung dieser Einbürgerungsvorschriften anstreben, nicht das Gegenteil. Über diese Anliegen werden Sie später zu entscheiden haben.
Mit anderen Worten: Es soll nicht mit dieser Initiative der Eindruck erweckt werden, dass eine eingebürgerte Person ein Bürger, eine Bürgerin zweiter Klasse ist; noch soll den Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern unterstellt werden, dass sie der Schweiz gegenüber nicht loyal seien. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 17 zu 6 Stimmen - drängt sich keine Revision des Bürgerrechtsgesetzes auf, weshalb sie der Auffassung ist, dass dieser Initiative keine Folge zu geben sei.
Abstimmung
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Bircher beantragt, ihr Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 49 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen
(0 Enthaltungen)