22.7180, 22.7190, 22.7212, 22.7222, 22.7227, 22.7228, 22.7265, 22.7266, 22.7267, 22.7313, 22.7314, 22.7315
Die berufliche Integration ukrainischer Flüchtlinge in der Schweiz fördern / Unterstützung der Volksschule bei der Integration von ukrainischen Flüchtlingskindern / Medizinische Grundversorgung und psychologische Unterstützung im Schutzstatus S / Was geschieht mit aus der Ukraine flüchtenden Personen, welche ursprünglich nicht aus der Ukraine stammen? / Den Schutzstatus S klar vom Status der Asylsuchenden, die das ordentliche Asylverfahren durchlaufen müssen, unterscheiden / Schutzstatus S und Kostenbeteiligung Bund / Wohnungen für Flüchtlinge / Integrationsbeitrag Bund für Geflüchtete / Schutz für regimekritische Flüchtlinge aus Russland / Schutz für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine flüchten / Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine brauchen Schutz, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit / Schutz für alle Flüchtlinge aus der Ukraine
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Sitzung ist eröffnet! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüsse Sie ganz herzlich zur dritten Sessionswoche.
Wir beginnen mit der Fragestunde. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass auch die Fragen unserer Kolleginnen und Kollegen in Isolation eine mündliche Antwort erhalten, da sie virtuell anwesend sind. Das betrifft heute unsere Kolleginnen und Kollegen Frau Min Li Marti, Frau Nadja Umbricht Pieren, Frau Priska Wismer, Herrn Christophe Clivaz, Herrn Laurent Wehrli, Frau Sandra Sollberger, Frau Esther Friedli, Frau Delphine Klopfenstein Broggini und Frau Christa Markwalder. Ansonsten bleibt es dabei, dass Fragen nur beantwortet werden, wenn die Fragestellenden im Saal anwesend sind.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Gerne beantworte ich alle Fragen. Es wird deshalb etwas länger dauern, zumal sich diese ja überschneiden.
Le 11 mars 2022, le Conseil fédéral a définitivement décidé d'activer le statut de protection S. En tenant compte des avis des autorités et organisations consultées, il a défini les critères à remplir pour entrer dans le groupe des personnes à protéger.
Der Bundesrat hat am 11. März 2022 entschieden, dass nebst Ukrainerinnen und Ukrainern auch Personen ohne ukrainische Nationalität in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten können, wenn sie in der Ukraine zum Zeitpunkt der russischen Invasion einen Schutzstatus hatten oder wenn sie dort rechtmässig gewohnt haben und nicht in Sicherheit in ihre Heimatländer zurückkehren können. Mitgeflüchtete Familienangehörige von Personen mit Status S erhalten diesen ebenfalls. Es handelt sich hier um Personen, welche ihre Heimat respektive ihren Lebensmittelpunkt als Folge der Kampfhandlungen verlassen mussten. Es ist daher angemessen, ihnen rasch und unbürokratisch den Schutz der Schweiz zu gewähren.
Nicht unter den S-Status fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist. Mit diesem Entscheid orientiert sich der Bundesrat an der entsprechenden Regelung in der EU. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Grenzkontrollbehörden angewiesen, allen Personen, die in der Schweiz den Status S erhalten, die Einreise in die Schweiz zu ermöglichen. Der S-Status gilt nur für Personen, die aus der Ukraine flüchten. Russische Staatsangehörige, die ihr Heimatland aufgrund der aktuellen Situation verlassen müssen, können in der Schweiz selbstverständlich ein Asylgesuch stellen. Das SEM prüft jedes Asylgesuch individuell und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände. Das SEM ist sich der schwierigen Situation in Russland bewusst und beobachtet die aktuellen Entwicklungen genau. Diese laufende Beobachtung fliesst in die Beurteilung der Asyl- und Wegweisungspraxis ein, auch bei regimekritischen Personen.
Zur Unterbringung: Der Bund bereitet sich zusammen mit den Kantonen und Partnerorganisationen auf die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine vor. In den Bundesasylzentren stehen aktuell zwar freie Unterbringungsplätze zur Verfügung, zusätzlich werden aber weitere Kapazitäten geschaffen. Sobald einer Person der Status S gewährt wurde, erfolgt die Unterbringung entweder in Privatunterkünften oder in Unterkünften der Kantone. Der S-Status ermöglicht damit nicht nur die Gewährung raschen Schutzes, sondern trägt auch dazu bei, die Funktionsfähigkeit des Asylsystems und der Asylstrukturen zu erhalten.
Die zahlreichen Angebote aus der Bevölkerung für eine private Unterbringung sind sehr willkommen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert diese und vermittelt Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen. Das SEM hat zudem in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen ein Schreiben an die Akteure des Wohnungswesens verschickt, dies mit der Bitte an deren Mitglieder, derzeit leerstehende oder nicht genutzte Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Zur Einschulung: Der Status S beinhaltet das Recht auf Bildung und damit den unmittelbaren Zugang der geflüchteten Kinder zur Schule. Gemäss Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für den Grundschulunterricht bei den Kantonen. Viele Kantone haben infolge der grossen Fluchtbewegungen beim Ausbruch des Syrien-Konflikts spezifische Konzepte zur gezielten Förderung von Kindern mit einem Fluchthintergrund erarbeitet. Diese Konzepte umfassen unter anderem Massnahmen zur Beurteilung des schulischen Hintergrunds, spezifische Sprachförderangebote, den Einsatz individueller Lernformen wie auch Empfehlungen zum Umgang mit psychisch belasteten Kindern. Die Kantone verfügen demnach bereits über viel Erfahrung bei der Förderung von Kindern mit Fluchthintergrund. Sie können bei Bedarf auch digitale Instrumente einsetzen.
Zu den Fragen zu den Sozialversicherungen und zur Gesundheitsversorgung: Gemäss Artikel 117a der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Personen mit Schutzstatus S begründen zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Gesuchs den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz und unterstehen damit ab diesem Zeitpunkt der Versicherungspflicht. Sie erhalten damit wie alle anderen Versicherten Zugang zu allen Pflichtleistungen der Grundversorgung nach KVG. Dies gilt rückwirkend auch für allfällige medizinische Behandlungen vor der formellen Gewährung des Status S. Personen mit Schutzstatus S erhalten reduzierte Unterstützungsleistungen in derselben Höhe wie Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen. Der Bund vergütet den Kantonen diese in Form einer Globalpauschale, bis der vorübergehende Schutz erlischt oder rechtskräftig aufgehoben wird. Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung. Ab diesem Zeitpunkt vergütet der Bund den Kantonen die Hälfte der Globalpauschale für Flüchtlinge für weitere maximal fünf Jahre.
Zur Erwerbstätigkeit und Integration: Nach geltendem Recht dürfen Personen mit einem S-Ausweis zwar in der Schweiz arbeiten, aber erst nach drei Monaten. In der EU gibt es keine solche Wartefrist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Zugang zur Erwerbstätigkeit zentral ist, damit die geflüchteten Personen am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen und finanzielle Unabhängigkeit erlangen können. Er hat darum am 11. März 2022 beschlossen, die Wartefrist für Personen mit S-Status aufzuheben und auch die selbstständige Erwerbstätigkeit zu erlauben.
Da es sich beim S-Status um einen temporären, rückkehrorientierten Status handelt, sieht das Ausländer- und Integrationsgesetz bei diesem Status keine Ausrichtung der Integrationspauschale vom Bund an die Kantone vor. Die Einführung einer Integrationspauschale für Schutzbedürftige mit Status S würde folglich eine Gesetzesanpassung bedingen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit S-Status ist allerdings wie erwähnt sichergestellt, und grundsätzlich haben diese auch Zugang zu bestehenden kantonalen Massnahmen wie Sprachkursen.
Das SEM wird gemeinsam mit den Kantonen prüfen, welche Bedürfnisse bezüglich Erwerb einer Landessprache bestehen. Darüber hinaus wird das EJPD mit dem WBF und den Sozialpartnern praktische Fragen bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt diskutieren.
Widmer Céline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank für Ihre Antworten, Frau Bundesrätin. Ich erlaube mir zwei Nachfragen zu zwei Fragen:
1. Sie haben die Drittstaatsangehörigen erwähnt. Können Sie sagen, wie Sie es mit russisch-ukrainischen Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern halten? Können wir davon ausgehen, dass russisch-ukrainische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger nicht nach Russland zurückgeschickt werden, sondern ebenfalls den Status S bekommen? Wie wird es bei Russinnen und Russen gehandhabt, die eine Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine hatten? Können wir davon ausgehen, dass nicht separat geprüft wird, ob diese nach Russland zurückkehren müssen, insbesondere dann, wenn es sich um regimekritische Russinnen und Russen handelt?
2. Bezüglich der Integrationspauschale haben Sie gesagt, die Gewährung einer solchen sei nicht möglich. Heisst das, dass in diesen 18 000 Franken pro Person gar kein Geld für Integrationsangebote vonseiten des Bundes an die Kantone enthalten ist?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Gerne beantworte ich die beiden Fragen. Es ist so: Der Schutzstatus gilt im Grundsatz kollektiv für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, und eine Doppelbürgerin ist ja ohnehin Ukrainerin. Aber, ich habe es ausgeführt, auch Personen aus Drittstaaten, die einen gefestigten Aufenthalt in der Ukraine hatten und nicht in ihre Heimat zurückkehren, fallen unter den Schutzstatus S. Man muss sich das vorstellen: Wenn das der Schweiz passieren würde, so wäre es etwa die gleiche Konstellation mit den Italienern und Spaniern, die seit Jahrzehnten hier sind; umgekehrt gilt dies auch.
Die Integrationspauschale wird für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtet. Ich habe es gesagt: Wenn man diese auch für Schutzbedürftige mit Status S ausrichten wollte, bräuchte dies eine Gesetzesänderung. Wir sind uns aber mit den Kantonen einig - wir haben morgen Vormittag eine Sitzung -, dass es hier nicht um Integration im eigentlichen Sinn geht. Es sind ja Europäerinnen, vor allem Frauen, 70 Prozent sind Frauen. Man muss also nicht die kulturellen Unterschiede erklären, es geht vor allem um den Spracherwerb. Der Bundesrat hat gesagt, dass er selbstverständlich bereit ist, bei allfälligen Kursen noch etwas mehr zu tun; wir beteiligen uns ja heute schon finanziell an den kantonalen Integrationsprogrammen. Im Übrigen treffe ich am Mittwoch auch die Sozialpartner; das ist in dieser Frage auch sehr wesentlich.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Es gibt auch eine Nachfrage von Herrn Wobmann.
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, wie kann geprüft werden, ob Leute, die keinen ukrainischen Pass haben, auch tatsächlich aus der Ukraine kommen und verfolgt sind? Es könnte sich ja um Leute aus anderen Ländern handeln, zum Beispiel um Personen, die in Kiew studiert haben. Diese können in ihr sicheres Heimatland zurückkehren.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ja, Herr Wobmann, ich gebe Ihnen gerne eine Antwort. Die Frage ist sehr berechtigt. Es braucht eine gewisse Überprüfung und zu Beginn eine Registrierung. Die Daten der Personen werden auch im Schengener Informationssystem, in den verschiedenen Informationsdatenbanken des Schengen-Systems, abgefragt. Auch eine Rolle spielt - hierüber spricht man wenig -, dass der Aussengrenzenschutz durch Frontex verstärkt worden ist. Man will zwar geflüchtete ukrainische Staatsangehörige einreisen lassen, hat aber jetzt Hundertschaften von Frontex-Beamten stationiert, um bei der Registrierung zu helfen, damit eben verhindert werden kann, dass Personen aus Drittstaaten ohne Berechtigung in den Schengen-Raum einreisen. Es ist jedem jederzeit freigestellt, ein Asylgesuch zu stellen. Aber ukrainische Staatsangehörige reisen visumfrei; das ist eine andere Kategorie.
Für Studenten - was Sie ja ansprechen - werden bereits über die EU-Kommission Rückflüge organisiert. Diese Leute wollen eigentlich zurück. Ich weiss, dass es schon Flüge nach Indien gegeben hat. Hier geht es um die Repatriierung. Diese Leute wollen nicht in irgendeinen anderen europäischen Staat.
Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Bundesrätin, ich habe eine Nachfrage zur Frage von Kollege Walter Wobmann, sie geht in dieselbe Richtung: Wir haben beim Asylverfahren ja das Problem, dass wir bei zwei von drei Asylanträgen die Identität der Personen nicht kennen. Diese werden dann entsprechend auch mit dem Geburtsdatum 1.1. registriert. Was passiert, wenn jetzt jemand kommt und sagt, er hätte in der Ukraine gewohnt, aber die Identität gar nicht mit Ausweispapieren belegen kann? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage wäre: Sie haben ja auch gesagt, dass Sie mit etwa 60 000 solcher S-Status-Begehren rechnen. Alleine der Kanton Aargau - es wurde sogar heute noch gesagt - rechnet mit 20 000 Gesuchen. Wäre es nicht spätestens jetzt an der Zeit, dass man die Plätze, die dann benötigt werden, auch schafft, indem man z. B. bei Menschen aus Tunesien und anderen Ländern nochmals schaut, ob man sie jetzt wirklich nicht zurückschaffen kann?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Frau Nationalrätin Bircher, in der Regel haben die Ukrainer biometrische Pässe. Sie reisen auch visumfrei. Es ist schon möglich, über die Datenbanken festzustellen, ob jemand aus der Ukraine kommt oder nicht. Im Zweifelsfall gibt es Zusatzabklärungen. Mir ist aber bis jetzt diese Schwierigkeit nicht bekannt. Sie kommen wirklich mit diesen biometrischen Pässen. Ich habe es gesagt, es sind vor allem auch Frauen. Es gibt aber auch eine Sicherheitsabklärung, die stattfindet.
Was die Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden in andere Staaten anbelangt: Das ist eine Daueraufgabe. Diese ist zu erledigen. Während der Corona-Krise haben wir uns übrigens immer bemüht, dort, wo es möglich war, Rückführungen zu machen. Corona hat das natürlich nicht vereinfacht. Sie haben im Parlament beispielsweise die zwangsweise Durchführung von Corona-Tests ermöglicht, damit genau das möglich ist, auch in die Schengen-Staaten oder in andere Staaten, die diese verlangen. Hier setzt wieder so etwas wie eine gewisse Normalität bei den Rückführungen ein. Das hat sich wieder etwas verbessert.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Frau Bundesrätin, besten Dank für die Beantwortung der Fragen und besten Dank, das darf auch mal zurückgegeben werden, für das wertvolle und rasche Handeln in dieser schwierigen Situation. Ich glaube, wir können sagen, es ist erfreulich und toll, dass man diesen Schutzstatus S eingeführt hat und dass es vorwärtsgeht.
Nun zu meiner ersten Frage: Einerseits geht es um die Drittstaatsangehörigen, die seinerzeit in die Ukraine geflüchtet sind und jetzt zu uns kommen. Ich möchte von Ihnen gerne mehr darüber wissen. Andererseits haben wir gehört, dass die schwarzen Menschen hier in der Schweiz von der Polizei im Zug kontrolliert werden und dass ihnen gesagt wird, dass das der letzte Stopp sei und so; das ist dieses Racial Profiling. Gibt es diesen konkreten Fall Ihrer Meinung nach jetzt nicht mehr? Das wäre die erste Frage.
Zu meiner zweiten Frage: Sie betrifft die Situation der Frauen. Wird bei der Beantwortung der Anfragen durch Ihr Departement spezifisch berücksichtigt, wie die Frauen in dieser Situation begleitet werden können?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Frau Nationalrätin Arslan, die Polizei kontrolliert, wenn sie entsprechende Anhaltspunkte hat. Ich möchte jetzt nicht unterstellen, dass sämtliche Polizistinnen und Polizisten Racial Profiling betreiben. Ich denke, die Leute sind gut ausgebildet. Sie kontrollieren, wenn sie einen Anlass haben, aber nicht, weil jemand so aussieht, wie er aussieht.
Die Frage betreffend die Frauen ist sehr berechtigt. Wir haben das extrem auf dem Radar. Es gibt bereits Anhaltspunkte, dass sich in Deutschland gewisse Männer dafür interessieren, junge Ukrainerinnen bei sich aufzunehmen. Es gibt auch eine gewisse Gefahr der Ausbeutung von Frauen oder des Menschenhandels. Die Bundespolizei hat das auf dem Radar, und die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist für die Platzierung der Geflüchteten zuständig und schaut das an. Ich hoffe wirklich, dass es nicht irgendwie zu Zwischenfällen kommt. Wir versuchen in dieser Hinsicht auch, mit der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) Kontakt aufzunehmen und zusammenzuarbeiten. Es gibt bereits Berichte von versuchter Ausbeutung von Frauen.