20.322
Für die Verlängerung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Arslan, Brenzikofer, Dandrès, Fehlmann Rielle, Funiciello, Hurni, Mahaim, Marti Min Li, Walder)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Arslan, Brenzikofer, Dandrès, Fehlmann Rielle, Funiciello, Hurni, Mahaim, Marti Min Li, Walder)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Die Schweiz war in Sachen Arbeitnehmerinnenschutz in Europa selten Vorreiterin. Dies gilt im Arbeitsrecht im Allgemeinen, im Besonderen aber, was den Schutz von Schwangeren und vor allem von jungen Müttern betrifft. Die einzige nennenswerte Verbesserung in den letzten Jahren war die Einführung des Vaterschaftsurlaubs. Von einer Elternzeit hingegen, wie sie viele EU-Staaten und vor allem unsere Nachbarländer kennen, sind wir noch weit entfernt.
Im Hintertreffen sind wir auch bezüglich des Kündigungsschutzes bei jungen Müttern. Derzeit werden lediglich 16 Wochen eingeräumt, währenddessen beispielsweise in Deutschland ein solcher Schutz ganz anders aussieht. Der Kündigungsschutz besteht dort für die Dauer der Elternzeit, die bis zum dritten Geburtstag des Kindes bezogen werden kann. Einer Angestellten in Italien kann von Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes nicht gekündigt werden. In beiden Ländern sind Ausnahmen nur in extremen Fällen möglich.
Es erstaunt deshalb nicht, dass der seit Jahren für Familienfreundlichkeit bekannte Kanton Tessin eine Standesinitiative eingereicht hat. Sie verlangt eine ähnliche Lösung wie in Italien. Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe c des Obligationenrechts ist gemäss der Initiative so anzupassen, dass das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmerinnen in den 12 Monaten nach ihrer Niederkunft nicht gekündigt werden darf. Der Schutz der Mütter soll zudem dadurch erweitert werden, dass diese in den 12 Monaten nach ihrer Niederkunft unbezahlten Urlaub im Umfang von bis zu 30 Prozent des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrades beanspruchen können.
Wie wir hören werden, anerkennt die Kommissionsmehrheit die Problematik grundsätzlich. Sie sagt, sie sei sich der Hürden beim Wiedereinstieg junger Mütter in die Arbeitswelt bewusst. Deshalb hat sie erfreulicherweise die Kommissionsinitiative 22.455, "Erhöhter Kündigungsschutz für Jungmütter", verabschiedet. Diese geht allerdings viel weniger weit als die Standesinitiative, indem sie keinen Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrades vorsieht, sondern lediglich eine Ausweitung des Kündigungsschutzes von 16 auf 20 Wochen nach der Geburt.
Auch wenn wir die Kommissionsinitiative unterstützen - die Problemanerkennung alleine reicht nicht aus. Handeln ist angesagt. Nicht nachvollziehbar ist die Befürchtung der Kommissionsmehrheit, dass sich die von der Standesinitiative vorgesehene Regelung zuungunsten von werdenden Müttern auswirken könnte. Es wird behauptet, es bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen keine Arbeitsverhältnisse mit Frauen mehr eingehen würden, wenn sie davon ausgingen, dass diesen Frauen eine Mutterschaft bevorstehe - eine absurde Überlegung. Denn in extremis würden Frauen im gebärfähigen Alter nicht mehr beschäftigt. Das Gegenteil ist der Fall. Denn der von der Standesinitiative angestrebte Kündigungsschutz und das Recht auf die Reduktion des Beschäftigungsgrades würden effektive Verbesserungen für die Wiedereingliederung von jungen Müttern bringen. Diese Massnahmen würden auch zum Erhalt von weiblichen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt beitragen, die so dringlich benötigt werden.
Studien zeigen, dass die momentane Regelung für gewisse Frauen genügt, dass aber viele Frauen die momentane Regelung nicht ausreichend finden. Viele Frauen kündigen nach der Geburt ihre Stelle, nachdem ihnen dieser Schritt vom Arbeitgeber nahegelegt wurde oder sie ihr Pensum nicht reduzieren konnten. Handlungsbedarf ist also klar gegeben.
Beim Anpacken des Problems darf es nicht einzig um die Frage des Arbeitsrechts gehen. Ganz grundsätzlich muss die Wahlfreiheit der Frauen gewährleistet sein, wie sie nach der Geburt eines Kindes weiterhin berufstätig sein wollen. Von einem verlängerten Kündigungsschutz würden nicht nur die Eltern profitieren, sondern auch die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und die Gesellschaft, weil dadurch weniger weibliche Fachkräfte aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden würden.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Standesinitiative zuzustimmen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 19. August dieses Jahres die Standesinitiative Tessin behandelt und ihr mit 16 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Ich glaube nicht, dass die Kommissionsmehrheit absurd gehandelt hat, wie das die Minderheitssprecherin hier zu Protokoll gegeben hat. Ihre Kommission hat so entschieden, nachdem bereits der Ständerat der Initiative am 11. November 2021 keine Folge gegeben hat.
Was will der Kanton Tessin mit der Standesinitiative? Er will eine Ausweitung des Kündigungsschutzes von jungen Müttern, und zwar von heute 16 auf künftig 52 Wochen. Das ist mehr als eine Verdreifachung. Er will gleichzeitig einführen, dass man das vereinbarte Pensum während dieser Zeit mit unbezahltem Urlaub um 30 Prozent reduzieren kann. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich gegenüber der Ausweitung eines Kündigungsschutzes offen gezeigt, aber sie hat eine Ausweitung um mehr als den Faktor drei als nicht zielführend erachtet. Es ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht notwendig, eine solch lange Frist zu vereinbaren, zumal diese mit Problemen verbunden sein könnte.
Im Rahmen der Debatte haben wir auch festgestellt, dass viele Unternehmen heute sehr flexible und tolerante Lösungen anbieten, um ihre guten Mitarbeitenden nach der Geburt eines Kindes halten zu können. Aus diesem Grund braucht es nicht zwingend eine andere gesetzliche Lösung. Zudem würde die entsprechende Vorlage nach Meinung der Kommissionsmehrheit - anders, als es die Sprecherin für die Kommissionsminderheit gesagt hat - den Fachkräftemangel zusätzlich verschärfen. Weiter könnte es, wie ausgeführt, zu Problemen bei der Anstellung kommen.
Noch komplizierter ist die zweite Forderung, wonach man 30 Prozent des vereinbarten Pensums reduzieren kann. Dies würde insbesondere kleine Firmen mit wenigen Angestellten in grösste Schwierigkeiten bringen. Die Austausche mit Wirtschafts- und insbesondere KMU-Vertretern zeigen regelmässig, dass man bereit ist, nach Lösungen zu suchen, und dass es hier keine Änderung des Gesetzes braucht.
Für die Minderheit ist Mutterschutz auch Arbeiterschutz. Man ist der Meinung - die Minderheitssprecherin hat es gesagt -, dass man so mehr Fachkräfte generieren und auch Frauen im Arbeitsprozess halten könnte. Wie gesagt, die Mehrheit sieht das anders. Aber, und ich habe es eingangs erwähnt, Ihre Kommission zeigt sich offen, die Frage zu diskutieren. Mit einer kleineren Mehrheit von 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat Ihre Kommission beschlossen, eine Kommissionsinitiative auf den Weg zu bringen, die eine Erhöhung des Schutzes von Jungmüttern von 16 auf 20 Wochen vorsieht. Das ist nicht Faktor drei, aber es ist ein Schritt, den man zumindest prüfen sollte.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben.
Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Kollege, können Sie bestätigen, dass in der Kommission diskutiert wurde, dass die einzige Studie, die uns vorliegt, sagt, dass jeder siebten Frau, die nach der Geburt eines Kindes zum Arbeitsplatz zurückkehrt, gekündigt wird?
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich kann bestätigen, dass diese Studie zitiert wurde. Aber ich kann nicht bestätigen, dass das die einzige Studie ist, und ich kann nicht bestätigen, dass es keine anderen Studien gibt, die allenfalls etwas anderes bestätigen - und ich zumindest glaube, dass es anders ist.
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Arslan beantragt, ihr Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 65 Stimmen
Dagegen ... 116 Stimmen
(0 Enthaltungen)