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Erhöhung der Obergrenze der Gerichtsgebühren des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes

59067 · Amtliches Bulletin

Del 5 dic 2022

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/59067/de/erhohung-der-obergrenze-der-gerichtsgebuhren-des-bundesgerichtes-des-bundesverwaltungsgerichtes-und-des-bundesstrafgerichtes

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Aumento dei limiti massimi delle tasse di giustizia riscosse dal Tribunale federale, dal Tribunale amministrativo federale e dal Tribunale penale federale (22.4249)

22.4249

Erhöhung der Obergrenze der Gerichtsgebühren des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag der Kommission

Annahme der Motion

Antrag Schwander

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung

Der Zugang zu Schweizer Gerichten muss durch eine Niederschwelligkeit im Bereich der Gebühren garantiert bleiben. Die Möglichkeit, Gebühren massiv zu erhöhen oder gar Gerichtsgebühren ohne gesetzlich festgelegte Obergrenzen einzuführen, würde den Zugang zum Schweizer Rechtssystem behindern. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein Automatismus eingeführt werden sollte, welcher die Gerichtsgebühren zwingend an den ausgewiesenen Streitwert koppelt. Ein solcher Automatismus untergräbt die Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten und schadet dem inhärenten Zweck eines Gerichtsverfahrens. Die Entscheidung, ein Gerichtsverfahren führen zu wollen, darf nicht massgeblich von der Kostenfolge, welche den Verfahrensbeteiligten auferlegt wird, abhängen. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, einen niederschwelligen, transparenten und effektiven Zugang zu den Gerichten zu garantieren. Zudem führen höhere Gebühren auch tendenziell zu höheren Gerichtskosten, da die Leistungserwartungen der Verfahrensbeteiligten, welche die höheren Gebühren übernehmen müssen, in gleichem Masse steigen werden. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.

Proposition de la commission

Adopter la motion

Proposition Schwander

Rejeter la motion

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Herr Schwander beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 130 Stimmen

Dagegen ... 48 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 21.40 Uhr

La séance est levée à 21 h 40