22.022
Impiego di mezzi elettronici per l’adempimento dei compiti delle autorità. Legge federale
Gysin Greta · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo dei Verdi
La vostra Commissione delle istituzioni politiche ha discusso la legge federale concernente l'impiego di mezzi elettronici per l'adempimento dei compiti delle autorità nella sua seduta del 1° settembre ultimo scorso.
La commissione sostiene nel complesso il disegno di legge elaborato dal Consiglio federale e già esaminato dal Consiglio degli Stati nella scorsa sessione estiva. Abbiamo tuttavia apportato diverse modifiche, con l'intento di velocizzare il processo di digitalizzazione. Si propone in particolare di estendere il campo di applicazione anche alle unità decentralizzate dell'amministrazione federale come pure, per alcune disposizioni, alle amministrazioni cantonali nei casi in cui esse siano incaricate di eseguire il diritto federale. Avremo modo di approfondire questi aspetti nella deliberazione di dettaglio.
Per capire il perché di questa legge, vale la pena soffermarsi un attimo sul contesto. Nella trasformazione digitale, la Svizzera nel confronto internazionale di certo non brilla. Si è proceduto fino ad oggi molto a rilento. Sia nella gestione dei dati che nell'automatizzazione dei processi amministrativi c'è quindi un ampio margine di miglioramento. È in questo contesto che si inserisce il disegno di legge che oggi discutiamo: bisogna recuperare il tempo perso, per poter quindi approfittare dei vantaggi della digitalizzazione.
Con questa legge si creano le basi legali per una trasformazione digitale nell'amministrazione federale, come pure nella collaborazione tra le autorità di diversi enti pubblici e con terzi nell'ambito dell'e-government.
Viene regolata l'interazione tra le autorità a tutti i livelli federali nonché con le imprese e la popolazione. Vengono definite le condizioni quadro per la diffusione del governo elettronico e per la collaborazione con gli enti pubblici e le organizzazioni.
Si creano le basi legali per la trasmissione di software open source, per la pubblicazione dell'open government data e per la messa a disposizione di mezzi e tecnologie dell'informazione e della comunicazione delle autorità federali. Per promuovere la digitalizzazione, si crea anche una base per l'esecuzione di progetti pilota, come peraltro già richiesto a più riprese, tramite atti parlamentari, in questa Camera. È infine previsto un finanziamento iniziale, di validità limitata al periodo 2024-2027, per la promozione di infrastrutture e servizi digitali di base.
La legge è necessaria, perché contrariamente al settore privato, in cui è concesso quanto non è vietato dalla legge, per il pubblico vale il principio che per agire serve una base legale.
Nella discussione commissionale abbiamo anche debitamente tenuto conto del corapporto della Commissione delle finanze, che sostiene il disegno di legge in quanto ne riconosce la grande utilità per la società, anche nell'ottica di un utilizzo più accorto delle risorse finanziarie pubbliche. Le riflessioni della Commissione delle finanze sono state in parte adottate dalla Commissione delle istituzioni politiche o confluite in proposte di minoranza, come vedremo nella deliberazione di dettaglio.
L'entrata in materia in commissione non è stata contestata. A nome della commissione unanime vi invito dunque a sostenere l'entrata in materia.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Wenn ein neues Gesetz geschaffen werden soll, stellt sich zu Recht die Frage: Braucht es dieses wirklich? Ihre Staatspolitische Kommission hat diese Frage anlässlich der Gesetzesberatung vom 2. September 2022 eingehend diskutiert und bejaht.
Die Nationale E-Government-Studie 2022 zeigt den Aufholbedarf deutlich auf: 96 Prozent der Kantonsangestellten wünschen mehr digitale Dienste. Zudem gab über die Hälfte der befragten Unternehmen an, die zur Verfügung stehenden digitalen Angebote nicht gefunden zu haben. Als Grund für diese Situation wird auch die fehlende gesetzliche Grundlage genannt.
Dass die Schweiz in Sachen Digitalisierung hinterherhinkt, ist nicht nur eine subjektive Wahrnehmung der befragten Kantonsangestellten und Unternehmen, sondern wird auch objektiv durch den E-Government Development Index bestätigt: Die Schweiz liegt - hinter den Spitzenreitern Dänemark, Estland, Finnland und Schweden - nur an 16. Stelle; das ist ein Platz, der unseren Ambitionen nicht entspricht. Von uns Schweizerinnen und Schweizern bin ich mir den Anspruch gewohnt, zur absoluten Spitze gehören zu wollen. Wollen wir also unseren Ambitionen gerecht werden, ist der Handlungsbedarf und somit die Notwendigkeit dieses Gesetzes unbestritten.
Die Digitalisierung findet zwar seit Jahren und fast überall in der öffentlichen Verwaltung statt. Dem Bundesrat fehlt aber bis heute die gesetzliche Grundlage, um Standards für die Verwaltung festzulegen. Das Ergebnis ist, dass wir heute einen Wildwuchs von Systemen und Prozessen vorfinden, die wenig aufeinander abgestimmt sind. Da die nationalen Behörden nicht nur unter sich, sondern auch mit Kantonen, Gemeinden, Privaten und Firmen kommunizieren, ist es eigentlich zwingend, dass man sich auf gemeinsame Standards und Verantwortlichkeiten einigt. Diese Anforderung wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt. Wir schaffen eine gute und längst überfällige Grundlage für die Digitalisierung des öffentlichen Sektors.
Ihre Staatspolitische Kommission nahm zur Kenntnis, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen für dieses Gesetz vorhanden sind. Weitergehende Forderungen bedürfen je nachdem aber einer neuen Grundlage in der Bundesverfassung. Daran arbeitet der Bundesrat.
In der Kommission haben wir uns länger über die finanziellen Folgen der Vorlage ausgetauscht. Es ist klar, dass die Digitalisierung kostet. Jedoch sind die Investitionen hoffentlich stets mit der Absicht verbunden, Prozesse zu vereinfachen, um so die Qualität zu verbessern und langfristig Kosten einzusparen. Eine gesetzliche Grundlage kann dabei helfen, dass die Digitalprojekte in Zukunft noch besser aufeinander abgestimmt sind. An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass wir allein durch die Verabschiedung dieses Gesetzes keine neuen Ausgaben auslösen. Investitionen müssen, wie in der Vergangenheit, im Rahmen der Budgetberatungen diskutiert und verabschiedet werden. Hier behalten wir im Rat nach wie vor das letzte Wort.
Es ist uns bewusst, dass das Gesetz sehr technisch formuliert ist. Die Bedeutung dieses Gesetzes sollte aber nicht unterschätzt werden. Die Schweiz ist in Sachen Digitalisierung, wie anfangs erwähnt, leider nur im Mittelfeld. Ich erinnere mich an die Worte von ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz, die überrascht waren, wie gross der Rückstand in Sachen Digitalisierung hier ist.
Wenn wir wollen, dass die Schweiz international nicht abgehängt wird und wir unseren Ambitionen gerecht werden, müssen wir endlich vorwärtsmachen. Im Parlament haben wir die Verantwortung, die besten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Für die Umsetzung ist dann die Verwaltung, aber auch die Wirtschaft in der Pflicht. Es ist fünf vor zwölf; wir müssen handeln, damit wir nicht zum digitalen Entwicklungsland werden. Mit der Unterstützung der Anträge der Kommissionsmehrheit schaffen Sie eine wichtige gesetzliche Grundlage, damit die Schweiz in Sachen Digitalisierung künftig zur Spitze gehört.
Wir beantragen in diesem Sinne Eintreten und kommen dann später in der Detailberatung auf die Differenzen zu sprechen.
Cottier Damien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale
Ce n'est pas un hasard si c'est à Tallin, en Estonie, que les pays de l'Union européenne et de l'AELE, dont la Suisse, ont signé en 2017 une déclaration pour promouvoir la cyberadministration. L'Estonie est en effet à la pointe mondiale en matière d'e-administration. En juin dernier, un entrepreneur a pu créer son entreprise dans ce pays sur un site web consacré, et ce dans un délai de 15 minutes et 33 secondes, record du monde battu.
L'Estonie n'est pas la seule à montrer la voie. Un pays comme l'Ukraine a réussi - et même de façon renforcée pendant la période actuelle de guerre! - à mettre en place des procédures administratives numériques à la fois simples et centralisées. A lire les rapports, la clé du succès dans ce pays est triple: d'abord, une volonté politique affirmée - et dont nous devons aussi faire preuve, et à tous les niveaux de l'Etat fédéral; ensuite, des solutions techniques adaptées aux besoins; enfin, une prise de conscience de chaque utilisateur, aussi par des formations, des bénéfices qu'on peut tirer d'un système numérique. Au fond, l'utilisateur ne doit plus se demander pendant trop longtemps "pourquoi changer?", mais plutôt "quand le changement va enfin advenir?", parce qu'il comprend que c'est une amélioration pour lui aussi.
Notre pays peut apprendre de ces exemples à l'étranger, et le Conseil fédéral propose aujourd'hui un élément, partiel et provisoire, qui permettra d'avancer en ce sens, même si c'est uniquement un premier pas.
La Confédération disposera de bases légales ouvrant quelques nouvelles possibilités d'action en matière de cyberadministration et de transformation numérique, en collaboration avec les cantons.
Ce projet n'est pourtant qu'une étape intermédiaire et encore insuffisante. Il ne tient pas compte des résultats du projet "Administration numérique" qui vise à optimiser le pilotage et la coordination de la révolution numérique aux différents niveaux de l'Etat, ce qui pourrait passer par une modification de notre Constitution et qui reposera sur l'identité électronique e-ID, dans sa nouvelle version qui fait l'objet d'une procédure de consultation. On avance donc, mais à la suisse, par petits pas. Pour la révolution numérique, prière de prévoir un délai, nous dit le Conseil fédéral.
Le groupe libéral-radical entrera en matière sur cet amuse-bouche, mais avec une certaine impatience de passer au plat de résistance; il souhaite accélérer et renforcer le processus et marquer une volonté politique plus forte. C'est l'objet de plusieurs des propositions de la commission - que nous soutiendrons - et d'une proposition de minorité.
S'agissant des aspects financiers, qui ont été évoqués par les rapporteurs également, une telle modification implique au départ des investissements - nous aurons l'occasion d'y revenir dans le débat budgétaire. Le groupe libéral-radical est prêt à les soutenir, partant du principe que cela permettra de faire des économies et d'apporter des améliorations dans le fonctionnement par la suite.
Concrètement, je ne m'exprimerai pas à nouveau dans la discussion par article. Je vous donne les positions du groupe libéral-radical.
A l'article 2 alinéa 1, nous soutenons l'idée que ces dispositions s'appliquent non seulement à l'administration fédérale centrale, mais aussi aux unités décentralisées. Si nous voulons renforcer l'uniformisation des standards et le service aux citoyens, il ne faut pas commencer par faire des exceptions.
De plus, nous soutenons majoritairement, à l'article 2 alinéa 2, le fait de soumettre à la loi les administrations cantonales ou autres organisations qui appliquent le droit fédéral. Nous ne soutiendrons donc pas la proposition Buffat, car nous sommes convaincus que le fédéralisme doit être au service de nos concitoyens et non un frein à l'amélioration des processus. Il est probable que la rédaction de cet article puisse être améliorée, bien qu'il ait été formulé par le Conseil fédéral lui-même dans le projet qui avait été soumis à consultation. Mais si la formulation doit être améliorée, c'est le deuxième conseil qui devra s'y atteler. Il nous semble donc judicieux que notre conseil manifeste ici une volonté et un signal politiques clairs.
A l'article 3, notre groupe soutiendra l'idée selon laquelle le principe central doit être celui de la primauté de la prestation numérique. Là aussi, il faut un signal politique clair.
Notre groupe soutiendra enfin la minorité Silberschmidt à l'article 3 alinéa 4. La version du Conseil des Etats part au fond d'un bon sentiment, celui de tenir compte des catégories de population qui sont moins enclines à passer au numérique ou qui y ont un accès plus limité. Bien sûr il faut en tenir compte, mais si on met trop au centre de la discussion les exceptions plutôt que le principe général de la primauté du numérique, alors on risque de rater la cible. La version du Conseil fédéral est en ce sens préférable selon notre groupe.
Pour le reste, nous soutiendrons partout la majorité de la commission.
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Il rapporto tra Stato e cittadino si fa sempre più digitale. Questo sviluppo corrisponde a una necessità della nostra società, la quale nel campo digitale va avanti anche più velocemente dello Stato. Di qui la necessità di sviluppare nuove dinamiche che permettono di muoversi in un contesto via via più digitale.
La complessità di questi progetti è di per sé enorme e lo è ancora di più in uno Stato federalista come il nostro, con comuni, cantoni e la Confederazione che agiscono sempre nell'interesse del cittadino, ma talvolta le soluzioni vanno in direzioni diverse per poi sovrapporsi. Vi è una moltitudine di progetti, tutti portati avanti con il fine di rendere la vita più semplice al cittadino ma che talvolta poi generano complessità, incomprensioni e anche inefficienze.
Finalmente la Confederazione prende in mano la situazione con questa legge quadro, che vuole porre i limiti entro i quali si spingerà per coordinare tutte le attività nel campo digitale e assicurare un approccio efficace ed efficiente a livello nazionale, coinvolgendo attivamente i cantoni e i comuni. L'obiettivo della legge sta anche nell'aumentare l'efficienza e nel risparmiare soldi, evitando certe derive, come quelle viste in taluni progetti negli ultimi decenni.
Mit dem neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben wird die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvolle elektronische Bereitstellung von Behördenleistungen und für deren effiziente Ausbreitung in Zusammenarbeit mit den Kantonen geschaffen.
Die Mitte-Fraktion unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung und den gewählten Ansatz dieser Gesetzesvorlage, so, wie sie auch vom Ständerat als Erstrat beraten wurde. Wenn die Schweiz ihren Rückstand bei der digitalen Transformation im Bereich der Behördenaufgaben aufholen beziehungsweise eliminieren will, braucht es eine effiziente vertikale und horizontale Zusammenarbeit mit vorgegebenen Regeln, die schliesslich auch Standards setzen sollen. Die Mitte-Fraktion begrüsst es, dass ein Rahmenerlass vorgelegt und nicht der Ansatz gewählt wird, durch die einzelnen sektoriellen Erlasse zu legiferieren.
In unserem föderalistischen System spielen die Kantone und mit ihnen die Städte und die Gemeinden eine zentrale operative Rolle. Das nationale Engagement muss diese respektieren und aufwerten. Die Mitte-Fraktion will keine "Nationalisierung" der Bestrebungen, sondern sie will die richtige Dynamik zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen generieren und steuern. Unter Bund und Kantonen muss somit ein kooperativ-föderalistischer Ansatz im Bereich der Digitalisierung des öffentlichen Sektors konkretisiert werden.
Was den Geltungsbereich betrifft, so schlägt die Mehrheit der Kommission einen Paradigmenwechsel mit einer breiten horizontalen und vertikalen Ausdehnung vor. Die Mitte-Fraktion hält diesen Schritt für übertrieben und unangemessen. Sollte der Bundesrat an seiner Fassung festhalten - und das wird er tun -, werden wir ihn unterstützen. Die Version der Regierung sieht bereits die Möglichkeit einer Ausdehnung vor, setzt aber den Fokus auf die zentrale Bundesverwaltung.
In Artikel 3 ist die Anpassung des Ständerates in Absatz 4 pleonastisch. Ein Angebot an die gesamte Bevölkerung berücksichtigt per se die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Minderheit, gemäss Bundesrat.
In Artikel 4 Absatz 4 finden wir die zentrale Forderung der Mitte-Fraktion. Die föderalistische Struktur unseres Landes muss auch in diesem Bereich respektiert werden. Es ist gut und richtig, dass der Bund mit den Kantonen und auch direkt mit den Gemeinden und Städten zusammenarbeitet, aber er muss sie dabei immer einbeziehen und die übergeordnete Behörde informieren. Somit sind die Präzisierungen des Ständerates wichtig. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Minderheit, also die Fassung gemäss Ständerat.
Bei Artikel 9 unterstützt die Mitte-Fraktion die Mehrheit. Die von der Minderheit vorgeschlagene völlige Offenheit ist übertrieben und absolutistisch. Dieser Schritt ist in Bezug auf vertrauliche Projekte übertrieben.
Bei Artikel 10 unterstützt die Mitte-Fraktion die Fassung des Bundesrates. Die vorgeschlagene Änderung von Absatz 2 Buchstabe b bedeutet eine übermässige Öffnung mit Risiken in Bezug auf den Datenschutz für juristische Personen. Der Änderungsantrag zu Buchstabe c wird ebenfalls abgelehnt, da er rein deklaratorisch ist.
Insgesamt unterstützt die Mitte-Fraktion dieses Gesetz als Rahmengesetz. In Bezug auf Open Data glauben wir, dass der Staat Fortschritte machen kann und mit diesem Gesetz zeigt, dass er dies will; aber dies darf nicht mit anderen politischen Zielen verwechselt werden. Der Datenschutz des Einzelnen und der juristischen Personen sollte nicht umgangen werden. Wie jedes Unternehmen muss auch der Staat in der Lage sein, die Vertraulichkeit einzelner Verfahren und Informationen zu gewährleisten.
Come detto, sosteniamo in larga misura la proposta della maggioranza, evitando tuttavia i passi di apertura eccessiva proposti durante il dibattito in sede commissionale e focalizzando l'attenzione piuttosto su una versione simile o pari a quella proposta dal Consiglio degli Stati.
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Wir haben es gehört: Die Digitalisierung sollte auch in der Verwaltung fortschreiten. Sie schreitet zwar auch fort, aber wir sehen, dass da noch grosse Lücken bestehen und es auch einen Wildwuchs gibt.
Gerade in unserem Land, das föderalistisch strukturiert ist, ist die Digitalisierung der Verwaltung auf allen Staatsebenen eine grosse Herausforderung. Leider müssen wir zugeben, dass das, was wir diesbezüglich bisher erreicht haben, kein Ruhmesblatt für unser Land ist. Im Vergleich zu anderen Ländern belegen wir nämlich - die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es bereits erwähnt - einen Platz im hinteren Mittelfeld. Das ist ernüchternd.
Die SP-Fraktion wird natürlich auf diesen Gesetzentwurf eintreten, da er notwendig ist. Er ist - ich gebe es zu - nicht unbedingt der grosse Wurf, der uns jetzt wesentlich voranbringen würde. Für eine griffigere Regelung des E-Government-Bereichs fehlen leider bis heute die gesetzlichen und vor allem auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Wir wären gerne noch etwas weiter gegangen, aber die Grundlagen hierfür bestehen noch gar nicht. Deshalb sind wir froh, mit diesem Gesetz einmal einen ersten Schritt in die richtige Richtung machen zu können, der aber doch schon ein bisschen zu spät erfolgt, wie wir es gehört haben.
Mit diesem Gesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben schaffen wir endlich die Rechtsgrundlage für den Umgang mit und den Austausch von Daten innerhalb der Bundesverwaltung, zwischen der Bundesverwaltung und den kantonalen Behörden und auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir unterstützen dieses Gesetz, weil drei wichtige Grundprinzipien, die wir von der SP mittragen, im vorliegenden Entwurf der SPK-N berücksichtigt werden.
Das erste Prinzip, "Digital first", heisst, dass der digitale Weg für die Kommunikation der Behörden auf Bundesebene als Regelfall gesetzt wird. Das zweite Prinzip, "Open Source", beinhaltet eine von den Bundesbehörden entwickelte und weiterentwickelte Software, die allen Interessierten lizenzfrei zur Verfügung stehen soll. Das dritte Prinzip, "Open Government Data", besagt, dass die Behördendaten grundsätzlich von Privaten kostenlos weiterverwendet werden können. Auch wenn wir gerne weiter gegangen wären, unterstützen wir gerade mit der aktuellen Version eine Öffnung und die gesetzliche Grundlage, um die Digitalisierung voranzutreiben.
Wir wären gerne weiter gegangen, ich habe es gesagt. Aber wenn es verfassungsrechtlich noch nicht möglich ist, den Kantonen auch die Standards als Verpflichtung vorzuschreiben, ist das zwar ärgerlich, aber natürlich auch ein Teil unseres Föderalismus. Das ist der Grund, weshalb wir sagen, das Rahmengesetz sei notwendig, und wir unterstützen es. Sowohl der Bundesrat wie auch wir als Parlament werden in Zukunft die Aufgabe meistern können, die gesetzlichen Grundlagen zunehmend zu erweitern und auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu setzen.
Wenn wir gerade beim Eintreten sind, sage ich noch etwas zur Detailberatung und danach nichts mehr: Wir werden mit einer Ausnahme die Mehrheit unterstützen. Die von der Minderheit Gysin Greta beantragte Bestimmung soll in Artikel 9 als Grundlage festgelegt werden, da geht es um das Prinzip "Open Source". Wir unterstützen hier die Minderheit; die Rechte Dritter müssen gewahrt werden, aber das muss unserer Meinung nach nicht explizit im Gesetz festgehalten werden.
Ich gehe nicht auf alle Minderheitsanträge ein. Wir unterstützen die Mehrheit, weil die aktuelle Vorlage der SPK-N im Vergleich zum Beschluss des Ständerates den Anwendungsbereich erweitert hat und unseren Zielen näher kommt. Insbesondere möchte ich erwähnen, dass die dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung auch dem Gesetz unterstellt werden, das war ein wichtiges Anliegen. Ich möchte auch erwähnen, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel einsetzen soll; das soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Auch freut mich, dass die Daten der Register, unter anderem beispielsweise der Handelsregister, in Zukunft für alle einfacher zugänglich sein werden. Es freut mich, dass unser Antrag in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat.
Deshalb unterstützen wir, wie gesagt, die Mehrheit. Vielen Dank, wenn Sie uns folgen.
Andrey Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dei Verdi
Tout d'abord, je vous fais part de mes intérêts: je suis cofondateur et membre du conseil d'administration de l'agence numérique Liip. L'entreprise est parfois chargée de projets de développement de logiciels pour l'administration fédérale, mais ces mandats ne représentent qu'une petite partie de ses activités.
Dans ce projet de loi fédérale sur l'utilisation des moyens électroniques pour l'exécution des tâches des autorités, nous traitons une loi globalement réussie et importante. Il ne fait aucun doute que nous devons passer la vitesse supérieure en matière de numérisation et que nous devons mieux collaborer sur le plan numérique, notamment entre les différents échelons étatiques. Et surtout, l'administration doit pouvoir travailler de manière plus agile.
C'est pourquoi le groupe des Verts salue vivement la nouvelle possibilité de lancer des projets pilotes que la loi prévoit. Cet article devrait en effet permettre que le processus législatif soit à l'avenir possible parallèlement aux tests de cas d'application concrets. Les dispositions relatives aux interfaces et à l'interopérabilité constituent également un élément important pour la communication en temps réel et sans rupture de média entre les différentes offres numériques. Pour que les processus administratifs soient accessibles aux utilisateurs finaux du début à la fin, au travers des différents niveaux étatiques potentiels, il est essentiel que l'interopérabilité soit garantie. En tant que défenseur de l'open source, l'engagement clair en faveur des logiciels libres est également une grande satisfaction. J'y reviendrai dans le cadre de l'examen de la proposition de la minorité Gysin Greta.
Et puis il y a aussi la déclaration très claire concernant l'open data, les données ouvertes, mises à la disposition de tous. Il est prouvé que la mise à la disposition du grand public de données non sensibles ne génère pas plus d'avantages économiques que si ces précieuses données sont rendues inaccessibles. Ces données sont également d'une valeur inestimable pour prendre de bonnes décisions politiques.
Des données agrégées en temps réel sur la situation énergétique du pays seraient actuellement une bénédiction, en insistant sur le mot "seraient"! Nous n'avons pas assez de données parce que non seulement la culture mais aussi la base légale font défaut. C'est sur ce point que le projet apporte enfin une amélioration claire.
Gerne möchte ich nun noch zu den einzelnen Mehrheits- und Minderheitsanträgen kommen, weil ich nachher in der Detailberatung nicht weiter darauf eingehen werde: Bei Artikel 2 unterstützen wir den Antrag der Kommission, den Geltungsbereich expliziter auszugestalten, um auch den verfassungsrechtlichen Spielraum über die Staatsebenen hinweg beim Namen zu nennen. Die Minderheit Silberschmidt bei Artikel 3 Absatz 4 unterstützen wir ebenfalls und möchten bei der bundesrätlichen Formulierung bezüglich der Gruppen der Benutzerinnen und Benutzer bleiben. Den Antrag der Minderheit Glarner bei Artikel 4 Absatz 4 lehnen wir hingegen ab. Bei den Artikeln 5 und 7 unterstützen wir selbstverständlich den Einschub bezüglich der Ausgabenbremse.
Bei Artikel 10, dem Artikel zu Open Government Data, begrüssen wir die Änderungen und insbesondere die klare Formulierung bezüglich des nachzuweisenden Aufwands sehr. Ja, dieser Artikel wird zu etwas mehr Aufwand führen. Durch das Anbringen einfacher Gründe darf es aber nicht möglich sein, die unbedingt notwendige Extrameile nicht zu gehen. Wenn dies möglich wäre, wäre das eine verpasste Chance, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Potenzial von Open Data zu erschliessen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die Minderheit Gysin Greta bei Artikel 9 Absatz 1 zu sprechen kommen. Wie beim Artikel zu Open Data geht es auch hier darum, Klarheit zu schaffen. Software, welche der Bund auf Mass in Auftrag gibt und für welche in der Regel auch bei der Beschaffung uneingeschränkte Nutzungsrechte ausbedungen werden, soll der Allgemeinheit unbedingt zur Verfügung gestellt werden. Es geht letztlich darum, dass damit der Nutzen des einzelnen Steuerfrankens maximiert wird, ganz im Sinne des Bonmots "Public Money, Public Code". Diese Formulierung hat die FK-N aus finanziellen Gründen in ihrem Mitbericht an die SPK-N einstimmig empfohlen. Das ist ein wichtiger Hinweis, denn wir haben heute wenig davon gehört, dass es einen wichtigen Mitbericht der FK-N zuhanden der SPK-N gab.
Gredig Corina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Wir behandeln heute das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Wenn wir das sagen, ruft das nicht gerade die grössten Begeisterungsstürme hervor, und wenn wir darüber berichten, was das EMBAG ist, weiss wahrscheinlich niemand, was sich hinter diesen fünf Buchstaben versteckt.
Es ist aber keine unwichtige Vorlage, die wir heute behandeln. Es geht darum, dass wir die Instrumente der Digitalisierung, die die Verwaltung dringend benötigt, um die digitale Transformation vorwärtszubringen, hier und heute in eine gesetzliche Grundlage giessen. Auch bei der Eisenbahn hat man im Schienenbau irgendwann einmal auf Standardspuren gesetzt. Wenn man etwas in den Geschichtsbüchern blättert, sieht man, dass sich zu Beginn der Eisenbahnzeit jeder Erbauer sein eigenes Betriebssystem, seine eigene Spurbreite ausgesucht hat. Das führte in der Folge dazu, dass die einen Schienen einen halben Meter auseinanderlagen und die anderen zwei Meter. Das war nicht ganz einfach. Es gab Chaos, es gab Durcheinander, worauf man sich zusammenraufte und entschied, fortan einheitliche Standards zu setzen und diese zu harmonisieren. Auch in anderen Bereichen haben wir zum Glück rechtzeitig harmonisiert. Kantonale Münzen findet man bei uns nur noch in den historischen Museen.
In gewissen Bereichen geht es also darum, durch die Harmonisierung einerseits Kosten zu sparen und andererseits mehr Effizienz und eine einfachere Anwendung zu erreichen. Wir sind heute an einem ähnlichen Punkt. Auch bei der digitalen Transformation braucht es eine Standardisierung und klare Regeln für alle.
Das Gesetz, das wir heute hier behandeln, ist ein Baustein dieser digitalen Transformation, auch in der Bundesverwaltung. Im Vergleich zum Ständerat haben wir aber eine noch konsequentere Digitalisierungslinie verfolgt. Den Anwendungsbereich des vorliegenden Gesetzes müssen wir nicht einschränken; er sollte möglichst breit ausfallen, wenn auch die Schweiz endlich wirklich Fortschritte bei der Digitalisierung machen möchte. Ansonsten kann das Gesetz wieder nur die halbe Wirkung entfalten, und das wäre wirklich sehr schade. Denn wir sehen, meine Vorrednerinnen haben es auch erwähnt: Wir sind, wenn es um die Digitalisierung geht, eben nicht zuvorderst, wir sind in diversen Indizes höchstens im Mittelfeld.
Den Geltungsbereich dieses Gesetzes haben wir deshalb wieder auf die Variante ausgedehnt, die der Bundesrast ursprünglich im Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt hat. Das ist also das Kernstück: die Ausweitung auf dezentrale Bundesverwaltungseinheiten und auf weitere Organisationen, sodass bei allen die gleichen Standards gelten können. Entsprechend werden wir auch den Einzelantrag Buffat ablehnen. Man kann nicht immer wieder eine allgemeine Digitalisierung fordern, aber wenn es dann konkret wird, wieder einen halben Schritt rückwärts machen.
Ich werde mich gleich auch noch zu den Minderheitsanträgen äussern: Es ist nicht nötig, dass wir in Artikel 3 Absatz 4 mit dem Begriff "Bevölkerungsgruppen" einen neuen Begriff einführen. Die Formulierung des Bundesrates ist relativ klar. Die Leistung soll der gesamten Bevölkerung zugänglich sein, und Bevölkerungsgruppen sind eine Teilmenge der Bevölkerung, ergo sind sie in der besseren Formulierung des Bundesrates bereits inkludiert. Es ist auch nicht nötig, dass die Kantone zusätzlich Vereinbarungen mit Gemeinden oder Gemeindeorganisationen zustimmen müssen. Das ist nicht effizient, und der Zusatznutzen erschliesst sich nicht. Die Prozesse sollten möglichst einfach und simpel gehalten werden. Wir lehnen deshalb den Minderheitsantrag Glarner bei Artikel 4 Absatz 4 ebenfalls ab.
In Artikel 9 wird neu auch ein Open-Source-Grundsatz im Gesetz festgeschrieben. Wir begrüssen das sehr, da damit für die Freigabe von Open-Source-Software durch den Bund Rechtssicherheit geschaffen wird.
Die Minderheit Gysin Greta verlangt bei Artikel 9 Absatz 1 eine Formulierung ohne die Ergänzung "wenn es möglich und sinnvoll ist". Wir sind der Meinung, dass Artikel 9 Absatz 1 im Entwurf des Bundesrates bereits genügend stark formuliert ist. Nicht veröffentlicht werden soll der Quellcode nur dann, wenn Geheimhaltungsgründe dagegen sprechen, wenn die Rechte Dritter nicht zu angemessenen Bedingungen erworben werden können oder wenn die Freigabe mit einem hohen technischen oder finanziellen Aufwand verbunden wäre.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Digitalisierung darf kein Schlagwort bleiben. Vielmehr müssen wir die riesige Chance jetzt endlich beim Schopf packen und einen Schritt vorwärts machen. Das können wir mit dieser Vorlage. Ich würde Sie sehr dazu einladen, den Geltungsbereich der Vorlage nicht schon im Voraus unnötig einzuschränken, denn sonst machen wir wieder einen halben Schritt rückwärts. Wir haben es dringend nötig, bei der Digitalisierung keinen halben Schritt rückwärts, sondern zwei Schritte vorwärts zu machen.
Steinemann Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Digitalisierung tönt modern und gut. Die Frage ist immer, was der Staat genau daraus macht und vor allem wie er es macht.
Auch wir von der SVP-Fraktion werden auf die Vorlage eintreten, weil die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben mit Informatikmitteln sinnvoll ist. Schneller Wissenstransfer, bessere Zusammenarbeit, Produktivitätssteigerungen, Vereinheitlichung und damit Optimierung der Datensammlungen und der Geschäftsprozesse gelten seit mehr als zwanzig Jahren als die Zukunft in der Privatwirtschaft und sollen es nun auch in den öffentlichen Verwaltungen sein. Nicht zuletzt hat uns die Papier- und Faxwirtschaft der Schweizer Gesundheitsämter während der Corona-Zeit deutlich vor Augen geführt, wie wir dem Anschluss an die moderne Welt hinterherrennen.
Es ist aber unseriös, wie schnell und unkritisch dieses Gesetz durch das Parlament gepeitscht wird. Im Ständerat hielt sich das Interesse stark in Grenzen, nebst dem Kommissionssprecher meldete sich nur ein Mitglied zu Wort. Die Vorlage kam am 2. September dieses Jahres in die SPK-N und war zu diesem Zeitpunkt bereits für den 12. September hier im Plenum traktandiert. Offenbar rechnete man mit unkritischen Parlamentariern.
Die Finanzkommission plädiert in ihrem Mitbericht für eine Verfassungsgrundlage, ansonsten sei es dem Bund verwehrt, den Kantonen und Gemeinden konkrete Vorgaben zu machen. Das bedingt allerdings die Zustimmung von Volk und Ständen. Rein formell dürfte das kein Problem sein, aber wenn wir rund zwanzig bis dreissig Jahre nach Einsetzen der Digitalisierung dem Bürger weismachen müssen, warum wir jetzt noch eine Grundlage benötigen, wird uns dieser zu Recht die Frage entgegenhalten, was wir denn bis heute gemacht hätten.
Es heisst, zuerst sollen wir hier das Gesetz durchwinken, dann komme nächstes Jahr eine Verfassungsgrundlage. Normalerweise läuft der Prozess ja andersrum ab: Erst lässt sich der Bund vom Souverän die Kompetenz geben, dann kommt der Gesetzgeber zum Zug.
Die Bundesverwaltung liefert keine einzige Angabe zu irgendwelchen Kostenfolgen. Die konkreten Summen sollen uns dann im Budgetprozess bei den jeweiligen Anschaffungen der IT bekannt gemacht werden, wurde uns gesagt. Es entbehrt aber jeder Logik, bei der Legiferierung präventiv die Ausgabenbremse zu lösen, wie das bei Artikel 16 des Entwurfes geplant ist.
Die Botschaft, abgefasst mit durchwegs sehr technischen Formulierungen, lässt nur wenige Parlamentarier mit IT-Hintergrundwissen eine ungefähre Vorstellung davon haben, was die Verwaltungen aller Staatsstufen schlussendlich erwartet. Es findet sich kein einziges konkretes Beispiel von einem Bereich, der digitalisiert wird. Wieweit hiermit eine Zentralisierung geschaffen wird, indem die Kantone und Gemeinden ihre heutigen Kompetenzen über die IT hinaus an den Bund abgeben, bleibt offen.
Schliesslich war die staatliche Digitalisierungswirtschaft bisher kein Ruhmesblatt, was ersichtlich wird, wenn man sich die Funktionsfähigkeit und das Kostenbewusstsein bei verschiedenen Projekten vor Augen führt. Weder das Sicherheitsfunknetz Polycom mit einer Investition von 2 Milliarden Franken noch das FIS Heer mit 500 Millionen Franken Aufwand haben jemals wirklich funktioniert. Das einst hochgelobte 100-Millionen-Franken-Projekt Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung - das Nachfolgeprojekt war Fiscal-IT - wurde 2012 gestoppt. Und auch die kleinen Herausforderungen sind ausgeufert: die IT-Projekte Mistra und IVZ des ASTRA, Dazit, Interception System Schweiz (ISS), ch.ch und E-Voting waren Flops; überall wurden Millionengräber geschaffen.
Dennoch wird die SVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten. Die aufgezählten Missgriffe liegen einige Jahre zurück, der Staat dürfte seine Lehren gezogen haben. Wir verschliessen uns der längst fälligen Digitalisierung beim Staat ganz sicher nicht. Im Gegenteil: Dadurch liesse sich vieles effizienter gestalten. Digitalisierte Abläufe müssten dann aber eine Reduktion des heute sehr hohen Personalbestandes auf Bundes- und Kantonsebene nach sich ziehen. Wir haben uns in der Kommission aber der Stimme enthalten, weil die Behandlung der Vorlage dort die offenen Fragen unbeantwortet liess.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Diskussion im Rat zeigt etwa, wo wir in der Diskussion zur Digitalisierung stehen. Auf der einen Seite hört man: Löst endlich die Handbremse und macht vorwärts. Auf der anderen Seite spürt man abgrundtiefes Misstrauen, wenn wir hier über Digitalisierung sprechen. Ich glaube, die Vorlage passt genau in diese Mittelposition, die Sie etwas skizziert haben.
Es ist tatsächlich so: Es ist ein Gesetz, das - lesen Sie den Titel - nur den elektronischen Verkehr zwischen dem Bund und den Kantonen regeln soll. Wir haben bereits Regelungen für den Papierverkehr zwischen den Behörden, und hier regeln wir den digitalen Bereich, nicht mehr und nicht weniger. Dafür haben wir selbstverständlich eine Verfassungsgrundlage, daher unterbreiten wir Ihnen die Vorlage auch. Notwendig ist dieses Gesetz darum, weil im Moment beim Bund und den Kantonen unterschiedliche Entwicklungen von digitalen Lösungen geschehen. Wir möchten dem Einhalt gebieten und eine gewisse Einheitlichkeit mit den Kantonen anstreben, damit hier nicht unnötig Geld ausgegeben wird.
Wir gehen aber nicht darüber hinaus, weil wir bei der Bevölkerung immer noch, wie das auch jetzt dargelegt wurde, ein gewisses Grundmisstrauen gegenüber digitalen Lösungen spüren. Ich erinnere Sie an die Ablehnung der Vorlage zur elektronischen Identität. Die Vorlage ist gescheitert. Das zeigt etwa, wo wir stehen. Wir versuchen ja, diesem Misstrauen zu begegnen. Wir bauen mit einem eigens dafür geschaffenen Bundesamt die Cybersecurity aus.
Wo stehen wir bei dieser Vorlage mit den Kantonen? Wir haben mit den Kantonen eine gemeinsame Regelung für dieses Gesetz gefunden. Wir sind mit den Kantonen, den Städten und Gemeinden in der Zwischenzeit aber wesentlich weitergekommen. Wir haben die Plattform Digitale Verwaltung Schweiz geschaffen, über die wir uns austauschen. Was wir in den letzten Jahren erreicht haben, ist in unserem föderalistischen System durchaus beachtenswert. Wir sind sowohl mit den Städten und Gemeinden als auch mit den Kantonen ein Commitment für digitale Lösungen eingegangen.
Dafür brauchen wir eine Verfassungsgrundlage. Daran arbeiten wir, und wir werden diese Arbeiten intern noch dieses Jahr abschliessen. Dann können wir den Kreis der Betroffenen erweitern. Aber dafür brauchen wir das entsprechende Vertrauen. Indem wir eine digitale Lösung für das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen schaffen, brechen wir hier nur einen Teil heraus, der nicht warten kann. Das ist dieses Gesetz. Weitere Schritte, die gefordert wurden, werden dann nächstes und übernächstes Jahr erfolgen. Wir sind also eigentlich weiter, als es dieses Gesetz vermuten lässt. Wenn man nämlich in unserem Land ein Commitment mit kleinen Gemeinden, mit den kleinen Kantonen, mit den grossen Städten und mit allen Kantonen erzielt, dann hat man doch einiges erreicht. Dieses Verständnis ist heute durchaus vorhanden.
In diesem Zusammenhang war Ihre Kommission sehr schwungvoll unterwegs. Bei Artikel 2 werden wir wohl eine grundsätzliche Diskussion führen müssen. Dort möchte Ihre Kommission viel weiter gehen als der Bundesrat. Ich warne Sie jedoch vor dieser Ausweitung. Die digitale Identität ist genau daran gescheitert, dass wir die Kantone nicht eingebunden haben. Hier möchte Ihre Kommission nun wieder etwas machen, mit dem die Kantone nicht einverstanden sind: Sie möchte den Geltungsbereich des Gesetzes auf zusätzliche Akteure erweitern, obwohl die Kantone eigentlich ausdrücklich dagegen sind. Dieser Schritt, den Ihre Kommission mit der Erweiterung des Geltungsbereichs in Artikel 2 anstrebt, kommt dann mit der Bundesverfassung und dem weitergehenden Gesetz. Hier löst Ihre Kommission jedoch kein Problem. Ich verstehe absolut den Schwung, ich bin ja selbst auch sehr ungeduldig in diesen Fragen. Aber wir können einfach nicht schneller marschieren, als die Musik spielt, und die Musik spielt mit den Kantonen. Wir brauchen die Einheit mit den Kantonen. Erweitern Sie den Geltungsbereich also nicht, sonst schaffen Sie mehr Probleme, als Sie vermeintlich lösen. Wir brauchen die Kantone in diesen Bereichen.
Zu anderen Punkten hat Ihre Kommission zum Teil redaktionelle Änderungen vorgenommen, die nicht für Klarheit sorgen. Das Gesetz wird aber wohl zur Differenzbereinigung in den Ständerat gehen. Dort gibt es dann die Möglichkeit, das eine oder andere noch einmal anzuschauen und zu diskutieren.
Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, indem es ein Teilproblem zwischen Bund und Kantonen bezüglich der Digitalisierung löst. Es schafft die entsprechende Rechtssicherheit, es schafft Rechtssicherheit für Open-Source-Software, also für eine allfällige Offenlegung des Quellcodes von Software: Was steht zur Verfügung, was nicht? Weiter können wir im Moment leider nicht gehen, aber die Vorbereitungsarbeiten laufen.
Ich bitte Sie ebenfalls, auf den Gesetzentwurf einzutreten und ihm dann auch zuzustimmen.
Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zu Voten, die hier gefallen sind. Fiscal-IT, das hier als gescheitert erklärt worden ist, funktioniert in allen Teilen zufriedenstellend. Es ist nicht so, dass sämtliche Informatikprojekte des Bundes scheitern würden. Das war bei den zwei, drei, die genannt worden sind, der Fall, und wir haben auch entsprechend daraus gelernt. Der Rest funktioniert.
Das hier ist mit den Kantonen abgesprochen. Es gibt keine Ausweitung für die Bürger, wenn Sie dem nicht zustimmen. Die Schuldenbremse lösen Sie, damit wir zukünftig unter diesem Titel Kredite beantragen können. Aber das Gesetz ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen verbunden.
Ich bitte Sie somit, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann auch zuzustimmen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Bundesrat. Sie haben gesagt, es herrsche ein gewisses Misstrauen in der Bevölkerung. Herrscht nicht eher ein Misstrauen in den Kantonsregierungen gegenüber dem Bund, die die Umsetzung eher in die Länge ziehen wollen, als vorwärtszumachen?
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Nein, ich empfinde das Gegenteil. Die Kantone setzen den Bund massiv unter Druck, weil sie wollen, dass der Bund Vorgaben macht und hier vorangeht. Die Kantone sind in der Digitalisierung heute zu einem grossen Teil weiter, als wir es auf Bundesstufe sind. Der Druck kommt von den Kantonen und auch von den Städten, dass der Bund hier eine Führungsrolle übernehmen soll. Aus diesem Grund entsteht auch das Gesetz. Die Finanzdirektorenkonferenz, mit welcher wir hier verhandeln, wie auch die Konferenz der Kantonsregierungen stehen hinter diesem Gesetz und fordern, dass der Bund schneller vorwärtsmacht.
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
Loi fédérale sur l'utilisation des moyens électroniques pour l'exécution des tâches des autorités
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Detailberatung führen wir in einer einzigen Debatte durch. Die Fraktionen, Sie haben es gemerkt, haben sich bereits in der Eintretensdebatte zu den Anträgen der Minderheiten geäussert. Der Antrag der Minderheit Silberschmidt wird von Herrn Fluri vertreten.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Es geht hier um die Minderheit Silberschmidt zu Artikel 3 Absatz 4, der in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen angenommen worden ist. Ich bitte Sie, hier die Minderheit zu unterstützen.
Gemäss ursprünglichem Text des Bundesrates haben die Bundesbehörden darauf zu achten, "dass ihre Leistungen der gesamten Bevölkerung zugänglich sind". Die Mehrheit hat nun eingefügt, dass sie dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen haben. Nach Meinung der Minderheit ist diese Ergänzung unnötig. Die Leistungen der Bundesbehörden werden angeboten, sie müssen aber nicht genutzt werden. Wenn Anspruchsgruppen aber Anspruch auf diese Leistungen erheben, dann ist es aus Sicht der Minderheit selbstverständlich, dass dabei auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird. Wenn eine Anspruchsgruppe Leistungen in Anspruch nimmt, muss sie selbstverständlich angehört werden, und es ist selbstverständlich, dass auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird.
Deswegen ist es tatsächlich so, wie es der Sprecher der Mitte-Fraktion gesagt hat, nämlich dass die Mehrheit hier einen Pleonasmus eingeführt hat, der nicht nötig ist. Diese Ergänzung der Mehrheit bringt keinen Mehrwert. Es ist nicht nötig, diesen Halbsatz als gewissermassen präventive Massnahme bereits einzufügen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, sich hier dem Bundesrat anzuschliessen und die ständerätliche Ergänzung wieder zu streichen.
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Herr Glarner verzichtet auf ein Votum zur Begründung des Antrages seiner Minderheit. Der Antrag der Minderheit Gysin Greta wird von Frau Klopfenstein Broggini vertreten.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi
Je développe la proposition de minorité de ma collègue Greta Gysin. A l'article 9 alinéa 1, la minorité demande que les autorités fédérales soumises à la présente loi publient le code source des logiciels qu'elles développent ou font développer pour l'exécution de leurs tâches. La Suisse se situe dans la moyenne inférieure en ce qui concerne la numérisation de l'administration. Cette loi est évidemment bienvenue, comme cela a été dit à plusieurs reprises. C'est une petite pièce de la mosaïque, comme cela a été dit par M. le conseiller fédéral Maurer, mais elle est aussi perfectible, notamment si vous acceptez la proposition de la minorité à l'article 9 alinéa 1.
Si cette loi porte sur l'utilisation de moyens électroniques pour l'accomplissement des tâches des autorités, elle peut aller plus loin sur l'utilisation de logiciels libres. Nous, Vertes et Verts, avons longuement travaillé pour leur inscription dans la loi, et nous en sommes très heureux. La Confédération devrait libérer ses logiciels et ne pas en restreindre inutilement l'accès. La minorité est plus directe et claire: "Les autorités fédérales soumises à la présente loi publient le code source des logiciels qu'elles développent ou font développer pour l'exécution de leurs tâches." Ainsi, on ne passe pas par une formulation qui affaiblit l'engagement des autorités. Autrement dit, la minorité biffe: "Dans la mesure où cela est possible et judicieux ...". Précisons que les droits des tiers doivent évidemment être respectés.
La question du réemploi sous forme de logiciels au code source ouvert de logiciels développés par l'administration se pose depuis de nombreuses années. Cette question a d'ailleurs déjà été posée en 2005 avec la stratégie partielle des logiciels ouverts de l'administration fédérale, qui soulignait déjà la nécessité d'encourager la mise à disposition de logiciels open source. Depuis, le dossier a avancé, mais extrêmement lentement. Mais au moins il avance.
La mise à disposition du code source des logiciels accroît l'utilité pour la société. Des logiciels dont le développement a été financé par des collectivités publiques, d'autres services administratifs et même des particuliers peuvent en effet utiliser des codes sources conçus ou développés par la Confédération ou en poursuivre le développement.
Lorsque la Confédération recourt à des logiciels à code source librement accessible pour ses propres projets, elle réalise des économies appréciables, évidemment, dans la mesure où elle peut utiliser sans frais de licence des logiciels libres existants. L'utilisation de ces logiciels présuppose cependant très souvent un libre accès au code adéquat. Lorsque la libre mise à disposition du code est illicite, comme l'indiquent plusieurs avis de droit, l'utilisation efficace du logiciel libre est donc entravée.
Si la Confédération se porte acquéreur du logiciel à code source ouvert, elle peut réduire sa dépendance à l'égard des fournisseurs de produits informatiques et renforcer la concurrence sur le marché des logiciels. L'expérience a montré à plusieurs reprises, dans les villes notamment, que cette démarche stimulait l'économie et était créatrice de valeur ajoutée.
Je vous remercie donc de suivre cette minorité.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Ich möchte insbesondere noch einmal auf Artikel 2 Absatz 2bis aufmerksam machen, den ich in der Eintretensdebatte erwähnt habe. Hier gibt es einen Einzelantrag Buffat, der diesen Absatz 2bis wieder streichen möchte und damit dem Bundesrat und dem Ständerat folgen würde. Diese Ausweitung des Gesetzes, die meiner Meinung nach einfach nicht reif ist und die wir längst mit Städten, Kantonen und Gemeinden besprochen haben, verkompliziert die Angelegenheit und sorgt eher für Schwierigkeiten. Das ist der Bereich, auf den ich Sie noch aufmerksam machen möchte.
Sonst bitte ich Sie, in der Regel dem Bundesrat zuzustimmen, wo Ihre Kommission eine Differenz geschaffen hat, weil die Erweiterungen, die sie vorgenommen hat, aus unserer Sicht zum Teil unpräzis sind. Diese müssten angeschaut werden.
Damit möchte ich Sie bitten, dort, wo Minderheiten sind, gemäss Bundesrat zu stimmen.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Ich möchte zuerst auf den Vorwurf eingehen, dass in der Kommission unseriös gearbeitet wurde. Diesen muss ich vehement bestreiten. Wir hatten die ganzen Sommerferien über Zeit, uns in dieses Geschäft einzulesen. Wir hatten entsprechend Zeit, Anträge zu stellen, Fragen zu stellen, Abklärungsaufträge zu erteilen usw. Es wurden alle Anträge in der Kommission eingehend diskutiert. Der zuständige Bundesrat war anwesend, die Fachpersonen waren anwesend, es wurden alle Fragen beantwortet. Nur weil einem gewisse Antworten nicht passen, heisst das nicht, dass die Kommission nicht seriös gearbeitet hat. In diesem Sinne möchte ich wirklich sagen: Wir hatten sehr viel Zeit, uns auf dieses Geschäft vorzubereiten. Wir haben uns entsprechend Zeit in der Kommission genommen.
Nun komme ich auf die verschiedenen Änderungen zu sprechen, die auf der Fahne ersichtlich sind. Wir hatten den Beschluss des Ständerates als Basis. Der Herr Bundesrat hat es erwähnt: Den Geltungsbereich in Artikel 2 Absatz 1 will die Mehrheit der Kommission nicht nur auf die zentrale Bundesverwaltung beziehen, sondern auf die dezentrale Bundesverwaltung ausweiten.
Ich möchte hier betonen: Wir gehen nur auf den Vorentwurf des Bundesrates zurück. Die Mehrheit, die den Einbezug der Kantone fordert, vertritt dieselbe Version, welche der Bundesrat im Vorentwurf zu dieser Gesetzesvorlage erarbeitet hat. Wir erfinden hier nichts Neues, sondern übernehmen nur die gute Idee des Bundesrates von vor der Vernehmlassung.
Es ist uns ein Anliegen, dass die Verwaltung möglichst umfassend von einer gesetzlichen Grundlage profitieren kann. Wenn wir Artikel 2 nicht anpassen würden, hätten wir einen weiteren Flickenteppich. Neue Probleme wären vorprogrammiert. Ihre Kommission hat mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Erweiterung zugestimmt.
Unter den Grundsätzen hat Ihre Kommission in Artikel 3 Absatz 1 das "Digital first"-Prinzip verankert. "Digital first" verlangt, dass im Grundsatz Abläufe digital stattfinden sollen. In begründeten Fällen kann man sich auch auf einen analogen Ablauf stützen. Wir wollen damit eine Umkehr der heutigen Praxis, in welcher eigentlich alles auf Papier stattfindet und Prozesse nur Schritt um Schritt digitalisiert werden, was gerechtfertigt werden muss.
Es ist uns bewusst, dass es, wie in der Formulierung des Bundesrates ausgedrückt, der Verwaltung obliegt zu bestimmen, wo ein digitaler Prozess sinnvoll ist. Mit der Änderung wollen wir aber einen Kulturwandel anstossen mit dem Ziel, dass die Digitalisierung zur Selbstverständlichkeit wird. Diesen Beschluss haben wir mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.
In Artikel 3 Absatz 4 will die Mehrheit dem Ständerat folgen. Der Ständerat hat beschlossen, dass die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen explizit berücksichtigt werden. Die Minderheit Silberschmidt, vertreten von Herrn Fluri, ist der Meinung, dass dies in der Version des Bundesrates bereits mitgemeint ist. Die Formulierung des Bundesrates fordert, dass die Leistungen für die gesamte Bevölkerung zugänglich sein sollen. Die Kommissionsmehrheit will jedoch präventiv, dass man explizit auch die verschiedenen Bedürfnisse im Gesetz erwähnt. Ich denke, unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung ist es wichtig, dass auf die Bedürfnisse aller Menschen Rücksicht genommen wird, insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung. Denn sie können sehr stark von neuen, digitalen Prozessen profitieren, wenn diese Prozesse zugänglicher werden und auch die autonome Bedienbarkeit gewährleistet ist.
Weiter sind wir der Ansicht, dass der Bundesrat Vereinbarungen ohne Absprache mit den Kantonen abschliessen darf. Die vom Ständerat geforderte Ergänzung in Artikel 4 Absatz 4 würde die Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung nur unnötig verzögern und keinen Mehrwert bringen. Die Kantone sind bereits heute, das hat der Herr Bundesrat erwähnt, über die Institution Digitale Verwaltung Schweiz gut eingebunden.
Die Mehrheit der Kommission möchte beim Open-Source-Ansatz, Artikel 9, beim Bundesrat bleiben. Die Mehrheit ist der Meinung, dass da, wo es möglich ist und wo die Rechte Dritter gewahrt werden können, der Open-Source- und der Open-Data-Ansatz verfolgt werden sollen. Wenn es aber begründete Nachteile gibt, soll der Bundesrat darauf verzichten können. Die Minderheit Gysin Greta möchte, dass man die Codes generell offenlegt. Da möchte die Mehrheit aber dem Bundesrat folgen und ihm die Möglichkeit geben, von einer Einschränkung Gebrauch zu machen.
Die Kommission begrüsst den Open-Government-Data-Ansatz und erhofft sich dadurch viele neue Erkenntnisse, auch dank der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. In Artikel 10 Absatz 2 Litera b hat die Kommission aber die amtlichen Register von der Ausnahme einer Nichtveröffentlichung ausgenommen, weil Ihre Kommission der Ansicht ist, dass es durchaus gute Gründe gibt, weshalb amtliche Register der Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollen und weshalb man diese nicht a priori schützen soll. Diesen Beschluss haben wir mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.
In einer Ergänzung von Artikel 10 Absatz 2 Litera c hält die Kommission fest, dass eine ablehnende Haltung zur öffentlichen Zugänglichkeit nur dann rechtens ist, wenn nachweislich bedeutende zusätzliche Mittel erforderlich sind. Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln darf nicht einfach eine Ausrede sein, um den Zugang zu Daten einzuschränken. Auch hier haben wir den Beschluss mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.
Weiter verlangt die Kommission in Artikel 12 Absatz 3, dass die beschlossenen Standards insbesondere auch bei der Beschaffung berücksichtigt werden sollen. So soll beispielsweise die Interoperabilität der vom Bund beschafften Systeme die Regel und nicht die Ausnahme sein. Dieser Beschluss war einstimmig.
Ich komme langsam zum Schluss: Bei Artikel 14 Absatz 2 beantragen wir, dem Bundesrat zu folgen. Das Bundesamt für Statistik soll das Kompetenzzentrum für Metadaten sein. Es ist für uns selbstverständlich, dass sich das Bundesamt für Statistik mit betroffenen Verwaltungseinheiten austauscht und deren Wissen berücksichtigt. Am Schluss braucht es aber ein Bundesamt, das die Hoheit über die Prozesse und Daten hat. Der Beschluss des Ständerates würde zu mehr Verwirrung führen, weshalb wir ihn einstimmig ablehnen.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzter Kollege Silberschmidt, gestatten Sie, dass ich Sie doch nach einem möglichen Widerspruch in Bezug auf das Mitspracherecht der Kantone frage. Bundesrat Ueli Maurer hat darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, die Kantone bei dieser Vorlage mit einzubeziehen. Wir wissen auch alle, dass diese Vorlage nur dann Sinn macht, wenn eine Vereinheitlichung von der kantonalen bis zur kommunalen Stufe gelingen kann. Und Sie sagen jetzt in Ihrer Begründung der Ablehnung des Minderheitsantrages Glarner, dass es eben gar nicht nötig sei, immer die Kantone nach ihrer Zustimmung zu fragen; diese sei sowieso gewährleistet. Ist nicht gerade diese Zustimmung der Kantone, da es eben auch Gemeinden betrifft, sehr wichtig, um dieser Vorlage überhaupt je zum Erfolg verhelfen zu können?
Silberschmidt Andri · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Besten Dank für Ihre Frage, Herr Rutz. Wir beantragen hier ja lediglich, dem Bundesrat zu folgen. Sie haben den Bundesrat zitiert, aber bei der Aussage, die Sie zitiert haben, geht es um Artikel 2 Absatz 1, gemäss dem der Bundesrat nicht will, dass auch dezentrale Verwaltungseinheiten und die Kantone dem Gesetz unterstellt werden. Aber der Minderheitsantrag Glarner betrifft einfache Vereinbarungen, die der Bund treffen kann, und hier wollen wir den Bund nicht a priori einschränken.
In der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz sind alle drei Staatsebenen einbezogen, und Sie haben es gehört: Der Bundesrat legt sehr viel Wert darauf, dass die Kantone eingebunden sind. Aber ihnen quasi überall ein Vetorecht zu geben, wenn Gemeinden fortschrittlich sein wollen, wäre wahrscheinlich der falsche Weg.
Gredig Corina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Kollege Silberschmidt, war es nicht der Bundesrat, der im Vorentwurf genau diese Ausdehnung, die in Artikel 2 Absatz 1 vorgesehen ist, selber vorgeschlagen hat?
Silberschmidt Andri · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Es ist in der Tat so, dass Ihre Kommission diese Ausdehnung in Artikel 2 Absatz 1 eins zu eins aus dem Vorentwurf des Bundesrates übernommen hat. Uns ist es wirklich ein Anliegen, dass wir, wenn wir jetzt schon eine gesetzliche Grundlage schaffen, auch die Möglichkeit schaffen, dass auch andere davon profitieren können. Es ist ja nicht so, dass wir alleine mit dieser Möglichkeit irgendjemanden bevormunden, auch nicht die Kantone. Wir wollen ja nur die Möglichkeit schaffen. Wenn wir schon die Grundlagen zur Digitalisierung schaffen, sollen auch dezentrale Einheiten und die Kantone davon profitieren können. Hier haben wir nichts Neues erfunden und gehen wirklich nur auf den Vorentwurf des Bundesrates zurück.
Gysin Greta · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo dei Verdi
La commissione vi propone alcune modifiche rispetto al disegno di legge approvato dal Consiglio degli Stati, che mirano ad ampliare il campo d'applicazione della legge, nonché ad evitare inutili e burocratiche complicazioni.
Nel dettaglio, all'articolo 2 l'applicazione della legge viene estesa alle unità amministrative decentralizzate e soprattutto viene resa obbligatoria sempre che altre leggi federali non prevedano altrimenti; in questi casi, l'applicazione della legge non è quindi più facoltativa, come lo era ancora nel disegno di legge originario, come era uscito dal Consiglio degli Stati.
Al capoverso 2bis si estende l'applicazione a chiunque svolga compiti amministrativi in esecuzione del diritto federale. Toccate sarebbero anche le amministrazioni cantonali per quegli ambiti in cui eseguono mandati federali.
La commissione ha sostenuto la modifica del capoverso 2bis con un voto chiaro, 15 voti contro 6 e 1 astensione. Sottolineo che i cantoni sarebbero toccati solo nella misura e in quegli ambiti in cui sono incaricati dell'esecuzione del diritto federale, non ovviamente nel loro complesso. La norma non è quindi anticostituzionale, perché non tocca l'autonomia dei cantoni negli ambiti di loro competenza. Dove però è la Confederazione a pagare i servizi dei cantoni, è giusto che possa anche fissare la modalità e gli strumenti di lavoro. Ricordo, come lo ha già fatto il collega Silberschmidt, che il capoverso 2bis era già contenuto anche nell'avamprogetto mandato in consultazione dal Consiglio federale, tale e quale. La norma non era anticostituzionale allora e non lo è adesso, ma semplicemente sfrutta il margine di manovra che oggi la Costituzione ci offre.
L'estensione dell'ambito di competenza è però nell'interesse della qualità del servizio, come pure di un utilizzo parsimonioso delle risorse finanziarie della Confederazione. Se poi non è stato ripreso nel progetto definitivo del Consiglio federale, ha probabilmente molto più a che fare con la problematica sollevata dal collega Schwander, cioè questa reticenza e questa opposizione da parte dei cantoni.
Con queste motivazioni, a nome di un'ampia maggioranza della commissione, vi chiedo di non accogliere la proposta individuale Buffat, che vuole tornare alla versione governativa.
L'articolo 3 è modificato perché sia chiaro che i mezzi elettronici vengono usati ovunque è possibile e opportuno, secondo il principio della priorità al digitale.
Il capoverso 4 dello stesso articolo sancisce che le prestazioni devono essere accessibili a tutta la popolazione. Una maggioranza commissionale, con 13 voti contro 10, vi propone di aderire all'aggiunta del Consiglio degli Stati, che specifica che le autorità debbano "tener conto delle esigenze dei vari gruppi di popolazione". Una minoranza commissionale vi propone per contro di rimanere alla formulazione del Consiglio federale, ritenuta più chiara e precisa nonché sufficiente a garantire i bisogni di tutta la popolazione.
All'articolo 4 capoverso 4, la maggioranza della commissione, con 13 voti contro 8, vuole adottare la formulazione del Consiglio federale, in quanto garantisce delle strutture e dei processi più snelli ed efficienti. L'obbligo di consultare i cantoni in ogni convenzione non appare né utile né necessario. Una minoranza commissionale vuole invece sposare la versione della Camera alta, che prevede un maggiore coinvolgimento dei cantoni.
All'articolo 9 viene regolato l'open source. La maggioranza commissionale, con 12 voti contro 11, vi invita ad adottare la versione del disegno di legge. Il consigliere federale in commissione ha ricordato come non tutti i software della Confederazione utilizzino codici open source e quindi l'obbligo di pubblicare i codici potrebbe porre delle difficoltà. Una minoranza Gysin Greta, presentata dalla collega Klopfenstein Broggini, vuole invece estendere la pubblicazione dei codici di programma del software, che sono stati finanziati con soldi pubblici, in nome di un utilizzo delle risorse pubbliche efficiente e nell'interesse di tutta la società.
L'articolo 12 regola gli standard. La commissione unanime, e con il sostegno del Consiglio federale, ritiene che anche al momento dell'acquisizione dei software gli standard debbano venir rispettati. Si tratta in particolare di evitare che l'amministrazione lavori con software che non garantiscano l'interoperabilità.
All'articolo 14, la commissione rifiuta l'adattamento del Consiglio degli Stati, e si pronuncia a favore della versione governativa. L'obiettivo deve essere quello di semplificare e uniformare le procedure, il che è ovviamente più facile se la competenza della pubblicazione dei metadati è in mano ad un'unica unità amministrativa e non a ottanta unità.
In conclusione, la Commissione delle istituzioni politiche vi raccomanda, con 16 voti favorevoli, nessun contrario e 6 astensioni, di approvare il disegno di legge.
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1
Dieses Gesetz gilt für die Bundesverwaltung einschliesslich der dezentralen Verwaltungseinheiten, soweit andere Bundesgesetze nichts anderes vorsehen.
Abs. 2
Streichen
Abs. 2bis
Die Artikel 11 bis 13 gelten auch für die Verwaltungen der Kantone und die vom Bund oder von den Kantonen mit Verwaltungsaufgaben des Vollzugs von Bundesrecht betrauten Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung oder der kantonalen Verwaltung angehören.
Antrag Buffat
Abs. 2bis
Streichen
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1
Sauf dispositions contraires d'autres lois fédérales, la présente loi s'applique à l'administration fédérale, y compris aux unités de l'administration fédérale décentralisée.
Al. 2
Biffer
Al. 2bis
Les articles 11 à 13 s'appliquent également aux administrations cantonales ainsi qu'aux organisations et personnes de droit public ou de droit privé qui sont chargées par la Confédération ou les cantons d'exécuter des tâches de l'administration relevant de l'application du droit fédéral et qui sont extérieures à l'administration fédérale ou à une administration cantonale.
Proposition Buffat
Al. 2bis
Biffer
Développement par écrit
Cette disposition permettrait à la Chancellerie fédérale de contraindre les autorités cantonales à l'utilisation de certains moyens informatiques (art. 11), d'interfaces (art. 13) mais également à la mise en oeuvre de normes techniques, organisationnelles et de procédure (art. 12). Une telle disposition est contraire en tout point à l'ordre constitutionnel. Avec cette disposition, c'est un organe administratif fédéral, et non politique, qui pourrait imposer des normes contraignantes aux Etats cantonaux. En outre, l'expertise de la Chancellerie fédérale en la matière n'est pas avérée. La transformation numérique des administrations cantonales est du strict ressort des cantons et doit le rester.
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag zu Absatz 2 fest.
Votazione
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 114 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 77 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 2bis - Al. 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 97 Stimmen
Für den Antrag Buffat ... 91 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Die diesem Gesetz unterstehenden Bundesbehörden nutzen wann immer möglich ("digital first") und soweit sinnvoll ...
Abs. 2-5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Silberschmidt, Binder, Fiala, Fluri, Gredig, Gysin Greta, Imboden, Klopfenstein Broggini, Moser, Streiff)
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1
Chaque fois que cela est possible (primauté du numérique) et dans la mesure où cela est judicieux, les autorités fédérales soumises à la présente loi utilisent ...
Al. 2-5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Silberschmidt, Binder, Fiala, Fluri, Gredig, Gysin Greta, Imboden, Klopfenstein Broggini, Moser, Streiff)
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 86 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 4
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-3, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Glarner, Binder, Bircher, Buffat, Page, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 4
Proposition de la majorité
Al. 1-3, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Glarner, Binder, Bircher, Buffat, Page, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 76 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 141 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 141 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Gysin Greta, Barrile, Imboden, Klopfenstein Broggini, Marra, Marti Samira, Masshardt, Widmer Céline)
Abs. 1
Die diesem Gesetz unterstehenden Bundesbehörden legen den Quellcode von Software offen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen.
Art. 9
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Gysin Greta, Barrile, Imboden, Klopfenstein Broggini, Marra, Marti Samira, Masshardt, Widmer Céline)
Al. 1
Les autorités fédérales soumises à la présente loi publient le code source des logiciels qu'elles développent ou font développer pour l'exécution de leurs tâches.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 74 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 10
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3-7
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
b. ... aufgrund von Bestimmungen über Urheberrechte, Geheimhaltungspflichten, deren Verletzung strafrechtlich geahndet wird, und Informationssicherheit;
c. Daten, deren Aufbereitung oder Zurverfügungstellung nachweislich bedeutende zusätzliche ...
Art. 10
Proposition de la commission
Al. 1, 3-7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
b. ... relatives aux droits d'auteur, aux obligations de garder le secret dont le non-respect est punissable pénalement ou à la sécurité de l'information;
c. les données dont il est prouvé que le traitement ou la fourniture ...
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Bei Absatz 2 Buchstabe b hält der Bundesrat an seinem Antrag fest.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 120 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 72 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 11
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 12
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Die Standards werden insbesondere auch bei der Beschaffung berücksichtigt.
Art. 12
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Les normes sont également prises en considération lors de l'acquisition.
Angenommen - Adopté
Art. 13
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 14
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 14
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 15
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 16
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 141 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Art. 16a, 17-19
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 144 Stimmen
Dagegen ... 24 Stimmen
(24 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté