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RAUS-Programm. Weidezeitpunkt an die Winterfütterung und damit der Realität anpassen

57260 · Amtliches Bulletin

Del 8 giu 2022

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/57260/de/raus-programm-weidezeitpunkt-an-die-winterfutterung-und-damit-der-realitat-anpassen

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Programma URA. Adeguare il periodo di pascolo al foraggiamento invernale e, quindi, alla realtà (22.3227)

22.3227

RAUS-Programm. Weidezeitpunkt an die Winterfütterung und damit der Realität anpassen

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meiner Motion möchte ich, dass der Bundesrat beauftragt wird, die spezifischen Anforderungen in Anhang 6 Ziffer 2.1 der Direktzahlungsverordnung betreffend Weidezeitpunkt für das RAUS-Programm ab der Bergzone 1 so anzupassen, dass, wenn vegetationsbedingt im Mai und Oktober kein Weidegang möglich ist, die RAUS-Bestimmungen, also 13-mal Laufhof pro Monat, anteilsmässig erfüllt werden müssen.

Es geht hier darum, dass wir die Vorschriften für das Berggebiet ab Bergzone 1 praxistauglich machen. Es ist offensichtlich, dass der Frühling und damit die Möglichkeit, die Kühe auf die Weide zu treiben, nicht in der ganzen Schweiz und schon gar nicht in allen Höhenlagen am gleichen Tag im Jahr beginnt. Aber genau davon geht die heutige Regelung mit fixen Daten für die Weidezeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober für die ganze Schweiz eben aus. Für das Berggebiet brauchen wir jedoch eine Anpassung. Es ist notwendig, für die Landwirte im Berggebiet die Regelung für den Auslauf im Winter, im Frühling wie auch im Herbst an die witterungsbedingte Realität anzupassen. Die heute vorgesehene Flexibilisierung gemäss Anhang 6B Ziffer 2.5 Buchstabe b der Direktzahlungsverordnung ist unzureichend und führt aufgrund der einzelbetrieblich erforderlichen Ausnahmebewilligung zu einem unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand.

Landwirtschaftlich sinnvoll und im Vollzug einfach umzusetzen ist es, wenn der Zeitpunkt durch die betriebliche Umstellung von Winterfütterung auf Weidegang und umgekehrt bestimmt wird. Konkret gilt ab Beginn Weidegang das entsprechende Regime für das RAUS-Programm. Mit meinem Antrag entstehen dadurch bei wechselnder Witterung und einer erneut kurzzeitigen Umstellung der Fütterung keine Unsicherheiten auf diesen Betrieben und im Vollzug. Die Einhaltung lässt sich im Falle einer Kontrolle einfach feststellen.

Da der Weidegang für den Betriebsleiter die wirtschaftlich günstigere Variante darstellt als die Fütterung im Stall, ist auch nicht zu befürchten, dass eine Verzögerung des Weidebetriebes eintrifft. Denn die Landwirte werden aus wirtschaftlichen Gründen bestrebt sein, die Umstellung auf den Weidegang zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Damit wird das RAUS-Programm an die natürlichen, witterungsbedingten Gegebenheiten angepasst.

Aus praktischen Gründen bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich werde diese Motion ablehnen. Ich sehe die Notwendigkeit einer Korrektur der heutigen Regelung nicht. Die Motion möchte, dass man die Regelung wieder einführt, die vor 2008 gegolten hat. Damals war das Kriterium auf die Vegetationsperiode ausgerichtet. Das heisst, dass es von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche Termine gab.

Aufgrund dieser Schwierigkeit hat man das System im Jahr 2008 angepasst, und zwar so, dass die Tiere von November bis April während 13 Tagen pro Monat auf einen Auslauf müssen. Von Mai bis Oktober ist der Weidegang oder Auslauf während 26 Tagen pro Monat gefordert. Lässt es die Vegetation nicht zu, müssen die Tiere nicht auf die Weide, sondern es reicht ein befestigter und mit geeignetem Material bedeckter Laufhof. Das heisst, dass in der ganzen Schweiz die gleichen Bedingungen und Bestimmungen gelten. Alle, die an diesem Programm - es ist ein freiwilliges Programm - mitmachen, müssen die Tiere während der Vegetationsperiode während 26 Tagen pro Monat ins Freie lassen, also eben entweder auf die Weide oder auf den Laufhof.

Ich habe mich bei meinem Kanton, bei anderen Kantonen der Zentralschweiz und auch bei der Branche erkundigt. Mir wurde eigentlich überall gesagt, dass es keinen Handlungsbedarf gebe, dass es keine Anpassungen brauche, dass die geltende Lösung administrativ einfach und klar sei, dass sie gut vollzogen werden könne. Bei Problemen gebe es einfache Lösungen, Ausnahmebewilligungen. Ich meine auch, wenn wirklich Probleme bestehen, sollte die Verwaltung pragmatisch Ausnahmebewilligungen erteilen. Das sollte also einzelbetrieblich passieren; es braucht keine generelle Anpassung über die ganze Schweiz.

Auch weil das RAUS-Programm eine Grundlage für verschiedene Branchenregelungen und Branchenlösungen ist, sollte es nicht möglich sein, die RAUS-Bestimmungen mit Ausnahmeregelungen zu durchlöchern. Ich denke, die Glaubwürdigkeit z. B. von "Swissmilk Green" ist einfach höher und besser, wenn auch an das RAUS-Programm gewisse klare Anforderungen gestellt werden.

Aus diesen Überlegungen werde ich die Motion nicht annehmen; ich werde sie ablehnen.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Diese Motion ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie stark die Landwirtschaft und der ganze entsprechende Bereich inzwischen reguliert sind. Bis ins kleinste Detail hinein werden Vorschriften formuliert, und es wird gar mit Bruchrechnungen gearbeitet. Selbstverständlich braucht es für die Direktzahlung eine Bemessungsgrundlage und auch eine Kontrolle. Aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob mit dieser extremen Regulierungsdichte sowohl der Landwirtschaft im Allgemeinen wie auch dem Tierwohl im Speziellen gedient ist.

Schauen wir uns die Forderung des Motionärs etwas näher an. Im Grunde genommen kritisiert er, dass mit dieser Regelung der Direktzahlungsverordnung alles über einen Leisten geschlagen wird. Das ist ein Aspekt, den auch der Bundesrat in seiner Antwort hervorhebt. Er hält zu den aktuellen RAUS-Bestimmungen fest, diese ermöglichten eine schweizweite Gleichbehandlung, einen administrativ einfachen Vollzug mit einer effizienten Kontrolle.

Aber ist das überhaupt in dieser Art und Weise sinnvoll? Es dürfte in unserer Eidgenossenschaft wohl keinen Bereich geben, in dem im Laufe der Jahrhunderte ein derart feingesponnenes Netz an Wissen zur lokalen Nutzung geschaffen wurde wie in der Landwirtschaft. Seit dem Mittelalter hat eine Vielzahl von Korporationen, Bäuerten, Alpgenossenschaften und Burgergemeinden für ihr Gebiet die idealen Zeitpunkte für den Weidegang, die Alpsömmerung und weitere Nutzungstätigkeiten definiert und auch geregelt. Diese Regelung gründet auf einer Erfahrung, die sich über lange und sehr lange Zeiträume erstreckt, und erfolgte mit der Zielsetzung, die Alpen und Weiden so zu nutzen, dass sie für die kommenden Generationen erhalten bleiben.

Vielleicht läge die Lösung jetzt darin, mehr Vertrauen zu schenken - sowohl den Bauern wie auch ihren Organisationen. Wir haben einen riesigen Verwaltungsmechanismus geschaffen, der letztendlich darauf hinausläuft, alle Aspekte der Landwirtschaft bis ins Detail vorzugeben und zu kontrollieren. Die vorliegende Motion zeigt dies eindrücklich, da wir hier schon mit Bruchbeispielen à la 4,6 Auslauftage und 16,8 Weidetage operieren müssen, um eine so simple Frage wie die nach einem individuellen Weidegang abzuhandeln.

Der Verweis auf die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung zeigt bereits das Denken in diesem Regulierungsbereich: möglichst einheitlich und zentralistisch, Einzelfallbeurteilung nur als Ausnahme, und dies in einem derart lokal geprägten Bereich wie eben vorhin geschildert. Meines Erachtens bräuchte es ein grundlegendes Umdenken für dieses Segment. "Vertrauen ist besser" wäre ein Lösungssatz, wenn es um künftige Bundesvorschriften in der Landwirtschaft geht, Vertrauen in unsere Bauern und ihre Organisationen, die auf ein jahrhundertealtes Bewirtschaftungswissen zurückgreifen können.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, diese Motion anzunehmen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe diese Motion seinerzeit auch unterzeichnet, muss Ihnen aber sagen, dass die Argumentation des Bundesrates für mich überzeugend ist. Es ist ein Privileg, dass man als Ständerat auch gescheiter werden kann. Ich werde also dem Bundesrat zustimmen, denn ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen absurd, den Auslauf irgendwie in Kommastellen vorzugeben, also dass der Bauer die Kühe mit der Stoppuhr ins Freie lassen muss. Noch einmal: Die Argumentation des Bundesrates überzeugt mich wirklich, ich werde dem Bundesrat zustimmen und die Motion ablehnen.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Le programme SRPA est un programme volontaire de paiements directs auquel les agriculteurs peuvent participer s'ils laissent régulièrement leurs animaux sortir en plein air. Ils sont indemnisés par des contributions dites SRPA - RAUS en allemand - pour une partie du travail supplémentaire qu'ils doivent fournir à cet effet. En ce qui concerne les ruminants, l'une des principales dispositions SRPA consiste à laisser les animaux sortir au pâturage 26 fois par mois de mai à octobre. De novembre à avril, les animaux doivent pouvoir sortir dans une aire d'exercice treize fois par mois.

Je crois qu'il faut refaire un peu l'histoire. Une ancienne réglementation était valable jusqu'en 2006, en vertu de laquelle les animaux de rente consommant des fourrages grossiers devaient avoir droit à 26 jours de sortie pendant la période de végétation. On a remplacé en 2008 cette réglementation de 2006 par la réglementation actuelle qui prévoit des dates fixes, de mai à octobre. Pourquoi a-t-on fait cela? Le terme "période de végétation" a été interprété de différentes manière par les cantons à l'époque, ce qui a amené à des incertitudes juridiques et à un traitement inégal entre les agriculteurs. L'interprétation peu claire de la période de végétation a aussi été critiquée dans des décisions sur recours. C'est pourquoi, à la suite d'une procédure de consultation publique, cette période a été uniformisée dans toute la Suisse avec un minimum de 26 jours de sortie par mois. Elle commence donc pour toutes les exploitations le 1er mai et se termine le 31 octobre. Naturellement, pour les agriculteurs qui ne peuvent pas laisser leurs animaux aller au pâturage en mai en raison de l'état de la végétation, la possibilité a été créée de remplacer les jours de sortie au pâturage par des sorties dans une aire d'exercice. Voilà pour l'historique. Il est bien clair qu'il existe des endroits en Suisse où l'herbe des pâturages n'a pas encore poussé suffisamment pour permettre ces sorties au pâturage au début du mois de mai.

C'est pour cette raison qu'il existe depuis longtemps une règle selon laquelle, au printemps, dans les zones où la végétation ne permet pas encore le pâturage en raison des conditions locales, on remplace les sorties au pâturage par des sorties dans l'aire d'exercice.

Ces exceptions représentent une solution administrativement simple, facile à mettre en oeuvre, ce qui permet d'apporter des réponses adaptées à la situation de chaque exploitation. Pour les quelques exploitations qui, par manque de place, ne peuvent pas organiser les sorties dans l'aire d'exercice pendant les 26 jours prescrits, le canton peut délivrer des autorisations spéciales.

La proposition de l'auteur de la motion réduirait le bien-être des animaux, puisqu'elle n'exige que 13 sorties en plein air par mois au lieu de 26, entre mai et octobre. C'est l'essence même du programme qui serait remise en cause, à savoir l'octroi d'une plus grande liberté de mouvement. En outre, la réglementation demandée provoquerait une hausse des charges administratives en lien avec l'exécution - complexité des enregistrements, contrôles - par rapport à la solution que je viens de vous décrire, c'est-à-dire la solution actuelle. Donc, cette proposition est en contradiction avec le mandat que votre conseil et le Parlement demandent constamment, à savoir la réduction de la charge administrative dans l'agriculture.

Pour toutes ces raisons, je vous propose, au nom du Conseil fédéral, de rejeter cette motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen

Dagegen ... 21 Stimmen

(4 Enthaltungen)