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Erhöhung der Obergrenze der Gerichtsgebühren des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Die Geschäftsprüfungskommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Das Thema, das uns hier beschäftigt, haben wir schon mehrmals diskutiert. Im Jahr 2017 wurden sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat entsprechende Motionen angenommen, welche verlangten, dass man die Gerichtsgebühren entsprechend erhöhe. Leider ist uns dann ein Fehler passiert, indem wir im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht diese Vorstösse abgeschrieben haben.
So haben die GPK nach Rücksprache mit den Bundesgerichten entschieden, dieses Thema nochmals aufs Tapet zu bringen. Ich danke dem Bundesrat, dass er auch dieses Mal bereit war, die Motion zur Annahme zu beantragen. Ich kann noch sagen, dass uns dieses Mal der Nationalrat zuvorgekommen ist, indem er bereits am 5. Dezember mit 130 zu 48 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine gleichlautende Motion angenommen hat. Es geht darum, dass wir die Obergrenze bei den Gerichtsgebühren entsprechend erhöhen. Diese sind heute in Ausnahmefällen, bei grossen Streitwerten, einfach in keinem richtigen Verhältnis. Ich verzichte darauf, im Detail auf die Problematik einzugehen. Wir haben das bei der Begründung der Motion bereits gemacht.
Ich ersuche Sie, diesem Vorstoss zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Der Bundesrat befürwortet die Zielsetzung dieser Kommissionsmotion, die auf Anliegen der Bundesgerichte basiert. Ich verzichte auf weitere Ausführungen.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Angenommen - Adopté