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Moderne Leistungsbeurteilungen in der Bundesverwaltung
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Aufgrund des Berichtes in Erfüllung des Postulates 19.3974 der Finanzkommission des Nationalrates stehen Verbesserungen des Lohnsystems und der Leistungsbeurteilung zur Diskussion. Ich möchte mit meiner Motion den Bundesrat beauftragen, folgende Punkte bei der aktuell vorgesehenen Modernisierung der Lohn- und Leistungsbeurteilungsstruktur vorzusehen:
1. Das Beurteilungssystem soll fünf oder eine höhere ungerade Zahl Beurteilungsstufen enthalten. Es braucht für die Beurteilungslogik eine ungerade Anzahl Beurteilungsstufen. Sonst ist man verleitet, zu gute Beurteilungen abzugeben, insbesondere wenn es, wie heute, nur vier Stufen gibt. Das zeigen auch die Statistiken. Mit wenigen Ausnahmen werden die Stufen 3 und 4 verteilt, was zu faktisch automatischen Lohnerhöhungen und wenig aussagekräftigen Beurteilungen führt. Es sind scheinbar alle rundum zufrieden.
2. Aus diesem Grund sollen auch neue Zielerreichungsbezeichnungen eingeführt werden, zum Beispiel mit den Begriffen "nicht erfüllt", "teilweise erfüllt", "erfüllt", "übertroffen" und "deutlich übertroffen". Die heutigen Begrifflichkeiten "gut", "genügend" usw. setzen falsche Beurteilungsanreize. Sie sind zu vage. Wir nehmen an, die meisten Mitarbeitenden sind "gut" oder "sehr gut", sonst würde ja etwas mit den Einstellungskriterien nicht stimmen. Solche Beurteilungsraster bringen aber wenig. Es sollte bei der Beurteilung nicht darum gehen, "gut" oder "genügend" zu sein, sondern es soll um die Zielerfüllung gehen. Die Zielerfüllung misst sich am Ziel, nicht an der vagen Bezeichnung "gut" oder "genügend". Wenn Leute "sehr gut" sind, müssen die Ziele höher gesteckt werden, damit auch sie im Rahmen einer normal verteilten Zielerreichung liegen. Mit der heutigen Beurteilung müssten ja fast alle Beamten unterfordert sein. Wenn die meisten Mitarbeitenden die Ziele "übertreffen" oder "deutlich übertreffen", stimmt etwas mit der Beurteilung oder der Zielformulierung nicht.
3. Daher braucht es eine Glockenverteilung, sonst wären die Mitarbeitenden mit der gegebenen Zielsetzung konstant über- oder unterfordert. Relative Beurteilungsformen führen viel eher zu einer ausgewogenen, besseren und aussagekräftigen Beurteilungsverteilung.
4. Es sollten neue Lohnentwicklungsparameter eingeführt werden, die keine automatische Lohnerhöhung bei den mittleren drei Beurteilungsstufen beinhalten.
Diese vier Punkte ergänzen die Analyse und Beurteilungen im Rahmen des Postulates der Finanzkommission und würden einen Mehrwert für das Gesamtsystem bringen. Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates wurden zumindest die ersten drei Punkte im Bericht nicht erwähnt. Die Beurteilungsstufen und Zielerreichungsbezeichnungen wurden nicht untersucht. Auch die Ungleichverteilung bei den Beurteilungen wurde nicht thematisiert.
Daher bitte ich Sie, diese Motion zur Verbesserung der heute nach wie vor unbefriedigenden Leistungsbeurteilung in der Bundesverwaltung anzunehmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Herr Burgherr hat es gerade erwähnt: Es gibt einen ähnlich lautenden Vorstoss der Finanzkommission, den Sie angenommen haben, an dem wir gearbeitet haben und der in der Stossrichtung das Gleiche wie die vorliegende Motion fordert. Inzwischen haben wir diesen Bericht intern verabschiedet. Er wurde im Bundesrat genehmigt, und wir arbeiten weiter daran.
Vorgesehen ist - das haben wir eigentlich bereits beschlossen -, dass die aktuellen Beurteilungsstufen, die gerade angesprochen wurden, aufgelöst und Lohnentscheide durch das Einbinden von internen und externen Lohnkurven objektiviert werden sollen. Das, was Sie möchten, haben wir also gemacht: Wir haben keine entsprechenden Beurteilungskurven mehr. Wir haben uns ebenfalls beispielsweise auf die Aufhebung des Ortszuschlages geeinigt, wir haben das Wesentliche hier also schon gemacht. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom April dieses Jahres ist damit die Frage nach der Anzahl der Beurteilungsstufen und der Benennung der Beurteilungsstufen gelöst bzw. obsolet.
Herr Burgherr hat das Anliegen angesprochen, das aktuelle Leistungsbeurteilungssystem zu revidieren. Dem wird indirekt entsprochen, vielleicht nicht ganz in seinem Sinne. Aber wir haben das gelöst und auch mit den Personalverbänden eine entsprechende Einigung erzielt. Ich würde meinen, dass wir damit vielleicht zwei Drittel Ihrer Motion bereits umgesetzt haben. Das ist abgesprochen und wird jetzt bald auch entsprechend gelebt.
Aus unserer Sicht ist es daher nicht mehr nötig, die Motion anzunehmen. Der Grossteil ist bereits beschlossen und erfüllt.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, zweiter Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen
(1 Enthaltung)