20.4495
Beteiligung des Bundes beim Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Gmür-Schönenberger, Français, Häberli-Koller, Jositsch, Vara)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Gmür-Schönenberger, Français, Häberli-Koller, Jositsch, Vara)
Rejeter la motion
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Mit der vorliegenden Motion verlangt Nationalrat Grüter, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, die rechtlichen Grundlagen für eine Beteiligung des Bundes am Aufbau und am Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit (NTC) zu schaffen.
Der Nationalrat hat die Motion am 12. September 2022 mit 153 zu 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hat hingegen denkbar knapp entschieden: Mit 5 zu 5 Stimmen und damit mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt Ihnen Ihre SiK Zustimmung zu dieser Motion. Ich gebe Ihnen, ergänzend zu dem Ihnen ebenfalls vorliegenden schriftlichen Bericht, gerne die Gründe der knappen Mehrheit bekannt.
Das nationale Testzentrum kann eine wichtige Rolle bei der Stärkung der digitalen Sicherheit spielen. Dass dieses Anliegen nicht nur berechtigt, sondern von grosser sicherheitspolitischer Relevanz ist, liegt für die Mehrheit auf der Hand. Dem wurde auch von der Minderheit nicht widersprochen. Es ist für Schweizer Unternehmen und Organisationen derzeit trotz der Wichtigkeit des Themas schlicht nicht möglich, die Sicherheit von Elektronikkomponenten überprüfen zu lassen. Bedarf dafür würde jedoch bestehen. Eine solche Möglichkeit ist wichtig, weil solche Komponenten in kritischen Infrastrukturen und generell in unserer Wirtschaft verwendet werden und der potenzielle wirtschaftliche und finanzielle Schaden enorm ist. Es ist zentral, dass vertrauenswürdige Komponenten verwendet werden können.
Auch verschiedene Vorstösse in den Jahren 2018 und 2019 hatten die Möglichkeit einer Prüfung von IT-Infrastrukturen zum Gegenstand. Dabei wurde auch damals immer betont, dass eine solche Prüfmöglichkeit wichtig und unterstützungswürdig wäre. Indem nun der Kanton Zug das Projekt für ein NTC lanciert hat, läge eine aus Sicht der Mehrheit unterstützungswürdige Möglichkeit vor. Am NTC können Unternehmen und die öffentliche Hand Komponenten auf die Cybersicherheit prüfen lassen. Das Projekt ist gut angelaufen und könnte mithilfe des Bundes auf eine langfristige Grundlage gestellt werden.
Die Bedrohung von Unternehmen und Infrastrukturen hat sich stark in den Cyberraum verlagert. Wer in diesem Raum Sicherheit schaffen und gewährleisten will, der muss sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Eine reine Privatinitiative ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht genügend und nicht realistisch. Das NTC bietet also einen klaren Mehrwert und ist deshalb unterstützungswürdig. Mit einer noch zu definierenden Beteiligung kann der Bund eine wichtige Initiative fördern und unterstützen.
Die Minderheit ist dagegen der Ansicht, dass bereits ausreichende gesetzliche Grundlagen bestehen und gerade der Kanton Zug, der das NTC lanciert hat, über genügend finanzielle Mittel verfügt. Die Minderheit wird ihre Position sicher noch detaillierter darlegen, weshalb ich nicht weiter darauf eingehe.
Eine Bemerkung aus Sicht der Mehrheit zum letzten Argument, zum Kanton Zug: Aus Sicht der Mehrheit ist es klar, dass der NFA für den Ausgleich unter den Kantonen zuständig ist. Es kann nicht angehen, dass bei solchen Fragen die Finanzlage des lancierenden Kantons zu berücksichtigen ist.
Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit, die Motion anzunehmen.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Für die von Frau Gmür-Schönenberger vertretene Minderheit spricht Herr Français.
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
C'est un projet intéressant. La cybersécurité est un problème actuel. Il est important de s'en soucier et il est bien que le canton de Zoug s'en soucie.
Si vous lisez bien la proposition qui est faite, il y est dit deux choses. Il y est d'abord indiqué qu'un institut national de test pour la cybersécurité (NTC) pourrait reprendre le flambeau au niveau national du contrôle de la sécurité, non pas seulement du thème de la cybersécurité, mais plus précisément des fournisseurs de logiciels et de matériel informatique.
En premier lieu, j'ai encore fait des recherches ce matin pour savoir si je disais des bêtises, NTC a été créé cette année. C'est une association initiée par un de nos collègues du Conseil national avec le canton de Zoug, ce qui donne une certaine institutionnalité au projet. Jusque-là tout va bien. Mais on lit dans un communiqué de presse du 1er novembre 2022 que le premier collaborateur qui a un peu de compétences a été embauché. Il vient d'une société privée, d'ailleurs, qui s'occupe de sécurité. On aurait tendance à croire que, finalement, la cybersécurité dans le milieu entrepreneurial n'existe pas. Mais si, elle existe, d'ailleurs NTC a débauché quelqu'un de la société Oneconsult, pour être clair, pour s'assurer qu'en 2025 on ait une trentaine de spécialistes en cybersécurité pour contrôler, je le répète, les fournisseurs de logiciels et de matériel informatique. Sacrée mission!
Le Conseil fédéral juge que l'on peut mettre un peu d'argent dans cette start-up - c'est vraiment une start-up. Mais ce que demande de plus la motion - je le lis, c'est écrit comme ça - est ce qui suit: "Pour donner une assise nationale à l'institut, il faudrait toutefois que la Confédération s'engage sur le plan juridique, et de manière contraignante, à le soutenir à long terme." On peut analyser ce que signifie "juridique". Mais ce qui est sûr, c'est qu'il s'agit de soutenir à long terme une structure qui est aujourd'hui en cours de formation.
Le point sur lequel je suis d'accord avec l'auteur de la motion, c'est le fait que la Suisse doit s'assurer de développer ses propres capacités de test en matière de cybersécurité. Est-ce qu'il existe des ingénieurs et des entreprises spécialisés dans le domaine? La réponse est oui. Les hautes écoles, en particulier, et différentes entreprises assument cette mission. Est-ce qu'on doit encore contrôler ce qui est contrôlé? Je n'en suis pas sûr; mais, enfin, pourquoi pas? Quoi qu'il en soit, ces infrastructures informatiques critiques sont compromises, comme nous le fait bien savoir notre collègue qui défend la majorité. Il est bien sûr possible de soutenir des initiatives privées telles que le NTC, cela ne pose pas de problème. Cependant, si la Confédération doit se tenir prête à fournir éventuellement une assistance technique, elle doit le faire avec des gens qui ont fait leurs preuves.
Dans le débat, on a fait référence à l'EMPA. Des ingénieurs qualifiés y contrôlent les matériaux. Cet institut existe et s'est mis en place progressivement, réunissant des instituts spécialisés de l'EPFL et de l'EPFZ. Maintenant, on a un institut qui contrôle les matériaux. Mais, aujourd'hui, à part un collaborateur qui est sans aucun doute de grande compétence, voilà ce qu'on nous propose par le biais de cette motion.
Si vous suivez la majorité de la commission, qui n'existe pas puisque le résultat du vote en commission a été de 5 voix contre 5 - il y a donc quand même eu un débat relativement important -, cela signifierait tout simplement prendre une responsabilité civile. A partir du moment où les contrôles sont effectués - et je reviens au texte du développement de la motion: "Tous les produits, qu'il s'agisse de matériel ou de logiciels, indépendamment de leur fournisseur et de leur origine géographique, pourront être testés" -, ils s'appliquent au matériel et aux logiciels. Cela signifie contrôler Apple et Hewlett Packard, par exemple. Est-ce vraiment là que la Confédération doit prendre une responsabilité? Non.
Dans le cadre du budget, on peut soutenir des start-up, on peut aider le canton de Zoug dans cette très noble mission. Mais de là à vouloir en faire un institut national, ce serait prendre une énorme responsabilité. D'autant plus que l'auteur l'exprime clairement: "[...] la Confédération s'engage sur le plan juridique, et de manière contraignante, à le soutenir à long terme".
Cette réflexion a été faite au sein de notre commission. Le résultat du vote a été de 5 voix contre 5, c'est le président qui a fait la différence. J'attire vivement votre attention sur le fait que le Conseil fédéral est très clair: "Leur modèle d'affaires ne doit pas être mis en concurrence avec des institutions bénéficiant d'un soutien public. Un soutien financier de la Confédération au NTC irait à l'encontre du principe de l'égalité de traitement et de la neutralité concurrentielle de l'Etat."
Sachant que de nombreuses entreprises existent dans notre pays et qu'elles ont des compétences certaines, je ne peux que vous recommander de suivre le Conseil fédéral et de rejeter cette motion.
Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, es ist so: Wir haben in der Kommission intensiv darüber diskutiert. Es gab wirklich ein Patt, und dann habe ich den Stichentscheid getroffen, dass man der Motion zustimmt. Ich will Ihnen begründen, wieso.
Cybersicherheit ist eine Staatsaufgabe. Wir haben heute die Situation, dass wir zwar daran arbeiten, unser Kompetenzzentrum aufzubauen, dass es aber zu langsam geht. Wir haben heute das Problem, dass Cyberangriffe via private Firmen unter Umständen bereits auch die Infrastruktur des Bundes, ja zentrale Infrastrukturen, im Bereich Energie zum Beispiel AKW usw., unter Umständen lahmlegen können. Was die Russen jetzt in der Ukraine machen - das können Sie nachlesen -, ist, dass sie versuchen, auch mittels Cyberangriffen die energietechnischen Logistiken, Infrastrukturen in der Ukraine lahmzulegen. Das Gleiche werden sie versuchen, wenn sich Europa weiter einmischt. Sie werden versuchen, Europa in diesem Bereich lahmzulegen. Die Schweiz ist auch bedroht.
Die Schweiz ist auch bedroht, weil wir die Cybersicherheit für Private an Private delegiert haben. Das ist zwar richtig, aber wir müssen ihnen auch klare Vorgaben geben, wenn sie Software und Hardware kaufen, dass diese geprüft werden, damit keine Eintrittspforten vorhanden sind und damit unsere zentralen und wichtigen Infrastrukturen in der Schweiz nicht gefährdet werden. Das ist der Auftrag. Ich habe zugestimmt, weil wir sagen: Der Kanton Zug übernimmt jetzt die Schirmherrschaft dieser Firma. Wir unterstützen sie und können sie dann vielleicht zum nationalen Institut erklären. Das war unsere Überlegung.
Deshalb bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin eigentlich mit allem einverstanden, was der Kommissionsberichterstatter und der Präsident unserer Kommission gesagt haben. Unsere Auffassung unterscheidet sich einzig in Bezug auf die Finanzierung. Ich bin mit dem Kommissionsberichterstatter einverstanden, dass man nicht sagen soll, der Kanton Zug habe doch viel Geld - wir haben das während der Debatte zur OECD-Mindeststeuer nonstop gehört. Tatsache ist aber schon: Grundsätzlich hätte er zumindest für den Moment genügend finanzielle Mittel. Aber darum geht es nicht. Es geht für mich ganz klar darum, dass man den offiziellen Dienstweg einhält und dass eben alle Anbieter gleich behandelt werden sollen.
Mit dem EMBAG, dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, besteht für das Testinstitut die Möglichkeit, Finanzhilfen einzufordern und abzuholen. Weiter sind Projektbeiträge von Innosuisse möglich. Zu guter Letzt vergleicht sich das Testinstitut selber mit der Empa. Ich finde auch: Man soll dieses Testinstitut unbedingt fördern. Aber wenn sie sich als nationale Forschungsinstitution sehen, dann sollen sie sich auch um eine Akkreditierung bemühen. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen von Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation Beiträge zu bekommen, wenn sie als Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung einen Auftrag übernehmen.
In dem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und den Vorstoss im Sinne des Gleichbehandlungsgebotes abzulehnen.
Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Je dois vous dire que j'étais assez partagé sur la question qui nous est posée, mais je crois que je vais quand même rejeter la motion, mais peut-être pas pour les mêmes raisons que celles invoquées par notre collègue Olivier Français.
C'est vrai, comme cela a été relevé dans le complètement de rapport qu'a fait le président de la commission, nous avons beaucoup de retard en matière de cybersécurité dans notre pays. Le besoin qui est expliqué dans la motion est tout à fait justifié, mais, d'un autre côté, je me demande s'il faut multiplier les structures pour se lancer dans ce genre de projet. Je ne crois pas. Je m'explique. Le Conseil fédéral vient de prendre une excellente décision à mon avis, c'est de regrouper dans un office fédéral tout ce qui est cyber; enfin, je dirais, parce que c'est vrai que depuis quelque temps nous avions toujours affaire à trois conseillers fédéraux différents, de trois départements différents, qui voyaient chacun un bout du projet, mais sans avoir la vue d'ensemble. Enfin, nous aurons la vue d'ensemble sur cette question.
Faut-il soutenir un projet parallèle, développé par un canton qui, par ailleurs - excusez-moi de le dire ainsi -, n'a certainement pas besoin des deniers de la Confédération pour développer lui-même ce projet? Je donnerais plutôt la chance à ce nouvel office fédéral cyber, avec les hautes écoles du pays, de développer ce projet et de faire en sorte que celui-ci soit mis à disposition non seulement des collectivités publiques, mais aussi des entreprises. Cela s'inscrit aussi dans le cadre de la motion que j'ai déposée sur la création d'une infrastructure numérique souveraine pour, justement, garantir la sécurité des données essentielles du pays. Je trouve que cela doit être en mains si possible publiques, que ce ne soit pas uniquement construit pour le public par le public, mais que ce soit sous le couvert du public.
Ici, en l'occurrence, comme je l'ai dit, le constat qui est fait par le président de la commission est tout à fait juste par rapport au remède proposé. Si nous rejetons cette motion, nous n'empêcherons pas le canton de Zoug de poursuivre le développement de son projet, j'en suis convaincu. Néanmoins, je préférerais que nous donnions la priorité à un projet qui serait mené par le nouvel office fédéral cyber, en collaboration avec les hautes écoles du pays.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Bitte gestatten Sie mir, jemandem, der in der Informatik gross geworden ist, ganz kurz das Wort an unseren Rat zu richten. Ich glaube, die Diskussion hat gezeigt, dass man mit guten Argumenten für und auch mit guten Argumenten gegen die Motion sein kann. Wir befinden uns also in einer Pattsituation. Das zeigt ja auch der Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.
Nun, welche Elemente muss ich jetzt eigentlich aus meiner Sicht werten? Dazu folgende Bemerkungen:
1. Es gab eine private Initiative, die versucht hat, ein Testinstitut aufzubauen - notabene ist das etwas Wichtiges. Ich möchte Sie daran erinnern, dass zum Beispiel die Swiss-Covid-App von diesem Institut getestet wurde und sehr viel Vertrauen in der Bevölkerung erfahren hat. Etwas Wichtiges wurde also privat aufgebaut. Mit einem Ja unterstützen wir das, mit einem Nein unterstützen wir das nicht. Ich persönlich möchte diese Privatinitiative, die übrigens von einem Kanton angestossen wurde, lieber unterstützen.
2. Heute oder gestern habe ich gelesen, dass 50 Prozent der Schweizer dem elektronischen Patientendossier misstrauen. Es gibt also irgendwo ein Vertrauensproblem, das gelöst werden muss. Ich verstehe die Aufgabe des Testinstituts so, dass es eine Leistung anbietet, die Vertrauen schaffen kann, weil es Mängel feststellt, bevor sie in der Zeitung stehen. Das schafft ja Vertrauen. Darum glaube ich, dass man gut daran täte, die Motion anzunehmen. Ob diese Leistung zukünftig in ein Bildungsinstitut hineingehört - eine Ansicht der Minderheit, die ich durchaus teile -, lässt die Motion offen. Man könnte die Finanzierung des Testinstituts in den BFI-Kredit aufnehmen, man könnte sie ins Sicherheitswesen aufnehmen; das würde ich momentan bei der Entscheidung einmal offenlassen. Ich glaube, es ist ein ausgewiesenes Bedürfnis, das Testen von Applikationen, die Bund oder Kantone entwickelt haben, zu ermöglichen und damit für eine gewisse Seriosität zu sorgen.
3. Ist das Aufgabe von Privaten oder Aufgabe des Staates? Beides - das muss man klar sagen. Man muss darüber diskutieren, worum es geht. Die Zulassung eines Flugzeuges möchte man sicher nicht durch Private, sondern durch den Staat vornehmen lassen. Wenn es um Leib und Leben geht, wird man eine staatliche Zulassung bevorzugen. Die Aufgabe der Qualitätssicherung gemäss einer ISO-Norm oder Ähnlichem können hingegen Private übernehmen, da bin ich voll und ganz bei Ihnen.
Bei der Cybersicherheit, um ein Beispiel aus einer Sitzung von gestern zu nehmen, ohne zu sagen mit wem, heisst das: Ja, Sie können selbstverständlich die Spezialisten von Microsoft, Google oder von wem auch immer fragen, wenn es in der Diskussion darum geht, ob Sie in eine dieser Hyperclouds gehen wollen. Ich nehme an, sie werden Ihnen dann auch bestätigen, dass ihre Hypercloud sicher ist. Aber ich möchte vielleicht auch noch eine "second opinion" von jemandem, der unabhängig ist, der kein Geld aus einem Microsoft- oder einem Google-Ökosystem hat. Dann würde ich eben zu diesem Institut gehen und dort fragen: "Könnt ihr sagen, was die Risiken sind, wenn man in diese Hypercloud geht?" Ich gehe davon aus, dass eine Antwort kommen würde, und ich gehe davon aus, dass der Betrag dafür klein wäre, und zwar so klein, dass ich für diese Antwort bereit wäre, heute Ja zu dieser Motion zu sagen.
Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Wenn ich der Minderheit zuhöre oder den Bericht der SiK lese, bekomme ich den Eindruck, das sei einfach alles Privatsache und wenn sich der Kanton Zug engagieren wolle, so könne er das. Aber ich glaube, das ist nicht die richtige Flughöhe.
Erstens lohnt es sich, auf die Grundlagendokumente dieser Trägerschaft zurückzugehen. Im Vereinsstatut der Trägerschaft des Testinstituts steht klar, dass der Fokus öffentlich ist. Es geht darum, unabhängige Sicherheitsprüfungen mit Fokus auf den Erhalt der Sicherheit und der Unabhängigkeit der Schweiz durchzuführen. Priorität haben Prüfaufträge mit Bezug auf kritische Infrastrukturen, die wir ja alle so wichtig finden, auf Behörden, Polizei, Armee. Auch die Prüfung von vernetzten Komponenten spielt hier eine Rolle. Der Fokus ist ganz klar auf die öffentliche Sicherheit gerichtet.
Zweitens habe ich alle Berichte und Debatten des Kantons Zug gelesen. Der Zuger Kantonsrat hat in diesem Sommer 7,5 Millionen Franken zum Aufbau dieses Instituts gesprochen. Sie können davon ausgehen, dass die zuständigen Kommissionen das sehr genau geprüft haben. Da wurden sehr kritische Fragen gestellt, nämlich diejenigen zur Unabhängigkeit und zur Notwendigkeit eines Eingriffs in die Marktwirtschaft, die heute auch gestellt werden. Der Kanton Zug geht hier mit 7,5 Millionen Franken in die Pflicht, wenn diese Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden - und das sind sie. Wenn man wirklich auf die Statuten zurückgeht, ist klar, dass dieses Institut unabhängig ist. Es gibt keine finanzielle Beteiligung von Produkteherstellern oder Dienstleistern. Es ist auch marktneutral. Die Trägerschaft hat keinen gewinnorientierten Zweck.
Es ist ja nett, wenn man jetzt hört, man könne über Artikel 16a EMBAG - ein Innovationsartikel - etwas finanzieren. Wenn ich die Kriterien anschaue, bin ich nicht sicher, ob von dort Geld kommt, umso weniger, wenn ich heute die Argumente der Minderheit höre. Das sind nicht die Argumente, die dafür sprechen, das Institut über einen anderen Weg zu unterstützen. Wenn Sie diese Motion ablehnen, ist das auch für den Bundesrat eine Hypothek für eine Unterstützung über einen anderen Weg.
Schliesslich wurde noch gesagt - das wurde heute zum Glück relativiert -, es komme nicht darauf an, woher die Idee komme, der Kanton Zug habe ja Geld, er könne das selber unterstützen. Wenn die Idee lanciert würde, in Zürich die Empa oder in Spiez ein Labor zu erstellen, würde es wahrscheinlich anders tönen. Diese Institutionen gibt es aber bereits. Das Labor Spiez gehört dem Bund, die Empa gehört zur ETH und wird mit öffentlichen Geldern unterstützt. Es geht nicht um den Ort, sondern es geht darum, ob es von öffentlichem Interesse ist. Sie wissen alle, dass Cyberrisiken heutzutage zu den Megarisiken gehören. Die Frage ist nur, ob sich der Staat hier engagieren soll oder nicht, auch angesichts der Vertrauenswürdigkeit der Produkte.
Last, but not least zu meinem Vorredner Français: Ich schätze ihn als Person, die sich für die öffentlichen Infrastrukturen engagiert, speziell im öffentlichen Bahnverkehr. Hier gilt eigentlich das Gleiche. Unter dem Titel "Betriebliche Sicherheit" und "Interoperabilitätstest" führen die SBB im Auftrag des Bundes auf dem Schienennetz Sicherheitstests durch, für den Betrieb, für Produkte und, und, und. Anstatt um Bahnverkehr geht es in dieser Motion jetzt einfach um digitalen Verkehr oder um digitale Produkte bzw. IT-Produkte. Damit ist eigentlich die gleiche Legitimation für den Bund gegeben wie für die SBB oder für ein vom Staat mitunterstütztes Institut, um auch hier zu unterstützen.
Ich glaube, wir müssen lernen, dass die digitale Welt nicht einfach irgendetwas anderes ist, sondern das sind Infrastrukturen, die für unser Land wichtig sind. Von daher glaube ich, wenn es jetzt hier um die Sicherheit bei der Bahninfrastruktur ginge, würde auch Kollege Français zustimmen.
Das bitte ich Sie auch, nämlich, hier zuzustimmen und dem Bund eine Möglichkeit zu geben, mitzuunterstützen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir sagen in der Antwort auf diese Motion, dass wir die Cybersicherheit ebenfalls als etwas Zentrales betrachten. Ich würde nicht gerade so weit gehen wie Herr Salzmann, der gesagt hat, dass Cybersicherheit eine Staatsaufgabe sei. Der Staat kann am Ende des Tages nicht die Verantwortung für die Sicherheit von Hunderttausenden von Geräten übernehmen. Es braucht also solche Institute wie die, über die wir jetzt sprechen, die die staatliche Aufgabe ergänzen.
Um vielleicht noch einmal in Erinnerung zu rufen, was der Staat bereits jetzt macht: Für die strategische Cyberabwehr haben wir das Cyberkommando der Armee, das wir ausbauen, das ist für die Sicherheit des Landes von Bedeutung. Wir haben jetzt beschlossen, das Bundesamt für Cybersicherheit zu schaffen, das soll im nächsten Jahr auf- und ausgebaut werden, damit haben wir ein zusätzliches Element. Und nicht zu vergessen: Auch die ETH und die EPFL machen mit Steuergeldern sehr viel für die Cybersicherheit, sie forschen und stehen auch für die Privatwirtschaft zur Verfügung. Das ist also das, was der Staat bereits jetzt macht.
Wenn wir die Motion genau lesen, sehen wir, dass sie eigentlich eine - wenn ich es etwas salopp sagen kann - Lex Zug zur Unterstützung dieses Instituts fordert. Dieses hat einen cleveren Titel gewählt: "Nationales Institut". Wir stellen fest, dass es andere Anbieter gibt, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind. Sie haben nicht schon das Level von Zug erreicht, aber es gibt zahlreiche Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind. Der Bund möchte eigentlich darauf verzichten, dass man sich auf dieses Institut konzentriert, das jetzt im Aufbau ist, das eine Startfinanzierung hat. Der Bund ist der Meinung, dass man allenfalls auch andere Initiativen unterstützen muss.
Wenn Sie der Motion zustimmen, müssen wir eine Lex Zug schaffen. Wir würden nämlich eine gesetzliche Grundlage benötigen, um dieses Institut unterstützen zu können. Das heisst, es würde etwas lange dauern. Daher würde ich Sie bitten, die Motion nicht anzunehmen.
In der Vorlage zum Gesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben ist ein Artikel enthalten, der eine Unterstützung innovativer Projekte in diesem Bereich generell ermöglicht. Das ist für uns die gesetzliche Grundlage. Wir können Zug nicht als Sonderfall behandeln, sondern es gibt andere mögliche Elemente. Das ist ja ein Gebiet, das sich technologisch sehr rasch weiterentwickelt. Mit dem Gesetz, das im kommenden März nach der Differenzbereinigung vom Parlament verabschiedet werden wird, wird uns eine Grundlage vorliegen. Wir haben vorgesehen, dass wir dann mit dieser gesetzlichen Grundlage auch den Kanton Zug unterstützen können, wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Wir haben bisher immer entsprechend geantwortet - das vielleicht an die Adresse von Herrn Michel.
Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht wieder eine breite "Subventionitis" veranstalten. Grundsätzlich sind nämlich all jene, die ein Instrument einsetzen, dafür verantwortlich, für die entsprechende Sicherheit zu sorgen. Die Sicherheit und die Prüfung der Sicherheit darf auch etwas kosten. Daher sehen wir nicht vor, dass der Staat diese Aufgabe vollständig übernimmt.
Es gibt die staatlichen Instrumente, die ich Ihnen genannt habe. Daneben möchten wir auch, dass sich private Anbieter um die Cybersicherheit kümmern. Diese Anbieter können mit der gesetzlichen Grundlage unterstützt werden. So gesehen, würde ich also sagen, dass das Parlament uns und die Motion mit der Ergänzung des EMBAG bereits überholt hat. Damit wird die gesetzliche Grundlage vorliegen, die entsprechende Bestimmung ist nicht bestritten. Sie wird im März zur Verfügung stehen.
Das Gesetz ist keine Lex Zug, sondern es bietet dem Bund die Möglichkeit, auch andere Projekte zu unterstützen, wenn sie gewissen Kriterien genügen. Das Ziel des Gesetzes ist jedoch keine staatliche Subventionierung der Sicherheit, sondern eine Unterstützung und ein Anschub von innovativen Projekten.
Das hat der Kanton Zug hier in vorbildlicher Weise gemacht, das muss man sagen. Er hat sofort die Initiative ergriffen. Damit hat er wahrscheinlich wieder einen Standortvorteil geschaffen, den man dann später beklagen kann. Es sind die Macherqualitäten, die aus Zug kommen, das muss man fairerweise sagen. Der Kanton Zug hat natürlich auch die Mittel dazu. Ich glaube, dass wir mit dem Gesetz im Sinne des Motionärs gut unterwegs sind. Damit ist die Annahme der Motion nicht notwendig.
Wenn Sie diese Motion annehmen würden, dann würden wir, stelle ich mir vor, wohl auf den Gesetzesartikel verweisen, und sie würde Ende des nächsten Jahres abgeschrieben. Denn ich glaube nicht, dass wir neben dem, was wir schon haben, noch eine Lex Zug machen würden. Das wäre meine Beurteilung.
Daher bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 17 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, am 3. März 2009 waren Sie zum ersten Mal als Bundesrat bei uns im Ständerat und vertraten das Geschäft 08.027, "Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung". Das Parlament hatte sich zuvor bereits intensiv damit befasst; Sie übernahmen im fliegenden Wechsel. Sie übernahmen auch die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes und stellten sich beim ersten Ständeratsauftritt als neuer Finanzminister zur Freude der vorberatenden Kommission hinter einen der Kommissionsanträge. "Ich nehme die Aufforderung [...], noch einfacher zu sein und keine Bürokratie zu machen, gerne entgegen", fügten Sie damals Ihrem Votum hinzu. Dieser Haltung blieben Sie während Ihrer ganzen Amtszeit treu. Unkompliziert, lösungsorientiert haben Sie bei uns 46 Vorlagen aus dem VBS und 149 aus dem EFD vertreten - die über 2400 Vorstösse, die eingereicht wurden, nicht einmal mitgezählt.
Herr Bundesrat, im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen bedanke ich mich herzlich für Ihre grosse Arbeit in der Landesregierung. Sie haben uns mit Ihrer Dossierkenntnis und der Freude an der Arbeit überzeugt - im Rat und auch in den Kommissionen. Sie haben uns heitere, willkommene Momente beschert, und Sie haben uns damit gezeigt, dass in trockenen Zahlen auch Humor stecken kann. Sie haben sich kurz und deutlich gefasst. Und Sie haben uns während der Covid-19-Pandemie eine unbürokratische und rasche Lösung vorgelegt, die unzähligen Betrieben in der Schweiz das Überleben sicherte - auch hierfür ein ganz herzlicher Dank.
Sie haben bei Ihrem Rücktritt gesagt, die Lust, etwas Neues zu machen, sei immer grösser geworden. Zu diesem Neubeginn wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Freude, Gesundheit und weiterhin viel Energie. Herzlichen Dank! (Stehende Ovation)