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Faire und partnerschaftliche Aufteilung zwischen der Landbevölkerung und den urbanen Zentren der 140 Millionen Franken nach Artikel 9 Absatz 2bis FiLaG / Streichen des Mythos der "besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen" in Artikel 8 Absatz 3 FiLaG für mehr Fairness gegenüber der Landbevölkerung

57542 · Amtliches Bulletin

Del 16 giu 2022

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/57542/de/faire-und-partnerschaftliche-aufteilung-zwischen-der-landbevolkerung-und-den-urbanen-zentren-der-140-millionen-franken-nach-artikel-9-absatz-2bis-filag-streichen-des-mythos-der-besonderen-belastung-der-kernstadte-von-grossen-agglomerationen-in-artikel-8-absatz-3-filag-fur-mehr-fairness-gegenuber-der-landbevolkerung

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Ripartizione equa e partenariale dei 140 milioni di franchi, secondo l'articolo 9 capoverso 2bis LPFC, tra la popolazione rurale e i centri urbani (21.485),

21.485, 21.486

Faire und partnerschaftliche Aufteilung zwischen der Landbevölkerung und den urbanen Zentren der 140 Millionen Franken nach Artikel 9 Absatz 2bis FiLaG / Streichen des Mythos der "besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen" in Artikel 8 Absatz 3 FiLaG für mehr Fairness gegenüber der Landbevölkerung

Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

21.485

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Schwander, Dettling, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Schwander, Dettling, Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Sollberger)

Donner suite à l'initiative

21.486

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Guggisberg, Dettling, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Sollberger)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Guggisberg, Dettling, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Sollberger)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zur parlamentarischen Initiative 21.485, "Faire und partnerschaftliche Aufteilung zwischen der Landbevölkerung und den urbanen Zentren der 140 Millionen Franken nach Artikel 9 Absatz 2bis FiLaG".

Die vorgesehene Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs um insgesamt 140 Millionen Franken ist aus unserer Sicht ungerecht und einseitig. Der Lastenausgleich im NFA sollte auf dem Prinzip klarer Kriterien und transparenter Kosten basieren. Die Kosten, welche beispielsweise aus geografisch-topografischen Herausforderungen resultieren, sind durch äussere Faktoren bedingt, z. B. durch steiles Gelände, Lawinenschutz, Waldbewirtschaftung, Gewässerbau, höhere Infrastrukturausgaben etwa für Verkehrserschliessungen. Diese Nachteile sind strukturell bedingt und nicht durch politische Entscheidungen der dort lebenden Bevölkerung geschaffen worden. Insofern ist der geografisch-topografische Lastenausgleich für solche benachteiligten Gebiete gerechtfertigt.

Anders sieht es mit den Kosten politischer Entscheidungen aus, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bewusst in Kauf nehmen. Es kann nicht sein, dass das FiLaG für selbst verschuldete Kosten herangezogen wird, was beim soziodemografischen Lastenausgleich durchaus oder sicher teilweise der Fall ist. Mit dem neuen Verteilschlüssel werden die Städte finanziell begünstigt, obwohl die Mehrheit der städtischen Bevölkerung ihre soziodemografischen Verhältnisse durch ihr Stimmverhalten weitgehend selber steuern könnte. Den angeblichen Zentrumslasten werden die Zentrumsvorteile nicht gegenübergestellt. So profitieren die Städte beispielsweise als Standorte für Unternehmungen, Verwaltungen, Hochschulen usw. und ziehen damit auch attraktives Steuersubstrat an. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nicht einfach als Kostenfaktor gesehen werden; sie bieten mindestens ebenso viele Vorteile.

Weiter profitieren die Städte von hohen kantonalen Investitionen für höhere Schulen, für Kultur, für den ÖV, die dann fälschlicherweise als soziodemografische Lasten abgebildet werden. Darüber hinaus finanzieren die Kernstädte vergünstigten Wohnraum, verbilligte Kita-Plätze, ein umfangreiches ÖV-Angebot, wobei die Profiteure die wahren Kosten nicht oder eben, und das stört uns, nur teilweise tragen müssen.

Die vorgesehene Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleiches um insgesamt 140 Millionen Franken ist deshalb ungerecht und würde die oben beschriebene Entwicklung noch verstärken. Die zusätzlichen Mittel von je 70 Millionen Franken sollen deshalb auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich aufgeteilt werden. Würde man den soziodemografischen Lastenausgleich einseitig erhöhen, würde sich dieser neu auf 501 Millionen Franken belaufen, der geografisch-topografische Ausgleich dagegen auf 361 Millionen Franken.

Ich bitte Sie hier, getreu dem Slogan einer grossen politischen Partei in diesem Land - "Für alle statt für wenige" - gleiche Bedingungen zu schaffen und keine einseitigen Vor- bzw. Nachteile zu kreieren. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

"Das lustig gemütliche Leben auf Kosten anderer" - dies schrieb Gottfried Keller, ein grosser Schweizer Dichter und Politiker. Vor allem aber war er ein scharfsinniger Beobachter der gesellschaftlichen Verhältnisse. In seinem weltberühmten Werk "Die Leute von Seldwyla" beschrieb er treffsicher und ironisch den Schlendrian eines frivolen politischen Zeitgeistes. Dieser Zeitgeist, den wir momentan spüren, ist leider zeitlos gültig.

Genau deshalb möchten wir mit unserer parlamentarischen Initiative Artikel 8 Absatz 3 im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) aufheben. Der Absatz lautet: "Zusätzlich ist der besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen Rechnung zu tragen." Damit möchten wir im Finanz- und Lastenausgleich mehr Fairness gegenüber der Landbevölkerung erreichen und so das über zwanzigjährige Gesetz anpassen. Der NFA sollte auf dem Prinzip klarer Kriterien und transparenter Kosten basieren. So sollen beispielsweise die Kosten für geografisch-topografische Herausforderungen wie Lawinenschutz, teure und aufwendige Verkehrserschliessungen, Gewässerbau, aufwendige Pflege von Waldflächen und Standortnachteile ausgeglichen werden. Diese Nachteile sind strukturell bedingt und nicht durch gewollte politische Entscheide der dort lebenden Bevölkerung geschaffen worden.

Ganz anders sieht es aber bei den Kosten aufgrund politischer Entscheide aus, welche die Stimmbürger absichtlich in Kauf nehmen, bei Wahlen und Abstimmungen immer wieder bestätigen und somit das Preisschild dafür kennen. Ich denke zum Beispiel an die städtische Oper, an Fussballstadien, an Velotunnels, ausufernde Privilegien für das Staatspersonal, bezahlte Kinderkrippen, subventionierten Wohnraum, grosszügige Sozialleistungen und vieles mehr. Deshalb darf es nicht sein, dass für diese selbstgewählten Kosten der Städte das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich herangezogen wird. Genau dies wird aber mit dem soziodemografischen Lastenausgleich gemäss Artikel 8 Absatz 3 FiLaG ermöglicht.

Den Zentrumslasten werden zudem die Zentrumsvorteile nicht fair gegenübergestellt. So profitieren die Städte beispielsweise als Standorte für Unternehmen oder Verwaltungen und ziehen so attraktives Steuersubstrat an. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen dürfen nicht einfach nur als Kostenfaktoren gesehen werden; auch sie bringen nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile.

Zudem profitieren Städte wie Zürich oder Winterthur auch von kantonalen Ausgaben für Schulen und öffentlichen Verkehr. So werden diesen beiden Städten schon im Rahmen des kantonalen Lastenausgleichs des Kantons Zürich etwa 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Helfen Sie deshalb durch Ihre Unterstützung der parlamentarischen Initiative mit, den Graben zwischen Stadt und Land kleiner zu machen und nicht grösser, wie die Kommissionsmehrheit behauptet. Sie helfen so mit, dass die Ausgleichssysteme nicht die Spendierfreudigen, sondern die unverschuldet Finanzschwachen belohnen. Tragen Sie zu grösserer Kostenwahrheit bei gewollten politischen Entscheidungen bei, damit die Kosten für diese Entscheidungen auch von denjenigen bezahlt werden, die sie mit ihrem Wahl- und Abstimmungsverhalten bestellt haben. Damit schaffen wir auch Anreize, damit die Städte ihre Budgets wieder besser in den Griff bekommen und die Wünsche und Versprechungen ihrer Politiker nicht von anderen bezahlen lassen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, der parlamentarischen Initiative 21.485, "Faire und partnerschaftliche Aufteilung zwischen der Landbevölkerung und den urbanen Zentren der 140 Millionen Franken nach Artikel 9 Absatz 2bis FiLaG", Folge zu geben.

Ich glaube, wenn wir über den Lastenausgleich diskutieren, müssen wir uns vor Augen halten, um welche Zahlungen es beim NFA generell geht. Ich nenne nur ein paar Zahlen: Seit der Einführung haben wir die Gesamtzahlungen bezüglich Ressourcenausgleich, Lastenausgleich, Härteausgleich und Abfederungsmassnahmen um über 2 Milliarden Franken erhöht. Innerhalb von zwölf, dreizehn Jahren haben wir also diese Mittel um über 2 Milliarden Franken erhöht. Das ist doch eine beträchtliche Zahl.

Das war übrigens nicht vorgesehen. Es wurde bei der Einführung, bei der Volksabstimmung zum NFA immer wieder gesagt, man möchte eigentlich den Topf in Zukunft gleich gross behalten, allenfalls der Teuerung anpassen, aber nicht mehr. Es ist dann einmal mehr anders herausgekommen.

Beim NFA, und der Lastenausgleich ist ein Teil des NFA, geht es letztlich ja um die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie, um die Verringerung der Disparitäten, um den Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit. Gerade hier müssen wir eben darauf schauen, dass wir diese steuerliche Wettbewerbsfähigkeit entsprechend erhalten. Das waren die grossen Ziele des NFA.

Jetzt komme ich zum Lastenausgleich, einem Teil dieses NFA: Auch dieser Topf wurde seit 2008 massiv vergrössert. Die Zahlen sind gerade herausgekommen. Für 2023 wurden 881 Millionen Franken Beiträge ausgerichtet, 370 Millionen Franken für den geografisch-topografischen Lastenausgleich und 510 Millionen Franken für den soziodemografischen Lastenausgleich. Es sind also 140 Millionen Franken mehr für den soziodemografischen Lastenausgleich ausgegeben worden als für den geografisch-topografischen. Das möchten wir beheben. Warum?

Die Frage der Verteilung im Lastenausgleich - geografisch-topografisch und soziodemografisch - begleitet uns seit dem Jahr 2008. Auch bei der Einführung mussten wir, die Finanzkommission, feststellen, dass es unterschiedliche Lasten gibt und dass man sagte, die Lasten der Landbevölkerung bzw. der Berggebiete seien höher. Wir haben sogar überlegt, ob wir nicht den geografisch-topografischen Lastenausgleich gegenüber dem soziodemografischen erhöhen sollten. Wir taten das nicht, weil wir keine Zahlen vorliegen hatten. Deshalb machten wir bei der Einführung des NFA gleiche Töpfe. Denn uns wurde gesagt, man könne uns - der Finanzkommission und dem Parlament - nicht genau sagen, wie die effektiven Lasten aussehen, weder beim einen noch beim anderen Topf. Deshalb beschlossen wir damals keine Erhöhung zugunsten des geografisch-topografischen Topfes. Jetzt sollten wir im umgekehrten Fall auch nicht den Betrag zugunsten des soziodemografischen Topfes erhöhen. Es gibt keine eigentliche Begründung dafür, und der Lastenausgleich basiert auf Strukturindikatoren, die nicht beeinflussbar sein sollen.

Wir haben es vorhin von den Initianten gehört, welche die Initiative vorgestellt haben: Beim Berggebiet können wir eher noch - auch nicht ganz zu hundert Prozent - feststellen, wie diese Indikatoren bewertet werden. Das war unbestritten, denn gerade das Berggebiet wurde im früheren Finanzausgleich auch schon mit ähnlichen Kriterien berücksichtigt. Die Kriterien wurden übernommen, und deshalb war dies bei der Einführung des NFA unbestritten. Aber beim soziodemografischen Topf war das immer wieder bestritten, weil die Strukturindikatoren, die vorgestellt wurden - ich wiederhole sie nicht nochmals -, eben nicht genau beziffert werden können und weil die Vorteile der urbanen Zentren auch berücksichtigt werden müssen.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Guggisberg Lars · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich will nicht alles wiederholen, was mein Kollege Strupler bereits gesagt hat. Dennoch lohnt es sich, einige Punkte nochmals zu betonen.

Der Finanz- und Lastenausgleich ist ein komplexes Konstrukt. Es ist nicht einfach, ein ausgewogenes, gerechtes System zu finden und anzuwenden. Das Gesetz ist nun aber bereits über zwanzig Jahre alt. Seitdem haben sich die Verhältnisse verändert. Es kann nicht sein, dass der Finanz- und Lastenausgleich für selbst verschuldete Kosten herangezogen wird. Das ist bei den vermeintlich zusätzlichen besonderen Belastungen der Kernstädte von grossen Agglomerationen der Fall.

Die geografisch-topografischen Herausforderungen in Berg- und Randgebieten wie steiles Gelände, Lawinenschutz, Waldbewirtschaftung, Gewässerbau oder höhere Infrastrukturausgaben für Verkehrserschliessungen sind im Gegensatz dazu kaum durch eigenes Stimmverhalten beeinflussbar. Demgegenüber kann es nicht sein, dass die Landbevölkerung die selbst verschuldete Politik der Städte durch den nationalen Finanzausgleich mitfinanzieren muss.

Ausserdem werden den angeblichen Zentrumslasten die Zentrumsvorteile nicht gegenübergestellt. Zum Beispiel können Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht einfach als Kostenfaktor gesehen werden, denn sie bieten mindestens ebenso viele Vorteile. Weiter profitieren Städte von hohen kantonalen Ausgaben für höhere Schulen, Kultur, den öffentlichen Verkehr, welche dann fälschlicherweise als soziodemografische Lasten abgebildet werden.

Eine Minderheit der Finanzkommission ist klar der Ansicht, dass mit der Streichung von Artikel 8 Absatz 3 insgesamt mehr Fairness zwischen Stadt und Land hergestellt würde. Wenn die Politik in den Städten nicht Gegensteuer geben will, sollen nicht andere dafür blechen müssen. So gibt es für die Städte nämlich kaum mehr Anreize, ihr Budget wieder in den Griff zu bekommen. Es geht also nicht darum, den Stadt-Land-Graben zu vergrössern, wie uns oftmals vorgeworfen wird. Es geht vielmehr darum, den Graben zwischen Stadt und Land zuzuschütten.

Ich bitte Sie daher, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit jeweils 17 zu 7 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Diese beiden von der SVP-Fraktion eingereichten Initiativen verlangen Anpassungen im nationalen Finanzausgleich (NFA). Beide Initiativen richten sich gegen die 2020 eingeführte Abgeltung der besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen. Während die Initiative 21.486 den Sachverhalt einfach streichen will, will die zweite, die Initiative 21.485, das dafür vorgesehene Geld anders verteilen, nämlich auf beide Pfeiler des Lastenausgleiches des Bundes: den geografisch-topografischen Pfeiler und den soziodemografischen Pfeiler.

Nach Ansicht der Mehrheit der Finanzkommission ist der aktuelle Lastenausgleich aber transparent, begründet und mit den Kantonen breit verhandelt. Das ist in einem föderalen Staat wie der Schweiz wichtig. Die Erhöhung der Beiträge zur Kompensation der besonderen Belastung der Kernstädte ist das Ergebnis der Reform 2020, die gemeinsam mit den Kantonen beschlossen wurde.

Machen wir einen kurzen Rückblick auf das System des NFA: Das System des Lastenausgleiches wurde 2008 komplett neu aufgebaut. Der NFA wurde als wichtige Errungenschaft des Föderalismus und als Bekenntnis zum gemeinsamen Tragen der Lasten kreiert. Damals wurde anerkannt, dass es neben den geografisch-topografischen Lasten, also steiles Gelände, Waldbewirtschaftung, Lawinenverbauung, eben auch besondere Lasten der städtischen Zentren gibt, die sogenannten soziodemografischen Lasten wie ein hoher Bevölkerungsanteil an von Armut Betroffenen oder Hochbetagten oder Zentrumseinrichtungen von Kultur und Bildung.

Beide Lastenpfeiler wurden damals mit gleich viel Geld ausgestattet. Mit den Jahren zeigte sich aber ein Ungleichgewicht. Die soziodemografischen Lasten wurden mit dem 50/50-Verteilschlüssel, wie er eben angedacht war, nur zu 10 Prozent abgegolten, die geografisch-topografischen Lasten hingegen zu 32 Prozent. Deshalb wurde dann das System im Jahr 2020, auf der Grundlage eines Kompromisses unter den Kantonen, angepasst. Der soziodemografische Lastenausgleich wurde erhöht, um die besondere Belastung der Kernstädte mit grossen Agglomerationen abzugelten, und zwar um 80 Millionen Franken für das Jahr 2021 und, wie erwähnt, ab 2022 dauerhaft um 140 Millionen Franken.

Damit sind die Initianten nicht einverstanden. Sie wollen die Sonderbelastung der Kernstädte streichen und die dadurch frei werdenden 140 Millionen Franken gleichmässig auf beide Lastenausgleichstöpfe verteilen. Sie bestreiten schlichtweg, dass es in den Städten eine Mehrbelastung gibt, und werfen den Städten vor, selber schuld an den höheren Ausgaben zu sein.

Die Kommission war nicht bereit, dieses Narrativ vom Stadt-Land-Graben mitzutragen. Auch die Begründungen der parlamentarischen Initiativen stimmen teilweise nicht, so zum Beispiel, dass die Steuerbelastung in den Städten tiefer sei als auf dem Land. Die Kommission bezeichnet den nationalen Finanzausgleich allgemein als Erfolgsmodell. Die Kommission war der Meinung, dass es falsch wäre, einen mit den Kantonen geschlossenen Kompromiss über den Haufen zu werfen.

Wenn es im NFA Probleme gibt, müssen sie gemeinsam mit den Kantonen gelöst werden, aber nicht mit einer parlamentarischen Initiative. Der NFA gilt jeweils für vier Jahre und kann immer mit einem Referendum bekämpft werden, wenn das Ergebnis der Verhandlungen nicht gefällt.

Im Sinne des Föderalismus und der Solidarität empfiehlt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Friedl, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Wie rechtfertigt die Kommission, dass die Städte 140 Millionen und die Landbevölkerung, die ländlichen Regionen, kein solches Geld erhalten?

Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe es vorhin ausgeführt: Man hat eine Evaluation gemacht, wie gut die beiden Lasten, die soziodemografischen und die geografisch-topografischen Lasten, abgedeckt sind. Man hat gesehen, dass die geografisch-topografischen viel besser abgegolten sind als die soziodemografischen. Deshalb hat man 2020 zusammen mit den Kantonen eine Revision gemacht, die eben jetzt die Städte stärker entlastet.

Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Dans sa séance des 17 et 18 février derniers, la Commission des finances a procédé à l'examen préalable, et avec toute la diligence requise, des deux initiatives parlementaires déposées par le groupe UDC. La première est l'initiative 21.485, "Répartition équitable et solidaire des 140 millions de francs prévus à l'article 9 alinéa 2bis PFCC entre la population rurale et les centres urbains"; la seconde est l'initiative 21.486, "Mettre fin au mythe des 'charges particulières supplémentaires supportées par les villes-centres des grandes agglomérations' au sens de l'article 8 alinéa 3 PFCC. Pour plus de justice à l'égard de la population rurale".

La première initiative parlementaire demande que l'augmentation de 140 millions de francs de la contribution au profit de la compensation des charges sociodémographiques à partir de 2022 soit partagée de moitié en affectant 70 millions de francs à la compensation des charges géotopographiques. L'argument est que les coûts de ces dernières résultent de charges structurelles, comme la déclivité du terrain, la protection contre les avalanches ou encore la gestion des forêts, et ne sont pas le fruit de décisions politiques des habitants, si bien que la compensation est justifiée.

Selon le groupe à l'origine de l'initiative, il n'en va pas de même des charges sociodémographiques qui couvrent des coûts auto-infligés, par exemple une aide sociale deux à trois fois plus élevée que la moyenne suisse ou la violence et la criminalité dans les espaces publics. Ces charges, toujours selon le groupe auteur de l'initiative, résultent d'une "politique sociale et sécuritaire laxiste des villes gouvernées par la gauche et les Verts" - je ne fais que citer le développement de l'initiative. En outre, "les prétendues charges des centres ne sont pas mises en regard de leurs privilèges", comme l'implantation d'entreprises et d'administrations, de hautes écoles ou d'établissements de recherche qui attirent des contribuables intéressants, sans oublier le subventionnement des crèches ou encore des transports publics.

Sur la base de ces arguments, l'initiative parlementaire 21.486 demande l'abrogation pure et simple de l'article 8 alinéa 3 de la loi sur la péréquation financière et sur la compensation des charges, dont la teneur est la suivante: "Sont également prises en compte les charges particulières supplémentaires supportées par les villes-centres des grandes agglomérations", pour combler le fossé entre la ville et la campagne; cela a été largement abordé.

Pour la majorité de la commission, ces deux initiatives remettent en cause des éléments importants de la péréquation financière et de la compensation des charges, financés à la fois par les cantons à fort potentiel de ressources et par la Confédération. Elles remettent en cause la solidarité et le fédéralisme qui font la force de notre pays.

Les montants affectés à la compensation des charges géotopographiques et sociodémographiques sont le résultat d'un compromis négocié et largement - je dis bien largement - plébiscité par une très forte majorité des cantons en 2019; si je ne m'abuse, plus de 20 d'entre eux avaient accepté ce projet. Tel un château de cartes, en retirer une seule verrait l'édifice, en l'occurrence la RPT, s'effondrer. Remettre en cause l'affectation des montants définis dans la loi n'est, à mon avis, pas de la compétence de la Commission des finances et encore moins d'un seul parti politique. Toute modification de la loi sur la péréquation financière et sur la compensation des charges devrait être engagée et décidée par l'ensemble des cantons et par la Confédération.

En conclusion, je vous invite à suivre la commission qui, par 17 voix contre 7, a largement décidé de ne pas donner suite à ces deux initiatives parlementaires.

Abstimmung

21.485

Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Die Mehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Schwander beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 54 Stimmen

Dagegen ... 133 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

21.486

Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Die Mehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Guggisberg beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 52 Stimmen

Dagegen ... 133 Stimmen

(5 Enthaltungen)