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Analizzare l'infiltrazione di associazioni e istituzioni della società civile nel contesto scientifico
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Wir haben heute Morgen zwei Vorstösse behandelt, die in meinem Vorstoss auch erwähnt sind. Es handelte sich dabei um die Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial und um die Verbreitung von Hassrede in extremistischen Gruppierungen, welche sehr offensiv und offensichtlich vorgehen. In meinem Postulat geht es dagegen um die Erforschung von Extremismus in zivilgesellschaftlichen Vereinen.
Auch die Corona-Krise hat es wieder einmal gezeigt: Verschwörungstheorien und Chat-Räume in den sozialen Medien werden im Hintergrund genutzt, um dann im physischen Raum zu mobilisieren. Da geht es eben nicht nur um offensiv auftretende Personen. Da geht es um extremistisches Gedankengut, das die anerkannten zivilgesellschaftlichen Vereine und Institutionen unterwandert und das eben auch von vermeintlich angepassten Gruppierungen und Bewegungen ausgeht. Es geht zum Beispiel um die Akteure des politischen Islam, aber auch um Rechtsextremismus und um Linksextremismus. In der Schweiz fehlt es an entsprechenden Untersuchungen und Forschungsergebnissen zu deren Methoden und Auswirkungen. Ganz anders in Österreich, wo die Regierung im Jahr 2020 die Dokumentationsstelle "Politischer Islam" eingerichtet hat. Sie soll den politischen Islam, seine Strukturen und die entsprechenden Parallelgesellschaften erforschen.
Wie gesagt, es geht mir nicht nur um den politischen Islam; es geht mir um Organisationen, die im Hintergrund, im Untergrund arbeiten, die den Links- und den Rechtsextremismus verbreiten. Wir haben in der Schweiz mit der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, die sich mit der Erforschung des Antisemitismus befasst, einen ähnlichen Ansatz. Ich möchte die Forschung auch auf andere extremistische Strukturen ausweiten. Nochmals: Es geht mir um die Forschung.
Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen.
Amherd Viola · BR-F · Consiglio federale · Vallese
Frau Nationalrätin Binder-Keller bezieht sich in ihrem Postulat auf einen Postulatsbericht zur Verhinderung der Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda sowie zu Massnahmen zur Kontrolle von Personen, die solches Gedankengut verbreiten. Sie bittet den Bundesrat, diesen Bericht um die Thematik der Unterwanderung von zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen in der Schweiz durch Extremisten zu ergänzen.
Der Bundesrat ist sich der Gefahren bewusst, die von extremistischen Strömungen ausgehen. Es bestehen heute verschiedene Möglichkeiten, extremistische Tendenzen in zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen zu erkennen. Einerseits verfolgt der Nachrichtendienst des Bundes in Bezug auf den dschihadistischen Terrorismus und den gewalttätigen Extremismus einen präventiven Ansatz. Andererseits hat der Sicherheitsverbund Schweiz im Dezember 2017 den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus lanciert. Er überwacht die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen und diesbezüglicher Projekte.
Die Massnahmen, die sowohl vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als auch von den Sicherheitsbehörden ergriffen wie auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes (NAP) umgesetzt werden, ermöglichen es, Extremismus allgemein zu erfassen und dessen gewalttätigen Erscheinungsformen vorzubeugen. Hingegen geht die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit politischen oder religiösen Aktivitäten über den im Nachrichtendienstgesetz festgelegten gesetzlichen Rahmen hinaus. Der NDB darf solche Informationen nur bearbeiten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten oder gewalttätige extremistische Tätigkeiten vorbereitet oder durchgeführt werden.
Über die bereits bestehenden Massnahmen hinaus sind folgende weitere geplant: Einerseits prüft das Bundesamt für Polizei in Zusammenarbeit mit dem NDB im Rahmen der hängigen Revision des Nachrichtendienstgesetzes rechtliche Möglichkeiten, um die Auslandfinanzierung von religiösen Einrichtungen, die Gewalt, Extremismus und Radikalisierung Vorschub leisten, besser zu erkennen, zu überwachen und zu verhindern. Damit soll das geltende Instrumentarium des NDB gestärkt werden. Andererseits sieht die vom Parlament im März 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes vor, dass sich Vereine ins Handelsregister eintragen lassen müssen, bei denen aufgrund ihres Auslandbezugs das Risiko besteht, dass sie zur Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht werden.
Angesichts dieser bereits bestehenden und der künftigen Möglichkeiten zur Erkennung extremistischer Tendenzen in zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die gewünschte Erweiterung des Berichtes nicht nötig ist.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.
Votazione
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 75 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50