21.3282
Wiedereinführung des Botschaftsasyls
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Jositsch, Mazzone, Stöckli, Zopfi)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Jositsch, Mazzone, Stöckli, Zopfi)
Adopter la motion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wir alle wissen, dass die Situation in den Flüchtlingslagern am Rand von Europa aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht einfacher geworden ist. Vor diesem Hintergrund fordert die Motion Jositsch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls. Damit lösen wir aber keine Probleme, sondern schaffen neue. Wie Sie wissen, wurde das Botschaftsasyl mit der Revision des Asylgesetzes aus dem Jahr 2012 abgeschafft. Dieser Entscheid war Teil der dringlichen Revision des Asylgesetzes, die das Stimmvolk am 9. Juni 2013 mit 78,4 Prozent Ja-Stimmen guthiess. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Schweiz der einzige Staat in Europa, der die Einreichung von Asylgesuchen auf Schweizer Vertretungen im Herkunftsstaat der Betroffenen zuliess. Dies führte zu einer ungleichen Verteilung der Asylgesuche zulasten der Schweiz.
Wenn wir jetzt das Botschaftsasyl wiedereinführen würden, wären wir also erneut ein Anziehungspunkt für Asylsuchende. Denn es gibt in der EU momentan keine Bestrebungen, die Möglichkeit der Einreichung von Asylgesuchen auf Auslandvertretungen einzuführen.
Die Schweiz verschliesst die Augen nicht vor dem Leid gefährdeter Personen. Ist jemand unmittelbar und ernsthaft an Leib und Leben gefährdet, kann er oder sie den notwendigen Schutz erhalten, dafür gibt es das humanitäre Visum nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung. Die Person kann damit umgehend Schutz erhalten, und ihr Asylgesuch kann nach internationalen Standards nach der Einreise geprüft werden. Diese Praxis hat sich bewährt, und sie trägt der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung.
Zusätzlich nimmt die Schweiz Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen auf, dies gemäss Artikel 56 des Asylgesetzes. Besonders schutzbedürftige und durch das UNHCR anerkannte Flüchtlinge können somit in einem sicheren Staat bleiben. Seit 2013 hat die Schweiz in diesem Rahmen über 4800 Personen eine sichere Einreise in die Schweiz ermöglicht und Asyl gewährt. Das alles zeigt, dass die Schweiz mit den bestehenden gesetzlichen Instrumenten ihre Verantwortung sehr wohl wahrnimmt.
Die SPK-S hat die Motion vorberaten und hat die Delegationen verschiedener Organisationen und Fachstellen angehört: die Schweizerische Flüchtlingshilfe und den Verein Asylex als schweizerische NGO, die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) als Fachkommission des Bundes sowie das Schweizer Büro des UNHCR als Vertretung einer internationalen Organisation. Danach ist die Mehrheit der SPK-S zum Schluss gekommen, dass eine Wiedereinführung des Botschaftsasyls ohne Absprache mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht umsetzbar wäre. Durch die einseitige Wiedereinführung dieses Instruments würde die Schweiz eine unerwünschte Sogwirkung auslösen, die zu einem Anstieg der Zahl der Asylgesuche führen könnte, den die Schweiz als einzelnes Land nicht bewältigen könnte.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen, weil sie die Wiedereinführung des Botschaftsasyls aus humanitären Gründen für geboten erachtet.
Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, den Argumenten des Bundesrates sowie der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion abzulehnen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Wir alle kennen diese grauenhaften Bilder von Familien, notabene mit Anspruch auf Asyl, die mit Schleppern auf Nussschalen unter Lebensgefahr über das Mittelmeer fahren müssen, um Asyl beantragen zu können. Warum ist das so, warum funktioniert das so? Die aktuelle europäische und schweizerische Migrationsgesetzgebung ist letztlich dafür verantwortlich. Denn sie sieht vor, dass man nur vor Ort, also im Zielland, im Asylland, einen Antrag auf Asyl stellen kann. Wir waren letztes Jahr mit einem Teil der SiK-S in Griechenland, um uns zeigen zu lassen, wie das in der Praxis funktioniert. Wir haben gesehen, was das Problem am aktuellen Verfahren ist.
Einen Asylantrag, ich habe es gesagt, können Sie grundsätzlich nur im Asylland stellen, also an der Schweizer Grenze. Wie kommt man jetzt legal zur Schweizer Grenze? Im Prinzip existiert gar keine andere Möglichkeit, als sich in von Schleppern organisierten illegalen Transporten bis zur Grenze des Ziellandes zu kämpfen. Das führt zu dieser katastrophalen Situation zum Beispiel auf dem Mittelmeer. Wir verzeichnen heute etwa zehn Tote pro Tag auf dem Mittelmeer. Diese Überfahrten sind unzumutbar und führen zu menschlichen Katastrophen.
Wir haben uns sagen lassen, dass es, wenn die Menschen auf eine sichere Art und Weise ins Zielland gelangen wollten, etwa zehntausend Dollar kosten würde. Welcher Flüchtling, welche Flüchtlingsfamilie kann sich so etwas leisten?
Wenn die Menschen in Europa ankommen, erwarten sie Zollbehörden, deren Ziel es häufig ist, Flüchtlinge einfach zurückzustossen - das sind die illegalen sogenannten Pushbacks. Wir haben vor Ort mit der SiK-S aber auch die Verzweiflung der Zollbehörden gesehen. Vertreter der griechischen Zollbehörden haben gesagt: Wir müssen hier gewissermassen für ganz Europa die Migrationspolitik machen. Auch diese sind bis zu einem gewissen Grad verzweifelt. Wir haben im Süden von Griechenland gesehen, wie Mauern gebaut werden. Ich habe das schon verschiedentlich gesagt, aber ich muss es immer wieder erwähnen, weil es sehr eindrücklich ist.
Ich habe dann den obersten Zollbeamten, Herrn Christian Bock, der die Reise mit uns gemacht hat, gefragt, was der Unterschied zwischen diesem Zaun, der da gebaut wird, und demjenigen sei, den Donald Trump im Süden der USA errichten wollte, um mexikanische Flüchtlinge abzuhalten. Herr Bock hat mir gesagt, die Wand von Trump sei etwas höher, sie habe eine andere Farbe und sie habe etwas mehr gekostet. Also zusammengefasst: Das, was wir an Donald Trump damals kritisiert haben, diese unmenschliche Migrationspolitik, einfach eine Mauer zu bauen, machen wir in Europa nicht anders.
Diejenigen Familien, die es dann schaffen, an den Zollbehörden vorbei über die Mauern zu steigen, kommen in Flüchtlingslager. Auch diese haben wir besucht. Ich nehme an, wir haben nicht die schlimmsten Flüchtlingslager im Süden von Europa gesehen. Diejenigen, die sie uns gezeigt haben, sind geschlossene Anstalten, die einer Strafanstalt gleichkommen. Es gibt keinen Unterschied, die Leute werden eingesperrt. Wir haben in diesen Lagern Familien und Kinder gesehen - fünfjährige Kinder. Wir haben gefragt, wie diese eingeteilt werden. Es gibt keinen Unterschied zwischen legal und illegal Eingewanderten. Angehörige von unterschiedlichen Staaten werden nicht zusammen eingesperrt, weil das Konflikte geben könnte, aber ansonsten werden alle genau gleich behandelt.
Zum Fazit: Als ich dieses System angeschaut habe, habe ich mich gefragt, wie eine Familie mit Kindern, die einen legalen Anspruch auf Asyl hat, auf eine vernünftige Art und Weise nach Europa und in die Schweiz kommen soll, um hier einen Asylantrag zu stellen. Die Einzigen, die das wirklich schaffen, sind vermutlich Kriminelle, Drogenhändler usw. Die sind wahrscheinlich in der Lage, dieses ganze System zu überwinden, um dann hierherzukommen. Die Frage ist, ob das diejenigen sind, die wir wollen.
Die einzige Möglichkeit, wie sie anders in die Schweiz kommen können, ist - der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt - ein humanitäres Visum oder ein Resettlement. Aber das humanitäre Visum und das Resettlement funktionieren nur in Ausnahmefällen. Beim humanitären Visum ist ganz klar bestimmt, wann das zum Einsatz kommt. Auf das Resettlement hat man keinen Anspruch. Es ist also kein rechtlich vorgesehener Weg, den man formell beanspruchen kann, sondern es gibt eine limitierte Anzahl Plätze, die in bestimmten Fällen zur Verfügung stehen.
Die einzige Form, eine rechtsstaatlich korrekte Art und Weise einzuführen, um vor Ort einen Asylantrag stellen zu können, wäre das Botschaftsasyl, und das ist doch eigentlich das Normalste der Welt. Stellen Sie sich vor, Sie wären in einer ähnlichen Situation und hätten das gleiche Problem wie ein syrischer Flüchtling oder eine afghanische Flüchtlingsfamilie. Was wäre das Logischste? Dass Sie auf die nächste Botschaft gehen und um Asyl bitten. Dann entscheidet man dort, ob Sie Asyl bekommen oder nicht. Wenn Sie es nicht bekommen, bleiben Sie dort und müssen etwas anderes tun. Wenn Sie Asyl bekommen, können Sie auf eine vernünftige Art und Weise in das Zielland reisen. Das wäre doch eigentlich das Normalste der Welt.
Was sind die Argumente dagegen, die in der Kommission respektive vom Bundesrat geäussert worden sind?
Erstes Argument: Es kämen viel mehr Flüchtlinge. Das ist falsch. Warum sollten mehr kommen? Die Auswahlkriterien bleiben die gleichen. Die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Asyl haben oder nicht, wird genau gleich beantwortet, ob dies hier geschieht oder dort. Es will doch niemand behaupten, unser Asylrecht sei so zynisch, dass man damit rechnet, dass weniger Flüchtlinge hier ankommen, weil der Weg in die Schweiz so schwierig ist, dass ein paar auf der Reise hängenbleiben. Das wäre ja wahrscheinlich nicht das Ziel unseres Migrationsrechts. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Asyl zu erhalten, werden durch das Botschaftsasyl nicht geändert und bleiben genau gleich.
Zweites Argument: Wir wären die Einzigen in Europa. Ja, wir sind allein in Europa. Entschuldigen Sie, dieses Argument ist insofern interessant, als die Mehrheit dieses Rates der felsenfesten Überzeugung ist, wir wollten eine unabhängige Politik machen. Wir können nicht nur dann eine unabhängige Politik machen, wenn es Ihnen gerade passt. Wir sind allein in Europa, wir entscheiden allein - da müssen wir uns auch nicht hinter Europa verstecken.
Dann handelt es sich ja eben um eine Wiedereinführung, d. h., wir kennen dieses Instrument, und es hat funktioniert. Vor zehn Jahren hat man es abgeschafft, aber mittlerweile sehen wir ja, dass wir von einer Flüchtlingskrise in die nächste taumeln. Das heisst, es gibt praktisch keine Phase mehr, in der wir gewissermassen Normalbetrieb haben; wir befinden uns immer in einer Ausnahmesituation.
Dann wurde gesagt, wir wären letztlich nicht verantwortlich für die Krisen, die international entstehen. Das ist richtig, aber wir sind das Land, das in der Tradition des Roten Kreuzes steht. Wir sind diejenigen, die unsere guten Dienste anpreisen, und deshalb, glaube ich, steht es uns auch an, ein humanitäres Asylverfahren zur Verfügung zu stellen.
Das heutige Verfahren würden Sie sich selbst und Ihrer Familie nicht zumuten, und deshalb, glaube ich, wäre es menschenverachtend, daran festzuhalten. Es mag sein, dass es ein paar praktische Probleme gibt, aber die können wir zugunsten eines humanitären Verfahrens überwinden; dies auch als Reaktion auf die katastrophalen Bilder, die wir immer wieder anschauen müssen, die eines Landes wie der Schweiz nicht würdig sind. Das ist auch der Grund, warum zahlreiche NGO, die tagtäglich mit dieser Situation zu tun haben, Ihnen in einem Brief geschrieben haben: "Bitte führen Sie dieses Botschaftsasyl wieder ein."
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit ein Grund für diesen Vorstoss ist das kriminelle Schlepperwesen. Es mag sein, dass durch die Möglichkeit, ein Botschaftsgesuch stellen zu können, das Schlepperwesen bekämpft werden könnte. Was ich allerdings ganz und gar nicht verstehe, ist, dass die EU nicht schon heute geschlossen, gemeinsam, koordiniert und vehement gegen das Schleppertum vorgeht. Schon jetzt wäre das möglich, sei es bei der Überquerung des Mittelmeers oder auf dem Landweg. Dazu spüre, höre und lese ich nichts. Jahr für Jahr wird das Frontex-Budget aufgestockt, und zwar namhaft - wir stimmen bekanntlich im Mai darüber ab. Die Grenze gegenüber der illegalen Einreise dicht zu halten, ist das eine und ist legitim. Doch wer bei der EU ist zuständig, um das Schlepperwesen zu bekämpfen? Frau Bundesrätin, hier liegen die Bestrebungen ganz fest im Argen.
Ich war kürzlich in Buchs (SG), am Bahnhof an der österreichischen Grenze. Zurzeit herrscht dort Hochbetrieb. Junge Männer, grob geschätzt zwanzigjährig, grossmehrheitlich aus Afghanistan, gelangen jeden Morgen früh mit dem Nachtzug aus Wien an unsere Grenze. Die Migranten sind allesamt in neue, moderne Trainingsanzüge und Jacken gekleidet, alle sind im Besitze eines Zugtickets Wien-Zürich, und fast alle haben viel Euro-Kleingeld bei sich. Die meisten von ihnen haben in Österreich einen Asylantrag gestellt und besitzen eine sogenannte österreichische Asylkarte. Doch sie wollen weiter nach Frankreich und England. Da sie im Dublin-Verfahren stecken - sie haben in Österreich Asyl beantragt -, haben sie jedoch gar nicht das Recht, Österreich zu verlassen. Österreich wäre zuständig, doch Österreich macht gegen diese illegale Weiterreise in unser Land nichts. Die Einreise in die Schweiz ist somit illegal. Trotzdem setzen sich diese Asylbewerber in den Zug. Auffällig ist weiter, dass die Zugtickets fast alle auf die Minute genau zur gleichen Zeit in Wien ausgestellt wurden.
Warum erzähle ich Ihnen diese Details? Weil damit die Handschrift der Schlepper und Schleuser offensichtlich wird. Anscheinend wird diese Art von Schleusertum toleriert, obwohl die Einreise in die Schweiz - ich habe es erwähnt - illegal ist und diese Leute bei uns auch gar kein Asylgesuch stellen.
Dieses Beispiel zeigt und demonstriert, dass sogar bei uns im eigenen Land und vor der eigenen Haustür das Schlepperwesen in grossem Stil agiert. Das Grenzwachtkorps überprüft zwar die Personalien, doch schon am gleichen Tag reisen diese Leute unbehelligt und ohne Strafverfahren weiter nach Frankreich und dann nach England. Weder die Schweizer Staatsanwaltschaft noch das Grenzwachtkorps und auch nicht Frontex versuchen, diesem Schleppertum auf die Spur zu kommen. Alle wissen es, alle sehen es, alle schauen zu und erledigen ihre administrativen Aufgaben. Österreich lässt sie mehr oder weniger agieren, die Schweiz winkt sie durch, Frankreich lässt sie nach England weiterziehen. Niemand will und kann diese illegale Schleuserroute unterbrechen.
Buchs war 2015 und 2016 schon einmal ein Brennpunkt. Nur waren es damals mehrheitlich reguläre Flüchtlinge aus Afghanistan, die wir aufgenommen haben. Die Situation in Buchs ist heute komplett anders. Es handelt sich um junge Männer vor allem aus Afghanistan, die nicht an Leib und Leben bedroht sind und auch kein Asylgesuch stellen. Es sind auch Minderjährige darunter, aber fast keine Frauen. Im Gegensatz zu 2015 und 2016 dominiert das Schlepper- und Schleuserwesen. Dieses Beispiel vor der eigenen Haustür zeigt, dass es heute schon möglich wäre, dem Schlepper- und Schleusertum den Riegel zu schieben, wenn man wollte. Dazu braucht es nicht die Möglichkeit eines Botschaftsasylgesuchs. Das ist mit ein Grund, warum ich diesen Vorstoss ablehne.
Ein zweiter Grund ist eine rein logistische Überlegung. Stellen Sie sich vor, die Schweizer Botschaft in Kiew wäre zurzeit noch in Betrieb oder es gäbe die Möglichkeit, ein Asylgesuch auf der Botschaft in Warschau zu stellen. Es ist offensichtlich, dass eine solche Konzentration von Asylgesuchen an ein und demselben Ort schon rein in logistischer, administrativer und personeller Hinsicht gar nicht durchführbar wäre. Das ganze Prozedere, bis ein positiver oder negativer Asylentscheid ergeht, ist bekanntlich ein umfangreiches, strukturiertes und getaktetes Verfahren. Es findet heute in den vom Volk beschlossenen Bundeszentren mit Befragungen, Übersetzungen, Rekursmöglichkeiten statt. Ein solches Prozedere in einer Botschaft oder in mehreren Botschaften durchzuführen, ist schlicht unrealistisch, es ist undurchführbar. Es widerspricht geradezu der neuen Konzeption, alles an einem Ort in den Bundeszentren zu bündeln.
Aus diesen Überlegungen bin ich gegen die Motion Jositsch.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Auf den ersten Blick ist die Idee von Kollege Jositsch charmant, sagen wir es einmal so, darum haben wir sie auch der Kommission zugewiesen, um sie genauer anzuschauen. Ich räume ein, in einer idealen Welt wäre es ein toller Weg: In den verschiedenen Ländern würden andere Länder eine Möglichkeit für das Botschaftsasyl anbieten, die Fachkompetenz wäre dort angelagert, Asylgesuche würden nur dort gestellt. Die Menschen mit gutgeheissenen Gesuchen könnten einreisen, und die anderen würden alle darauf verzichten, ihr Land zu verlassen. Das ist ungefähr die Welt, die Sie, Herr Jositsch, mit Ihrer Motion zeichnen. Wir haben die Motion angeschaut, weil es eine schöne Welt wäre. Aber in der Praxis geht es nicht auf.
Einige Argumente haben wir gehört. Ich möchte noch drei Punkte beisteuern:
1. Angefangen haben Sie mit dem Drama im Mittelmeer. Sie haben diese Bilder gezeichnet, die wir alle unerträglich finden. Aber es heisst ja nicht, dass dieser Zustand dann wegfiele, wenn man die Motion umsetzen, wenn man koordinieren würde. Wir haben eine Asylquote von ungefähr 30 Prozent, über alle Regionen gesehen, in Nordafrika liegt sie zum Teil viel tiefer. Das heisst, die restlichen Menschen erhielten dann ein abgewiesenes Gesuch in den Botschaften in Afrika, und sie kämen in grossen Teilen wohl trotzdem, als Wirtschaftsflüchtlinge, in die Schweiz.
2. Diesen Punkt finde ich den gravierendsten, und Sie haben ihn etwas locker beiseite gewischt: der Magneteffekt. Sie haben selber eingeräumt, es würden dann mehr Leute auf Schweizer Botschaften kommen. Ich möchte es noch zuspitzen: Es würden dann alle Asylgesuche nur noch auf Schweizer Botschaften eingereicht. Aktuell entfallen gemäss den mir bekannten Zahlen ungefähr 2 Prozent der Asylgesuche in Europa auf die Schweiz. Das würde sich ja verfünfzigfachen, wenn von diesen Ländern allein die Schweiz das Botschaftsasyl hätte und sämtliche Asylbewerber - das wäre ja Ihre Idee - eben nicht über das Mittelmeer, sondern auf die Botschaft gingen. Solange ihnen nur die Schweizer Botschaft offenstünde, müssten sie ja dorthin gehen. Also hätten wir statt 2 Prozent dann 100 Prozent der Asylgesuche.
Wenn man das nicht nur auf Europa bezieht, sondern global skaliert, wäre die Schweiz neu eigentlich das einzige Asylland der ganzen Welt, weil wir überall auf den Botschaften diese Option hätten und die Leute dorthin gehen müssten und würden. Dass das logistisch nicht machbar ist, hat Herr Minder ausgeführt, aber dass es auch zahlenmässig für die Schweiz nicht stemmbar wäre, liegt, glaube ich, auf der Hand. Sprich: Es ginge nur mit einem globalen oder zumindest europäischen Umverteilungsmechanismus. Dann könnte ich mir das wieder vorstellen.
3. Sie haben gesagt, wir taumeln von Flüchtlingskrise zu Flüchtlingskrise, und Sie haben damit irgendwie auch die aktuelle Situation mit der Ukraine mit einbezogen. Aber dort brauchen wir ja kein Botschaftsasyl. Die Leute wollen dort nicht in einer Botschaft ausharren und warten, bis eine Bombe einschlägt. Da sind ja auch gar nicht mehr unsere Leute in genügender Zahl vor Ort. Die Leute wollen so schnell wie möglich raus. Sie können das auch, weil sie im näheren Umfeld von Schengen-Staaten sind. Wenn sie in die Schweiz kommen wollen, dann schaffen wir ihnen diese Möglichkeit. Wir haben es gehört: Es gibt das humanitäre Visum, das Resettlement, und neu gibt es auch noch den Status S, natürlich für die Gruppen, welche die Möglichkeit haben, direkt in die Schweiz zu kommen.
Auch aus diesen weiteren Überlegungen, namentlich wegen dem globalen Magneteffekt, bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Il vient d'être dit que tant qu'il n'y aura pas de solution globale, il ne sera pas pertinent pour nous de proposer des voies légales pour empêcher les catastrophes de se produire, des catastrophes qui coûtent la vie à de nombreuses personnes sur les chemins de la migration. Le problème, c'est que tant que l'on reste sur cette position, on continue de faire de ce parcours semé de morts et de violence une partie de la procédure d'asile. C'est cela le problème. On ne peut pas accepter que cette prise de risque fasse partie de la procédure d'asile.
Nous avons une responsabilité et nous ne pouvons pas simplement attendre qu'il se passe quelque chose alors que, pendant ce temps, la procédure d'asile est en partie constituée d'une étape qui peut s'avérer mortelle dans certains cas. Je pense que c'est là que nous devons agir.
Il ne s'agit pas de le faire de façon complètement fantaisiste, mais en se fondant sur une possibilité qui existait déjà par le passé, que l'on devrait réintégrer, et qui pourrait ensuite être promue ailleurs en Europe. On ne peut pas accepter, on ne peut pas s'accommoder de cette partie de la procédure. En mer Méditerranée, la situation est catastrophique. On décompte des milliers de morts, notamment de personnes dont on ne connaît même pas la situation, dont on ne connaît même pas le nom, sur la route de l'exil, qui est une partie de la procédure d'asile. Mais il faut aussi voir ce qu'il se passe en amont. Je pense notamment aux prisons libyennes. Aujourd'hui, l'ONU estime qu'il y a des motifs raisonnables de considérer ce qu'il se passe dans ces prisons comme des crimes contre l'humanité. Des meurtres, de l'esclavage, des viols, des disparitions forcées: c'est cela, la réalité libyenne.
Pour rebondir sur ce qui a été dit par M. Minder, les témoignages qu'on a notamment de personnes qui prennent ensuite la mer pour échapper à l'horreur libyenne sont ceux de migrants qui disent qu'ils sont prêts à risquer leur vie pour quitter ces endroits et l'horreur qu'ils constituent. A ce titre, on doit pouvoir apporter une réponse. Alors, oui, on peut leur dire qu'ils peuvent déposer une demande d'asile en Suisse, qu'ils ont droit à l'asile, que ce droit existe. Mais toute la question est de savoir comment on arrive en Suisse, à quel prix, si on accepte que des personnes y laissent leur vie en cours de route.
Dans les solutions proposées, il y a entre autres le visa humanitaire. Il faut voir que les visas humanitaires sont distribués au compte-gouttes. On l'a encore vu récemment avec la situation en Afghanistan. De plus, la procédure est relativement peu transparente et pourrait en tout cas être bien améliorée en termes de transparence et avec des critères beaucoup plus précis et plus universels, c'est-à-dire qui s'appliqueraient à chaque demande.
Les programmes de réinstallation, cela a été très bien dit par M. Jositsch, ne remplacent pas le droit d'asile. Personne n'a le droit de faire valoir sa revendication d'obtenir l'asile. C'est un petit nombre de personnes qui sont sélectionnées, mais l'exercice du droit d'asile n'est pas appliqué au travers des programmes de réinstallation. Ils sont importants, mais si on regarde le nombre de personnes qui arrivent en Suisse par le biais des programmes de réinstallation, on voit que c'est encore extrêmement minime.
Ce que demande l'auteur de la motion, que je soutiens, c'est qu'on se questionne sur la procédure. On ne veut pas changer les critères qui fondent une demande d'asile, mais se questionner sur la procédure visant à créer des voies légales et sûres, parce qu'on ne peut pas s'accommoder du fait qu'une partie de la procédure soit le risque mortel que j'ai évoqué.
Concernant ensuite les déplacements au sein de l'Europe et notamment dans les Etats Dublin, il est important de se souvenir que si, effectivement, nous avons, dans le cadre de programmes de réinstallation, accueilli en Suisse un certain nombre de personnes de pays proches des conflits par le biais du HCR, des personnes qui ont ensuite obtenu le statut de réfugié, nous avons également, nous-mêmes, en Suisse, renvoyé des personnes dans des Etats Dublin voisins, dans des quantités assez similaires. Donc le système fonctionne, et ce sont deux questions différentes qui se posent, à savoir celle du fonctionnement du système Dublin et celle de la possibilité offerte à des personnes confrontées à des conflits - donc dont le besoin de protection et de pouvoir demander l'asile est urgent et évident - de disposer d'une voie légale de migration sûre par le dépôt d'une demande dans une ambassade. Oui, cela va peut-être constituer une charge administrative supplémentaire, mais cette dernière n'est-elle pas une contribution somme toute tout à fait proportionnée face à la souffrance humaine, face aux risques qui parsèment ces routes de l'exil? J'estime qu'elle l'est, et qu'elle permet avant tout de faire valoir notre responsabilité et nos valeurs, parce que ce qui est en train de gésir dans la Méditerranée, c'est d'abord notre propre responsabilité.
C'est pour cela que je soutiens cette motion. J'espère que vous en ferez de même, et vous y invite.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Aus der Diskussion in der Kommission möchte ich noch einen Punkt einbringen, der bisher nicht vorgebracht wurde, nämlich die Frage der praktischen Probleme.
Wenn das Botschaftsasyl wiedereingeführt würde, hiesse das, dass sich Personen, die in der Schweiz Schutz suchen wollten, in die Schweizer Botschaft in ihrem Herkunftsstaat begeben, dort für die entsprechenden Abklärungen zur Verfügung stehen und diese Botschaft wahrscheinlich mehrere Male besuchen müssten. Wenn ich mir verschiedene Herkunftsstaaten vor Augen führe, von wo viele Asylsuchende in die Schweiz kommen, kann ich das Beispiel Eritrea nehmen: Meines Wissens unterhält die Schweiz dort gar keine Botschaft, in der Asylsuchende ihr Gesuch vorlegen könnten. Ich kann auch das Beispiel Syrien nehmen: Ich glaube, es wäre all den Menschen, die im syrischen Kriegsgebiet wohnhaft waren, nicht zuzumuten gewesen, nach Damaskus zu reisen und dort ein Asylgesuch zu stellen. Man kann sich die gleiche Frage auch in Bezug auf den Irak stellen: Wer wäre schon aus dem Norden des Irak nach Bagdad gereist, um ein solches Gesuch zu stellen? Es ist also naheliegender, ins nahe Ausland zu flüchten und so weiter und so fort.
Ich glaube, diese praktischen Probleme haben mit dazu geführt, dass das Botschaftsasyl nicht wirklich erfolgreich war. In der Kommission wurde uns auch berichtet, dass während der Zeit, als wir dieses Instrument kannten, relativ wenige solche Gesuche tatsächlich bewilligt wurden. Letztlich möchte ich das wiederholen, was schon gesagt wurde, nämlich dass wir eine richtiggehende Magnetwirkung entfalten würden. Weitherum wären wir der einzige Staat, der diese Möglichkeit anböte.
Daher empfehle auch ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte nur noch kurz auf einige Argumente, die jetzt geäussert worden sind, replizieren.
Zunächst zu Herrn Caroni: Herr Caroni hat gesagt, es würden alle Asylsuchenden auf eine Botschaft gehen. Das, verehrter Kollege, möchte ich bezweifeln. Wenn sie keinen Anspruch auf Asyl haben und das wissen - das wissen ja viele, die illegal in die Schweiz kommen -, dann gehen sie nicht auf eine Botschaft, sondern dann gehen sie illegal ins Zielland. Meine Idee ist auch nicht, diese Leute auf eine Botschaft zu bringen, sondern vor allem denjenigen Familien, die Anspruch auf Asyl haben, einen Zutritt zum Asylsystem via Botschaft zu ermöglichen.
Damit komme ich zu Ihrem zweiten Argument. Sie sagen, wir würden das Problem auf dem Mittelmeer nicht lösen. Nein, natürlich nicht, wir können nicht verhindern, dass Menschen illegal nach Europa kommen wollen. Aber was wir tun können: Wir können wenigstens für diejenigen, die Anspruch auf Asyl haben, einen Weg schaffen, wie sie auf humanitäre Art und Weise ins Asylland Schweiz kommen können. Damit verhindern wir nicht, dass Kriminelle über das Mittelmeer kommen wollen. Wir verhindern aber, dass unschuldige Kinder und Frauen den gleichen Weg beschreiten müssen.
Damit komme ich zu Herrn Minder, der sagt, man müsse das Schleppertum bekämpfen. Da bin ich mit Ihnen einverstanden: Das sind Illegale und Kriminelle. Aber das Zynische daran ist, dass auch die legalen Flüchtlinge heute gar keine andere Möglichkeit haben, als mit genau diesen Kriminellen über das Mittelmeer zu kommen. Sonst käme überhaupt niemand mehr nach Europa.
Ganz zum Schluss noch zu Herrn Fässler: Wenn Sie sagen, Botschaften gäbe es nicht überall, stimmt das. Erstens haben wir aber nicht behauptet, dass wir das Problem überall lösen. Wenn wir wenigstens einer Familie ermöglichen, statt auf dem Mittelmeer zu sterben, auf eine vernünftige Art und Weise in die Schweiz zu kommen, hätte es sich schon gelohnt. Es werden aber definitiv wesentlich mehr sein. Zweitens befinden wir uns im Jahr 2022. Die Asylspezialisten sagen Ihnen heute schon, man werde das in Zukunft beispielsweise auch auf elektronischem Weg machen können. Vielleicht geschieht dies nicht zu 100 Prozent, aber mindestens eine Vorabklärung können Sie vermutlich heute schon über digitale Schalter machen. Da werden wir also schon Lösungen finden - nicht für alle Fälle, das behaupte ich auch nicht, aber doch wenigstens für viele Fälle. Dann haben wir schon viel gewonnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich denke, in einem Punkt sind wir uns hier, bei dieser Motion Jositsch, einig, nämlich darin, dass wir alle die Sorge um die Sicherheit der Menschen teilen, die sich teils auf prekären Fluchtwegen befinden und die ihre Flucht auch mit dem Leben bezahlen. Die Frage ist hier jetzt einfach: Ist die Wiedereinführung dieses Botschaftsasyls der richtige Weg, oder gibt es dafür andere Möglichkeiten?
Ich möchte zuerst auf die Frage eingehen, wo wir heute stehen. Ich möchte auch darüber sprechen, welche legalen Zugangswege in die Schweiz für Geflüchtete existieren. Wir haben drei legale Zugangswege: das Resettlement, die humanitären Visa und die Relocation. Wir haben die legalen Zugangswege für schutzbedürftige Personen seit 2012 erheblich ausgebaut, und 2013 hat der Bundesrat die Wiederaufnahme der Resettlement-Politik beschlossen. Stand heute sind mehr als 5800 Menschen mit diesen Programmen eingereist und haben in der Schweiz Asyl erhalten.
Durch das Instrument des Resettlements werden besonders schutzbedürftige und durch das UNHCR anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in der Schweiz angesiedelt. Es ist die Politik der Schweiz, die vulnerabelsten Personen aufzunehmen. Im Resettlement-Programm nehmen wir also ältere Menschen, behinderte Menschen sowie Frauen und Kinder auf.
Beim Resettlement ist die Planbarkeit sehr wichtig. Diese beruht auf gemeinsamen Absprachen mit Kantonen, Städten, Gemeinden und weiteren Akteuren. Hier wird jeweils ein "Umsetzungskonzept Resettlement" erarbeitet; das letzte hat der Bundesrat ja im Mai 2019 verabschiedet. Bei den Aufnahmekapazitäten wird jeweils die aktuelle Situation in den Kantonen und Gemeinden berücksichtigt. Die Festlegung einer jeweils zweijährigen Programmperiode erlaubt eine flexible Handhabung und auch die Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten in Kantonen und Gemeinden. Wir haben ein aktuelles Resettlement-Programm 2023 mit insgesamt 1900 Plätzen. Darin haben wir 300 Plätze aus der alten Programmperiode übernommen, weil wir sie wegen Corona nicht besetzen konnten.
Herr Jositsch hat gesagt, wir seien halt alleine in Europa. Ja, mit einem sind wir alleine, nämlich mit dem humanitären Visum; darauf komme ich gleich zurück. Davon abgesehen sind wir aber natürlich nicht alleine. Wir sind ein Schengen/Dublin-Staat, und wir haben auch die Verantwortung für den Schengen-Raum. Wir haben also eine Verantwortung dafür, wer in den gemeinsamen Raum der Freiheit und Sicherheit einreist. Das muss man natürlich auch sehen.
Im Übrigen wurde deshalb das humanitäre Visum von der EU-Kommission auch immer wieder kritisiert. Dieses humanitäre Visum wurde 2012 auch als Ersatz für das Botschaftsasyl eingeführt. Dieses Visum kann erteilt werden, wenn eine Person in ihrem Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Damit kann diese Person legal in die Schweiz einreisen und im Anschluss daran ein Asylgesuch stellen. Ich habe es gesagt, die Schweiz ist der einzige Schengen-Staat, der über diese Möglichkeit verfügt. Das humanitäre Visum war ein Ersatz für das Botschaftsasyl - ich habe es gesagt -, das 2013 abgeschafft wurde, übrigens auch in einer Volksabstimmung: 78 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Abschaffung dieses Botschaftsasyls zugestimmt, das muss man hier auch erwähnen.
Das humanitäre Visum richtet sich an eine enger definierte Zielgruppe als das Botschaftsasyl. Es erlaubt aber, im Einzelfall Personen in akuter Gefahr rasch und relativ unbürokratisch zu helfen. Im Rahmen des weniger aufwendigen humanitären Visumverfahrens kann der Vorgang rascher durchgeführt werden, als das beim Botschaftsasyl der Fall war, was bei einer unmittelbaren Gefährdung tatsächlich ein wichtiger Faktor ist. Die Prüfung von Auslandgesuchen nahm mehr Zeit in Anspruch, und der Schutz der Schweiz konnte teilweise weniger rasch gewährt werden. Gleichzeitig ist aber das humanitäre Visum ein Individualverfahren, das wie das Botschaftsasyl nicht auf die Prüfung einer plötzlichen grossen Zahl von Gesuchen in regionalen Krisensituationen ausgerichtet ist.
Hier noch ein paar Zahlen: Seit 2013 hat eine Vielzahl von Personen ein solches humanitäres Visum beantragt. Rund 5200 humanitäre Visa sind auf die Syrien-Krise zurückzuführen. Es wurden in den letzten sechs Jahren weitere 923 humanitäre Visa ausgestellt; während der Corona-Pandemie waren es natürlich etwas weniger, als dies vorher der Fall war.
Lassen Sie mich schliesslich noch auf die Aufnahme durch europäische Länder im Kontext der Flüchtlingskrise 2015/16 eingehen. Die Schweiz gehörte zu den wenigen Staaten, die für die Relocation aus Italien und Griechenland freiwillig Zusagen gemacht und diese auch effektiv umgesetzt haben. Das ist meine Erfahrung mit Europa: Es gibt schnell einmal "pledges" und Zusagen, aber wenn man dann zwei Jahre später schaut, wer die Menschen tatsächlich aufgenommen hat, dann muss sich die Schweiz nicht schämen, im Gegenteil: Wir halten unsere Versprechen ein.
Vielleicht noch zum Botschaftsasyl: Ich glaube, dieses wird etwas verklärt wahrgenommen. Schauen Sie: Während den Jahren 2000 bis 2012 haben nur 8,1 Prozent all jener Personen, die ein Botschaftsasylgesuch gestellt haben, tatsächlich auch eine Einreisebewilligung bekommen. Ich kann mich erinnern, ich war damals noch Regierungsrätin. Das Botschaftsasyl setzt voraus, dass das ganze Verfahren in den Auslandvertretungen durchgeführt wird. Es wurde jetzt auch in der Debatte ausgeführt, dass dort die gesamten Prüfungen gemacht werden, was Monate dauern kann. In einer Krise erschwert das die Arbeit, verstopft die gesamten Systeme auf einer Auslandvertretung und führt zu sehr langen Wartezeiten, die eigentlich nicht gewollt sind.
Ich habe jetzt also drei Systeme erwähnt, die wir haben: Resettlement, Relocation und humanitäres Visum. Ich glaube, dass gerade der aktuelle Krieg in der Ukraine zeigt, dass Europa und die Schweiz in der Lage sind, schnell und unbürokratisch auf eine neue Situation zu reagieren. Beide, die Europäische Union und die Schweiz, haben entsprechende gesetzliche Grundlagen für den vorübergehenden Schutz, die sie aktivieren können. Bei uns ist dies der Status S und in der EU die über vorübergehenden Schutz. Das zeigt auch, dass dort, wo wirklich Not vorhanden ist, tatsächlich auch flexible Lösungen bestehen.
Vielleicht noch ein paar Worte zu Ständerat Minder: Sie haben natürlich recht, dieses Schlepperwesen ist eine Plage. Man kann es nicht anders sagen. Aber ich muss Ihnen auch sagen, es ist eine Hydra: Wenn Sie ihr einen Kopf abschlagen, ist der nächste da, weil es einfach ein riesiges Geschäft ist. Frontex und auch die anderen EU-Agenturen bekämpfen das Schlepperwesen. Die Schengen-Mitgliedstaaten, die Polizeibehörden der verschiedenen Länder, sind auch involviert. Frontex soll jetzt auch ausgebaut werden. Es ist aber einfach ein riesiges Geschäft. Sehen Sie, es ist ein wenig wie beim Drogenhandel, beim Menschenhandel oder in anderen Bereichen, in denen viel Geld verdient wird und in denen es sehr schwierig ist, die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Zusammenarbeit mit Österreich ist an sich sehr gut. Wir haben aufgrund der Situation, die Sie beschrieben haben - das ist die Sekundärmigration -, auch gemeinsame Kontrollen vereinbart. Sekundärmigration wird innerhalb des Schengen-Raums auch bekämpft, sie ist eine unerwünschte Entwicklung. Sie haben es zu Recht gesagt: Diese jungen Afghanen, die eigentlich nach Frankreich oder in das UK wollen, haben zu 80 oder 90 Prozent österreichische Papiere, wollen aber einfach weiterreisen, und das ist nicht der Sinn des Dublin-Systems. Der Sinn des Dublin-Systems ist, dass man in einem Land ein Gesuch stellt und auch in diesem bleibt. Es gibt im Asylwesen keine Freizügigkeit. Deshalb ist die Bekämpfung der Sekundärmigration auch bei den Innenministertreffen ein Topthema, weil die Sekundärmigration natürlich das ganze Dublin-System unterläuft. Auch hier, bei der Bekämpfung dieser Phänomene, spielt Frontex eine sehr wichtige Rolle.
Herr Minder, ich glaube, ich habe das aufgegriffen, was Sie gesagt haben. Zur Verteidigung Österreichs muss man sagen, dass das Land letztes Jahr etwa 42 000 oder 44 000 Gesuche hatte und total überlastet war. Aber jetzt ist es sowieso kein Thema mehr, weil alle Schengen-Staaten mit der Ukraine und mit dem Schutz der Flüchtlinge, die durch den sinnlosen Krieg aus ihrer Heimat vertrieben werden, befasst sind.
Ich möchte Sie bitten, Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 12 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
(1 Enthaltung)