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Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung

57042 · Amtliches Bulletin

Del 1 giu 2022

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/57042/de/gewaltentrennung-in-der-finanzmarktregulierung

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Separazione dei poteri nella regolamentazione dei mercati finanziari (17.3976)

17.3976

Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Namens der WAK berichte ich Ihnen über unsere Beratungen zur Motion 17.3976 unserer Schwesterkommission, "Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung". Die Schwesterkommission hat im Jahre 2017 diese Motion eingereicht, welche dann vom Nationalrat am 6. März 2018 mit 126 zu 52 Stimmen auch angenommen wurde. Die WAK-N forderte mit der Motion einen Entwurf zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, welcher eben vorsehen sollte, dass die Regulierung im Bereich des Finanzmarktes ausschliesslich dem Parlament und dem Bundesrat obliegen und sich die Finma auf ihre Kernaufgabe, nämlich die Aufsichtstätigkeit, zu konzentrieren habe.

Die Kommission hat dieses Anliegen beraten und kommt einstimmig zum Schluss, dass diese Motion abgelehnt beziehungsweise nicht weiterverfolgt werden sollte. Denn in der Zwischenzeit, nämlich am 1. Februar 2020, hat der Bundesrat eine Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz in Kraft gesetzt, welche auch die Aufgaben der Finma im internationalen Bereich und in der Regulierung sowie die Zusammenarbeit zwischen der Finma und der EFD konkretisiert hat.

Der Ursprung dieses Vorstosses liegt darin, dass das in den letzten rund zehn Jahren auch in unserem Rat eigentlich ein ewiges Diskussionsthema gewesen ist. Der Finma wurde nämlich vorgeworfen, dass sie selbst vermehrt als Regulierungsbehörde tätig sei und weniger in ihrer klassischen Aufgabe, der Aufsichtstätigkeit. Gleichzeitig wurde vonseiten der Motionäre dem EFD und dem Bundesrat vorgeworfen, dass die gesetzgebende Gewalt ihre Aufgabe zu wenig wahrnehme und der Finma damit zu viel Raum lasse, sodass die Finma durch Rundschreiben, durch Kreisschreiben und durch sonstige Verlautbarungen regulierend einwirke.

Der Bundesrat war ursprünglich gegen diese Motion. Er hat aber, auch im Zusammenhang mit der Motion Landolt 17.3317, "Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht", schon festgehalten, dass man sich dieses Themas annehmen würde.

Konkret hat der Bundesrat diese Verordnung in der Zwischenzeit erlassen. Die Kommission hat auch festgestellt, dass damit die Klärung der Funktionen erreicht werden konnte, dass im gesetzgeberischen, im regulierenden Bereich vor allem das EFD und der Bundesrat ihre Rolle heute wahrnehmen und die Finma in ihrem Aufsichtsbereich tätig ist. Das Verhältnis zwischen den Beaufsichtigten und der Finma hat sich auch insoweit beruhigt, als es viel weniger solche politischen Themen gibt, die in die Kommission und in den Rat getragen werden.

Wir sind gerade auch in Anbetracht dieser Situation der Auffassung, dass Sie die Motion nicht annehmen sollten. Sie ist durch den Bundesrat quasi umgesetzt worden. Wenn in diesem Sinne wieder festgestellt werden sollte, dass eine Regulierung nicht vonseiten des EFD, des Bundesrates oder des Parlamentes erfolgt, sondern diese Aufgabe der Finma überlassen wurde, behält sich die Kommission einfach vor, jeweils einen parlamentarischen Vorstoss zu lancieren und das Thema wieder auf die Traktandenliste zu setzen. Das ist jetzt aber nicht notwendig.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, die Motion nicht anzunehmen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Die Motion - das ist zu berücksichtigen - wurde vor fünf Jahren eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt gab es wahrscheinlich tatsächlich berechtigte Fragen bezüglich der Kompetenzordnung zwischen der Politik, also dem EFD, einerseits und der Aufsichtsbehörde andererseits, also Fragen dazu, wer reguliert und wie das entsprechend umgesetzt wird. Wie der Sprecher betont hat, haben wir inzwischen eine Verordnung geschaffen, die sich genau mit dieser Problematik befasst. Im Rahmen der Umsetzung dieser Verordnung haben wir diese Fragen, wie ich glaube, klar geregelt. Wir stehen in ständigem Kontakt mit der Finma. Wir führen mit ihr im Vierteljahrestakt strategische Gespräche, bei welchen wir uns aussprechen. Dabei sind wir übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass diese Verordnung die Kompetenzen klar regelt, die Gewaltentrennung also klar festlegt. Sowohl wir, die wir uns mit der Verordnung befassen, als auch die Finma können sehr gut damit leben, weil die Voraussetzungen und Kompetenzen jetzt klar geregelt sind.

Wir stellen das auch bei den Beaufsichtigten fest, also bei den Banken, Versicherern usw. Da haben wir keine Hinweise mehr, dass es nicht funktioniert, auch wenn logischerweise nicht immer alle über die Aufsichtsfunktion der Finma erfreut sind. Aber das muss auch so sein.

Ich glaube, wir haben die Probleme, die damals bestanden und die vielleicht auch etwas hochgespielt wurden, mit dieser Verordnung gelöst. Mit dem regelmässigen Dialog, den wir auf allen Ebenen mit der Finma führen, haben wir eine Übereinstimmung erreicht. Das Gleiche habe ich übrigens auch festgestellt, als der Geschäftsbericht der Finma in der GPK behandelt wurde. Auch die GPK hat mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass diese Fragen, die uns lange beschäftigt haben, jetzt zur Zufriedenheit gelöst sind.

In diesem Sinn kann die Motion tatsächlich abgelehnt werden.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Abgelehnt - Rejeté