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Versicherungen bei Epidemien und Pandemien. Gesetzliche Lücken betreffend Leistungspflicht der Versicherer gegenüber Einzelversicherten schliessen
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Mein zweiter Vorstoss in dieser Sache zielt jetzt auf die Einzelversicherten bzw. die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Vorstoss, über den wir vorhin sprachen, war ganz klar für das Gewerbe, für die KMU.
Wer eine Epidemieversicherung abschliesst bzw. das Epidemierisiko mitversichert, muss nicht damit rechnen, dass ausgerechnet bei einer weitverbreiteten Epidemie, also einer Pandemie, keine Leistung erfolgt. Ein zentrales Element im Versicherungsrecht ist nämlich die berechtigte Deckungserwartung der Versicherten. Das geltende Versicherungsrecht schützt die Versicherungsnehmer zwar vor überraschenden Klauseln. Im Verweigerungsfall steht der Versicherte trotzdem meist auf verlorenem Posten, wenn sich ein Verfahren gegen den Versicherer nicht lohnt bzw. ein solches die Möglichkeiten des Versicherten übersteigt.
Bei einer allgemeinen Reiseversicherung könnte es gemäss geltendem Recht allenfalls möglich sein, für Schäden aus Infektionskrankheiten über die allgemeinen Versicherungsbedingungen einen generellen Leistungsausschluss für Epidemie/Pandemie vorzusehen. Voraussetzung müsste aber sein, dass ein solcher Ausschluss ausdrücklich und in nachvollziehbarer Weise definiert ist. Hingegen dürfte es kaum möglich sein, über die allgemeinen Versicherungsbedingungen eine rechtlich haltbare Differenzierung zwischen Epidemie und Pandemie zu statuieren und die Leistungspflicht im Falle einer Pandemie auszuschliessen. Denn bei Epidemie und Pandemie handelt es sich im Grunde genommen lediglich um begriffliche Präzisierungen für im Kern dasselbe Ereignis.
Weitere Infektionskrankheiten wie Covid-19 sind nicht ausgeschlossen, im Gegenteil: Realistischerweise muss in Zukunft mit gehäuft auftretenden Krisen dieser Art gerechnet werden. Es ist daher zu klären, wie Leistungspflichten und -ausschlüsse bei Epidemien und/oder Pandemien gesetzlich geregelt werden können.
Mit meinem Postulat, und hier handelt es sich also nur um ein Postulat, beauftrage ich den Bundesrat, in einem Bericht die gesetzlichen Lücken - und diese sind noch vorhanden - darzulegen und aufzuzeigen, wie sie geschlossen werden können. Dabei sollen die gewonnenen Erkenntnisse auf sämtliche Bereiche übertragbar sein, in denen die Konsumentinnen und Konsumenten einen Versicherungsvertrag abschliessen. Es braucht verbindliche und transparente Lösungen für die Konsumentinnen und Konsumenten; das haben diese Krise sowie die anschliessenden Unsicherheiten bezüglich Leistungspflicht oder -ausschluss ganz klar gezeigt.
Ich bitte Sie, wie eine schöne Anzahl von Personen aus verschiedenen Parteien, mein Postulat zu unterstützen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Dieses Postulat greift eigentlich ebenfalls in die Vertragsfreiheit von Parteien ein. Die Vertragsparteien, sowohl Versicherer als auch Versicherte, definieren, was sie versichern möchten, und schliessen einen entsprechenden Vertrag ab. Mit einer solchen Schliessung von gesetzlichen Lücken greifen wir grundsätzlich in die Vertragsfreiheit von Einzelversicherten ein.
Das Problem ist aber auch hier wieder die Definition. Was ist eine Pandemie? Ist sie regional, ist sie national, ist sie gar global? Stellen Sie sich vor: Eine globale Epidemie, eine Pandemie, kann natürlich, wenn sie obligatorisch zu versichern ist, auch zur existenziellen Gefährdung von Versicherungsgesellschaften führen, wenn das alles dann automatisch abgegolten werden muss.
Wir sind der Meinung, die Vergangenheit hat gezeigt, dass es im Einzelfall möglich ist, diese Risiken zu versichern. Sie sind zu bestimmen. Aufgrund des zu erwartenden Risikos soll der Versicherungsnehmer in der Lage sein, diese Beurteilung vorzunehmen: Was versichere ich? Wie weit versichere ich, in welchem Umfang versichere ich das? Und der Versicherer hat zu definieren, zu welchen Leistungen er dann bereit ist. Hier besteht durchaus Klärungsbedarf, das haben wir gesehen. Es gibt hierzu aber auch entsprechende Bundesgerichtsurteile, die eigentlich die Praxis des Bundesrates stützen.
Zusammengefasst sind wir der Meinung, dass es zwar Klärungs- und Verbesserungsbedarf gibt. Dieser besteht aber zwischen Versicherer und Versichertem; die sollen das bei Vertragsabschluss entsprechend definieren, damit diese Klarheit auch geschaffen wird. Es hat dann jeder zu bestimmen, was er versichern will und was nicht. Das kann dann aber durchaus auch heissen, dass der Staat in gewissen Fällen nicht so grosszügig sein wird oder sein muss, wenn eine Unternehmung oder wer auch immer es unterlassen hat, ihre Risiken entsprechend zu versichern.
Hier kann man sich also durchaus vorstellen, dass dann die Unterscheidungen etwas präziser sein könnten als in der Vergangenheit. Aber auch hier gilt: Etwas definitiv zu beschliessen, zu definieren, das eigentlich das private Recht betrifft, das unterschiedliche Anforderungen hat, erachten wir nicht als sinnvoll.
Wir bitten Sie, das Postulat nicht anzunehmen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, jetzt bin ich nicht ganz sicher, ob Sie beim selben Vorstoss sind wie ich, beim Postulat. In diesem Postulat steht rein gar nichts von "obligatorisch" oder von irgendwie "legiferieren", sondern Sie sollen in einem Bericht die Lücken darlegen und Vorschläge machen. Sie haben selber gesagt, es gebe Klärungsbedarf. Wenn es Klärungsbedarf gibt, gehe ich doch davon aus, dass Sie bereit sind, einen Bericht dazu zu machen!
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich glaube nicht, dass der Staat hier eine Klärung vorzunehmen hat, was private Parteien miteinander abzumachen haben. Vielmehr soll es die Angelegenheit des Versicherten und der Versicherung sein, wie sie das definieren. Ich glaube, die schweizerische Unternehmenslandschaft ist einfach zu diversifiziert, als dass der Staat hier eingreifen muss. Aus unserer Sicht gibt es keinen Handlungsbedarf. Daher möchten wir auch keinen Bericht dazu erstellen.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, zweiter Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 71 Stimmen
Dagegen ... 113 Stimmen
(1 Enthaltung)