22.4249
Erhöhung der Obergrenze der Gerichtsgebühren des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Antrag Schwander
Ablehnung der Motion
Schriftliche Begründung
Der Zugang zu Schweizer Gerichten muss durch eine Niederschwelligkeit im Bereich der Gebühren garantiert bleiben. Die Möglichkeit, Gebühren massiv zu erhöhen oder gar Gerichtsgebühren ohne gesetzlich festgelegte Obergrenzen einzuführen, würde den Zugang zum Schweizer Rechtssystem behindern. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein Automatismus eingeführt werden sollte, welcher die Gerichtsgebühren zwingend an den ausgewiesenen Streitwert koppelt. Ein solcher Automatismus untergräbt die Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten und schadet dem inhärenten Zweck eines Gerichtsverfahrens. Die Entscheidung, ein Gerichtsverfahren führen zu wollen, darf nicht massgeblich von der Kostenfolge, welche den Verfahrensbeteiligten auferlegt wird, abhängen. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, einen niederschwelligen, transparenten und effektiven Zugang zu den Gerichten zu garantieren. Zudem führen höhere Gebühren auch tendenziell zu höheren Gerichtskosten, da die Leistungserwartungen der Verfahrensbeteiligten, welche die höheren Gebühren übernehmen müssen, in gleichem Masse steigen werden. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.
Proposition de la commission
Adopter la motion
Proposition Schwander
Rejeter la motion
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Herr Schwander beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 130 Stimmen
Dagegen ... 48 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 21.40 Uhr
La séance est levée à 21 h 40